S T A D T F E H M A R N Stadtwerke Fehmarn Der Werkleiter
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- Felix Stieber
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1 S T A D T F E H M A R N Stadtwerke Fehmarn Der Werkleiter Vorlage SWHA 2/23 Stadtwerke- und Hafenausschuss am Finanzausschuss am Stadtvertretung am Berichtswesen; Beteiligungsbericht für das Jahr 22 Sachverhalt: Seitens des Fachbereiches Finanzen wurde die Vorlage HA 2/23 erstellt, auf die im Folgenden Bezug genommen wird. Hierin wird u.a. dargestellt, in welchem Umfang die Stadt Fehmarn an Gesellschaften beteiligt ist oder welches Sondervermögen besteht. Zum Sondervermögen zählen neben dem Tourismus-Service Fehmarn auch die Stadtwerke Fehmarn (s. Seite der o.g. Vorlage). Das Stammkapital ist richtig mit 3. angegeben. Dieses ist jedoch nicht aus dem kommunalen Haushalt bereitgestellt worden, sondern durch die Stadtwerke Fehmarn in Form der allgemeinen Rücklage selbst erwirtschaftet worden. Diesbezüglich hat die Stadtvertretung am den notwendigen Beschluss gefasst, worauf hin die Betriebssatzung entsprechend geändert wurde. Es wird auf Seite der o.g. Vorlage auch erwähnt, dass aufgrund der Aufgabenstellung (Abwasserbeseitigung) und der daraus resultierenden Finanzierung über Gebühren und Beiträge sowie Investitionskostenzuschüsse grds. nicht von einer Belastung des städtischen Haushalts durch Verlustausgleichszahlungen auszugehen ist. Unter Berücksichtigung des Kürzels grds. ist das auch richtig. Doch wo es Grundsätze gibt, gibt es auch Ausnahmen, z.b. im 8 Abs. 6 Satz der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung EigVO) vom : Ein etwaiger Jahresverlust kann nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Eine weitere Ausnahme wäre die bewusste und politisch begründete Festsetzung von Gebühren, die (weit) unter dem notwendigen Satz liegen. Dies kommt einer Subventionierung der Gebührenzahler gleich, die nicht dem Eigenbetrieb angelastet werden darf, und wäre daher in entsprechender Höhe durch den kommunalen Haushalt auszugleichen. Außerdem regelt 8 Abs. 6 Satz 3 EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Absetzen von den Rücklagen des Eigenbetriebes ausgeglichen werden kann, wenn es die Eigenkapitalausstattung zulässt; anderenfalls ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Hieraus ist übrigens auch ersichtlich, warum das Eigenkapital eines Eigenbetriebes in ausreichender Höhe vorhanden sein sollte. Auskunft erteilt: Kurt-Henning Marten, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Fehmarn (Tel.: 437/56-7) kh.marten@stadtfehmarn.de Seite von 4 Seiten der Vorlage SWHA 2/23
2 Zu Seite 2 der o.g. Vorlage wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 22 inzwischen in der geprüften Form vorliegt und mit gesonderter Beschlussvorlage zur Beratung im Stadtwerke- und Hafenausschuss sowie in der Stadtvertretung ansteht. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass zur Sicherstellung der Finanzierung mit einer weiteren Beschlussvorlage die Gebührenkalkulation zur Abstimmung im Stadtwerke- und Hafenausschuss sowie in der Stadtvertretung vorgelegt wird. Auf Seite 3 der o.g. Vorlage heißt es dann: Im Rahmen einer (Neu-)Kalkulation der Gebühren wird auch zu überprüfen sein, ob eine Verzinsung des Eigenkapitals zugunsten der Stadt Fehmarn vorgenommen werden muss. Eine Verzinsung des Eigenkapitals wäre an den städtischen Haushalt zu leisten. Dem letzten Satz kann so nicht zugestimmt werden. Die inzwischen vorgenommene Überprüfung hat nämlich Folgendes ergeben: In der Gebührenkalkulation ist eine Eigenkapitalverzinsung in dem nach 6 Abs. 2 Nr. KAG erlaubten Rahmen vorgenommen worden. Dies war auch seit jeher ein Wunsch des Gemeindeprüfungsamtes. Hiernach gehören zu den erforderlichen Kosten auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibung. Der aus Beiträgen, Zuschüssen und Zuweisungen aufgebrachte Kapitalanteil bleibt bei der Verzinsung unberücksichtigt. Die Eigenkapitalverzinsung ist demgemäß, da sie Bestandteil der zweckgebundenen Gebührenkalkulation ist, auch im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Fehmarn zu vereinnahmen. Eine Abführung an den allgemeinen, kommunalen Haushalt ist weder in ganzer Summe noch als Teilbetrag möglich. Dies wird auch aus den folgenden, weiteren Gründen als unzulässig betrachtet: 7 Abs. EigVO besagt: Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist hinzuwirken. 