Allgemeine Darlehensbedingungen
|
|
- Irma Becker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Referenz des Dokuments Allgemeine Darlehensbedingungen 1 Einschränkung der Übertragbarkeit und Aufrechnungsbefugnis Der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens ist nur mit Zustimmung der Bank abtretbar oder verpfändbar. Der Darlehensnehmer kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt sind. 2 Tilgungsplan Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung des Darlehens bestimmt, kann der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber jederzeit einen Tilgungsplan verlangen. 3 Ordentliche Kündigung oder vorzeitige Erfüllung des Darlehensnehmers 3.1 Kündigung von Darlehen mit Sollzinsbindung Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen; in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs. 3.2 Kündigung von Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz Enthält der Darlehensvertrag einen veränderlichen Sollzinssatz, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. 3.3 Kündigung von unbefristeten Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 3.4 Unterlassene Rückzahlung Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. 3.5 Vorzeitige Rückzahlung bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Bei befristeten Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen mit einem für die gesamte Vertragslaufzeit oder für einen bestimmten Zeitraum gebundenen Sollzinssatz kann eine Vorfälligkeitsentschädigung (vgl. Nummer 8) anfallen. 4 Außerordentliche Kündigung des Darlehensnehmers Eine fristlose Kündigung kann der Darlehensnehmer nur dann aussprechen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Darlehensnehmer - auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank - unzumutbar werden lässt, den Darlehensvertrag fortzusetzen. Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem ein gebundener Sollzinssatz vereinbart und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. 5 Ordentliche Kündigung der Bank 5.1 Kündigung unbefristeter Darlehen gegenüber Unternehmern Darlehen und Darlehenszusagen gegenüber Unternehmern, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Darlehensnehmers Rücksicht nehmen. 5.2 Kündigung unbefristeter Darlehen gegenüber Verbrauchern Darlehen und Darlehenszusagen gegenüber Verbrauchern, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen. Darlehen und Darlehenszusagen, die auf einem laufenden Zahlungsverkehrskonto gemäß 504 BGB als eingeräumte Überziehungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, und die der Verbraucher auf Aufforderung der Bank oder spätestens nach drei Monaten zurückzuzahlen hat sowie auf einem laufenden Konto geduldete Überziehungen kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Darlehensnehmers Rücksicht nehmen. 6 Außerordentliche Kündigung der Bank 6.1 Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Die Bank kann den Darlehensvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der ihr die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Darlehensvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 14 dieser Bedingungen nachkommt; das von der Bank finanzierte oder beliehene Objekt ohne ihre Zustimmung veräußert wird; die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Beleihungsobjektes ganz oder eines seiner Teile angeordnet wird; Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird; planmäßige Sparleistungen auf einen an die Bank abgetretenen Bausparvertrag nicht pünktlich bezahlt werden oder der Bausparvertrag gekündigt wird; ein Darlehensnehmer, Bürge oder Garant die Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird; die Angaben über die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers, eines Mithaftenden oder eines Bürgen sich nachträglich als unrichtig herausstellen oder wenn trotz Nachfristsetzung die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Nummer 12 nicht erfolgt ist II YK0NASG SDO Seite 1 von 5 Ausfertigung für den Kunden
