INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK (Klassik/Popularmusik)

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1 Studien- und Prüfungsabteilung/ Prüfungsreferat für musikpädagogische Studien Rennweg 8, 1030 Wien, Tel.: DW 6910/6913/6916/ homepage: INFORMATIONSBLATT für die Z U L A S S U N G S P R Ü F U N G für das Bachelorstudium INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK (Klassik/Popularmusik) Zulassungsprüfung: Mo. 10. bis Di. 18. September 2018 Anmeldeschluss: Fr. 1. Juni 2018 Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung unter: Quicklinks Anmeldung zur Zulassungsprüfung Informationstermine: Sa. 10. März 2018, bis Uhr Ort: 1030 Wien, Rennweg 8, Neuer Konzertsaal Donnerstag, 17. Mai 2018, Uhr Ort: 1030 Wien, Rennweg 8, Neuer Konzertsaal Studiendekanat für musikpädagogische Studien Rennweg 8, 1030 Wien, Tel.: DW 2030 homepage: Stand: Februar 2018

2 Inhaltsverzeichnis I. Qualifikationsprofil II. Studiendauer... 3 III. Zulassungsprüfung IV. Erläuterungen zur Zulassungsprüfung Deutschtest Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier Vortrag mehrerer Werke V. Korrepetitionsproben

3 I. Qualifikationsprofil Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik dient der Berufsvorbildung auf einschlägige pädagogische Tätigkeiten im freien Beruf, an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, sowie an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten. Dabei umfasst das in den Blick genommene Berufsfeld zwar in einem hohen Maße die öffentlich-rechtlichen Musikschulen für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung, erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf alle Bereiche der musik- und sozialpädagogischen Jugendarbeit, sowie auf die verschiedensten (und hier vor allem auch auf die speziell pädagogisch ausgerichteten) Felder der praktischen Musikausübung (der Interpretation), des Kreativ-Schöpferischen (der Komposition), der Musiktheorie und Musikologie (der Wissenschaft), der Organisation (des Managements), sowie der Vermittlung (in Presse, Verlag oder Medien). Dabei versteht sich der Instrumental- und Gesangsunterricht selbst zunehmend als Teil der allgemeinen Bildungslandschaft, sowie auch (bei seiner Ansiedlung an Musikschulen) des allgemeinen Schulwesens und fühlt sich - über die Vermittlung von instrumental- und gesangstechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus - einem umfassenden Bildungsauftrag verpflichtet: Aufbauend auf der Auseinandersetzung mit Musik verschiedener Provenienz und mit unterschiedlichen Weisen des Musizierens sind musikalische Bildung und ästhetische Erziehung ebenso das Ziel des Unterrichts wie eine allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und sozialer Hinsicht. Diesem Ziel hat eine wohlabgewogene Mischung von künstlerischen Hauptfächern, pädagogischen Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Fächern zu dienen, die den traditionellen Instrumentalunterricht wesentlich erweitern und (unter Anderem) auch Bereiche der elementaren Musikpädagogik, des Gruppenmusizierens, der Improvisation oder der theoretischen Schulung in den Blick nehmen. Ergänzende und vertiefende Schwerpunkte bereiten auf weitere Anforderungen der Berufspraxis vor und fördern zu dem Teamfähigkeit und organisatorische Handlungskompetenz der zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen. II. Studiendauer (1) Die Studiendauer für das Bachelorstudium beträgt acht Semester; die ersten beiden Semester bilden die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4. Semesters absolviert werden, andernfalls die Fortsetzung des Studiums nur ohne zentralem künstlerischen Fach möglich ist (Studienkennzahl). (2) Im Bachelorstudium sind insgesamt 139,5 ( Klassik ) bzw. 145 ( Popularmusik ) Semesterstunden zu absolvieren, davon (je) 33 in der Eingangsphase, (je) 12 als Schwerpunkt (UniStG, Anlage 1 Z. 2a.11.8) sowie 14 ( Klassik ) bzw. 14,5 ( Popularmusik ) als freie Wahlfächer. III. Zulassungsprüfung (1) Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Begabung für das Studium. Die KandidatInnen haben ferner Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie instrumentale Vorkenntnisse nachzuweisen. Von fremdsprachigen ZulassungswerberInnen ist überdies die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; diese wird vor der Zulassungsprüfung durch einen schriftlichen sowie mündlichen Test überprüft, der die ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache feststellt. (2) Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im Folgenden genannten Teilprüfungen. 2. Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis entfällt bei ZulassungswerberInnen, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen. 3. Vortrag mehrerer Werke mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades verschiedener Stilrichtungen. 3

