Rundschreiben Nr. 12/2012
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- Andreas Weiss
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1 ZAHNTECHNIKER-INNUNG HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ZI HSH Bei Schuldts Stift Hamburg Bei Schuldts Stift Hamburg Rundschreiben Nr. 12/2012 Fon: 040 / Fax: 040 / info@innungsgeschaeftsstelle.de Internet: Hamburg, 15. November 2012 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wir informieren Sie heute über: 3. Recht und Soziales News IV/2012 der Dr. Hölz Sicherheitstechnik 4. Aus den Innungen/Termine a) Einladung zur Innungsversammlung und Podiumsdiskussion am 5. Dezember 2012, um Uhr in der IKK classic b) Runde Geburtstage im Dezember 2012 Mit freundlichen Grüßen ZAHNTECHNIKER-INNUNG HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN gez. Thomas Breitenbach Obermeister gez. Udo Nicolay Geschäftsführer Anlagen Hamburger Volksbank, Kto , BLZ
2 3. Recht und Soziales RS 14/2012 (Blatt 1 von 1) vom a) News IV/2012 der Dr. Hölz Sicherheitstechnik Als Anlage liegen diesem Rundschreiben die News IV/2012 unseres Kooperationspartners Dr. Hölz Sicherheitstechnik bei.
3 News IV/2012 Kooperationspartner Ihrer Zahntechnikerinnung Im schlimmsten Fall Das Jahr jagt unausweichlich auf sein Ende zu. Was nicht noch alles zu tun ist! Sie merken schon am späten Erscheinungszeitpunkt unserer News, dass auch wir von der Jahresendhektik nicht verschont bleiben. Wir wollen es aber trotzdem nicht versäumen, Sie noch mit ein paar zweckdienlichen Hinweisen auszurüsten bzw. an solche zu erinnern. Etliche Themen wurden bereits in der Vergangenheit beleuchtet, aber vielleicht sind sie ja zumindest wieder teilweise in Vergessenheit geraten. Wen wundert das schon im Zeitalter der Informationsflut! wir dabei aber immer konzentriert und vorsichtig genug? Ist es manchmal nicht so, dass das Bestreben, eine Arbeit möglichst schnell zu Ende zu bringen, weil ja schon wieder so viele neue Aufgaben auf uns lauern, uns zu einem gewissen Leichtsinn verleitet? Handgriffe, die wir schon Tausende Male getan haben und die wir im Schlaf tun könnten größere Entzündung wird, die das Gelenk angreift und womöglich zur Versteifung des Fingers führt? Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst. Freie Termine für einen entsprechenden Kurs erfahren Sie beim jeweiligen Ortsverband der ausbildenden Institution. Denken Sie daran, dass nach dem 16 Lehreinheiten umfassenden Grundkurs alle zwei Jahre Auffrischungskurse von jeweils acht Lehreinheiten notwendig sind. Sollten Sie den Termin für die Auffrischung verpasst haben und bereits drei Jahre verstrichen sein, müsste der Kursteilnehmer wieder mit der 16 Lehreinheiten umfassenden Grundausbildung beginnen. Da die Kursteilnahme als Arbeitszeit angerechnet wird, wäre es schade um den verlorenen Arbeitstag. Arbeitsunfall was nun? Wir lassen immer die größte Sorgfalt walten zumindest nehmen wir uns das vor. Das betrifft nicht nur die Qualität unserer Produkte, sondern auch die Art und Weise, wie wir sie herstellen. Jeder Handgriff muss präzise sitzen. Sind Wenn dann etwas passiert, ist schnelle Hilfe notwendig. Auch kleinere Verletzungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das Stichwort heißt Erste Hilfe. Selbst wenn nur ein Pflaster verteilt werden muss, kann der Eintrag ins Verbandbuch wichtig sein, beispielsweise versicherungstechnisch. Wer weiß denn schon im Vorhinein, dass aus einem kleinen Schnitt in den Finger nicht eine Erste Hilfe wird vor allem durch qualifizierte Ersthelfer geleistet. Die Kosten für die Ausbildung dieser Ersthelfer trägt bekanntlich die Berufsgenossenschaft. Dabei rechnet die ausbildende Institution den Kurs direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Derartige ausbildende Institutionen sind beispielsweise: DR. HÖLZ SICHERHEITSTECHNIK GmbH Seite 1 von 3 Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz,