8 EigVO führt hierzu ergänzend weiter aus: o Abs. : Für die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes ist zu sorgen. o Abs. 2: Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen, auch im Verhältnis zwischen dem Eigenbetrieb und der Gemeinde, sind angemessen zu vergüten Hier stellt sich die Frage, welche Leistungen die Gemeinde vergütet haben möchte, wenn nicht nur das Stamm-, sondern auch das gesamte Eigenkapital selbst finanziert wurde. Diesbezüglich werden unten noch weitere Ausführungen gemacht. o Abs. 3: Für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen sollen aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden o Abs. 5: Der Jahresgewinn soll so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen eine marktübliche Verzinsung des Auskunft erteilt: Kurt-Henning Marten, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Fehmarn (Tel.: 437/56-7) kh.marten@stadtfehmarn.de Seite 2 von 4 Seiten der Vorlage SWHA 2/23
3 Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Zunächst sind also erst einmal angemessene Rücklagen zu bilden. o Abs. 6 Satz 2: Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Eine Verzinsung des Eigenkapitals kann von der Stadt, sofern man die o.g. Punkte als unbeachtlich betrachten sollte, nur für den Anteil gefordert werden, den die Stadt aus ihrem kommunalen Haushalt, soweit sich dieser nicht auf die Abwasserbeseitigung bezog, erbracht hat. Hierzu ist die Eröffnungsbilanz zum Stichtag..27 heranzuziehen. Demnach betrug das Eigenkapital der Stadtwerke Fehmarn bei ihrer Gründung 4.78 T. Es setzte sich wie folgt zusammen: Stammkapital: T Zweckgebundene Rücklage: T Allgemeine Rücklage: 37 T Jahresgewinn: T Die zweckgebundenen Rücklagen setzten sich aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand zusammen. Es handelte sich hierbei jedoch nicht um Zuweisungen oder Zuschüsse der Kommune. Die allgemeine Rücklage setzte sich zusammen aus dem zum..27 vorhandenen Vermögen abzüglich der zweckgebundenen Rücklagen, der empfangenen Ertragszuschüsse und des sonstigen Fremdkapitals. Das Vermögen wiederum setzt sich lediglich aus den Sachanlagen zusammen, die auch schon vor Gründung der Stadtwerke Fehmarn dem gebührenfinanzierten Haushaltsabschnitt Abwasserbeseitigung zugeordnet waren, nämlich den Grundstücken, Bauten, Abwasserbehandlungs- und -sammlungsanlagen, der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau. Ebenso wie seinerzeit sämtliche Vermögenswerte den Stadtwerken übertragen wurden, wurden den Stadtwerken die vorhandenen Schulden bzw. Kreditverpflichtungen übertragen. Es erfolgte also eine saubere Trennung. Hierzu heißt es im Prüfungsbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH: Die Werte der Eröffnungsbilanz wurden aus den Haushaltsrechnungen entwickelt. Soweit Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt bestanden haben, sind diese mit den Forderungen der Stadt verrechnet und der Differenzbetrag gem. Beschluss der Stadtvertretung vom überwiesen worden. Somit können auch hieraus keine Ansprüche abgeleitet werden. Unabhängig davon dürfte es den Gebührenpflichtigen schwer zu vermitteln sein, dass von ihnen erwirtschaftete Einnahmen nicht der Stärkung des Eigenkapitals bzw. der Rücklage zugute kommen, um zukünftige Verluste wieder ausgleichen oder Investitionen finanzieren zu können, sondern der Bereicherung der Kommune dienen, die keinerlei gebührenpflichtigen Aufwand hat, der nicht ohnehin schon von den Stadtwerken vergütet worden wäre. Denn das Kostendeckungsprinzip schließt sowohl eine Gewinnerzielung als auch schon eine Gewinnerzielungsabsicht aus. Der einzige Ertrag, den die Stadt als Einrichtungsträger aus der Abwasserbeseitigungseinrichtung ziehen darf, ist zwar der Eigenkapitalzins, aber eben nur auf das vom Einrichtungsträger aus Mitteln des allgemeinen Haushalts eingebrachten Eigenkapital. Eigenkapital, das durch die Erwirtschaftung von Abschreibungen oder durch die Aufwertung von Auskunft erteilt: Kurt-Henning Marten, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Fehmarn (Tel.: 437/56-7) kh.marten@stadtfehmarn.de Seite 3 von 4 Seiten der Vorlage SWHA 2/23
