7.1 Vertretungskonzept

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1 7.1 Vertretungskonzept 0. Vorbemerkungen Die Grundschule Vielbrunn hat seit 2003 ein formuliertes Vertretungskonzept, aus dem heraus die Regelungen nach dem Konzept Unterrichtsgarantie Plus entwickelt wurden. (Beschlossene Fassung der Evaluationskonferenz Juli 2003 im Anhang zum Vertretungskonzept) Durch die Aufnahme ins Landesprogramm für ganztägig arbeitende Schulen ist eine grundlegende Überarbeitung des Vertretungskonzeptes notwendig, wenngleich bezogen auf den Unterricht die 2003 berücksichtigten Grundbedingungen weiter gelten. 1. Aktuelle Vorbedingungen (Stand August 2012) Nachteile, die Vertretungsregelungen erschweren: 2 Klassen mit durchschnittlich 23 Schülerinnen und Schülern jahrgangsübergreifender Unterricht in 1/2 und 3/4 (FLEX in 1/2) mit stark individualisierten Lernprozessen 1 Klassenraum mit einer maximalen Schülerkapazität von 22 Kindern 1 Klassenraum mit einer maximalen Schülerkapazität von 25 Kindern 3 fest angestellte Lehrkräfte mit Parallelbesetzung (gegenseitige Vertretung kaum möglich) Bereitschaft / Möglichkeit zur stundenweisen Aufsichtsführung in Klassen seitens der Elternschaft kaum vorhanden (Umfrageergebnis) keine vor Ort wohnenden Pensionäre, die Vertretungsunterricht übernehmen Vorteile, die Vertretungsregelungen erleichtern: keine Fahrschüler / keine Bustransporte in der Regel Klassenlehrerunterricht in den ersten drei Unterrichtsstunden (1. Block 7.45 Uhr Uhr) Betreuung bis Uhr für bis zu 20 Kinder im Anschluss an den Unterricht (in der Regel ab Uhr) 2 Betreuungskräfte (wöchentlicher Wechsel, gegenseitige Vertretung) vertragliche Einbindung der Betreuungskräfte in das Vertretungskonzept personelle und inhaltliche Verzahnung des Vertretungskonzepts mit den Regelungen der Vormittagsbetreuung und des Nachmittagsangebotes FSJ-Kräfte als Unterstützung im Ganztagesbetrieb Um verlässliche Schulzeiten garantieren zu können, müssen in Bedarfsfällen zuverlässige Kräfte zur Verfügung stehen. Nicht zuverlässig sind mögliche freiwillige Helfer, ehrenamtliche Kräfte usw., die es in Vielbrunn und näherer Umgebung auch gar nicht gibt. Es gibt im Grunde niemanden, der in einem anzunehmenden Vertretungsfall von bis zu 5 Wochen, in Vielbrunn für verlässliche Schulzeiten alleine sorgen könnte. Auszuschließen ist ebenfalls die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schüler durch FSJ- Kräfte.

2 Es müssen deshalb unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Bedingungen die Aufgaben auf mehrere zuverlässige Schultern verteilt werden: Lehrkräfte o vermeiden Fortbildungen während der Schulzeit o erarbeiten individuelle Lernstandstagebücher und Arbeitsplanvorlagen, damit im Vertretungsfall die Beschäftigung mit adäquatem Arbeitsmaterial möglich wird; o erarbeiten Arbeitsvorlagen, so dass in ausfallenden Stunden die Kinder nicht zu Hause bleiben müssen, sondern von Hilfskräften (freiwillige Eltern/Helfer/Betreuungskräfte usw.) beaufsichtigt werden und stoffplanorientiert in der Schule arbeiten können. o stehen Vertretungskräften helfend und beratend zur Seite. Eltern behalten ihre Kinder, wenn trotzdem Stunden ausfallen müssen, nach Möglichkeit ab der 5. Stunde zu Hause, damit für einzelne verbleibende Kinder mit Betreuungsbedarf die Unterbringung in anderen Klassen / in der Betreuung ab Uhr möglich wird. Die Betreuungsmaßnahme der Schule ist durch entsprechende Organisation und vertragliche Regelungen mit dem Förderverein als Träger in das Vertretungskonzept der Schule eingebunden. Die Mitarbeiterinnen erhalten für Vertretungen eine zusätzliche Vergütung aus VSS-Mitteln des Kleinen Schulbudgets. Vorteile: o Die Betreuungskräfte sind bei den Kindern bekannt. o Die Betreuungsmaßnahme arbeitet seit vielen Jahren zuverlässig und zur Zufriedenheit von Eltern, Kindern und Lehrkräften. o Der Förderverein als Träger ist zuverlässiger Partner in personellen und finanziellen Angelegenheiten. Die Schule sucht weiterhin freiwillige Helfer, die bereit sind, flexibel Aufsicht an einzelnen Tagen / in einzelnen Stunden in der Schule zu übernehmen (Arbeitsmaterial usw. für die Schülerinnen u. Schüler ist vorbereitet (s. o.)). Diese Arbeit kann vertraglich geregelt und aus den Mitteln des Kultusministeriums bezahlt werden. 2. Vertretungsregelungen Vertretungsfälle werden in drei Stufen behandelt: 1. Kurzfristiger Bedarf (z. B. plötzliche Erkrankung einer Lehrkraft) Bei notwendigen Vertretungen stehen ab dem ersten Tag die Mitarbeiterinnen der Betreuungsmaßnahme zur Verfügung und zwar jeweils diejenige, die in der betreffenden Woche Betreuungsdienst hat. Der Unterricht ist durch Wochenpläne so organisiert, dass die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig arbeiten und Vertretungskräfte lediglich Hilfestellungen geben müssen. Bei inhaltlichen Fragen stehen die übrigen Lehrkräfte