4 News IV/2012 Kooperationspartner Ihrer Zahntechnikerinnung Die Zahl der vorzuhaltenden Ersthelfer ist vorgegeben. Faustregel ist dabei, dass immer mindestens ein Ersthelfer anwesend sein sollte, wenn gearbeitet wird. Die Vorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention besagt, dass ab zwei Arbeitnehmern ein Ersthelfer vorzuhalten ist. Bei bis zu 20 Arbeitnehmern muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein, bei mehr als 20 Arbeitnehmern sollen 10 % der anwesenden Beschäftigten über eine Ersthelferausbildung verfügen. Was aber, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und medizinische Hilfe größeren Umfangs notwendig wird? In solch einem Fall reicht die Erste Hilfe allein nicht aus, sondern es muss ein Arzt konsultiert werden. Manchmal macht sich dabei ein Krankentransport erforderlich. Auch der notwendige Transport und die Begleitung des Verletzten zum Arzt oder zum Krankenhaus sind Teil der Ersten Hilfe. Zu beachten ist dabei, dass sowohl der Ersthelfer als auch der Verletzte selbst während der gesamten Ersten Hilfe uneingeschränkt Versicherungsschutz genießen. In den folgenden Fällen muss nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Durchgangsarzt (D-Arzt) konsultiert werden: Die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit. Die notwendige ärztlicher Behandlung nimmt voraussichtlich mehr als eine Woche in Anspruch. Es müssen Heil- und Hilfsmittel verordnet werden. Bei Wiedererkrankung an Unfallfolgen ist grundsätzlich der Durchgangsarzt aufzusuchen. Welche Voraussetzungen muss der Durchgangsarzt erfüllen? Ein D-Arzt muss über spezielle fachliche Fähigkeiten und die Bereitschaft verfügen, bestimmte Pflichten zu übernehmen, sowie in entsprechend ausgestatteten Behandlungsräumen praktizieren. Beim D-Arzt in der Praxis oder im Krankenhaus handelt es sich um einen persönlich besonders qualifizierten und medizinisch-technisch besonders ausgestatteten Chirurgen oder Orthopäden mit umfassender unfallmedizinischer Erfahrung. Er wird von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellt, denen die Überprüfung der Qualitätsanforderungen obliegt. Der D-Arzt hat die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Er trifft die Entscheidung, ob es ausreicht, eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchzuführen oder ob wegen der Art oder der Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung einzuleiten ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In den Fällen der allgemeinen, d. h. hausärztlichen Behandlung überwacht der D-Arzt den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau. Versäumen Sie es bitte nicht, auf Ihrem Aushang Erste Hilfe auch den nächstgelegenen Durchgangsarzt bekannt zu geben, damit alle Mitarbeiter informiert sind. Welche weiteren Pflichten obliegen Ihnen im Falle eines Arbeitsunfalls? Unfälle sollten so schnell wie möglich gemeldet werden, damit sich Ihre Berufsgenossenschaft um die medizinische Behandlung kümmern kann. Innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis sind nur Unfälle meldepflichtig, die tödlich verlaufen sind oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich gezogen haben. Es besteht keine Notwendigkeit, Unfälle bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, die nicht zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode des Versicherten geführt haben. Denken Sie in diesem Fall aber dennoch daran, diese Unfälle zu dokumentieren beispielsweise wie eingangs erwähnt im Verbandbuch. DR. HÖLZ SICHERHEITSTECHNIK GmbH Seite 2 von 3
5 News IV/2012 Kooperationspartner Ihrer Zahntechnikerinnung Der Unfalltag selbst zählt nicht mit bei der Festlegung der Drei-Tages-Frist. Demgegenüber müssen jedoch grundsätzlich Samstage sowie Sonn- und Feiertage mit berücksichtigt werden. Ausgenommen davon ist nur der Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit erst später eingetreten ist. Für die Hilfe und Unterstützung bei Arbeitsunfällen, bei Verdacht auf eine Berufskrankheit oder bei Rehabilitationsmaßnahmen sind die Bezirksverwaltungen der BG ETEM zuständig. Gegenwärtig gibt es zwölf über das Bundesgebiet verteilte Bezirksverwaltungen. Davon ist eine für