Schuldrecht - Allgemeiner Teil

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1 Repetitorium aus Zivilrecht Schuldrecht - Allgemeiner Teil Magdalena Gruber, LL.M.(WU), BSc(WU) Herzlichen Dank an Mag. Sebastian Wöss für die zur Verfügung gestellten Folien!

2 Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten Magdalena Gruber 2

3 Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten Magdalena Gruber 3

4 I. Allgemeines Grundlagen Abgrenzung Schuldrecht AT/BT ABGB: persönliche Sachenrechte Relativität der Schuldrechte ABGB, ergänzt um die gemeinsamen Bestimmungen ( ABGB) vielfach dispositive Normen (ergänzende) Vertragsauslegung Magdalena Gruber 4

5 I. Allgemeines Begriff Schuldrecht Vermöge welcher Person einer anderen zu einer Leistung verbunden ist ( 859 ABGB) Rechtsverhältnisse, kraft derer eine Person einer anderen Person zu einer Leistung verpflichtet ist Ausnahmsweise absolute Außenwirkung bei Eingriff in fremde Forderungsrechte wissentliche Verleitung zum Vertragsbruch Magdalena Gruber 5

6 I. Allgemeines Definition Schuldverhältnis Schuldverhältnis Inbegriff der zwischen Schuldner und Gläubiger wechselseitigen Beziehung (Rechte und Pflichten) Schuldverhältnis ies Leistungspflicht einer Person Schuldverhältnis iws Summe aller einem Schuldverhältnis entspringenden (gegenseitigen) Ansprüche Magdalena Gruber 6

7 I. Allgemeines Schuldverhältnis Hauptleistungspflichten Nebenleistungspflichten Selbständige Nebenleistungspflichten Unselbständige Nebenleistungspflichten Schutz- und Sorgfaltspflichten Magdalena Gruber 7

8 I. Allgemeines Hauptleistungspflichten Charakterisieren das Rechtsverhältnis Das Wesen des Rechtsgeschäftes Einseitig oder wechselseitig Genetisches und funktionelles Synallagma Magdalena Gruber 8

9 I. Allgemeines Selbständige Nebenleistungspflichten = Äquivalente Nebenpflichten Besonderes Interesse des Gläubigers an der Erfüllung Teil der Gegenleistung entfällt auf diese Magdalena Gruber 9

10 I. Allgemeines Unselbständige Nebenleistungspflichten = Inäquivalente Nebenpflichten dienende Funktion Kein selbständiges Interesse an der Erfüllung Häufig aus der ergänzenden Vertragsauslegung ( 914 ABGB) Magdalena Gruber 10

11 I. Allgemeines Schutz- und Sorgfaltspflichten (I) Erfüllungshandlung ist so zu setzen, dass der Gläubiger weder an seiner Person oder an seinen Rechtsgütern geschädigt wird Ergeben sich aus der (ergänzenden) Vertragsauslegung oder direkt aus dem Gesetz ( 1157, 1169 ABGB) Magdalena Gruber 11

12 I. Allgemeines Schutz- und Sorgfaltspflichten (II) positive Vertragsverletzung Schadenersatzpflicht im Leistungsstörungsrecht: Begleitschaden Anspruchskonkurrenz zu deliktischen Ansprüchen Magdalena Gruber 12

13 I. Allgemeines WIEDERHOLUNG Beispiele 1) Verpackung der Lieferung 2) Beilegung einer Gebrauchsanweisung 3) Montage eines Einbauschranks 4) Anfertigung eines Maßanzugs 5) Zustellung eines Bettes 6) Ausstellung einer Rechnung Magdalena Gruber 13

14 I. Allgemeines Primär- und Sekundärpflichten Primärpflichten Hauptleistungspflichten Nebenleistungspflichten Schutz- und Sorgfaltspflichten Sekundärpflichten Schadenersatz- und Gewährleistungspflichten Gestaltungsrechte, Rücktritt/Wandlung Magdalena Gruber 14

15 I. Allgemeines Obliegenheiten Rechtspflichten minderer Art begründen keine Ersatzpflichten Sanktion: Rechtsnachteil für Belasteten zb 377 UGB Magdalena Gruber 15

16 I. Allgemeines Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (I) Zielschuldverhältnis Pflicht zur (einmaligen) Leistung Art und Umfang der Leistung klar definiert endet durch Erbringung der Leistung Magdalena Gruber 16

17 I. Allgemeines Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (II) Dauerschuldverhältnis Länger andauernde bzw wiederkehrende Leistungen Art, nicht jedoch Umfang der Leistung definiert Beendigung: Zeitablauf Aufkündigung Grundsätze: Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund ex nunc Rückabwicklung Vgl 987 ABGB Magdalena Gruber 17

18 I. Allgemeines Ziel- und Dauerschuldverhältnisse (III) Sukzessivlieferungsverträge Erbringung von Teilleistungen Ziel- oder Dauerschuldverhältnis ies: Zielschuldverhältnis: von vorne herein bestimmter Umfang iws: Dauerschuldverhältnis: Umfang nicht im Vorhinein festgelegt Magdalena Gruber 18

