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1 STADTSCHULRAT FÜR WIEN Zl /43/91 Wien, 22. November 1991 Merkblatt "Unverbindliche Übungen- Qualifikationen" Sachbearbeiter: Hl. Kurt Kremzar Tel. Nr /DW 250 An a l l e Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnische Lehrgänge ER 204 Sehr geehrte Damen und Herren! Der Stadtschulrat für Wien übermittelt in der Beilage ein Merkblatt zum Bereich "Unverbindliche Übungen - Qualifikationen", mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und Einordnung in die Erlaßregistratur. Für den Amtsführenden Präsidenten: (Traude Egger) Landesschulinspektorin Beilage

2 M E R K B L A T T Unverbindliche Übungen - Qualifikationen Allgemeines Für die Lehrfächerverteilung ist gem. 9/3 SCHUG der Schulleiter/die Schulleiterin verantwortlich. Bei der Einrichtung von unverbindlichen Übungen, die eigenständige Bildungsund Lehraufgaben bzw. Lehrstoffe ausweisen, ist für LehrerInnen, die in diesem Gegenstand/Gegenstandsbereich keine Prüfung aufweisen, eine zusätzliche Ausbildung notwendig. Daher sind im besonderen die folgenden Punkte zu beachten. 1. Unverbindliche Übungen an Volksschulen Gegenstand: 1.1. CHORGESANG.) Lehramtsprüfung für VS 1.2. SPIELMUSIK.) Lehramtsprüfung für VS 1.3. LEIBESÜBUNGEN.) Lehramtsprüfung für VS SCHWIMMEN.) Vermerk im Studienbuch über Schwimmausbildung an der PA.) Helferschein oder Retterschein und methodische Prüfung EISLAUF.) Vermerk im Studienbuch über Winterkurs Eislaufen (z.b. abgeschlossener Eislaufkurs des PI) TISCHTENNIS.) Besuch des Grundkurses des P.I. (Besuchsbestätigung).) Lehrwartezeugnis.) Trainerzeugnis HALTUNGSTURNEN.) Lehramtsprüfung für VS und Ausbildung für Haltungsturnen 1.4. DARSTELLENDES SPIEL (z.b. Seminare für Darstellendes Spiel) 1.5. MUSIKALISCHES GESTALTEN

3 (z.b. Seminar oder Vorlesung am P.I.) 1.6. BILDNERISCHES GESTALTEN (z.b. Seminar oder Vorlesung am P.I.) 1.7. LEBENDE FREMDSPRACHE.) Ausbildungskurs des PI.) anderer Qualifikationsnachweis Im Zusammenhang mit unverbindlichen Übungen an Volksschulen wird empfohlen, die Möglichkeit der Weiterbildung grundsätzlich in allen Bereichen wahrzunehmen. 2. Unverbindliche Übungen an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen Gegenstand: 2.1. CHORGESANG.) Lehramtsprüfung in ME (z.b. Chorleiterkurs) 2.2. SPIELMUSIK (Instrumentalmusik).) Lehramtsprüfung in NE (z.b. Kurse des Konservatoriums der Stadt Wien) 2.3. WERKERZIERUNG,.) Lehramtsprüfung in WE TECHNISCHES WERKEN, TEXTILES WERKEN (z.b. Kurse des Pädagogischen Instituts) 2.4. BILDNERISCHES GESTALTEN.) Lehramtsprüfung in BE 2.5. DARSTELLENDES SPIEL (z.b. Seminare für Darstellendes Spiel) 2.6. SCHACH (z.b. Blockseminar "Schachspiel") 2.7. BERUFSORIENTIERUNG UND.) Lehramtsprüfung BILDUNGSINFORMATION.) keine Prüfung, jedoch

4 2.8. VERKEHRSERZIEHUNG.) keine Prüfung, jedoch 5. Stufe: Seminar des P.I. 9. Stufe: Seminar des BMUK (einwöchig) 2.9. LEIBESÜBUNGEN.) Lehramtsprüfung in LÜ.) keine Prüfung, jedoch (z.b. Lehrwartezeugnis, Trainerzeugnis, Besuchsbestätigungen über Aus- bzw. Fortbildungskurse einschlägiger Institutionen) SCHWIMMEN.) Lehramtsprüfung in LÜ : Helferschein oder Retterschein und methodische Prüfung (am P.I.) EISLAUF.) Lehramtsprüfung in LÜ mit Winterübung Eislauf (z.b. abgeschlossener Eislaufkurs des P.I.) TISCHTENNIS.) Besuch des Grundkurses des P.I. (Besuchsbestätigung).) Lehrwartezeugnis.) Trainerzeugnis 2.10 PHYSIK UND CHEMIE.) Lehramtsprüfung in PC BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE.) Lehramtsprüfung in BU EINFÜHRUNG IN DIE INFORMATIK.) Lehramtsprüfung in Informatik MUSIKALISCHES GESTALTEN.) Lehramtsprüfung ME.) keine Prüfung jedoch (z.b. Seminare des PI) INTERESSENS- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG.) Befähigungsnachweis für das beabsichtigte Fachgebiet

5 3. Unverbindliche Übungen an Sonderschulen In der Sonderschule kann grundsätzlich jede(r) LehrerIn mit Lehramtsprüfung für die entsprechende Sparte auch unverbindliche Übungen unterrichten (Lehrerqualifikation siehe unter Unverbindliche Übungen an Volksschulen bzw. Unverbindliche Übungen an Hauptschulen ). Im Zusammenhang mit unverbindlichen Übungen an Sonderschulen wird empfohlen, die Möglichkeit der Weiterbildung grundsätzlich in allen Bereichen wahrzunehmen. 4. Allgemeine Bemerkungen LehrerInnen, die keine Qualifikationen aufweisen können, sind auf die zahlreichen Weiterbildungsangebote hinzuweisen. In Ausnahmefällen können auch LehrerInnen ohne Qualifikationsnachweis (höchstens für ein Schuljahr) eingesetzt werden. Der Schulleiter/Die Schulleiterin hat sich in diesen Fällen von der fachlichen Befähigung des Lehrers/der Lehrerin zu Überzeugen und die Zustimmung des zuständigen Bezirksschulinspektors/der zuständigen Bezirksschulinspektorin einzuholen. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die unter Punkt 2.3 (Werkerziehung), 2.8 (Verkehrserziehung), (Schwimmen), (Eislauf), (Tischtennis) angeführten unverbindlichen Übungen.

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