Maklerauftrag. Zwischen. Herr Max Mustermann Musterstraße Musterstadt. Auftraggeber. und

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1 Maklerauftrag Zwischen Herr Max Mustermann Musterstraße Musterstadt Vor Auftraggeber und Linnicher Str Köln Makler wird folgende Vereinbarung getroffen: Vor 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler, Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen und die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Verwaltung und Betreuung der Verträge nach ihrem Abschluss einschließlich der Unterstützung im Schadenfall. (2) Dieser Maklerauftrag bezieht sich auf alle neu abzuschließenden Versicherungsverträge des Auftraggebers sowie auf bestehende Versicherungsverträge, die der Kunde dem Makler durch Nennung einer Policennummer oder Vorlage einer Kopie oder sonst auf geeignete Weise hinreichend bestimmt benennt. (3) Ausgenommen von diesem Versicherungsmaklervertrag sind gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegepflichtversicherungen und sonstige Sozialversicherungen. 2 Pflichten des Maklers Tel: service@albatros.de Seite 1 von 7 (1) Der Makler befragt den Auftraggeber nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, soweit nach dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Versicherung oder nach der Situation des Auftraggebers hierfür Anlass besteht, und berät den Auftraggeber beim Abschluss des Versicherungsvertrages und erteilt ihm die dafür erforderlichen Auskünfte. Der Makler prüft bestehende und neu abzuschließende Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit und Preiswürdigkeit, empfiehlt dem Auftraggeber geeignete Versicherungsverträge und stellt die Verwaltung der Verträge und die Unterstützung im Schadenfall sicher. (2) Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Der Makler berücksichtigt dabei nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Sofern keine Honorarvereinbarung gemäß 7 (2) mit dem Auftraggeber besteht, werden Direktversicherer und Internetversicherer sowie Versicherer, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, grundsätzlich nicht berücksichtigt.

2 (3) Im Rahmen regelmäßig durchgeführter Prüfungen des Vertragsbestands wird der Makler dem Auftraggeber bei signifikantem Verbesserungspotential proaktiv geeignete Umdeckungsempfehlungen zukommen lassen, welche - verbesserten Versicherungsschutz zu niedrigerer oder gleichbleibender Prämie - gleichbleibenden Versicherungsschutz zu niedrigerer Prämie - verbesserten Versicherungsschutz bei um höchstens 20% steigender Prämie (besseres Preis-Leistungsverhältnis)* bieten. Sofern der Auftraggeber von der vorgeschlagenen Umdeckung seines Vertrags Abstand nehmen möchte, so kann er dies innerhalb einer 4-wöchigen Frist gegenüber dem Makler schriftlich erklären. Erfolgt kein Widerspruch, nimmt der Makler im Auftrag des Auftraggebers die Umdeckung des Vertrags vor. Vor *Bei Prämiensteigerungen von über 20% wird der Makler einen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers im Vorfeld der Umdeckung einholen. 3 Schriftverkehr (1) Versicherungsunternehmen wickeln Ihren Schriftverkehr direkt mit dem Auftraggeber ab. (2) Der Makler kann bei der Versicherungsvermittlung Pools (hierzu zählt derzeit insbesondere der Maklerpool Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Kormoranweg 1, Wiesbaden) oder andere Versicherungsmakler mit arbeitsteiligen Vermittlungsleistungen beauftragen oder die Hilfe spezieller Dienstleister in Anspruch nehmen. Ein eigenständiges Rechtsverhältnis des Auftraggebers zu den beauftragten Versicherungsmaklern oder Dienstleistern wird dadurch nicht begründet. Dies gilt auch dann, wenn Versicherungsunternehmen den Pool in Versicherungspolicen als Betreuer des Versicherungsnehmers, Vermittler o.ä. eindrucken sollten. Verpflichtet und berechtigt aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Makler. Vor 4 Status des Maklers (1) Angaben zum Status des Maklers entnehmen Sie der in Anlage 2 beigefügten Kundeninformation zur Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV). 5 Pflichten des Auftraggebers, Risikoänderungen (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen (z.b. Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung etc.), dem Makler unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Versicherungsmakler wird dem Auftraggeber zu diesem Zweck eine Übersicht über vertrags- und risikorelevante Informationen aushändigen (Anlage 3). 6 Vollmacht (1) Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der seitens des Auftraggebers erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage 1 zu diesem Vertrag. (2) Der Auftraggeber gestattet dem Makler ausdrücklich, im Namen des Auftraggebers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB). 7 Vergütung (1) Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Seite 2 von 7

3 (2) Wenn der Makler Versicherungsverträge vermitteln soll, für deren Vermittlung er keine Courtage von dem jeweiligen Versicherer erhält, werden Makler und Auftraggeber vor der Vermittlung eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen. 8 Wechsel des Vertragspartners (1) Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z.b. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird. (2) Der Makler wird den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Maklerwechsel zu widersprechen. Vor 9 Haftung und Verjährung (1) Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf die gem. 9 Abs. 2 VersVermV jeweils geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Haftungsbeträge begrenzt (diese belaufen sich derzeit auf 1,23 Mio. Euro für jeden Schadensfall und 1,85 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres). Der Makler hält bis zu diesen Summen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. (2) Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Maklerauftrags. (3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, die Haftung des Maklers nach 63 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Vor 10 Vertragsdauer (1) Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. 11 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. (2) Dieser Vertrag ersetzt einen ggf. schon bestehenden Maklervertrag. (3) Allgemeiner Gerichtsstand der ist Köln. Seite 3 von 7 (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

4 Datenschutzerklärung Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.b. Gesundheitsdaten oder ggf. Gewerkschafts- und Parteien-Mitgliedschaft), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass der Makler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: Vor - Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften - Bausparkassen - Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften - Untervermittler - Sozialversicherungsträger - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer - Versicherungs-Ombudsmänner - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Tochterunternehmen - Rechtsnachfolger Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Makler die Vertrags- und Leistungsdaten des Auftraggebers dem übernehmenden Makler zur Verfügung stellt. Vor Der Makler wird den Auftraggeber vor Weitergabe der Daten informieren sowie Namen und Anschrift des übernehmenden Maklers mitteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Datenübermittlung an den übernehmenden Makler zu widersprechen. Soweit der Auftraggeber dem Makler eine -Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Makler ihm ohne Einschränkungen maklervertragsbezogene Informationen per zusendet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten s nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Der Auftraggeber bestätigt den Maklerauftrag sowie die darin enthaltene Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimmt diesen hiermit zu. Weiterhin bestätigt der Auftraggeber die Kundeninformation zur Versicherungsvermittlerverordnung des Maklers gem. 11 VersVermV als Anlage 2 zu diesem Maklerauftrag erhalten zu haben. Datum Unterschrift Auftraggeber Ort Köln Maklerauftrag wurde elektronisch erteilt am Unterschrift Makler Seite 4 von 7 Lorenz Hanelt - Geschäftsführer

5 Anlage 1 zum Maklerauftrag Maklervollmacht Herr Max Mustermann Musterstraße Musterstadt Auftraggeber Vor bevollmächtigt die Linnicher Str Köln Makler oder ihren Rechtsnachfolger, im Namen des Auftraggebers - Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, - Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen gem. 7 VVG abzugeben oder entgegenzunehmen, Vor - bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, - Untervollmachten auszustellen. Die Vollmacht ist nicht befristet. Sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Unterschrift Auftraggeber Maklervollmacht wurde elektronisch erteilt am Seite 5 von 7

