Sicherheit geht vor - Arbeitsschutz bei der Brandschadensanierung
|
|
- Arwed Rothbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sicherheit geht vor - Arbeitsschutz bei der Brandschadensanierung Dipl.-Ing. (FH) Harald Henzel Gegen die ersten drei Worte des Vortragstitels wird wohl niemand öffentlich Einspruch erheben. Schaut man in Veröffentlichungen und Broschüren, so scheint jedem Akteur die Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes klar zu sein. Leider konterkariert die Praxis diesen Eindruck noch viel zu häufig. Dabei sind die Grundlagen für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten bei der Sanierung von Brandschäden die selben wie in allen anderen Arbeitsaufgaben. Es geht um das Erkennen und Bewerten der Gefährdung, der Auswahl und Durchführung der geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen bis hin zur Wirksamkeitskontrolle. Diese Grundvorgaben des Arbeitsschutzgesetzes werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert. Fachlichen "Geleitschutz" findet der Anwender auch in der ehemaligen Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen" sowie in der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128 "Kontaminierte Bereiche". Diese sowie weitere Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in den Richtlinien zur Brandschadensanierung des Verbandes der Sachversicherer VdS (VdS 2357) in ein handlungsorientiertes Konzept zusammengeführt. An der Erarbeitung dieser branchenbezogene Regelung haben neben den Vertretern der Versicherungswirtschaft auch Sanierungsexperten sowie Fachleute der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und der gesetzlichen Unfallversicherung mitgewirkt. Erstmalig ist diese Richtlinie im Jahre 1994 erschienen, momentan ist die Ausgabe 10/2002 verfügbar. Eine Neuauflage, die auch das novellierte Gefahrstoffrecht berücksichtigt, steht unmittelbar bevor. Die VdS 2357 stellt somit ein umfassendes und praxisbezogenes "Standardwerk" dar, mit dessen Hilfe die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Brandschadensanierung zielgerichtet umgesetzt werden kann. Ausgehend vom Schadenobjekt, d.h. den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten, den physikalischen Beeinträchtigungen der Bausubstanz, insbesondere der Statik, sowie der Art und Konzentration der Brandfolgeprodukte und deren räumlichen Verteilung ( Gefahrenbereiche) werden im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz die verschiedenen Arbeitsbereiche und die dort anzuwendenden Seite 1 von 9
2 Arbeitsverfahren festgelegt. Im Zusammenhang mit der Gefahrenbereichseinteilung ist für jede anfallende Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Die Dokumentation der Grundlagen und Entscheidungsschritte sowie der Festlegungen zu den zu treffenden Maßnahmen erfolgt im Arbeits- und Sicherheitsplan. Die Neufassung der VdS 2357 enthält Schadenobjekt u.a. ein Managementschema, das den Bauliche / physikalische Räumliche Gefahrenbereiche Beeinträchtigung Prozess Gegebenheiten der Brandschadensanierung darstellt. Arbeitsbereich Wesentlicher Ansatzpunkt der VdS 2357 Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen Arbeitsverfahren / Gefährdungsbeurteilung entsorgenden Materialien Feststellung der zu Tätigkeiten ist die Einteilung der kalten Brandstelle in sog. Gefahrenbereiche. Die Einteilung Arbeits- und Sicherheitsplan Entsorgungskonzept in Gefahrenbereiche bewertet den in den Sanierungskonzept Brandrückständen zu erwartenden Stoffbestand sowie das Ausmaß und die räumliche Verteilung der Verschmutzung durch Rauchkondensate und ist unabhängig von der räumlichen Einteilung des Schadensobjekts. Die Gefahrenbereiche werden in der VdS 2357 wie folgt definiert: Gefahrenbereich 0 (GB 0): Brände mit räumlich eng