19 I. Allgemeines WIEDERHOLUNG Beispiele 1) A kauft ein Auto auf Raten. 2) B bestellt ein Zeitschriftenabo für ein Jahr. 3) C kauft ein wissenschaftliches Werk, das in vielen Lieferungen erscheint. 4) D gewährt E ein Darlehen. 5) F schließt für seine Wohnung einen Vertrag mit einem Stromanbieter. Vgl. Maier/Nitsch/Reidinger, Bürgerliches Recht II 9 (2016) 109. Magdalena Gruber 19

20 I. Allgemeines Schuld und Haftung Schuld: Leisten müssen Haftung: Einstehen für die (Nicht-)Leistung Allenfalls gerichtlich durchsetzbar Schuldbeschränkungen und Haftungsbeschränkungen Pro viribus (zb bedingte Erbantrittserklärung) Cum viribus (zb Nachlassseparation) Naturalobligationen Magdalena Gruber 20

21 Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten Magdalena Gruber 21

22 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Begründung des Schuldverhältnisses Schuldverhältnisse gründen sich unmittelbar auf ein Gesetz auf einen Vertrag oder auf eine erlittene Beschädigung (vgl 859 ABGB) Magdalena Gruber 22

23 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Entstehung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) Prinzip der Vertragsfreiheit Einseitige, zwei- oder mehrseitige Willenserklärungen Auch atypische Verträge zulässig (zb Garantievertrag) Auch gemischte Verträge zulässig Kombinationstheorie Absorptionstheorie Magdalena Gruber 23

24 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Auslobung ( 860 ABGB) Zusage einer Belohnung gegen Erbringung einer bestimmten Leistung an unbestimmte Personen öffentliche Bekanntmachung (Aushang, Internet) Bedarf keiner Annahme Widerruf bis zu tatsächlichen Leistungserbringung möglich, vgl jedoch 860a ABGB Erbringung der Leistung durch Mehrere: 860b ABGB Magdalena Gruber 24

25 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Preisausschreiben Fall der Auslobung Auswahl findet durch den Auslobenden oder durch Dritte statt Mehrere Erfolge erwartet Fristsetzung erforderlich Verbot der Willkür Glücksvertrag? Öffentliche Ausschreibungen? Magdalena Gruber 25

26 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Das vorvertragliche Schuldverhältnis (I) Rechtsanalogie ( 874, 878 ABGB) Durch Anbahnung des geschäftlichen Kontakts Bloße Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten Was durfte der Erklärungsempfänger an Aufklärung erwarten bzw was war für diesen aus Sicht des Erklärenden notwendig Aufklärungspflichten dürfen nicht überspannt werden Magdalena Gruber 26

27 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Das vorvertragliche Schuldverhältnis (II) Aufklärung über Beschaffenheit des potentiellen Leistungsgegenstandes rechtliche Hindernisse mangelnde Vertretungsmacht Grundloses Abgehen von den Vertragsverhandlungen (vgl jedoch 861 ABGB) Vortäuschen des Abschlusswillens Magdalena Gruber 27

28 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Das vorvertragliche Schuldverhältnis (III) Verletzung der vorvertraglichen Pflichten = culpa in contrahendo Rechtsfolgen Ersatz des Schadens nach vertraglichen Grundsätzen Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Vertragsinteresse) uu auch Ersatz nach deliktischen Prinzipien Magdalena Gruber 28

29 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Das nachvertragliche Schuldverhältnis? Beispiele Hinweis auf nachträglich erkannte Gefahren Rückrufpflicht Geheimhaltungspflicht von Betriebsgeheimnissen Magdalena Gruber 29

30 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Nebenabreden Dienen zur Bestärkung oder Abschwächung rechtgeschäftlicher Pflichten Durch übereinstimmende Willenserklärungen Schadensunabhängig Formen: Angeld Reugeld Vertragsstrafe Verwirkungsabrede Magdalena Gruber 30

31 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Angeld ( 908 ABGB) (I) Erbringung einer Leistung bei Vertragsschluss zur Sicherstellung der Erfüllung Setzt gültigen Vertrag voraus Schadensunabhängig Magdalena Gruber 31

32 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Angeld ( 908 ABGB) (II) Rechtsfolgen Verschulden des Angeldschuldners: Angeld verfällt Verschulden des Angeldgläubigers: Angeld doppelt zurückzuerstatten Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt Angeld izw Anzahlung Richterliches Mäßigungsrecht ( 1336 ABGB, 7 KSchG) Magdalena Gruber 32

33 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Reugeld ( ABGB) Voraussetzung: gültiger Vertrag Vertraglich vereinbarte Ersatzleistung bei Ausübung eines Kündigungsrechtes Leistung erst nach Ausübung des Rücktrittsrechtes Wahlrecht des Leistungspflichtigen Nur dann zu leisten, wenn nicht ohnehin ein Rücktrittsrecht besteht Mäßigungsrecht nach 7 KSchG Magdalena Gruber 33

34 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Vertragsstrafe ( 1336 ABGB) (I) pauschalierter Schadenersatz statt dem Schadenersatz wegen Nichterfüllung ( 921 ABGB, dispositiv) Nachweis des Schadens muss nicht erbracht werden (kein Schaden schadet nicht) Magdalena Gruber 34

