RASENKATALOG. Agrarhandel Elbers IM BLICKPUNKT L. STROETMANN SAAT RASEN 2018 DAS EXTRA AUF 28 SEITEN TITEL-STORY

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1 RASENKATALOG TITEL-STORY IM BLICKPUNKT Agrarhandel Elbers L. STROETMANN SAAT RASEN 2018 DAS EXTRA AUF 28 SEITEN

2 Standorte Unsere Niederlassungen Wir bieten Ihnen Kundennähe an neun Standorten und darüber hinaus verfügen wir über ein Netz von Vertriebspartnern im gesamten Bundesgebiet. Produktion/Vertrieb Hagenow Zentrale Münster Produktion, Lager, Vertrieb Münster-Amelsbüren Produktion/Vertrieb Altenweddingen MS-Hiltrup MS-Amelsbüren Hansa-Business-Park in Münster-Amelsbüren: Produktion und Großlager Neu: Anschluss BAB-A1+ A43 Hamburg Berlin Produktion/Vertrieb Querfurt Köln Produktion Oer-Erkenschwick Vertrieb Paderborn Produktion/Vertrieb Schwarzadler Donau Äußere Wiener Str. 11 München B15 B8 Landauer Straße Siemensstraße Max-Planck- Straße Kremser Straße A3 Vertrieb Regensburg Standorte L. Stroetmann Saat Sieben Niederlassungen mit Vertriebsabteilung bieten im Segment Rasen-Saatgut beste Beratung. Sprechen Sie uns an.

3 Inhaltsverzeichnis Die Kraft steckt in der Qualität Dieses Leitmotiv steht für unser aktuelles Rasensortiment 2018 und besonders für unsere stetige Unternehmensentwicklung. Unser aktuelles Leitmotiv beschäftigt sich mit den immer häufiger auftretenden Wetterextremen, die einen anteilig ursächlichen Klimawandel vermuten lassen. Folglich legen wir gesteigerten Wert auf die Auswahl optimal geeigneter Sorten und Mischungen um damit Ihren persönlichen Erwartungen an einen gepflegten Rasen die notwendige Grundlage zu geben. Somit konzentrieren wir uns mittlerweile seit über 225 Jahren auf das Wesentliche: beste Saatgutqualität Kontrolle im eigenen Labor hohe Leistungsfähigkeit in der Verarbeitung modernste Produktionsanlage an der A 1 das Erkennen und Erfüllen von Kundenwünschen Sondermischungen und viele individuelle Verpackungslösungen überzeugender Service aufgrund hochmotivierter und langjähriger Mitarbeiter In diesem Zusammenhang freuen wir uns Ihnen unseren Rasenkatalog 2018 überreichen zu dürfen und laden Sie ein: Erleben Sie mit uns die erfolgreiche Rasensaison 2018 L. Stroetmann Saat Sortiment Fachinfos L.Stroetmann Saat Niederlassungen... 2 L.Stroetmann Saat Ansprechpartner Wir bilden aus!... 6 Artenbeschreibung Titel-Story Agrarhandel Elbers Neues aus der Produktion Sortiment Wildblumenrasen + Biologische Bodenverbesserer RSM Saatgut Öko-Zertifikat Rasenanbau Geschäftsbedingungen Ordersatz Georg Kloppenburg - Spartenleiter Saatgut - 3

4 Ihre Ansprechpartner ZENTRALE MÜNSTER Zentralverwaltung Harkortstraße Münster Produktion Münster-Amelsbüren Geschäftsführung: Lutz Stroetmann Zentrale Münster Telefon Fax Harkortstraße Spartenleitung Georg Kloppenburg Produktmanager Matthias Osterfeld Gräser-Mischungen Produktmanagerin Katja Meyer-Zurwelle Abwicklung Vertrieb Münster-Amelsbüren Telefon Fax Lübecker Straße NL-Leitung / Verkauf Ingo Rehbaum rehbaum@stroetmann.de Verkauf Sebastian Jeiler jeiler@stroetmann.de Verkauf David Schnieders schnieders@stroetmann.de Verkauf Nikolai Schlichtmann schlichtmann@stroetmann.de Disposition - Verkauf Matthias Künzel kuenzel@stroetmann.de Disposition - Verkauf Tobias Heinrich heinrich@stroetmann.de Produktion Münster-Amelsbüren Telefon Fax Hansa-BusinessPark, Lübecker Straße kontakt@stroetmann.de Produktionsleitung Christel Micke micke@stroetmann.de Produktionstechnik Klaus Lütke-Harmann luetkeharmann@stroetmann.de Disposition Christian Westhues westhues@stroetmann.de Disposition Michael Rahn rahn@stroetmann.de Vertrieb Paderborn Telefon Fax Halberstädter Straße paderborn@stroetmann.de NL-Leitung / Verkauf Rüdiger Ortmann ortmann@stroetmann.de Verkauf Hans Stöfen stoefen@stroetmann.de Verkauf Richard Sievers sievers@stroetmann.de Disposition - Verkauf Michael Spier spier@stroetmann.de Disposition - Verkauf Christian Kleine kleine@stroetmann.de Disposition - Verkauf Alexander Stiensmeier stiensmeier@stroetmann.de 4

5 Vertrieb Hagenow Telefon Fax Robert-Bosch-Straße hagenow@stroetmann.de Verkauf Ralf Doennig doennig@stroetmann.de Vertriebsgebiet Mecklenbg.-Vorpom. Verkauf Wolfgang Remmert remmert@stroetmann.de Vertriebsgebiet Mecklenbg.-Vorpom. Verkauf Jörg Freiheit freiheit@stroetmann.de Vertriebsgebiet Brandenburg Verkauf Dr. Achim Schmitt-Mackens schmitt@stroetmann.de Vertriebsgebiet Niedersachsen Disposition Frank Lückener lueckener@stroetmann.de Disposition Doris Heckmann heckmann@stroetmann.de Vertrieb Querfurt Telefon Fax Obhäuser Weg querfurt@stroetmann.de Verkauf / Vermehrung Günter Kose kose@stroetmann.de Verkauf Nico Gengelbach gengelbach@stroetmann.de Vertriebsgebiet Thüringen Disposition Silvia Rühlmann ruehlmann@stroetmann.de Disposition Petra Kretschmar kretschmar@stroetmann.de Vertrieb Regensburg Telefon Fax Äußere Wiener Straße regensburg@stroetmann.de NL-Leitung / Verkauf Ivar Westerman westerman@stroetmann.de Verkauf Ulrich Kautzmann kautzmann@stroetmann.de Verkauf Robert Knerr knerr@stroetmann.de Disposition - Verkauf Thomas Huber huber@stroetmann.de Disposition Oliver Eckmann eckmann@stroetmann.de Vertrieb Radibor-Schwarzadler Telefon Fax Alois-Andritzki-Str schwarzadler@stroetmann.de Verkauf Sandra Köster koester@stroetmann.de Verkauf Annette Bollmann bollmann@stroetmann.de Disposition Claudia Berndt berndt@stroetmann.de Produktion Sülzetal, Telefon Fax Altenweddingen, Am Silo altenweddingen@stroetmann.de NL-Leitung / Produktion Markus Warncke warncke@stroetmann.de Disposition Sabrina Wartenberg wartenberg@stroetmann.de Disposition Jens Gloße glosse@stroetmann.de 5

