Vertretungskonzept. Inhalt. Stand: September 2007 Ergänzt: Oktober Sachgebietsleitung: Herr Pohl. Erarbeitet von: Frau Krieger Frau Ludwig

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertretungskonzept. Inhalt. Stand: September 2007 Ergänzt: Oktober Sachgebietsleitung: Herr Pohl. Erarbeitet von: Frau Krieger Frau Ludwig"

Transkript

1 Stand: September 2007 Ergänzt: Oktober 2010 Vertretungskonzept Erörtert und beschlossen: Gesamtkonferenz: Schullelternbeiratssitzung: Schulkonferenz: Genehmigt durch das Staatliche Schulamt Sachgebietsleitung: Herr Pohl Erarbeitet von: Lehrkräfte: Eltern: Frau Eckstein Frau Krieger Frau Ludwig Frau Mieth Frau Specht Inhalt 1. Grundlagen 2. Vorüberlegungen 3. Vertretungskräfte 4. Minimierung planbarer Fehlzeiten bzw. stunden 5. Vertretungsunterricht bei Ausfall einer Lehrkraft 6. Plötzlicher Ausfall 1

2 7. Einsatz der Vertretungskräfte 1. Grundlagen Verlässliche Schule Durch das vom Hessischen Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vom 5. Juni 2008 sind an der bisherigen Rechtsgrundlage der Verlässlichen Schule in 15a des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) wesentliche Änderungen vorgenommen worden. Hier der entsprechende Gesetzestext: 15 a Hessisches Schulgesetz Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten. Die Schulen treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden am Vormittag. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann im Schulprogramm hiervon ab Jahrgangsstufe 8 abgewichen werden. Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, im Rahmen der dafür zugewiesenen Haushaltsmittel beschäftigt werden. Über deren Eignung und Auswahl entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Rechtsverordnung nach Abs. 3; Anbieter von Personaldienstleistungen können berücksichtigt werden, sofern sie den Einsatz entsprechend qualifizierten Personals gewährleisten. Abs. 1 gilt entsprechend für Grundschulen, soweit sich nicht aus 17 Abs. 4 Satz 2 eine abweichende Schulzeit ergibt. Das Nähere über den Einsatz der externen Kräfte wird durch Rechtsverordnung geregelt, insbesondere zu der Bestimmung der Eignung der Festlegung von Vergütungsgrundsätzen der Heranziehung von externen Anbietern von Personaldienstleistungen den Befugnissen der externen Kräfte Bei der Gewährleistung der verlässlichen Schulzeiten für das erste und zweite Schuljahr in der Grundschule sollen - entsprechend 17 Abs.4 Satz 2 HSchG - nach wie vor vier Zeitstunden abgedeckt werden. Ab Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist deshalb bis zu einer Änderung der Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach 15a des Hessischen Schulgesetzes vom 21. Juli 2006 eine vorläufige Verfahrens weise zu beachten, die mit Erlass des Hessischen Kultusministerium vom 01. August 2008 an die Schulleitungen versandt wurde. Download: ernet/med/dab/dab60ec0-a56d-7b11-53a1-6e b2, ,true.pdf 2. Vorüberlegungen Die Qualität des Unterrichts darf sich nicht verschlechtern. 2

3 Weitere Belastungen der Lehrkräfte müssen weitestgehend verhindert werden. Stichwort Fürsorge und Ressourcenschonung. Mehrarbeit nur im Rahmen der geltenden Vorschriften. Angeordnete vergütete Mehrarbeit nur bei Einverständnis der Lehrkraft 3. Vertretungskräfte Allgemeines Um die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung umzusetzen, ist es notwendig externe Vertretungskräfte einzustellen. Die Einstellung nimmt der Schulleiter vor. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen. Das finanzielle Budget wird vom Land Hessen zur Verfügung gestellt. Einstellung der Vertretungskräfte Durch Mundpropaganda aber auch durch Anzeigen (örtliche Presse, Homepage, usw) werden Vertretungskräfte gesucht, die engagiert bereit sind qualifizierte, angeleitete Mitarbeit zu leisten und Verantwortung zu übernehmen. Dabei sollen nur im Notfall Vertretungskräfte eingestellt werden, die ein eigenes Kind an der Schule an den Linden haben. Prozedere Interessierte Vertretungskräfte erhalten zunächst das schuleigene Formular (siehe Anlage) zur Bewerbung. Bei voraussichtlicher Eignung wird ein intensives (Bewerbungs-) Gespräch geführt. Der Personalrat der Schule an den Linden erhält die Möglichkeit ebenfalls ein Gespräch zu führen und Stellung zu beziehen. Ein Rahmenvertrag wird abgeschlossen; der Personalrat wird schriftlich um Stellungnahme gebeten. Praxis (erprobt) Im Bedarfsfall wird zunächst die Vertretungskraft mit der höchsten Qualifikation nach Verfügbarkeit gefragt. 4. Minimierung planbarer Fehlzeiten bzw. stunden Einschulungsprozedere Die Anmeldungen werden auf den frühen Herbst terminiert und sollen bis zu den Herbstferien weitestgehend abgeschlossen sein. Da die Vorlaufkurse erst nach den Herbstferien beginnen, entstehen bei den diese durchführenden Kollegin(nen) zeitliche Ressourcen, alle angemeldeten Kinder in der Schule in Kleinstgruppen zu überprüfen. Wird im Bedarfsfall von weiteren Kolleginnen und Schulleitungsmitgliedern unterstützt. Sollte für bestimmte Kinder eine weitere Überprüfung (Schnuppertag, Kennenlerntag) notwendig sein, wird dieser am Nachmittag durchgeführt. 3