35 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Vertragsstrafe (II) Darüberhinausgehender Schaden grundsätzlich ersatzfähig ( 1336 Abs 3 Satz 1 ABGB) Verbraucher: im Einzelnen ausgehandelt ( 1336 Abs 3 Satz 2 ABGB) izw muss Verschulden vorliegen Auch für Nichteinhaltung von Erfüllungsort/-zeit zulässig, izw kann dann daneben auch noch Erfüllung begehrt werden ( 1336 Abs 1 letzter Satz ABGB) Mäßigungsrecht 1336 Abs 2 ABGB Magdalena Gruber 35

36 II. Entstehung des Schuldverhältnisses Verwirkungsabrede Vertragsverletzung eines Teils führt zum Verlust bereits erbrachter Leistungen Vgl Terminsverlust Vereinbarung, wonach der Verzug mit einer Teilleistung zur Fälligkeit aller künftigen Leistungen führt zb Kreditvertrag (Achtung 14 Abs 3 VKrG) Magdalena Gruber 36

37 Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten Magdalena Gruber 37

38 III. Schuldinhalt Bestimmtheit der Leistung ( 869 ABGB) Geschuldete Leistung muss ausreichend bestimmt oder bestimmbar sein ( 869 ABGB) idr durch die Parteien selbst Auch durch eine Partei zulässig Allenfalls ergänzende Vertragsauslegung Wenn erfolglos: Nichtigkeit (Dissens) Konkretisierung durch Dritte Magdalena Gruber 38

39 III. Schuldinhalt Arten der Leistung (was kann geschuldet werden?) Tun oder Unterlassen ( 861 ABGB) Unterlassungsansprüche mit (vorbeugender) Unterlassungsklage durchzusetzbar Erfolg oder gebotene Sorgfalt Nach Vereinbarung zu beurteilen Magdalena Gruber 39

40 III. Schuldinhalt Teilbare und unteilbare Leistungen Teilbar: zwischen der ganzen und der teilweisen Leistung gibt es einen quantitativen Unterschied Unteilbar: qualitativer Unterschied Nach subjektiven Kriterien zu beurteilen Auswirkung auf Rechtsfolgenebene Magdalena Gruber 40

41 III. Schuldinhalt Vertretbare und unvertretbare Sachen Objektive Kriterien ausschlaggebend (Verkehrsauffassung) Magdalena Gruber 41

42 III. Schuldinhalt Gattungs- und Stückschuld (Speziesschuld) Stückschuld: Leistungsgegenstand durch individuelle Merkmale bestimmt Gattungsschuld: Leistungsgegenstand durch generelle Merkmale bestimmt Beschränkte Gattungsschuld Subjektive Kriterien (Parteiwille) maßgebend Unterscheidung wichtig für die Gefahrtragung Magdalena Gruber 42

43 III. Schuldinhalt Konzentration Absonderung aus der Masse Gattungsschuld wird Stückschuld Änderung der Rechtsfolgen insb für den zufälligen Untergang der Sache Zeitpunkt: wenn fällig und gehörig angeboten Magdalena Gruber 43

44 III. Schuldinhalt Wahlschuld ( 906 ff ABGB) Eine Schuld kann durch verschiedene Leistungen erfüllt werden Wahlberechtigter: Parteienvereinbarung Im Zweifel Schuldner Getroffene Wahl kann einseitig nicht mehr abgeändert werden ( 906 Abs 1 Satz 2) Rückforderung Irrtümlich beide geleistet? Leistung einer Sache in Unkenntnis des Wahlrechts? Abgrenzung zur Alternativermächtigung (facultas alternativa) Magdalena Gruber 44

45 III. Schuldinhalt Wahlschuld (II) Wahlberechtigter trifft keine Entscheidung 1. Schuldnerverzug: 918 ff ABGB, alternative Klagemöglichkeit des Gläubigers, Exekution auf eine Leistung 2. Gläubigerverzug: a. Wahlrecht geht auf den Schuldner über b. oder Rücktritt vom Vertrag ( 918 ff ABGB) In beiden Fällen Schadenersatz ( 906 Abs 2 Satz 4 ABGB) Magdalena Gruber 45

46 III. Schuldinhalt Wahlschuld (III) Zufälliger Untergang eines Wahlstückes keine (zwingende) Bindung des Wahlberechtigten an den Vertrag Verschuldeter Untergang eines Wahlstückes: Haftung des Verpflichteten, sofern der Gläubiger sich nicht für die andere Sache entscheidet Magdalena Gruber 46

47 III. Schuldinhalt Leistungszeit ( 904 ABGB) 1. Parteienvereinbarung 2. Allenfalls Natur und Zweck der Leistung 3. Sonst sogleich (ohne unnötigen Aufschub) ( 904 Satz 1 ABGB, vgl 7a KSchG) Magdalena Gruber 47

48 III. Schuldinhalt Leistungszeit ( 904 ABGB) Gläubiger kann am Beginn des Tages der Fälligkeit fordern Verzug tritt jedoch erst mit Ende des Tages der Fälligkeit ein Fälligkeit kann nachträglich einvernehmlich geändert werden ( 1413 ABGB) Stundung: neuer Fälligkeitstermin Reine Stundung: Fälligkeit bleibt aufrecht, Verzicht auf Geltendmachung kein Abzug von Zwischenzinsen (aber 16 VKrG) Magdalena Gruber 48

49 III. Schuldinhalt Erfüllungsort ( 905 ABGB) 1. Parteiendisposition 2. allenfalls Natur und Zweck des Geschäftes 3. Sonst Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners ( 905 Abs 1 ABGB, Holschuld) Magdalena Gruber 49