4 Vermögenswerten im Rahmen von Bilanzierungen oder Aufgabenübertragungen entstanden ist, ist nicht vom Einrichtungsträger eingebracht. Die entsprechenden Zinserträge sind daher im Betrieb zu belassen; anderenfalls wäre eine unzulässige Gewinnerzielung die Folge. Eine Auszahlung von Eigenkapitalzinsen an den Haushalt des Einrichtungsträgers ist nur dann gerechtfertigt, wenn er Eigenkapital nachweislich in die Einrichtung eingebracht hat. Zinsen auf Eigenkapital, das ausschließlich durch die Gebührenerhebung entstanden ist, sollte in der Einrichtung zur Minderung der Gebührenbelastung verbleiben. (Zitate aus DWA-Themen vom September 22 Kalkulation von Gebühren und Beiträgen der Abwasserbeseitigung ). Beschlussvorschlag: Es wird von diesem Beteiligungsbericht Kenntnis genommen und beschlossen, dass aufgrund rechtlicher Bedenken keine Abführung einer bei den Stadtwerken Fehmarn vorzunehmenden Eigenkapitalverzinsung an den kommunalen Haushalt erfolgt. Beratungsergebnis: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine/folgende Mitglieder des Ausschusses/der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den Gesehen: Rainer Loosen Werkleiter Otto-Uwe Schmiedt Bürgermeister Auskunft erteilt: Kurt-Henning Marten, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Fehmarn (Tel.: 437/56-7) Seite 4 von 4 Seiten der Vorlage SWHA 2/23
5 S T A D T F E H M A R N Der Bürgermeister Vorlage Nr. HA 2/23 Hauptausschuss am Stadtwerke- und Hafenausschuss am Finanzausschuss am Berichtswesen Beteiligungsbericht für das Jahr 22 Beteiligungen sind die Anteile an Unternehmen und Verbänden, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen oder Verbänden aufzubauen oder zu halten. Als Beteiligung im Sinne des Gemeindehaushaltsrechts gelten in der Regel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nenn-/Stammkapitals dieser Gesellschaft überschreiten und die nicht verbundene Unternehmen sind (Anteil größer 2% und kleiner gleich 5%). Als verbundene Unternehmen werden insbesondere rechtlich selbständige Unternehmen bezeichnet, an denen die Kommune mit Mehrheit (größer 5%) beteiligt ist. Sondervermögen ist das Vermögen rechtlich unselbständiger örtlicher Stiftungen sowie wirtschaftlicher Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe) und öffentlicher Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Die Anteile an Unternehmungen, die nicht zu den Beteiligungen zählen (Anteil kleiner gleich 2%), werden in der Eröffnungsbilanz als Ausleihungen ausgewiesen. Übersicht über die Sondervermögen, Kommunalunternehmen, Zweckverbände und Gesellschaften sowie andere Anstalten unter Angabe der Höhe der jeweiligen Beteiligung sowie die Höhe der Gewinnabführung, Verlustabdeckung oder Umlage I. Sondervermögen Stammkapital Anteil der Gemeinde am Stammkapital Gewinnabführung (+), Verlustabdeckung (-), Umlagen (-) Vorvorjahr Vorjahr Haushaltsjahr % Stadtwerke Fehmarn 3 3 Tourismus-Service Fehmarn II. Gesellschaften FehMare Betriebsgesellschaft mbh (gegründet 22) Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG (Beteiligung ab 22) k.a. 5 (3.2.2) 2 k.a. k.a. Hafen Orth GmbH 59 28, 7,74 k.a. VR Bank Ostholstein Nord-Plön eg.855,9, +, k.a. k.a. Wohnungsbaugesellschaft OH 945 7,6,86 +,9 +,9 k.a. OWU Oldenburger Wohnungsunternehmen eg ,3,6 +, +, k.a. Für die Gesellschaften VR Bank Ostholstein Nord-Plön eg, Wohnungsbaugesellschaft OH und OWU Oldenburger Wohnungsunternehmen eg wird auf die obige Aufstellung und die dort ausgewiesenen Daten verwiesen, da bei diesen Gesellschaften keine wesentlichen Verflechtungen mit den Finanzen der Stadt bzw. der Stadt überhaupt bestehen.
