16. Oktober 2014, 0:00 Uhr, bis 14. November 2014, 24:00 Uhr (jeweils Mitteleuropäische Zeit)
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- Stefan Lange
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1 Ergänzend zur veröffentlichten Angebotsunterlage teilt die Baader Bank AG, Unterschleißheim, zur technischen Abwicklung des Aktienrückkaufangebots (nachfolgend auch das Angebot ) folgende Einzelheiten mit: Unterrichtung der Depotkunden Die Depotbanken werden gebeten, ihren Depotkunden, die Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft in ihrem Depot verwahren, die Angebotsunterlage zuzusenden. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter der Adresse und im Bundesanzeiger ( erhältlich. Annahmefrist 16. Oktober 2014, 0:00 Uhr, bis 14. November 2014, 24:00 Uhr (jeweils Mitteleuropäische Zeit) Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. ISIN / WKN Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: ISIN DE Zum Rückkauf eingereichte Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: ISIN DE000A12UN96 Andienungsrechte: ISIN DE000A12UPR0 Ausgeübte Andienungsrechte: ISIN DE000A12UPS8 Angebotspreis EUR 25,18 je Rhön-Aktie Veröffentlichungen Im Bundesanzeiger sowie im Internet unter Veröffentlichungen an die Depotbanken im Hinblick auf die technische Abwicklung erfolgen in den Wertpapier-Mitteilungen. Zentrale Abwicklungsstelle Baader Bank AG, Corporate Actions, z. Hd. Herrn Timo Schwamm und Frau Jutta Machka (Tel ), Fax: , kapitalmarkt@baaderbank.de Bedingungen Die Durchführung dieses Rückkaufangebots und die durch seine Annahme zustande kommenden Kauf- und Übereignungsverträge sind lediglich von der Bedingung abhängig, dass das Rückkaufangebot bis spätestens zum 14. November 2014 für mindestens eine Rhön-Aktie angenommen wird. Behördliche Genehmigungen oder Freigaben sind nicht erforderlich. Anmeldung und Zurverfügungstellung der Rhön-Aktien Rhön-Aktionäre können das Angebot nur schriftlich innerhalb der Annahmefrist, nur gegenüber ihrer Depotbank, jeweils mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, und gemäß den in Ziffer 3 der Angebotsunterlage genannten Bedingungen annehmen. Bei Annahme des Rückkaufangebots sind die Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft (ISIN DE / WKN ) ab dem 16. Oktober 2014 wie folgt anzumelden und zur Verfügung zu stellen: Die vom Aktionär angemeldeten und zur Verfügung gestellten Rhön-Aktien verbleiben zunächst in seinem Depot, sind aber in die separate ISIN DE000A12UN96 / WKN A12 UN9 umzubuchen. Der 1
2 Rhön-Aktionär beauftragt mit Annahme dieses Angebots seine Depotbank, alle zur Abwicklung dieses Rückkaufangebots nach Maßgabe der Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (siehe Ziffer 3.2 der Angebotsunterlage). Die Rhön-Aktionäre ermächtigen ihre Depotbank, der Gesellschaft über die Zentrale Abwicklungsstelle unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Angebots erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot der Depotbank bei der Clearstream Banking AG in die separate ISIN DE000A12UN96 / WKN A12 UN9 eingebuchten Rhön- Aktien und in die ISIN DE000A12UPS8 / WKN A12 UPS eingebuchten Andienungsrechte börsentäglich mitzuteilen. Mit den Umbuchungen in die separate ISIN DE000A12UN96 / WKN A12 UN9 und in die ISIN DE000A12UPS8 / WKN A12 UPS erklärt sich die jeweilige Depotbank zugleich zur Offenlegung dieser Bestände durch die Clearstream Banking AG an die zentrale Abwicklungsstelle bereit. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, sofern und soweit (i) die Rhön-Aktien, für welche die Annahme des Rückkaufangebots erklärt wurde, fristgerecht bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, in die zu diesem Zweck eingerichtete ISIN DE000A12UN96 (im Folgenden auch die Separate ISIN ) umgebucht worden sind und (ii) die erforderliche Anzahl an Andienungsrechten für die Andienung der Rhön-Aktien fristgerecht in die zu diesem Zweck eingerichtete ISIN DE000A12UPS8 umgebucht worden sind (die Rhön-Aktien, für welche die Voraussetzungen einer wirksamen Annahmeerklärung gemäß (i) und (ii) erfüllt sind, sind die Eingereichten Rhön- Aktien). Die Umbuchungen werden durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchungen der Rhön-Aktien und der erforderlichen Anzahl an Andienungsrechten in die neuen ISINs / WKNs gelten als fristgerecht vorgenommen, wenn die Umbuchungen bis 12:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt werden (siehe unten Nachträgliche Umbuchung), also voraussichtlich bis 18. November 2014, Uhr (Mitteleuropäische Zeit). Bankarbeitstag meint einen Tag, an dem (i) Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr allgemein geöffnet sind und (ii) das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system (TARGET) oder ein anderes vergleichbares System funktionsbereit ist. Einbuchung der Andienungsrechte Die Andienungsrechte mit der ISIN DE000A12UPR0 / WKN A12 UPR werden auf die Bestände vom 15. Oktober 2014, abends, der Rhön-Aktien ISIN DE / WKN im Verhältnis 1:1 eingebucht. Umbuchung der Rhön-Aktien Entsprechend den vorliegenden Erklärungen ihrer Kunden werden die Depotbanken gebeten, einmal täglich bis 15:30 Uhr (MEZ), in CASCADE (RTS) eine Umbuchung der Rhön-Aktien, für welche die Annahme des Rückkaufangebots erklärt wurde, aus der ISIN DE / WKN in die ISIN DE000A12UN96 / WKN A12 UN9, Umbuchung erfolgt im Verhältnis 1:1, und der erforderlichen Anzahl an Andienungsrechten aus der ISIN DE000A12UPR0 / WKN A12 UPR in die ISIN DE000A12UPS8 / WKN A12 UPS, im Verhältnis des Andienungsverhältnisses 21:10 vorzunehmen. Die Umbuchung der Andienungsrechte ISIN DE000A12UPR0 in die ausgeübten Andienungsrechte ISIN DE000A12UPS8 ist nur im Verhältnis 21:10 oder eines ganzen Vielfachen hiervon möglich. Die Eingabe in CASCADE erfolgt mit der Ausprägung 04. Die jeweiligen Bestände in der ISIN DE000A12UN96 / WKN A12 UN9 und ISIN DE000A12UPS8 / WKN A12 UPS verbleiben auf den entsprechenden Clearstream-Konten der jeweiligen Teilnehmer. Eine Rückbuchung im Auftrag des Depotkunden bzw. durch den Depotführenden 2
3 Wertpapierdienstleister ist nicht mehr möglich. In der Gattung Ausgeübte Andienungsrechte, ISIN DE000A12UPS8 / WKN A12 UPS, sind Überträge in der Girosammelverwahrung nicht möglich. Nachträgliche Umbuchung Um Geschäfte in Rhön-Aktien berücksichtigen zu können, die erst nach Ablauf der Annahmefrist beliefert werden, können diese Aktien und die erforderliche Anzahl an Andienungsrechten noch bis spätestens 18. November 2014, 12:00 Uhr (MEZ), umgebucht werden. Besonderheiten bei effektiven Stücken Rhön-Aktionäre, die Rhön-Aktien als effektive Stücke (verbriefte Aktienurkunden) halten, haben besondere Vorkehrungen zu treffen, wenn sie das Rückkaufangebot annehmen oder Andienungsrechte v.a. über die Börse verkaufen wollen. Die Annahme des Rückkaufangebots setzt voraus, dass die effektiven Stücke zunächst girosammelverwahrfähig gemacht werden. Dazu werden diese Rhön-Aktionäre gebeten, die Aktienurkunden zusammen mit Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen bei einem Depotführenden Wertpapierdienstleister während der üblichen Geschäftszeiten einzureichen. Der Depotführende Wertpapierdienstleister hat dann einen Nachweis gegenüber der Zentralen Abwicklungsstelle zu erbringen, dass effektive Stücke der Rhön-Aktien in die Girosammelverwahrung überführt wurden. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird dann dem Depotführenden Wertpapierdienstleister die entsprechende Anzahl an Andienungsrechten gutschreiben. Der Nachweis erfolgt über den originalen Gewinnanteilsscheinnummer 19. Erst nach entsprechender Depotgutschrift der Aktien und der Andienungsrechte kann der Rhön-Aktionär das Rückkaufangebot gemäß dem üblichen Prozess annehmen. Aufgrund des zeitaufwändigen Verfahrens bei der Annahme des Angebots für effektive Stücke wird empfohlen, diese spätestens 10 Tage vor Ablauf der Annahmefrist einzureichen; eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Depotführenden Wertpapierdienstleister wird empfohlen. Wenn Rhön-Aktionäre, die effektive Stücke halten, das Rückkaufangebot zwar nicht annehmen aber Andienungsrechte zur späteren, v.a. börslichen Veräußerung in ihr Depot eingebucht erhalten wollen, müssen nicht die effektiven Stücke girosammelverwahrfähig gemacht werden, sondern nur die Aktieninhaberschaft nachgewiesen werden. Dazu werden diese Rhön-Aktionäre gebeten, den Gewinnanteilsschein mit der Nummer 19 bei einem Depotführenden Wertpapierdienstleister während der üblichen Geschäftszeiten einzureichen. Der Depotführende Wertpapierdienstleister hat dann einen Nachweis gegenüber der Zentralen Abwicklungsstelle zu erbringen. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird dann dem Depotführenden Wertpapierdienstleister die entsprechende Anzahl an Andienungsrechten gutschreiben. Der Nachweis erfolgt über den originalen Gewinnanteilsschein mit der Nummer 19. Feststellung der Rückkaufsquote Zum Rückkauf werden insgesamt bis zu Stückaktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angeboten. Die Annahmemöglichkeit der einzelnen Rhön-Aktionäre richtet sich nach der Zahl der diesen zustehenden Andienungsrechte unter Berücksichtigung des Zukaufs oder Verkaufs von Andienungsrechten durch Rhön-Aktionäre (vgl. dazu Ziff. 3.5 der Angebotsunterlage). Soweit im Rahmen des Angebots über die Depotbanken Annahmeerklärungen für Aktien der RHÖN- KLINIKUM Aktiengesellschaft zum Rückkauf eingereicht werden, gilt Folgendes: Das Andienungsverhältnis für dieses Rückkaufangebot beträgt 21:10, die Inhaberschaft von 21 Rhön- Aktien berechtigt einen Rhön-Aktionär also zur Annahme des Rückkaufangebots für 10 Rhön-Aktien (das Andienungsverhältnis ). Den Rhön-Aktionären stehen entsprechende Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Rhön-Aktie ein Andienungsrecht beinhaltet und 21 Andienungsrechte erforderlich sind, um das Rückkaufangebot für 10 Rhön-Aktien annehmen zu können (die Andienungsrechte ). Damit die zentrale Annahmestelle die Rückkaufsquote ermitteln kann, ist zwingend notwendig, dass die Depotbanken mit Umbuchung der zum Rückkauf eingereichten Rhön-Aktien und der Andienungsrechte, ein Telefax oder eine an die zentrale Abwicklungsstelle Fax Nr
4 oder senden und die Anzahl der zum Rückkauf eingereichten Rhön-Aktien und der umgebuchten Andienungsrechte je Umbuchung mitteilen. Settlement Die Zahlung des Kaufpreises für die Eingereichten Rhön-Aktien erfolgt an die Depotführenden Wertpapierdienstleister Zug um Zug gegen Übertragung der entsprechenden Eingereichten Rhön- Aktien auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft. Soweit das Rückkaufangebot für Rhön-Aktien angenommen und diese Rhön-Aktien in die Separate ISIN umgebucht worden sein sollten, obwohl hierfür dem Rhön-Aktionär nicht genügend Andienungsrechte zur Verfügung standen, werden die überschießenden Rhön-Aktien in die ISIN DE zurückgebucht. Gleiches gilt für überschießende Andienungsrechte, diese werden in die ISIN DE000A12UPR0 zurückgebucht, soweit dem Rhön-Aktionär nicht genügend Aktien zur Verfügung standen, um das Rückkaufangebot in entsprechender Anzahl an Aktien anzunehmen. Die Clearstream Banking AG wird die Eingereichten Rhön-Aktien auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG buchen. Dies geschieht Zug um Zug gegen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises durch die Gesellschaft über die Clearstream Banking AG an die jeweiligen Depotführenden Wertpapierdienstleister der das Rückkaufangebot annehmenden Rhön- Aktionäre. Der jeweilige Depotführende Wertpapierdienstleister ist beauftragt, den Kaufpreis dem Konto gutzuschreiben, das in der schriftlichen Annahmeerklärung des jeweiligen Rhön-Aktionärs genannt ist. Der Kaufpreis wird voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist dem jeweiligen Depotführenden Wertpapierdienstleister zur Verfügung stehen. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen Depotführenden Wertpapierdienstleister hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Wertpapierdienstleister, den Kaufpreis dem entsprechenden Rhön-Aktionär gutzuschreiben. Sollte eine Änderung des Abrechnungstages eintreten, wird den Depotbanken dies über die Wertpapiermitteilungen mitgeteilt. Börsenhandel für die zum Rückkauf eingereichten Rhön-Aktien Eingereichte Rhön-Aktien werden in die Separate ISIN umgebucht und bleiben unter der Separaten ISIN zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen und bis zum Ablauf der Annahmefrist handelbar, allerdings mit der Maßgabe, dass die Erwerber solcher Eingereichter Rhön-Aktien in die durch die Annahme des Rückkaufangebots zustande gekommenen Aktienkauf- und Übertragungsverträge unter Übernahme aller Rechte und Pflichten eintreten, sodass die Abwicklung des Rückkaufangebots gegenüber diesen Erwerbern erfolgt. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird die Rolle des Designated Sponsor für den Handel in Eingereichten Rhön-Aktien übernehmen. Die Gesellschaft und die Zentrale Abwicklungsstelle übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Liquidität des Handels in Eingereichten Rhön-Aktien. Börsenhandel Andienungsrechte Die Andienungsrechte werden den Rhön-Aktionären am 16. Oktober 2014 in ihre Wertpapierdepots bei ihrem Depotführenden Wertpapierdienstleister per Bestand an Rhön-Aktien vom 15. Oktober 2014 eingebucht. Die Andienungsrechte werden zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen sein und dort unter der ISIN DE000A12UPR0 vom 16. Oktober 2014 bis zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist handelbar sein. Auch eine außerbörsliche Übertragung der Andienungsrechte ist zulässig und möglich. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird die Rolle des Designated Sponsor für den Handel in Andienungsrechten übernehmen. Die Gesellschaft und die Zentrale Abwicklungsstelle übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Liquidität des Handels in Andienungsrechten und können daher nicht ausschließen, dass Rhön-Aktionäre, die dieses Rückkaufangebot nicht oder nicht in dem nach dem 4
5 Andienungsverhältnis möglichen Umfang annehmen und ihre überschüssigen Andienungsrechte daher veräußern wollen, hierfür keinen Abnehmer finden. Ebenso übernehmen die Gesellschaft und die Zentrale Abwicklungsstelle keine Gewähr für die Entwicklung des Börsenpreises der Andienungsrechte oder des sonst bei der Veräußerung von Andienungsrechten erzielbaren Erlöses. Es ist möglich, dass die Depotführenden Wertpapierdienstleister nicht ausgeübte Andienungsrechte gegen Ende der Annahmefrist im Interesse der jeweiligen Rhön-Aktionäre bestmöglich zu verwerten versuchen werden. Dies richtet sich jedoch nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Rhön-Aktionär und seinem Depotführenden Wertpapierdienstleister. Die Gesellschaft und die Zentrale Abwicklungsstelle können daher keine Gewähr hierfür übernehmen. Ebenso wenig können sie Gewähr dafür übernehmen, dass die jeweiligen Depotführenden Wertpapierdienstleister in diesem Zeitpunkt eine hinreichende Nachfrage nach Andienungsrechten finden werden, um eine Verwertung durchzuführen. Rhön-Aktionären, die das Rückkaufangebot nicht oder nicht in dem nach dem Andienungsverhältnis möglichen Umfang annehmen wollen, wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig mit ihrem Depotführenden Wertpapierdienstleister in Verbindung zu setzen, um eine bestmögliche Verwertung ihrer nicht auszunutzenden Andienungsrechte zu besprechen. Mit Annahme des Rückkaufangebots durch einen Rhön-Aktionär sind die für die Annahme verwendeten Andienungsrechte verbraucht und nicht weiter nutzbar. Solche ausgeübte Andienungsrechte werden von dem Depotführenden Wertpapierdienstleister in die ISIN DE000A12UPS8 umgebucht und sind nicht weiter handelbar. Mit Ende der Annahmefrist werden sowohl die ausgeübten Andienungsrechte als auch die nicht ausgeübten Andienungsrechte, ISIN DE000A12UPR0, wertlos aus dem jeweiligen Wertpapierdepot ausgebucht. Rücktritt Ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch Annahme dieses Rückkaufangebots geschlossenen Vertrag besteht nicht. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über Rücktrittsrechte. Haftung der Depotbanken Die Depotbanken haften für die Richtigkeit der von ihnen gegenüber der Zentralen Annahmestelle gemachten Angaben. Kosten Alle mit der Annahme des Rückkaufangebots und der Übertragung der Rhön-Aktien verbundenen Kosten, insbesondere die von den Depotbanken erhobenen Kosten, Spesen und Gebühren, sind von den Rhön-Aktionären selbst zu tragen. Qualified Institutional Buyers : Teilnahme QIBs möglich. 5
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