Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge AGS EBA 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge AGS EBA 2010"

Transkript

1 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 1 November 2017 Version /3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge AGS EBA 2010

2 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/3 In den folgenden Seiten finden Sie alle Anhänge, die im Handbuch Teil 1 Allgemeines in den einzelnen Kapiteln erwähnt sind. Die Unterlagen sind in der nachfolgenden Reihenfolge abgelegt. Klicken Sie bitte auf das gewünschte Kapitel. 01 Flyer Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene 02 Nutzungsbedingungen Validierungstool 03 AGS_EBA_2010_Kontakt_Adressliste 04 Übersicht_Eingangsportale_Deutschschweiz 05 AGS_EBA_2010_Qualifikationsprofil 06 AGS_EBA_2010_Bestehensregeln_Validierungsverfahren 07 Anforderungsprofil_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich 08 Anforderungsprofil Allgemeinbildung_sbfi 09 Erläuterungen_zur_Validierung_der_Allgemeinbildung_sbfi 10 OIA_Präsentation 11 AGS_EBA_2010_Selbstbeurteilung 12 AGS_EBA_2010_Anrechenbare Vorbildung 13 Anerkennung_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich 14 AGS_EBA_2010_Anerkennung_Berufserfahrung 15 AGS_EBA_2010_Kompetenznachweise je Modul 16 AGS_EBA_2010_Mustererfahrungsbericht 17 Wegleitung_PEX 19 AGS_EBA_2010_Modulstruktur_ergänzende_Bildung 20 AGS_EBA_2010_Liste_Anerkannte_Anbieter_ergänzende_Bildung 21 AGS_EBA_2010_AGB_EB (in Bearbeitung)

3 22 AGS_EBA_2010_Zwingende Belege Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/3

4 biz Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt

5 In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) bestätigen offiziell Ihr berufliches Wissen und Können. Sie eröffnen sich damit Weiterbildungsmöglichkeiten, verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und haben bessere Verdienstmöglichkeiten. Vier Wege zum Berufsabschluss Es gibt vier Möglichkeiten zu einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) oder einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu kommen: 01 Reguläre berufliche Grundbildung 02 Verkürzte berufliche Grundbildung 03 Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren 04 Validierung von Bildungsleistungen Sie durchlaufen eine berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die gleiche Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) wie die Jugendlichen. Sie durchlaufen eine verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die gleiche Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) wie die Jugendlichen. Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikationsverfahren (inkl. Abschlussprüfung) zugelassen werden. Sie haben viel Erfahrung im Beruf und möchten sich im Validierungsverfahren Bildungsleistungen anrechnen lassen. 2 3

6 01 Reguläre berufliche Grundbildung Sie möchten beruflich in ein anderes Gebiet wechseln und haben wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten Tätigkeitsgebiet? Dann absolvieren Sie die gesamte Ausbildungszeit für eine zweijährige (EBA) oder drei- bzw. vierjährige (EFZ) berufliche Grundbildung in einem Betrieb, der die Ausbildungsverantwortung hat. Sie besuchen den berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich. Die Grundbildung schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab. Voraussetzungen Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen einen Lehrvertrag ab ( der von der kantonalen Behörde bewilligt wird. Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1. Besonderheiten Die berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum eidgenössischen Berufsattest bzw. zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis mit einem definierten Ende der Abschlussprüfung. Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Verhandlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt für die Lernendenlöhne. Ihr Arbeitgeber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus nicht verpflichten. Reguläre berufliche Grundbildung Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle) und Abschluss eines Lehrvertrages Bewilligung des Lehrvertrages durch die kantonale Behörde Absolvieren der beruflichen Grundbildung Absolvieren der Abschlussprüfung Erhalt des eidgenössischen Berufsattests bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton und die Kosten für die überbe trieblichen Kurse vom Lehrbetrieb und vom Kanton getra gen. Mögliche Berufe Alle Berufe sind möglich. Beratung Beratung in allen biz des Kantons Zürich. Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. 4 5

7 02 Verkürzte berufliche Grundbildung Sie haben bereits eine abgeschlossene Vorbildung (berufliche Grundbildung, Matura, o. ä.) oder ausreichende Vorkenntnisse und möchten in einem Beruf einen anerkannten Abschluss erreichen, dann können Sie eine individuelle Verkürzung von ein bis zwei Jahren erhalten. Sie absolvieren eine um ein Jahr bzw. zwei Jahre verkürzte berufliche Grundbildung in einem Betrieb und besuchen den berufs kundlichen Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich. Die verkürzte berufliche Grundbildung schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab. Voraussetzungen Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen einen Lehrvertrag ab ( der von der kantonalen Behörde bewilligt wird. Sie haben ausreichende Vorbildung oder Vorkenntnisse. Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1. Besonderheiten Die verkürzte berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum eidgenössischen Berufsattest bzw. zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis mit einem definierten Ende der Abschlussprüfung. Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Verhandlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt für die Lernendenlöhne. Ihr Arbeitgeber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus nicht verpflichten. Die Verkürzung erfolgt auf Antrag durch Ihren Betrieb und wird zusammen mit dem Lehrvertrag durch die kantonalen Behörden bewilligt. Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton und die Kosten für die überbe trieblichen Kurse vom Lehrbetrieb und vom Kanton getra gen. Verkürzte berufliche Grundbildung Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle), Abschluss eines Lehrvertrages und Vereinbarung der Lehrzeitverkürzung Bewilligung des Lehrvertrages und der Lehrzeitverkürzung durch die kantonale Behörde Absolvieren der beruflichen Grundbildung Absolvieren des Qualifikationsverfahrens Erhalt des eidgenössischen Berufsattests bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Mögliche Berufe Alle Berufe sind möglich. Beratung Beratung in allen biz des Kantons Zürich. Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. 6 7

8 03 Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren Mit mehrjähriger Berufserfahrung ist es in jedem Beruf mög lich, den Berufsabschluss durch Absolvieren des Qualifi kationsverfahrens (mit Abschlussprüfung) zu erwerben. Der Erwerb des Berufsabschlusses ist berufsbegleitend möglich. Im Qualifikationsverfahren für Erwachsene bereiten Sie sich selbständig auf das Qualifikationsverfahren vor und legen dieses ab. Zur Vorbereitung können Sie gemeinsam mit den Lernenden in Regelklassen die Berufsfachschule bzw. die überbetrieblichen Kurse besuchen. In einzelnen Berufen, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen, gibt es spezielle Vorbereitungs kurse. Oder Sie bereiten sich selbständig, anhand der Ausbildungsunterlagen, auf das Qualifikationsverfahren vor. Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Einholen der erforderlichen Informationen zur Zulassung und den Vorbereitungsmöglichkeiten Planung der Vorbereitung und Festlegen des Prüfungsjahrs Stellen eines Gesuches bei der kantonalen Behörde vor Beginn der Prüfungsvorbereitung Bei erfüllten Voraussetzungen bekommen Sie die Zulassung. Falls noch etwas fehlt, bekommen Sie eine vorläufige Ab lehnung. Sobald Sie die fehlenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie erneut ein Gesuch stellen und erhalten dann die Zulassung. Absolvieren der geplanten Vorbereitung und der Abschlussprüfung Erhalt des eidgenössischen Berufsattests bzw. eidgenössi schen Fähigkeitszeugnisses Voraussetzung Zulassungsvoraussetzung gem. Art. 32 BBV: Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung. Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungsverordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis Die Zulassung erfolgt durch den Wohnkanton. Eine Anstellung ist nicht zwingend, ausser es findet im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eine praktische Prüfung im Betrieb statt. Empfehlung: Sie beherrschen eine Landessprache mindestens auf Sprachniveau B1. Besonderheiten Das Qualifikationsverfahren für Erwachsene kann berufsbegleitend absolviert werden. Aufgrund der persönlichen Planung legen Sie das Jahr der Abschlussprüfung fest. Je nach Wahl der Vorbereitung fallen Kosten für Sie an. Gemäss 18 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung ist der Unterricht in Regelklassen einer Berufsfachschule im Kanton Zürich kostenlos. Alle anderen Angebote (überbetriebliche Kurse, spezielle Vorbereitung bei privaten Anbietern) zur Prüfungsvorbereitung für die Kandidatin bzw. den Kandidaten sind kostenpflichtig. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen. Die Teilnahme am Qualifikationsverfahren ist kostenlos. Gestützt auf Art. 39 Abs. 2 der Berufsbildungsverordnung kann der Kandidatin bzw. dem Kandidaten für entstandene Materialkosten eine Rechnung gestellt werden. Mögliche Berufe Alle Berufe sind möglich, ausser Informatiker/in EFZ (nur noch bis Sommer 2017). Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. Beratung Beratung in allen biz des Kantons Zürich. 8 9

9 04 Validierung von Bildungsleistungen Sie haben viel Erfahrung im angestrebten Beruf? Dann ist das Validierungsverfahren möglicherweise der geeignete Weg. Im Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen in einem Dossier. Dieses wird beurteilt und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Lücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden. Validierung von Bildungsleistungen Der Weg zum eidgenössischen Berufsattest bzw. eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Information, Beratung Sie nehmen an obligatorischen Informationsanlässen (OIA) teil. Bilanzierung Sie dokumentieren Ihr Wissen und Können in einem Dossier. Beurteilung Ihr Dossier wird durch Experten und Expertinnen geprüft. Validierung Ihre Kompetenzen werden in einer Lernleistungsbestätigung angerechnet. Ergänzende Bildung Sie absolvieren die vorgegebenen Kurse und erwerben so die fehlenden Kompetenzen. Zertifizierung Sind alle Anforderungen erfüllt, werden das EFZ bzw. das EBA und ein Lernleistungsausweis ausgestellt. Ziel: Sie wissen Bescheid über das Validierungsverfahren und können die nächsten Schritte planen. Ziel: Sie belegen Ihre Fähig keiten und Kompetenzen nach vorgegebenen Kriterien, welche Sie für den angestrebten Berufsabschluss bereits besitzen, und erhalten die Zulassung zum Qualifikationsverfahren. Ziel: Ihr Dossier wird von Experten und Expertinnen überprüft und in einem Beurteilungs gespräch werden offene Fragen geklärt und Ihr Dossier verifiziert. Ziel: Sie wissen, welche Kompetenzen Ihnen angerechnet werden und welche Sie zusätzlich erwerben müssen. Ziel: Sie haben die nötigen berufskundlichen und allgemeinbildenden Kursmodule besucht und absolvieren den Modulabschluss. Die entsprechenden Bestätigungen reichen Sie zur Anerkennung ein. Ziel: Ihre Unterlagen werden noch einmal geprüft. Wenn alle Bestehensregeln für den Berufsabschluss erfüllt sind, erhalten Sie den eidgenössischen Titel. Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. Hier erwerben Sie die fehlenden Kompetenzen

10 Voraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV: Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung. Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungsverordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis Die Zuweisung erfolgt durch den Wohnkanton und die Zulassung durch den Verfahrenskanton. Eine Anstellung ist nicht notwendig. Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens Sprachniveau B1. Hinweis Validierungsverfahren gibt es für verschiedene Berufe. Je nach Beruf ist ein anderer Verfahrenskanton für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Die Angebote werden laufend ausgebaut. Eine aktuelle Übersicht über das Angebot finden Sie unter Besonderheiten Das Validierungsverfahren kann berufsbegleitend absolviert werden. Das Dossier wird entsprechend den Vorgaben des Verfahrenskantons erstellt. Sie arbeiten selbständig an Ihrem Dossier. Bei Bedarf können Sie Unterstützung bekommen. Je nach Kostengutsprache fallen für die Begleitung Kosten an. Die Erstellung des Dossiers setzt vertiefte Sprachkenntnisse der deutschen Sprache, auch in schriftlicher Form, voraus. Sie sollten gewohnt sein, selbständig zu arbeiten und Ihr Tun kritisch zu hinterfragen. Es wird eine gute Reflexionsfähigkeit gefordert. Für den Besuch der ergänzenden Bildung können je nach Kostengutsprache des Wohnkantons Kosten anfallen. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen. Mögliche Berufe Das Validierungsverfahren ist in einigen Berufen möglich. Das aktuelle Angebot finden Sie auf Beratung Spezifische Beratung zum Validierungsverfahren erhalten Sie in der Fachstelle Validierung des biz Oerlikon (Eingangsportal) oder beim Verfahrenskanton

11 Haben Sie weitere Fragen? Haben Sie Fragen zu Ihren Aus- und Weiterbildungs möglichkeiten? Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Berufsabschluss und welcher Weg der richtige für Sie ist? Brauchen Sie berufsspezifische Auskünfte zum Lehrvertrag und zur direkten Zulassung zur Abschlussprüfung? Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren oder möchten Sie sich für einen obligatorischen Informationsanlass anmelden? Redaktion und Gestaltung Amt für Jugend und Berufsberatung Kontakt Amt für Jugend und Berufsberatung Validierung Dörflistrasse Zürich 14 Tel

12 Herausgeber Kanton Zürich Bildungsdirektion Amt für Jugend und Berufsberatung Amt für Jugend und Berufsberatung 10/2016

13 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Nutzungsbedingungen für das Validierungstool (1) Gegenstand Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich führt im Kanton Zürich das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkannte Validierungsverfahren durch. Das Verfahren wird in der Regel für Teilnehmende aus der gesamten Deutschschweiz angeboten. In einem Validierungsverfahren wird belegt, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen eines bestimmten Berufes ein/e Teilnehmende(r) bereits verfügen. Hierzu werden allgemeinbildende und berufliche Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier dokumentiert und es wird nachgewiesen, was der/die Teilnehmende in seinem/ihrem Beruf oder auch ausserhalb des Berufes theoretisch gelernt und in der Praxis angewendet hat. In der anschliessenden Validierung erhält man eine Bestätigung, die detailliert aufzeigt, welche Bildungsleistungen angerechnet werden. Das vorliegende Validierungstool wird für die Dossiererstellung benötigt und leitet durch das Validierungsverfahren. (2) Verantwortung Nutzerinnen und Nutzer Die Teilnehmenden im Validierungsverfahren sind als die Nutzer und Nutzerinnen zum wahrheitsgetreuen und selbstständigen Verfassen des Inhalts der Dossiers verpflichtet. (3) Registrierung / Kosten / Freischaltung Die Teilnehmenden müssen zur Anmeldung an die erste obligatorische Informationsveranstaltung folgenden Angaben zur ihrer Person machen: Name / Vorname Geburtsdatum AHV-Nummer (13-stellig) Nationalität und Heimatort Telefonnummer -Adresse Privatadresse Die Freischaltung des Validierungstools erfolgt nach dem zweiten Teil des obligatorischen Informationsanlasses, wenn sich der/die Teilnehmende entschlossen hat, mit dem Validierungsverfahren zu starten. Für den Erwerb des Logins wird von den Teilnehmenden eine Nutzungsgebühr in der Höhe von Fr erhoben. Prüfungsexperten und -expertinnen, ebenso wie Mitarbeitende des Amts für Jugend und Berufsberatung bzw. des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erhalten ein Login zur Aus-

14 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/3 übung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Validierungsverfahrens. Die genannten Personengruppen können sich nicht selbst registrieren, sondern erhalten die Zugangsdaten von den verantwortlichen kantonalen Stellen. (4) Datenschutz Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist zur Wahrung der Datenschutzgesetzgebung verpflichtet. Persönliche Daten, die beim Ausfüllen von Formularen über das Validierungstool übermittelt werden, sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben. Daten werden über einen gesicherten elektronischen Kanal übertragen. Passwörter werden verschlüsselt abgelegt. Demgegenüber werden Informationen betreffend Statusänderungen des Dossiers per und damit auf einem ungesicherten Kanal übermittelt. Somit besteht das Risiko, dass jeweils die Sender- und Empfängeradressen durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden können. Allfällige Kreditkarteninformationen für die Onlinezahlung werden nicht im Validierungstool gespeichert. Auch erhobene Daten von abgebrochenen Validierungsverfahren werden zu Statistikzwecken in anonymisierter Form gespeichert. (5) Urheberrecht Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist Lizenznehmer des Validierungstools der Ivaris AG und für den Inhalt des Tools verantwortlich. Sämtliche Online-Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum privaten Gebrauch kopiert und ausgedruckt werden. Ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes dürfen die Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile weder vervielfältigt noch auf anderen Servern gespeichert, in Newsgroups oder Online-Dienste eingespeist oder auf einer CD-ROM oder anderen Datenträgern gespeichert werden. (6) Gewährleistung / Haftungsausschluss Für die Haftung wird auf die allgemeinen Hinweise für die Nutzung der Internetseiten des Kantons Zürich (Version 1.0; Stand 20. Oktober 2010) verwiesen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann danach insbesondere nicht gewährleisten, dass die von ihm auf dem Internet zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit aktuell, detailgenau und vollständig sind und alle erdenklichen Sachverhalte berücksichtigen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen.