3 zur Verfügung, die durch regelmäßige (im Stundenplan verankerte) Koordination über den aktuellen Stand orientiert sind. 2. Über mehrere Tage andauernder Bedarf Bei absehbarem, mehrere Tage andauerndem Ausfall einer Lehrkraft wird spätestens am zweiten Tag ein Vertretungsplan erstellt, der die Bedingungen auch der anderen Klassen berücksichtigt. Bei nicht durch Lehrkräfte vertretbaren Stunden übernehmen Mitarbeiterinnen der Betreuungsmaßnahme der Schule über ihre tägliche Betreuungstätigkeit hinaus die Beaufsichtigung in den Klassen. Weitere zur Verfügung stehende Honorarkräfte werden auf VSS-Basis eingebunden. 3. Langfristiger Bedarf Bei absehbar länger andauerndem Ausfall einer Lehrkraft wird zunächst nach Punkt 1 und 2 verfahren und zusätzlich eine Vertretungskraft beantragt: Lehrerfeuerwehr oder Vertretungsvertrag Erweitert wird diese Regelung durch die Bereitschaftserklärung der an der Schule tätigen Lehrkräfte für Religion / Ethik, sich im Bedarfsfall gegenseitig zu vertreten bzw. Gruppen mit zu übernehmen. Berücksichtigt werden zudem die Verpflichtung der Lehrkräfte zu unentgeltlicher Mehrarbeit (bis 3 Std. p. Monat) Möglichkeit zu Anordnung bezahlter Mehrarbeit Vorrang hat die Sicherstellung des Kernunterrichts mit D, M, SU nötigenfalls Verzicht zunächst auf AGs und Nebenfächer 3. Vertretungsregelungen 3.1. Vertretung im Unterricht: o Ab dem ersten Tag des Ausfalles einer Lehrkraft stehen von 7.45 Uhr bis Uhr die Betreuungskräfte zur Aufsichtsführung in der betreffenden Klasse zur Verfügung. Mit Hilfe der verbleibenden Lehrkräfte wird die Lernstandslage der Klasse festgestellt und der Materialapparat für weitgehend selbstständiges Arbeiten mobilisiert. FSJ-Kräfte unterstützen dies durch organisatorische Arbeiten. Die verbleibenden Lehrkräfte sind in dieser Zeit für Fragen erreichbar. o Ab Uhr verbleiben im Rahmen der Betreuungsmaßnahme nur jene Schülerinnen und Schüler in der Schule, bei denen keine häusliche Betreuung möglich ist. Für sie ist die schulische nachunterrichtliche Betreuung an diesem Tag kostenlos (andere Tageskinder der Betreuung bezahlen 3 ). o Bei längerfristigem Ausfall wird ein Vertretungsplan erstellt, der alle Klassen berücksichtigt und für ausfallende Stunden die Betreuungsmaßnahme und Honorarkräfte mit einbezogen. o Bei längerfristigem Ausfall (ab mehr als 14 Tage bis 5 Wochen) wird die Lehrerfeuerwehr bemüht.