6 Vorlage HA 2/23 Seite 2 von 5 Berichtswesen: Beteiligungsbericht Entwicklung und Beurteilung der Erfolgs- und Finanzlage der Sondervermögen und der wesentlichen Beteiligungen: Sondervermögen der Stadt Stadtwerke Fehmarn (SWF) Aktiva Anlagevermögen - Immaterielle Vermögensgegenstände - Sachanlagen Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände Guthaben bei Kreditinstituten Passiva Eigenkapital - Stammkapital - Rücklagen - Gewinnvortrag - Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten -... gegenüber Kreditinstituten -... aus Lieferungen und Leistungen -... gegenüber Unternehmen (Beteiligungsverhältnis) - sonstige Bilanz Bilanzsumme GuV Betriebserträge Betriebsaufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern,,, Unternehmensergebnis (Jahresverlust (-) / Jahresgewinn (+)) Der Jahresabschluss der Stadtwerke Fehmarn für das Wirtschaftsjahr 22 liegt noch nicht vor. Aufgrund der Aufgabenstellung (Abwasserbeseitigung) und der daraus resultierenden Finanzierung über Gebühren und Beiträge sowie Investitionskostenzuschüsse ist grds. nicht von einer Belastung des städtischen Haushaltes durch Verlustausgleichszahlungen auszugehen. Zur weiteren Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird auf die Berichte zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2 und 2 verwiesen. Die Stadt hat Gebühren und Beiträge als Grundstückseigentümerin sowie Investitionskostenzuschüsse als Straßenbaulastträger zu leisten. Weitere Verflechtungen bestehen u.a. durch Kostenerstattungen für Verwaltungsleistungen Fachbereich Finanzen, Mario Markmann (Tel.: / m.markmann@stadtfehmarn.de)
7 Vorlage HA 2/23 Seite 3 von 5 Berichtswesen: Beteiligungsbericht Im Rahmen einer (Neu-)Kalkulation der Gebühren wird auch zu überprüfen sein, ob eine Verzinsung des Eigenkapitals zugunsten der Stadt Fehmarn vorgenommen werden muss. Eine Verzinsung des Eigenkapitals wäre an den städtischen Haushalt zu leisten. Die Vertretung und Einflussnahme der Stadt bei den Stadtwerken Fehmarn erfolgt grds. über den Werkausschuss (Stadtwerke- und Hafenausschuss) und im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie des städtischen Haushaltes durch den Finanzausschuss sowie abschließend durch die Stadtvertretung. Tourismus-Service Fehmarn (TSF) Aktiva Anlagevermögen - Immaterielle Vermögensgegenstände - Sachanlagen - Finanzanlagen Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände (davon Forderungen gegenüber Stadt) - Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Passiva Eigenkapital - Stammkapital - Rücklagen - Gewinn / Verlust - Verlust der Vorjahre - lfd. Ausgleich durch die Gemeinde - Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Rückstellungen Verbindlichkeiten -... gegenüber Kreditinstituten -... aus Lieferungen und Leistungen -... sonstige Bilanz (3.246) (2.37) (2.29) Bilanzsumme GuV Betriebserträge Betriebsaufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Ertgebnis - 54 Sonstige Steuern Unternehmensergebnis (Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) Der Jahresabschluss des Tourismus-Service Fehmarn für das Wirtschaftsjahr 22 liegt noch nicht vor. Die Verluste der letzten Jahre wurden wesentlich durch die Investitionen in das Erlebnisbad und durch den zur Verpachtung des Erlebnisbades abgeschlossenen Vertrag beeinflusst. Die negativen finanziellen Auswirkungen aus dem Abschluss des Pachtvertrages für das Erlebnisbad sollten lt. Wirtschaftprüfer mit dem Jahresabschluss 29 abgewickelt sein Fachbereich Finanzen, Mario Markmann (Tel.: / m.markmann@stadtfehmarn.de)