15 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/3 Haftungsansprüche gegen das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichen Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat fremde, d.h. nicht auf seinen Servern oder in seinem Einflussbereich liegende Websites, die mit dieser Website über Verknüpfungen allenfalls verbunden sind, nicht überprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder die darauf angebotenen Dienstleistungen.

16 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 31. Mai /1 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Adress- und Kontaktliste Das vorliegende Adressverzeichnis dient den Teilnehmenden, die zuständige Ansprechperson / die zuständige Institution im Validierungsverfahren Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA zu finden. Auskünfte werden nur erteilt, wenn sich die Teilnehmenden in der entsprechenden Phase befinden. Schritt Ansprechperson / -institution Phase 1: Information und Beratung Obligatorische biz Oerlikon Informationsveranstaltung / Validierung Selbstcheck Adresse Mail Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich validierung@ajb.zh.ch Bemerkungen Phase 2: Bilanzierung (alle Fragen zur Dossiererstellung vor der Dossiereinreichung) Zulassung Fiona Fort Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kontakt nur über Anrechenbare Vorbildung Sachbearbeiterin Abt. Betriebliche Bildung Postfach 8090 Zürich validierung@mba.zh.ch Dossiererstellung und biz Oerlikon Dörflistrasse einreichung / Validierung Postfach 8090 Zürich Begleitangebote Praxisbesuch / Mündlicher Erfahrungsbericht Karin Metzler Verena Wyssen Fach-Chefexpertinnen validierung@ajb.zh.ch kmetzler@datazug.ch verena.wyssen@gmx.ch Kontakt nur über Phase 3: Beurteilung (alle Fragen nach dem Dossierabschluss resp. -einreichung) Stand Dossierbeurteilung Karin Metzler kmetzler@datazug.ch Kontakt nur über inkl. Beurteilungs- Verena Wyssen verena.wyssen@gmx.ch Fach-Chefexpertinnen gespräch Phase 4: Validierung (alle Fragen nach Abschluss der Beurteilung: Anmeldung zur Akteneinsicht via Validierungstool www2.vda.zh.ch) Beurteilung und Bettina Kemper Bettina Kemper Kontakt über Rechtsmittelverfahren Vize-Präsidentin Prüfungskommission 76 oder bei Bedarf per Post Mühleberg Aeugst am Albis weiteres Vorgehen Karin Metzler Verena Wyssen Fach-Chefexpertinnen kemper.bettina@sunrise.ch kmetzler@datazug.ch verena.wyssen@gmx.ch Ergänzende Bildung (gem. Liste anerkannter Anbieter für die ergänzende Bildung) Kontakt nur über Phase 5: Zertifizierung (alle Fragen zur Einreichung Antrag EFZ via Validierungstool www2.vda.zh.ch) Zwingende Belege Karin Metzler kmetzler@datazug.ch Kontakt nur über Antrag Verena Wyssen verena.wyssen@gmx.ch Fach-Chefexpertinnen Eidg. Fähigkeitszeugnis / Berufsattest

17 Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon 04. Oktober /4 Eingangsportale Deutschschweiz Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal BE Christa Nienhaus BIZ Kanton Bern, Zentrale Dienste Bremgartenstr. 37 Postfach 3001 Bern AG Philipp von Wartburg Barbara Gisi Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau Berufs- und Laufbahnberatung Herzogstrasse Aarau oder AR Esther Niedermann Fachstelle Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Regierungsgebäude 9100 Herisau AI Werner Hugener Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Hauptgasse Appenzell BL Monika Lorenzi monika.lorenzi@bl.ch Yvonne Radielovic BIZ Bottmingen Wuhrmattstr Bottmingen oder yvonne.radielovic@bl.ch BS Brigitta Spalinger brigitta.spalinger@bs.ch Mittelschule und Berufsbildung Basel-Stadt Clarastrasse 13 Postfach Basel oder

18 Bildungsdirektion biz Oerlikon 2/4 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal FL Andrea Kunkel Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Fürstentum Liechtenstein Postplatz 2 FL-9494 Schaan FR Marc Chassot marc.chassot@fr.ch Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung Rue St. Pierre Canisius Freiburg prestations-adultes-validation des acquis GL Margrit Ammann margrit.ammann@gl.ch Berufs- und Laufbahnberatung Gerichtshausstr Glarus GR Justina Simeon Amt für Berufsbildung Quaderstrasse Chur Vendelin Cabernard Amt für Berufsbildung Bahnhofstr Ilanz LU Brigitte Wangler brigitte.wangler@lu.ch Berufs- und Studienund Laufbahnberatung Luzern Obergrundstrasse Luzern oder NW Karin Limacher Marlies Odermatt biz@nw.ch Berufs- und Weiterbildungszentrum Nidwalden Robert-Durrer-Str Stans

19 Bildungsdirektion biz Oerlikon 3/4 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal OW Selina Frey Berufs- und Weiterbildungsberatung Obwalden Brünigstrasse 178 Postfach Sarnen SG Barbara Erni Andrea Holderegger Berufs-, Studien-und Laufbahnberatung St. Gallen Teufenstrasse 1/ St.Gallen SH Verena Stutz Dienststelle Mittelschule und Berufsbildung Ringkengässchen Schaffhausen SO Priska Raimann Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Bifangstrasse Olten oder SZ (Ausserschwyz) Ludwig W. Rabenbauer Berufs- und Studienberatung Region Ausserschwyz Huobstrasse Päffikon SZ (Innerschwyz) Andreas Seewer andreas.seewer@sz.ch Berufs- und Studienberatung Parkstrasse Goldau

20 Bildungsdirektion biz Oerlikon 4/4 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal TG Heidi Burkhalter Sigrid Weber Böhni Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Zürcherstr Frauenfeld UR Dominic Wetli Berufs- Studien- und Laufbahnberatung Klausenstrasse Altdorf VS Marion Gundi marion.gundi@admin.vs.ch Berufs-, Studien und Laufbahnberatung Portal EFZ für Erwachsene, Val-Form Avenue de France Sion ZG David Furrer david.furrer@zg.ch Franz Müller franz.mueller2@zg.ch Amt für Berufsberatung BIZ Zug Baarerstrasse Zug ZH Kathrin Thomann Bettina Wöhler biz Oerlikon Validierung Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich Änderungen bitte per an: validierung@ajb.zh.ch /bwo

21 A Qualifikationsprofil A1 Berufsbild Assistentinnen/Assistenten Gesundheit und Soziales EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a) Die Assistentin / der Assistent Gesundheit und Soziales EBA unterstützt in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen, die für die Bewältigung ihres Alltags der Assistenz bedürfen. b) Die Assistentin / der Assistent Gesundheit und Soziales EBA nimmt Pflege- und Begleitungsaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie/er begleitet und unterstützt Klientinnen und Klienten bei Aktivitäten des Alltags. Sie/er führt Haushaltsarbeiten durch. Sie/er erledigt einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zu ihrem/seinem Tätigkeitsbereich. c) Die Assistentin / der Assistent Gesundheit und Soziales EBA respektiert die Persönlichkeit der Klientinnen und Klienten, bezieht diese in ihre/seine Tätigkeit ein und nutzt deren Ressourcen. Sie/er orientiert sich bei ihrer/seiner Arbeit an den Werten und Leitideen der Organisation. d) Die Assistentin / der Assistent Gesundheit und Soziales EBA übt die Tätigkeiten im Rahmen der erworbenen Handlungskompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen aus. A2 Handlungskompetenzbereiche Die Assistentin / der Assistent Gesundheit und Soziales ist in den folgenden Handlungskompetenzbereichen tätig: 1. Mitwirken und Unterstützen bei Gesundheits- und Körperpflege 2. Begleiten und Unterstützen von Klientinnen und Klienten im Alltag 3. Unterstützen im Haushalt 4. Einhalten und Umsetzen von Hygiene und Sicherheit 5. Mitwirken bei Administration, Logistik und Arbeitsorganisation 6. Entwickeln und Beachten der Berufsrolle und der Zusammenarbeit A3 Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen Die beruflichen Handlungskompetenzen der Assistentin / des Assistenten Gesundheit und Soziales sind in der Übersicht auf der folgenden Seite dargestellt. 3

22 Handlungskompetenzbereiche Berufliche Handlungskompetenzen A 1 Mitwirken und Unterstützen bei Gesundheits- und Körperpflege 1.1 Unterstützt Klientinnen und Klienten beim An- und Auskleiden. 1.2 Leistet Klientinnen und Klienten Hilfestellung im Zusammenhang mit der Ausscheidung. 1.4 Unterstützt 1.3 Unterstützt Klientinnen und Klienten bei der Durchführung der Körperpflege. Klientinnen und Klienten bei der Durchführung von prophylaktischen Massnahmen. 1.5 Unterstützt Mobilisationen, Lagerungen und Transfers von Klientinnen und Klienten. 1.6 Führt die Gewichtsund Grössenkontrolle sowie die Kontrolle von Vitalzeichen durch. 1.7 Erkennt ausserordentliche Situationen und holt Hilfe. B 2 Begleiten und Unterstützen von Klientinnen und Klienten im Alltag 2.1 Wirkt bei der Umsetzung der Tagesstruktur der Klientinnen und Klienten mit. 2.2 Wirkt bei der Aktivierung der Klientinnen und Klienten mit. 2.3 Begleitet Klientinnen und Klienten zu Terminen. 2.4 Unterstützt Klientinnen und Klienten beim Essen und Trinken. 2.6 Bezieht sich in ihrem Handeln auf die Klientinnen und Klienten und ist in der Beziehungs- 2.5 Bereitet mit und für Klientinnen und Klienten Frühstück und Zwischenmahlzeiten vor. situation aufmerksam. 2.7 Unterstützt Klientinnen und Klienten durch vorbereitende Massnahmen beim Ruhen und Schlafen. 2.8 Wirkt bei der Begleitung von Sterbenden mit. C 3 Unterstützen im Haushalt 3.1 Führt die Vor- und Nachbereitung des Essraums durch. 3.2 Unterstützt Klientinnen und Klienten bei der Pflege von Wohnbereich, Pflanzen und Tieren. 3.3 Unterstützt Klientinnen und Klienten beim Einkauf für den täglichen Bedarf. 3.4 Unterstützt Klientinnen und Klienten bei der Wäschepflege. D 4 Einhalten und Umsetzen von Hygiene und Sicherheit 4.1 Hält die Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ein. 4.2 Wendet die Hygienerichtlinien an. Desinfiziert Instrumente und Flächen. 4.3 Hilft mit, die Lebensräume klientengerecht und sicher zu halten und wirkt bei der Durchführung von Massnahmen der Unfallverhütung mit. E 5 Mitwirken bei Administration, Logistik und Arbeitsorganisation 5.1 Führt einfache administrative Arbeiten durch und nutzt dabei auch Informatik- Hilfsmittel. 5.2 Nimmt Informationen entgegen und leitet diese weiter. 5.3 Reinigt Apparate und Mobiliar und sorgt für deren Betriebsbereitschaft. 5.4 Wirkt bei der Bewirtschaftung von Material mit. F 6 Entwickeln und Beachten der Berufsrolle und der Zusammenarbeit 6.1 Prüft, ob ihre/seine Ressourcen für die Ausführung eines Auftrags genügen und holt gegebenenfalls Hilfe bei Fachpersonen. 6.2 Beschrebt das eigene Verhalten, beurteilt dieses und zieht daraus Folgerungen für ihr/sein künftiges Verhalten. 6.3 Arbeitet im Team zusammen, kennt die Rollen und Verantwortlichkeiten der Teammitglieder. 4

23 Validierung von Bildungsleistungen Bestehensregeln für den Beruf Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA Hinweis: Diese Bestehensregeln beziehen sich auf das vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigte Qualifikationsprofil vom (Stand am ). Für die Allgemeinbildung gelten die Bestimmungen gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung für den Beruf Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA sowie die Erläuterungen und das Anforderungsprofil des BBT über die Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung. Bestehensregeln Um für den Beruf Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA validiert werden zu können, müssen alle sechs Handlungskompetenzbereiche bestanden sein. Ein Handlungskompetenzbereich ist erreicht, wenn alle entsprechenden beruflichen Handlungskompetenzen als erfüllt beurteilt werden. OdASanté Seilerstrasse Bern Tel Fax SAVOIRSOCIAL Amthausquai Olten Tel Fax

24 Genehmigung und Inkraftsetzung Die vorliegenden Bestehensregeln für die Validierung von Bildungsleistungen treten am in Kraft. OdASanté Bern, Präsident Geschäftsführer Bernhard Wegmüller Urs Sieber SAVOIRSOCIAL Olten, Präsidentin Geschäftsführerin Monika Weder Karin Fehr Diese Bestehensregeln stützen sich auf die Bildungsverordnung für den Beruf Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA vom (Stand am ) und werden durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt. Bern, BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Die Leiterin des Leistungsbereichs Berufsbildung Belinda Walther \Validierung\Bestehensregeln Validierung AGS_d.doc 2

25 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Anforderungsprofil Validierung Allgemeinbildung Rezeptive Kompetenz Produktive Kompetenz Normative Kompetenz Interaktive Kompetenz Selbstkompetenz A1 flexibel sein, neue Situationen als positive Herausforderung wahrnehmen A2 gerne Leistung erbringen, eigene Stärken und Ressourcen kennen A3 Ansprüche an sich selber stellen, sich selbst kritisch wahrnehmen A4 erfolgreich ein Team führen oder ein Projekt leiten Methodenkompetenz B1 eine schwierige Situation gut informiert und kompetent meistern B2 Menschen anleiten und Aufgaben effizient organisieren B3 trotz divergierenden Erwartungen und Interessen strukturiert und zielgerichtet vorgehen, Prioritäten setzen B4 einen Gruppenkonflikt durch Kooperation entschärfen, gemeinsam Lösungen erarbeiten Sozialkompetenz C1 eine schwierige Situation meistern dank der Fähigkeit, auf andere einzugehen C2 andere motivieren, für eine Sache begeistern C3 anderen helfen, ihren Platz und ihre Rolle zu finden C4 zwischen Personen oder Parteien vermitteln Bestehensnorm EFZ: mindestens 7 Teilkompetenzen und jeden Buchstaben und jede Ziffer einmal erfüllt (entspricht rund 60% der 12 Teilkompetenzen) Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt. Bestehensnorm EBA: mindestens 3 Teilkompetenzen und jeder Buchstabe (A, B, C) einmal erfüllt Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.

26 Bildungsdirektion 2/2 Anregungen für das Nachweisen der Kompetenzen Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können. Persönlicher Kontext: - Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen - Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen - Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen - In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen - Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen - etc. Beruflicher Kontext: - Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen - Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln - Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der eigenen Branche setzen - Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen - etc. Gesellschaftlicher Kontext: - Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen - Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten - Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler, kantonaler,nationaler oder internationaler Bedeutung - Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen - Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen - etc.