6 Anlage 2 zum Maklerauftrag Kundeninformation zur Versicherungsvermittlungsverordnung In 11 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist zu Ihrem Schutz geregelt, dass Vermittler von Versicherungen gesetzlich festgelegte Standards zu erfüllen haben. Wir kommen mit den folgenden Daten der Informationspflicht über unser Unternehmen nach. Allgemeine Angaben Bereich Belegschaftsmakler Linnicher Str. 48, Köln Telefon Telefax service@albatros.de Vor Sitz der Gesellschaft: Köln, Registereintragung: AG Köln HRB 10744, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Walter N. Gehl, Geschäftsführung: Lorenz Hanelt, Frank Hülsmann, Reiner Siebert Art der Vermittlung Albatros wird als Versicherungsmakler (gemäß 34d Abs. 1 Gewerbeordnung) in Ihrem Auftrag und in Ihrem Interesse tätig. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter (handelt im Auftrag eines Versicherers) und zum Mehrfachagenten (handelt im Auftrag von einigen Versicherern) sind wir als Makler unabhängig von den Interessen der Versicherer. Unsere Berater sind Angestellte im Lufthansa Konzern und arbeiten nicht auf Provisionsbasis. Vor Wir beraten Sie entsprechend Ihrem Versicherungsbedarf und informieren Sie nach der Auswahl eines passenden Versicherungsproduktes, von welchem Versicherer wir Ihnen ein Angebot unterbreiten. Unsere Berater erläutern Ihnen gerne die Kriterien, die zu dieser Auswahl geführt haben. Albatros ist im Vermittlerregister unter der Registrierungs-Nr. D-OM1L-5TBPT-30 eingetragen. Die Eintragung kann bei der IHK als gemeinsamer Registerstelle nach 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV überprüft werden (DIHK e.v., Breite Straße 29, Berlin, Tel , (Festnetzpreis 0,20 /Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 /Anruf), Angaben zu Beteiligungen Albatros ist Teil der Versicherungsgruppe im Lufthansa Konzern und 100%ige Tochtergesellschaft der Delvag Versicherungs-AG. Der Albatros Privatservice bietet Ihnen unter anderem aus Gründen der Objektivität ausschließlich Versicherungsprodukte von Versicherern an, die nicht an Albatros beteiligt sind. Albatros selbst hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Schlichtungsstellen (außergerichtliche Streitbeilegung) Sollten Sie mit dem von uns vermittelten Versicherungsunternehmen oder mit uns einmal nicht einer Meinung sein, stehen Ihnen die folgenden Schlichtungsstellen zur Verfügung: - Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Telefon: , - Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, Telefon: , Darüber hinaus hilft Ihnen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn, (Stichwort: Ombudsleute). Seite 6 von 7

7 Anlage 3 zum Maklerauftrag Übersicht vertrags- und risikorelevanter Informationen Bitte teilen Sie vertrags- und risikorelevante Änderungen, die Ihren Versicherungsschutz betreffen (siehe nachfolgende Auflistung), dem Makler unverzüglich mit. Die unten stehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderung Ihrer Lebens- und Wohnsituation - Hochzeit Vor - Zusammenlegung zweier Haushalte - Scheidung / Trennung vom Ehepartner - Geburt / Adoption eines Kindes - Tod eines Familienmitglieds - Eintritt der Berufsunfähigkeit - Umzug - Immobilienerwerb oder -verkauf - Deutliche Veränderung des Hausratswertes - Aufnahme riskanter Freizeitbeschäftigungen (z.b. Fallschirmspringen, Fliegen, Paragliding Jagdschein, Motorsport etc.) - Krankheit - Erwerb eines Haustieres (vor allem Hund oder Pferd) - Kauf / Verkauf eines Kraftfahrzeuges Vor Änderung Ihrer Beschäftigungssituation - Änderung des Einkommens z.b. durch Beförderung, Gehaltserhöhung - Unternehmenswechsel - Eintritt in den Altersruhestand - Arbeitslosigkeit - Reduktion der Arbeitstätigkeit (Teilzeit) - Wechsel von Bürotätigkeit zu körperlicher Tätigkeit oder umgekehrt - Entsendung ins Ausland - Wegfall der Sozialversicherungspflicht bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Beendigung einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - Übergang in den Beamtenstatus Änderung Ihrer finanziellen Verhältnisse - Erbschaften - Aufnahme von Darlehen Gravierende Änderungen Ihrer Vermögensverhältnisse Seite 7 von 7

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