Neubau Marti Recycling Center Massnahmen zum Schutz des Bodens Bodenschutzkonzept

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1 Einwohnergemeinde Bellach Neubau Marti Recycling Center Massnahmen zum Schutz des Bodens Bodenschutzkonzept Rev. 1, 5. November 2012

2 Massnahmen zum Schutz des Bodens 2 Auftraggeber Marti AG Solothurn Bauunternehmung Herr Kurt Sigrist Bielstrasse Solothurn Verfasser BSB + Partner, Ingenieure und Planer Von Roll-Strasse Oensingen Tel Fax Thomas Niggli thomas.niggli@bsb-partner.ch Ueli Reinmann ulrich.reinmann@bsb-partner.ch Koreferat: Martin Huber martin.huber@bsb-partner.ch BSB + Partner, Ingenieure und Planer Rev. 1, 5. November 2012

3 Massnahmen zum Schutz des Bodens 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 4 2. Ziel 4 3. Projekt 5 4. Bodenqualität im Perimeter Geologie Methode der Bodenkartierung Bodenansprache Altlasten Schadstoffbelastete Böden (VSB) Drainagesystem Verwendung des abgetragenen Bodens Oberboden Unterboden Waldboden Bodenlager West Verwendung von Erdmaterial vor Ort Technischer Ablauf der Erdarbeiten Terminplanung Abtragsarbeiten Massenbilanzen Rekultivierung Umgebungsarbeiten Vermeidung von Bodenverdichtung Bodenfeuchte als massgebender Faktor Grenzwerte für Bodenfeuchte Bodenkundliche Baubegleitung 19 Anhang 1 : Bodenkarte und Aufnahmeblatt 20 Anhang 2 : Bodendaten und Fotos 22 Anhang 3 : Feststoff-Analyse Resultate 24 BSB + Partner, Ingenieure und Planer Rev. 1, 5. November 2012

4 GB Bellach Nr Neubau Marti Recycling Center, Bellach Massnahmen zum Schutz des Bodens 4 1. Ausgangslage Die Marti AG Solothurn plant in Bellach die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von verschmutztem Aushubmaterial (Marti Recycling Center MRC). Die betroffene Fläche liegt am Westrand von Bellach und beträgt gesamthaft rund m 2, davon werden heute rund m 2 landwirtschaftlich genutzt. Die Topographie ist eben. Das Recycling Center soll südlich der Bielstrasse auf den Parzellen GB Bellach Nrn. 1100, 1101, 1102, 1103 und 1104 realisiert werden. Für die Standortwahl war für die Marti AG neben der räumlichen Nähe zum bestehenden Werkhof insbesondere auch der bestehende Gleisanschluss entscheidend. GB Bellach Nr GB Bellach Nr GB Bellach Nr GB Bellach Nr Abb. 1: Übersicht: (orange Linie: Projektperimeter; blaue Linie: bestehender Bahnanschluss, grün: Waldfläche) Google Earth, Zugriff: Ziel Mit dem Bodenschutzkonzept und den Bodenschutzmassnahmen während der Bauphase sollen folgende Ziele erreicht werden: Vermeidung der Beeinträchtigung des Bodens (qualitativ und quantitativ) Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens durch verhindern von Verdichtung, Erosion und Schadstoffeintrag Sorgsamer Umgang mit dem Boden als Schutz- und Vorsorgemassnahme Haushälterische Nutzung des Bodens durch zweckmässige Weiterverwendung Fachgerechte Weiterverwendung bzw. Entsorgung von belastetem Bodenmaterial

5 Massnahmen zum Schutz des Bodens 5 3. Projekt Mit dem Vorhaben Marti Recycling Center soll in Bellach eine Anlage zur Aufbereitung und Trennung (Reinigung) von kontaminiertem Aushubmaterial erstellt werden. Zusätzlich soll in der Anlage auch Material aus der Sanierung von alten Deponien aufbereitet werden, so dass dieses zum Teil wieder als Recycling-Material (z.b. Kiesersatz) eingesetzt werden kann. Das bestehende Gebäude (ehemaliges Coop-Logistikzentrum) soll als Bürogebäude mit rund 50 Beschäftigten durch die Marti AG genutzt werden Abb. 2: Projektplanung Stand