27 [Text eingeben] 1. Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung 1.1 Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung A Anforderungsbereiche Sprach und Kommunikationskompetenz in der lokalen Landessprache Anforderungskriterien Kann verbale und nonverbale, mündliche und schriftliche Äusserungen, die für sie/ihn in persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kommunikationssituationen bedeutsam sind, verstehen. (Rezeptive Sprach- und Kommunikationskompetenz) Kann verbal und nonverbal, mündlich und schriftlich, in persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kommunikationssituationen situations- und adressatenbezogen kommunizieren. (Produktive Sprach- und Kommunikationskompetenz) Kann Sprachnormen, Konventionen und Kommunikationsregeln sowie andere Codes (Mimik, Gestik, Stimme, Kleidung etc.) situations- und adressatenbezogen anwenden. (Normative Sprach- und Kommunikationskompetenz) Kann verbal und nonverbal, mündlich und schriftlich, auf Beiträge anderer Personen eingehen und konstruktiv den eigenen Standpunkt einbringen und weiterentwickeln. (Interaktive Sprach- und Kommunikationskompetenz) B Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz Kann komplexe Situationen unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und Schwächen bewältigen. (Selbstkompetenz) Kann komplexe Situationen durch geeignete Strategien und Methoden bewältigen. (Methodenkompetenz, Arbeitsstrategien) Kann komplexe Situationen durch Teamarbeit oder gezieltes soziales Verhalten verantwortungsbewusst bewältigen. (Sozialkompetenz) Stand am /3

28 1.2 Anregungen für das Nachweisen der Anforderungskriterien Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können. Persönlicher Kontext: Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen etc. Beruflicher Kontext: Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der eigenen Branche setzen Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen etc. Gesellschaftlicher Kontext: Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler, kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen etc. Stand am /3

29 1.3 Hinweise zum Bestehen Die Anforderungsbereiche für die Allgemeinbildung werden in die Gesamtbeurteilung des Dossiers in Bezug auf das angestrebte EBA oder EFZ einbezogen. Die Bestehensregel für die Allgemeinbildung ist im Dokument Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung erläutert. Stand am /3

30 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Zusatzdokument zu Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung Allgemeinbildung ist Bestandteil der beruflichen Grundbildung. Bei vielen beruflichen Grundbildungen ist sie jedoch nicht in die jeweiligen Bildungserlasse integriert, sondern basiert auf der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 (SR ) und dem Rahmenlehrplan für allgemeinbildenden Unterricht Der allgemeinbildende Unterricht wird daher als selbstständiger Teil des Qualifikationsverfahrens gehandhabt. Deshalb wurden für die Validierung der Allgemeinbildung eigene Validierungsinstrumente und Vorgaben erarbeitet. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die oben erwähnten Dokumente. Grundlagen In der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sind die Ziele des allgemeinbildenden Unterrichts umschrieben 1. Sie richten den Fokus auf jugendliche Lernende, die auf die Berufsausübung und das Erwachsensein vorbereitet werden. Die erwachsenen Kandidatinnen und Kandidaten der Validierungsverfahren unterscheiden sich durch ihre mindestens fünfjährige Berufserfahrung von den jugendlichen Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Das Validierungsverfahren im Bereich Allgemeinbildung soll ermöglichen, dass die Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen (Art. 2 Abs. 1 Mindestvorschriften) dem Anforderungsniveau des angestrebten EFZ oder EBA entsprechend überprüft und gegebenenfalls angerechnet werden können. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Allgemeinbildung in die Gesamtbeurteilung des Dossiers einbezogen werden. Die Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung In Analogie zum Qualifikationsprofil für die beruflichen Handlungskompetenzen wurde als Validierungsinstrument für die Allgemeinbildung ein Anforderungsprofil erarbeitet. Anhand der als Anforderungskriterien definierten Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen weist die Kandidatin/der Kandidat nach, dass sie/er die Fähigkeit besitzt, sich im Laufe der Berufsausübung und der Alltagsbewältigung stets das dafür nötige Allgemeinwissen aneignen zu können. Im Beurteilungsgespräch prüfen die Expert/innen nicht abrufbares Wissen, sondern sie überprüfen, ob die im Dossier zusammengestellten Nachweise den Anforderungskriterien entsprechen und dem Anforderungsniveau des angestrebten EFZ genügen. 1 Mindestvorschriften Art. 2 Ziele 1 Der allgemeinbildende Unterricht vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen. 2 Er bezweckt insbesondere: a. die Entwicklung der Persönlichkeit; b. die Integration des Individuums in die Gesellschaft c. die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufs d. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen; e. die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen. Stand am /2

31 Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil besteht aus zwei Teilen: 1. Tabellarische Übersicht, die in zwei Anforderungsbereiche gegliedert ist, welche die Anforderungskriterien enthalten: Bereich A enthält Sprach- und Kommunikationskompetenz in der lokalen Landessprache (vier Anforderungskriterien). Bereich B enthält Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz (drei Anforderungskriterien). 2. Themenbeispiele als Anregungen für das Nachweisen von Anforderungskriterien Bestehen der Allgemeinbildung Die Mindestvorschriften des BBT legen fest, dass die Abschlussnote des ABU mit mindestens zwanzig Prozent in der Gesamtnote des herkömmlichen Qualifikationsverfahrens gewertet wird (Art. 8 Abs. 2 Mindestvorschriften). Darüber hinaus wird die Gewichtung der Allgemeinbildung in den jeweiligen Bildungserlassen geregelt. Diese Gewichtung muss im Validierungsverfahren übernommen werden. Die Allgemeinbildungsexpert/innen beurteilen, welche Anforderungskriterien erreicht sind und ob der Anforderungsbereich als Ganzes erreicht ist. Die Expert/innen des Berufs tun dies für berufliche Handlungskompetenzen und Handlungskompetenzbereiche. In Anlehnung an das herkömmliche Qualifikationsverfahren sind Kompensationen zwischen beruflichem und allgemeinbildendem Teil möglich. Gemeinsam legen die Expert/innen im Beurteilungsbericht zuhanden des Validierungsorgans fest, welche Handlungskompetenzen und Anforderungskriterien als erfüllt gelten. Nachweise zu den Anforderungskriterien Die Kandidat/innen können die Anforderungskriterien anhand von Schilderungen und Beschreibungen konkreter Situationen und Erfahrungen aus dem persönlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Kontext aufzeigen. Im Zentrum steht jeweils die Fähigkeit, mit Hilfe der in den Anforderungsbereichen festgehaltenen Sprach- und Kommunikationskompetenzen sowie Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen die in der Situation gestellten Herausforderungen zu meistern. Eine Liste von Situationen auf der Basis des Rahmenlehrplans steht als Hilfsmittel zur Verfügung 2. Falls die Nachweise nicht auf andere Weise erbracht werden können, empfiehlt das BBT als zusätzliche Überprüfungsmethode eine persönliche schriftliche Arbeit und deren mündliche Präsentation aus dem Bereich des zu validierenden Berufsumfeldes einzusetzen. 2 Siehe Dokument Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung Stand am /2

32 Titel der Präsentation Validierungsverfahren Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA 2010 Obligatorischer Informations-Anlass I (OIA I)

33 Titel der Präsentation Ablauf 1. Informationen über die Wege zum Berufsabschluss AGS EBA 2. Die fünf Phasen des Verfahrens 3. Weiteres Vorgehen

34 Titel der Präsentation 4 Wege zum Berufsabschluss FaGe EFZ EFZ Prüfung Prüfung Schule Phase 5 Ergänzende Bildung Phase 4 Betrieb Schule/ÜK Berufliche Grundbildung Betrieb Schule Schule Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren Betrieb Phase 3 Phase 2 Phase 1 Bilanzierung von Bildungsleistungen (Validierungsverfahren)

35 Titel der Präsentation FaGe EFZ 2009: Zwei Lernbereiche Berufliche Handlungskompetenzen Grundlegende Kompetenzen Allgemeinbildung AGS EBA 2010

36 Titel der Präsentation Validierungsverfahren Voraussetzungen 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der Assistentin / des Assistenten Gesundheit und Soziales bei Antrag zur Zulassung zum Validierungsverfahren (Phase 2) Gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich (mindestens Sprachniveau B1) Durchhaltewillen und Selbstorganisation

37 Titel der Präsentation Phase 1: Information und Beratung Phase 1: Beratung und Information Begleitung Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1 Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2

38 Titel der Präsentation Phase 1: OIA I Einführung ins Verfahren Fragen klären Falls Wohnort ausserhalb Kanton Zürich: Zuweisung durch den Wohnkanton (Eingangsportal) Login

39 Titel der Präsentation Phase 1: Selbstcheck Durchführung Selbstcheck Freiwilliger Sprachtest Entscheid zum Einsteigen Anmeldung OIA II

40 Titel der Präsentation Phase 1: OIA II Vertiefte Einführung ins Validierungsverfahren Arbeit in Kleingruppen Kennenlernen der Kompetenznachweise Planung der Dossiererstellung Definitiver Einstieg ins Verfahren Kosten: CHF 90. (für Validierungstool)

41 Titel der Präsentation Phase 2: Bilanzierung Phase 1: Beratung und Information Begleitung Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1 Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2 Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung Selbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung Phase 2: Bilanzierung Begleitung Projekt- / Auftragsdokumentation Schriftlicher Erfahrungsbericht Modulbestätigungen Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen

42 Titel der Präsentation Phase 2: Zulassung: Berufserfahrung / Antrag auf Zulassung im Validierungstool (beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Kanton Zürich) Nachweis der Berufserfahrung inkl. spezifische Berufserfahrung Zulassung bzw. vorläufige Ablehnung das Dossier kann nur eingereicht werden, wenn die Zulassung zum Validierungsverfahren vorliegt

43 Titel der Präsentation Phase 2: Zulassung: / anrechenbare Vorbildung Angabe der anrechenbaren Vorbildung (berufliche Handlungs-kompetenzen und Allgemeinbildung) Entscheid über Anerkennung der anrechenbaren Vorbildung

44 Titel der Präsentation Phase Modul x 2: Modulbearbeitung Schriftlicher Erfahrungsbericht Selbstbeurteilung Fremdbeurteilung (freiwillig) Praxisbesuch Mündlicher Erfahrungsbericht Modulausschluss Modulbestätigung

45 Titel der Präsentation Phase 2: Dossier einreichen Dossier wird elektronisch eingereicht

46 Titel der Präsentation Phase 2: Begleitung Die Fachstelle Validierung bietet Unterstützung an in Form von Einzelcoaching Mögliche Themen: Individuelle Unterstützung beim Erstellen der Kompetenznachweise Fragen zum Validierungstool Kosten: 1. Stunde CHF 80.- Folgestunden CHF kostenlos für ZH-TN ohne Sek II-Abschluss

47 Titel der Präsentation Phase 3: Beurteilung Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung Selbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung Phase 2: Bilanzierung Begleitung Projekt- / Auftragsdokumentation Schriftlicher Erfahrungsbericht Modulbestätigungen Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen Phase 3: Beurteilung Information Gesamtsicht Dossierbeurteilung Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung) Beurteilungsbericht

48 Titel der Präsentation Phase 3: Beurteilung Expertinnen und Experten: beurteilen Ihr Dossier laden Sie zu einem Beurteilungsgespräch ein (45-60 Min.) Ziel des Beurteilungsgespräches ist es, Unklarheiten zu beseitigen und zu verifizieren Chefexpertin / Chefexperte: überprüft die Beurteilung der Experten und stellt Antrag an die Prüfungskommission Entscheid "erfüllt / nicht erfüllt" pro Modul Kosten: CHF (Phase 3-5 pauschal)

49 Titel der Präsentation Phase 4: Validierung Phase 3: Beurteilung Information Gesamtsicht Dossierbeurteilung Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung) Beurteilungsbericht Phase 4: Validierung Information / Beratung Gesamtsicht Erwahrung und Lernleistungsbestätigung Akteneinsicht

50 Titel der Präsentation Phase 4: Validierung Prüfungskommission: Schriftliche Zustellung der Lernleistungsbestätigung Übersicht über die erfüllten Module in der Berufskunde und der Allgemeinbildung Möglichkeit zur Akteneinsicht Kosten: CHF (Phase 3-5 pauschal)

51 Titel der Präsentation Ergänzende Bildung Phase 4: Validierung Information / Beratung Gesamtsicht Erwahrung und Lernleistungsbestätigung Akteneinsicht Ergänzende Bildung

52 Titel der Präsentation Ergänzende Bildung Orte: ZAG, Winterthur BFS, Winterthur ük-zentrum, Zürich Oerlikon Module: Berufskunde und Allgemeinbildung Modulabschluss: schriftlich, mündlich und/oder praktisch Nicht erfüllte Module und Allgemeinbildung müssen innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden Kosten: individuell nach Aufwand

53 Titel der Präsentation Phase 5: Zertifizierung Ergänzende Bildung Phase 5: Zertifizierung Information Antrag EFZ / EBA inkl. zwingende Belege Ausstellung EFZ/EBA und Lernleistungsausweis

54 Titel der Präsentation Phase 5: Zertifizierung Antrag EFZ: Sie reichen die nachgeholten Modulabschlüsse zusammen mit der Lernleistungsbestätigung und den zwingenden Belegen ein Prüfungskommission entscheidet erneut Kosten: CHF (Phase 3-5 pauschal)

55 Titel der Präsentation Validierungsverfahren Dauer der einzelnen Phasen (1) Information OIA I + OIA II (2) Bilanzierung individuell (3) Beurteilung (4) Validierung Ergänzende Bildung 6 Monate Individuell (Höchstens 5 Jahre) (5) Zertifizierung 1 2 Monat

56 Titel der Präsentation Nächste Schritte Sie erhalten ein mit Login-Informationen Sie loggen sich auf der Validierungs-Website ein: www2.vda.zh.ch Sie absolvieren den Selbstcheck und ggf. einen Sprachtest Sie melden sich zur OIA II an

57 Titel der Präsentation Wen kontaktieren Sie wann? In den Phasen gibt es unterschiedliche Ansprechpartner Den jeweiligen Ansprechpartner bitte der «Kontakt- und Adressliste «entnehmen

58 Fragen Titel der Präsentation

59 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Titel der Präsentation

60 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 3. November /16 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Selbstbeurteilung

61 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/16 Basismodul 1 Kommunikation / Beziehungsgestaltung (2.6 / 6.3) 1 geht professionell Beziehungen ein (2.6) 2 kommuniziert angepasst und höflich (2.6) 3 beachtet nonverbale Signale (2.6) 4 geht mit Nähe und Distanz angemessen um (2.6) 5 erkennt Situationen, in denen Unterstützung anzufordern ist und holt diese (2.6) 6 arbeitet teamorientiert (2.6) 7 arbeitet konstruktiv im Team mit (6.3) 8 kennt die eigene Rolle und handelt entsprechend (6.3) 9 plant und führt die zugewiesenen Aufgaben aus (6.3) 10 wahrt das Berufsgeheimnis (Schweigepflicht) (2.6) trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu

62 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/16 Basismodul 2 Hygiene (4.2) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 hält die Standard-Hygienerichtlinien ein (Hände- und Flächendesinfektion) (4.2) 2 beherrscht die Desinfektions- und Dekontaminationstechniken (4.2) 3 geht mit sterilem Material fachgerecht um (4.2) 4 kennt die Grundsätze der Isolation und den Umgang mit Schutzmaterial (4.2)

63 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/16 Modul 1 Arbeitsorganisation (5.1 / 5.2 / 6.1) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 wendet betriebliche Dokumentationssysteme an (5.1) 2 hält Datenschutz ein (5.1) 3 beschafft sich Informationen (6.1) 4 nimmt Informationen entgegen und leitet diese professionell weiter (mündlich, Telefon, , usw.) (5.2) 5 holt sich Beratung und Unterstützung, wenn nötig (6.1) 6 übernimmt Verantwortung für ihr/sein Handeln (Umgang mit Fehlern) (6.1) 7 akzeptiert und beachtet die Grenzen des eigenen Kompetenzbereiches (6.1)

64 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/16 Modul 2 Gesundheitsschutz / Sicherheit (4.1 / 4.3) 1 berücksichtigt ergonomische Prinzipien im Alltag (4.1) 2 wendet Präventionsmassnahmen (Krankheitsverhütung usw.) an (4.1) 3 beugt Unfallsituationen bei der Arbeit vor (4.1) 4 wendet die Sicherheitsmassnahmen zum Unfallschutz von sich und anderen Personen an (4.3) 5 setzt gängigen Vorgaben bei der Entsorgung von Materialien um (4.3) trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu

65 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/16 Modul 3 Körperpflege (1.1 / 1.3) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 führt die Körperpflege (Ganzkörperpflege, Teilwäsche, Zahnpflege, Nagelpflege, usw.) situationsgerecht durch (1.3) 2 informiert sich über die Ressourcen der Klientinnen/Klienten und bezieht sie mit ein (1.3) 3 wendet die Körperpflegeprodukte und das Material richtig an und entsorgt dieses korrekt (1.3) 4 beobachtet die Haut und leitet Veränderungen weiter (1.3) 5 achtet auf Umgebungsfaktoren (Raumtemperatur, Ausschluss von Störfaktoren, usw.) (1.3) 6 achtet die Würde und Privatsphäre der Klientinnen/Klienten (1.3) 7 unterstützt Klientinnen und Klienten bei der Auswahl der jahreszeitengerechten Kleidung (1.1) 8 unterstützt Klientinnen und Klienten situationsgerecht beim An- und Auskleiden (1.1) 9 wendet Hilfsmittel angepasst an (1.1) 10 respektiert die unterschiedlichen sexuellen Bedürfnisse und verhält sich professionell (1.3) 11 macht die Betten (1.3)