begrenzter Ausdehnung (ca. 1 m²) des brandverschmutzten Bereichs, z.b. Brand eines Papierkorbs, Kerzengestecks oder einer Kochstelle, oder Brände mit einer größeren Ausdehnung, jedoch minimaler Brandverschmutzung. Gefahrenbereich 1 (GB 1): Brände mit deutlich sichtbarer Brandverschmutzung und gegenüber GB 0 größerer Ausdehnung des kontaminierten Bereiches, bei denen haushaltsübliche Mengen an kunststoffhaltigen Materialien verbrannt sind oder bei denen auf Grund der Brandbedingungen und des Brandbildes keine gravierende Schadstoffkontamination auf der Brandstelle zu erwarten ist. Gefahrenbereich 2 (GB 2): Brände mit einer größeren Ausdehnung des kontaminierten Bereiches und sehr starker Brandverschmutzung, an denen größere Mengen an kunststoffhaltigen Seite 2 von 9
3 Materialien, insbesondere chlor- oder bromorganischen Stoffen wie PVC beteiligt waren (z.b. stark belegte Kabeltrassen, Lagermaterialien) und bei denen auf Grund des Brandbildes und des Brandablaufes eine gravierende Schadstoffkontamination auf der Brandstelle vorliegt. Typisch für GB 2 sind Schwelbrandsituationen unter weitgehendem Bestand der Gebäudehüllen, die zu einer allflächigen Brandverschmutzung führen. Gefahrenbereich 3 (GB 3): Brände, bei denen neben dem Vorhandensein der Brandfolgeprodukte zusätzlich mit größeren Mengen an biologischen Arbeitsstoffen bzw. an Gefahrstoffen oder gefahrstoffhaltigen Stoffen zu rechnen ist. Diese können als Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe oder im Gebäude- und Anlagenbereich vorhanden sein. So ist insbesondere die Beteiligung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) zu berücksichtigen. Zusätzlich können kritische biologische Arbeitsstoffe entweder direkt freigesetzt werden oder auch durch nachfolgende Prozesse entstehen. Solange eine Einstufung in die Gefahrenbereiche nicht erfolgt ist, ist der Schadenbereich analog GB 3 zu behandeln. Die Ausdehnung eines Gefahrenbereiches kann mit einzelnen räumlichen Bereichen im Schadenobjekt übereinstimmen. Es kann sich auch ergeben, dass verschiedene räumliche Bereiche einem Gefahrenbereich zugeordnet werden müssen. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, einen räumlichen Bereich in unter-schiedliche Gefahrenbereiche aufzuteilen, z.b. ein Treppenhaus mit nach oben zunehmender Brandverschmutzung, oder eine große Fertigungshalle, in der verschiedene Arbeiten parallel durchgeführt werden, u.u. durch Folienwände oder -decken gegenseitig abgeschottet. In den Gefahrenbereichen 1 bis 3 kann es möglich bis hin zu zwingend erforderlich sein, zur Überprüfung einer vorgenommenen vorläufigen Einstufung Sachverständige einzuschalten, die Art und Umfang der stofflichen Gefahren umfassender bewerten können. Seite 3 von 9
4 Arbeitsschutz bei der Brandschadensanierung Grundlage jeder Arbeits- und Gesundheitsschutzplanung ist der im 4 des Arbeitsschutzgesetzes genannte Grundsatz, eine Gefährdung möglichst zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Dabei steht in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen die Auswahl des "geeigneten" Arbeitsverfahrens an erster Stelle. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen bedeutet dies, dass möglichst emissions- bzw. expositionsmindernde Arbeitsverfahren anzuwenden sind. Stehen solche Arbeitsverfahren nicht zur Verfügung oder reichen zur Expositionsminimierung nicht aus, haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor dem Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Erfahrung zeigt, dass bei Arbeiten zur Brandschadensanierung trotz Ausschöpfung technischer und organisatorischer Maßnahmen stets ein Restrisiko verbleibt, das durch den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung weiter zu vermindern ist. Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung ist abhängig vom Gefahrenbereich und der tätigkeitsabhängigen Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen. Für die in der Brandschadensanierung üblicherweise angewandten Verfahren und Arbeitsweisen wurde in der VdS 2357 in Abhängigkeit von den Gefahrenbereichen GB 0 bis 3 exemplarisch eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen und darauf aufbauend Vorgaben zu stofflich bedingten Arbeitsschutzmaßnahmen erarbeitet. Diese stellen Mindestanforderungen dar und sind von allen in den betroffenen Bereichen tätigen Personen einzuhalten. Sie können jederzeit durch technisch höherwertige Ausstattung bei mindestens gleicher Schutzfunktion ersetzt werden (vgl. TRGS bzw. TRBA 500). Einen unter Berücksichtigung der Gefahrenbereiche und den bei den üblichen Arbeitsverfahren anfallenden Tätigkeiten erarbeiteten Vorschlag zur Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung ist Bestandteil der VdS Seite 4 von 9
5 Im Verlauf der Sanierungstätigkeit ist ständig zu überprüfen, ob die getroffene Auswahl an Schutzmaßnahmen noch der aktuell gegebenen Gefährdungssituation gerecht wird. Unabhängig von der Einteilung in Gefahrenbereiche durchzuführende Schutzmaßnahmen: Die Schadensstelle ist gegen den Zutritt Unbefugter zu sichern und entsprechend den Vorgaben für Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu kennzeichnen (s. auch BGV A 8 " Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"). Über Art und Umfang der Sicherung, ob z.b. Flatterband als "Kennzeichnung" der Gefahrenstelle ausreicht, oder ob eine Absperrung mittels Zaunelement oder dergleichen vorzusehen ist, ist im Rahmen der Erstbegehung. Die Gefahrenbereiche sind als solche zu kennzeichnen. Sind innerhalb eines Arbeitsbereiches verschiedene Gefahrenbereiche vorhanden sollten sie zumindest optisch voneinander getrennt werden. Von allen auf der Schadenstelle tätigen Unternehmen sind gemäß 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen zu Seite 5 von 9
6 erstellen und die Arbeitnehmer entsprechend zu unterweisen. Es dürfen nur Beschäftigte eingesetzt werden, deren körperliche Eignung durch entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen ist. So stellt die Verwendung von Atemschutz und Schutzkleidung eine besondere körperliche Belastung dar, für die der Beschäftigte geeignet sein muss. Zur Notwendigkeit der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen hinsichtlich aller stoff- und tätigkeitsbedingten Gefahren, insbesondere im Hinblick auf kanzerogene Stoffe, wird auf die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der BGR 128 verwiesen. Schutzmaßnahmen für die Erstbegehung Auch für die Erstbegehung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Neben der stofflichen Situation sind insbesondere Gefährdungen durch die beeinträchtigte Statik, nicht tragfähige Untergründe sowie entstandene Öffnungen und Absturzstellen im betroffenen Gebäude zu berücksichtigen. Erst nach dieser Eigensicherung wird entschieden, ob der betreffende Bereich begangen werden kann. Im Hinblick auf die stoffliche Situation muss solange von einem GB 3 ausgegangen werden, bis weitere Erkenntnisse eine andere Gefahrenbereichseinstufung erlauben. Kritische Gefahrensituationen entsprechend GB 3 können vorliegen, wenn beispielsweise Behältnisse mit Gefahrstoffen (u.a. Biozide wie z.b. Pflanzen- oder Holzschutzmittel, Lösemittel, Säuren) zerstört worden sind, wenn asbesthaltige Materialien oder künstliche Mineralfaserstoffe (KMF) reichen, wo mit biologischen Arbeitsstoffen zu rechnen ist, z.b. hochinfektiöse Er-reger in entsprechenden Labors oder Abteilungen von Krankenhäusern, in Schlachtereien oder Einrichtungen zur Tierkörperbeseitigung, in Bunkern mit Siedlungsabfällen oder dergleichen. In den Gefahrenbereichen GB 0 bis 2 besteht zwar nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen bei einer kurzzeitigen Begehung der kalten Brandstelle i.d.r. keine Gesundheitsgefährdung durch Brandfolgeprodukte. Dennoch wird empfohlen, bei der Erstbegehung oder anderen Untersuchungsmaßnahmen (z.b. Brandursachenermittlung) ein Mindestmaß an persönlicher Schutzausrüstung vorzuhalten bzw. bei Bedarf zu tragen: Schutzhelm, DIN EN 397 Seite 6 von 9