6 Massnahmen zum Schutz des Bodens 6 Bauunternehmung und Einsatz von Baumaschinen In der Submission werden die Bauunternehmen auf die Auflagen während der Erdarbeiten aufmerksam gemacht. Weiter werden in der Submission folgende Auflagen formuliert: Die im vorliegenden Bodenschutzkonzept festgehaltenen Massnahmen sind einzuhalten. Alle Erdarbeiten sind durch eine fachlich qualifizierte, weisungsbefugte bodenkundliche Baubegleitung (gemäss Liste BGS/BAFU) zu begleiten. Es muss mit Verzögerungen und Stillstandszeiten gerechnet werden. Es gelten die Rekultivierungsrichtlinien des Fachverbandes für Sand und Kies (FSK) sowie die einschlägigen Normen (insbesondere SN ). Die Erdarbeiten dürfen nur bei gut abgetrocknetem Boden (Saugspannungsmessung) mit Raupenbaggern ausgeführt werden. Der Einsatzgrenze für jede Maschine wird nach Vorliegen des auszuführenden Unternehmens durch den Bodenkundlichen Baubegleiter festgelegt. Abb. 3: Der Projektperimeter (Blickrichtung Nordost)

7 Massnahmen zum Schutz des Bodens 7 4. Bodenqualität im Perimeter 4.1. Geologie Der Untergrund besteht gemäss geologischem Atlas (1:25 000) Blatt 1127 Solothurn aus q ST Seetone (feinkörnige Ablagerungen im postglazialen Solothurner See ). In der Baugrundkarte der Stadt Solothurn (1:10 000) wird das Ausgangsmaterial noch genauer erläutert: Seebodenlehm und ton mit organischen Böden (Torf) überlagert; Feinkörnige Böden von organischen Schichten, z.t. Torf, überlagert; von sehr geringer Tragfähigkeit, sehr grosser Setzungsempfindlichkeit, auch bei Wasserhaltungen Methode der Bodenkartierung Das Vorgehen der Bodenkartierung wurde am 15. März 2012 mit der Fachstelle Bodenschutz des kantonalen Amts für Umwelt besprochen. Die tangierten Böden wurden im Rahmen einer Bodenkartierung am 16. März 2012 mittels Bohrstock (Pürckhauer) und anhand von zwei Baggerschlitzen beurteilt. Die Bodenkartierung (vgl. Kap. 4.3 und Anhang) erfolgte durch Ueli Reinmann, dipl. Geograf. Insgesamt wurden 16 Bodenproben erhoben. Der Untergrund des Feldgehölzes wurde ebenfalls, jedoch nur punktuell anhand eines Baggerschlitzes beurteilt. Werden während der Bauphase Abweichungen zur gemachten Bodenbeurteilung ersichtlich, so werden weitere Sondierungen durchgeführt. Die Böden wurden insbesondere im Hinblick auf die Verdichtungsempfindlichkeit beurteilt. Abb. 4: Bodenkartierung im Feld

8 Massnahmen zum Schutz des Bodens Bodenansprache Die vorherrschenden Bodentypen im Projektperimeter sind grösstenteils feinkörnige Gleyböden (blaue Fläche auf der Bodenkarte, Abb. 5). Hinzu kommen Braunerde-Gleye, Braunerden sowie die künstliche Auffüllung im Bereich vom Wald. Die pflanzennutzbare Gründigkeit ist aufgrund der Fremdnässemerkmale (Grundnässe) reduziert. Die Wasserdurchlässigkeit ist durch die Feinkörnigkeit (Tonanteile deutlich über 30) gehemmt. Der Säuregrad (ph CaCl 2 ) bewegt sich zwischen ph 5 (schwach sauer) bis ph 7 (neutral). Bagger Nr. 04 Braun erde Nr. 03 Braunerde- Gley Nr. 01 Fahlgley schlitz 1 Nr. 02 Fahlgley Baggerschlitz 2 Nr. 05 Künstliche Auffüllung Abb. 5: Bodenkarte vom Projektperimeter mit Angaben der Bodeneinheiten (Nr ), der Bodentypen und dem Standort der Baggerschlitze (weisse Punkte). Horizontabfolge Der A-Horizont oder Oberboden zeigt eine Mächtigkeit von cm. Der Anteil von organischem Material ist hoch (leicht anmoorig und stellenweise antorfig), die Färbung reicht von schwarz über graubraun zu dunkelbraun. Der B-Horizont oder Unterboden ist hellgrau bis silbrig grau, sehr feinkörnig und ziemlich kompakt gelagert (vgl. Abb. 6). Die Böden im Projektperimeter gelten als extrem strukturempfindlich. Die Böden wurden in früherer Zeit (1930er Jahre) grossflächig entwässert. Die Drainageröhren aus Ton (ø ca. 15 cm) liegen in Tiefen von 110 bis 160 cm.