2 6.2 Kündigung bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit(en), gefährdet wird, kann die Bank den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen. 6.3 Kündigung wegen Zahlungsverzugs Wegen Zahlungsverzugs kann die Bank nur kündigen bei Darlehen für gewerbliche Zwecke oder eine selbstständige berufliche Tätigkeit, wenn der Darlehensnehmer mit der Zahlung von fälligen Leistungen länger als 14 Tage in Verzug ist und auch nach Nachfristsetzung durch die Bank von mindestens weiteren 14 Tagen nicht zahlt. bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne von 491 Abs. 3 BGB mit Verbrauchern, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und die Bank dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit von über 3 Jahren mit mindestens fünf Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und die Bank dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. 7 Verfahren und Abwicklung im Kündigungsfall 7.1 Kündigung Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragsteil. Die Kündigung der Bank erfolgt durch Erklärung in Textform. 7.2 Freistellung Bei der Beendigung des Darlehensverhältnisses hat der Darlehensnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer vereinbarten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt. Die Bank ist nicht verpflichtet, vor der Kündigung im Rahmen des genehmigten Darlehens ausgestellte Wechsel oder Schecks einzulösen, die am Tag der Kündigung oder später vorgelegt werden. 7.3 Rücksichtnahme auf die Belange des Darlehensnehmers Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Darlehensnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung bereit. 7.4 Frist zur Abwicklung Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Darlehensnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. 8 Schadensersatz 8.1 Nichtabnahmeentschädigung Bei Nichtabnahme des Darlehens infolge ernsthafter Erfüllungsverweigerung oder trotz Nachfristsetzung kann die Bank einen daraus entstehenden Schaden auf den endgültig nicht zur Auszahlung kommenden Darlehensbetrag ersetzt verlangen. 8.2 Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags (vgl. Nummer 3.5) ist der Schaden zu ersetzen, der aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht. Diesen Schaden wird der Darlehensgeber nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau, die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, den dem Darlehensgeber entgehenden Gewinn, den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand sowie die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird folgende Beträge nicht überschreiten: ein Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte. Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern oder im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. 8.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Wird bei einem Darlehen mit Sollzinsbindung vor Ablauf der Sollzinsbindungsfrist dieses durch die Kündigung der Bank fällig, hat der Darlehensnehmer den durch die vorzeitige Rückzahlung entstehenden Schaden zu ersetzen. 9 Verzug Bei kalendermäßig bestimmten Geldleistungen, die der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags schuldet (wie z. B. Leistungsraten und Zinsen), tritt Verzug bei nicht termingemäßer Zahlung ein. Sofern nicht die Bank einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist, sind die Geldleistungen ab Verzug für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr zweieinhalb Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Darlehensnehmer haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Darlehens erschweren. 10 Miet-/Pachtvorauszahlungen Jede Art von Finanzierungsbeiträgen, wie beispielsweise Baukostenzuschüsse, Miet- oder Pachtvorauszahlungen, die von Mietern oder Pächtern zu übernehmen sind, bedürfen der Zustimmung der Bank. 11 Darlehensübernahme Sofern mit diesem Vertrag ein bestehendes Darlehen übernommen wird, ist mit dem Begriff Darlehensauszahlung die Übernahme des Darlehens gemeint II YK0NASG SDO Seite 2 von 5 Ausfertigung für den Kunden
3 12 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten 12.1 Nachsicherheiten Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen mit einem Nettodarlehensbetrag über EUR und bei Nichtverbraucherdarlehen kann die Bank vom Darlehensnehmer bei einer Verschlechterung oder erheblichen Gefährdung seiner Vermögenslage oder der eines Mithaftenden oder eines Bürgen oder bei einer Veränderung des Sicherungswerts der im Vertrag vorgesehenen zu bestellenden Sicherheiten, durch die das Risiko der nicht ordnungsgemäßen Rückführung des Darlehens gegenüber dem Zustand bei Vertragsabschluss nicht unwesentlich erhöht wird, Bestellung zusätzlicher geeigneter Sicherheiten nach ihrer Wahl verlangen, auch wenn bisher keine Bestellung von Sicherheiten vereinbart war. Das Gleiche gilt, wenn die Angaben über die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers, eines Mithaftenden oder eines Bürgen sich nachträglich als unrichtig herausstellen Ersatzsicherheit Die Bank kann vom Darlehensnehmer die Bestellung einer Ersatzsicherheit verlangen, wenn die im Darlehensvertrag angegebene Sicherheit zerstört wird oder einen erheblichen Wertverlust erlitten hat Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene Frist einräumen. 