Strategische Partnerschaften im Bereich Schulbildung (Konsortialprinzip) Hinweise zur Antragstellung 2018

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1 Strategische Partnerschaften im Bereich Schulbildung (Konsortialprinzip) Hinweise zur Antragstellung 2018 Stand:

2 Erasmus+: 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend Leitaktion 1 KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2 KA 2 Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis (=> "Strategische Partnerschaften") Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen 2

3 Zuständigkeiten: 4 Nationale Agenturen in Deutschland Gemeinsame Website: 3

4 Auf der PAD-Website Eigener Bereich für Konsortialpartnerschaften mit Informationen, Formularen und Beispielen 4

5 Bei welcher deutschen NA werden Anträge eingereicht? Die Antragsteller geben im Antrag an, in welchem Bereich ihr Projekt angesiedelt ist (Schule, Hochschule, Berufsbildung ) Dafür (und damit für die Auswahl der zuständigen NA) ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft: "not what they are but what they do" d.h. auch z.b. eine Hochschule oder ein Unternehmen kann einen Antrag im Bereich Schulbildung stellen (PAD / DE 03), wenn sich die Thematik der Partnerschaft auf die Schulbildung bezieht Ausnahme: Anträge auf reine Schulpartnerschaften und Partnerschaften zur regionalen Kooperation im Schulbereich können nur bei PAD eingereicht werden 5

6 Zielsetzung "Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und / oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen." (Programmleitfaden) Partnerschaften verschiedener Größe mit unterschiedlichem Anspruchsniveau mit unterschiedlichem Budgetrahmen sind möglich 6

7 Aktivitäten im Bereich Schulbildung Beispiele Transnationaler Austausch guter Praxis Entwicklung von Curricula, neuer Unterrichtsmethoden, innovativer Lehrund Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich Aktivitäten, die die Integration von Flüchtlingen und Migranten fördern Tipp: Zusammenfassungen bestehender Projekte (PAD-Website) und Disseminationsplattform der EU für Ideen und Anregungen: 7

8 Programmleitfaden 2018 Grundlage für die Antragstellung Englisches Original und weitere Sprachversionen Leitaktion 2: ab S. 103 (engl. Version) Weitere wichtige Teile: Part C Information for Applicants Annex I Specific Rules => Leitaktion 2 ab S. 289 engl. Version 8

9 Welche Staaten können teilnehmen? Teilnahmeberechtigt: 33 Programmstaaten: 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Partnerstaaten = alle anderen Staaten weltweit (auch die Schweiz) Einrichtungen aus Partnerstaaten können unter bestimmten Bedingungen an Strategischen Partnerschaften (aber nicht an Schulpartnerschaften) teilnehmen, wenn ihre Mitwirkung einen wesentlichen Mehrwert für das Gesamtprojekt bedeutet aber: wenn der Mehrwert als nicht gegeben beurteilt wird, wird das gesamte Projekt abgelehnt unabhängig von seiner Qualität 9

10 Prioritäten Horizontale Prioritäten: für alle Bereiche (Hochschule, Berufsbildung, Schule, Jugend) Sektorspezifische Prioritäten Schulbildung Konzept "nationale Prioritäten im europäischen Kontext" (seit 2017): Aus diesen europäischen Prioritäten können auf nationaler Ebene solche mit besonderer Relevanz ausgewählt werden DE Schulbildung: keine besondere Hervorhebung Anträge im Bereich Schulbildung müssen mindestens eine horizontale Priorität oder eine schulbildungs-spezifische Priorität abdecken 10

11 2018: 7 Horizontale Prioritäten (Details: s. Leitfaden!) Entwicklung relevanter, hochwertiger Fertigkeiten und Kompetenzen, Schlüsselkompetenzen (=> Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, persönliche, soziale und berufliche Entwicklung, Teilhabe am staatsbürgerlichen und sozialen Leben) Soziale Eingliederung: Maßnahmen, die das Thema der Vielfalt ansprechen. a) Förderung der Entwicklung sozialer, zivilgesellschaftlicher und interkultureller Kompetenzen, Medienkompetenz und kritischen Denkens sowie die Bekämpfung von Diskriminierung, Ausgrenzung, Rassismus, Mobbing und Gewalt; b) Verbesserung der Teilhabe und der Lernleistung benachteiligter Lernender c) Verringerung der Ungleichheiten beim Zugang zu und Umgang mit digitalen Technologien Offene Bildung und innovative Praktiken im digitalen Zeitalter. Aktualisierung und Entwicklung digitaler Lernmaterialen und -instrumente Bildungsakteure: Förderung einer innovativen Lehre hoher Qualität in sämtlichen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugendarbeit. Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Abschlüssen Nachhaltigkeit der Investitionen, Leistung und Effizienz: Vorhaben zur Unterstützung der wirksamen Umsetzung des Europäischen Investitionsplans. Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018: Der gesellschaftliche und bildungspolitische Wert des europäischen Kulturerbes 11