4 4

5 Einschulungsfeier Findet traditionell am Vormittag des 2. Schultag nach den Sommerferien statt. Zuvor bieten die örtlichen Kirchen Gottesdienste an. Die Einschulungsfeier wird nicht auf den Nachmittag gelegt. Die an der Einschulungsfeier beteiligten Kolleginnen und Kollegen werden als fehlend vertreten. Klassenfahrten, Wandertage, Unterrichtsgänge Klassenfahrten, Wanderungen, Ausflüge, Unterrichtsgänge und das Aufsuchen außerschulischer Lernorte werden ausdrücklich befürwortet! Sie werden der Schulleitung zur Genehmigung rechtzeitig vorlegt bzw. rechtzeitig mitgeteilt. Begleitung und Koordination Diese sollen durch sinnvolles Zusammenlegen mit anderen Klassen und durch sinnvolles Timing so gestaltet werden, dass möglichst wenig Zugriff auf den Vertretungspool notwendig wird. Projektwochen Die Projektwochen sollen für die Schülerinnen und Schüler im Umfang der Stundentafel Umsetzung finden. Bundesjugendspiele Die Bundesjugendspiele sind in Zukunft Teil eines Sportfestes verbunden mit (erstmals neu in 2009) der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Verein MTV Das Sportfest findet den kompletten Vormittag statt. Entscheidung vom Feste Es gibt keinen Unterrichtsausfall zur Kerb. Gottesdienste Hierzu wurden in vielen Gesprächen mit den örtlichen Pfarrern unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes und unter Beachtung der Bestimmungen Regelungen vereinbart, die schriftlich an alle Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte verteilt wurden (siehe Anlage). Dabei kommt es zu keinem generellen Unterrichtsausfall. Für den Schuljahresbeginn, also dem 1. Schultag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 2, 3 und 4 gilt dies ebenfalls. So werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 2 in den ersten vier und alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 3 und 4 in den ersten fünf Stunden unterrichtet. Anschließend besteht die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen. 5

6 Beurlaubungen Beurlaubungen aus persönlichen Gründen sind weiterhin selbstverständlich möglich. Mit dem Personalrat der Schule an den Linden wurde vereinbart, dass über die im 52 des BAT gelisteten Gründe hinausgehende Beurlaubungen dann genehmigt werden können, wenn nicht auf den Vertretungspool zugegriffen werden muss. Bei Lösungen ist Kollegialität gefragt und die Hilfe des Schulleiters wird zugesichert. Lesenacht Lesenächte werden ausdrücklich unterstützt! Aus Fürsorge ist es evtl. notwendig, dass am Morgen danach die Schülerinnen und Schüler nicht die volle Unterrichtszeit in der Schule verbringen (können). Sollte dies von der durchführenden Lehrkraft im Einvernehmen mit den Eltern der Lerngruppe (Elternabend) so entschieden werden, finden Lesenächte am letzten Abend vor Ferienbeginn statt, da am letzten Tag vor Ferienbeginn der Unterricht nach der 3. Stunde endet. Hitzefrei Sollte der Schulleiter den Bestimmungen gemäß entscheiden, dass aufgrund großer Hitze ein Unterricht in (bestimmten) Räumen nicht möglich ist, sollen kühlere Räume und/oder schattige Plätze aufgesucht werden. Ob dort Unterricht möglich ist, muss im Einzelfall vor Ort von der Lehrkraft verantwortlich und fürsorglich entschieden werden. Ist kein Unterricht möglich, müssen die Schülerinnen und Schüler betreut werden. Sollte am Nachmittag kein Pflichtunterricht liegen, könnte dieser entfallen. Konferenzen, Sitzungen, Koordination Konferenzen, Sitzungen, Koordination, Beratungsgespräche, Jahresgespräche usw. finden prinzipiell außerhalb der Unterrichtszeit statt. Elterngespräche Elterngespräche finden prinzipiell außerhalb der Unterrichtszeit statt. Elterngespräche sollen nicht während der Pause(n) stattfinden. Fortbildung Alle Lehrkräfte bilden sich außerhalb der Unterrichtszeit fort bzw. weiter. Auf Antrag und mit nachvollziehbarer Begründung kann Fortbildung auch während der Unterrichtszeit genehmigt werden. Hierfür wird jeder Kollegin ein jährliches Zeitkontingent von 3 bis maximal 5 Unterrichtstagen zugestanden. Weiteres ist im Fortbildungskonzept geregelt. 5. Vertretungsunterricht bei Ausfall einer Lehrkraft Geplanter Ausfall Gemeinsam mit der Lehrkraft wird ein Vertretungsplan erstellt. 6