66 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/16 Modul 4 Ausscheidung (1.2) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 unterstützt bei der Ausscheidung und wendet Hilfsmittel (Toilette, Nachstuhl, Steckbecken usw.) und Kontinenzprodukte fachgerecht an (1.2) 2 entsorgt Ausscheidungsprodukte korrekt (1.2) 3 erkennt Veränderungen in der Urinund Stuhlausscheidung, leitet sie angemessen weiter und dokumentiert sie (1.2) 4 wahrt die Intimsphäre (1.2) 5 führt das verordnete Toilettentraining durch (1.2) 6 sammelt Urin und Stuhl für Untersuchungen gemäss Richtlinien (1.2) 7 leistet Hilfestellung beim Erbrechen (1.2)

67 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/16 Modul 5 Aktivität und Ruhe (2.1 / 2.2 / 2.7) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 kennt die Lebensgewohnheiten der Klientinnen/Klienten und respektiert sie (2.1) 2 fördert die Eigenständigkeit der Klientinnen/Klienten (2.1) 3 berücksichtigt die Bedürfnisse der Klientinnen/Klienten (2.1) 4 versteht, plant und führt den Aktivierungsauftrag durch (2.2) 5 regt Aktivitäten an (2.2) 6 bietet angepasste Unterstützung und Hilfe an (2.2) 7 begleitet Klientinnen/Klienten während den Aktivitäten (2.1) 8 kennt Rituale und deren Wichtigkeit im Alltag (2.2) 9 erkennt Veränderungen im Verhalten bzw. der Befindlichkeit bei Klientinnen/Klienten und reagiert angemessen darauf (2.1) 10 berücksichtigt und unterstützt die Schlafgewohnheiten und Rituale der Klientinnen/Klienten (2.7) 11 bereitet Klientinnen/Klienten auf die Nachtruhe vor (2.7) 12 setzt schlaf- und ruhefördernde Massnahmen ein (2.7)

68 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 9/16 Modul 6 Prophylaxe / Mobilisation (1.4 / 1.5) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 beachtet die Sicherheitsaspekte bei der Ausführung der Prophylaxemassnahmen (1.4) 2 führt die Sturzprophylaxe korrekt durch (1.4) 3 führt die Dekubitusprophylaxe korrekt durch (Hautpflege, Lagerungen, usw.) (1.4) 4 führt die Thromboseprophylaxe korrekt durch (1.4) 5 führt die Kontrakturprophylaxe korrekt durch (inkl. Bewegungsübungen) (1.4) 6 führt die Pneumonieprophylaxe korrekt durch (1.4) 7 verabreicht Inhalationen ohne Medikamente (1.4) 8 setzt die Hilfsmittel zur Mobilisation korrekt ein (1.5) 9 führt die Mobilisation situationsangepasst durch (1.5) 10 lagert gemäss des Pflegeplans (1.5)

69 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 10/16 Modul 7 Essen und Trinken (2.4 / 2.5) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 unterstützt bei der Nahrungsaufnahme und setzt Hilfsmittel angepasst ein (2.4) 2 berücksichtigt Ess- und Trinkgewohnheiten (2.4) 3 beobachtet das Ess- und Trinkverhalten, informiert und dokumentiert (2.4) 4 berücksichtigt die Ressourcen und Bedürfnisse der Klientinnen/Klienten (2.4) 5 gibt gerichtete und kontrollierte Medikamente im Auftrag ab (2.4) 6 bereitet Frühstück und Zwischenmahlzeiten zu (2.5) 7 leitet Klientinnen/Klienten verständlich und motivierend bei der Zubereitung von kleinen Mahlzeiten an (2.5) 8 beachtet die Hygienerichtlinien beim Zubereiten von Mahlzeiten (2.5)

70 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 11/16 Modul 8 Ernährungsgrundlagen / Esskultur (3.1 / 3.3) 1 bereitet den Essraum dem Anlass entsprechend vor und führt die Nachbereitungsarbeiten durch (3.1) 2 deckt und dekoriert den Esstisch (3.1) 3 geht sorgfältig und wirtschaftlich mit Material um (3.1) 4 hält sich an die betrieblichen Abläufe der Menübestellung (3.1) 5 rechnet Rezeptangaben auf die gegebene Anzahl Personen um (3.3) 6 führt eine Einkaufsliste (3.3) trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu 7 kennt die Regeln der ausgewogenen Ernährung (3.3) 8 hält die betrieblichen Richtlinien im Umgang mit Klientengeldern ein (3.3) 9 bewirtschaftet die Lebensmittel korrekt (3.3) 10 hält sich an die Richtlinien der Abfallentsorgung (3.1)

71 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 12/16 Modul 9 Hauswirtschaft (3.2 / 3.4 / 5.3 /5.4) trifft zu trifft eher trifft eher trifft zu nicht zu nicht zu 1 reinigt den Wohn- und Betreuungsbereich wirtschaftlich (3.2) 2 setzt Reinigungsmittel fachgerecht ein und kennt die Giftklassen (3.2) 3 respektiert im Wohn- und Betreuungsbereich die Privatsphäre (3.2) 4 pflegt die Pflanzen im Klientenhaushalt bzw. im Bewohnerbereich (3.2) 5 versorgt die Haustiere in Ausnahmefällen (3.2) 6 erstellt und führt Reinigungs- und Gerätekontrolllisten (5.3) 7 hält Apparate betriebsbereit (Reinigung, Wartung und Funktionsprüfung) (5.3) 8 geht sorgfältig und umweltschonend mit Material und Geräten um (5.3) 9 bedient Geräte gemäss Bedienungsanleitung 10 überprüft die Lagerbestände nach betrieblichen Richtlinien und hygienischen Grundsätzen (5.4) 11 wendet das betriebliche Bestellsystem an (5.4) 12 geht korrekt mit sauberer und Schmutzwäsche um (3.4) 13 sortiert die Schmutzwäsche fachgerecht (3.4)

72 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 13/16 Modul 10 Spezifische Betreuungssituationen (2.3 / 2.6) 1 kann mit Menschen mit Beeinträchtigungen (körperliche, geistige, psychische Behinderungen) angemessen umgehen (2.6) 2 unterstützt Menschen mit Sinnesbehinderungen bzw. Wahrnehmungsbeeinträchtigung (2.6) 3 anerkennt die Eigenständigkeit der Klientinnen/Klienten (2.3) 4 sorgt für die Sicherheit der betreuten Klientinnen/Klienten (2.3) 5 bietet die notwendige Unterstützung an (2.3) 6 setzt Hilfsmittel in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein (2.6) 7 organisiert gemäss Auftrag geeignete Transportmittel (2.3) trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu

73 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 14/16 Modul 11 Vitalzeichen / Notfallsituationen (1.6 / 1.7) 1 kennt die Normwerte, meldet die gemessenen Werte der zuständigen Fachperson und dokumentiert diese (1.6) 2 beherrscht die Messtechniken zur Ermittlung von Gewicht, Grösse, Puls, Blutdruck und Temperatur (1.6) 3 nimmt Notfallsituationen wahr, löst Alarm aus und reagiert situationsgerecht (1.7) 4 bedient Patientenrufanlage und Notrufsysteme (1.7) 5 kennt die Standorte von Notfallwagen und Geräten (1.7) 6 kennt ihre/seine Kompetenzen und Rolle in einer Notfallsituation (1.7) trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu

74 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 15/16 Modul 12 Umgang mit Krisensituationen (2.8 / 6.2) 1 begleitet Klientinnen/Klienten und Angehörige einfühlsam und respektvoll (2.8) 2 wirkt mit bei der Pflege zur Unterstützung des Wohlbefindens von sterbenden Klientinnen/Klienten (2.8) 3 erkennt die Zeichen des nahenden Todes und leitet diese weiter (2.8) 4 wirkt bei der Versorgung von Verstorbenen mit (2.8) 5 respektiert religiöse und kulturelle Bräuche der Klientinnen/Klienten (2.8) 6 kennt die eigenen Grenzen und fordert bei Bedarf Unterstützung an (2.8) 7 erkennt Stresssituationen und geht angemessen damit um (6.2) 8 erkennt, versteht und reagiert angemessen auf Konflikte (6.2) 9 erkennt Krisen- und Gewaltsituationen und holt Unterstützung (6.2) 10 erkennt die Wirkung des eigenen Verhaltens (6.2) 11 leitet Folgerungen für künftiges Handeln ab (6.2) 12 erkennt eigene Gefühle und kann sie zum Ausdruck bringen (6.2) trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu

75 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 16/16

76 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 28. September /2 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Anrechenbare Vorbildung Im Rahmen der Dossiererarbeitung können die Teilnehmenden im Validierungstool angeben, welche Kompetenzen sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung bzw. Weiterbildung erworben haben. Bei folgenden Ausbildungen werden Module angerechnet werden: Pflegehelfer/in SRK Pflegeassistent/in SRK Hauswirtschaftspraktiker/in EBA Validierungsverfahren Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ Behindertenbetreuung und Betagtenbetreuung Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ Folgende Module werden angerechnet: Pflegehelfer/in SRK Pflegeassistent/in SRK Hauswirtschaftspraktiker/in EBA Fachfrau/-mann Betreuung EFZ Behindertenbet. ** Fachfrau/-mann Betreuung EFZ Betagtenbet. ** Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ *** Module AGS EBA 2010 BM / 6.3 Module 6A+B Module 6A+B Module A / V BM X Modul 1 5.1/5.2/6.1 Modul 2 4.1/4.3 Modul 3 1.1/1.3 Modul X X X Modul 3 Modul 3 X 3. Lehrjahr Modul B Module 8+9 Module 8+9 Module S / U Module B / R Modul 3 Modul 3 X 3. Lehrjahr Module D / Q Modul 3 Modul 3 Modul G Modul 5 2.1/2.2/2.7 Module 1A / 7 Module 1A / 7 X 3. Lehrjahr Module E / O

77 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2 Pflegehelfer/in SRK Pflegeassistent/in SRK* Hauswirtschaftspraktiker/in EBA Fachfrau/-mann Betreuung EFZ Behindertenbet. ** Fachfrau/-mann Betreuung EFZ Betagtenbet. ** Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ*** Module AGS EBA 2010 Modul 6 1.4/1.5 Modul 7 2.4/2.5 Modul 8 3.1/3.3 Modul 9 3.2/3.4/ 5.3/5.4 Modul /2.6 Modul /1.7 Modul /6.2 X X X X X Modul 3 Modul 3 Modul E Modul 4A Modul 4A X 3. Lehrjahr Modul P X Module 4A+B Module 4A+B X Module Q / R / T Modul 1B Modul 1B Modul 1C Modul 1C Modul K Modul 1B Modul 1B Module J / M *Der Abschluss Spitalgehilfe/Spitalgehilfin SRK ist nicht gleichwertig mit der Pflegeassistent/in-Ausbildung. Es werden für diesen Abschluss keine Module angerechnet. ** Modulbestätigungen aus der ergänzenden Bildung resp. Lernleistungsbestätigungen aus dem Validierungsverfahren sind nicht älter als 5 Jahre. *** Obere Zeile: Lehrvertragsauflösungen und nicht bestandene Qualifikationsverfahren liegen nicht länger als 5 Jahre zurück. Untere Zeile: Modulbestätigungen aus der ergänzenden Bildung resp. Lernleistungsbestätigungen aus dem Validierungsverfahren sind nicht älter als 5 Jahre. Die vorliegende Anrechnungsgrundlage wurde in Zusammenarbeit mit der OdA und dem MBA Kanton Zürich erstellt.

78 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 17. August /2 Validierungsverfahren Kanton Zürich Anerkennung der Allgemeinbildung Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis folgender, abgeschlossener Vorbildungen anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission QV vom 15. März 2017). Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU war und der/die Inhaber/in eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch nachweisen kann. Bei anderen ausländischen Diplomen entscheidet der Chefexperte Validierung Allgemeinbildung abschliessend über die Dispensation. Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulassung zum Validierungsverfahren ins Tool zu laden: das entsprechende Abschlussdiplom ein Beleg über die Art und Dauer der besuchten Fächer und deren Benotung (Semesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten ein Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern der Abschluss keine Angaben dazu enthält. Bahn- und Postberufe Absolvent Junior-Praktikum Bahnbetriebsdisponent abgeschlossene Verkehrsschule Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Arztgehilfe DVSA mit Röntgenberechtigung Betagtenbetreuer SODK Dentalassistent FZ Kanton Luzern dipl. Krankenpfleger AKP, IKP, KWS oder PsyKP Medizinischer Laborant SRK dipl. Podologe SRK Sozialagoge

79 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2 Landwirtschaftliche Berufe Bereiter Gemüsebauer Käser Molkerist Obstbauer Obstverwerter Pferdepfleger Weinküfer Lehrdiplome Handarbeit Hauswirtschaft Kindergarten (3-jähriges Seminar) pädagogische Hochschule Mittelschulabschlüsse Attest IMS-F / IMS-B Diplommittelschulen 3- oder 4-jährig Fachmaturität Gymnasiale Maturität Handelsmittelschule VHS

80 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 26. Januar /2 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Anerkennung der Berufserfahrung Der Nachweis der Berufserfahrung ist das Zulassungskriterium zum Validierungsverfahren. Sie muss vor Beginn des Qualifikationsverfahrens belegt werden. Die Berufserfahrung wird durch den Verfahrenskanton in der Phase 2 anhand der aufgeführten Kriterien und Vorgaben überprüft. Das Dossier kann erst eingereicht werden, wenn die erforderliche Berufserfahrung belegt wurde und die Zulassungsverfügung vorliegt: Kriterien Kriterium Formale Vorgabe im Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Erläuterungen Gem. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) müssen mindestens 5 Jahre belegt werden. In der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung (BiVO) ist der Anteil an spezifischer Berufserfahrung festgelegt. 5 Jahre (60 Monate) erforderliche Berufserfahrung, wovon mindestens zwei Jahre (24 Monate) zu 80% im Tätigkeitsbereich der Assistentin / des Assistenten Gesundheit und Soziales EBA gem. Art. 14 der BiVO AGS EBA 2010 Form der Berufserfahrung Anstellung Selbstständigkeit Praktika Hilfstätigkeiten werden als Berufserfahrung akzeptiert. Ausser der Kompetenz- Radius bei der spezifischen Berufserfahrung ist zu klein oder es liegen branchenspezifische Empfehlungen der OdA vor. Allenfalls wird durch den Zulassungskanton ein zusätzlicher Tätigkeitsbeschrieb eingefordert. Form des Nachweises Arbeits-/ Zwischenzeugnis Arbeitsbestätigung Kassenauszüge (Versicherungsnachweis) u.a.

