Hilflosenentschädigung

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1 Hilflosenentschädigung

2 Anspruchsvoraussetzungen Kunden mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art. 13 ATSG) in der Schweiz Kunden, die seit mindestens einem Jahr in erheblichem Ausmass hilflos sind 2 Hilflosenentschädigung,

3 Abklärungsverfahren Unsere Kunden können sich mit amtlichem Formular für den Bezug einer Hilflosenentschädigung anmelden. Durch die IV-Stelle wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung geprüft. Bei Erstanmeldungen erfolgt in der Regel eine Abklärung vor Ort. 3 Hilflosenentschädigung,

4 Höhe der Entschädigung 2015 Ansatz Aufenthalt zu Hause Aufenthalt im Heim 2 Leichte HE 20% 1 CHF CHF Mittlere HE 50% 1 CHF CHF Schwere HE 80% 1 CHF CHF ¹ der max. AHV-Vollrente ² Viertel Ansatz ³ Ansätze im AHV-Alter, wenn im Heim Anspruch nur bei mittel oder schweren Grades, HE leicht wird nur zu Hause ausgerichtet 4 Hilflosenentschädigung,

5 Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung? Als hilflos gilt, wer in den täglichen Lebensverrichtungen auf Dritthilfe angewiesen ist (Art. 42 IVG / Art IVV) Tägliche Lebensverrichtungen An- und Auskleiden Aufstehen / Absitzen / Abliegen Essen Körperpflege Verrichtung der Notdurft Fortbewegung / Pflege gesellschaftlicher Kontakte 5 Hilflosenentschädigung,

6 Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung? Als hilflos gilt weiter Wer lebenspraktische Begleitung benötigt im Erwachsenenalter Einer dauernden persönlichen Überwachung bedarf Einer durch das Gebrechen bedingten ständigen und besonders aufwendigen Pflege bedarf Wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Gebrechens nur dank regelmässigen und erheblichen Dienstleistungen Dritter gesellschaftliche Kontakte pflegen kann 6 Hilflosenentschädigung,

7 Hilflosenentschädigung für Minderjährige Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Erwachsenen. Massgebend ist jedoch der Mehrbedarf im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind Leistung muss in Rechnung gestellt werden und wird pro Tag ausgerichtet Intensivpflegezuschlag Bei zusätzlich intensiver Betreuung wird die Hilflosenentschädigung um einen Intensivpflegezuschlag erhöht, dabei ist der invaliditätsbedingte Betreuungsaufwand massgebend (4, 6 oder 8 Stunden pro Tag) 7 Hilflosenentschädigung,

8 Assistenzbeitrag

9 Anspruchsvoraussetzungen Allgemeine Bedingungen Folgende Kriterien müssen zwingend erfüllt sein: Bezug einer Hilflosenentschädigung Wohnen ausserhalb eines Heims oder einer heimähnlicher Wohnstruktur 9 Hilflosenentschädigung,

10 Anspruchsvoraussetzungen Minderjährige Eines der folgenden Kriterien muss zusätzlich erfüllt sein: Regelmässiger obligatorischer Schulbesuch in einer Regelklasse In regelmässiger Ausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt 10 Stunden pro Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt Anspruch auf einen Intensivpflegzuschlag von 6 Stunden pro Tag 10 Hilflosenentschädigung,

11 Anspruchsvoraussetzungen Erwachsene Es besteht keine Schutzmassnahme (Beistandschaft) Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit: Eine der folgenden Kriterien muss zusätzlich erfüllt sein Führt einen eigenen Haushalt In regelmässiger Ausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt 10 Stunden pro Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig Geht einer Ausbildung auf Sekundar- oder Tertiärstufe nach Bezog vor Erreichen des 18. Altersjahr Assistenzbeiträge 11 Hilflosenentschädigung,

12 Auswirkungen auf die Versicherten Bedingungen Assistenzbeitrag wird im Umfang der tatsächlich erbrachten und entschädigten Hilfeleistungen ausgerichtet monatliche Rechnungsstellung Die Hilfestellungen müssen durch eine angestellte Assistenzperson erbracht werden Arbeitgebermodell 12 Hilflosenentschädigung,

13 Auswirkungen auf die Versicherten Arbeitgebermodell bedeutet Kunden bestimmen, wer die Hilfe erbringt Angestellt werden Privatpersonen Hilfe von Organisationen und Institutionen können nicht berücksichtigt werden Direkte Familienangehörige können nicht entschädigt werden für ihre Hilfestellungen 13 Hilflosenentschädigung,

14 Beratungs- und Unterstützungsleistung Die IV-Stelle kann ab Zusprache des Assistenzbeitrags während 18 Monaten Beratung und Unterstützung gewähren. Zu diesem Zweck kann sie Drittpersonen beauftragen, die sie selbst oder auf Empfehlung hin auswählt. Der Beitrag für Unterstützung und Beratung beträgt höchstens CHF pro Stunde. Insgesamt bezahlt die Versicherung höchstens CHF Hilflosenentschädigung,

15 Vielen Dank

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