50 III. Schuldinhalt Erfüllungsort ( 905 ABGB) Erfüllungsort beim Gläubiger Schuldner muss für die Beförderung der Leistung zum Gläubiger sorgen (Bringschuld) Erfüllungsort beim Schuldner Schuldner muss Leistung für den Gläubiger bereithalten (Holschuld; gesetzlicher Regelfall) oder die Leistung zum Gläubiger absenden (Schickschuld) Magdalena Gruber 50

51 III. Schuldinhalt Geldschulden Geld ies: staatlich anerkanntes Zahlungsmittel, für das Annahmezwang besteht (Bargeld) Geld iws: alles, was im Verkehr als Zahlungsmittel angenommen wird (zb Buchgeld) Geldschulden grds Bargeldschulden Magdalena Gruber 51

52 III. Schuldinhalt Geldschulden Sonderfall der Gattungsschuld Keine Unmöglichkeit Nicht in mittlerer Qualität und Güte zu leisten Bringschuld ( 907a ABGB) Muss bei Fälligkeit verfügbar sein Gefahrtragung bei Banküberweisung Ausnahme: 6a Abs 2 KSchG, 15 Abs 3 MRG Fremdwährungsschulden 907b ABGB facultas alternativa Effektivklausel Wertsicherung Magdalena Gruber 52

53 III. Schuldinhalt Zinsen Entgelt für die Nutzung von Kapital Berechnung Begriffe Verzugszinsen Zins Zwischenzinsen Nebengebühren ( 912) Magdalena Gruber 53

54 III. Schuldinhalt Zinsen als Entgelt Höhe: Parteiendisposition Sonst 1000 ABGB: 4% p.a. Schranke: Wucherbestimmungen ( 879 Abs 2 Z 4 ABGB, 7 WucherG) Magdalena Gruber 54

55 III. Schuldinhalt Verzugszinsen unabhängig von Verschulden oder Schaden Parteiendisposition, sonst gesetzliche Regelungen Höhe: Unternehmensbezogene Geschäfte: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszins ( 456 UGB) (Achtung 459 UGB) Allgemein 4 % ( 1333 Abs 1 ivm 1000 ABGB) Verbrauchergeschäft: 6 Abs 1 Z 13 KSchG Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt Magdalena Gruber 55

56 III. Schuldinhalt Zinseszinsen Können begehrt werden, wenn ausdrücklich vereinbart ( 1000 Abs 2 ABGB) Höhe unterliegt der Parteiendisposition (sonst 4 %) Weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt Magdalena Gruber 56

57 III. Schuldinhalt Leistung Zug um Zug (I) 1052, 1062 ABGB Dispositiv Vertraglich oder gesetzliche Vorleistungspflicht (zb 1154, 1170 ABGB) Verschiedene Zurückbehaltungsrechte Magdalena Gruber 57

58 III. Schuldinhalt Leistung Zug um Zug (II) Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrag ( 1052 Satz 1 ABGB) Schuldner hat seine Leistung angeboten Besteht nur hinsichtlich Leistungen, die im Austauschverhältnis stehen 6 Abs 1 Z 6 KSchG: kann im Verbrauchergeschäft nicht ausgeschlossen werden Magdalena Gruber 58

59 III. Schuldinhalt Leistung Zug um Zug (III) Unsicherheitseinrede ( 1052 Satz 2 ABGB) Vorleistungspflicht Keine Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages möglich Leistung bis zur Sicherstellung der Gegenleistung zurückbehalten Erbringung der Gegenleistung durch die Vermögensverhältnisse gefährdet ( 1052 Satz 2 ABGB) Magdalena Gruber 59

60 III. Schuldinhalt Zurückbehaltungsrecht Einrede der Gewährleistung Wenn Sache bereits übergeben und der Empfänger Verbesserung/Austausch verlangen kann Setzt Recht auf Leistung voraus Steht nach ha nur hinsichtlich von (Gegen-)Leistungen zu, welche im Austauschverhältnis stehen ha: ganzer Betrag kann zurückbehalten werden Magdalena Gruber 60

61 III. Schuldinhalt Zurückbehaltungsrecht nach 471 ABGB Herausgabe einer Sache nur gegen Berichtigung des mit der Sache in Verbindung stehenden gemachten Aufwandes oder des durch die Sache verursachten Schadens Ausnahme: 1440 Satz 2 ABGB 6 Abs 1 Z 6 KSchG Ohne Vertragsverhältnis? Magdalena Gruber 61

62 Programm I. Allgemeines II. Entstehung des Schuldverhältnisses III. Inhalt der Schuld IV. Leistungsstörungen V. Erlöschen der Schuld VI. Änderung des Schuldverhältnisses VII. Mehrheit von Berechtigten und Verpflichteten Magdalena Gruber 62

63 IV. Leistungsstörung Leistungsstörungen Nicht-, Spät- oder Schlechterfüllung von Verträgen Unmöglichkeit Verzug Gewährleistung Positive Vertragsverletzung Laesio enormis (?) Magdalena Gruber 63

64 IV. Leistungsstörung Leistungsstörungen Nicht-, Spät- oder Schlechterfüllung von Verträgen Unmöglichkeit Verzug Gewährleistung Positive Vertragsverletzung Laesio enormis (?) Magdalena Gruber 64