13 Gesamtschuldner Mehrere Darlehensnehmer haften als Gesamtschuldner. Jeder Darlehensnehmer kann allein über das eingeräumte Darlehen verfügen. 14 Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Der Darlehensnehmer ist während der Laufzeit des Darlehens verpflichtet, der Bank auf Verlangen jederzeit alle gewünschten Auskünfte über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen und alle gewünschten Unterlagen jeweils unterschrieben und mit Datum versehen zur Verfügung zu stellen, damit sich die Bank ein klares, zeitnahes Bild über seine wirtschaftliche Lage machen sowie die Anforderungen des 18 KWG und der Bankenaufsicht erfüllen kann. Bei nicht bilanzierenden Darlehensnehmern kann es sich bei den gewünschten Unterlagen insbesondere handeln um die Einkommens- und Vermögensaufstellungen einschließlich aller Verbindlichkeiten, die Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Überschussrechnung), die Mietaufstellungen der finanzierten Objekte, die Kopien der Steuerbescheide bzw. der Steuererklärungen sowie bei bilanzierenden Darlehensnehmern insbesondere um den testierten oder bestätigten Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht sowie den Konzernabschluss jeweils mit den dazugehörigen Geschäfts- und/oder Prüfungsberichten. Sollte die Vorlage der Unterlagen nicht innerhalb von neun Monaten nach Ende des Kalenderjahres bzw. des Geschäftsjahres möglich sein, wird der Darlehensnehmer die Unterlagen zunächst in vorläufiger Form (z. B. Steuererklärung, Zwischenabschluss, vorläufiger Jahresabschluss) einreichen. Der Darlehensnehmer hat die Bank umgehend über Vorkommnisse zu unterrichten, die für das Darlehensverhältnis von Bedeutung sein können. 15 Konditionen und Kosten Das Darlehen ist ab dem Tag der Auszahlung oder, für den Fall eines Treuhandauftrags, ab dem Tag der Überweisung an den Treuhänder zu verzinsen. Fälligkeit: Sollte eine Leistung an einem Tag fällig sein, der kein Geschäftstag der Bank ist, so ist sie mit Valuta des vorhergehenden Geschäftstages zu erbringen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 16 Provisionszahlungen Sofern der Darlehensvertrag unter Mitwirkung eines Darlehensvermittlers zustande kommt, erhält der Darlehensvermittler von der Bank für seine Vertriebsleistung in der Regel eine Honorierung in Form einer Provision. Derartige Provisionszahlungen können auch Gegenstand einer zwischen der Bank und einem Konsortialpartner getroffenen Vereinbarung sein, sofern mehrere Darlehensgeber die Finanzierung im Rahmen einer gemeinschaftlichen Finanzierung über ein Außenkonsortium betreiben. 17 Verjährung Die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden. 18 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank Der Darlehensnehmer und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung ihrer Ansprüche ein Pfandrecht an den Ansprüchen erwirbt, die dem Darlehensnehmer gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben). 19 Auszahlungsvoraussetzungen Das Darlehen kann erst in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche vertraglichen Bedingungen erfüllt sind, die vorgesehenen Sicherheiten bestellt wurden, die Bank die Ordnungsmäßigkeit der vorgesehenen Sicherheiten geprüft hat, deren Bestellung nicht mehr widerrufbar ist und eine von der Bank verlangte Empfangsbestätigung über ausgehändigte Unterlagen vorliegt. Das Eigenkapital ist vorab einzusetzen. Der Bank ist ein Nachweis darüber zu erbringen. Insbesondere müssen der Bank vor Auszahlung die Unterlagen gemäß beigefügtem Unterlagenverzeichnis vorliegen. Bei Neubauten, Umbauten und Renovierungen erfolgen die Auszahlungen nach Baufortschritt in maximal sieben Schritten gegen Vorlage von Rechnungen/Lichtbildern/Bautenstandsberichten wie folgt: 50 % nach Rohbaufertigstellung 20 % bei Fertigstellung der Rohinstallationen 20 % nach Fertigstellung des Innenputzes 10 % nach Schlussabnahme Die Mindestauszahlungssumme beträgt EUR. Soweit die Finanzierung dem Erwerb eines Grundstücks/Objektes im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung dient, gelten die Vorschriften der MaBV. Die Auszahlung des Darlehens kann verweigert werden, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass die Rückzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers gefährdet ist. Der Darlehensgeber ist berechtigt, die Auszahlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, aus einem sachlichen Grund zu verweigern. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, innerhalb von elf Monaten nach Vertragsunterzeichnung durch die Bank die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. 20 Tilgungsaussetzung 20.1 Sollte die Tilgung für dieses Darlehen gegen Abtretung einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung, eines Bausparvertrags oder Abtretung bzw. Verpfändung einer sonstigen Ersatzsicherheit ausgesetzt sein, so wird die Tilgungsleistung zunächst für die Zeit der Sollzinsbindung, maximal jedoch für zehn Jahre ausgesetzt II YK0NASG SDO Seite 3 von 5 Ausfertigung für den Kunden
4 Nach Ablauf der Frist wird über die Tilgung des Darlehens eine neue Vereinbarung getroffen. Die Tilgung kann jedoch auch bei einer etwaigen Verlängerung insgesamt längstens bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt werden, zu dem a) das Darlehen bei regelmäßiger Tilgung von mindestens 1 % zzgl. ersparter Zinsen zurückgezahlt sein würde oder b) die Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung oder die Ersatzsicherheit fällig wird bzw. der Bausparvertrag zugeteilt wird Ist im Falle der Beendigung des Versicherungsvertrags, Wegfall der Ersatzsicherheit bzw. des Bausparvertrags und der anschließenden Verrechnung der Guthaben die Summe aller ausgesetzten Tilgungsbeiträge höher als die Leistung aus der Ersatzsicherheit, so ist der Fehlbetrag unverzüglich in einer Summe an die Bank zu zahlen. Sollte der Rückkaufswert der Versicherung (einschl. Gewinnanteile) bzw. der Auszahlungsbetrag des Bausparvertrags bzw. der sonstigen Ersatzsicherheit nicht jeweils das planmäßige Tilgungsaufkommen für das Darlehen decken, verpflichtet sich der Darlehensnehmer auf Verlangen der Bank, entsprechende Zuzahlungen zu leisten. Die Bank behält sich jederzeit eine diesbezügliche Prüfung vor Tritt im Falle der Abtretung einer Lebensversicherung bzw. einer Rentenversicherung vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung des Darlehens der Versicherungsfall ein, ist die Bank berechtigt, a) ganz oder teilweise auf die Geltendmachung ihrer Rechte aus der Abtretung der Lebensversicherungsansprüche bzw. Rentenversicherungsansprüche zu verzichten und das Darlehensverhältnis zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen ohne Tilgungsaussetzung fortzusetzen; die in der Vergangenheit ausgesetzten Tilgungen werden jedoch aus der Versicherungssumme einbehalten oder b) die Versicherungssumme zur völligen oder teilweisen Rückzahlung des Darlehens, einschließlich Nebenleistungen zu verwenden und vom Darlehensnehmer für den Fall der vorzeitigen Auszahlung der Versicherungssumme eine Entschädigung zu verlangen Für den Fall, dass der Darlehensnehmer eine Prämie für die Lebensversicherung bzw. die Rentenversicherung oder eine Sparrate für den Bausparvertrag oder für eine sonstige Ersatzsicherheit zum Fälligkeitstermin nicht einzahlt, behält sich die Bank vor, für das Darlehen eine Tilgung von mindestens 1 % zzgl. ersparter Zinsen einzusetzen. Die der Bank hieraus entstehenden Schäden sind vom Darlehensnehmer zu tragen. 21 Steuerliche Auswirkungen der Tilgungsaussetzung (gilt nur bei Laufzeitbeginn des Versicherungsvertrags vor dem ) Nach dem Steueränderungsgesetz 1992 ist die Bank verpflichtet, dem Finanzamt unverzüglich die Fälle anzuzeigen, in denen Ansprüche aus Versicherungsverträgen zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt werden, die den Betrag von derzeit ,59 EUR übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abtretung der Versicherungsansprüche zur Absicherung oder Tilgung von Krediten oder Darlehen dazu führen, dass der Sonderausgabenabzug der Versicherungsprämien und die Steuerfreiheit der Versicherungszinsen wegfallen ( 10 Abs. 2 Satz 2 und 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die steuerrechtlichen Auswirkungen einer Tilgungsaussetzung gegen Abtretung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung sind von der Bank weder geprüft worden noch übernimmt die Bank hierfür die Haftung. 