7 Sicherheitsschuhe, mindestens S3 (Stahlkappe, Durchtrittsicherheit) Schutzhandschuhe, mindestens EG-Kat II (gegen mechanische Gefährdungen, flüssigkeitsdicht) Atemschutz, mindestens Halbmaske mit Filterauswahl, entsprechend der vermuteten Stoffe Chemikalienschutzkleidung, EG Kat III, Typ 6 (partikeldicht) Die obige Einschätzung mit Festlegung entsprechender Maßnahmen entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Ist bei der Erstbegehung mit einer höheren stofflich bedingten Gefährdung zu rechnen, sind weitergehende Maßnahmen auszuwählen. Schutzmaßnahmen bei Durchführung von Sofortmaßnahmen Die aus der Erstbegehung resultierenden Ergebnisse sind Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Sofortmaßnahmen. Neben der stofflichen Situation sind insbesondere bei der Durchführung der Sofortmaßnahmen Gefährdungen durch die beeinträchtigte Statik, nicht tragfähige Untergründe sowie entstandene Öffnungen und Absturzstellen im betroffenen Gebäude zu berücksichtigen. Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich GB 0 Auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse gehen unter Beachtung normaler Hygienestandards von diesem Gefahrenbereich keine signifikanten Risiken aus. Die erforderlichen Arbeiten können mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (z.b. verdünnte Waschmittellösungen) somit auch von Laien durchgeführt werden, da die Schadstoffbelastung zu vernachlässigen ist. Es empfiehlt sich, einfache geeignete Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich GB 1 Ab GB 1 ist die Schadenstelle als kontaminierter Bereich im Sinne der BGR 128 zu betrachten. Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können von Fachfirmen, aber Seite 7 von 9
8 auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Zur sachgerechten Durchführung der Arbeiten sind folgende Voraussetzungen zu schaffen: Einsatz geeigneten Personals, insbesondere arbeitsmedizinische Betreuung Einsatz geeigneter Verfahren und Arbeitsmittel Sachkundige Begleitung (Sachkunde nach BGR 128) Absicherung und ggf. Abschottung des Sanierungsbereiches vom nicht betroffenen Bereich (Trennung in Schwarz- und Weiß-Bereich) Zutrittsverbote für Unbefugte persönliche Schutzausrüstung Schwarz-Weiß-Einrichtung Schutzhandschuhe und Einwegschutzanzüge verbleiben im Schadenbereich. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Schutzmaßnahmen Gefahrenbereich GB 2 im Für die Arbeiten im Gefahrenbereich GB 2 müssen spezielle Brandschaden-Sanierungsfirmen herangezogen werden, die im Umgang mit Schadstoffen vertraut sind, über geeignetes Personal sowie die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Nachstehend sind die wesentlichen Arbeitsund Gesundheitsschutzmaßnahmen aufgeführt: Absicherung und ggf. Abschottung des Sanierungsbereiches (Schwarz-Weiß- Bereiche) Zutrittsverbote für Unbefugte persönliche Schutzausrüstung Hygiene-Einrichtungen, ggf. mit Dekontaminations- und Stiefelwaschanlage Seite 8 von 9