65 IV. Leistungsstörung Unmöglichkeit der Leistung Anfängliche (ursprüngliche) Unmöglichkeit Leistung kann schon bei Vertragsschluss nicht erbracht werden Nachträgliche Unmöglichkeit Der anfänglich möglichen Erfüllung steht ein dauerhaftes Hindernis entgegen Magdalena Gruber 65

66 IV. Leistungsstörung Ergänzung: Anfängliche Unmöglichkeit Geradezu unmöglich ( 878 ABGB) Rechtlich unmöglich Faktisch absurd Hindert das wirksame Zustandekommen des Vertrages Schlichte anfängliche Unmöglichkeit Vertrag kommt wirksam zustande Rücktrittsrecht 920 ABGB analog / Wandlung Schadenersatz Magdalena Gruber 66

67 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Leistung bei Vertragsabschluss noch möglich Tritt va bei Untergang einer Speziessache ein Untergang Verlust, Zerstörung, Abhandenkommen zb auch Doppelverkauf (rechtliches Hindernis) Bei Gattungsschulden ab Konzentration bzw Untergang der gesamten Gattung Magdalena Gruber 67

68 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Unmöglichkeit und Gattungsschuld Unmöglichkeit und Geldschuld Rechtliche Unmöglichkeit Unerschwinglichkeit bzw Unzumutbarkeit Magdalena Gruber 68

69 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Zufällige Unmöglichkeit Vom Schuldner verschuldet Vom Gläubiger verschuldet Magdalena Gruber 69

70 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Zufälliges Unmöglichwerden ( 1447 ABGB) Aufhebung der Leistungspflicht auf beiden Seiten Gefahrtragung: Gläubiger trägt Leistungsgefahr, Schuldner trägt Preisgefahr Gefahrenübergang: Zeitpunkt der bedungenen Übergabe Versendung: idr Übergabe an den Transporteur Schuldnerverzug Magdalena Gruber 70

71 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Zufälliges Unmöglichwerden ( 1447 ABGB) ha: Aufhebung des Vertrags ipso iure: ohne Rücktrittserklärung Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzustellen ( 1447 Satz 3 ABGB, 1435 ABGB, condictio causa finita) Magdalena Gruber 71

72 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Stellvertretendes commodum Wert, der statt der untergegangenen Leistung ins Vermögen des Schuldners getreten ist zb Versicherungssumme, Schadenersatz Anspruchsgrundlage: 1447 letzter Satz, 7, 1041 ABGB Vertrag bleibt aufrecht, Wahlrecht des Gläubigers Magdalena Gruber 72

73 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Vom Schuldner zu vertreten ( 920, 921 ABGB) wenn Schuldner im Erfüllungsstadium vorsätzlich/fahrlässig Sorgfaltspflicht verletzt Erfüllungsgehilfen: 1313a ABGB zufälliger Untergang während verschuldetem Schuldnerverzug Rechtsfolge: Wahlrecht des Gläubigers zwischen Austausch- und Differenzanspruch Magdalena Gruber 73

74 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Vom Schuldner verschuldet ( 920, 921 ABGB) Austauschanspruch Vertrag bleibt aufrecht Gläubiger erbringt seine Leistung und fordert Wert der Gegenleistung Schadenersatzanspruch auf das Erfüllungsinteresse (Nichterfüllungsschaden) Magdalena Gruber 74

75 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Vom Schuldner verschuldet ( 920, 921 ABGB) Differenzanspruch Gläubiger tritt vom Vertrag zurück ohne Nachfristsetzung Gläubiger kann Differenz zwischen dem Wert der Schuldnerleistung und dem Wert seiner eigenen Leistung verlangen konkrete oder abstrakte Schadensberechnung Magdalena Gruber 75

76 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit BEISPIEL B kauft von A ein gebrauchtes Auto im Wert von zum Preis von Noch vor der Übergabe wird das Auto bei einem von A verschuldeten Unfall total zerstört. Magdalena Gruber 76

77 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL A kauft von B eine gebrauchte Kaffeemaschine, die 600 wert ist, um 400. Am Tag vor der Übergabe fällt sie B beim Verpacken hinunter und ist kaputt. Variante 1: A tauscht sein Ölgemälde im Wert von 400 gegen die gebrauchte Kaffeemaschine des B im Wert von 600. Variante 2: A kauft die Kaffeemaschine von B, doch da sie vor der Übergabe kaputt gegangen ist, muss er eine gleichwertige Maschine von C erwerben, der 620 dafür verlangt. Magdalena Gruber 77

78 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit 3 Fälle: Annahmeverzug ( 1419): Gläubiger trägt Preisgefahr Zweckerreichung Schuldhafte Beschädigung/Zerstörung des Leistungsgegenstandes durch den Gläubiger Lösung in Anlehnung an 1155, 1168 Magdalena Gruber 78

79 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Teilunmöglichkeit (920 S 2 ABGB) Setzt teilbare Leistung voraus (subjektives Kriterium) Interesse des Gläubigers an der Teilleistung: Anspruch auf Teilleistung bleibt aufrecht, sonst Gesamtunmöglichkeit, Rücktritt izw bleibt Restvertrag aufrecht ( 878 Satz 2) Auch mangelhafte Leistung kann verlangt werden Magdalena Gruber 79

80 IV. Leistungsstörung Nachträgliche Unmöglichkeit Zusammenfassung Zufällige nachträgliche Unmöglichkeit Automatische Vertragsauflösung Vom Schuldner zu vertretende nachträgliche Unmöglichkeit Vertrag bleibt aufrecht: Austauschanspruch Rücktritt vom Vertrag: Differenzanspruch Vom Gläubiger zu vertretende nachträgliche Unmöglichkeit Vertrag bleibt aufrecht Magdalena Gruber 80

81 IV. Leistungsstörung Leistungsstörungen Nicht-, Spät- oder Schlechterfüllung von Verträgen Unmöglichkeit Verzug Gewährleistung Positive Vertragsverletzung Laesio enormis (?) Magdalena Gruber 81

82 IV. Leistungsstörung Verzug (Allgemein) Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort in bedungener Weise erfüllt ( 918 Abs 1 ABGB) Entgeltlicher Vertrag Leistung noch möglich Tritt mit Ablauf des Tages der Fälligkeit ein ( 903 ABGB) Schuldner und Gläubigerverzug Objektiver und subjektiver Verzug Magdalena Gruber 82

83 IV. Leistungsstörung Überblick Verzug Schuldnerverzug Objektiver Verzug Subjektiver Verzug Teilverzug Verzug mit Nebenleistungen Fixgeschäft Gläubigerverzug Magdalena Gruber 83

84 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Schuldner leistet nicht zur gehörigen Zeit, nicht am gehörigen Ort, nicht auf die bedungene Weise ( 918 ABGB) entgeltlicher Vertrag Magdalena Gruber 84

85 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Objektiver Verzug Wahlrecht des Gläubigers Erfüllung oder Rücktritt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ( 918 ABGB) Schuldner trägt Gefahr des zufälligen Untergangs Verzugszinsen bei Geldschuld ( 1333 ABGB) Schadenersatz Magdalena Gruber 85

86 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Objektiver Verzug Nachfrist angemessen ( 918 ABGB) Dringlichkeit der Leistung für den Gläubiger Zeit, die seit Eintritt des Verzugs bereits verstrichen ist Zeit, die der Schuldner für die Erfüllung noch benötigt Zu kurze Frist? Festsetzung der Nachfrist -Tatsächliches Gewähren reicht (Rsp) Magdalena Gruber 86

87 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Objektiver Verzug Nachfrist entfällt beim Fixgeschäft ODER wenn der Schuldner die Erfüllung ernstlich und endgültig verwehrt ODER wenn der Schuldner offensichtlich nicht in der Lage ist, der Erfüllung in angemessener Frist nachzukommen Magdalena Gruber 87

88 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Objektiver Verzug - Folgen des Rücktritts Bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch ( 1435, 921 ABGB) Schuldrechtlich: ex tunc Wirkung Verzugszinsen bei Geldschulden ( 1333 ABGB) Rückstellung in natura nicht mehr möglich: angemessene Vergütung ( 1431, 921 ABGB) Magdalena Gruber 88

89 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Subjektiver Verzug Zusätzlich Schadenersatzansprüche bei Rücktritt: Nichterfüllungsschaden ( 921 ABGB) Abstrakte oder konkrete Schadensberechnung wenn Gläubiger auf Erfüllung besteht: Verspätungsschaden ( 918 letzter Satz ABGB) Allenfalls Vertragsstrafe (wenn vereinbart) Weitere Schäden nach allgemeinen Grundsätzen Magdalena Gruber 89

90 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Folgen des Rücktritts Ersatz des Nichterfüllungsschadens Gläubiger hat Wahlrecht zwischen Konkreter Schadensberechnung Abstrakter Schadensberechnung Entgangener Gewinn bei grobem Verschulden ( 1324) Magdalena Gruber 90

91 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Schadensberechnung (Differenzanspruch) Abstrakte Schadensberechnung Objektiver Wert der Leistung und Gegenleistung werden gegenübergestellt nur bei Sachen, die einen Marktpreis oder Börsenpreis haben Schaden = Differenz aus Markt-/Börsenpreis und vereinbartem Preis Abschluss eines Deckungsgeschäfts nicht erforderlich Magdalena Gruber 91

92 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug BEISPIEL Abstrakte Schadensberechnung 1. A verkauft B eine Sache um (objektiver Wert ). B gerät in Zahlungsverzug. 2. A verkauft B eine Sache um (objektiver Wert ). A gerät in Lieferverzug. Magdalena Gruber 92

93 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Schadensberechnung bei Differenzanspruch Konkrete Schadensberechnung Berücksichtigung eines Deckungsgeschäftes Schadenminderungsobliegenheit Magdalena Gruber 93

94 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Schadensberechnung Konkrete Schadensberechnung A verkauft B eine Sache um (objektiver Wert ). B gerät in Zahlungsverzug. A kann die Sache anderweitig nur um verkaufen (Deckungsverkauf). Magdalena Gruber 94

95 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Teilverzug Schuldner kann nur teilweise erfüllen teilbare Leistung auf beiden Seiten Gläubiger: Auf Erfüllung bestehen oder Erklärung eines Teilrücktritts Magdalena Gruber 95

96 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Sukzessivlieferverträge 918 Abs 2 ABGB Rücktritt hinsichtlich aller noch ausstehenden Teilleistungen oder hinsichtlich der verzögerten Teilleistung Kein Rücktritt hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen Leistung muss jedoch teilbar sein Magdalena Gruber 96