12 4 spezifische Prioritäten für den Bereich Schulbildung (Details: s. Leitfaden) Stärkung des Profils der Lehrberufe (Lehrkräfte, Schulleitung, Lehrerausbildung) auch: in Hinsicht auf Umgang mit heterogenen Lernergruppen und Diversität im Klassenzimmer (einschließlich Kinder mit Migrationshintergrund) Förderung des Erwerbs von Fertigkeiten und Schlüsselkompetenzen von Lernenden, z.b. Verbesserung schwacher Leistungen in Mathematik, Naturwissenschaften, Lese- und Schreibkompetenz; Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes zum Sprachenlernen unter Berücksichtigung der zunehmend mehrsprachigen Situation in der Schule Bekämpfung von frühem Schulabgang und Benachteiligung, Verbesserung der schulischen Leistung junger Menschen, Entwicklung ganzheitlicher und individualisierter Lehrmethoden, Zusammenarbeit von schulischen und außerschulischen Akteuren, Erleichterung von Übergängen Entwicklung der Qualität frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote 12

13 Typen von Partnerschaften bei Leitaktion 2 / Schulbildung Schulpartnerschaften Ausschließlich zwischen Schulen / vorschulischen Einrichtungen "monobeneficiary" (jede Schule hat eigenen Vertrag mit NA) DE: 80% des Budgets Innovationspartnerschaften Verschiedene Akteure Konsortialprinzip / "multibeneficiary" (1 Vertrag für alle Partner) Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren DE: 20% des Budgets Verschiedene Akteure Konsortialprinzip / "multibeneficiary" (1 Vertrag für alle Partner) 13

14 Budget in absoluten Zahlen: Budget 2018 für Konsortialprojekte Fördervolumen für alle bewilligten Konsortialprojekte 2017 (Kein Antrag musste wegen nicht ausreichenden Budgets abgelehnt werden) Ca. 6,4 Mio Ca. 3,3 Mio = gute Förderchancen für gute Projektanträge auch bei Konsortialprojekten 14

15 2 Typen von Partnerschaften nach dem Konsortialprinzip (Kennzahl 201): Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren Innovations- Partnerschaften Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken durch Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Es sollen auch Produkte erstellt und Ergebnisse verbreitet werden (im Rahmen der regulären Projektarbeit) Entwicklung von innovativen Konzepten und Materialien zur Nutzung durch Dritte Intensive Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzbarmachung hochwertiger Produkte / Ergebnisse ("Geistige Leistungen / Intellectual Outputs") Zusätzliche Budgetkategorien für die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Produkte 15

16 Strategische Partnerschaften zur regionalen Kooperation in der Schulbildung Historie: Regio-Partnerschaften Europäische Zusammenarbeit von lokalen / regionalen Netzwerke unter Federführung von Schulbehörden Bis 2016 wahlweise auch bilateral Schulverwaltungsbehörde* (*Definition jeweils durch Mitgliedstaat) Schule/n Weitere/r Partner Seit 2017: Wahlweise als Innovations- oder als Best-Practice-Partnerschaft nur multilateral führende Rolle der Schulbehörden Netzwerk Schulbehörde + Schule/n + weitere/r Partner kein formales Kriterium (aber inhaltlich sinnvoll!!!) Wahl dieses Partnerschaftstyp durch Auswahlfeld im Antragsformular Frage zur Rolle der Schulbehörden 16

17 Allgemeines zu Konsortialpartnerschaften 1/4 Dauer einer Partnerschaft: zwischen 12 und 36 Monaten bei Antragstellung festzulegen Multilateral mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten Förderverfahren Konsortialprinzip: Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung Aufgaben der koordinierenden Einrichtung: siehe z.b. "Handbuch für Koordinatoren" der vorherigen Jahrgänge (Website des PAD) 17