9 Bei Fahrzeugeinsatz im kontaminierten Bereich sind diese mit Anlagen zur Atemluftversorgung für den Geräteführer gemäß BGI 581 auszustatten. Werden Filteranlagen eingesetzt, ist die Festlegung der einzusetzenden Filter anhand des Gefahrstoffpotenzials in Anlehnung an die Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) vorzunehmen. Je nach Schadensituation und der Beurteilung durch den sachkundigen Koordinator oder Sachverständigen können darüber hinaus besondere Maßnahmen festgelegt werden. Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich GB 3 Je nach Schadensituation und der Beurteilung durch den Sachverständigen sind über die Schutzmaßnahmen des GB 2 hinaus besondere Maßnahmen festzulegen. Hierbei sind die weitergehenden Gefährdungsmomente des GB 3 (definiert über die Brandfolgeprodukte hinaus vorhandenen Betriebs- und Gefahrstoffe, z.b. Asbestbelastung, infektiöse biologische Arbeitsstoffe) zu berücksichtigen. Und was tut die Berliner Arbeitsschutzbehörde? Die Berliner Arbeitsschutzbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), führt Kontrollen durch und überwacht die Planung und Durchführung von Brandschadensanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus wird eine enge Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr, der Polizei sowie der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin (SBB) angestrebt, um den erforderlichen Informationsfluss als Basis für die gegenseitige Abstimmung und Unterstützung zu gewährleisten. Dieses Vorgehen, die sog. "Berliner Linie", soll einen Beitrag leisten für die Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Brandschadensanierung. Seite 9 von 9
Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle
FSU-Seminar für Schadenregulierer PRAXIS DER BRANDSCHADENSANIERUNG Hannover Airport, 26./27. September 2011 Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle Markus Klug
Richtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
Richtlinien zur Brandschadensanierung
Richtlinien für den Umweltschutz VdS 2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung Vervielfältigungen auch für innerbetriebliche Verwendung nicht gestattet. VdS 2357 : 2007-04 (05) Die vorliegende Publikation
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und in kontaminierten Bereichen - Altlasten Was ist zu tun? Wer hat es wann zu tun? Andreas Feige-Munzig BG BAU Prävention andreas.feige-munzig@bgbau.de TRGS
5 Steckbrief Brandabfälle
5 Steckbrief Brandabfälle Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere Grenzwertiger Abfälle (Stand:
VdS Richtlinien der Versicherungswirtschaft zur Brandschadensanierung
VdS 2357 - Richtlinien der Versicherungswirtschaft zur Brandschadensanierung Dr. Günther Roßmann Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV), Berlin Gliederung: Einleitung 3 1 Bedeutung
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium
Basisinformationen für Firmengründer Laboratorien
Basisinformationen für Firmengründer Laboratorien Von Anfang an: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Diese Zusatzinformationen ergänzen die entsprechenden Fragen und Abschnitte der Basisinformationen
Auswahl und Anwendung von PSA bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Auswahl und Anwendung von PSA bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen 27.06.2014 Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen Sanierung von Böden, Gewässern und Grundwasser, baulichen Anlagen, die durch
SOFORTMAßNAHMEN NACH SCHADEN UND PRE-LOSS-AKTIVITÄTEN
SOFORTMAßNAHMEN NACH SCHADEN UND PRE-LOSS-AKTIVITÄTEN BG RCI Jahrestagung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit - November 2018 Wolfgang Heck Wolfgang Arnold Claims Excellence Property Marsh GmbH Beteiligte
Gefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungen, Dokumentation und Schutzmaßnahmen
Gefährdungen, Dokumentation und Schutzmaßnahmen Fachtagung Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaik-Anlagen auf Dächern Thomas Graf Stuttgart-Vaihingen, den 25.02.2010 Was erwartet Sie heute?
Gefahrenanalyse Welche Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen?