8 Vorlage HA 2/23 Seite 4 von 5 Berichtswesen: Beteiligungsbericht Daher sollte - auch wegen der bereits bestehenden hohen Belastungen des städtischen Haushaltes durch die Zahlungen der Gemeindeanteile an der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe an den Tourismus-Service Fehmarn - zukünftig darauf hingewirkt werden, dass der Eigenbetrieb ohne zusätzlichen Verlustausgleich aus dem städtischen Haushalt auskommt. Hierzu hat die Stadtvertretung am beschlossen, dass der Tourismus- Service Fehmarn zukünftig (Anm.: ab 2) ohne Verlustausgleich aus dem städtischen Haushalt auskommen soll. Der Verlustausgleich für das Wirtschaftsjahr 2 muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass die Erträge aus der Fremdenverkehrsabgabe im Jahr 2 wesentlich geringer ausgefallen sind als ursprünglich kalkuliert. Durch Neukalkulation und Änderung des Abgabensatzes wurden diese Mindererträge im Jahr 2 kompensiert. Hieraus resultiert im Wesentlichen auch der Jahresgewinn im Wirtschaftsjahr 2. Die Stadtvertretung Fehmarn hat beschlossen, dass von dem im Jahr 2 ausgewiesenen Jahresgewinn ein Betrag von 96 vom Tourismus-Service Fehmarn an den städtischen Haushalt zu zahlen ist (Verrechnung mit bestehenden Forderungen). Dies entspricht dem Verlustausgleich für das Wirtschaftsjahr 2. Der verbleibende Betrag von 47 wird dem Eigenkapital des Tourismus-Service Fehmarn zugeführt. Zur weiteren Beurteilung der wirtschaftlichen Lage wird auf den Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2 verwiesen. Nach dem Ablauf des Pachtvertrages für das Erlebnisbad FehMare und der Übernahme des Betriebes des FehMare durch die FehMare BetriebsGmbH ist die seinerzeit beim Tourismus- Service Fehmarn eingestellte Drohverlustrückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 22 wieder aufzulösen und der damit verbundene Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt über den Jahresabschluss 22 entsprechend (rück-)abzuwickeln. Aus dem städtischen Haushalt sind die Gemeindeanteile an der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe (22 = 5 ) an den Tourismus-Service Fehmarn zu leisten. Weitere Verflechtungen bestehen u.a. durch Miet-/Pachtverträge sowie durch Kostenerstattungen für Verwaltungsleistungen. Die Vertretung und Einflussnahme der Stadt beim Tourismus-Service Fehmarn erfolgt grds. über den Werkausschuss (Tourismusausschuss) und im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie des städtischen Haushaltes durch den Finanzausschuss sowie abschließend durch die Stadtvertretung. Der Tourismus-Service Fehmarn ist an der Ostsee-Tourismus-Service GmbH mit einem Nennbetrag von.4 beteiligt. Gesellschaften Hafen Orth GmbH Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Passiva Eigenkapital - Stammkapital / Haftkapital - Gewinn- (+)/Verlustvortrag (-) - Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) Bilanz Fachbereich Finanzen, Mario Markmann (Tel.: / m.markmann@stadtfehmarn.de)
9 Vorlage HA 2/23 Seite 5 von 5 Berichtswesen: Beteiligungsbericht Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Bilanzsumme GuV Betriebserträge Betriebsaufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Jahresüberschuss (+) / Jahresverlust (-) Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 22 der Hafen Orth GmbH liegen noch nicht vor. Die Stadt profitiert nach den bisherigen Erfahrungen von der Bewirtschaftung des Hafens durch die Hafen Orth GmbH, da der Hafen und sein Umfeld den Gästen ein positives Bild vermittelt. Insgesamt betrachtet ist die Beteiligung an der Hafen Orth GmbH grundsätzlich positiv zu bewerten. Zur weiteren Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird auf den Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2 mit dem Lagebericht verwiesen. Die Vertretung und Einflussnahme der Stadt bei der Hafen Orth GmbH erfolgt durch den Vorsitzenden des Stadtwerke- und Hafenausschusses (bisher: Carsten Micheel) Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag Passiva Eigenkapital - Stammkapital / Haftkapital - Gewinn- (+)/Verlustvortrag (-) - Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Bilanz Bilanzsumme Betriebserträge Betriebsaufwendungen 6 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 6 Steuern Jahresüberschuss (+) / Jahresverlust (-) - 6 GuV Fachbereich Finanzen, Mario Markmann (Tel.: / m.markmann@stadtfehmarn.de)