18 Allgemeines 2/4 Antragsberechtigt als Koordinator: jede öffentliche oder private Einrichtung in einem Programmstaat z.b. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen, Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik, ggf. Akteure aus anderen Bereichen Hinweis des PAD: Schulen wird von einer Funktion als Koordinator bei Konsortialprojekten dringend abgeraten Teilnahmeberechtigt als Partner: Jede öffentliche oder private Einrichtung in einem Programmstaat zusätzlich ggf. auch Einrichtungen aus Partnerstaaten, wenn dadurch klarer Mehrwert für das Gesamtprojekt und die Grundbedingungen (Einrichtungen aus mindestens 3 Programmstaaten) erfüllt sind 18

19 Allgemeines 3/4 Vorsicht bei nicht-öffentlichen Einrichtungen als Koordinatoren Bedingungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit (s. Programmleitfaden) beachten: Nicht-öffentliche Einrichtungen als Koordinatoren müssen bei einem Gesamtzuschuss über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen bei Bewilligung des Antrags kann die NA ggf. eine Bankgarantie verlangen zusätzliche Kosten daher bei der Planung prüfen, welche Einrichtung innerhalb der Partnerschaft die Rolle des Antragstellers / Koordinators übernimmt 19

20 Allgemeines 4/4 "Assoziierte Partner" (Wiedereinführung des Konzepts seit 2017): Im Antrag klar zu definierende Rolle: Beitrag zu Aktivitäten, Dissemination etc. sind aber keine Vertragspartner, erhalten kein Budget und können nicht aus EU-Mitteln an Mobilitäten teilnehmen Vorteil? 20

21 Zuschusskategorien Details in getrennter Präsentation Projektmanagement und Durchführung Länderübergreifende Projekttreffen Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten / AULs (Mobilitäten) Special Needs (Personen mit Behinderung) Außergewöhnliche Kosten Intellectual Outputs (nur bei Innovationspartnerschaften) Multiplikatorenveranstaltungen (nur bei Innovationspartnerschaften) 21

22 Erläuterung zur Kategorie "Geistige Leistungen / Intellectual Outputs" Innovative Ergebnisse / Produkte von substantieller Qualität, deren Erstellung besonderen Aufwand erfordert Potentieller Nutzen und Verwendbarkeit für Dritte erforderlich Bei dafür notwendiger Arbeitszeit, die über die reguläre Projektarbeit hinaus geht => EU-Zuschüsse möglich Nur für "Innovationspartnerschaften" n.b.: Auch Projekte vom Typ "Austausch bewährter Praxis" können durchaus hochwertige Ergebnisse und Produkte hervorbringen! (Aber es können dafür keine Zuschüsse in der Kategorie "Geistige Leistungen" beantragt werden.) 22

23 Multiplikatorenveranstaltungen dienen zur Verbreitung und Weitergabe der Projektergebnisse an Außenstehende / Multiplikatoren (nicht an die eigenen Projektpartner) z.b. Konferenzen, Seminare, Fachtagungen (von einem der Projektpartner organisiert) national oder international nur möglich bei Innovationspartnerschaften nur bei Bewilligung der entsprechenden Ergebnisse in der Kategorie Geistige Leistung (Intellectual Output) n.b.: Auch Projekte vom Typ "Austausch bewährter Praxis" können in Veranstaltungen ihr Projekt und ihr Ergebnisse vorstellen (Aber es können dafür keine Zuschüsse in der Kategorie "Multiplikatorenveranstaltungen" beantragt werden.) 23

24 Mobilitäten im Rahmen von Strategischen Partnerschaften 24

25 Länderübergreifende Mobilitäten im Rahmen von strategischen Partnerschaften Diverse Arten von Mobilitäten (s. folgende Folien) Nur Mobilitäten von Projektpartnern werden gefördert (keine Förderung von Außenstehenden) Alle Aktivitäten finden in den Staaten der beteiligten Projektpartner statt Ausnahme bei Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten: keine Langzeitmobilitäten, keine Mobilitäten von Lernenden Ausnahme bei allen Partnerschaften: Aktivitäten dürfen auch stattfinden am Sitz einer Institution der EU, selbst wenn sich keine der am Projekt beteiligten Einrichtungen in diesem Staat befindet: Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag 25