Welche Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen? Warum ist eine systematische Gefahrenanalyse so wichtig? Basis für die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz
ARBEITEN ZUR BRANDSCHADENSANIERUNG DIE NEUE VDS 2357
ARBEITEN ZUR BRANDSCHADENSANIERUNG DIE NEUE VDS 2357 Dipl.-Geol. Andreas Feige-Munzig, München, Dipl.-Ing. Markus Klug, Berlin, Dipl.-Chem. Dr. Günther Roßmann, Berlin Abb. 2: Vom Brand vorgelagerter Garagen
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009
TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen asbesthaltige Baustoffe werden nicht erkannt
Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten
Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Dr. Markus Sander, VBG Berlin 10.11. 2016 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang mit Nutzgeflügel
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang mit Nutzgeflügel (Greifen, Einfangen, Tragen, Verladen) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 Gefährdungsbeurteilung Art der Gefährdungen:
Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson
Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
Anlage 1.1 zu TRGS 519
TRGS 519 Seite - 37 - Anlage 1.1 zu TRGS 519 Unternehmensbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) (Zutreffendes
Entfernen teerhaltiger Altbeschichtungen - Arbeitsschutzmaßnahmen -
Freie und Hansestadt Hamburg B e hörde für Wissenschaft und Gesundheit Amt für Arbeitsschutz Entfernen teerhaltiger Altbeschichtungen - Arbeitsschutzmaßnahmen - Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie
3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
Die neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
BGI 766 Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen
BGI 766 Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen (bisher ZH 1/272) Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Mai 2000 Vorbemerkung Bei Instandsetzungsarbeiten an
Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub
Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung Dellemann, Staub 25.01.2011 Staubarten Staub Definitionen, Eigenschaften, Grenzwerte Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden
Unterweisung Sachkunde Gefährdungsbeurteilung Gefahrgutlieferung Sicherungsplan gem. ADR 1.10 Gefahrgutbeauftragter
Unterweisung Sachkunde Gefährdungsbeurteilung Gefahrgutlieferung Sicherungsplan gem. ADR 1.10 Gefahrgutbeauftragter Das Unternehmen / die Rechtseinheit hat eine GARANTENSTELLUNG gegenüber Mitarbeitern
Die neue DGUV-Information Schimmelpilzsanierung. DGUV Information
Die neue DGUV-Information Schimmelpilzsanierung DGUV Information 201-028 04.04.2017 DGUV-Information 201-028 Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung Handlungsanleitung zur
Freiwillige Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehren Informationen Umgang mit kalten Brandstellen Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger Ein Brand in Ihrer Wohnung /
Gefährdungsbeurteilung Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung Grundvoraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen
TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
Die Schankanlage: Rechtliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung
Handlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen
Handlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen Aus dem Arbeitskreis (AK) Arbeitssicherheit, der sich unter Leitung des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL), Vertretern
Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz. Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz
Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz Betriebssicherheitsverordnung Aus acht mach eins Technische Arbeitseinrichtungen - alte/neue
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur
Asbesthaltige Stäube auf Kabelbühnen
Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem. Behördl. & ö.b.u.v. Sachverständiger Leiter des BZR Institutes Bonn 53229 Bonn, Siebenmorgenweg 2-4 Tel.0228 / 469589 Fax: 0228/471497 www. bzr-institut.de Asbestsanierung
Lagerung von Gefahrstoffen Überblick Merkblatt M 062
Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt 05.12.2013 Das Merkblatt M 062 soll Lagerbetreibern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 in ortsbeweglichen
TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
Lagerung von Gefahrstoffen Überblick Merkblatt M 062. Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt
Überblick Merkblatt M 062 Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt 05.12.2013 Überblick Merkblatt M 062 Das Merkblatt M 062 soll Lagerbetreibern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist
Dekra - zertifizierte/r Bauschadenbewerter/in
Dekra - zertifizierte/r Bauschadenbewerter/in Berufsbegleitender Online-Lehrgang Referent: Rüdiger Schilke Dekra - zertifizierte/r Bauschadenbewerter 1 www.forum-fachseminare.de Herzlich Willkommen zum
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September
Wohin mit dem Schutt nach einem Brand?
Wohin mit dem Schutt nach einem Brand? Gliederung 1. Definitionen 2. Einteilung von Bränden 3. Vorgehen nach einem Brand 4. Schadstoffe im Brandschutt 5. Bewertung und Entsorgung von Brandschutt 6. Kosten
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und
Was tun, wenn s gebrannt hat?