81 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2 Kriterium Gültigkeitsdauer Erläuterungen Fremdsprachige Belege für im Ausland erworbene Berufserfahrung müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden. Keine Vorgabe Spezifische Berufserfahrung ist immer gültig. Ausser eine grundlegende Weiterentwicklung des Berufsfeldes führt zu einer neuen Ausgangslage. Erforderlicher Beschäftigungsgrad / Kumulierbarkeit Anrechnung von Ausbildungen 70% und mehr (niedrig prozentige Beschäftigungsgrade sind kumulierbar) Ausser es liegt eine explizite OdA-Empfehlung vor. In dualen Ausbildungen erworbene Berufserfahrung wird zu 50% angerechnet (entsprechend SBBK-Empfehlung Nr.3)

82 Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Schriftlicher Erfahrungsbericht Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 18. November /2 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Zuteilung Kompetenznachweise Kompetenznachweise je Modul Modulnummer / Modulname Basismodul 1 Kommunikation / Beziehungsgestaltung (2.6 / 6.3) Basismodul 2 Hygiene (4.2) x x x x x x Modul 1 Arbeitsorganisation (5.1 / 5.2 / 6.1) x x Modul 2 Gesundheitsschutz / Sicherheit (4.1 / 4.3) Modul 3 Körperpflege (1.1 / 1.3) x x x x x x Modul 4 Ausscheidung (1.2) x x

83 Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Schriftlicher Erfahrungsbericht Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2 Modulnummer / Modulname Modul 5 Aktivität und Ruhe (2.1 / 2.2 / 2.7) Modul 6 Prophylaxe / Mobilisation (1.4 / 1.5) Modul 7 Essen und Trinken (2.4 / 2.5) Modul 8 Ernährungsgrundlagen und Esskultur (3.1 / 3.3) Modul 9 Hauswirtschaft (3.2 / 3.4 / 5.3 / 5.4) Modul 10 Spezifische Betreuungssituationen (2.3 / 2.6) x x x x x x x x x x x x x x x x x x Modul 11 Vitalzeichen / Notfallsituation (1.6 / 1.7) Modul 12 Umgang mit Krisensituationen (2.8 / 6.2) x x x x

84 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 10. Dezember /6 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Mustererfahrungsbericht Vorlage Erfahrungsbericht Modul 3 Körperpflege (1.3) Diese Vorlage soll Sie in der Erstellung Ihres Erfahrungsberichtes im Validierungs-Tool unterstützen. Aufgabenstellung: Körperpflege (1.3) Sie unterstützen eine Klientin/einen Klienten bei der Körperpflege (Ganzwäsche, Teilwäsche am Lavabo oder Bett, Dusche ). Beschreiben und begründen Sie Ihr Vorgehen unter Beachtung der folgenden Fragestellungen: 1. Was beachten Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung? 2. Wie beziehen Sie die Ressourcen der Klientin/des Klienten mit ein? 3. Worauf achten Sie bei der Hautpflege? 4. Wie wahren Sie dabei die Intimsphäre? 1. Beschreibung 1.1 Was war die Ausgangslage? 1.2 Was waren Ihre konkreten Aufgaben in dieser Situation? 1.3 Beschreiben Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) detailliert Schritt für Schritt: Was haben Sie gemacht? Wie haben Sie es gemacht 1.1 Ausgangslage: Ich bin im Frühdienst zusammen mit einer Diplomierten Pflegefachfrau bei Frau A. eingeteilt. Frau A. ist seit über einem Jahr auf den Rollstuhl angewiesen. Die Arme kann sie gut bewegen, jedoch die Beine nicht mehr. Frau A. liegt in einem Zweibettzimmer. Sie ist 86 Jahre alt und altersentsprechend etwas vergesslich. Sie wird nach Pflegeplan jeden Morgen vor dem Frühstück im Bett gewaschen. 1.2 Meine Aufgabe:

85 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/6 Ich habe den Auftrag Frau A. bei der Körperpflege im Bett zu unterstützen. 1.3 Handlung/Verhalten: Bevor ich das Zimmer von Frau A. betrete, klopfe ich an ihre Zimmertür. Ich desinfiziere mir die Hände, begrüsse Frau A. und frage sie, wie sie geschlafen hat. Dann informiere ich Sie, über die bevorstehende Körperpflege. Ich treffe die nötigen Vorbereitungen: aus dem Wäscheschrank im Zimmer nehme ich einen Waschlappen, zwei Frottiertücher, Intimtücher und einen kleinen Abfallsack. All dies lege ich auf dem Nachttisch von Frau A. bereit. Dann frage ich sie, ob ich aus dem Spiegelschrank ihre Waschlotion, die Körpermilch, den Kamm und ihren Spiegel nehmen darf. Das Waschbecken und das Intimwaschbecken stehen bereits im Nachttisch bereit. Ich versichere mich bei Frau A., ob die Wassertemperatur in Ordnung ist. Anschliessend stelle ich die beiden Paravents auf. Ich informiere Frau A., dass ich das Kopfteil des Bettes und die Betthöhe hochstelle. Dann fordere ich sie auf, das Nachthemd auszuziehen. Sie braucht nur Hilfe, um es über den Kopf zu ziehen. Ich lege ihr ein Frottiertuch über den Oberkörper. Ich gebe wenig der eigenen Waschlotion ins Waschbecken, befeuchte den Waschlappen und reiche ihn Frau A. Nun kann sie sich selber das Gesicht, den Hals, die Arme und den vorderen Oberkörper waschen und trocknen. Ich erinnere sie daran auch unter den Brüsten gut zu trocknen, damit die Haut nicht wund wird. Frau A. legt grossen Wert auf ihr Äusseres und benützt zum Eincremen der Haut ihre eigene Körpermilch. Dies kann sie selbstständig ausführen, wenn ich ihr die Creme reiche. Dann helfe ich ihr beim Anziehen ihres frischen Nachthemdes. Nun informiere Frau A., dass ich ihr zuerst die Beine und anschliessend den Intimbereich wasche. Frau A. ist damit einverstanden. Ich lege das Frottiertuch unter die Beine, dann wasche und trockne ich sie ab. Ich kontrolliere die Haut an Beinen und Füssen. Die Haut an den Beinen ist schuppig und trocken, deshalb benütze ich eine spezielle Creme. Damit Frau A. nicht friert, decke ich ihr die Beine wieder bis zu den Knien zu. Für die Intimpflege lagere ich die Beine von Frau A. leicht gespreizt und ziehe Handschuhe an. Ich ziehe die Unterhosen bis zu den Knien hinab. Die Intimtücher befeuchte ich im Intimwaschbecken. Ich achte strickt auf die Waschrichtung von vorne nach hinten und vergewissere mich, ob es für Frau A. so gehe. Die gebrauchten Tücher entsorge ich im kleinen Abfallsack. Während des Waschens kontrolliere ich auch die Haut im Intimbereich auf Veränderungen. Dann ziehe ich die Unterhosen vorne wieder hoch. Anschliessend ziehe ich die Handschuhe aus, entsorge sie im Abfallsack und desinfiziere mir die Hände. Damit ich den Rücken waschen kann, unterstütze ich Frau A. beim Drehen. Dafür stelle ich das Bett flach und ziehe die Bettgitter hoch. Ich helfe ihr dabei, indem ich die Beine

86 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/6 führe. Dann ziehe ich das Nachthemd hoch und wasche zuerst den Rücken und creme ihn anschliessend mit der Körpermilch ein. Für das Gesäss ziehe ich Handschuhe an. Ich benütze auch hier die Intimtücher, welche ich direkt im Abfallsack entsorge. Nach dem Waschen und Trocknen des Gesässes ziehe ich die Handschuhe aus, entsorge sie im Abfallsack und desinfiziere meine Hände. Ich kontrolliere die Haut des Rückens und des Gesässes. Im Gesässspalt entdecke ich eine kleine Rötung. Dies muss ich nach der Körperpflege der diplomierten Pflegefachfrau mitteilen. Jetzt ziehe ich zuerst die Unterhose hoch, dann das Nachthemd über den Rücken nach unten. Ich achte dabei, dass es keine Falten hat. Ich helfe Frau A. sich auf den Rücken zurück zu drehen und decke sie zu. Das Waschbecken und das Intimwaschbecken reinige ich zuerst mit Wasser im Lavabo, desinfiziere es und versorge es nachher wieder im Nachttisch. Die persönlichen Pflegeutensilien stelle ich in den Spiegelschrank zurück. Den kleinen Abfallsack verknote ich und werfe ihn in den Abfalleimer im Zimmer. Den Waschlappen und die beiden Frottiertücher entsorge ich im Wäscheeimer. Die beiden Paravents stelle ich zurück. Ich frage Frau A. ob sie sich wohl fühle und zufrieden sei. Sie bejaht dies. Dann verabschiede ich mich und desinfiziere meine Hände vor dem Verlassen des Zimmers. 2. Begründung 2.1 Begründen Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) mit professionellen Überlegungen: Warum haben Sie es fachlich und methodisch so gemacht? 2.2 Nennen Sie mindestens eine Alternative: Was wäre auch noch möglich gewesen? 2.1 Fachliche/methodische Begründung: Vor Betreten des Zimmers klopfe ich jeweils an und warte auf Antwort, damit ich die Privatsphäre der Klientin von Frau A. nicht verletze. Die Händedesinfektion führe ich vor dem Betreten des Zimmers, nach Ausziehen der Handschuhe und vor Verlassen des Zimmers durch. Dies ist wichtig, um einerseits die Hygienerichtlinien einzuhalten, anderseits um mich und die Klientin zu schützen. Bei der Vorbereitung der Waschutensilien achte ich darauf, dass ich nichts vergesse, damit ich Frau A. nicht alleine lassen muss, aber auch auf Grund der Zeitplanung und der Arbeitsorganisation.

87 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/6 Indem ich bei der Körperpflege immer wieder nach dem Wohlbefinden frage und Frau A. über alle Schritte informiere, zeige ich eine wertschätzende Haltung. Mit der Kommunikation kann ich auch das Einhalten der Privatsphäre gewährleisten, indem ich um Erlaubnis bitte, bevor ich persönliche Sachen von Frau A. nehme. Das Hochstellen des Bettkopfteils ist wichtig, damit die Klientin ihre noch vorhandenen Ressourcen nutzten, und bei der Körperpflege so viel als möglich selbstständig übernehmen kann. Die Betthöhe passe ich meiner Körpergrösse an, damit ich rückenschonend arbeiten kann. Den Körper entblösse ich immer nur soweit, wie es notwendig ist, damit ich die Intimsphäre von Frau A. gewähre. Den Paravent habe ich hingestellt, damit Frau A. von den Blicken von anderen Personen geschützt ist. Während des Waschens kontrolliere ich die Haut auf Veränderungen. Die Rötung im Gesässspalt muss ich der vorgesetzten Fachfrau melden, da die Beurteilung und Versorgung von Wunden nicht im meinem Kompetenzbereich liegen. Auf die Haut an den Fersen und dem Steissbein achte ich besonders, da viel Druck auf ihnen ist und sie schnell rot werden können. Die Haut unter der Brustfalte, muss gut getrocknet werden, da Haut auf Haut liegt und es schnell wund werden kann. Da die Haut an den Beinen von Frau A. sehr trocken ist, habe ich eine spezielle Creme benutzt, um die Haut geschmeidig zu halten und Verletzungen vorzubeugen. Beim Waschen achte ich auf die vorgegebene Reihenfolge; zuerst Kopf und Oberkörper, dann die untere Körperhälfte und dann den Intimbereich. Bei der Intimwäsche achte ich darauf, dass ich von vorne nach hinten wasche, um eine Keimverschleppung zu vermeiden. Beim Waschen des Intimbereichs ziehe ich Handschuhe an. Einerseits zum Eigenschutz, aber auch zum Schutz der Klientin und um die Intimsphäre zu wahren. Beim Anziehen des Nachthemdes und beim Lagern der Klientin achte ich darauf, dass in der Bettwäsche und im Nachthemd/Kleider keine Falten sind, um Druckstellen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Frau A. bequem gelagert ist, (Kopfteil hoch), damit sie möglichst viel mithelfen kann. Bei der gesamten Körperpflege und beim Drehen achte ich darauf, dass Frau A. so viel wie möglich selbstständig machen kann, um die Ressourcen zu erhalten und zu fördern. Ich stelle das Bettgitter hoch, damit sie sich selber zur Seite ziehen kann und führe nur die Beine. Den Waschlappen und die Körpermilch reiche ich ihr, damit sie alleine Gesicht, Hals, Oberkörper und Arme waschen, trocknen und eincremen kann.

88 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/6 Bei Nachbereitung der Materialien achte ich darauf, dass alles an seinem Platz versorgt/entsorgt wird. Dies ist wichtig, damit meine Arbeitskollegen die Sachen wieder finden und es im Zimmer ordentlich aussieht. 2.2 Was wäre auch noch möglich gewesen? Ich hätte die Beine, Intim und das Gesäss von Frau A. im Bett waschen und sie dann mit einer Arbeitskollegin in den Rollstuhl mobilisieren können. Den Oberkörper und das Gesicht hätte sich Frau A. dann am Lavabo waschen können. 3. Reflektion 3.1 Was war konkret das Ergebnis Ihres Vorgehens? 3.2 Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgehen auseinander: Wie ist es Ihnen gelungen? Wie schätzen Sie Ihr Vorgehen im Nachhinein ein? 3.3 Schlussfolgerung: Inwieweit nutzen Sie in Zukunft Ihre gewonnenen Erkenntnisse? Was behalten Sie bei bzw. was ändern Sie in Ihrem Vorgehen? 3.1 Was war konkret das Ergebnis meines Vorgehens? Das Ergebnis war, dass Frau A. sich nach der Körperpflege erfrischt und wohl fühlte. Sie hat mir dies bestätigt und war sehr dankbar für meine Unterstützung. Ich konnte den Ablauf so durchführen, wie es sich Frau A. gewohnt ist und wünscht. Wichtig neben dem Wohlbefinden ist auch, dass ich so jeden Tag bei der Körperpflege die Haut gut kontrollieren kann. 3.2 Wie ist es mir gelungen? Da ich Frau A. schon längere Zeit betreue, kenne ich ihre Wünsche und Vorlieben sehr genau und kann gut darauf eingehen. Wir führen auch eine Planung, wo genau beschrieben steht, wie die Körperpflege durchgeführt werden soll. Zudem habe ich schon viel Erfahrung beim Pflegen und fühle mich sicher. 3.3 Schlussfolgerung Eine wichtige Schlussfolgerung für mich ist, dass es wichtig ist die Bedürfnisse der Bewohner zu kennen, damit ich die Pflege für sie angenehm gestalten kann. In unserer Institution legen wir grossen Wert darauf, dass die Bewohner so selbstständig wie möglich bleiben sollen. Darum ist es besonders wichtig die Ressourcen von Frau A. miteinzubeziehen.

89 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/6

90 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 14. Juli /8 Validierungsverfahren Kanton Zürich Wegleitung für Expertinnen und Experten

91 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/8 Einleitung Das Validierungsverfahren ist ein Qualifikationsverfahren gemäss Berufsbildungsgesetzgebung, das einen Berufsabschluss ohne Lehre und ohne formale Abschlussprüfung ermöglicht. Die Teilnehmenden zeigen auf andere Art und Weise, dass sie die beruflichen und allgemeinbildenden Handlungskompetenzen im angestrebten Beruf besitzen. Die Validierungsverfahren in den verschiedenen Berufen wurden basierend auf dem jeweiligen Qualifikationsprofil und den Bestehensregeln sowie dem Anforderungsprofil Allgemeinbildung und den Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung entwickelt. Der Aufbau der Validierungsverfahren erfolgt in der Regel in enger Zusammenarbeit zwischen dem Verfahrenskanton und der zuständigen Organisation der Arbeitswelt. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) führt angepasste Expertenkurse für das Validierungsverfahren durch. Für Expertinnen und Experten im Validierungsverfahren sind diese obligatorisch. Im Validierungsverfahren bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Handlungskompetenz nachzuweisen: anrechenbare formale Bildung (Abschluss eines anderen Berufes) oder Kompetenznachweis oder ergänzende Bildung. Die nachzuweisenden Handlungskompetenzen werden über das Validierungstool, zu finden unter www2.vda.zh.ch, in einem Dossier zusammengestellt. Anhand der im Dossier enthaltenen Kompetenznachweise beurteilen die Expertinnen und Experten das Vorhandensein der beruflichen Handlungskompetenzen. Die eingereichten und gezeigten Unterlagen und Handlungskompetenzen werden überprüft, dabei entsteht keine eigentliche Prüfungssituation wie im formalen Qualifikationsverfahren. Die Beurteilung des Dossiers wird im Validierungstool dokumentiert. Alle Expertinnen und Experten erhalten einen persönlichen Zugriff zum Validierungstool. Die Benutzeranleitung ist in elektronischer Form im Validierungstool enthalten. Sie führt durch die einzelnen Schritte der Dossierbeurteilung. Die vorliegende Wegleitung dient dazu, die einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens zu verstehen und daraus die Aufgaben resp. Beurteilungsgrundlagen für

92 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/8 die Expertinnen und Experten abzuleiten. Sie wird als Anhang des Handbuchs zum jeweiligen Validierungsverfahren geführt. Um die Funktion der einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens nachvollziehen zu können, müssen die Struktur und der Ablauf des Verfahrens verstanden und eingehalten werden. Aufbau des Verfahrens Phase 1 Beratung und Information Die Teilnehmenden melden sich selbständig über das Validierungstool zum ersten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA Teil 1) an und besuchen diesen am biz Oerlikon (durchgeführt von der Fachstelle Validierung des Amts für Jugend und Berufsberatung). Im

93 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/8 Rahmen dieses Anlasses erhalten sie erste Informationen rund um das Validierungsverfahren. Danach füllen sie im Validierungstool einen Selbstcheck aus und können einen freiwilligen Sprachtest machen. Der Selbstcheck und Sprachtest helfen den Teilnehmenden herauszufinden, ob das Validierungsverfahren der richtige Weg für sie ist. Er ist für die Expertinnen und Experten nicht einsehbar. Entscheidet sich jemand für das Validierungsverfahren, meldet sie oder er sich zum zweiten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA Teil 2) an. Dort erhalten Teilnehmende sämtliche Informationen zur Erstellung ihres Dossiers und der Zulassung zum Validierungsverfahren. Phase 2 Bilanzierung In der Phase 2 stellen die Teilnehmenden einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren und erstellen im Validierungstool ihr Dossier. Der Antrag auf Zulassung wird an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich (MBA) gestellt. Das MBA stellt eine Zulassung zum Validierungsverfahren oder eine vorläufige Ablehnung, sofern noch nicht sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, aus. Das Dossier kann erst eingereicht werden, wenn die Zulassung vorliegt. Gleichzeitig fällt das MBA den Entscheid zur anrechenbaren Vorbildung. Bei Bedarf wird Rücksprache mit dem / der zuständigen Chefexperten / Chefexpertin genommen. Ebenso wird bei ausserkantonalen Teilnehmenden die Zuweisung und Kostengutsprache eingefordert. Parallel zum Antrag auf Zulassung erstellen die Teilnehmenden ihr Dossier, d.h. füllen die Selbstbeurteilung pro Modul aus, erbringen den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zum jeweiligen Modul in einem Kompetenznachweis (d.h. mittels eines schriftlichen oder mündlichen Erfahrungsberichts, einer Projekt-/Auftragsdokumentation oder eines Praxisbesuches). Die je nach gewähltem Beruf zur Verfügung stehenden Kompetenznachweise finden sich im Anhang Zuteilung Kompetenznachweise und ergänzen die Kompetenznachweise zu den jeweiligen Modulen durch Belege oder eine freiwillige Fremdbeurteilung. Alle vier Arten von Kompetenznachweisen sowie die dazugehörenden Beurteilungskriterien sind im Validierungstool oder Handbuch detailliert beschrieben.

