Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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1 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach München Per Regierungen Autobahndirektionen Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben nachrichtlich Bayerischer Oberster Rechnungshof Bayerischer Städtetag Bayerischer Landkreistag Bayerischer Gemeindetag Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München IIZ /08 Herr Kinberger Telefon / - Fax Zimmer / manfred.kinberger@stmi.bayern.de Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011 und Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011 Anlagen 1) Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenblätter (Unterlage 9.3 der RE 2012), bearbeitbare Mustervorlagen (Fassung mit Stand 05/2013) 2) Landschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.4 der RE 2012), bearbeitbare Mustervorlagen (Fassung mit Stand 05/2013) 3) Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil (Unterlage der RE 2012), Mustergliederung (Fassung mit Stand 05/2013) 4) Landschaftspflegerischer Begleitplan Kartenteil (Unterlage 9.1, 9.2 und der RE 2012), Musterlegenden (Fassung mit Stand 05/2013) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2011 vom 18. Oktober 2011, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 24 vom 30. März 2011, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011 und Muster- Telefon: poststelle-obb@stmi.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring München Telefax: U4, U5 (Lehel), Bus 100 (Königinstraße)

2 - 2 - karten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011 herausgegeben. Das ARS 26/1996 vom 10. Dezember 1996 (StB 11/ /50 Va96) zur Einführung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1) sowie das ARS 32/1998 vom 09. August 1998 (StB 13/ /114Va98) zur Einführung der Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP) wurde daher aufgehoben. Ebenso ist das Kapitel 3 der Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99 Kapitel 3) nicht mehr anzuwenden. Die RLBP und die Musterkarten LBP wurden zeitlich versetzt zu den mit ARS 16/2012 bekannt gegebenen Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012) erarbeitet, sodass diese in einigen formalen und inhaltlichen Punkten nicht auf die RE 2012 abgestimmt sind. Außerdem sind für die Anwendung im Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung weitere Änderungen veranlasst. Wegen der engen Verzahnung mit den RE 2012 bitten wir, ergänzend das Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31. Mai 2013 (Az.: IID /90) zur Einführung der RE 2012 zu beachten, in dem an mehreren Stellen ebenfalls auf landschaftsplanerische Fachbeiträge Bezug genommen wird. 1. Die nachstehenden, gegenüber den RLBP und den Musterkarten LBP geänderten, in den Nummern. 1.a bis 1.d genannten Teile werden für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung verbindlich zur Anwendung eingeführt. a) Mustervorlagen für die Maßnahmenblätter (Unterlage 9.3 der RE 2012) entsprechend Anlage 1 Diese ersetzen Anhang I Maßnahmenblatt der RLBP. Der Detaillierungsgrad des LBP kann zwischen Vorentwurf und Feststellungsentwurf verschieden sein, da zum Vorentwurf noch nicht alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen festgelegt sind.

3 - 3 - Insbesondere gilt dies für die Frage, welche Grundstücke oder Grundstücksteile für landschaftspflegerische Maßnahmen tatsächlich benötigt werden oder auf Verlangen übernommen werden müssen (vgl. Teil II, Seite 17 RE 2012). Für derartige Fälle und ausschließlich im Rahmen der Entwurfsplanung kann die Mustervorlage Maßnahmenblatt Vorentwurfskonzept (grüne Kopfzeile) verwendet werden. In allen anderen Fällen ist fallbezogen entweder das Maßnahmenblatt Komplex (gelbe Kopfzeile) im Kombination mit dem Maßnahmenblatt Einzelmaßnahme zu Komplex (hellgelbe Kopfzeile) oder das Maßnahmenblatt Einzelmaßnahme (rote Kopfzeile) zu verwenden. b) Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.4 der RE 2012) entsprechend Anlage 2 Diese ersetzt Anhang II Vergleichende Gegenüberstellung der RLBP. Das in formalen Punkten überarbeitete Formblatt der RLBP wurde um eine Mustervorlage zum Nachweis der Ermittlung des Kompensationsbedarfs 1 nach den Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG a.f. (1989) bei staatlichen Straßenbauvorhaben vom 21. Juni 1993 ergänzt. c) Mustergliederung für den Textteil des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Unterlage der RE 2012) entsprechend Anlage 3 Diese ersetzt Anhang IV Arbeitshilfen, AH 1 Kommentierte Mustergliederung landschaftspflegerischer Begleitplan der RLBP. Die geänderte Mustergliederung gewährleistet, dass so weit als möglich Kapitel des LBP-Textteils ohne Überarbeitungsbedarf direkt in die entsprechenden Kapitel des Erläuterungsberichts (Unterlage 1 der RE 2012) übernommen werden können. Hierbei handelt es sich entweder um die landschaftsplanerischen Beiträge zu den jeweiligen Kapiteln oder mit der Übernahme werden die Inhalte der jeweiligen Kapitel der Unterlage 1 ausgefüllt. Diese Bezüge zur Unterlage 1 sind in der Mustergliederung vermerkt. d) Musterlegenden zum Kartenteil des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Unterlage 9.1, 9.2 und der RE 2012) entsprechend Anlage 4 1 Mit Inkrafttreten der derzeit in Aufstellung befindlichen Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompVO) wird dieses Formblatt an die dann geltenden Nachweis der Kompensation angepasst.