22 Weitere Verpflichtung des Darlehensnehmers Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, bei Bauvorhaben den Finanzierungsplan einzuhalten sowie das Gebäude plan- und fristgemäß zu errichten und baurechtlich abnehmen zu lassen, das Gebäude samt Zubehör zum vollen - soweit möglich zum gleitenden - Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden und auf Verlangen der Bank auch gegen andere Schäden versichert zu halten und der Bank die Versicherungsansprüche für Zubehör durch Hypothekensicherungsschein zu verpfänden; die abgeschlossene Gebäudeversicherung dient der Aufrechterhaltung des Werts des Beleihungsobjektes, nicht aber der Rückzahlung des Darlehens, der Bank die Besichtigung des Beleihungsobjektes (Innenbesichtigung und Außenbesichtigung) samt Zubehör zu gestatten, der Bank auf Verlangen Auskünfte und Nachweise über die Grundstücksverhältnisse sowie über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben und Jahresabschlüsse, zu deren Aufstellung er gesetzlich nicht verpflichtet ist, unverzüglich vorzulegen. Der Darlehensnehmer hat dafür einzustehen, dass die Verpflichtungen auch dann erfüllt werden, wenn ihm das Beleihungsobjekt nicht gehört. Der Darlehensnehmer und der Grundstückseigentümer haben der Bank etwaige durch Bergschäden eingetretene oder drohende Wertminderungen sofort mitzuteilen. Gleiches gilt für eingetretene oder drohende Wertminderungen infolge vergleichbarer Sachverhalte (z. B. Feuchtigkeitsschäden). Darlehensnehmer und Grundstückseigentümer treten die ihnen aus Bergschäden zustehenden Ersatzansprüche an die Bank für Kapital, Zinsen und sonstige Leistungen ab. Die Bank wird eine gütliche Einigung über Bergschädenersatzansprüche nur im Einvernehmen mit dem Darlehensnehmer und Grundstückseigentümer herbeiführen. Hat der Darlehensnehmer seinen ständigen Wohnsitz im Ausland, ist der Bank vor Darlehensauszahlung eine Zustellungsvollmacht zugunsten einer im Inland wohnhaften Person (Notar oder Rechtsanwalt) vorzulegen. Die gleiche Verpflichtung trifft den Darlehensnehmer, wenn er seinen regelmäßigen Wohnsitz nach Darlehensauszahlung in das Ausland verlagert. Die Pflicht zur Vorlage einer Zustellungsvollmacht trifft ebenso einen ausländischen Darlehensnehmer. 23 Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren wird auf einen (1) Tag verkürzt. 24 Sicherungssystem 24.1 Instituts- und Einlagenschutz Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden geschützt Informationsbefugnisse Die Bank ist befugt, der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des BVR oder einem von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 25 Werbewiderspruch Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden. 26 Aufsichtsbehörde Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 22, Frankfurt am Main, Deutschland (Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland); die für die Zulassung des Pfandbriefgeschäfts und für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt a. M. 27 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Bank. Soweit ein Vertragspartner der Bank Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist die Bank berechtigt, am Sitz der Bank Klage zu erheben II YK0NASG SDO Seite 4 von 5 Ausfertigung für den Kunden
5 28 Sonstige Bedingungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen II YK0NASG SDO Seite 5 von 5 Ausfertigung für den Kunden
Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen ( Kredit im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Kredite und Darlehen)
1 Einschränkung der Übertragbarkeit Der Anspruch auf Auszahlung des Kredites ist nur mit Zustimmung der Bank abtretbar oder verpfändbar. 6 Tilgungsplan Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung des Kredits
WL BANK. Volksbank eg, Syke. Allgemeine Darlehensbedingungen
Volksbank eg, Syke Allgemeine Darlehensbedingungen WL BANK 1 Einschränkung der Übertragbarkeit und Aufrechnungsbefugnis Der Anspruch auf Auszahlung des Darlehens ist nur mit Zustimmung der Bank abtretbar
Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen
Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen Kredit im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Kredite und Darlehen. 1 Einschränkung der Übertragbarkeit: Der Anspruch auf Auszahlung des Kredits ist
Refinanziertes Projekt Darlehen
Refinanziertes Projekt Darlehen Darlehen Sonderprogramm refinanziert Vermittelt durch: Neo Lider Business 24 Ltd. Rua Paracatu 747 Barro Preto Belo Horizonte Brazil www.lider-business24.com Vertragsnummer
Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen
Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen Kredit im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Kredite und Darlehen. 1 Einschränkung der Übertragbarkeit: Der Anspruch auf Auszahlung des Kredits ist
(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das
Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 488-505 Untertitel 1 Darlehensvertrag HI2284306 488-490 Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften HI2284307 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber): E-Mail:..
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
Vertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt.
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt und die im folgenden EVU genannt schließen folgenden Vertrag:
11 von 66. Allgemeine Informationen zu Immobilienfinanzierungen
Allgemeine Informationen zu Immobilienfinanzierungen Einleitung Eine umfangreiche Information unserer Kunden steht bei uns an erster Stelle. Wir haben Ihnen daher in dieser Broschüre allgemeine Informationen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1
Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1 1 Vertragspartner Der vorliegende Darlehensvertrag wird geschlossen zwischen der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg, Schützengasse
DSL. Bank. Selbstauskunft. Partnerbank der Finanzdienstleister
Selbstauskunft DSL Bank Partnerbank der Finanzdienstleister Bitte alle Angaben in deutlich lesbaren Druckbuchstaben. Aktenzeichen DSL Bank Wohnverhältnis zur Miete bei Eltern wohnend Eigentum Bitte alle
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2012 Datum: 06.03.2012 Sachbearb.: Petra Falkenberg Aktenzeichen: 022.3/fa öffentlich TOP 4 Bürgschaftsübernahme Beratungsfolge:
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Europäisches Standardisiertes Merkblatt Dieses europäische Merkblatt ist (zugleich) fester Bestandteil des Freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite. Eine Ausfertigung dieses Kodexes
für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer :
Mietvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer : Anbieter: Moselstrasse 18 Kunde: Firma Teststrasse PLZ Ort 1. Der Anbieter vermietet dem Kunden ITK-Hardware
MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort
MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS zwischen Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort nachfolgend Darlehensnehmer genannt und Titel Vorname
Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
- 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin
Darlehensvertrag zwischen Neue Energie Genossenschaft eg, Weberplatz 15, 14482 Potsdam im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und
Darlehensvertrag zwischen Neue Energie Genossenschaft eg, Weberplatz 15, 14482 Potsdam im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und im Folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die
DG-Verlag -Muster- Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit. Betrag/Währungseinheit
Bürgschaft Ausfallbürgschaft (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Bürge (Name, Anschrift, Geburtsdatum) Bank Der Bürge übernimmt gegenüber der Bank folgende
Montessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen
Volksbank eg, Syke Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen Kredit im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Kredite und Darlehen. 1 Einschränkung der Übertragbarkeit: Der Anspruch auf Auszahlung
SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -
SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch
Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer
Stand: 06/2016. I. Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-
BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR ,--
04.08. gzj. 5,11 % Serie 1024 ISIN: DE0001359412 EUR 25.000.000,-- Globalurkunde Nr. 1 BIS ZU GLOBALURKUNDE NACHRANGIGE INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN BIS ZU EUR 25.000.000,-- Die EUROHYPO AG schuldet dem
Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum
Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft
Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II
Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung
STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag
STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag Dieses Vertragsmuster ist eines für eine sog. atypische stille Gesellschaft. Das bedeutet, dass dem stillen Gesellschafter Rechte eingeräumt
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
Mustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag
Mustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag Zwischen Herrn Muster, Musterstrasse 5, PLZ Musterort nachfolgend Darlehensgeber genannt und Herrn
DIE SPARKASSE BREMEN AG
DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 23.06.2009 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 29.08.2008 5,00 % Die Sparkasse Bremen AG Inhaberschuldverschreibung von 2009
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung
Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
ANTWORT Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Fachbereich ABK/ Internetanfrage Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Darlehensnehmer:... Anschrift: Telefon (tagsüber):
Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
Nutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung zwischen MOOHN GmbH Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Anschrift) (ggf. abweichende Lieferanschrift) (Telefonnummer / Faxnummer) im Folgenden
Willst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau
Allgemeine Informationen zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Allgemeine Informationen zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen christina hey FinanzService Deisterstr. 17 31552 Rodenberg Diese allgemeinen Informationen dienen Ihnen als Verbraucher und eventuell zukünftigem
A. Einführung (Freckmann) 1. B. Anwendungsbereich (Merz) 11. C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 37
Inhaltsübersicht A. Einführung (Freckmann) 1 B. Anwendungsbereich (Merz) 11 C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 37 D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merz)
Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers Kreditgeber Anschrift Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite PSD Bank RheinNeckarSaar eg Deckerstraße 37-39 70372 Stuttgart Telefon 0711 90050-2900
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
Aktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3. Aktualisierung 2010 (30. Juli 2010) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.
AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
Kommunalkredit Austria AG
NACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2047 der Kommunalkredit Austria AG über ein Nachrangkapital-Darlehen in Höhe von EUR 9.000.000 (in Worten: EUR neun Millionen) Die Kommunalkredit Austria AG, Türkenstrasse
08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
1. bei denen der Nettodarlehensbetrag (Artikel 247 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) weniger als 200 Euro beträgt,
Stand 11.06.2010 491 Verbraucherdarlehensvertrag (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 04/2015 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Förderkredit (Ratenkredit) Wesentliche
Fischerei-Pachtvertrag
Fischerei-Pachtvertrag für fließende und stehende nichtgeschlossene Gewässer gem. Art. 2 BayFig zwischen als Verpächter (Name, Anschrift) und als Pächter_(1) (Name, Verein und Anschrift) 1 Gegenstand der
Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel
Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen
Eidesstattlichen Versicherung. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Unterrichtung ITTs, wenn Änderungen gemäß Ziffer 8.2 a f vorliegen.
5 Stornierungen 5.1 5.2 5.3 Die unter 4 genannten Regelungen gelten entsprechend auch für die von dem Kunden gegenüber ITT aufgrund eines Rücktritts von einer gebuchten Reise zu entrichtenden Stornokosten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden
Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden Versicherungsnehmer: (falls nicht gleichzeitig zu versichernde Person) Vorname, Name: Geburtsdatum: Zu versichernde Person: Vorname, Name: Geburtsdatum:
VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz
Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN
GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN der 150.000.000,- 6,75 % auf den Inhaber lautenden Genussscheine 2002/2011 150.000 Genussscheine im Nennbetrag von jeweils 1.000,- ausschüttungsberechtigt vom 20. März 2002 an,
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.