94 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/8 Die Expertinnen und Experten beurteilen die Handlungskompetenzen gemäss den Beurteilungskriterien. Jede nicht erfüllte Handlungskompetenz muss im Validierungstool im Beurteilungsdokument durch die Expertinnen oder Experten klar und verständlich begründet werden. Erfüllte Kriterien benötigen nur eine summarische Begründung. Es muss nachvollziehbar sein, weshalb sie erfüllt sind. Auftrags- und Projektdokumentation In der Auftrags- und Projektdokumentation legen die Teilnehmenden vernetzte berufliche Handlungskompetenzen anhand eines Auftrages bzw. eines Projektes dar. Damit können mehrere berufliche Handlungskompetenzen nachgewiesen werden. Schriftlicher Erfahrungsbericht Im schriftlichen Erfahrungsbericht beschreiben die Teilnehmenden entsprechend der vorgegebenen Aufgabenstellung, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen besitzen. Mündlicher Erfahrungsbericht Beim mündlichen Erfahrungsbericht zeigen bzw. demonstrieren die Teilnehmenden vor zwei Experten / Expertinnen, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen besitzen. Dieser findet bereits während der Phase 2 Bilanzierung statt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den mündlichen Erfahrungsbericht nicht mitgeteilt. Praxisbesuch Im Praxisbesuch zeigen die Teilnehmenden ihre beruflichen Handlungskompetenzen am Arbeitsplatz. Der Praxisbesuch findet bereits während der Phase 2 Bilanzierung statt. Der Praxisbesuch wird von einer Expertin / einem Experten beurteilt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den Praxisbesuch nicht mitgeteilt. Belege zu dem Kompetenznachweisen Nachweise formal oder nicht formal erbrachter Bildungsleistungen können als Ergänzung die Beurteilung der Kompetenznachweise untermauern. Diese Nachweise gelten nicht als anrechenbare Vorbildung und können nur zusammen mit einem Kompetenznachweis zur Anrechnung eines Moduls führen. Beispiele für Belege nicht formal erbrachter Bildungsleistungen: Freiwillige Fremdbeurteilung (durch den Arbeitgeber);

95 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/8 Mitarbeiterbeurteilungen, Arbeitszeugnisse, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen; Schriftliche Bestätigungen von Freiwilligenarbeit, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen; Bilddokumente (z.b. einer Situation, die zeigt, wie die Handlungskompetenz erfüllt wird); Kursbestätigungen, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen und die eine adäquate Dauer bzw. Anzahl Lektionen aufweisen. Beispiele für Belege formal erbrachter Bildungsleistungen: Fähigkeitszeugnis, Berufsattest, Fachausweis, eidg. Diplom; Austrittsbestätigungen einer abgebrochenen Ausbildung, aus denen die geforderten Handlungskompetenzen klar hervorgehen. Das Validierungstool leitet die Teilnehmenden beim Erstellen ihres Dossiers. Die Struktur des Dossiers und der Kompetenznachweise ist vorgegeben und das Dossier kann nur im Validierungstool eingereicht werden. Ist das Dossier fertig erstellt, schliessen die Teilnehmenden dieses im Validierungstool formell ab. Phase 3 - Beurteilung In der Beurteilungsphase ist darauf zu achten, dass eine Gesamtsicht gewahrt wird, die sämtliche im Dossier und aus dem Beurteilungsgespräch verfügbaren Informationen berücksichtigt und die einzelnen Modulentscheide in eine Gesamtperspektive stellt. Falls keine noch durch Expertinnen oder Experten zu beurteilende Kompetenznachweise erstellt wurden und allenfalls nur anrechenbare Vorbildungen (oder Modulbestätigungen) im Dossier abgelegt sind, können die Chefexpertinnen / Chefexperten den Teilnehmenden empfehlen, auf das Beurteilungsgespräch zu verzichten. Hierzu werden die Teilnehmenden im Validierungstool aufgefordert, den Verzicht zu bestätigen oder ausdrücklich mitzuteilen, dass sie auf ein Beurteilungsgespräch bestehen. Liegt keine Verzichtserklärung vor, teilen die Chefexpertinnen / die Chefexperten die erforderlichen Expertinnen / Experten pro Dossier zu (zwei für die berufsspezifischen Kompetenznachweise, eine/einen für die Allgemeinbildung). Die Expertinnen / Experten beurteilen die Kompetenznachweise in einem ersten Schritt einzeln. Die Gesamtbeurteilung eines Kompetenznachweises wird gemeinsam festgelegt und

96 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/8 festgehalten. Der Aufbau der Kompetenznachweise sowie die jeweiligen Beurteilungskriterien und Bestehensnormen sind im Validierungstool und im Handbuch beschrieben. Die einzelnen Kompetenznachweise sollen sich wie ein Puzzle zusammenfügen und ein Gesamtbild der Handlungskompetenzen der Teilnehmenden vermitteln. Im Validierungstool ist für alle involvierten Expertinnen und Experten das Dossier elektronisch jederzeit einsehbar. Unentschuldigtes Fernbleiben beim Praxisbesuch, mündlichen Erfahrungsbericht oder Beurteilungsgespräch führt gemäss 11 des Reglements über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG) zum Abbruch und Nichtbestehen des jeweiligen Kompetenznachweises oder des Validierungsverfahrens. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Beurteilungsgespräch können in der Lernleistungsbestätigung nur anrechenbare Vorbildungen und Modulbestätigungen berücksichtigt werden. Sonstige im Dossier erbrachte Kompetenznachweise werden mit Nicht Erfüllt beurteilt. Beurteilungsgespräch Nach einer ersten Beurteilung der Dossiers durch die zugeteilten Expertinnen und Experten, findet ein Gespräch zwischen den Expertinnen / Experten und der / dem Teilnehmenden statt. Das Beurteilungsgespräch hat zum Ziel, Unklarheiten bezüglich einer Formulierung im schriftlichen Erfahrungsbericht zu beheben, bei Unsicherheiten zu betrieblichen Gepflogenheiten nachzufragen und zu verifizieren, ob die / der Teilnehmende die Erfahrungsberichte selbst verfasst hat. Im Dossier nicht nachgewiesene Handlungskompetenzen können in der Regel über das Beurteilungsgespräch nicht ergänzt werden. Die Dauer des Gesprächs ist auf 45 Minuten festgelegt. Wird die Allgemeinbildung ebenfalls validiert, wird das Gespräch auf 60 Minuten verlängert. Alle Teilnehmenden am Validierungsverfahren haben ein Anrecht auf ein Beurteilungsgespräch. Es kann in speziellen Fällen auch darauf verzichtet werden (vgl. oben). Die Protokollführung wird unter den Expertinnen / Experten vorgängig vereinbart. Alle im Dossier erbrachten Kompetenznachweise, auch der Praxisbesuch und der mündliche Erfahrungsbericht, können im Gespräch thematisiert und abschliessend beurteilt werden. Damit ein Modul anerkannt oder nicht anerkannt wird, müssen beide Fach-Expertinnen / Experten anhand des Dossiers und bei Bedarf aufgrund des Beurteilungsgesprächs zur Überzeugung gelangen, dass der entsprechende Kompetenznachweis erbracht bzw. nicht erbracht ist. Kommt keine Einigkeit zu Stande, ist der/die Chefexpertin / Chefexperte beizuziehen.

97 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/8 Zusätzliche Überprüfung Können die Chefexpertin / der Chefexperte auf Grund der Unterlagen keinen Stichentscheid fällen, kann die zusätzliche Überprüfung eines Moduls angeordnet werden, um abschliessend den Kompetenznachweis zu beurteilen. Dazu ist in der Regel ein neu zu erstellender Kompetenznachweis einzureichen. Will der Teilnehmende der zusätzlichen Überprüfung nicht nachkommen, wird der Kompetenznachweis als nicht erfüllt beurteilt. Die Expertinnen und Experten erstellen aufgrund des Beurteilungsgesprächs ein Protokoll (von Hand oder als Ausdruck aus dem Validierungstool) und den Beurteilungsbericht. Das Protokoll wird durch die Expertinnen und Experten ins Validierungstool geladen. Sie teilen der/dem Teilnehmenden das Ergebnis aus dem Gespräch nicht mit. Beurteilungsbericht Der Bericht an die Prüfungskommission wird automatisch nach Bereinigung der Bewertung im Validierungstool erstellt. Die bereinigte Beurteilung wird durch die Expertinnen / Experten freigegeben und an die Chefexpertin / den Chefexperten weitergereicht. Nach Überprüfung des Beurteilungsberichts durch die Chefexpertin / den Chefexperten wird er als Antrag zur Validierung elektronisch an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet. Phase 4 Validierung Die Prüfungskommission entscheidet auf der Grundlage des Beurteilungsberichts. Wird er durch die Prüfungskommission bestätigt, so erhält der Teilnehmende die entsprechende Lernleistungsbestätigung. Wird der Beurteilungsbericht zurückgewiesen, geht das Dossier wieder an die Chefexpertin / den Chefexperten

98 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung 12. August /8 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Modulstruktur Ergänzende Bildung Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Basismodul 1: Kommunikation / Beziehungsgestaltung 2.6 / 6.3 Basismodul 2: Hygiene 4.2 Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte Anbieter Ergänzende Bildung 2.6 Beziehungspflege BFS X Höflichkeitsregeln / Haltungsfragen / Nähe und Distanz / Berufsgeheimnis / Schweigepflicht / professionelle Kommunikation, eigene Rolle 6.3 Kommunikation / Teamarbeit BFS Kompetenz- Training Rolle im Team / Rechte und Pflichten / Grundsätze für eine gute Zusammenarbeit / Gruppendynamik / Gruppenstrukturen / Grundvorgang Kommunikation / Beobachten und Wahrnehmen / Interpretation 4.2 Hygiene ZAG X Persönliche Hygiene / Betriebshygiene / Infektionen / Infektionsketten / Keime / Keimreduktionsverfahren / Händehygiene / Flächendesinfektion / Asepsis Antisepsis / Desinfektion / Infektion / Kontamination / Isolation / Sterilisation, Vorbereitung und Lagerung von Sterilgut

99 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte 5.1 Administration BFS Anbieter Ergänzende Bildung Kompetenz- Training Dokumentenablagen / Dokumentationssysteme / Instrumente zur Weiterleitung von Informationen / Kassabücher Modul 1: Arbeitsorganisation 5.1 / 5.2 / Informationen entgegennehmen und weiterleiten BFS Erhalten und Weiterleiten von Informationen / Organigramm Dienstwege / Orientierungspflicht / Informationsübermittlung / Datenschutz 6.1 Ressourcen für die Ausführung eines Auftrags BFS Leitbilder / Pflichtenheft / Kompetenzen / Grundsätze bei der Delegation / Kriterien beim Vorbereiten einer Handlung Modul 2: Gesundheitsschutz / Sicherheit 4.1 / Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ZAG Unfall- und Belastungsursachen im Beruf / Unfall- und Krankheitsverhütung im Beruf / Unfallverhütung / Ergonomie / Gefahrensymbole / Umgang mit gefährlichen Stoffen 4.3 Gesundheitsschutz, Sicherheit und Unfallverhütung ZAG Umgang mit Chemikalien / Stoffkreislauf / Recycling / Abfallverminderung und -trennung / Ökologie

100 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 3: Körperpflege 1.1 / 1.3 Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte Anbieter Ergänzende Bildung 1.3 Körperpflege ZAG X Kompetenz- Training Grundsätze / Intimsphäre / Nähe Distanz / Haut / Hautfunktionen / Hauttypen / Beobachtungskriterien / Hautveränderungen / praktische Durchführung aller Elemente der Körperpflege / Bett frisch beziehen / Sexualität 1.1 An- und Auskleiden ZAG X Wert des Erscheinungsbildes / Grundsätze / Einsatz von Hilfsmitteln / Unterstützung beim An- Auskleiden / Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Kleidung 1.2 Ausscheidung ZAG X Modul 4: Ausscheidung 1.2 Bedeutung der Ausscheidung für den Menschen / Ausdrucksformen und Umgang mit Ekel und Scham / Schutz der Intimsphäre Bau und Funktion der Ausscheidungsorgane/ Verhalten bei Verdauungsstörungen / Ursachen und Symptome verschiedener Inkontinenzformen / Einsatz von Hilfsmitteln für die Ausscheidung / Einsatz von Inkontinenzmaterial / Intimpflege bei Klienten mit Dauerkatheter, Urinbeutelwechsel / Urinuntersuchung mit Teststreifen / Unterstützung bei Kontinenztraining / Urinmessung zur Datensammlung für die Berechnung der Flüssigkeitsbilanz / Entsorgung von Ausscheidungsprodukten

101 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 5: Aktivität und Ruhe 2.1 / 2.2 / 2.7 Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte Anbieter Ergänzende Bildung 2.2 Aktivierung BFS X Kompetenz- Training Rituale / Weltreligionen / Ressourcen und Aktivierungsformen / Grundsätze bei der Aktivierung / Bedeutung und Funktion des gemeinsamen Spielens, Singens, Werkens, Bastelns / Bewegung / Massnahmen zur Sicherheit bei der Aktivierung / setzen Ideen für Aktivitäten um 2.1 Tagesstruktur BFS X Bedeutung / alltagsprägende Lebensbereiche / Alltagsaktivitäten / Einbezug von Lebensgeschichte und Lebensgewohnheiten / strukturiertes Anleiten / Ideen entwickeln für Freizeitgestaltung und Kurzzeitaktivitäten 2.7 Schlafen und Ruhen BFS Schlafgewohnheiten / Bedürfnisse / Rituale / Einflussfaktoren / Arten und Ursachen von/für Schlafstörungen / Massnahmen 1.4 Prophylaxe ZAG X Modul 6: Prophylaxe / Mobilisation 1.4 / 1.5 Die Bedeutung von Sicherheit für Menschen Ursachen/ Symptome und Massnahmen zur Dekubitus-. Kontrakturen-, Sturz-, Pneumonie-, Aspirations- und Thromboseprophylaxe 1.5 Mobilisation ZAG X Bedeutung von Mobilität für Menschen / Der Bewegungsapparat / Anatomie und Physiologie / Mobilisationen / Einsatz von Mobilisationshilfsmitteln / Transfer / Lagerungsgrundsätze / Lagerungshilfsmittel / Lagerungsmethoden / Sicherheit beim Einsatz von Hilfsmitteln

102 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 7: Essen und Trinken 2.4 / 2.5 Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte Anbieter Ergänzende Bildung 2.5 Frühstück und Zwischenmahlzeit BFS X Kompetenz- Training Miteinbezug bei der Essenszubereitung / professionelle Kommunikation beim Anleiten / Wert des Miteinbezuges / Prinzipien beim Anleiten / Hygiene beim Miteinbezug / Kriterien für gesunde Zwischenmahlzeiten und Frühstück / Einsatz von Ess- und Trinkhilfsmitteln / Unterstützen bei Essen und Trinken 2.4 Unterstützung beim Essen und Trinken BFS X Ess- und Trinkgewohnheiten der Klient/innen kennen / Trink-Richtwerte / Trinkbilanz / Motivation zum Trinken / Stoffwechsel und Verdauungsorgane / Regeln bei der Medikamentenabgabe /Unterstützen beim Essen / Hygienerichtlinien / Hilfsmittel beim Essen, 3.3 Unterstützung beim Einkauf BFS Modul 8: Ernährungsgrundlagen und Esskultur 3.1 / 3.3 Ernährungspyramide / Gesunde Ernährung / Ernährungsempfehlungen / Zusammenstellen eines gesunden Menüplanes / Rezeptangaben umrechnen / Einkaufskriterien / Umgang mit Klientengeldern 3.1 Vor- und Nachbereitung des Essraums BFS X Bedeutung des Essens, des Raumes/ Esskultur / Gestaltung von Speiseräumen / Vorbereitung des Essraums / Eindecken und Dekorieren für verschiedene Anlässe / Servieren / Abräumen / Aufräumen des Essraums / Einbezug der Ressourcen der Klient/innen / Bewirtschaften von Lebensmitteln / Lebensmittelhygiene

