Faktensammlung BIW

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1 Seite 1 von 5 Teil Eiswurf und Eisfall Von Windkraftanlagen gehen Gefährdungen aus. Ein Risiko betrifft den Eisabwurf und Eisabfall. Aus unserer Sicht wird das Thema Eis von den Genehmigungsbehörden zu Lasten der Bürger und zugunsten der Investoren und Betreiber vernachlässigt. Grundlage der Genehmigung einer Windkraftanlage sollte unter anderem 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sein. Auszug: 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche 1. Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können; Die Genehmigungsbehörden sind offenbar der Ansicht, Maßnahmen zur Risikominderung (z.b.: Warnschilder) wären ausreichend. Die Folgen kann man z.b. in einem Beitrag der Sendung Terra Xpress verfolgen, die unter folgendem Link bis erreichbar ist: Entgegen den Vorgaben des oben zitierten Gesetzes werden die Bürger bei Gefahr des Eisfalls oder Eisabwurfes einfach von Straßen und Wegen ausgesperrt. Diese Abwägung zu Lasten der Bürger ist nicht sachgerecht! Bürger werden wegen der Interessen einzelner Investoren aus dem Wald ihrem Naherholungsgebiet ausgesperrt. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass sonstige Gefahren... für die Allgemeinheit nicht hervorgerufen werden können... Zumeist wird dann ein System zur Eiserkennung installiert, das um Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden die Rotoren anhalten und elektrische Warnschilder aktivieren soll, wenn nicht ohnehin die Warnschilder fest installiert sind. Damit ist aber die Vorgabe des BimschG die Gefahren für die Allgemeinheit nicht hervorzurufen, keineswegs erfüllt.

2 Seite 2 von 5 Technisch ist es möglich, einen Eisansatz auf den Rotoren und damit mindestens den Eiswurf zu verhindern. Insofern ist hier nur abzuwägen zwischen dem Kostenaufwand des gewerblichen Investors und den Interessen vieler Bürger. Klimaschutzziele können bei der Abwägung, ob ein Investor Geld ausgeben muss, um sicherzustellen dass an seiner Windenergieanlage kein Eiswurf stattfindet, bei dem Menschen zu Tode kommen können, keine Rolle spielen. Eisstücke können bis zu 200 km/h schnell werden und sind u.u. geschmolzen, bevor die Sachlage geklärt ist. Bildquelle: Karl-Heinz Weiß, Differten: Warnschild in 500 m Abstand zur Windenergieanlage Perl /Saarland (für Ortskundige: hinter dem Pellinger Tunnel). Nicht weniger dramatisch ist der Eisfall: Eisbrocken, die nach unten abfallen, können mehrere Kilo schwer sein. Schon aus einer Höhe von nur 100m erreichen sie eine Geschwindigkeit von ca. 160 km/h. Die Nabenhöhe der bei uns geplanten Anlagen beträgt 131 Meter. Auch hier kann das Ereignis schnell tödlich enden. Fazit: 1.) Windenergieanlagen sind nicht genehmigungsfähig sofern Sie Gefahren für die Allgemeinheit hervorrufen und nicht alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese Gefahren auszuschließen. 2.) Insbesondere bei Windenergieanlagen im Wald und in (Eiswurf-) Nähe von Verkehrs- und Spazierwegen sollten im Rahmen der politischen Abwägung und im Rahmen der Abwägung der Genehmigungsbehörden die Bürger und Nutzer der Verkehrswege wegen des Schutzes von Leib und Leben Vorrang haben - vor Investoreninteressen.

3 Seite 3 von 5 Konkret ist für den geplanten Windpark Wadgassen / Überherrn keines der sechs Windräder unter den geschilderten Bedingungen genehmigungsfähig, da sie einen Eiswurfradius haben, der die Benutzung des restlich verbliebenen Waldes und der Bundesstraße B269n nur unter Gefahr für Leib und Leben möglich macht. Bildquelle zur Darlegung des Messergebnisses: Google Earth Bearbeitung: Roland Hick

4 Seite 4 von 5 Die folgende Abbildung zeigt die im Überherrner und Wadgasser Wald geplanten Windkraftanlagen mit beispielhaften Gefahrenflächen, die jeweils nur 365 m Radius haben. Neben vielen kleinen Waldwegen ist der Hauptweg zwischen der Altforweiler Straße und Überherrn sowie eine Bundesstraße inclusive der Landstraßenabzweigung nach sowie die Einmündung auf die B269n von Altforweiler betroffen. Quelle: Eigene Darstellung mittels Google Earth, bearbeitet von Roland Hick

5 Seite 5 von 5 Sachinformationen: Eiswurf ist ein rein physikalisches Thema. Bei niedriger Temperatur gibt es einen Eisansatz an den Rotoren. Steigen die Temperaturen wieder, fällt das Eis einfach in großen Stücken herunter (Eisfall) oder bei drehendem Rotor wird das Eis weggeschleudert (Eiswurf). Wenn, zum Beispiel bei einem Defekt des Bremssystems, die Umdrehungszahl auf 25 U/min ansteigt, kann theoretisch die Abwurfgeschwindigkeit 478 Stundenkilometer und die Wurfweite fast 1800 Meter betragen. Physikalisch kann man das nachrechnen. Formeln und ausführliche Erläuterungen bei : Der TÜV-Nord hat 2015 eine Risikobeurteilung für Windenergieanlagen erstellt. Hier wird der Gefährdungsbereich Eisabwurf mit der Formel 1,5 mal (Rotordurchmesser + Nabenhöhe) berechnet. Nachzulesen bei: Verkehrssicherungspflicht eines Waldbesitzers: Urteil des Bundesgerichtshofes BGH VI ZR 311/11 v Der Waldbesitzer haftet nach diesem Urteil für alle Schäden die durch atypische Gefahren entstehen. Unter atypischen Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann... zu verstehen. Haftungsausschluss: Die vorliegende Faktensammlung wurde nach bestem Wissen und unter größter Sorgfalt durch den / die Autor(en) erstellt und durch den Vorstand der Bürgerinitiative Zum Schutz des Wadgasser Waldes e.v. i.gr. geprüft. Eine Haftung des/der Autor(en), des Vorstandes oder der Bürgerinitiative Zum Schutz des Wadgasser Waldes e.v. i.gr. ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Urheberrecht: Die vorliegende Faktensammlung unterliegt in Ihrer Zusammenstellung dem Urheberrecht. Sie ist zur internen Verwendung für die BI-Mitglieder bestimmt. Im Text enthaltene Hinweise und Links, die auf andere Quellen verweisen sind weiterführende Informationen zum Sachverhalt nach dem Stand vom Der /die Autor(en) machen sich den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu eigen und distanzieren sich vorsorglich von evtl. dort enthalten rechtswidrigen Inhalten. Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der BI Wadgasser Wald e.v. i.gr. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen. Bürgerinitiative zum Schutz des Wadgasser Waldes, Johannes-Kirschweng-Straße 44, Wadgassen Kontakt: FeuerundEis@bi-wadgasser-wald.de

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