6 Unternehmen Auszubildende bei L. Stroetmann Saat Ehemalige Auszubildende: Im Juni 2017 konnten wir Herrn Fabian Kortenbusch und Herrn Clemens von Looz zum überaus erfolgreichen Bestehen ihrer Abschlussprüfung gratulieren. Beide begannen ihre Ausbildung zum Kaufmann im Groß- & Außenhandel am 3. August In den darauf folgenden zwei Lehrjahren lernten Sie unsere drei Sparten Saatgut, Getreide und Heimtiernahrung kennen und wurden schnell Teil unseres Teams. So erlangten Sie weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Einkauf, Produktion, Vertrieb, Personalwesen sowie Buchhaltung. In ihren Prüfungen konnten Sie diese Kompetenzen und ihre Produktkenntnisse unter Beweis stellen. Neue Auszubildende: Darüber hinaus dürfen wir uns über unsere beiden neuen Auszubildenden freuen. Frau Stefanie Gerwing und Herr Felix Hols starteten am 1. August 2017 in ihre kaufmännische Ausbildung im Groß- & Außenhandel. Als erste Abteilung im Hause L. Stroetmann lernten Frau Gerwing die Getreidedisposition und Herr Hols den Saatguteinkauf kennen. Auch Sie werden im Laufe von zwei Jahren alle Tätigkeitsfelder von L. Stroetmann Saat erleben dürfen. Wir wünschen allen ehemaligen und neuen Auszubildenden weiterhin viel Erfolg auf ihrem Karriereweg! Herr von Looz wird im Herbst 2017 ein berufsbegleitendes Studium des Agrarhandels in Mosbach (DHBW) beginnen. Je Semester steht daher eine Theoriephase von ca. 3 Monaten an. In den übrigen Monaten des Halbjahres wird er am Standort Münster in der Vermehrungsdisposition für Getreide tätig sein und sein praktisches Wissen im Bereich der Finanzen und des Controllings erweitern. Herr Kortenbusch widmet sich zur selben Zeit einem klassischen Vollzeitstudium der Betriebswirtschaftslehre in Münster. Er wird jedoch in den Semesterferien und in seiner vorlesungsfreien Zeit unser Team in Amelsbüren unterstützen. 6

7 Quick Action Deutsches Weidelgras, tetraploid Konkurrenzstarkes Rasengras Eine neue Rasengeneration Verbesserte Stresstoleranz Verbesserte Narbenqualität Kurze Regenerationsphase Idealer Sportrasen DLF GmbH Oldenburger Allee Hannover Tel.:

8 Vermehrung Produktion von Einzelgräsern Lolium perenne, Festuca rubra rubra, Festuca rubra trichophylla, Poa pratensis...und...und... Im Bereich von Rasenmischungen bietet L. Stroetmann Saat seinen Kunden ständige Innovationen aufgrund der modernsten Produktionstechnik. Zudem garantieren wir eine umfassende Lieferfähigkeit für alle Mengen und Produkte. Diese Lieferfähigkeit können wir sicherstellen, indem bereits zwei Jahre vor Auftragserteilung bzw. Auslieferung eine Vermehrungsanlage von Einzelgräsern beauftragt wird. Dies betrifft große Pflanzenarten einer guten Qualitätsrasenmischung wie Lolium perenne, Festuca rubra rubra, Festuca rubra trichophylla, Poa pratensis, Phleum pratensis und viele andere. Diese einzelnen Gräserarten werden vorrangig in Europa, bei Bedarf auch auf der südlichen Erdhalbkugel (Neuseeland, Australien, Südamerika usw.) im Auftrag von L. Stroetmann Saat vermehrt, aufbereitet und zertifiziert. Zeitgerecht werden die Gräser als Rohkomponenten, die das Fundament für unsere Gräser-Mischungen darstellen, in unserer Produktion in Münster-Amelsbüren angeliefert. Mit diesem Engagement bei hohem eigenen Risiko sichert L. Stroetmann Saat somit bewusst die zukünftige Umsatzentwicklung der Kunden ab. Tatsächlich werden immer wiederkehrende Versorgungsengpässe von Einzelgräsern zum Bedarfszeitpunkt abgepuffert und damit praktisch ausgeschlossen. In der Folge generieren unsere Kunden sichere eigene Umsätze und Wachstum im Bereich Rasenmischungen. G. Kloppenburg - Spartenleiter Saatgut - Artenbeschreibungen Lolium perenne ( Deutsches Weidelgras ) Festuca rubra rubra ( Rotschwingel ausläufertreibend ) Deutsches Weidelgras ist eines der wertvollsten Gräser für sämtliche Arten von Rasen und anderen Grünlandflächen, da es eine dichte Narbe bildet. Weiterhin ist das Deutsche Weidelgras ein äußerst robustes, trittfestes Gras mit guter Trockenheitsresistenz. Die sehr schnelle Anfangsentwicklung ergibt bei Neuansaaten einen guten optischen Effekt. Für ausgesprochene Mähwiesen in geringerem Umfang zu empfehlen, da es schnell begrünt und gute Anfangserträge bringt. Der ausläufertreibende Rotschwingel ist ein wichtiges Gras für Wiesen, Weiden und besonders wertvoll für die Ansaat von Rasen. Ausläuferrotschwingel eignet sich besonders für Landschafts- und Gebrauchsrasen, da er sehr ausdauernd und anspruchslos ist, so dass er sich auf trockenen Böden hervorragend entwickelt. Feinblättrigkeit, Narbendichte und seine geringen Ansprüche sind weitere Merkmale. 8 Fotos bereitgestellt durch:

9 Artenbeschreibungen Festuca rubra commutata ( Rotschwingel horstbildend ) Festuca rubra trichophylla ( Kurzausläuferrotschwingel ) Der Horstrotschwingel hat eine gute Anfangsentwicklung und verdrängt dadurch Unkräuter. Bei den horstbildenden Arten sind die Blätter stets schmal und borstenartig. Er ist sehr unempfindlich in Bezug auf Trockenheit und stellt an die Düngung keine großen Ansprüche. Horstrotschwingel bildet eine dichte und feine Narbe. Verwendung findet der Horstrotschwingel im Zierrasen, Gebrauchsrasen aber auch im Landschaftsrasen. Poa pratensis ( Wiesenrispe ) Der Kurzausläuferrotschwingel liegt auf seine Eigenschaften bezogen zwischen dem Ausläuferrotschwingel und dem Horstrotschwingel. Seine feinen Blätter entwickeln eine mittlere bis dunkelgrüne Blattfarbe. Durch die kurzen und eng aneinander liegenden Ausläufer hat der Kurzausläuferrotschwingel die Möglichkeit, Lücken schnell zu schließen. Als Mischungskomponente für Zier-, Gebrauchs-, Landschafts- und Strapazierrasen hervorragend geeignet. Festuca ovina ( Schafschwingel ) Auch die Wiesenrispe ist eines der wichtigsten Gräser für sämtliche Rasenmischungen aufgrund seiner kurzen, unterirdischen Ausläufer. Sie bildet eine sehr dichte und strapazierfähige Narbe und ist sehr unempfindlich gegenüber Belastungen. Weiterhin ist sie sehr trockenheitsverträglich und von Natur aus kurzbleibend. Die Wiesenrispe stellt hohe Ansprüche an die Stickstoffversorgung. Gut geeignet für Strapazier-, Gebrauchs- und Zierrasen. Der Schafschwingel ist ein ausdauerndes, sehr anspruchsloses Untergras mit dichten, borstblättrigen und halmreichen Horsten. Schafschwingel ist sehr trockenheitsresistent. Er bleibt sehr kurz und bildet eine dichte Narbe. Einen zu häufigen Schnitt verträgt der Schafschwingel nicht, er bildet dann Lücken. Durch gute Düngung wird er von anderen Gräsern verdrängt. Agrostis tenuis ( Rotes Straußgras ) Agrostis stolonifera ( Flechtstraußgras ) Das rote Straußgras ist ein Gras mit kurzen unterirdischen Ausläufern und bildet dadurch eine dichte und feine Grasnarbe mit mittelbreiten Blättern. Rotes Straußgras ist ziemlich trockenheitsverträglich, zeigt allerdings bei längerer Trockenheit leichte Verfärbungen, die sich bei genügend Feuchtigkeit wieder zurückbilden. Es eignet sich für Zier-, Gebrauchs- und Landschaftsrasen. Ausdauerndes, formenreiches Gras mit ausgreifenden, oberirdisch verlaufenden Ausläufern. Diese verwachsen mit den mittelbreiten Blättern zu einem dichten Narbenfilz. Besonders an feuchten bis nassen Standorten weit verbreitet. Aufgrund der tiefen Schnittverträglichkeit besonders für den Golfrasen aber auch für den Gebrauchsrasen geeignet. Fotos bereitgestellt durch: 9