103 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte Anbieter Ergänzende Bildung 3.2 Pflege von Wohnbereich, Pflanzen und Tieren ZAG X Kompetenz- Training Bedeutung des Wohnens / Hygiene / Wünsche und Miteinbezug der Klient/innen / Reinigungsarten / Reinigungsabläufe / Umgang mit Reinigungsmitteln / Schmutzarten / Pflanzenpflege / Tierhaltung 5.3 Reinigung von Apparaten, Mobiliar und Geräte ZAG X Modul 9: Hauswirtschaft 3.2 / 3.4 / 5.3 / 5.4 Apparate, Mobiliar und Hilfsmittel reinigen und desinfizieren / Sicherheit / Reinigungs- und Wartungslisten erstellen und führen / Funktionstüchtigkeit der Geräte überprüfen / Durchführung von einfachen Instandhaltungsarbeiten / Reparaturmeldung 5.4 Materialbewirtschaftung ZAG Kriterien und Grundsätze bei Lagerung und Bewirtschaftung verschiedener Materialien 3.4 Wäschepflege ZAG X Ordnungssystem / Miteinbezug von Klient/innen / Pflege unterschiedlicher Textilfasern / Wäschesymbole / Wäschekreislauf / Waschprogramme / Wäschesortieren/ Durchführung von Handwäsche / Wäsche aufhängen/ Wäsche falten und aufräumen

104 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte 2.3 Begleiten zu Terminen BFS Anbieter Ergänzende Bildung Kompetenz- Training Modul 10: Spezifische Betreuungssituationen 2.3 / 2.6 Bedeutung von Orientierung / räumliche, personelle, zeitliche, situative Orientierung/ Planung von Wegen für Menschen mit Behinderungen / Vom Wert der Sicherheit 2.6 Beziehungssituation / unterschiedliche Behinderungsformen Prinzipien bei der Betreuung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen / Körperliche Beeinträchtigung / geistige Beeinträchtigung / Sinnes-Beeinträchtigung / psychische Beeinträchtigung / Mehrfachbehinderung BFS 1.6 Vitalzeichen ZAG X Modul 11: Vitalzeichen / Notfallsituation 1.6 / 1.7 Herz-Kreislauf-System / Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht, Grösse etc. / Arteriosklerose / Herzinsuffizienz etc. / Handhabung der zugehörigen Geräte und diese betriebsbereit halten 1.7 Notfallsituationen ZAG x Notfälle / erste Hilfe bei Bewusstlosigkeit / Herzstillstand / Blutungen / Verbrennungen / Knochenbrüchen / Unterzuckerung / Epilepsie / Vergiftungen / Insektenstichen etc. / Rollen und Aufgaben im Betrieb zwingender Beleg: Nothilfe Kursangebot vorhanden und separat buchbar (entspricht den Vorgaben der Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich) ZAG

105 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/8 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK zwingender Beleg: BLS-AED Berufliche Handlungskompetenz Themen / Inhalte Kursangebot vorhanden und separat buchbar (entspricht den Vorgaben der Mittelschul- und Berufsbildungsamtes des Kantons Zürich) Anbieter Ergänzende Bildung ZAG Kompetenz- Training Modul 12: Umgang mit Krisensituationen 2.8 / Reflexion und Krisen BFS Reflexion / Ursachen für Stress / Methoden zur Stressbewältigung Äusserungsformen unterschiedlicher Krisen/ Umgang mit Verlustkrisen und trauernden Menschen / Umgang mit Gewalt und Aggression 2.8 Sterben BFS Verlust und Trauer / Sterbephasen / Umgang mit trauernden Menschen / Umgang mit Krisen / religiöse Bräuche / Patientenverfügung / Sterbehilfen / Palliativpflege / professionelles Begleiten in den letzten Lebenstagen

106 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 1. November /1 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung Die Ausbildung bzw. Abschlüsse der nachstehend aufgeführten Anbieter werden im Validierungsverfahren Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA gem. Bildungsverordnung vom in Kraft seit (AGS EBA 2010) des Kantons Zürich anerkannt: Berufskenntnisse ZAG Turbinenstrasse 5 ebags@zag.zh.ch Modulangebot Zentrum für Ausbildung 8400 Winterthur ab Januar 2018 auf der im Gesundheitswesen Kanton Zürich Telefon Website des ZAG ersichtlich. Modulangebot je nach Bedarf ergänzt mit Kompetenz-Training bei der regionalen OdA BFS Berufsfachschule Tösstalstrasse Winterthur info.fabe@bfs.bid.zh.ch Modulangebot ab Januar 2018 auf der Winterthur Telefon (Mo Mi, Uhr) Website der BFS ersichtlich. Modulangebot je nach Bedarf ergänzt mit Kompetenz-Training bei der regionalen OdA Allgemeinbildung ZAG Turbinenstrasse 5 meab@zag.zh.ch Einziges Angebot auf EBA- Zentrum für Ausbildung 8400 Winterthur Stufe im Gesundheitswesen Kanton Zürich Telefon Besuch der ergänzenden Bildung ausserhalb des Kantons Zürich Wir empfehlen Ihnen, bei Unsicherheit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen das Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons zur Verfügung.

107 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 18. November /1 Validierungsverfahren AGS EBA 2010 Zwingende Belege Im Rahmen des Validierungsverfahrens AGS EBA 2010 müssen gewisse Kompetenzen zwingend auf formellem Weg, d.h. im Rahmen einer Ausbildung bez. Weiterbildung an einer anerkannten Institution erworben werden. Diese zwingenden Belege werden als eigenständige Module aufgeführt. Sie werden in der Phase 5 mit dem Antrag auf das Berufsattest eingefordert. Modul Beschreibung Anbieter Nothilfe Ausweis oder Refresherkurs nicht älter als 2 Jahre (per Einreichungstermin) ASTRA-zertifiziertem Anbieter ( z.b. wie SSK, SRK, Samariterverein BLS-AED Ausweis oder Refresherkurs nicht älter als 2 Jahre (per Einreichungstermin) SRC-zertifiziertem Anbieter ( Wenn bei der Einreichung des Antrages auf das Berufsattest (Phase 5) nicht klar ist, ob es sich um einen zertifizierten oder anerkannten Anbieter handelt, wird der Teilnehmende aufgefordert, die Bestätigung beim Anbieter einzuholen und nachzureichen.

Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt

Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt biz Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt 2 In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller

Mehr

Vier Wege zum Berufsabschluss

Vier Wege zum Berufsabschluss biz Vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 28. September 2017 Version 1.9 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 2/3 In den folgenden

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 03. Januar 2018 Version 1.10 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 2/3 In den folgenden Seiten

Mehr

für Erwachsene Nachholbildung

für Erwachsene Nachholbildung Ziegelstrasse 4 / Postfach 116 4632 Trimbach Telefon 062 311 97 00 Telefax 062 311 97 01 bz-gs.so.ch Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales für Erwachsene Nachholbildung Ausbildungskonzept Berufskunde

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 31. Mai 2017 Version 1.7 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 2/3 In den folgenden Seiten

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 14. Oktober 2016 Version 1.6 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaBe EFZ 2011 2/3 In den folgenden Seiten

Mehr

Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A. für. Erwachsene nach Art. 32 BBV. Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation

Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A. für. Erwachsene nach Art. 32 BBV. Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A Qualifikationsverfahren für Erwachsene nach Art. 32 BBV Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 03. Januar 2018 Version 1.12 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009 Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 18 August 2017 Version 1.9 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009 Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 14. Oktober 2016 Version 1.6 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge FaGe EFZ 2009 Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Mehr

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 13. Dezember 2013 (Stand am 1. Februar 2014) Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 28. September 2017 Version 1.11 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007 2/3 In den folgenden

Mehr

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 (Stand am 4. März 2014) Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Mehr

Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren. zum Berufsabschluss. Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen.

Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren. zum Berufsabschluss. Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen. Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren einzeilig zum Berufsabschluss Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen Ein Zeugnis für Ihre Fähigkeiten Sie sind seit mehreren Jahren berufstätig,

Mehr

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Verkürzte Grundbildung für Erwachsene zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ im Kanton Thurgau Die verkürzte Grundbildung Fachfrau Gesundheit/Fachmann

Mehr

Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne Lehrvertrag nach Artikel 32 der BBV

Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne Lehrvertrag nach Artikel 32 der BBV Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne Lehrvertrag nach Artikel 32 der BBV Zur Lehrabschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer die notwendigen Qualifikationen ausserhalb

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 03. Januar 2018 Version 1.12 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007 2/3 In den folgenden Seiten

Mehr

vom 3. Februar 2010 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 13. März 2008, LGBl Nr , verordnet die Regierung:

vom 3. Februar 2010 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 13. März 2008, LGBl Nr , verordnet die Regierung: 412.013 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 29 ausgegeben am 8. Februar 2010 Verordnung vom 3. Februar 2010 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbil- dung in der beruflichen Grundbildung

Mehr

für Erwachsene Nachholbildung

für Erwachsene Nachholbildung Ziegelstrasse 4 / Postfach 116 4632 Trimbach Telefon 062 311 43 64 Telefax 062 311 54 52 www.bz-gs.ch Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales für Erwachsene Nachholbildung Allgemeine Informationen

Mehr

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Verkürzte Grundbildung für Erwachsene zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ im Kanton Thurgau Die verkürzte Grundbildung Fachfrau Gesundheit/Fachmann

Mehr

Kantonale Zentralstellen für Berufsberatung Postanschrift

Kantonale Zentralstellen für Berufsberatung Postanschrift KT AG Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Herzogstrasse 1 5000 Aarau Herr Thomas Eichenberger 062 832 64 10 berufsberatung@ag.ch www.beratungsdienste-aargau.ch KT AI Amt für Berufsberatung Hauptgasse

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsam 12. Dezember 2016 Version 1.7 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007 2/3 In den folgenden Seiten

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge INF EFZ 2005

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge INF EFZ 2005 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 29. Juni 2016 Version 1.4 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge INF EFZ 2005 2/3 In den folgenden Seiten

Mehr

Drei Wege zum Berufsabschluss. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert

Drei Wege zum Berufsabschluss. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert Drei Wege zum Berufsabschluss Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert ln einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist

Mehr

Berufsorientierte Weiterbildung

Berufsorientierte Weiterbildung Neustart, Voraussetzungen schaffen, Nachholen 73 Das Weiterbildungsangebot in der Schweiz ist riesig und umfasst ein breites Spektrum von Kursen und Lehrgängen der unterschiedlichsten Anbieter. Mehr als

Mehr

Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Inhaltsverzeichnis Seite Was ist Nachholbildung? - 2 - Aufgaben und Perspektiven Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe)

Mehr

Qualifikationsprofil Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ Bildungsverordnung für Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ vom

Qualifikationsprofil Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ Bildungsverordnung für Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ vom Qualifikationsprofil Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ 86911 Bildungsverordnung für Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ vom 13.11.2008 Inhalt I. Berufsbild II. Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen

Mehr

Berufsabschlüsse für Erwachsene

Berufsabschlüsse für Erwachsene Berufsabschlüsse für Erwachsene Vier Wege zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder zum eidgenössischen Berufsattest Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA Editorial

Mehr

Prüfungsinformation. Für Kandidatinnen und Kandidaten. Für Expertinnen und Experten. Für Mitglieder von Kommissionen

Prüfungsinformation. Für Kandidatinnen und Kandidaten. Für Expertinnen und Experten. Für Mitglieder von Kommissionen Qualifikationsverfahren Pharma-Assistentinnen / Pharma-Assistenten EFZ Gültig ab 2011 Prüfungsinformation Für Kandidatinnen und Kandidaten Für Expertinnen und Experten Für Mitglieder von Kommissionen Erarbeitet

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 1-1 Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung des SBFI

Mehr

Zulassung zum Validierungsverfahren

Zulassung zum Validierungsverfahren Zulassung zum Validierungsverfahren Bitte beachten Sie folgendes Vorgehen: Schritt 1: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Eingangsportal der Berufs- und Laufbahnberatung des Kantons Glarus. Im Beratungsgespräch

Mehr

Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis

Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Änderung vom 7. August 2017 Das Staatssekretariat für Bildung,

Mehr

Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung

Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung Erfahrungsaustausch HF 23.11.2012 Laura Perret Ducommun, Ressortleiterin HBB Höhere Berufsbildung Berufsorientierte Weiterbildung Höhere Berufsbildung

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren Pferdewartin EBA / Pferdewart EBA 1 Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung zur Verordnung über die berufliche Grundbildung

Mehr

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten 2017 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche

Mehr

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren «Recyclistin EFZ/Recyclist EFZ»

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren «Recyclistin EFZ/Recyclist EFZ» Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 1.1. Sinn und Zweck 2 1.2. Grundlagen und Bestimmungen 2 1.3. Verantwortlichkeiten 2 1.4. Zulassung zur Abschlussprüfung 2 2. Übersicht über das Qualifikationsverfahren

Mehr

Ausbildungsverhältnisse 2012

Ausbildungsverhältnisse 2012 Ausbildungsverhältnisse 2012 von Personen im Alter von 25 und mehr Jahren Personen ab 25 Jahren in Vorbereitung auf einen Berufsabschluss, 2012 Bildungsweg Anzahl Reguläre berufliche Grundbildung von 3

Mehr

Handbuch Validierungsverfahren Teil 1

Handbuch Validierungsverfahren Teil 1 Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon 12. Mai 2017 Version 1.6 1/37 Handbuch Validierungsverfahren Teil 1 2/37 1. Einleitung Sie haben sich entschieden, mit dem Validierungsverfahren einen in der

Mehr

Ausführungsbestimmungen AUTP 1W

Ausführungsbestimmungen AUTP 1W Automatiker/in EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen AUTP 1W Version 1.1 vom 1. März 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufliche Grundbildung»...

Mehr

Neue Wege zu höheren Zielen.

Neue Wege zu höheren Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...