10 Vorlage HA 2/23 Seite 6 von 5 Berichtswesen: Beteiligungsbericht Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 22 der Fehmarn- Wege GmbH & Co.KG liegen noch nicht vor. Die Beteiligung an der Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG besteht seit 22. Die Stadt profitiert nach den bisherigen Erfahrungen von der Erstellung und Bewirtschaftung der touristischen Radwege durch die Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG, da die Radwege zu einer wesentlichen Verbesserung der touristischen Infrastruktur auf der Insel Fehmarn führen und eine Erstellung der Radwege in der Form durch die Stadt nicht möglich gewesen wäre. Insgesamt betrachtet ist die Beteiligung an der Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG grundsätzlich positiv zu bewerten. Zur weiteren Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird auf den Bericht zum Jahresabschlusses 2 verwiesen. Die Vertretung der Stadt bei der Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG erfolgt durch den Bürgermeister. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der FehMare Betriebsgesellschaft mbh für das Geschäftsjahr 22 liegen noch nicht vor. Da die FehMare Betriebsgesellschaft mbh erst im Jahr 22 gegründet wurde, liegen auch keine Daten aus Vorjahren vor. Die Stadt ist gem. 95 o GO verpflichtet, einen Gesamtabschluss (sogen. Konzernabschluss) zu erstellen. Auf die Erstellung des Gesamtabschlusses kann die Stadt in den ersten fünf Jahren verzichten. Demnach wäre nach dem bisherigen Recht spätestens für das Jahr 25 ein Gesamtabschluss zu erstellen. Dabei sind grds. alle Jahresabschlüsse sämtlicher Betriebe, Anstalten, Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften mit (Mehrheits-) Beteiligung der Stadt zu einem Gesamtabschluss zu konsolidieren. Hierzu sind die Rechnungswesen der betroffenen Betriebe, Einrichtungen und Unternehmen dem Rechnungswesen der Stadt insoweit anzupassen, dass ein konsolidierter Abschluss möglich ist. Dieses ist rechtzeitig einzuleiten. Dabei ist vorteilhaft, dass die Stadtwerke Fehmarn die GemHVO-Doppik anwenden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Fehmarn, den.7.23 (Schmiedt) Bürgermeister Fachbereich Finanzen, Mario Markmann (Tel.: / m.markmann@stadtfehmarn.de)
11 Konzernstruktur Stadt Fehmarn Stadt Fehmarn Tourismus-Service Fehmarn [Eigenbetrieb Stadt: %] FehMare Betriebsgesellschaft mbh [städt. Gesellschaft Stadt: %] Stadtwerke Fehmarn [Eigenbetrieb Stadt: %] Ostsee-Tourismus-Service GmbH [Beteiligung TSF: 5,56 %] Hafen Orth GmbH [Beteiligung Stadt: 7,74 %] VR Bank Ostholstein Nord-Plön eg [Beteiligung Stadt:, %] Fehmarn-Wege GmbH & Co.KG [Beteiligung Stadt: 2 ] Wohnungsbaugesellschaft OH [Beteiligung Stadt:,86 %] OWU Oldenburger Wohnungsunternehmen eg [Beteiligung Stadt:,6 %]
Vorlage Nr. HA 002/2013 Hauptausschuss am 06.08.2013 Stadtwerke- und Hafenausschuss am 17.09.2013 Finanzausschuss am 19.09.2013
S T A D T F E H M A R N Der Bürgermeister Vorlage Nr. HA 2/23 Hauptausschuss am 6.8.23 Stadtwerke- und Hafenausschuss am 7.9.23 Finanzausschuss am 9.9.23 Berichtswesen Beteiligungsbericht für das Jahr
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