Freiwillige Feuerwehr S t a d t I t z e h o e Was tun, wenn s gebrannt hat? Merkblatt über den Freiwillige Feuerwehr Itzehoe Hindenburgstraße 48 25524 Itzehoe Telefon 04821/95090 http://www.feuerwehr-itzehoe.de
Risikobezogene Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen auf der Grundlage der TRGS 910. Torsten Wolf
Risikobezogene Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen auf der Grundlage der TRGS 910 Torsten Wolf 2 Risikokonzept Zentrale Inhalte des Risikokonzeptes (TRGS 910) 1. Stoffunabhängige
Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg IHK Karlsruhe, 8. Juli 2015
Aktuelle Regelungen zu Asbest. Tag der Arbeitssicherheit 2015
Aktuelle Regelungen zu Asbest 30.03.2015 Asbesthaltige Produkte in Gebäuden: Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement Dacheindeckungen Fassadenverkleidungen Wasser- und Abwasserrohre Lüftungskanäle
NEUSS.DE. Umgang mit kalten Brandstellen. Brandschutzinformation. Hinweise an brandgeschädigte Haushalte. Amt für Brandschutz
Brandschutzinformation NEUSS.DE Umgang mit kalten Brandstellen Hinweise an brandgeschädigte Haushalte Amt für Brandschutz Inhaltsverzeichnis: Seite Vorwort 2 Gefährdungseinschätzung 2 Maßnahmen 3 Erste
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan
Evaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Evaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Iris Eberth - Referat 36 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)
Regierungspräsidium Kassel Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) DFG Workshop Die Gefahrstoffverordnung: Probenahme Messtechnik Bewertung am 26.09.2006 in Dortmund 26.09.2006 Gliederung Gefahrstoffverordnung
Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren
Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Torsten Wolf, Bochum Anwendung Gefahrstoffverordnung Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehrleute fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. LASI-Leitlinien
Die Gefahrstoffverordnung 2005
Die Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Branchenlösungen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Dr. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 1 2 Aufbau
Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen
Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen 1. Paritätischer Gesundheitskongress Referentinnen: Lisa Bein (Aufsichtsperson der BGW) & Dr. Irene Preußner-Moritz
Merkblatt. Umgang mit kalten Brandstellen
Merkblatt Umgang mit kalten Brandstellen MB 10-15 Kalte Brandstellen November 2017 Haftungsausschluss: Diese Publikation zur Sach-Schadensanierung wurde vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1
Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen 1 Es werden Gefahrstoffe mit den nachgenannten Gefährlichkeitsmerkmalen
Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung
Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung Dr. Andreas Albrecht Aufsichtsperson Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 1 Inhaltliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung 4
Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Umsetzung des DGUV Grundsatz 313-002 (bisher:
Einsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung:
Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: 1. Anpassung des Arbeitsschutzes an das EU-Recht 2. Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Trennung von Beschaffenheit
SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN
SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN 15. Mai 2018 oder 14. November 2018 Mitarbeiter aus den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Einkauf, Vertrieb und Logistik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online
Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8466 4 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
Umgang mit anlagenrelevanten Gefahrstoffen im Facility Management von Hochschulen
Umgang mit anlagenrelevanten Gefahrstoffen im Facility Management von Hochschulen Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Gefahrstoffgutachter und sachkundiger nach BGR 128 Leiter der Fachgruppe SiGe-Koordination
Zusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad:
Zusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad: 1. ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
TECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA
Beschluss 17/2010 des ABAS vom 02.12.2010 Seite 1 TECHNISCHER BERICHT/STELLUNGNAHME ZUM THEMA ANFORDERUNGEN AN DIE PRÜFUNG VON MIKROBIOLOGISCHEN SICHERHEITSWERKBÄNKEN DER KLASSE II IN SCHUTZ-/SICHERHEITSSTUFE
Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Unterweisungsmodul. Gefahrstoffe
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Gefahrstoffe Definition und Symbole Gefahrstoffe GHS/CLP-Verordnung Gefahrstoffe In der Zahnarztpraxis Gefahrstoffe
Staub bei Elektroinstallationsarbeiten
Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung
BGI 766. BG-Information. Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen BGFE. (bisherige ZH1/272)
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 766 (bisherige ZH1/272) BG-Information Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen vom Mai
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden