Vertretungskonzept. Inhalt. Stand: September 2007 Ergänzt: Oktober Sachgebietsleitung: Herr Pohl. Erarbeitet von: Frau Krieger Frau Ludwig
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1 Stand: September 2007 Ergänzt: Oktober 2010 Vertretungskonzept Erörtert und beschlossen: Gesamtkonferenz: Schullelternbeiratssitzung: Schulkonferenz: Genehmigt durch das Staatliche Schulamt Sachgebietsleitung: Herr Pohl Erarbeitet von: Lehrkräfte: Eltern: Frau Eckstein Frau Krieger Frau Ludwig Frau Mieth Frau Specht Inhalt 1. Grundlagen 2. Vorüberlegungen 3. Vertretungskräfte 4. Minimierung planbarer Fehlzeiten bzw. stunden 5. Vertretungsunterricht bei Ausfall einer Lehrkraft 6. Plötzlicher Ausfall 1
2 7. Einsatz der Vertretungskräfte 1. Grundlagen Verlässliche Schule Durch das vom Hessischen Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vom 5. Juni 2008 sind an der bisherigen Rechtsgrundlage der Verlässlichen Schule in 15a des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) wesentliche Änderungen vorgenommen worden. Hier der entsprechende Gesetzestext: 15 a Hessisches Schulgesetz Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten. Die Schulen treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden am Vormittag. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann im Schulprogramm hiervon ab Jahrgangsstufe 8 abgewichen werden. Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, im Rahmen der dafür zugewiesenen Haushaltsmittel beschäftigt werden. Über deren Eignung und Auswahl entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Rechtsverordnung nach Abs. 3; Anbieter von Personaldienstleistungen können berücksichtigt werden, sofern sie den Einsatz entsprechend qualifizierten Personals gewährleisten. Abs. 1 gilt entsprechend für Grundschulen, soweit sich nicht aus 17 Abs. 4 Satz 2 eine abweichende Schulzeit ergibt. Das Nähere über den Einsatz der externen Kräfte wird durch Rechtsverordnung geregelt, insbesondere zu der Bestimmung der Eignung der Festlegung von Vergütungsgrundsätzen der Heranziehung von externen Anbietern von Personaldienstleistungen den Befugnissen der externen Kräfte Bei der Gewährleistung der verlässlichen Schulzeiten für das erste und zweite Schuljahr in der Grundschule sollen - entsprechend 17 Abs.4 Satz 2 HSchG - nach wie vor vier Zeitstunden abgedeckt werden. Ab Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist deshalb bis zu einer Änderung der Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach 15a des Hessischen Schulgesetzes vom 21. Juli 2006 eine vorläufige Verfahrens weise zu beachten, die mit Erlass des Hessischen Kultusministerium vom 01. August 2008 an die Schulleitungen versandt wurde. Download: ernet/med/dab/dab60ec0-a56d-7b11-53a1-6e b2, ,true.pdf 2. Vorüberlegungen Die Qualität des Unterrichts darf sich nicht verschlechtern. 2
3 Weitere Belastungen der Lehrkräfte müssen weitestgehend verhindert werden. Stichwort Fürsorge und Ressourcenschonung. Mehrarbeit nur im Rahmen der geltenden Vorschriften. Angeordnete vergütete Mehrarbeit nur bei Einverständnis der Lehrkraft 3. Vertretungskräfte Allgemeines Um die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung umzusetzen, ist es notwendig externe Vertretungskräfte einzustellen. Die Einstellung nimmt der Schulleiter vor. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen. Das finanzielle Budget wird vom Land Hessen zur Verfügung gestellt. Einstellung der Vertretungskräfte Durch Mundpropaganda aber auch durch Anzeigen (örtliche Presse, Homepage, usw) werden Vertretungskräfte gesucht, die engagiert bereit sind qualifizierte, angeleitete Mitarbeit zu leisten und Verantwortung zu übernehmen. Dabei sollen nur im Notfall Vertretungskräfte eingestellt werden, die ein eigenes Kind an der Schule an den Linden haben. Prozedere Interessierte Vertretungskräfte erhalten zunächst das schuleigene Formular (siehe Anlage) zur Bewerbung. Bei voraussichtlicher Eignung wird ein intensives (Bewerbungs-) Gespräch geführt. Der Personalrat der Schule an den Linden erhält die Möglichkeit ebenfalls ein Gespräch zu führen und Stellung zu beziehen. Ein Rahmenvertrag wird abgeschlossen; der Personalrat wird schriftlich um Stellungnahme gebeten. Praxis (erprobt) Im Bedarfsfall wird zunächst die Vertretungskraft mit der höchsten Qualifikation nach Verfügbarkeit gefragt. 4. Minimierung planbarer Fehlzeiten bzw. stunden Einschulungsprozedere Die Anmeldungen werden auf den frühen Herbst terminiert und sollen bis zu den Herbstferien weitestgehend abgeschlossen sein. Da die Vorlaufkurse erst nach den Herbstferien beginnen, entstehen bei den diese durchführenden Kollegin(nen) zeitliche Ressourcen, alle angemeldeten Kinder in der Schule in Kleinstgruppen zu überprüfen. Wird im Bedarfsfall von weiteren Kolleginnen und Schulleitungsmitgliedern unterstützt. Sollte für bestimmte Kinder eine weitere Überprüfung (Schnuppertag, Kennenlerntag) notwendig sein, wird dieser am Nachmittag durchgeführt. 3
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5 Einschulungsfeier Findet traditionell am Vormittag des 2. Schultag nach den Sommerferien statt. Zuvor bieten die örtlichen Kirchen Gottesdienste an. Die Einschulungsfeier wird nicht auf den Nachmittag gelegt. Die an der Einschulungsfeier beteiligten Kolleginnen und Kollegen werden als fehlend vertreten. Klassenfahrten, Wandertage, Unterrichtsgänge Klassenfahrten, Wanderungen, Ausflüge, Unterrichtsgänge und das Aufsuchen außerschulischer Lernorte werden ausdrücklich befürwortet! Sie werden der Schulleitung zur Genehmigung rechtzeitig vorlegt bzw. rechtzeitig mitgeteilt. Begleitung und Koordination Diese sollen durch sinnvolles Zusammenlegen mit anderen Klassen und durch sinnvolles Timing so gestaltet werden, dass möglichst wenig Zugriff auf den Vertretungspool notwendig wird. Projektwochen Die Projektwochen sollen für die Schülerinnen und Schüler im Umfang der Stundentafel Umsetzung finden. Bundesjugendspiele Die Bundesjugendspiele sind in Zukunft Teil eines Sportfestes verbunden mit (erstmals neu in 2009) der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Verein MTV Das Sportfest findet den kompletten Vormittag statt. Entscheidung vom Feste Es gibt keinen Unterrichtsausfall zur Kerb. Gottesdienste Hierzu wurden in vielen Gesprächen mit den örtlichen Pfarrern unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes und unter Beachtung der Bestimmungen Regelungen vereinbart, die schriftlich an alle Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte verteilt wurden (siehe Anlage). Dabei kommt es zu keinem generellen Unterrichtsausfall. Für den Schuljahresbeginn, also dem 1. Schultag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 2, 3 und 4 gilt dies ebenfalls. So werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 2 in den ersten vier und alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 3 und 4 in den ersten fünf Stunden unterrichtet. Anschließend besteht die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen. 5
6 Beurlaubungen Beurlaubungen aus persönlichen Gründen sind weiterhin selbstverständlich möglich. Mit dem Personalrat der Schule an den Linden wurde vereinbart, dass über die im 52 des BAT gelisteten Gründe hinausgehende Beurlaubungen dann genehmigt werden können, wenn nicht auf den Vertretungspool zugegriffen werden muss. Bei Lösungen ist Kollegialität gefragt und die Hilfe des Schulleiters wird zugesichert. Lesenacht Lesenächte werden ausdrücklich unterstützt! Aus Fürsorge ist es evtl. notwendig, dass am Morgen danach die Schülerinnen und Schüler nicht die volle Unterrichtszeit in der Schule verbringen (können). Sollte dies von der durchführenden Lehrkraft im Einvernehmen mit den Eltern der Lerngruppe (Elternabend) so entschieden werden, finden Lesenächte am letzten Abend vor Ferienbeginn statt, da am letzten Tag vor Ferienbeginn der Unterricht nach der 3. Stunde endet. Hitzefrei Sollte der Schulleiter den Bestimmungen gemäß entscheiden, dass aufgrund großer Hitze ein Unterricht in (bestimmten) Räumen nicht möglich ist, sollen kühlere Räume und/oder schattige Plätze aufgesucht werden. Ob dort Unterricht möglich ist, muss im Einzelfall vor Ort von der Lehrkraft verantwortlich und fürsorglich entschieden werden. Ist kein Unterricht möglich, müssen die Schülerinnen und Schüler betreut werden. Sollte am Nachmittag kein Pflichtunterricht liegen, könnte dieser entfallen. Konferenzen, Sitzungen, Koordination Konferenzen, Sitzungen, Koordination, Beratungsgespräche, Jahresgespräche usw. finden prinzipiell außerhalb der Unterrichtszeit statt. Elterngespräche Elterngespräche finden prinzipiell außerhalb der Unterrichtszeit statt. Elterngespräche sollen nicht während der Pause(n) stattfinden. Fortbildung Alle Lehrkräfte bilden sich außerhalb der Unterrichtszeit fort bzw. weiter. Auf Antrag und mit nachvollziehbarer Begründung kann Fortbildung auch während der Unterrichtszeit genehmigt werden. Hierfür wird jeder Kollegin ein jährliches Zeitkontingent von 3 bis maximal 5 Unterrichtstagen zugestanden. Weiteres ist im Fortbildungskonzept geregelt. 5. Vertretungsunterricht bei Ausfall einer Lehrkraft Geplanter Ausfall Gemeinsam mit der Lehrkraft wird ein Vertretungsplan erstellt. 6
7 Dabei wird versucht Lehrkräfte einzusetzen, die Freistunden haben. Unterricht außerhalb des Pflichtunterrichts abzusagen, um diese Stunden als Vertretung von Pflichtunterricht zu nutzen. Vertretungskräfte aus dem Vertretungspool einzusetzen Lehrkräfte einzusetzen, die der Klasse und umgekehrt bekannt sind. 6. Plötzlicher Ausfall Alle Lehrkräfte melden sich möglichst frühzeitig per , SMS, Anruf auf Anrufbeantworter oder Anruf (alles auch am Wochenende möglich! spätestens jedoch bis 7:30 Uhr des Unterrichtstages) als fehlend. Dabei geben sie wenn möglich auch die voraussichtliche Dauer des Fehlens an. Ein Vertretungsplan wird erstellt. Dabei wird versucht Lehrkräfte einzusetzen, die Freistunden haben. Unterricht außerhalb des Pflichtunterrichts abzusagen, um diese Stunden als Vertretung von Pflichtunterricht zu nutzen. Vertretungskräfte aus dem Vertretungspool einzusetzen Nur im Notfall eine Klasse aufzuteilen Nur im Notfall eine Kollegin mit dem Unterricht in zwei Klassen zu beauftragen (außer bei Bereitschaft) Lehrkräfte einzusetzen, die der Klasse und umgekehrt bekannt sind. 7. Einsatz der Vertretungskräfte Grundsätzliches Die außerordentlich intensive Koordination der Kolleginnen ermöglicht es, dass die Vertretungskräfte sehr schnell und unkompliziert über brauchbares Material verfügen. Dies gilt sowohl für angeleiteten Unterricht als auch für sinnvolle Betreuungsphasen oder Übungsstunden. Der zusätzliche Aufbau eines Materialpool (über den bereits bestehenden im Kopierraum und in den Sammlungen) ist nicht notwendig gewesen. Dies erscheint auch für die Zukunft so. Örtliche Praxis Alle Vertretungskräfte erhielten bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages das Handbuch (siehe Handbuch) der Schule an den Linden. Dadurch sind sie sehr frühzeitig über alles Wissenswerte informiert. Alle Vertretungskräfte erhielten bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages die wichtigsten Erlasse und Verordnungen. Die Vertretungskraft schließt zunächst im Sekretariat den Vertretungsvertrag ab. 7
8 Aus diesem und aus dem Vertretungsplan ist der Einsatz (Klasse, Raum und ursprüngliches Fach) ersichtlich. Es wird aktuell abgeklärt, welche Fächer sie unterrichten kann. Die Vertretungskraft wird zumindest der Kontaktlehrerin (auch Patin) bekannt gemacht. So erfährt sie schnell Aktuelles, erhält Unterrichts- bzw. Betreuungsoder Übungsmaterial. Die Patin stellt der Klasse die Vertretungskraft vor. Zeitnah wird die Vertretungskraft dem Kollegium vorgestellt (Pause). Am Ende des Unterrichts wird die Vertretungskraft um ein aktuelles Feedback gebeten. Bei weiteren Einsätzen wird - bei positivem Feedback auf Kontinuität geachtet. Ein zu langer und zu häufiger Einsatz in einer Lerngruppe wird dadurch verhindert, dass innerhalb der Jahrgangsstufe zumeist fachbezogen rotiert wird. D.h. die Vertretungskraft wird auch in Parallelklassen eingesetzt um die dort eingesetzte ordentliche Lehrkraft freizustellen. So kann in der vom Fehlen einer Lehrkraft betroffenen Klasse garantiert werden, dass keine Wissenslücken entstehen. 8
kein sinnvolles Konzept für den Vertretungsunterricht. Im Einzelfall können sie sich aber als situationsadäquat erweisen.
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