Mehr

Gleichwertigkeitsbeurteilung im AdA-Baukastensystem - 10 Jahre Erfahrung

Gleichwertigkeitsbeurteilung im AdA-Baukastensystem - 10 Jahre Erfahrung Gleichwertigkeitsbeurteilung im AdA-Baukastensystem - 10 Jahre Erfahrung Ruth Eckhardt-Steffen Geschäftsführerin AdA-Baukasten (Ausbildung der Ausbildenden) Übersicht Der AdA-Baukasten 10 Jahre Erfahrung

Mehr

Fachpersonal im Gesundheitswesen gewinnen und fördern durch Nachqualifizierung

Fachpersonal im Gesundheitswesen gewinnen und fördern durch Nachqualifizierung Fachpersonal im Gesundheitswesen gewinnen und fördern durch Nachqualifizierung Donnerstag, 8. Mai 2014 17:15 19:00 Uhr Pädagogische Hochschule Zürich Carla Bühler, Verantwortliche Berufsbegleitender Bildungsgang

Mehr

Erklärungen zur Standortbestimmung

Erklärungen zur Standortbestimmung 2015728ER Mit der Inkraftsetzung am 01.06.2015 der Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen Elektroinstallateur/in EFZ und Montage-Elektriker/in EFZ werden die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Mehr

Berufsabschlüsse für Erwachsene

Berufsabschlüsse für Erwachsene Berufsabschlüsse für Erwachsene Vier Wege zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder zum eidgenössischen Berufsattest Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA Editorial

Mehr

Struktur und wichtigste Ziele der beruflichen Bildung in der Schweiz

Struktur und wichtigste Ziele der beruflichen Bildung in der Schweiz Struktur und wichtigste Ziele der beruflichen Bildung in der Schweiz Beatrice Kunovits Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Basel-Landschaft beatrice.kunovits@bl.ch www.biz.bl.ch Die berufliche Grundbildung

Mehr

Aktuelle bildungspolitische Herausforderungen. M. Dell Ambrogio, Staatssekretär

Aktuelle bildungspolitische Herausforderungen. M. Dell Ambrogio, Staatssekretär Aktuelle bildungspolitische Herausforderungen M. Dell Ambrogio, Staatssekretär Übersicht Aufgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Bekämpfung Fachkräftemangel Weiterbildungsgesetz

Mehr

Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent EFZ MPA

Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent EFZ MPA Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent EFZ MPA Orientierungsblatt für Lehrstellen-Interessentinnen und -Interessenten Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent

Mehr

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 20. Dezember 2010 (Stand am 1. Januar 2012) 86913 Assistentin Gesundheit und Soziales EBA/ Assistent Gesundheit

Mehr

Checkliste. Qualifikationsverfahren (QV) für Erwachsene ohne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA

Checkliste. Qualifikationsverfahren (QV) für Erwachsene ohne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA Checkliste Telefn: 0556466260 E-Mail: berufsberatung@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch Qualifikatinsverfahren (QV) für Erwachsene hne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Berufe Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung

Mehr

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A)

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Informationsblatt für Lernende Dieses Informationsblatt ergänzt und

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Baslerstrasse 150 4601 Olten Tel. 062 311 43 64 Fax 062 311 54 52 info@bz-gs.so.ch www.bz-gs.ch Nachholbildung Assistentin / Assistent Allgemeine Informationen Inhaltsverzeichnis Seite Zielpublikum Nachholbildung

Mehr

Validation Aufnahme «sur dossier» Bildungszentrum

Validation Aufnahme «sur dossier» Bildungszentrum Aufnahme «sur dossier» Bildungszentrum Themen Ausgangslage (inklusive Auftrag) Verfahren Kosten / Dauer Offene Fragen Seite 2 / Careum Bildungszentrum, Höhere Fachschulen / 2012 Ausgangslage (1) Auftrag

Mehr

Gesuch um Bildungsbewilligung zur Ausbildung von Lernenden (Berufliche Grundbildung mit EFZ/EBA)

Gesuch um Bildungsbewilligung zur Ausbildung von Lernenden (Berufliche Grundbildung mit EFZ/EBA) KANTON NIDWALDEN BILDUNGSDIREKTION AMT FÜR BERUFSBILDUNG UND MITTELSCHULE Robert-Durrer-Str. 4, Postfach 1241, 6371 Stans Telefon 041 618 74 33, www.netwalden.ch Gesuch um Bildungsbewilligung zur Ausbildung

Mehr

Entwurf. ICT-Fachfrau / ICT-Fachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Entwurf. ICT-Fachfrau / ICT-Fachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Entwurf Qualifikationsprofil ICT-Fachfrau / ICT-Fachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom Gestützt auf die Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung für ICT-Fachfrau und ICT-Fachmann

Mehr

Ausführungsbestimmungen KRTP 1W

Ausführungsbestimmungen KRTP 1W Konstrukteurin EFZ / Konstrukteur EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen KRTP 1W Version 1.1 vom 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben der Bildungsverordnung... 2 2. Vorgaben

Mehr

1 Allgemeine Informationen

1 Allgemeine Informationen Seite 1 1. Allgemeine Informationen Einleitung für die Lernenden Liebe Lernende, lieber Lernender Herzlich willkommen in der Berufswelt! Während Ihrer beruflichen Grundbildung sammeln und produzieren Sie

Mehr

Prüfungsreglement. gemäss Bildungsverordnung 2012

Prüfungsreglement. gemäss Bildungsverordnung 2012 Prüfungsreglement Nachholbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung (E) Kauffrau/Kaufmann Basisbildung (B) nach Art. 33 und 34 Abs. 2 BBG Art. 32 BBV gemäss Bildungsverordnung 2012

Mehr

Individueller Kompetenznachweis für Jugendliche, die keinen eidgenössischen Berufsabschluss erlangen (IKN)

Individueller Kompetenznachweis für Jugendliche, die keinen eidgenössischen Berufsabschluss erlangen (IKN) Individueller Kompetenznachweis für Jugendliche, die keinen eidgenössischen Berufsabschluss erlangen (IKN) Christine Davatz, Präsidentin der Steuergruppe Peter Dolder, externer Projektleiter SBFI Herbsttagung

Mehr

Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation

Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation Fachfrau / Fachmann Gesundheit Name, Vorname Lehrbetrieb 07.06.2013 1 Verzeichnis bereiche 1 Ausrichtung des beruflichen Handelns an den Klientinnen und Klienten,

Mehr

Ausbildungsberatung im Kanton Bern

Ausbildungsberatung im Kanton Bern Ausbildungsberatung im Kanton Bern Sabine Tuschling Mittelschul- und Berufsbildungsamt Rechtliche Grundlage Bildungsbewilligung Lehrvertrag Bildungsinstrumente Weitere Hilfsmittel Vorgaben/Erfahrungen

Mehr

Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil E

Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil E Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil E Lehrgang 2013-2015 Ziel Die Wirtschaftsschule KV Chur vermittelt Erwachsenen die schulischen Lerninhalte und bereitet Kandidatinnen und Kandidaten

Mehr

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kosmetikerin/Kosmetiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Änderung vom 18. Oktober 2016 82112 Kosmetikerin EFZ/Kosmetiker EFZ Esthéticienne

Mehr

Werden Sie Lehrbetrieb!

Werden Sie Lehrbetrieb! Kanton St.Gallen Amt für Berufsbildung Werden Sie Lehrbetrieb! Ausbilden lohnt sich auch finanziell Bildungsdepartement 10 gute Gründe, Lehrbetrieb zu werden 10 wesentlichen Beitrag für die Zukunft 1.

Mehr

<Fachmann/frau Betriebsunterhalt EFZ> <Unterhaltspraktiker/in EBA> Überblick Neuerungen Bildungsverordnung und Bildungsplan

<Fachmann/frau Betriebsunterhalt EFZ> <Unterhaltspraktiker/in EBA> Überblick Neuerungen Bildungsverordnung und Bildungsplan Überblick Neuerungen Bildungsverordnung und Bildungsplan Im Schörli 3 8600 Dübendorf Telefon 044 801 90 20 Fax 044 801 90 21 info@betriebsunterhalt.ch

Mehr

Berufsabschlüsse in Pflege und Betreuung

Berufsabschlüsse in Pflege und Betreuung Berufsabschlüsse in Pflege und Betreuung «Alle machen alles ist passé» Monika Weder, Leiterin Geschäftsbereich Bildung, CURAVIVA Schweiz 12. Oktober 2012 Inhalt Zahlen rund ums Alter Prognostizierter Personalbedarf

Mehr

1. Lernende mit Lehrverträgen für eine dreijährige Grundbildung EFZ (FaGe 5 /FaBe 6 ) wechseln in zweijährige Verträge EBA AGS 7

1. Lernende mit Lehrverträgen für eine dreijährige Grundbildung EFZ (FaGe 5 /FaBe 6 ) wechseln in zweijährige Verträge EBA AGS 7 Eidgenössisches Berufsattest Assistent Assistentin Gesundheit und Soziales EBA Ein Projekt des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt und der Dieses

Mehr

Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)

Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 412.101.220.66 vom 10. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2013) 17205 Floristin EBA/Florist

Mehr

Kantonale Prüfungskommission Betreuung/Gesundheit/Hauswirtschaft AG FaGe der Prüfungskommission

Kantonale Prüfungskommission Betreuung/Gesundheit/Hauswirtschaft AG FaGe der Prüfungskommission Leitfaden, Wegleitungen Bestellung möglich unter www.pkorg.ch www.pkorg.ch www.oda-g-zh.ch www.zag.zh.ch Programm - Begrüssung - Rollen innerhalb des Qualifikationsverfahren - Vorstellung IPA 2015 - Auswahl

Mehr

Validierung: Wo steht die Schweiz? Tagung vom 3. November 2010

Validierung: Wo steht die Schweiz? Tagung vom 3. November 2010 Validierung: Wo steht die Schweiz? Tagung vom 3. November 2010 Inhalt Situierung in der Bildungslandschaft Stand der Entwicklungen in der Schweiz Fallbeispiel Berufliche Grundbildung Aktuelle Herausforderungen

Mehr

Kauffrau/ Kaufmann EFZ

Kauffrau/ Kaufmann EFZ Kanton St.Gallen Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs Kauffrau/ Kaufmann EFZ nach Art. 2 BBV Bildungsdepartement Einleitung Sie arbeiten im

Mehr

ANMELDUNG FÜR DAS AUFNAHMEVERFAHREN STUDIUM GEMEINDEANIMATION HF

ANMELDUNG FÜR DAS AUFNAHMEVERFAHREN STUDIUM GEMEINDEANIMATION HF ANMELDUNG FÜR DAS AUFNAHMEVERFAHREN STUDIUM GEMEINDEANIMATION HF Bitte lesen Sie diese Informationen vor dem Ausfüllen der Anmeldung. Der Rahmenlehrplan dipl. Gemeindeanimatorin HF / dipl. Gemeindeanimator

Mehr

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Reglement vom. Mai 00 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; auf Antrag

Mehr

1 DIE BERUFSBILDUNG IN DER SCHWEIZ

1 DIE BERUFSBILDUNG IN DER SCHWEIZ 1 DIE BERUFSBILDUNG IN DER SCHWEIZ 1.1 Verlauf der Berufswahl 1.1.1 Die Einstiegsmöglichkeiten 1.1.2 Die Berufsfindung als Prozess 1.1.3 Ein Berufswahlfahrplan 1.1.4 Die Bewerbung 1.2 Hilfestellungen für

Mehr

Validierung von Bildungsleistungen lebenslanges Lernen. Dani Duttweiler Ressortleiter Grundsatzfragen + Politik, BBT

Validierung von Bildungsleistungen lebenslanges Lernen. Dani Duttweiler Ressortleiter Grundsatzfragen + Politik, BBT Validierung von Bildungsleistungen lebenslanges Lernen Dani Duttweiler Ressortleiter Grundsatzfragen + Politik, BBT Validierung von Bildungsleistungen Überblick Berufsbildung Tertiär A (Hochschulen) Weiterbildung

Mehr

1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden?

1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden? Leitfaden zur Lerndokumentation 1 Die Lerndokumentation 1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden? a. Zum Ersten dokumentieren die Lernenden während der beruflichen Grundbildung ihre Arbeit

Mehr

Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales (eidgenössischer Berufsattest (EBA)

Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales (eidgenössischer Berufsattest (EBA) Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales (eidgenössischer Berufsattest (EBA) Ablauf Begrüssung Walter Lötscher BiVo AGS Heinz Mohler - Duales Ausbildungssystem - Profil und Status AGS Vergleich zu

Mehr

Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm

Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm Richtlinien Äquivalenz zu Abschlüssen Sekundarstufe II 1. Definition Sekundarstufe II Die Sekundarstufe

Mehr

Kantonale Sportämter. Offices cantonaux du sport. Swiss Olympic Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 CH-3063 Ittigen b. Bern

Kantonale Sportämter. Offices cantonaux du sport. Swiss Olympic Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 CH-3063 Ittigen b. Bern Swiss Olympic Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 CH-3063 Ittigen b. Bern Telefon +41 31 359 71 11 Fax +41 31 359 71 71 info@swissolympic.ch www.swissolympic.ch Kantonale Sportämter Offices cantonaux du

Mehr

4. Jugendliche bereichern durch ihre Spontaneität und Frische die. 5. Sie sind am Puls der Zeit, denn die Jugendlichen kennen

4. Jugendliche bereichern durch ihre Spontaneität und Frische die. 5. Sie sind am Puls der Zeit, denn die Jugendlichen kennen 2 3 10 gute Gründe, Lehrbetrieb zu werden 4. Jugendliche bereichern durch ihre Spontaneität und Frische die Atmosphäre im Betrieb. 5. Sie sind am Puls der Zeit, denn die Jugendlichen kennen die Trends

Mehr

Direkte Wege zu beruflichen Zielen.

Direkte Wege zu beruflichen Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...

Mehr

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Abschlussprüfung nicht bestanden Allgemeine Grundlagen 21. Juli 2015 2/9 Inhalt 1. Wie oft kann die Prüfung

Mehr

Ausbildung zur/zum Fachfrau/Fachmann Gesundheit

Ausbildung zur/zum Fachfrau/Fachmann Gesundheit Ausbildung zur/zum Fachfrau/Fachmann Gesundheit Übersicht Berufskundeunterricht 1. Semester Lehrmittel: Fachfrau/Fachmann Gesundheit FAGE, Verlag Careum, 1. Auflage 2009 und Anatomie und Physiologie, Verlag

Mehr

Nachholbildung für Erwachsene Büroassistentin/Büroassistent (EBA) (Art. 32 BBV)

Nachholbildung für Erwachsene Büroassistentin/Büroassistent (EBA) (Art. 32 BBV) Nachholbildung für Erwachsene Büroassistentin/Büroassistent (EBA) (Art. 32 BBV) Inhalt Lehrgangskonzept Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ausbildungsziel Vorkenntnisse Allgemeine Hinweise Fächer und Stundentafel

Mehr

VALIDIERUNG VON BILDUNGSLEISTUNGEN: RICHTLINIEN FÜR DIE KANTONE

VALIDIERUNG VON BILDUNGSLEISTUNGEN: RICHTLINIEN FÜR DIE KANTONE VALIDIERUNG VON BILDUNGSLEISTUNGEN: RICHTLINIEN FÜR DIE KANTONE Im Auftrag des Bundes stellte die SBBK zu folgenden, die Kantone betreffenden Aspekten der Validierung von Bildungsleistungen Überlegungen

Mehr

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Augenoptikerin / Augenoptiker

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Augenoptikerin / Augenoptiker Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Augenoptikerin / Augenoptiker Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Inhaltsverzeichnis Organisation / Qualifikationsbereiche Teilprüfung Abschlussprüfung Version 2014 1.

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR LERN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION ( LLD )

ERLÄUTERUNGEN ZUR LERN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION ( LLD ) Kaufmännische Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentlicher Verkehr Baustein 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR LERN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION ( LLD ) Lern- und Leistungsdokumentation Kaufmännische Grundbildung EFZ

Mehr

Datenplan für das Qualifikationsverfahren (QV) Fachfrau / Fachmann Gesundheit 2018 Kanton Bern

Datenplan für das Qualifikationsverfahren (QV) Fachfrau / Fachmann Gesundheit 2018 Kanton Bern Fachfrau / Fachmann Gesundheit 2018 Kanton 1. Kompetenznachweise (KompNa) / Erfahrungsnote Bildung in Beruflicher Praxis (ERFA) Letzte Beurteilungsperiode inklusive digitaler Eingabe Bis 28.01.2018 (KW

Mehr

Verkürzte Lehre. Berufsbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Verkürzte Lehre

Verkürzte Lehre. Berufsbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Verkürzte Lehre Verkürzte Lehre Berufsbildung Landwirt / Landwirtin EFZ Verkürzte Lehre Landwirt (in) EFZ Verkürzte Lehre Die verkürzte Form der berufl ichen EFZ-Grundbildung Landwirt (in) eignet sich für Personen nach

Mehr

QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ

QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ SEITE 2 QV FAGE Qualifikationsverfahren (abgekürzt QV) Die untenstehende Grafik gibt einen Überblick über die Qualifikationsbereiche und

Mehr

Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ Tiermedizinischer Praxisassistent EFZ TPA

Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ Tiermedizinischer Praxisassistent EFZ TPA Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ Tiermedizinischer Praxisassistent EFZ TPA Orientierungsblatt für Lehrstellen-Interessentinnen und -Interessenten Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ Tiermedizinischer

Mehr

Direkte Wege zu beruflichen Zielen.

Direkte Wege zu beruflichen Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern... eine

Mehr

Fassung vom 8. Mai 2012 Angepasst im März 2014

Fassung vom 8. Mai 2012 Angepasst im März 2014 Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA Fassung vom 8. Mai 2012 Angepasst im März 2014 1 Begriffsklärungen 2 2 Grundlagen und Bestimmungen 3 3 Verantwortlichkeiten

Mehr

Die Nutzung von Mechanismen im Berufsentwicklungsprozess zur Verankerung von BNE

Die Nutzung von Mechanismen im Berufsentwicklungsprozess zur Verankerung von BNE 1 éducation21 Forum «nachhaltig zukunftsfähig berufsbildend» Donnerstag, 14. April 2016, Kornhausforum Bern Die Nutzung von Mechanismen im Berufsentwicklungsprozess zur Verankerung von BNE Roland Hohl,

Mehr