10 Titelstory AGRARHANDEL ELBERS: EINE ERFOLGSGESCHICHTE AUS MÜNSTER-AMELSBÜREN Chronik 1933 Theodor Elbers gründet einen Landhandel für Futtermittel in Münster-Amelsbüren. Aufgrund fehlender Lagerflächen beliefert er die Landwirte der Region mit Pferd und Wagen just-in-time Am Bahnhof wird ein Lager errichtet Vergrößerung des Lagers in Amelsbüren Gründung der Niederlassungen in Ascheberg und Olfen Expansion! 1961 Errichtung des 3. Agrarlagers in Lüdinghausen Elbers baut sich mit dem Baustoffhandel ein zweites Standbein auf ff Theodor Elbers expandiert im Agrarbereich, übernimmt Standorte im Westmünsterland (Holtwick, Westbevern, Dülmen) 1975 In Amelsbüren wird eine Baustoffabteilung angegliedert 1976 das seit 1952 bestehende Autohaus Fürbach KG vertreibt Fahrzeuge unter dem Firmennamen Autohaus Elbers GmbH & Co. KG weiterer Ausbau des Standortes Lüdinghausen 1989 Erschließung des Standortes Senden 1993 Theodor Elbers übergibt das Unternehmen mit 80 Jahren an seine 3 Söhne (Hans-Joachim, Rainer und Jürgen Elbers) 1997 die Theodor Elbers GmbH & Co. KG wird gegründet die Unternehmensanteile gehen an die Agravis über 2003 Herbert Schmid wird als alleiniger Geschäftsführer bestellt Im Anschluss folgt die Modernisierung des Standortes Münster-Amelsbüren, der bis heute Hauptfirmensitz ist 10

11 SPORT- UND SPIELRASEN 10 kg Elbers Gartenausstellungsfläche am Hauptfirmensitz Heute können die Mitarbeiter der Firma Elbers & Geschäftspartner auf eine 85-jährige Firmengeschichte zurückblicken. Das Unternehmen operiert nun in drei Geschäftsfeldern aus den Standorten Münster-Amelsbüren, Dülmen und Lüdinghausen. Mit zwei Waggons Thomasmehl im Jahre 1933 wurde einst der Grundstein für den heutigen Agrarhandel gelegt. Mittlerweile ist dieser Unternehmensbereich mit moderner Logistik und einem umfassenden Sortiment ausgestattet. Dieses umfasst Saatgut aller Art, sowie passende Düngemittel, den entsprechenden Pflanzenschutz und Futtermittel für die Tierhaltung. Landwirte kommen hier dank kompetenter Beratung voll und ganz auf ihre Kosten. Aber auch private Abnehmer finden bei Elbers alles, was ihr Haus & Hof oder ihre Tiere benötigen. Besonders hervorzuheben ist jedoch der dritte Geschäftsbereich Fachmarkt: Der moderne Fachmarkt bietet ein breites Portfolio für Handwerker und private Verbraucher. Das Sortiment geht von Elektrogeräten, über Werkzeug und Arbeitskleidung, bis hin zur Heimtiernahrung und Rasenmischungen. Weiterhin steht dem Kunden eine große Auswahl an Erden, Mulch & Substraten, sowie Kleinsämereien für den Gemüseanbau zur Verfügung. Durch die Innovationsbereitschaft und Kreativität der Mitarbeiter ist es bei jedem Besuch ein neues Erlebnis, den Gartenmarkt zu erforschen. Langfristig denkende Unternehmen wie die Firma Elbers setzen auf die Zufriedenheit ihrer Kunden und genau das zeichnet sie besonders aus. Die Kunden des Fachmarktes profitieren von der Fachkompetenz der Mitarbeiter aus den Großhandelsbereichen - Baustofffachhandel und Agrarhandel. Für den privaten Endverbraucher führt Elbers Bodenanalysen durch und stellt für die Rasenpflege Vertikutierer und die Rasen-Neuansaat Walze als Mietgeräte zur Verfügung. Dank der Nähe der Firma Elbers zu unserer Produktionsanlage in Münster-Amelsbüren ist eine schnelle und flexible Lieferung von Waren aller Art sichergestellt. Die sich seit 2011 dort befindliche Anlage schafft eine umfangreiche Produktauswahl, von Tiernahrung bis hin zu Premium-Rasenmischungen, die der Kunde im Elbers Fachmarkt wiederfindet. Bei Elbers findet der Kunde eine breite Auswahl an Qualitätsprodukten der Firma L. Stroetmann Saat: RSM 2.3, Universal-, Schatten-, Reparatur-, Zier- und Strapazierrasen, Wildblumen, biologische Gründüngung sowie Greening-Produkte. Alles wird nur ein paar km weiter in der europaweit modernsten Mischungsanlage an der A1 produziert. Wir von L. Stroetmann Saat sind stolz darauf, zusammen mit der Firma Elbers die erstklassige Produktvielfalt unserer Hausmarken und Elles zu präsentieren und durch Qualität eine nachhaltige Partnerschaft mit unseren Kunden zu erzielen. Hauptfirmensitz in Münster-Amelsbüren 11

12 Neues aus der Produktion Neues Kettenregal: das Lager ist noch leistungsfähiger Für Investitionen in die Zukunft ist das Unternehmen L. Stroetmann Saat bekannt. Dies zeigt insbesondere unsere neueste Errungenschaft in unserer Vorzeige-Produktion: unser neues Kettenregal. Durch diese Investition wird der mögliche Lagerraum für Sortimentsartikel verdoppelt. Mit diesem Regal, auf dem letzten Stand der Technik, können Saisonspitzen noch besser gemeistert werden. Durch dieses hohe Engagement sichert sich L. Stroetmann Saat bewusst gegen Lieferengpässe ab zum Vorteil des Kunden. Denn dieser bekommt gesichert auch zu intensiven Zeiten immer seine bestellten Artikel. Sortiment 12

13 Rasenanbau Neu im Sortiment NEU! Regeneration als 250 g Variante Vorteile: für Kleinstflächen bis zu 10m² wächst schnell und zuverlässig an gibt Unkraut keine Chance Mischung aus Dt. Weidelgras und Rotschwingel entwickelt schöne und belastbare Grasnarbe Haben Sie kleine Lücken im Rasen? Probieren Sie Regeneration aus. 13

14 Sortiment Artikel Analyse RSM Pflege- Eigenschaften Besonderheiten anteilig anspruch Sport- und Spielrasen Berliner Tiergarten Schattenrasen Zierrasen Zierrasen für Sandböden und Trockenflächen Universalrasen Regeneration Reparaturrasen Pro 2000 Plus Strapazierrasen mit Starterdünger Magisterrasen Parkrasen Sportrasen 1 A Böschungsmischung ohne Klee Belastbarkeit dichte Narbe feinblätterig 45 % Festuca rubra rubra % Lolium perenne 20 % Lolium perenne 5 % Poa pratensis 5 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 20 % Lolium perenne 10 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 5 % Poa pratensis 10 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 20 % Lolium perenne 30 % Lolium perenne 5 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 5 % Festuca rubra trichophylla 10 % Festuca ovina 25% Lolium perenne 45 % Festuca rubra rubra % Lolium perenne 10 % Lolium perenne 5 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 30 % Lolium perenne 40 % Lolium perenne 30 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis 5 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 40 % Lolium perenne 5 % Poa pratensis 50 % Festuca rubra rubra % Lolium perenne 25% Lolium perenne 20 % Festuca rubra rubra % Lolium perenne 10 % Lolium perenne 50 % Poa pratensis 25 % Festuca arundinacea + 20 % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 20 % Lolium perenne geringe Bodenansprüche robuster Strapazierrasen auch für feuchte Lagen schnell wachsend für schattige und teilschattige Lagen kurzbleibend für Repräsentationsgrün für sandige Böden und Trockenflächen vielseitig: als Zier-, Gebrauchs- und Strapazierrasen einsetzbar Spezialmischung zur Ausbesserung besonders hochwertige Gräser, schnelles Wachstum besonders für die Neuansaat geringe Bodenansprüche Strapazierrasen Gebrauchsrasen für Sport-, Spielund Campingplätze Landschaftsrasen schnell wachsend widerstandsfähig gegen Trockenheit Böschungsmischung mit Klee 20 % Festuca arundinacea + 20 % Festuca rubra rubra 35 % Lolium perenne 20 % Lolium perenne 5 % Melilotus albus Landschaftsrasen hoher Erosionsschutz gute Durchwurzelung Kleintierauslauf mit Klee 5 % Melilotus albus + 15 % Onobrychis sativa 10 % Lolium perenne 30 % Lolium perenne 40 % Festuca rubra rubra reichhaltige Futtergräser eiweißhaltig mit Esparsette 14

15 Sortiment Premium Der entscheidende Faktor für die Qualität des Rasens ist zweifellos das richtige Saatgut. Auch bei der besten Pflege ist es kaum möglich, aus einer Mischung mit preisgünstigen Futtergräsern einen qualitativ hochwertigen und ansprechend dichten Rasen zu erzeugen. Gute Rasenmischungen enthalten speziell für die Rasennutzung gezüchtete Gräsersorten. Diese Gräsersorten werden laufend vom Bundessortenamt überprüft und erst bei entsprechender Eignung zugelassen. Die hochwertigen Saatgutmischungen werden von einem bundesweiten Gremium erstellt und heißen dann Regel-Saatgut-Mischungen (RSM). Die hierfür verwendeten hochwertigen RSM- Gräser finden sich auch in unseren ausgesuchten Premium -Produkten von RASETTA wieder. Hierbei handelt es sich um erstklassige Rasenmischungen, die den hohen Ansprüchen der Kunden gerecht werden. Für eine ansprechende Ladenpräsentation und flexible Einsatzmöglichkeit stellen wir unseren Kunden ein hochwertiges Verkaufs-Display zur Verfügung. Artikel Analyse RSM Pflege- Eigenschaften Besonderheiten 100% anspruch Strapazierrasen Premium Belastbarkeit dichte Narbe feinblätterig 10 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis geringe Bodenansprüche für aktive Familien Zierrasen Premium 5 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 5 % Festuca rubra trichophylla 10 % Festuca ovina duriuscala 25 % Lolium perenne kurzbleibend besonders für Repräsentationsgrün Schattenrasen Premium 10 % Festuca arundinacea % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca ovina duriuscala 25 % Lolium perenne 20 % Poa pratensis für schattige und teilschattige Lagen Reparaturrasen Premium 25 % Festuca rubra commutata % Festuca rubra rubra 25 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne zur Ausbesserung und Nachsaat 15

16 Öko-Zertifikat 2018 Aktuelle Sorteninformationen 16

17 Wildblumenrasen Biologische Bodenverbesserer Wild-Flora Gebrauchsrasen für Naturfreunde, die nicht viel vom Mähen halten. Bei diesem Wildblumenrasen handelt es sich um eine fertige Mischung mit hübschen bunten Blumen, Kräutern und Stauden. Die geglückte Komposition aus pflegearmen Gräsern, überwinternden Stauden und einjährigen Kräutern sowie Blumen, die sich wieder aussäen, wird Ihnen das ganze Jahr über eine Augenweide sein. Ständig kann man auf der Blumenwiese etwas Neues entdecken. Aussaatmenge: 25 g/qm Schnitt: Wenn sämtliche Blumen verblüht sind (im Herbst). Biomix Diese Mischung setzt sich aus klassischen Pflanzen zur biologischen Bodenverbesserung zusammen. Leguminosen betreiben ihre Düngerproduktion selbst und helfen so Ressourcen zu schonen. Zusammensetzung: 30% Lupinen 35% Felderbsen 35% Sommerwicken Gelbsenf Diese Zwischenfrucht fördert die Bodengesundheit. Der Gelbsenf lockert den Boden, bildet durch sein schnelles Wachstum eine dichte Bodendecke und gibt Unkräutern keine Chance. Kreuzblütler als nächste Fruchtfolge sollten vermieden werden, da die Gefahr besteht, bestimmte Krankheiten wie z. B. den Kohlhernie zu übertragen. Aussaat bis in den Spätsommer möglich. Bitterlupinen Durch ein schnelles Wachstum wird die Bildung von Unkraut verdrängt. Der Boden wird aufgelockert. Bitterlupinen nehmen (genauso wie Klee) den Stickstoff aus der Luft auf und düngen so den Boden. Aussaat bis in den Spätsommer möglich. 17

18 Sortiment RSM Artikel Analyse 100 % RSM Besonderheiten RSM Rasen Zierrasen 30 % Festuca rubra commutata 20 % Festuca rubra rubra 30 % Festuca rubra trichophylla 20 % Lolium perenne Repräsentationsgrün verträgt einen häufigen tiefen Schnitt mittlere Belastbarkeit 18 RSM Rasen Zierrasen RSM Rasen Gebrauchsrasen Trockenlagen RSM Rasen Gebrauchsrasen Trockenlagen 35 g/m² RSM Rasen 2.3 Gebrauchsrasen RSM Rasen 2.4 Gebrauchsrasen 10 g/m² RSM Rasen 3.1 Sportrasen Neuanlage RSM Rasen 3.2 Sportrasen Regeneration 30 g/m² RSM Rasen Golfrasen Grün 5 g/m² RSM Rasen Golfrasen Grün 30 g/m² RSM Rasen Golfrasen Grün 30 g/m² RSM Rasen Golfrasen Vorgrün RSM Rasen Golfrasen Vorgrün 30 g/m² RSM Rasen 4.3 Golfrasen Abschlag RSM Rasen Golfrasen Spielbahn RSM Rasen Golfrasen Spielbahn RSM Rasen Golfrasen Spielbahn 40 % Festuca rubra commutata 30 % Festuca rubra rubra 30 % Festuca rubra trichophylla 15 % Festuca trachyphylla oder Festuca ovina 25 % Festucra rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festucra rubra trichophylla 40 % Poa pratensis 70 % Festuca arundinacea 10 % Lolium perenne 20 % Poa pratensis 20 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis 5 % Agrostis capillaris 10 % Festuca trachyphylla 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festucra rubra trichophylla 3 % Lolium perenne 20 % Poa pratensis 17 % Kräutermischung 50 % Lolium perenne 50 % Poa pratensis 85 % Lolium perenne 15 % Poa pratensis Repräsentationsgrün verträgt einen häufigen tiefen Schnitt geringe Belastbarkeit besonders für trockene Böden geringe bis mittlere Belastbarkeit besonders für trockene Böden geringe bis mittlere Belastbarkeit für die intensive Nutzung von Spiel- und Liegewiesen mittlere bis hohe Belastbarkeit Gebrauchsrasen mit Kräutern für öffentliches Grün, Wohnsiedlungen und Hausgärten sehr geringe Pflegeansprüche für ganzjährig stark beanspruchte Sportplätze mittlerer bis hoher Pflegeanspruch Regeneration von Spiel- und Sportrasenplätzen mittlerer bis hoher Pflegeanspruch 100 % Agrostis stolonifera für höchste Ansprüche besonders hoher Pflegebedarf 8 % Agrostis capillaris 7 % Agrostis stolonifera 45 % Festuca rubra commutata 40 % Festuca rubra trichophylla 15 % Agrostis capillaris 45 % Festuca rubra commutata 40 % Festuca rubra trichophylla 10 % Agrostis capillaris 15 % Festuca rubra commutata 20 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 35 % Poa pratensis 15 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 40 % Poa pratensis 20 % Festuca rubra commutata 10 % Festucra rubra rubra 10 % Festucra rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis 5 % Agrostis capillaris 15 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis 25 % Festuca rubra rubra 25 % Festuca rubra trichophylla 50 % Poa pratensis 5 % Agrostis capillaris 25 % Festuca rubra rubra 25 % Festuca rubra trichophylla 45 % Poa pratensis für hohe Ansprüche entsprechender Pflegebedarf für hohe Ansprüche etwas geringerer Pflegebedarf geeignet für Höhenlagen sehr hoher Pflegeanspruch mittel bis hoher Pflegeanspruch hohe Belastbarkeit gute Regenerationsfähigkeit als Nachsaat auf allen Böden einsetzbar für alle Lagen speziell für erosions-, verschlämmungsund verunkrautungsgefährdete Böden hoher Pflegeanspruch für trockenere Lagen für wenig erosions-, verschlämmungsgefährdete sowie unkrautarme Böden hoher Pflegeanspruch für feuchtere Lagen für wenig erosions-, verschlämmungsgefährdete sowie unkrautarme Böden hoher Pflegeanspruch

19 Sortiment RSM Artikel Analyse 100 % RSM Besonderheiten RSM Rasen Golfrasen Spielbahn RSM Rasen Golfrasen Semirough/Playable Rough RSM Rasen Golfrasen Semirough/Playable Rough RSM Rasen 4.6 Golfrasen Verbindungsweg RSM Rasen Parkplatzrasen RSM Rasen Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter 20 g/m² RSM Rasen Landschaftsrasen Standard mit Kräuter 20 g/m² RSM Rasen Landschaftsrasen Trockenlagen ohne Kräuter 20 g/m² RSM Rasen Landschaftsrasen Trockenlagen mit Kräuter 20 g/m² RSM Rasen 7.3 Landschaftsrasen Feuchtlagen 20 g/m² RSM Rasen 7.4 Lanschaftsrasen Halbschatten 20 g/m² RSM Rasen Biotopflächen 3-7 g/m² 20 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 30 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis 5 % Agrostis capillaris 30 % Festuca rubra rubra 30 % Festuca rubra trichophylla 15 % Festuca trachyphylla 5 % Lolium perenne 15 % Poa pratensis 20 % Festuca rubra commutata 30 % Festuca rubra rubra 20 % Festuca rubra trichophylla 30 % Festuca trachyphylla 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 50 % Lolium perenne 30 % Poa pratensis 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 40 % Lolium perenne 40 % Poa pratensis 5 % Agrostis capillaris 25 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca trichophylla 35 % Festuca trachyphylla 5 % Lolium perenne 10 % Poa pratensis 5 % Agrostis capillaris 25 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca trichophylla 33,3 % Festuca trachyphylla 5 % Lolium perenne 10 % Poa pratensis 1,7 % Kräutermischung 5 % Bromus erectus 10 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 55 % Festuca trachyphylla oder Festuca ovina 10 % Lolium perenne 10 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 10 % Festuca rubra trichophylla 51,9 % Festuca trachyphylla oder Festuca ovina 10 % Lolium perenne 3,1 % Kräutermischung 5 % Agrostis capillaris 5 % Agrostis stolonifera 20 % Festuca rubra commutata 15 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 20 % Festuca trachyphylla 15 % Lolium perenne 5 % Poa trivialis 5 % Agrostis canina oder Agrostis capillaris 10 % Festuca rubra commutata 10 % Festuca rubra rubra 15 % Festuca rubra trichophylla 25 % Festuca trachyphylla 10 % Lolium perenne 5 % Poa nemoralis 20 % Poa pratensis Gräser Mischungsanteil 70 % Kräuter Mischungsanteil 30 % für alle Lagen speziell für erosions-, verschlämmungsund verunkrautungsgefährdete Böden hoher Pflegeanspruch für alle Lagen speziell für erosions-, verschlämmungsund verunkrautungsgefährdete Böden mittel bis hoher Pflegeanspruch für trockene Lagen speziell für erosions-, verschlämmungsund verunkrautungsgefährdete Böden geringer Pflegeanspruch für alle Lagen hohe Belastbarkeit sowie gute Regenerationsfähigkeit bei entsprechender Nährstoffversorgung sehr hoher Pflegeanspruch Schotterrasen geringer Pflegeanspruch ohne Standorteinschränkung Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen geringe Belastbarkeit geringe Pflegeansprüche Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen, für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen geringe Belastbarkeit geringe Pflegeansprüche mit Kräutern und Leguminosen für extreme Trockenlagen auf alkalischen Böden speziell für Südböschungen, Steilböschungen und Rohböden Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen für extensiv genutzte Grünflächen für extreme Trockenlagen auf alkalischen Böden speziell für Südböschungen, Steilböschungen und Rohböden Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen mit Kräutern und Leguminosen für staunässe gefährdete Lagen Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen für halbschattige Lagen Anwendung in freier Landschaft, an Verkehrswegen für Rekultivierungsflächen, für extensiv genutzte Grünflächen für mittlere Standorte (Fettwiese) für magere Standorte, mäßig bis stark sauer (Magerwiese) für magere Standorte, neutralalkalisch, Kalk (Magerwiese) für Halb- und Teilschatten (schattige Saumgesellschaft) 19

20 Rasenpflege Warum soll ich meinen Rasen kalken? Kohlensaurer Kalk oder auch Calciumcarbonat (CaCO3) ist eine Zusammensetzung aus Calcium, Kohlenstoff und Sauerstoff und unterstützt die Nährstoffversorgung der Pflanze und des Bodens. Kalken reguliert den ph-wert und beugt somit einer Übersäuerung des Bodenmilieus vor. Da die Organismen zu saure Böden meiden, wird durch eine ph-wert Regulierung die Aktivität des Bodenlebens gesteigert. Durch die Bodenorganismen kommt es zur Humusbildung, wodurch der Boden aufgelockert wird und die darin enthaltenen Nährstoffe freigesetzt werden. Der ph-wert 7 steht für neutral. Alles was darüber liegt ist alkalisch, alles was darunter liegt ist sauer. Je nach Bodenbeschaffenheit sollte der ph-wert zwischen 5,5 6,9 liegen. Vorsicht Branntkalk/ungelöschter Kalk (Calciumoxid CaO). Er kann ebenfalls für die Rasenkalkung eingesetzt werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, sonst verbrennt der Rasen. Calciumoxid reagiert mit Wasser unter starker Wärmeentwicklung zu Calciumhydroxid, die Wärme verbrennt die Pflanze. Branntkalk liefert eine höhere Nährstoffkonzentration als kohlensaurer Kalk und ist somit auch für die Rasenkalkung interessant. Beachten Sie hierbei aber genau den Zeitpunkt der Kalkung, damit Ihr Rasen nicht verbrennt, optimaler weise im Winter. In der kalten Jahreszeit sind die oberen Vegetationsteile des Rasens abgestorben und können nicht mehr verbrennen. Sinnvoll ist die Ausbringung auf den letzten Schnee. Durch den Schnee wird der Kalk gelöscht und geht mit der Schneeschmelze in den Boden über. Einsatzgebiete von Branntkalk finden sich u.a. auch als Schneckenvernichtungsmittel, hierbei werden Sperrstreifen ausgestreut, die die Schnecken nicht überwinden können. Wird der Kalk nass, ist er gelöscht und verliert an dieser Stelle seine Wirkung und muss zur weiteren Schneckenbekämpfung erneut ausgestreut werden. 1. Wie soll ich meinen Rasen kalken? Idealerweise lassen Sie eine Bodenprobe von der LUFA NRW untersuchen, um den ph-wert des Bodens zu ermitteln und ihn optimal zu düngen. Bodenprobe: Bei Rasen 0-10 cm tiefe Proben an ca. 10 verschiedenen Stellen der Bodenfläche entnehmen, so dass man auf eine Gesamt-Proben-Menge von 500 g kommt. Diese in einem Plastikbeutel verschließen und zur LUFA NRW senden. Deklaration der Probe: Absender, Art der Probe; Nutzungsbereich; Untersuchungsumfang Versandadresse: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen LUFA NRW Nevinghoff Münster Alternativ kann man im Baumarkt auch Schnelltests erwerben, die Auskunft über den phwert im Boden geben Tendenziell sind Böden eher zu sauer als alkalisch. Auch so genannte Zeigepflanzen können Hinweis darauf geben, ob Ihr Boden zu sauer ist. Indikatoren zu saurer Böden können hierbei z.b. sein: Schachtelhalm, Stiefmütterchen, Moos oder Sauerampfer. Optimalerweise kalken Sie nach dem Vertikutieren im Frühjahr, damit die Pflanze in der darauf folgenden Vegetationsphase mit Nährstoffen versorgt ist. Weitere Informationen zum Kalken finden Sie unter: garten/gartentipp040.htm 20

21 Rasenpflege Schönes Grün... ohne Moos und Unkraut im Rasen Moosbekämpfung: Moos breitet sich grundsätzlich aus, wenn die Rasenpflanzen zu schwach sind um dieses zu verdrängen. Weiterhin benötigt Moos weniger Nährstoffe als Rasengräser und liebt feuchte Standorte. Viele Moosarten können den Rasenpflanzen den Platz streitig machen und beeinträchtigen somit ihr Wachstum. Um einen langfristigen Erfolg bei der Moosbekämpfung zu erzielen, müssen die Ursachen für die Entstehung bekannt sein. Maßnahmen zur Moosbekämpfung: 1. Optimale Schnitthöhe des Rasens einhalten (zwischen 3,5 und 5 cm), in Schattenlagen nicht unter 4,5 cm. 2. Mit einem Vertikutierer ein- bis zweimal jährlich den Rasenfilz entfernen, da er die Wasserund Nährstoffzufuhr sowie den Luftaustausch einschränkt. 3. Schattenbeseitigung (Sträucher, Bäume) 4. Viermal jährliches Düngen, der Boden sollte außerdem alle zwei bis drei Jahre auf ph-wert und Nährstoffgehalt untersucht werden 5. Rasenneuanlage 6. Nachsaat Unkrautbekämpfung: Als Unkraut wird jede unerwünschte Pflanze auf gärtnerischen und landwirtschaftlichen Produktions- und Kulturflächen bezeichnet. Dabei handelt es sich meistens um Wildarten von Kräutern, Leguminosen und Gräsern. Unkräuter schädigen den Rasen auf Dauer, und wenn sie nicht rechtzeitig bekämpft werden, breitet sich das Unkraut immer stärker aus, Rasenpflanzen werden unterdrückt und sterben letztendlich ab. Bei zu spätem Eingreifen wird eine aufwendige Nachsaat erforderlich. Vorbeugende Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung Schädlingsbekämpfung (Mäuse, Maulwürfe) Regelmäßiges Vertikutieren Regelmäßiges Düngen Regelmäßiger Schnitt der Fläche in optimaler Schnitthöhe zwischen 3,5 und 5 cm, in Schattenlagen nicht unter 4,5 cm PH-Wert zwischen 5,5 und 6,9 einhalten Keine unnötigen Verletzungen der Grasnarbe Krankheitsvermeidung Keimdauer der Gräser bei min. 8 C Bodentemperatur Grasart Tage Grasart Tage Agrostis capillaris (Rotes Straußgras) Agrostis gigantea (Weißes Straußgras) Cynosurus cristatus (Kammgras) Festuca ovina (Schafschwingel) Festuca rubra (Rotschwingel) Lolium perenne (Deutsches Weidelgras) 5-6 Poa annua (Einjährige Rispe) Poa pratensis (Wiesenrispe) Poa trivialis (Gemeine Rispe) Poa nemoralis (Hainrispe)

22 Rasenanbau Rasen-Neuanlage Rasen-Pflege Sie wollen einen Rasen neu anlegen? Hier die wichtigsten Tipps zum Start. Der Weg zu einem schönen grünen Rasen ist gar nicht so schwer. Mit den folgenden Pflegetipps werden Sie Ihren Rasen in einem kräftigen satten Grün neu erleben. Tipp 1: Bodenvorbereitung Sehr wichtig für eine Neuanlage ist das Umgraben und Aufarbeiten des Bodens. Nachdem der Unterboden tiefgründig gelockert wurde, kann man bei extrem hohem Lehmanteil den Boden durch das Einmischen von Sand durchlässiger für Luft und Wasser machen. Der Boden braucht dann noch etwa 2-3 Wochen Zeit, um sich zu setzen. Tipp 2: Einsaat Nachdem sich der Boden gesetzt hat, sollte dieser mit einer Walze planiert werden, anschließend kann der Rasen eingesät werden. Wichtig ist, den Rasensamen gleichmäßig auszubringen. Am Besten geschieht dies mit einem Streuwagen, der sich dosieren lässt. Dabei wird einmal kreuz und einmal quer gefahren. Dann muss der Samen noch einmal flach (0,5 cm) mit einer Harke eingearbeitet werden. Tipp 3: Bewässern Besonders in den ersten Wochen nach der Neuanlage ist es zwingend notwendig, den Boden ausreichend zu bewässern. Auch wenn der Rasen schon anfängt zu keimen, sollten Sie keinesfalls aufhören, weiter zu bewässern. Denn als erstes kommen die schnell keimenden Gräser hervor, bevor die wertvollen, feinblättrigen Rasensamen wachsen, und die brauchen ja auch Wasser. Zusätzlich sollte ein Rasendünger (RASETTA Rasendünger) verwendet werden, um eine gute Anfangsvegetation zu erreichen. Tipp 4: Erster Schnitt Der erste Schnitt kann erfolgen, wenn die Gräser etwa 8-10 cm hoch sind. Stellen Sie Ihren Rasenmäher auf 6-7 cm Schnitthöhe ein. Für den ersten Schnitt sollten nur Rasenmäher mit scharfen Messern verwendet werden. Anschließend sollte der Rasen einmal wöchentlich gemäht werden. Nur so wird das Wachstum der Seitentriebe gefördert, und der Rasen erhält eine schöne Dichte, die ihn kräftiger und strapazierfähiger macht. Tipp 1: Schneiden Der Rasen sollte etwa einmal wöchentlich gemäht werden. Durch regelmäßiges Mähen wird das Wachstum gefördert, und der Rasen erhält eine schöne Dichte, die ihn kräftiger und strapazierfähiger macht. Sehr wichtig beim Schneiden ist die Schnitthöhe. Durch zu tiefes Schneiden wird die Rasenpflanze beschädigt und ihr Wachstum unterbrochen. Besser ist es, eine mittlere Schnitthöhe zwischen 3,5 und 5 cm einzustellen. Tipp 2: Vertikutieren Im Frühjahr (März/April) beginnt der Jahresplan für die Rasenpflege mit dem Vertikutieren. Das Vertikutieren befreit den Rasen von abgestorbenen Pflanzenteilen, Moos und Unkräutern, denn durch diesen dichten Filz wird der Austausch von Luft und die Zufuhr von Wasser und Dünger behindert. Das Vertikutieren öffnet die Bodenoberfläche für den Wasser- und Luftaustausch und regt die Rasenpflanze zu verstärktem Wachstum an. Dazu wird der Rasen zunächst einmal mit der tiefsten Stellung des Rasenmähers geschnitten. Anschließend wird einmal kreuz und quer vertikutiert. Der herumliegende Filz muss unbedingt entfernt werden. Wichtig: Nach dem Vertikutieren sollte sich der Rasen durch eine Reparatursaat regenerieren. Hier bietet sich RASETTA Pro 2000 plus (inkl. Starterdünger) an. Tipp 3: Düngen Nach dem Vertikutieren erfolgt gleich die Düngung. Ganz wichtig ist hierbei die gleichmäßige Düngung über die gesamte Rasenfläche. Nur durch eine ausgewogene Nährstoffversorgung kann der Rasen wieder kräftig grün wachsen. Empfohlen wird dabei Langzeitdünger, der seine Nährstoffe nur langsam und gleichmäßig in den Boden abgibt. So erhält der Rasen zu jeder Zeit das, was er für sein Wachstum braucht. Tipp 4: Bewässern Wer über die gesamte Wachstumszeit einen sattgrünen Rasen haben möchte, der kommt um das Bewässern nicht herum. Besonders im Sommer, wenn im Abstand von einer Woche kein Regen fällt, sollte der Rasen 2- bis 3-mal pro Woche bewässert werden. Das Bewässern des Rasens, vorzugsweise mit einem Rasensprenger, sollte möglichst am Abend erfolgen. 22

23 Botanische Bezeichnung Gräser: Kleearten, Luzerne & Esparsette: Achillea millefolium Schafgarbe Agrostis canina Sumpfstraußgras/Hundsstraußgras Agrostis alba gigantea Echtes weißes Straußgras Agrostis alba stolonifera Flechtstraußgras Agrostis capillaris/tenuis Rotes Straußgras Alopecurus pratensis Wiesenfuchsschwanz Aira flexuosa Gebogene Schmiele Alopecurus pratensis Wiesenfuchsschwanz Alopecurus myosuroides Ackerfuchsschwanz Anthoxanthum odoratum Ruchgras Agropyron repens Gemeine Quecke/Ackerquecke Arrhenatherum elatius Glatthafer Brachypodium pinnatum Fiederzwenke Bromus arvensis Ackertrespe Bromus erectus Aufrechte Trespe Bromus inermis Wehrlose Trespe Bromus mollis Weiche Trespe Bromus secalinus Roggentrespe Corynephorus canescens Silbergras Cynodon dactylon Hundzahngras Cynosurus cristatus Kammgras Dactylis glomerata Knaulgras Deschampsia (Aira) caespitosa Rasenschmiele Deschampsia (Aira) flexuosa Drahtschmiele Festuca arundinacea Rohrschwingel Festuca ovina Schafschwingel Festuca ovina duriuscala Härtlicher Schwingel Festuca ovina tenuifolia (capillata) Feinschwingel Festuca pratensis Wiesenschwingel Festuca rubra commutata Rotschwingel, horstbildend Festuca rubra rubra Rotschwingel, ausläufertreibend Festuca rubra trichophylla Rotschwingel kurzausläufertr. Holcus lanatus Wolliges Honiggras Holcus mollis Weiches Honiggras Lolium hybridum Bastard-Weidelgras Lolium multiflorum Welsches Weidelgras Lolium perenne Deutsches Weidelgras Lolium westerwoldicum Einjähriges Weidelgras Phalaris arundinacea Rohrglanzgras Phleum nodosum Knolliges/ Zwerg-Lieschgras Phleum pratense Lieschgras Poa annua Einjährige Rispe Poa compressa Platthalmrispe Poa nemoralis Hainrispe Poa palustris/fertilis Fruchtbare Rispe/Sumpfrispe Poa pratensis Wiesenrispe Poa trivialis Gemeine Rispe Secale multicaule Waldstaudenroggen Trisetum flavescens Goldhafer Anthyllis vulneraria Wundklee Lotus corniculatus Horn(schoten)klee Medicago lupulina Gelb-/ Hopfenklee Medicago sativa Luzerne Melilotus albus Bokhara-/ Steinklee, weißblühend Melilotus officinalis Bokhara-/ Steinklee, gelbblühend Onobrychis viciifolia Esparsette Trifolium alexandrinum Alexandrinerklee Trifolium dubium Klein-/ Fadenklee Trifolium hybridum Schwedenklee Trifolium incarnatum Inkarnatklee Trifolium pratense Rotklee Trifolium repens Weißklee Trifolium resupinatum Perserklee Trigonella foenum Bockshornklee Zwischenfrüchte & Mehr: Avena strigosa Rauhafer Beta vulgaris Rübe Brassica juncea Sareptasenf Brassica napus Raps Brassica rapa Herbstrübe Brassica rapa silvestris Winterrübsen Fagopyrum esculentum Buchweizen Helianthus annuus Sonnenblume Linum flavum Gelber Lein Linum grandiflorum Roter Lein Linum perenne Blauer Staudenlein Linum usitatissimum Lein Lupinus albus Weiße Lupine Lupinus angustifolius Blaue Lupine Lupinus luteus Gelbe Lupine Lupinus perennis Dauerlupine Ornithopus sativus Serradella Phacelia tanacetifolia Phazelie/ Büschelschön Pisum sativum Erbse Raphanus sativus Ölrettich Sinapis alba Weisser Senf Vicia faba Ackerbohne Vicia sativa Saat-/ Futter-/ Sommerwicke Vicia villosa Winter-/ Zottelwicke 23

24 L. Stroetmann Saat Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG Münster Stand Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut oder sonstige Produkte der Firma L. Stroetmann Saat (im Folgenden Verkäufer genannt) zum Gegenstand haben. 1.2 Die Bedingungen werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. 1.3 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt. 1.5 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. 2. Lieferung und Liefertermine 2.1 Als der Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung. 2.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat ( Versandverfügung ), soweit nicht bereits eine Vereinbarung über den Ort der Lieferungen getroffen worden ist. Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermin und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nicht verfügten Teiles. 2.3 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.5 als vereinbart. 2.4 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. 2.5 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: - Sofort, binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - Prompt, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - Anfang eines Monats, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich; - Mitte eines Monats, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich; - Ende eines Monats, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats; - Rechtzeitig zur Aussaat, frühestens binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung 2.6 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu 5 von hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. 2.7 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar. Eine Teilzahlungspflicht wird dadurch nicht begründet. 2.8 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt: bei vereinbarter Lieferung sofort 3 Tage bei vereinbarter Lieferung prompt 5 Tage bei vereinbarter späterer Lieferung 7 Tage Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsmäßig, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2.9 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.8 Satz 4 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu 5 von hundert der im Vertrag genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.6 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu 10 von hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Etwaige Nacherfüllungsansprüche bleiben dem Käufer vorbehalten Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko und es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt: die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; die Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer Versand 3.1 Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware. 3.2 Der Versand erfolgt ab Verladestelle auf Kosten und Gefahr des Käufers. 4. Behandlung des Saatgutes 4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in sonstigen Weisen behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten erstmaligen oder zusätzlichen Beizung oder sonstigen Behandlungen auf einen Mangel der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder einen Dritten durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht. 4.3 Wird behandeltes Saatgut transportiert oder gelagert, sind mechanische Belastungen zu vermeiden. Insbesondere dürfen Verpackungen mit behandeltem Saatgut nicht geworfen oder gestürzt werden. Das behandelte Saatgut ist trocken, kühl, gut belüftet und erschütterungsfrei zu verladen und zu lagern. 5. Zahlung 5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers binnen 14 Werktagen nach Lieferung ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wird eine Rechnung erst nach Lieferung ausgestellt, so ist sie binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer in Verzug. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Käufer die Rechnung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen ist; in diesem Fall tritt Verzug erst nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung ein. 5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt. 5.4 Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Leistet der Käufer trotz Mitteilung einer angemessenen Frist die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. 5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

25 L. Stroetmann Saat Geschäftsbedingungen 6. Beschaffenheitsvereinbarung (gentechnische Einträge) 6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich folgendes: 1. Das Saatgut ist art- und sortenecht; 2. in Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3. zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie. 6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und zu garantieren, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO. 6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern befinden. 7. Mängelrüge 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird die Ware in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf 5 Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, gelten 7.1 und 7.2 entsprechend. 8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens 8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Die Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. 8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleich Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine amtliche Saatgutprüfstelle zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutsprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutsprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen dritter Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt keine solche Übereinstimmung vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis. 8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgut- Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen für den Sachmangel. Die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen sind für beide Parteien verbindlich. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist. 8.4 Eine Bindung des Verkäufers an die Feststellungen des Sachverständigen im Sinne der vorstehenden Regelungen tritt dann nicht ein, wenn zwischen den Parteien bereits streitig ist, ob die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war und das Durchschnittsmuster mit einem auf Grundlage amtlicher Bestimmungen gezogenen Rückstellmuster oder Ergebnissen des Nachkontrollanbaus nicht übereinstimmt. 9. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers 9.1 Der Verkäufer ist zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das gilt nicht bei Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist. 9.2 Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Eigenschaften des Saatguts, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung. 9.3 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit der Sache garantiert hat oder die Voraussetzungen von Nr. 9.1 vorliegen. 9.4 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatguts. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Käufer nach Ziffer 9.1 haftet. 438 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. 9.5 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 10. Schadensminderungspflicht Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. 11. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung 11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entste hen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. ver bundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. 25

26 L. Stroetmann Saat Geschäftsbedingungen 11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Käufer für den Verkäufer verwahrt Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet Die Regelungen der Ziffern 11.2 bis 11.7 gelten nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. 12. Streitigkeiten 12.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anspruchstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht Sind beide Parteien Kaufleute, ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers zuständige Schiedsgericht, bei Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit das sachlich zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen Schiedsgerichts. 13. Sonstiges Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Bedingungen eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen. 14. Datenschutz Nach 26 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die ausschließlich nur unsere Geschäftsbeziehungen widerspiegeln und soweit sie im Rahmen des BDSG zulässig sind, gespeichert haben und sie über EDV weiterverarbeiten. 15. Vertriebsbeschränkung Den Abnehmern von Vertrags- und Fremdsaatgut werden die unter 1.5 VO- Vertrag Saatgetreide aufgeführten Vertriebsbeschränkungen im Hinblick auf das betreffende Saatgut auferlegt: 1.5 Für die Ausfuhr von Z-Saatgut und feldanerkannter Rohware der Vertragssorten aus dem Vertragsgebiet, welche von einer anderen VO-Firma erzeugt und von der in diesem Vertrag bezeichneten VO-Firma mittelbar oder unmittelbar erworben wurde (nachfolgend insgesamt Fremdsaatgut ) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Die VO-Firma darf Fremdsaatgut von Vertragssorten, die weniger als vier Jahre im gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen sind, aus dem Vertragsgebiet aktiv nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters ausführen, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf Die VO-Firma darf Fremdsaatgut der ersten Vermehrung (Z1-Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen zwei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, und Fremdsaatgut der zweiten Vermehrung (Z2-Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen drei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf, ausführen Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten ausführen, in denen kein Sortenschutzrecht für die betreffende Sorte besteht Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten ausführen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales ( UPOV ) sind. 26

27 Ordersatz Artikel Nr. EAN VE Verpackung Anzahl * kg Strapazierrasen Premium * 1 Kartonage Zierrasen Premium * 1 Kartonage Schattenrasen Premium * 1 Kartonage Reparaturrasen Premium * 1 Kartonage VK-Display Premium * 25 * 1 Sport- und Spielrasen * 1 Standbodenbeutel * 2 Standbodenbeutel * 1 Folienbeutel * 1 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 10 Papiersack Berliner Tiergarten * 1 Standbodenbeutel * 2 Standbodenbeutel * 1 Folienbeutel * 1 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 10 Papiersack Schattenrasen * 1 Standbodenbeutel * 1 Folienbeutel * 1 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 10 Papiersack Zierrasen * 1 Folienbeutel * 1 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 10 Papiersack Zierrasen für Sandböden und Trockenflächen * 1 Folienbeutel * 10 Papiersack Universalrasen * 1 Folienbeutel * 1 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 2,5 Folienbeutel * 10 Papiersack Regeneration Reparaturrasen * 0,5 Folienbeutel * 0,25 Folienbeutel * 10 Papiersack Pro 2000 Plus Strapazierrasen mit Starterdünger * 5 Eimer Magisterrasen * 10 Papiersack Parkrasen * 10 Papiersack Sportrasen 1 A * 10 Papiersack Böschungsmischung ohne Klee * 10 Papiersack Böschungsmischung mit Klee * 10 Papiersack Kleintierauslauf mit Klee * 10 Papiersack Rasendünger * 5 Folienbeutel Biomix biologische Gründüngung * 2,5 Sack Gelbsenf biologische Gründüngung * 1 Folienbeutel Bitterlupinen biologische Gründüngung * 1 Folienbeutel Wild Flora Wildblumenrasen * 1 Sack * 10 Sack RSM 1.1 Zierrasen * 10 Papiersack RSM 2.2 Gebrauchsrasen Trockenlagen * 10 Papiersack RSM 2.3 Gebrauchsrasen Spielrasen * 10 Papiersack RSM 3.1 Sportrasen Neuanlage * 10 Papiersack RSM 3.2 Sportrasen Regeneration * 10 Papiersack RSM 4.1 Golfrasen Grün * 10 Papiersack RSM 4.3 Golfrasen Abschlag * 10 Papiersack RSM 4.4 Golfrasen Spielbahn * 10 Papiersack RSM 5.1 Parkplatzrasen * 10 Papiersack RSM Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter * 10 Papiersack RSM Landschaftsrasen Standard mit Kräutern * 10 Papiersack RSM Landschaftsrasen Trockenlagen ohne Kräuter * 10 Papiersack RSM Landschaftsrasen Trockenlagen mit Kräutern * 10 Papiersack RSM 7.3 Landschaftsrasen Feuchtlagen * 10 Papiersack RSM 7.4 Landschaftsrasen Halbschatten * 10 Papiersack 27

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