4 - 4 - Diese ersetzen die Musterlegenden zu den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau nach Musterkarten LBP, Anhang II. Bei gleichen Planinhalten ist die Darstellung an die der RE 2012 angepasst, die Maßnahmendarstellung ist um erforderliche Planinhalte erweitert, die Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern ist zugrunde gelegt, die Farben der Symbole sind durch RGB Werte definiert und für alle Symbole werden STRATIS-Objektdefinitionen zur Verfügung gestellt (vgl. Schreiben des Staatlichen Bauamtes Augsburg Zentrale Koordinierungsstelle STRATIS vom 17. April 2013 Az.: ZKS). 2. Die nachstehenden, in den Nummern 2.a bis 2.e aufgeführten Teile der RLBP und der Musterkarten LBP, einschließlich der entsprechenden Merkblätter, kommen im Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung nicht bzw. in geänderter Form zur Anwendung: a) Kapitel Prognose und Bewertung der Schädigung und Störung geschützter Arten und 4.6 Prüfung der Ausnahmebedingungen der RLBP Diese Kapitel werden durch die entsprechenden Ausführungen im Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern in der jeweils gültigen Fassung (derzeit vom 12. Februar 2013 Az.: IIZ /05 und dessen Anlage Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung sap, derzeit in der Fassung mit Stand 02/2013) ersetzt. b) Formblatt Artenschutz der RLBP, Anhang III Es kommt wie bisher die Mustervorlage zu den Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 1 zu den oben genannten Hinweisen zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung sap ) zur Anwendung.

5 - 5 - c) Kapitel Maßnahmentypen, Teil: Gestaltungsmaßnahmen der RLBP Gestaltungs-(G-)maßnahmen dienen der landschaftsgerechten Begrünung und Einbindung des Bauwerks Straße in das Landschaftsbild. Sie minimieren oder vermeiden damit Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Unabhängig von ihrer Lage innerhalb oder außerhalb des Intensivpflegebereichs sind alle derartigen Maßnahmen im Bereich des Straßenkörpers wie bisher als G-Maßnahmen auszuweisen. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ( A- und E-Maßnahmen ) kommen grundsätzlich nur auf Flächen außerhalb des Straßenkörpers zu liegen. d) Plan Bestandsübersicht (Musterkarten LBP, Kap. 3.2 und Anhang I.1.) und Plan Artenschutz (Musterkarten LBP, Kap. 3.4 und Anhang I.3.) Diese Pläne sind keine zwingenden Bestandteile der Entwurfsunterlagen der RE Die entsprechenden Inhalte können wie bisher bei überschaubarer Informationsdichte im Bestands- und Konfliktplan dargestellt werden. In der Regel ist daher ein Verzicht auf diese Pläne möglich. Die Lesbarkeit aller Informationen ist hierbei zu gewährleisten. Sollte im Einzelfall ein eigener Bestandsübersichtsplan bzw. Artenschutzplan erforderlich werden, soll sich die Darstellung an den Musterkarten LBP orientieren. e) Stempelfelder der Musterkarten (Musterkarten LBP). Die entsprechenden Regelungen und Vorgaben der RE 2012 sind anzuwenden. Die vorgenannten Festlegungen in den Nummern 1 und 2 sind ab sofort bei allen neuen Entwurfsunterlagen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, zu beachten. Laufende Planungen können auf der aktuellen Planungsstufe nach RE 2012 in der bisherigen Form abgeschlossen werden. Im Übrigen sind die RLBP und die Musterkarten LBP für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung als fachliche Orientierung für die Beauftragung, Bearbeitung und fachliche Prüfung landschaftspflegerischer Begleitpläne zu Vorentwurf und Feststellungsentwurf heranzuziehen.

6 - 6 - Die RLBP und die Musterkarten LBP sind bisher nicht in gedruckter Form verfügbar bzw. werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Internet nicht veröffentlicht. Die Bayerische Straßenbauverwaltung stellt daher die RLBP, die Musterkarten LBP, die dort in Bezug genommenen Merkblätter sowie die in diesem Rundschreiben genannten und geänderten Unterlagenteile im Bayerischen Behördenwegweiser unter zur Verfügung. Die Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 14. April 1997 (Az.: IIZ /96 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1) Ausgabe 1996 ), vom 2. November 1998 (Az.: IIZ /98 Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau Ausgabe 1998 Musterkarten LBP ), vom 14. Februar 2001 (Az.: IIZ /99 Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau Bayern ) werden hiermit aufgehoben. Dieses Rundschreiben wird in die Datenbank BAYERN-RECHT eingestellt. Es gilt zeitlich unbefristet. Mit freundlichen Grüßen gez. Helmut Schütz Ministerialdirigent

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