4 o Bei absehbar länger als 5wöchigem Ausfall einer Lehrkraft wird eine Vertretungslehrkraft über das Schulamt organisiert Vertretung in der Betreuung o Die Mitarbeiterinnen der Vormittagsbetreuung vertreten sich gegenseitig. o Bei ausfallenden Angeboten der Nachmittagsbetreuung koordiniert die verantwortliche Sozial-Pädagogin die Vertretung bzw. den Aufenthalt in der Basisbetreuung o Im Bedarfsfall vertreten sich die tagesverantwortlichen Lehr- bzw. Betreuungskräfte der Hausaufgabenbetreuung gegenseitig. Bei längerem Vertretungsbedarf wird auch hier ein Vertretungsplan erstellt. 30. März 2006 / Aktualisierung: Oktober 2012 K. Musch, Rektor Anhang: Vertretungskonzeption Vertretungsregelungen Vertretungsfälle werden in drei Stufen behandelt: 1. Kurzfristiger Bedarf (z. B. plötzliche Erkrankung einer Lehrkraft) 2. Über mehrere Tage andauernder Bedarf 3. Langfristiger Bedarf Bei kurzfristigem Ausfall einer Lehrkraft werden zunächst die Schulleitung, dann über eine Telefonkette die Eltern der betreffenden Klasse informiert, dass am kommenden Tag der Unterricht ausfällt. Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, können trotzdem zur Schule kommen. Sie werden in andere Klassen aufgeteilt. Unterricht in anderen Klassen, der wegen der Erkrankung der betreffenden Lehrkraft nicht abgedeckt ist, wird durch die restlichen Lehrkräfte vertreten. Diese Regelung ist nötig, da aufgrund der Anzahl der Lehrkräfte (4) kurzfristig kein Ersatz ohne Ausfall in anderen Klassen möglich ist und andererseits die Größe der Klassenräume die Aufteilung nur einzelner Kinder auf andere Klassen erlaubt. Diese Regelung ist aber auch möglich, da keine Busfahrpläne eingehalten werden müssen und in vielen Familien wenigstens ein Elternteil nicht berufstätig ist oder Oma und Opa vor Ort wohnen. Bei absehbarem, mehrere Tage andauerndem Ausfall einer Le hrkraft wird spätestens am zweiten Tag ein Vertretungsplan erstellt, der die Bedingungen auch der anderen Klassen berücksichtigt. Bei nicht vertretbaren Stunden besteht die Möglichkeit, das Personal der Betreuungsmaßnahme der Schule über ihre tägliche Betreuungstätigkeit hinaus zu Beaufsichtigung mit in Anspruch zu nehmen, was in deren Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Bei absehbar länger andauerndem Ausfall einer Lehrkraft wird zunächst nach Punkt 1 und 2 verfahren und zusätzlich eine Vertretungskraft beantragt. Entsprechend wird ein längerfristiger Vertretungsvertrag erarbeitet.

5 Erweitert wurde diese Regelung durch die Bereitschaftserklärung der beiden an der Schule tätigen Pfarrer, sich im Bedarfsfall gegenseitig zu vertreten (2004). Berücksichtigt wurden bei der seitherigen Regelung Verpflichtung der Lehrkräfte zu unentgeltlicher Mehrarbeit Vorrang hatte die Sicherstellung des Kernunterrichts mit D, M, SU Verzicht zunächst auf AGs und Nebenfächer vertragliche Einbindung der Betreuungskräfte bei kurzfristigem Unterrichtsausfall Eine Fortschreibung des Konzeptes wurde nötig durch Anordnung des Kultusministeriums im Rahmen neuer Regelungen zum Einsatz von Vertretungskräften und zur Garantie verlässlicher Schulzeiten. 0.2 Räumliche und personelle Vorbedingungen an der Grundschule Vielbrunn Für unsere kleine Grundschule in einem Dorf bestehen einerseits seitens der Schule nicht auszugleichende Rahmenbedingungen andererseits aber auch örtliche Vorteile, die sich in einem Vertretungskonzept notwendig niederschlagen müssen. Nachteile, die Vertretungsregelungen erschweren: 4 Klassen mit durchschnittlich 18 Schülerinnen und Schüler 3 Klassenräume mit einer maximalen Schülerkapazität von 22 Kindern 1 Klassenraum mit einer maximalen Schülerkapazität von 28 Ki ndern 4 fest angestellte Lehrkräfte, durch Parallelbesetzung gegenseitige Vertretung nicht ohne Unterrichtsausfall möglich Bereitschaft / Möglichkeit zur stundenweisen Aufsichtsführung in Klassen seitens der Elternschaft kaum vorhanden (Umfrageergebnis) keine vor Ort wohnenden Pensionäre, die Vertretungsunterricht übernehmen Vorteile, die Vertretungsregelungen erleichtern: keine Fahrschüler / keine Bustransporte in der Regel Klassenlehrerunterricht in den ersten drei Unterrichtsstunden (1. Block 7.45 Uhr Uhr) Betreuung bis 13 Uhr für bis zu 20 Kinder im Anschluss an den Unterricht (in der Regel frühestens ab Uhr) 2 Betreuungskräfte (wöchentlicher Wechsel, gegenseitige Vertretung) Betreuungsbedarf bei Unterrichtsausfall in überschaubarer Größenordnung (lt. Umfrageergebnis; Gründe: z. B. keine Berufstätigkeit von Eltern, am Ort wohnende Omas/Opas/Verwandte,...) Bereitschaft seitens der Betreuungskräfte und des tragenden Fördervereines in ein neues Vertretungskonzept einzusteigen 0.3 Bedingungen für Vertretungsregelungen Um verlässliche Schulzeiten garantieren zu können, müssen in Bedarfsfällen zuverlässige Kräfte zur Verfügung stehen. Nicht zuverlässig sind mögliche freiwillige Helfer, ehrenamtliche Kräfte usw., die es in Vielbrunn und näherer Umgebung auch gar nicht gibt. Es gibt im Grunde niemanden, der in einem anzunehmenden Vertretungsfall von bis zu 5 Wochen, in Vielbrunn für verlässliche Schulzeiten alleine sorgen könnte. Deshalb müssen unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Bedingungen die Aufgaben auf mehrere zuverlässige Schultern verteilt werden.

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