Der Werkvertrag. er sich im Annahmeverzug befindet ( 644 Abs. 1 S. 2 BGB). das Werk versendet wird ( 644 Abs. 2, 447 BGB).
Andere Verträge Der Werkvertrag hat Ergänzungsfunktion und gilt für alle Vereinbarungen über einen entgeltlich herbeizuführenden Leistungserfolg, die nicht dem Kaufrecht unterfallen. Hierunter fallen auch
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese
- 7 - Synopse (nur Regelungsteil)
- 7 - Synopse (nur Regelungsteil) Zusammenstellung des s eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bondgarantien AGB BG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bondgarantien AGB BG Gültig ab 1. April 2013 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Bondgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum 3 3 Eintritt des
Polly & Bob Nachbarschaftsdarlehen in Form eines Nachrangdarlehens
Polly & Bob Nachbarschaftsdarlehen in Form eines Nachrangdarlehens zwischen der Polly & Bob UG (haftungsbeschränkt), Wühlischstr. 12, 10245 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:
Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH
Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
Präambel. Darlehensvereinbarung. 1. Der Investor gewährt der blitzzcar ein Darlehen in Höhe von x.000, (in 1.000, Schritten bis zu max. 21.
DARLEHENSVERTRAG abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen Max Mustermann, geb. 31.12.2000 AT 1990 Wien, Mustergasse 8/15 nachfolgend kurz: Investor und der blitzzcar GmbH. FN 416066m AT-1220 Wien,
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Jetzt einkaufen - nach Erhalt der Ware zahlen!
Jetzt einkaufen - nach Erhalt der Ware zahlen! In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen die Zahlung per Rechnung als Zahlungsoption an. Mit Rechnung müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und
Klassisches Appartement in ruhiger zentraler Lage mit idealer Verkehrsanbindung.
VERMITTLUNGSANGEBOT VERMIETUNG Neu renoviertes 1-Zimmer-Appartment München - Schwabing Düsseldorfer Straße 7 80804 München Unsere Empfehlung: Klassisches Appartement in ruhiger zentraler Lage mit idealer
Mietvertrag für Sportpistolenstand
Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
Darlehensvertrag ausschließlich für Mitglieder der Bürger Energie Bremen eg (Nachrangdarlehen)
1 c/o Kissinger Str.2a 28215 Bremen E Mail info@begeno.de www.begeno.de Darlehensvertrag ausschließlich für Mitglieder der Bürger Energie Bremen eg (Nachrangdarlehen) zwischen der der Bürger Energie Bremen
Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens FMBl 1993 S. 345 AllMBl1993 S. 866 StAnz
3.1 Beendigung nicht vollständig abgewickelter Geschäfte aus wichtigem Grund und bei Insolvenz
Seite 1 IV. Kapitel: Geschäfte an der Eurex Repo GmbH 3 Abschnitt: Close-Out-Netting Regelung 3.1 Beendigung nicht vollständig abgewickelter Geschäfte aus wichtigem Grund und bei Insolvenz (1) Sofern die
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285
Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Protokoll zu den Erläuterungen zum Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (gem. 491 a Abs. 3 BGB)
Protokoll zu den Anschlussfinanzierung für eine auslaufende Immobilienfinanzierung Persönliche sämtliche n ggf. Geburtsname akademischer Grad Staatsangehörigkeit Ablösung einer Immobilienfinanzierung bei
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Europäisches Standardisiertes Merkblatt Dieses europäische Merkblatt ist (zugleich) fester Bestandteil des Freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite. Eine Ausfertigung dieses Kodexes
AGB für den. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den. Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
AGB für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen 1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge. 2. 1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag
Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( )
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( 1204 1259) I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 1. Einigung 2 2. Übergabe oder ein