4 (3) Auf Antrag der Zulassungswerberin/des Zulassungswerbers an die Studiendirektorin/den Studiendirektor kann die Zulassungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Diplomprüfung der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik nach dem KHStG 1983 absolviert haben, erlassen werden. (4) Sonderbestimmung für das zentrale künstlerische Fach Gesang: Der Zulassungsprüfungssenat kann Kandidatinnen und Kandidaten, deren künstlerisches Niveau für die Zulassung zum Bachelorstudium IGP mit zentralem künstlerischen Fach Gesang nicht ausreicht, zur Zulassung in den Vorbereitungslehrgang für Gesangspädagogik empfehlen. IV. Erläuterungen zur Zulassungsprüfung DEUTSCHTEST Für Fremdsprachige: Schriftlicher und ggf. mündlicher Test zur Feststellung der Beherrschung der deutschen Sprache (entspricht etwa dem Niveau von B1) und insbesondere auch der grundlegenden Musikfachsprache (u.a. Begriffe der Allgemeinen Musiklehre und Formenlehre). Eine positiv bestandene Matura/Reifeprüfung an einem österreichischen bzw. deutschsprachigen Gymnasium im Ausland wird anerkannt. Dieser Deutschtest hat ausschließlich Gültigkeit für die Studienrichtung Bachelor-IGP! SCHRIFTLICHE PRÜFUNG AUS ALLGEMEINER MUSIKLEHRE EINSCHLIEßLICH EINES GEHÖRTESTS ALLGEMEINE MUSIKLEHRE (schriftlich) Benennung der Noten im Violin- und Bassschlüssel, Oktavbereiche, richtiger Gebrauch von Vor- und Versetzungszeichen, Aufbau tonaler Skalen, Quintenzirkel, Akkordlehre (Erkennen und Benennen leitereigener Drei- und Vierklänge in Dur und Moll und ihrer Umkehrungen), Notation chromatischer und enharmonisch verwechselter Töne, Notenwerte erkennen, Notation von rhythmischen Details etc. GEHÖRTEST (schriftlich) Nachweis von Fähigkeiten im musikalischen Hören (tonale und freitonale Melodien, Rhythmen, Intervalle, Dur- und Molldreiklänge sowie Septakkorde einschließlich Umkehrungen, Veränderungen einzelner Töne in Mehrklängen) durch Notendiktate, Fehlererkennen und gehörmäßiges Wiedererkennen notierter Beispiele (vom Klavier) Literaturempfehlungen: R. Amon: Lexikon der Harmonielehre H. Grabner: Allgemeine Musiklehre Chr. Hempel: Neue Allgemeine Musiklehre C. Kühn: Gehörbildung im Selbststudium, Musiklehre W. Ziegenrücker: Allgemeine Musiklehre B.Enders/T.Weyde: Computerkolleg Musik- Gehörbildung Das interaktive Lernprogramm für Anfänger und Fortgeschrittene (CD-Rom) Beide Tests können Sie hier als modellhafte Beispiele finden: 4

5 NACHWEIS VON GRUNDKENNTNISSEN AUS KLAVIER Grundkenntnisse im Klavierspiel: müheloses Lesen von Violin- und Bassschlüssel einfachstes Blattspiel (Schwierigkeitsgrad: einfache barocke Tänze; Bartók, Mikrokosmos Ende Bd. 1; Norton, Microjazz) Orientierung am Klavier (Akkordspiel: Dreiklänge und Umkehrungen in verschiedenen Lagen, einfache Kadenzen in Dur- und Molltonarten bis zu drei Vorzeichen in allen Lagen) Vortrag zweier vorbereiteter Stücke (Originalliteratur, auch Einzelsätze) unterschiedlicher Stilrichtungen im Mindestschwierigkeitsgrad von z. B.: Barock BACH: Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach; Kleine Präludien Klassik CLEMENTI: Sonatinen HAYDN: frühe Sonaten Romantik SCHUMANN: Album für die Jugend op. 68 TSCHAIKOWSKY: Jugend-Album op. 39 Klassische Moderne SATIE: 3 Gymnope dies, 3 Gnossiennes IBERT: Petite Suite en quinze images BARTÓK: Mikrokosmos ab Bd. 2, 3 KABALEWSKI: 15 Klavierstücke für Kinder op. 27 WEBERN: Kinderstück Klaviermusik der letzten ca. 40 Jahre KURTÁG: Játékok PIRCHNER: Noten für die Pfoten ZENDER: Spazierwege und Spiele Popularmusik (Originalliteratur und Arrangements) COREA: Children s Songs BRUBECK: Nocturnes MOSER: Rock Piano Jazz-Standards Für BewerberInnen der Popularmusik zusätzlich: einfache II V I Kadenzen 5

6 VORTRAG MEHRERER WERKE Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien bietet folgende zentrale künstlerische Hauptfächer an: Bass Popularmusik*), Basstuba*), Blockflöte*), Cembalo, Fagott*), Flöte*), Gesang*), Gitarre, Gesang Popularmusik*), Gitarre Popularmusik*), Harfe*), Horn*), Klavier, Klarinette*), Kontrabass*), Oboe*), Orgel, Posaune*), Posaune Popularmusik*), Saxophon Klassik*), Saxophon Popularmusik*), Schlaginstrumente Klassik, Schlagzeug/Percussion Popularmusik, Tasteninstrumente Popularmusik, Trompete*), Trompete Popularmusik*), Viola*), Violine*), Violoncello*) Gesonderte Informationsblätter finden Sie auf der Homepage des Studiendekanats für Musikpädagogik V. Korrepetitionsproben *) Wenn Sie keine/n eigene/n BegleiterIn mitbringen, wird eine/ein KorrepetitorIn von der Universität zur Verfügung gestellt. Dies ist am Anmeldeschein zu vermerken. Bitte bringen Sie unbedingt entsprechende Noten mit. - Ein Einspielraum steht vor der Prüfung zur Verfügung. Weiters besteht - größtenteils - die Möglichkeit, am TAG vor der Prüfung (siehe Ankündigungen Metternichgasse 8 und Rennweg 8) die Stücke mit einer/einem KorrepetitorIn der Universität zu proben. 6

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