Ihren Betrieb zuständig. Sollten Sie nicht wissen, welche das ist, können Sie sich im Internet auf der Homepage der BG ETEM darüber informieren: Sie müssen dazu lediglich die Postleitzahl, an der sich Ihr Unternehmen befindet, eingeben. Weiterbildung Auch auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden Motivation und Informationsvermittlung großgeschrieben. In diesem Zusammenhang nehmen ja die meisten von Ihnen am Unternehmermodell der BG ETEM teil, bei dem es sich um eine kostengünstige Variante handelt, um den Forderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht zu werden. Nehmen Sie regelmäßig an solchen Informations- und Motivationsveranstaltungen gemäß DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit teil und ziehen im notwendigen Maße eine bedarfsgerechte Beratung heran, die beispielsweise durch uns als Kooperationspartner Ihrer Zahntechniker-Innung erfolgt, so können Sie auf die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die aufgrund vertraglicher Bindungen jährliche Kosten nach sich zieht, verzichten. Hier die nächsten freien Termine für die genannten Veranstaltungen: Grundseminare: Düsseldorf Berlin Aufbauseminare: Hamburg Berlin Düsseldorf Regensburg Mannheim Weitere Seminartermine werden in den News I/2013 bekanntgegeben. DR. HÖLZ SICHERHEITSTECHNIK GmbH Seite 3 von 3
6 4. Aus den Innungen/Termine RS 12/2012 (Blatt 1 von 2) vom a) Einladung zur Innungsversammlung und Podiumsdiskussion am 5. Dezember 2012, um Uhr in der IKK classic wir erinnern an unsere Innungsversammlung mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema: CAD/CAM, Einfluss neuer Technologien auf die Laborstruktur und Laborausrichtung in der Zukunft am Mittwoch, den 5. Dezember 2012, um Uhr in der IKK classic, Kieler Straße , Hamburg. Anfahrt nur über Theodor-Schäfer-Damm, Hamburg! Freuen Sie sich auf interessante Themen und ab ca Uhr auf eine Podiumsdiskussion zum Thema CAD/CAM mit hochkarätigen Teilnehmern. Wie uns die Firma Heraeus Kulzer GmbH zwischenzeitlich mitteilte, wird für Herrn Dr. Martin Schuster Herr Dr. Uwe Böhm, Leiter Forschung und Entwicklung, an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Nach der Veranstaltung lädt die Innung zu einem Imbiss ein. Nutzen Sie die Chance, einen sehr informativen Nachmittag mit Gesprächen unter Kolleginnen und Kollegen ausklingen zu lassen. Ausführliche weitere Informationen zur Innungsversammlung und Podiumsdiskussion finden Sie in unserem Rundschreiben 11/2012 vom Nun dürfen Sie nur noch Ihre Anmeldung nicht vergessen. Ein Antwortformular liegt daher diesem Rundschreiben nochmals bei.
7 4. Aus den Innungen/Termine RS 12/2012 (Blatt 2 von 2) vom b) Runde Geburtstage im Dezember 2012 Dezember: Andrea Bosler SDT Studio für Dental-Technik GmbH Michael Fechner, Hamburg Rainer Paulsen Paulsen und Friedrichsen Labor für Zahntechnik GmbH, Bredstedt Carsten Wähner Carsten Wähner Dentaltechnik, Hamburg Alois Rolbiecki AR Dental-Technik GmbH, Hamburg Matthias Preuße Preuße Zahntechnik Dental-Labor GmbH, Hamburg Jörn Voelkel Die Zahntechnik Jörn Voelkel GmbH, Hamburg Oliver Kasulke Dental-Technik Kasulke GmbH, Preetz Ulrike Ergenzinger Ulrike Ergenzinger Zahntechnische Werkstatt, Hamburg Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag von der Zahntechniker-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein!
8 Bitte bis spätestens zum 23. November 2012 an die Innungsgeschäftsstelle zurücksenden oder faxen Zahntechniker-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein Bei Schuldts Stift Hamburg Fax: 040/ Anmeldung zur Innungsversammlung und Podiumsdiskussion am Mittwoch, den 5. Dezember 2012, um Uhr in der IKK classic, Kieler Straße , Hamburg An o. g. Veranstaltung nimmt / nehmen Person(en) teil. Ich / wir komme(n) nur zur Innungsversammlung Ich / wir komme(n) nur zur Podiumsdiskussion Ich / wir komme(n) zu beiden Veranstaltungen (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Ort, Datum Name Anschrift Unterschrift / Laborstempel
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