97 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug Verzug mit Nebenpflichten selbstständige Nebenleistungen Teilrücktritt Gesamtrücktritt, wenn keine Teilbarkeit unselbständigen Nebenleistungen Kein Rücktritt möglich nur Schadenersatzansprüche Gesamtrücktritt jedoch dann möglich, wenn schwer wiegende Vertrauenserschütterung Magdalena Gruber 97

98 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug beim Fixgeschäft ( 919 ABGB) Vereinbarung, dass spätere Leistung nicht mehr als Erfüllung angenommen wird Absolutes/relatives Fixgeschäft Bedungen, Natur des Geschäftes oder Zweck der Leistung ( 919 letzter Satz) Auch zu früh denkbar Magdalena Gruber 98

99 IV. Leistungsstörung Schuldnerverzug beim Fixgeschäft ( 919 ABGB) Rechtsfolgen Vertrag zerfällt (ohne Rücktrittserklärung) Gläubiger kann dem Schuldner unverzüglich anzeigen, dass er trotzdem auf Erfüllung besteht wendet Vertragsauflösung ab Schuldner hat weiterhin zu erfüllen Magdalena Gruber 99

100 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL B bestellt bei A 50 Flaschen Zweigelt, Jahrgang 2013 mit dem Hinweis, dass er diese für die bevorstehende Hochzeit am 15. Mai benötigt. Es wird daher eine Lieferung (Kaufpreis 300) am 14. Mai vereinbart. Weiters leistet B eine Anzahlung ihv 100. Zum Ärger von B wartet er am 15. Mai knapp vor der Hochzeit noch immer auf den Wein, weshalb er gleichwertigen Wein (Kaufpreis 500, marktüblich) bei einem anderen Händler bestellen muss. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter von A bei der Bestellung einen gravierenden Fehler gemacht hat. Magdalena Gruber 100

101 IV. Leistungsstörung Annahmeverzug (Gläubigerverzug) Leistung fällig Leistung in gehöriger Weise angeboten Bringschuld Holschuld Leistung vertragskonform idr bloße Obliegenheitsverletzung 918 ff kommen nicht zur Anwendung kein Schadenersatzanspruch des Schuldners Magdalena Gruber 101

102 IV. Leistungsstörung Gläubigerverzug BEISPIEL A kauft von B ein Auto zum Preis von Für die Übergabe wird der 1. März vereinbart. Als A am 1. März den Wagen nicht abholt und dieser am 2. März durch ein Unwetter beschädigt wird, will A vom Vertrag zurücktreten. Zu Recht? Magdalena Gruber 102

103 IV. Leistungsstörung Gläubigerverzug ausnahmsweise Annahmepflicht wenn das Interesse des Schuldners an der Abnahme über den Erhalt der Gegenleistung hinausgeht Anspruchsgrundlage 918 ff oder 1419 ABGB Magdalena Gruber 103

104 IV. Leistungsstörung Gläubigerverzug Rechtsfolgen Gläubiger hat die widrigen Folgen zu tragen ( 1419 ABGB) Gefahrenübergang Minderung der gebotenen Sorgfalt bei Untergang der Sache Verwahrungspflicht des Schuldners ha: Schuldner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Jüngere Lehre: Schuldner hat auch für leichte Fahrlässigkeit einzutreten Schuldner kann schuldbefreiend bei Gericht hinterlegen ( 1425 ABGB) Magdalena Gruber 104

105 IV. Leistungsstörung Gläubigerverzug Rechtsfolgen (II) Gläubiger hat die widrigen Folgen zu tragen ( 1419 ABGB) Schuldner muss sich weiterhin leistungsbereit halten (abwendbar durch Hinterlegung) Anspruch auf Ersatz für Aufwendungen nach Regeln über Geschäftsführung ohne Auftrag (zb Lagerkosten) besteht (ausnahmsweise) Annahmepflicht, so kann sich der Schuldner auch auf die Regeln des Schuldnerverzugs berufen Magdalena Gruber 105

106 IV. Leistungsstörung Gläubigerverzug/ Unmöglichkeit der Leistung Abgrenzung Abgrenzung im Einzelfall schwierig Annahmeverzug: Schuldner zur Leistung bereit Hindernisse vorübergehend, auf Seiten des Gläubigers Unmöglichkeit: Leistung kann überhaupt nicht mehr erbracht werden Sphärentheorie Magdalena Gruber 106

107 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL A bietet sein gebrauchtes Bücherregal (Wert 90 ) dem B um 70 zum Verkauf an. Die beiden vereinbaren, dass A das Regal dem B am bringen soll. A ist jedoch sehr beschäftigt an diesem Tag und vergisst, zu B zu fahren. Dieser wäre aber gar nicht zu Hause, da er mit seiner Freundin auf Urlaub gefahren ist. Drei Tage später wird das Regal bei einem Wasserrohrbruch bei A vernichtet. Magdalena Gruber 107

108 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL Der Weinbauer A hat noch 50 Flaschen seines Zweigelt Jahrgang 2013 verfügbar. Es wird vereinbart, dass A dem B davon 20 Flaschen zu je 10 am 20. Oktober liefern wird. Noch vor der vereinbarten Lieferung wird am 15. Oktober der gesamte Weinbestand des A durch ein Hochwasser vernichtet. A fordert trotzdem die Bezahlung von 200 von B. Zu Recht? Magdalena Gruber 108