26 Länderübergreifende Projekttreffen Diese gehören zur regulären Projektarbeit und müssen nur hinsichtlich ihrer Anzahl / Teilnehmerzahl begründet werden keine Mindest- oder Höchstdauer Veranstaltungsort: i.d.r. eine der am Projekt beteiligten Einrichtungen Förderung erst ab 100 km Entfernung Bei zwei Einrichtungen aus demselben Staat ist ein Projekttreffen dann förderfähig, wenn die Entfernung zwischen den beiden Partnern mindestens 100 km beträgt und ausländische Partner ebenfalls an dem Treffen teilnehmen 26

27 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Diese Arten von Mobilitäten können zusätzlich beantragt werden, müssen aber besonders begründet werden und zur Erreichung der Projektziele beitragen Verschiedene Typen (s. Tabelle auf der nächsten Folie) alle Angaben zur Mindestdauer: ohne Reisetage!!! Reisetage können für den Aufenthaltszuschuss angesetzt werden, zählen aber zur Erreichung der Mindestdauer nicht mit Ort: in einem der am Projekt beteiligten Staaten Gestaffelte Entfernungsbänder (mindestens: 10 km) 27

28 Bezeichnung Dauer Zielgruppe Erläuterung Kurzzeit-Austausch von Schülergruppen (in 1. Linie bei Schulpartnerschaften) Längere Mobilitätsphasen von Schülern (in 1. Linie bei Schulpartnerschaften) 3 Tage 2 Monate 2 12 Monate Schüler/innen in Begleitung von Lehrkräften Einzelschüler/innen (in Vollzeitausbildung an der entsendenden Schule) Mindestalter: 14 Jahre Gemeinsame Projektarbeit Beschreibung siehe auch Annex I des Programmleitfadens siehe auch Annex I des Programmleitfadens. Spezieller Leitfaden (englisch): Auf PAD-Website bei "Leitaktion 2 / Durchführung von Projekten" Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal 3 Tage 2 Monate Kleine Gruppen des Personals / der Lehrkräfte aus den verschiedenen beteiligten Einrichtungen z.b. Studienaufenthalte mit Besuch relevanter Einrichtungen, Workshops, Schulungen siehe auch Annex I des Programmleitfadens Unterrichts- und Ausbildungstätigkeit über längere Zeiträume Gemischte Mobilität von Lernenden 2 12 Monate 5 Tage 2 Monate Einzelne Lehrkräfte / pädagogisches Personal Lernende n.b. Mobilität im Hochschulbereich ist nicht vorrangiges Ziel bei KA 2 Schulbildung Berufsbezogene Tätigkeit im Ausland, Teilnahme an strukturierten Kursen und Seminaren, Hospitationen, siehe auch Annex I des Programmleitfadens siehe auch Annex I des Programmleitfadens 28

29 Bewertungskriterien 29

30 Prinzip der Verhältnismäßigkeit Die Höhe des beantragten EU-Zuschusses sollte in Relation zu Art und Umfang der Partnerschaft stehen Gleiche Bewertungskriterien für alle, aber Berücksichtigung der Art der jeweiligen Partnerschaft bei der Beurteilung / Punktevergabe 30

31 Prinzip der Verhältnismäßigkeit Beispiel Was heißt "innovativ"? Für eine Partnerschaft zum Austausch bewährter Verfahren (z.b. zwischen Schulbehörden, Schulen und weiteren Akteuren): Aufbau einer strategischen Kooperation und Vernetzung untereinander, Vergleich, Austausch und Test von Methoden und Materialien zum gewählten Thema, ggf. Erstellung von Materialien zur Verwendung auch durch Dritte, Für eine Partnerschaft zwischen Hochschulen, Studienseminaren etc. (Innovationspartnerschaft): Entwicklung neuer und übertragbarer, frei zugänglicher Instrumente und Materialien zu bestimmten Aspekten der Lehrerausbildung auf der Grundlage einer fundierten vorherigen Bedarfsanalyse, 31