7 Dabei wird versucht Lehrkräfte einzusetzen, die Freistunden haben. Unterricht außerhalb des Pflichtunterrichts abzusagen, um diese Stunden als Vertretung von Pflichtunterricht zu nutzen. Vertretungskräfte aus dem Vertretungspool einzusetzen Lehrkräfte einzusetzen, die der Klasse und umgekehrt bekannt sind. 6. Plötzlicher Ausfall Alle Lehrkräfte melden sich möglichst frühzeitig per , SMS, Anruf auf Anrufbeantworter oder Anruf (alles auch am Wochenende möglich! spätestens jedoch bis 7:30 Uhr des Unterrichtstages) als fehlend. Dabei geben sie wenn möglich auch die voraussichtliche Dauer des Fehlens an. Ein Vertretungsplan wird erstellt. Dabei wird versucht Lehrkräfte einzusetzen, die Freistunden haben. Unterricht außerhalb des Pflichtunterrichts abzusagen, um diese Stunden als Vertretung von Pflichtunterricht zu nutzen. Vertretungskräfte aus dem Vertretungspool einzusetzen Nur im Notfall eine Klasse aufzuteilen Nur im Notfall eine Kollegin mit dem Unterricht in zwei Klassen zu beauftragen (außer bei Bereitschaft) Lehrkräfte einzusetzen, die der Klasse und umgekehrt bekannt sind. 7. Einsatz der Vertretungskräfte Grundsätzliches Die außerordentlich intensive Koordination der Kolleginnen ermöglicht es, dass die Vertretungskräfte sehr schnell und unkompliziert über brauchbares Material verfügen. Dies gilt sowohl für angeleiteten Unterricht als auch für sinnvolle Betreuungsphasen oder Übungsstunden. Der zusätzliche Aufbau eines Materialpool (über den bereits bestehenden im Kopierraum und in den Sammlungen) ist nicht notwendig gewesen. Dies erscheint auch für die Zukunft so. Örtliche Praxis Alle Vertretungskräfte erhielten bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages das Handbuch (siehe Handbuch) der Schule an den Linden. Dadurch sind sie sehr frühzeitig über alles Wissenswerte informiert. Alle Vertretungskräfte erhielten bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages die wichtigsten Erlasse und Verordnungen. Die Vertretungskraft schließt zunächst im Sekretariat den Vertretungsvertrag ab. 7

8 Aus diesem und aus dem Vertretungsplan ist der Einsatz (Klasse, Raum und ursprüngliches Fach) ersichtlich. Es wird aktuell abgeklärt, welche Fächer sie unterrichten kann. Die Vertretungskraft wird zumindest der Kontaktlehrerin (auch Patin) bekannt gemacht. So erfährt sie schnell Aktuelles, erhält Unterrichts- bzw. Betreuungsoder Übungsmaterial. Die Patin stellt der Klasse die Vertretungskraft vor. Zeitnah wird die Vertretungskraft dem Kollegium vorgestellt (Pause). Am Ende des Unterrichts wird die Vertretungskraft um ein aktuelles Feedback gebeten. Bei weiteren Einsätzen wird - bei positivem Feedback auf Kontinuität geachtet. Ein zu langer und zu häufiger Einsatz in einer Lerngruppe wird dadurch verhindert, dass innerhalb der Jahrgangsstufe zumeist fachbezogen rotiert wird. D.h. die Vertretungskraft wird auch in Parallelklassen eingesetzt um die dort eingesetzte ordentliche Lehrkraft freizustellen. So kann in der vom Fehlen einer Lehrkraft betroffenen Klasse garantiert werden, dass keine Wissenslücken entstehen. 8

kein sinnvolles Konzept für den Vertretungsunterricht. Im Einzelfall können sie sich aber als situationsadäquat erweisen.

kein sinnvolles Konzept für den Vertretungsunterricht. Im Einzelfall können sie sich aber als situationsadäquat erweisen. KONZEPT FÜR DEN VERTRETUNGSUNTERRICHT AN DER REALSCHULE AM KATTENBERGE (aktualisierte Fassung vom September 2016) Beschluss Dienstbesprechung vom 21. September 2016 Beschluss Schulvorstand vom 27. September

Mehr

Vertretungskonzept der Carl-Schurz-Grundschule

Vertretungskonzept der Carl-Schurz-Grundschule Hakenfelder Straße 32 13587 Berlin Tel.: 355 99 010 Fax: 355 99 0110 www.carl-schurz-grundschule.de Vertretungskonzept der Carl-Schurz-Grundschule Unser Vertretungskonzept geht von den Grundsätzen aus,

Mehr

Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße Falkensee Tel.: / Schulinternes Vertretungskonzept

Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße Falkensee Tel.: / Schulinternes Vertretungskonzept 1 Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße 9 14612 Falkensee Tel.: 03322 / 20 66 40 1. Ziel des Konzepts Schulinternes Vertretungskonzept Abwesenheit von Lehrkräften wegen Erkrankungen, Fortbildungen,

