Der Werkvertrag. er sich im Annahmeverzug befindet ( 644 Abs. 1 S. 2 BGB). das Werk versendet wird ( 644 Abs. 2, 447 BGB).

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1 Andere Verträge

2 Der Werkvertrag hat Ergänzungsfunktion und gilt für alle Vereinbarungen über einen entgeltlich herbeizuführenden Leistungserfolg, die nicht dem Kaufrecht unterfallen. Hierunter fallen auch Werklieferungsverträge, die auf herzustellende oder zu erzeugende bewegliche Sachen gerichtet sind ( 651 BGB). Die Abgrenzung zu den reinen Werkverträgen erfolgt danach, ob der Schwerpunkt einer Leistung (dem Werte nach) auf der Lieferung von beweglichen Sachen oder auf der Montage liegt. ist anders als der Kaufvertrag für den Besteller jederzeit kündbar; der Werkunternehmer behält in diesem Fall seinen Lohnanspruch, muss sich aber hierauf Ersparnis und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen ( 649 BGB). verpflichtet den Besteller zur Abnahme des Werks ( 640 Abs. 1 S. 1 BGB, Ausnahmen: 646 und 640 Abs. 1 S. 2 BGB), mit der die Vergütung fällig wird ( 641 Abs. 1 BGB, Ausnahmen: Abs. 2 der Vorschrift). Schon vorher trifft den Besteller die Lohngefahr, wenn er sich im Annahmeverzug befindet ( 644 Abs. 1 S. 2 BGB). das Werk versendet wird ( 644 Abs. 2, 447 BGB). das Werk infolge einer Anweisung oder eines Stofffehlers untergeht oder unausführbar wird ( 645 BGB). Diese Vorschrift wird analog auf andere Leistungshindernisse angewandt, denen der Besteller nähersteht als der Empfänger.

3 Die Mängelhaftung des Werkunternehmers unterscheidet sich von der des Verkäufers durch das Wahlrecht des Werkunternehmers zwischen Mangelbeseitigung und Neuherstellung ( 635 Abs. 1 BGB). das Recht des Bestellers zur Selbstvornahme, das zwar eine erfolglose Fristsetzung, aber nicht das für den Schadensersatz erforderliche Verschulden des Unternehmers voraussetzt ( 637 BGB). das Recht zur Einbehaltung der Mangelbeseitigungskosten samt Druckzuschlag von 100 % ( 641 Abs. 3 BGB). leicht unterschiedliche Verjährungsfristen ( 634a Abs. 1 BGB).

4 Die Schenkung zerfällt in ein formfreies Handgeschäft ( 516 BGB) und ein formpflichtiges Schenkungsversprechen, dessen Formmangel durch Bewirkung der Leistung geheilt wird ( 518 BGB), weil von ihr dieselbe Warnwirkung ausgeht. führt wegen der einseitigen Begünstigung des Beschenkten nur zu einer eingeschränkten Haftung des Schenkers ( 521, 523 f. BGB). Diese gilt aber für die Verletzung einer Rücksichtspflicht nur, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der vom Schenker übernommenen Leistungspflicht steht. unterliegt einem Vorbehalt im Fall der Verarmung des Schenkers ( 519, 528 BGB) und des groben Undanks des Beschenkten ( 530 BGB). kennzeichnet auch im Übrigen eine Schwäche des unentgeltlichen Erwerbs ( 816 Abs. 1 S. 2, 822 BGB).

5 Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter zu einem dauernden Erfolg, nämlich die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu überlassen und zu erhalten ( 535 Abs. 1 BGB). weist Besonderheiten bei der Mängelhaftung auf: - Die Minderung tritt automatisch und nicht erst auf Erklärung des Mieters ein ( 536 Abs. 1 BGB). - Der Vermieter hat verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel der Mietsache einzustehen ( 536a Abs. 1 BGB). - Der Mieter hat ein Selbstbeseitigungsrecht, das allerdings vom Verzug des Vermieters abhängt ( 536a Abs. 2 BGB). - An die Stelle des Rücktritts tritt die fristlose Kündigung, mit der das Mietverhältnis für die Zukunft aufgelöst wird ( 543 BGB).

6 Der Mietvertrag über Grundstücke und Räume geht auf deren Erwerber über, wenn die Mietsache vorher dem Mieter überlassen war ( 566 BGB). Dieser gesetzliche Vertragseintritt dient dazu, dem Mieter einen Anspruch auf Überlassung der Mietsache gegen denjenigen zu erhalten, der ihn auch erfüllen kann. beruht auf der Vorstellung, dass die Mietsache mit dem Recht des Mieters belastet ist, das durch die Überlassung der Mietsache an ihn Publizität erlangt. unterliegt zum Schutz des Erwerbers dem Gebot der Schriftform, wenn er für mehr als ein Jahr abgeschlossen wird und gilt ansonsten als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ( 550 BGB).

7 Die Wohnraummiete wird im Interesse des Mieters dadurch in ihrem Bestand geschützt, dass der Vermieter auch für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Vertrags einen Kündigungsgrund braucht, der nicht schon bei der Absicht zur Mieterhöhung vorliegt ( 573 Abs. 1) insbesondere im Fall von Eigenbedarf gegeben ist ( 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Zeitmietverträge nur in besonderen Fällen zulässig sind und ansonsten als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gelten ( 575 Abs. 1 BGB). gibt dem Vermieter zum Ausgleich für den Bestandsschutz einen Anspruch auf Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( 558 BGB).

8 Der Darlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber zur Auszahlung des Darlehens und den Darlehensnehmer zur Zinszahlung ( 488 Abs. 1 BGB). ist als Verbraucherdarlehensvertrag ( 491 BGB) mit Schutzmechanismen zugunsten des Verbrauchers versehen: - Der Darlehensgeber ist zur vorvertraglichen Information verpflichtet ( 491a BGB) und hierfür haftbar. - Der Darlehensvertrag muss schriftlich und unter bestimmten Angaben (auf die sich auch die vorvertraglichen Informationen beziehen) abgeschlossen werden ( 492 BGB). Um dem Darlehensnehmer die sofortige Rückzahlung zu ersparen, kommt er jedoch mit günstigeren Konditionen für den Darlehensnehmer zustande, wenn die Auszahlung der Darlehensvaluta erfolgt ( 494 BGB). - Der Darlehensnehmer hat ein Widerrufsrecht ( 495 BGB).

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