32 32

33 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 1/2 u.a.: Bezug zu den Prioritäten der Aktion, Bedarfsanalyse, Ziele, Bedeutung für die teilnehmenden Einrichtungen, Innovation, europäischer Mehrwert (Ergebnisse könnten auf einzelstaatlicher Ebene so nicht erreicht werden) Relevanz des Projekts Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen u.a.: Qualität und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz (Budgetplanung); bei transnationalen Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: Zusammenhang zu den Projektzielen Qualität von Konzept und Durchführung

34 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 2/2 u.a.: Zusammensetzung der Partnerschaft (passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der Ziele), Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einbeziehung von "Newcomern", Koordinationsund Kommunikationsmechanismen; bei Einrichtungen aus einem Partnerstaat: Mehrwert für das Gesamtprojekt? (falls nicht=> Ablehnung des gesamten Antrags!) u.a.: Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligen Einrichtungen und auf lokaler / regionaler / nationaler und europäischer Ebene, Qualität des Verbreitungsplans (z.b. freie Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der EU-Förderung) Qualität des Projektteams und der Kooperation 30 Auswirkung und Verbreitung 20 34

35 Leitfaden für Gutachter (englisch) Enthält im Detail die Bewertungskriterien, auf deren Grundlage die Qualitätspunkte vergeben werden Lektüre vor Antragstellung unbedingt zu empfehlen Link auf Website des PAD Achtung: Aktualisierung für 2018 zu erwarten 35

36 Tipps für die Projektplanung und Antragstellung 36

37 Fragen vor der Antragsstellung Was ist der konkrete Bedarf (für die eigene Einrichtung / bzw. bei Innovationspartnerschaften: für die Allgemeinheit / das weitere Umfeld)? Welche Partner sollten mit an Bord sein, um das Ziel zu erreichen? Welche Aktivitäten führen zum Ziel? Welche Ergebnisse sollen entstehen und wie sollen sie verbreitet werden? Welche Wirkung erhofft man sich bei den Teilnehmenden und der Einrichtung? Wirkung 37

38 Fragen vor der Antragsstellung Direkt / indirekt Erwartet / tatsächlich Bedarfsanalyse Ziele Aktivitäten Ergebnisse Wirkung Aus: Dissemination and impact in Erasmus+ school projects, Nationale Agentur Frankreich auf Individuen, Strukturen, Systeme kurz-, mittel- und langfristig 38

39 Mögliche Fragestellungen für die Bedarfsanalyse Für Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren: vornehmlich auf die eigene Partnerschaft bezogen Was konkret wollen wir durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern erreichen bzw. verbessern? Welche Gegebenheiten herrschen an den beteiligten Einrichtungen in Bezug auf das gewählte Thema? Gibt es Schwierigkeiten / Defizite, die durch die gemeinsame Projektarbeit abgebaut werden können? Welche Erfahrungen liegen bei den einzelnen Partnern vor? Gibt es positive Beispiele, die übernommen, angepasst oder weiterentwickelt werden können? Für Innovationspartnerschaften: vornehmlich in Richtung Übertragbarkeit / Nutzen für andere Wie ist der "state of the art" im jeweiligen Themenbereich? Was gibt es schon? Was ist das Besondere an unserem Projektvorhaben und an unseren geplanten Ergebnissen? 39

40 Bei Planung für eine Antragstellung 2018 beachten Needs analysis Was gibt es schon? Wo ist Bedarf? Wie ist der "state of the art" im gewählten Themenbereich? Was ist das Besondere an unserem Projektvorhaben und an unseren geplanten Ergebnissen? Die Listen und Projektbeschreibungen der bisher geförderten KA 2 Projekte berücksichtigen (auch bei den anderen deutschen NAs!) Informationen über alle geförderten Projekte unter Erasmus+: auf der Disseminationsplattform der EU Kompendia und Ergebnisse früherer Projekte: s. auch Website der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency 40