Mehr

Vertretungsbereitschaft

Vertretungsbereitschaft Vertretungsbereitschaft ein Konzept zur Vermeidung von Unterrichtsausfall Grundschule Herten-Mitte Vitusstraße 9/11 45699 Herten Vertretungsbereitschaft ein Konzept zur Vermeidung von Unterrichtsausfall

Mehr

Vertretungskonzept der Wolfsteinschule Grundschule Bad Marienberg

Vertretungskonzept der Wolfsteinschule Grundschule Bad Marienberg Vertretungskonzept der Wolfsteinschule Grundschule Bad Marienberg Schulaufsichtsbezirk: Koblenz Schulnummer : 12044 Schulart : Grundschule Ort : 56470 Bad Marienberg Schulname : Wolfsteinschule Grundschule

Mehr

Vertretungskonzept. der Erzbischöflichen Theresienschule Hilden

Vertretungskonzept. der Erzbischöflichen Theresienschule Hilden Vertretungskonzept der Erzbischöflichen Theresienschule Hilden Vertretungsunterricht gehört zum Schulalltag. Fort- und Weiterbildungen, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. bereichern die schulische

Mehr

Für den Vertretungsunterricht und für die Vertretung von Betreuungszeiten an unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen:

Für den Vertretungsunterricht und für die Vertretung von Betreuungszeiten an unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen: Vertretungskonzept Seit 1995, mit Beginn der Arbeit der Vollen Halbtagsschule, fällt an unserer Schule kein Unterricht aus. Die Schulzeiten sind verlässliche Zeiten, davon wird keine Ausnahme gemacht.

Mehr

Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.?

Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.? Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.? Das Vorgehen in diesen Fällen ist oft recht verwirrend, einem ständigen Wandel unterworfen, andererseits aber auch dienstrechtlich klar geregelt und somit rechtlich

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014 Schulverband Nordeifel Monschau, den 25.09.2014 Die Verbandsvorsteherin Frau Compes/Lam Beschlussvorlage öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Mehr

Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz)

Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz) Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz) Schulverfassung 32 Eigenverantwortung der Schule (1)Die Schule ist im Rahmen der staatlichen Verantwortung

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem/der Schule XYZ und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hagen 1. Grundsätze der Zusammenarbeit

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

Vertretungskonzept der BBS Kusel

Vertretungskonzept der BBS Kusel Schulbezirk: Trier Schulnummer: 60329 Schulname: Berufsbildende Schule Kusel Schulart: BBS Schulstandort: 66869 Kusel Ansprechpartner: Johannes Seeling E-Mail: Johannes.Seeling@bbs-kusel.de Abgabedatum:

Mehr

Jahrgangsübergreifendes Lernen in der Berliner Grundschule

Jahrgangsübergreifendes Lernen in der Berliner Grundschule Dagmar Wilde April 2006 Jahrgangsübergreifendes Lernen in der Berliner Grundschule Rechtliche Grundlagen Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wurde an allen Berliner Grundschulen verbindlich die flexible

Mehr

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012

Mehr

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Schloss-Ardeck-Grundschule Gau-Algesheim Hausordnung Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich Vorwort Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Kinder

Mehr

Offene und gebundene Ganztagesschule. Kurze Unterscheidung A. Pfister, Vortrag für Gemeinderat

Offene und gebundene Ganztagesschule. Kurze Unterscheidung A. Pfister, Vortrag für Gemeinderat Offene und gebundene Ganztagesschule Kurze Unterscheidung A. Pfister, Vortrag für Gemeinderat Seit dem Schuljahr 2009/10 ist auch die offene Ganztagsschule neben der gebundenen Ganztagsschule eine für

Mehr

Konzept: Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Beratungsbesuche der Schulleiterin und Tandemhospitationen

Konzept: Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Beratungsbesuche der Schulleiterin und Tandemhospitationen Konzept: Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Beratungsbesuche der Schulleiterin und Tandemhospitationen (Beschluss: Gesamtkonferenz vom 20.10.2014) Unterrichtsbesuche unterstützen die Weiterentwicklung

Mehr

Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten. Vorbemerkung. Begriffsbestimmung. 1 WEK-Konzept 2013 Part 1. Gesamtschule mit Grundstufe

Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten. Vorbemerkung. Begriffsbestimmung. 1 WEK-Konzept 2013 Part 1. Gesamtschule mit Grundstufe 1 WEK-Konzept 2013 Part 1 Gesamtschule mit Grundstufe Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten Vorbemerkung Das Konzept WEK - Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten ist die überarbeitete Fassung der ersten

Mehr

Ganztagsschule in Hessen. Formen, Rechtsgrundlagen, Qualitätsmerkmale

Ganztagsschule in Hessen. Formen, Rechtsgrundlagen, Qualitätsmerkmale Ganztagsschule in Hessen Formen, Rechtsgrundlagen, Qualitätsmerkmale Serviceagentur Ganztägig lernen Hessen Jürgen Wrobel 02. 11. 2013 Ein kleines Gedankenexperiment: Mutter / Vater Lehrerin / Lehrer Schülerin

Mehr

Organisation Externe Beschulung

Organisation Externe Beschulung Organisation Externe Beschulung Rechtliche Grundlagen Hess. Schulgesetz 53 (3) Zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule können Formen der Kooperation entwickelt werden, in denen das Kind Schülerin

Mehr

Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim

Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim 1 1. Grundlegende rechtliche Regeln Das Schulgesetz* und die Elternbeiratsverordnung** bilden den

Mehr

Unterrichtsversorgung und Stundenausfall im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Schuljahr 2009/2010

Unterrichtsversorgung und Stundenausfall im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Schuljahr 2009/2010 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5863 08. 02. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Christoph Bayer SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsversorgung

Mehr

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina

Mehr

Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern an Hauptschulen, Realschule...

Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern an Hauptschulen, Realschule... Page 1 of 6 223300 Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Klassen 5 bis 10) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08) 223 240 Unterrichtsorganisation an Realschulen plus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08) Unter Wahrung eigener

Mehr

Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums

Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums Dienstvereinbarung zur Kommunikation mit elektronischen Medien

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7220 23. 07. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung

Mehr

Stand Vertretungskonzept. Freiherr-vom-Stein Schule. Grundschule der Stadt Hagen Lindenstraße 16a Hagen

Stand Vertretungskonzept. Freiherr-vom-Stein Schule. Grundschule der Stadt Hagen Lindenstraße 16a Hagen Stand 2012 Vertretungskonzept Freiherr-vom-Stein Schule Grundschule der Stadt Hagen Lindenstraße 16a 58089 Hagen Konzept Vertretungsunterricht 1. Ausgangslage 2. Forderungen des Schulgesetzes und der Richtlinien

Mehr

Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach 15 Hessisches Schulgesetz. Erlass vom.1. August 2004 Gültigkeitsverzeichnis Nr.

Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach 15 Hessisches Schulgesetz. Erlass vom.1. August 2004 Gültigkeitsverzeichnis Nr. Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach 15 Hessisches Schulgesetz Erlass vom.1. August 2004 Gültigkeitsverzeichnis Nr. 721 1. Zielsetzung und Anwendungsbereich Das Hessische Kultusministerium

Mehr

Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2012/13. Schwerin, 19. November 2013

Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2012/13. Schwerin, 19. November 2013 in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2012/13 Schwerin, 19. November 2013 Unterrichtsausfall (bezogen auf das Stundensoll) hier: allgemein bildende Schulen Der Anteil der originären Ausfallstunden bezogen

Mehr

Elternbrief Nr

Elternbrief Nr Städtische Realschule Ennepetal Städt. Realschule Ennepetal Breslauer Platz 1 58256 Ennepetal Elternbrief Nr.1 2014-15 58256 Ennepetal Breslauer Platz 1 02333 3614 Ennepetal, den 20.08.2014 Liebe Eltern

Mehr

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen In der Aue 3 63571 Gelnhausen Tel: 06051/17008 Fax: 06051/16986 e-mail: verwaltung@grimmels.de web: http://www.grimmels.de 10.0.01 Wahloptionen der Gymnasien bezüglich

Mehr

Stefan-Andres-Realschule plus Schweich

Stefan-Andres-Realschule plus Schweich Stefan-Andres-Realschule plus 54338 Schweich Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung (Kurzform der wichtigsten Bereiche) Die in der Dienstordnung für die Leiter und Lehrer an

Mehr

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009 Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009 1. Schulfahrten 1.1 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, bei denen Schule für Klassen oder Gruppen über mehrere Tage an einem anderen Lernort

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)

6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe) 1 von 5 23.01.2007 22:57 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Anlage 2 Richtlinien für Leistungsnachweise 1. Korrektur und Beurteilung schriftlicher und anderer Leistungsnachweise sollen so erfolgen,

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) 1 Niveaustufen und Leistungsbewertung (1) Maßstab für die Leistungsbewertung

Mehr

1 Aufgaben und Ziele des Faches

1 Aufgaben und Ziele des Faches 1 Aufgaben und Ziele des Faches 1.1 Leitbild für das Fach Sport Der Stellenwert des Faches Sport im Schulleben und im Schulprogramm des Gymnasium Gerresheim (GG) drückt sich im Leitbild und im Schulsportprogramm

Mehr

STADT FRANKFURT AM MAIN HEINRICH - KRAFT - SCHULE

STADT FRANKFURT AM MAIN HEINRICH - KRAFT - SCHULE STADT FRANKFURT AM MAIN HEINRICH - KRAFT - SCHULE INTEGRIERTE GESAMTSCHULE -EINE SCHULE FÜR ALLE- Fachfeldstraße 34 60386 Frankfurt Tel 069/ 212-48994 + 48995 Fax 069/212-49110 email: poststelle.heinrich-kraft-schule@stadt-frankfurt.de

Mehr

Georg-von-Giesche-Schule 07K06 Integrierte Sekundarschule & Staatliche Europa-Schule Berlin

Georg-von-Giesche-Schule 07K06 Integrierte Sekundarschule & Staatliche Europa-Schule Berlin Georg-von-Giesche-Schule 07K06 Integrierte Sekundarschule & Staatliche Europa-Schule Berlin Differenzierungskonzept Vorbemerkungen Stand 26.02.2014 Das vorliegende Differenzierungskonzept der Georg-von-Giesche-Schule

Mehr

Informationen zur Schuleinschreibung 2015

Informationen zur Schuleinschreibung 2015 Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de

Mehr

Ich hoffe, dass sich Ihr Kind in unserer Grundschule wohlfühlt und verbleibe mit den besten Wünschen für Ihr Kind und auch für Sie!

Ich hoffe, dass sich Ihr Kind in unserer Grundschule wohlfühlt und verbleibe mit den besten Wünschen für Ihr Kind und auch für Sie! Grundschule DS Bilbao Elternleitfaden Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind kommt in Kürze in die Grundschule der DS Bilbao. Damit beginnt ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt. Es verlässt seine gewohnte Kindergartenumgebung

Mehr

Teilzeitvereinbarung für die Lehrkräfte an der IGS Bonn-Beuel

Teilzeitvereinbarung für die Lehrkräfte an der IGS Bonn-Beuel Teilzeitvereinbarung für die Lehrkräfte an der IGS Bonn-Beuel endgültig beschlossen in der LeKo am 17.04.2012, zuletzt geändert in der LeKo am 13.06.2014 Gesetzliche und andere rechtliche Grundlagen Fürsorgeaspekt

Mehr

Arbeit im Team Arbeit im Kollegium Schulleitung - Kollegium

Arbeit im Team Arbeit im Kollegium Schulleitung - Kollegium Arbeit im Team Arbeit im Kollegium Schulleitung - Kollegium Gemeinschaftsgrundschule Birth Stand: Schuljahr 2014/2015 Inhalt 1. Zusammenarbeit im Kollegium 2 1.1 im Rahmen der einzelnen Klassen 2 1.2 im

Mehr

Vertretungskonzept der Realschule Horn - Bad Meinberg

Vertretungskonzept der Realschule Horn - Bad Meinberg Vertretungskonzept der Realschule Horn - Bad Meinberg Die Vorgaben für eine sinnvolle und ökonomische Gestaltung des Vertretungsunterrichtes sind eine wesentliche Aufgabe der Schulleitung. Diese Aufgabe

Mehr

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497),

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497), Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 16. Juli 2001 in Kraft getretenen Erlass Erlass zur Einführung langfristiger Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei dienstlichen Bedürfnissen

Mehr

Kooperation Schule und Verein

Kooperation Schule und Verein Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung

Mehr

Eigenverantwortliche Schule. Externe Evaluation Thüringer Schulen

Eigenverantwortliche Schule. Externe Evaluation Thüringer Schulen Eigenverantwortliche Schule Externe Evaluation Thüringer Schulen Inhaltsangabe Seite 1. Ziele 2 2. Hinweise zum Verfahren 2 2.1 Ausfüllen des Eckdatenblattes und Erstellung eines Selbstbildes 2.2 Übersendung

Mehr

Wie funktioniert PES? Beteiligte Schulen PL Ministerium ADD Wozu brauchen wir eigentlich ein Vertretungskonzept an unserer Schule? Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) Das Vertretungskonzepts

Mehr

II. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam

II. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen, nachfolgende Stellen neu zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an der Weidenhof

Mehr

Vereinbarung über die Gestellung kirchlicher Mitarbeiter für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (Gestellungsvertrag Thüringen)

Vereinbarung über die Gestellung kirchlicher Mitarbeiter für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (Gestellungsvertrag Thüringen) Gestellungsvertrag Thüringen 356 Vereinbarung über die Gestellung kirchlicher an öffentlichen Schulen (Gestellungsvertrag Thüringen) Vom 30. Juni 1994 (ABl. EKKPS S. 94, ABl. ELKTh 1995 S. 38), zuletzt

Mehr

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden

Mehr

V. 5 Informationsblätter

V. 5 Informationsblätter V. 5 Informationsblätter V. 5.1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: Januar 2001 Informationsblatt Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen 1. Ausgangslage Seit

Mehr

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen Die Ministerin Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni 2015 Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen 1. Zuständigkeit für die Anordnung/Genehmigung von Mehrarbeit Die Zuständigkeit

Mehr

Präsenzzeiten, Dienstversammlungen und Bilanzierungen

Präsenzzeiten, Dienstversammlungen und Bilanzierungen Information für Personalräte an Schulen im Main-Kinzig-Kreis GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat 10.06.2014 Präsenzzeiten, Dienstversammlungen und Bilanzierungen Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten

Mehr

-1- Gliederung. I. Situationsbeschreibung der Schule

-1- Gliederung. I. Situationsbeschreibung der Schule -1- Gliederung I. Situationsbeschreibung II. Evaluationsbericht III. Unterricht IV. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen V. Schule und Eltern VI. Arbeitsvorhaben VII. Soziales Miteinander VIII. Überprüfung

Mehr

Alle wichtigen Informationen legen die Schüler in die gelbe Postmappe. Wir bitten Sie deshalb regelmäßig diese Postmappe einzusehen!

Alle wichtigen Informationen legen die Schüler in die gelbe Postmappe. Wir bitten Sie deshalb regelmäßig diese Postmappe einzusehen! Schulweg 1 64753 Brombachtal Grundschule Brombachtal Schulweg 1 64753 Brombachtal An die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Brombachtal Tel.: (0 60 63) 17 90 Fax: (0 60 63) 57 77 20 E-Mail:

Mehr

Einladung zur Schulung für Schulpersonalräte an den Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen

Einladung zur Schulung für Schulpersonalräte an den Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Bei Fragen bzw. Aussagen, zu denen Sie keine Antwort geben können, machen Sie bitte einfach kein Kreuz.

Bei Fragen bzw. Aussagen, zu denen Sie keine Antwort geben können, machen Sie bitte einfach kein Kreuz. 1 von 8 FB7 Forschungsprojekt SV+ Fragebogen Sehr geehrte Damen und Herren. Wir möchten mit Ihrer Hilfe die Prozessqualität der laufenden Projektarbeit im Rahmen von Selbstverantwortung plus ermitteln,

Mehr

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird

Kinder, bei denen eine besondere Förderung bzw. Unterstützung in der Grundschule notwendig oder eventuell notwendig sein wird Konzept zu der Gestaltung des Übergangs von dem Kindergarten in die August-Gräser-Schule (AGS) unter Einbezug der diagnostischen Möglichkeiten- ein kindgerechter Übergang Wie in der Präambel unseres Förderkonzeptes

Mehr

Ein Ratgeber für Kinder. an Hamburger Grundschulen

Ein Ratgeber für Kinder. an Hamburger Grundschulen Ein Ratgeber für Kinder an Hamburger Grundschulen Impressum Herausgeber Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Straße 31 22083 Hamburg Unter Mitwirkung von: Ingrid Bauerkämpfer, Barbara Beutner,

Mehr

Grundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte

Grundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte Grundsätze der und Aufsichtsführung Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte Stand: Februar 2011 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen.

Mehr

Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1

Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube

Mehr

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen

Mehr

Kirchliche Kooperationspartner

Kirchliche Kooperationspartner Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,

Mehr

zur Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren (FRED)

zur Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren (FRED) Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn der Evang.-Luth. Kirche in Bayern RPZ Heilsbronn Postfach 1143, 91556 Heilsbronn Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FRED) - Supervision - Kollegiale Beratung

Mehr

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Mehr

Elternabende am Staufer-Gymnasium

Elternabende am Staufer-Gymnasium Elternabende am Staufer-Gymnasium Die folgende Checkliste zur Gestaltung von Elternabenden ist als Empfehlung gedacht, wie wir am Staufer-Gymnasium Elternabende gestalten wollen. Drei Zielsetzungen liegen

Mehr

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess wissen_für die Region Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess www.brms.nrw.de Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess Sehr geehrte Lehrerinnen

Mehr

Grundschule Westrich

Grundschule Westrich Grundschule Westrich Grundschule Westrich - Schulleitung - Im Brühl 7 55774 Baumholder (06783) 981130 ghs.westrich@t-online.de An - die Sorgeberechtigten (über die Schüler) - alle Lehrkräfte - Mitarbeiter

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vom 2. Juli 1992, in der geänderten Fassung

Mehr

Fortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule

Fortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule der Ellef-Ringnes-Grundschule Berlin, August 2015 Einleitung Durch unsere sich rasant ändernde Gesellschaft ist Schule ein Ort, wo sich das schulische Leben ständig verändert. Immer wieder gibt es neue

Mehr

Grundschule an der Heinrichstraße August-Schmidt-Straße 30 45470 Mülheim-Ruhr. Fortbildungskonzept

Grundschule an der Heinrichstraße August-Schmidt-Straße 30 45470 Mülheim-Ruhr. Fortbildungskonzept August-Schmidt-Straße 30 45470 Mülheim-Ruhr Fortbildungskonzept Stand: Dezember 2015 Bedeutung und Ziele von Fortbildung Fortbildung hat eine wichtige Bedeutung für unsere Schulentwicklung. Dabei ist die

Mehr

Elterninformation zum Übergang. Kindergarten Grundschule K OO

Elterninformation zum Übergang. Kindergarten Grundschule K OO Deutsche Schule Tokyo Yokohama Grundschule Elterninformation zum Übergang Kindergarten Grundschule K OO Liebe Eltern, Ihr Kind besucht bereits den Kindergarten unserer Schule. Die vorliegende Übersicht

Mehr

der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU Lehrerversorgung an den Schulen des Kreises Reutlingen

der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU Lehrerversorgung an den Schulen des Kreises Reutlingen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1889 21. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Mehr

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben? Sie haben vielleicht bereits eine bestimmte PES-Schule im Blick, an der

Mehr

1 Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

1 Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen 1 Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Die Grundschule Hinter der Masch in Braunschweig stellt im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden Budgets je nach Bedarf 2-3 päd. Mitarbeiter

Mehr

Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen: Dienstvereinbarung Zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung geschlossen: 1: Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle pädagogischen

Mehr

Bewerberverfahren der. Altenpflegeausbildung im Saarland. Altenhilfe- Qualifikations- Zentrum

Bewerberverfahren der. Altenpflegeausbildung im Saarland. Altenhilfe- Qualifikations- Zentrum Bewerberverfahren der Altenpflegeausbildung im Saarland Ernst Neff, Schulleiter AQZ im Auftrag der: saarländischen Pflegegesellschaft und der vier staatlich anerkannten Altenpflegeschulen im Saarland Empfehlungen

Mehr

Musikschule Ravensburg e. V. Friedhofstraße 2 88212 Ravensburg

Musikschule Ravensburg e. V. Friedhofstraße 2 88212 Ravensburg Musikschule Ravensburg e. V. Friedhofstraße 2 88212 Ravensburg Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) Vorbemerkung In den AGB der Musikschule Ravensburg e. V. (im folgenden Musikschule

Mehr

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. SCHULPROGRAMM 1. Bestimmungen Bildungsgesetz 59 Bildungsgesetz 1 Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. 2 Das Schulprogramm gibt insbesondere

Mehr

Wählbarkeit WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT

Wählbarkeit WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT 26 Wählbarkeit Erste Voraussetzung für die Wählbarkeit ( passives Wahlrecht ) ist die Wahlberechtigung. Wer nach den dort genannten Kriterien nicht wahlberechtigt ist, kann auch nicht gewählt werden. Es

Mehr

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax:

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax: Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn Herzlich willkommen! Eduard-Otto-Straße 9 53129 Bonn Tel.: 0228-77 75 04 Fax: 0228-77 75 25 bonnsfuenfte@schulen-bonn.de www.bonnsfuenfte.de 06.10.2016

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/707 6. Wahlperiode 23.05.2012. der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/707 6. Wahlperiode 23.05.2012. der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/707 6. Wahlperiode 23.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mentorensystem in der Ausbildung von Referendarinnen/Referendaren

Mehr

1. Newsletter vom 18. Oktober 2014

1. Newsletter vom 18. Oktober 2014 1. Newsletter vom 18. Oktober 2014 Sehr geehrte Eltern, kurz vor den Herbstferien möchten wir Ihnen eine Neuerung in unserem Vorhaben, Sie zeitnah und regelmäßig am Schulleben teilhaben zu lassen vorstellen.

Mehr

Die Überschrift von 35 SchulG lautet: "Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Verbindungslehrkräfte". In Absatz 5 ist geregelt:

Die Überschrift von 35 SchulG lautet: Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Verbindungslehrkräfte. In Absatz 5 ist geregelt: Rechtliche Grundlagen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz Was hat dieses Thema mit den Verbindungslehrerinnen und -lehrern zu tun? Stand Oktober 2007 Wer sich jemals die Mühe

Mehr

Das Präventionskonzept der Marienschule setzt sich aus drei Teilen zusammen:

Das Präventionskonzept der Marienschule setzt sich aus drei Teilen zusammen: 4.11 Gewaltpräventionskonzept Das Präventionskonzept der Marienschule versucht den Gefahren durch Gewalt vorzubeugen und gezielt entgegenzuwirken. verantwortlich: Stand: Evaluation: Beiblatt: Manuela Ricken

Mehr

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Die Offene Ganztagsschule an der Ambrosius-Grundschule

Die Offene Ganztagsschule an der Ambrosius-Grundschule Die Offene Ganztagsschule an der Ambrosius-Grundschule Wichtige Hinweise zur Offenen Ganztagsgrundschule Teilnahmebedingungen Anmeldung zum Schuljahr 2015/2016 INHALT Seite Vorwort 3 Was wird geboten?

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 1/2011 18. Mai 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 1 Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen der

Mehr

RdErl. des MK vom 14.05.2012-33.1/03070-1 (SVBl. LSA S. 74), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 05.02.2013 33.1/03070-1 (SVBl. LSA S.

RdErl. des MK vom 14.05.2012-33.1/03070-1 (SVBl. LSA S. 74), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 05.02.2013 33.1/03070-1 (SVBl. LSA S. Ausgestaltung der Arbeitszeit, Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und Festlegung der Zeiträume für den Erholungsurlaub für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den allgemein bildenden

Mehr

Hessisches Kultusministerium

Hessisches Kultusministerium Hessisches Kultusministerium 06. Februar 2013 Kultusministerin Nicola Beer: Alle Schulen bekommen mehr Ab dem 01.08.2013 105% Unterrichtsversorgung im Landesdurchschnitt Sozialindex wird eingeführt Zum

Mehr

Entwicklungsplan VS Meisenweg

Entwicklungsplan VS Meisenweg Entwicklungsplan VS Meisenweg Stand: 14.10.2012 Beispiel Entwicklungsplan 2012-15 VS Meisenweg 8 Klassen, kleinstädtischer Bereich Ziele und Vorhaben für die Schuljahre 2012-15 Rahmenzielvorgabe des BMUKK:

Mehr

Schulordnung der Mühlenau-Grundschule

Schulordnung der Mühlenau-Grundschule Mühlenau - Grundschule Molsheimer Str. 7 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf Tel. 8 32 50 99 Fax. 8 32 96 22 Tel. 8 31 10 35 (Schulhort) E-mail: muehlenau.cids@t-online.de Internet: www.muehlenau.de Schulordnung

Mehr

Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz

Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz (Stand: 02. April 2009) 1. Teilnahme 1.1 In der Agrarministerkonferenz (AMK) sind die Agrarminister/innen und -senatoren/innen des Bundes und der Länder der

Mehr