109 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL Variante 1: Der Weinbauer A hat noch 50 Flaschen seines Zweigelt Jahrgang 2013 verfügbar. Es wird vereinbart, dass A dem B davon 20 Flaschen zu je 10 am 20. Oktober liefern wird. Noch vor der vereinbarten Lieferung wird am 15. Oktober der gesamte Weinbestand des A durch ein Hochwasser vernichtet. Von der Versicherung erhält A 12 pro Flasche. Wie ist die Rechtslage? Magdalena Gruber 109

110 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL Variante 2: A vereinbart mit B, dass er die 20 Flaschen zum vereinbarten Termin abliefern wird. Als A zum vereinbarten Termin zu B kommt, ist dieser nicht zu Hause. Während der Rückfahrt werden die Flaschen bei einem Verkehrsunfall zerstört. A will trotzdem den Kaufpreis. Zu Recht? Magdalena Gruber 110

111 IV. Leistungsstörung WIEDERHOLUNG BEISPIEL Variante 3: A vereinbart mit B, dass er die 20 Flaschen zum vereinbarten Termin abliefern wird. Als A zum vereinbarten Termin zu B kommt, ist dieser nicht zu Hause. A ärgert sich und stellt die Flaschen vor B s Haustür ab. Der Briefträger, der eine Stunde später vorbei kommt, freut sich über das unerwartete Geschenk und nimmt die Flaschen mit nach Hause. A verlangt den Kaufpreis von B. Zu Recht? Magdalena Gruber 111

112 IV. Leistungsstörung Leistungsstörungen Nicht-, Spät- oder Schlechterfüllung von Verträgen Unmöglichkeit Verzug Gewährleistung Positive Vertragsverletzung Laesio enormis (?) Magdalena Gruber 112

113 IV. Leistungsstörung Gewährleistung Gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners für Mängel an der Leistung Unabhängig von Verschulden oder Kausalität Voraussetzung: Entgeltlichkeit Sondervorschriften beachten ( 1096 ABGB, 377 UGB) Magdalena Gruber 113

114 IV. Leistungsstörung Gewährleistung (Schlechterfüllung) Verhältnis zu Nichterfüllung Gewährleistung: Leistung erfolgt, jedoch mangelhaft Verzug: Leistung zwar möglich, erfolgt jedoch nicht Unmöglichkeit: Leistung nicht möglich Gläubiger muss mangelhafte Leistung nicht annehmen (vgl 1413) Vor Annahme Verzug Nach Annahme ausschließlich Gewährleistung Magdalena Gruber 114

115 IV. Leistungsstörung Gewährleistung Verhältnis zur Anderslieferung (Aliud) Nicht nur mangelhaft, sondern überhaupt etwas anderes wird geleistet Speziessache: Jede Leistung, die nicht die versprochene ist Gattungsschuld: Verkehrssitte und Sprachgebrauch (str), aa 378 UGB analog Abgrenzung Schuldnerverzug Grenze: Ablieferung Magdalena Gruber 115

116 IV. Leistungsstörung Gewährleistung Mangel Abweichen von den bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften konkreter Fehlerbegriff im Zeitpunkt der Übergabe Erkennbarkeit irrelevant, auch verdeckte Mängel erfasst Maßstab der Mangelhaftigkeit: Vertragskonformität ( 922 Abs 1) Magdalena Gruber 116

117 IV. Leistungsstörung Gewährleistung Arten der Mängel Sachmängel ( 922 ABGB) Rechtsmängel Magdalena Gruber 117

118 IV. Leistungsstörung Sachmängel ( 922 ABGB) Qualitätsmängel (betreffen Eigenschaft) Quantitätsmängel (betreffen Menge) Unechte Quantitätsmängel Magdalena Gruber 118

119 IV. Leistungsstörung Sachmängel ( 922 ABGB) Gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften (Verkehrsauffassung) oder Bedungene Eigenschaften (ausdrücklich oder stillschweigend) Beschreibung, Probe oder Muster Öffentliche Äußerung des Übergebers oder Herstellers (vgl 922 Abs 2 letzter Satz ABGB) Magdalena Gruber 119

120 IV. Leistungsstörung Rechtsmängel Vertraglich vereinbarte Rechtsposition wird nicht eingeräumt, zb Verkauf einer fremden Sache Rechtliche Belastung Öffentlich-rechtliche Mängel 931 ABGB: Streitverkündung des Übernehmers an den Übergeber bei sonstigem Verlust von Einwendungen Magdalena Gruber 120

121 IV. Leistungsstörung Mängel - Zeitpunkt und Beweislast Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit ist der Übergabezeitpunkt Mangel muss der Anlage nach bestehen Sichtbarkeit nicht erforderlich ggf früher, bei Gefahrenübergang im Gläubigerverzug Bücherliche Lasten: Einverleibungszeitpunkt Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nach Übergabe ( 924 ABGB) widerlegliche Vermutung Magdalena Gruber 121

122 IV. Leistungsstörung Gewährleistungsbehelfe 932 ABGB Verbesserung Austausch Preisminderung Wandlung Magdalena Gruber 122

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