41 Dokumentensammlung auf der Website der EU-Kommission Suche mit Filter möglich 41

42 Zusammensetzung der Partnerschaft Ausgewogen und den Projektzielen angemessen? z.b. bei Projekten im Schulsektor: Sind Schulen als Partner vertreten? Falls nicht: Welche Rolle spielen sie? (=> Erläuterung im Antrag) Projektanträge ohne Einbeziehung der Praxis (Schulen) sind oft zu theorielastig Knowhow, Erfahrung und Ressourcen der Partner im Hinblick auf die Projektziele Verteilung der Aufgaben Newcomer? Falls Einrichtungen aus Partnerstaaten: substantieller Beitrag für das Gesamtprojekt? (falls nicht: Ablehnung des gesamten Antrags!) Überlegung bei Partner aus CH: als Partner aufführen mit allen Risiken und Chancen - oder nur im Antrag erwähnen (ggf. Unterstützung durch NA CH)? 42

43 Partnersuche Für Schulen: etwinning Für alle Akteure im Schulbereich: School Education Gateway 43

44 Erfahrungen aus bisherigen Antragsrunden Tipps für die Antragstellung 2018 (1/2) Bezug zu den Programmzielen laut Leitfaden muss tatsächlich im Konzept erkennbar sein (nicht nur "Lippenbekenntnis") Mit Orientierung am Leitfaden, gutem Konzept und klarer Darstellung die eigenen Chancen erhöhen Aus dem Antrag müssen Inhalte hervorgehen, nicht nur passepartoutartige Beschreibungen des Projektmanagements Klare und aussagekräftige Beantwortung der Fragen, keine "Antragslyrik"! Keine ermüdenden Wiederholungen und Redundanzen! Lang ist nicht gleichbedeutend mit gut Tipp: Das "Project Summary" ist die Visitenkarte des Antrags und wird von den Gutachtern meist als erstes gelesen => aussagekräftige aber kurze Zusammenfassung erstellen! 44

45 Erfahrungen aus bisherigen Antragsrunden Tipps für die Antragstellung 2017 Passenden Projekttitel wählen (keine 3-Zeilen-Ungetüme ) Budgetplanung: Realistischer Kostenplan Kosteneffizienz ist auch ein inhaltliches Bewertungskriterium => nicht "hoch pokern" in der Annahme, dass ohnehin gekürzt wird Vorsicht mit vorgefertigten Rastern / Modulen! (Ablehnungsgefahr bei ähnlichen Anträgen) Beratungsangebot / Merkblätter beachten Projektskizzenberatung des PAD (ohne Erfolgsgarantie!) Den Antrag einem "critical friend" zu lesen geben 45

46 Tipp: auch mal im Bereich "Durchführung" stöbern Dort: Hinweise, die eventuell für die Projektkonzeption und für die Beantwortung der Fragen im Antragsformular hilfreich sein können 46

47 Exkurs: Der Europass Mobilität Dokumentiert Lernerfahrungen im Ausland Kann von entsendenden Einrichtungen für Einzelpersonen und Gruppen beantragt (und anschließend konkret ausgefüllt) werden Eine Antwort auf die Frage im Antragsformular nach der Verwendung des Europass sollte projektbezogen durchdacht sein Leitfaden zum Europass Mobilität im Schulbereich mit Schritt-für-Schritt Erläuterung auf der Website des PAD PAD ist Ausgabestelle für den Schulbereich Nationales Europass Center (NEC) 47

48 Antragsvorbereitung und Antragstellung PAD-Website 48

49 Merkblätter und Hilfen für das Ausfüllen des Antragsformulars (für 2018 noch zu aktualisieren) 49

50 Antragsverfahren allgemein Alle Antragsteller müssen sich vorab einmalig in einem zentralen Portal registrieren Programmteilnehmer-Identifikations Code (PIC) notwendig für die eigentliche Antragstellung Alle Informationen mit Schritt-für-Schritt- Anleitung auf der Website des PAD Online-Antragstellung: Einreichung bis 12:00:00 Uhr MEZ des jeweiligen Antragstermins (Es kommt auf die Sekunde an!) tion-2/it-werkzeuge/teilnehmerportalurf.html 50

51 Projektskizzenberatung durch den PAD Formular für die Projektskizze auf der PAD-Website Einzureichen bis spätestens 31. Januar pad.org/programme/erasmusplus/leitaktion-2- konsortialpartnerschaften.html 51

52 Antragstermin (12:00:00 mittags Brüsseler Zeit) Es kommt auf die Sekunde an! Projektdauer zwischen 12 und 36 Monaten Projektbeginn zwischen dem 1.9. und dem Projektende spätestens Fragen und Hinweise zu dieser Präsentation bitte an Tel

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