9 Massnahmen zum Schutz des Bodens 9 Der Bodenaufbau auf Abb. 6 zeigt hierzu, dass nach einem humosen Pflughorizont mit einer Mächtigkeit von 20 bis 30 cm der Unterboden als eine dichtgelagerte graue Lehmschicht folgt. Im Bereich vom Baggerschlitz Nr. 1 ist diese graue Schicht ca. 60 cm mächtig, darunter folgt lockerer Sand. Die Einbautiefen der Drainageröhren liegen zwischen 110 und 160 cm. Es kann vermutet werden, dass die Mächtigkeit des Unterbodens (der grauen Schicht) andernorts im Projektperimeter bedeutend mächtiger ist. Die Tonanteile im Ober- wie auch im Unterboden liegen bei 36. Die Böden sind praktisch skelettfrei. Eine detaillierte Bodenbeschreibung aller 5 Bodeneinheiten befindet sich im Anhang 2. Abb. 6: Bodenprofil Nr. 1 (Fahlgley)

10 Massnahmen zum Schutz des Bodens 10 Die feuchteste Stelle im Projektperimeter befindet sich im Bereich von Bodeneinheit Nr. 02. Der Unterschied zum vorher beschriebenen Boden liegt darin, dass der Oberboden einen torfigen Charakter hat. Abb. 7: Der Projektperimeter im Bereich der Bodeneinheit Nr. 02 An einer zugänglichen Stelle auf der Nordseite vom Wald wurde mit dem Bagger ein Bodenprofil ausgehoben. Es zeigte sich, dass der Untergrund des Waldes aus Aushubmaterial besteht. Als Fremdstoffe befinden sich Reste von Ziegeln und Backsteinen im Boden. Abb. 8: Baggerschlitz im Bereich der Auffüllung

11 Massnahmen zum Schutz des Bodens 11 Abb. 9: Profil im Bereich der Auffüllung

12 Massnahmen zum Schutz des Bodens Altlasten Die Grundstücke GB Bellach Nrn. 1100, 1101, 1102 und 1103 sind im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KbS) ohne Eintrag. Auf GB Bellach Nr befindet sich westlich vom Betriebsgebäude eine Fläche, die als Betriebsstandort mit Status weder überwachungsnoch sanierungsbedürftig klassiert ist. Der ursprünglich im Kataster geführte Eintrag auf Parzelle GB Bellach Nr wurde aufgrund der Resultate der HU vom 19. Juni 2009 (SolGeo AG) aus dem KbS entlassen. GB Nr GB Nr GB Nr GB Nr Abb. 10: Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte

13 Massnahmen zum Schutz des Bodens Schadstoffbelastete Böden (VSB) Im kantonalen Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden (VSB) sind drei Flächen des Perimeters eingetragen. Eine Fläche befindet sich in der nordöstlichen Ecke von GB Bellach Nr Die aktuelle Planung sieht kein Eingriff in diese Fläche vor, somit besteht dort kein Handlungsbedarf. Weiter ist entlang der Bielstrasse (Kantonsstrasse) ein Streifen von 5 Meter ab Strassenrand im VSB aufgeführt. Die Marti AG plant einen Grünstreifen von 8 Meter Breite entlang der Bielstrasse. Somit besteht auch hier kein Handlungsbedarf. Sollten sich Änderungen bei der Planung ergeben, so ist dies mit dem Bodenkundlichen Baubegleiter abzusprechen und nötigenfalls das Bodenschutzkonzept anzupassen. Als dritte Fläche ist parallel zur Eisenbahn ein Streifen von 10 Meter (ab Schotterrand) im VSB eingetragen. Dies auf Parzellen GB Bellach Nr und Inklusive Böschung beträgt der Abstand vom Schotterrand zum Perimeter etwa 8 Meter. Wenn die Aushubarbeiten bis zur Grenze des Perimeters erfolgen, darf der Oberboden der ersten 2 Meter nicht zur Rekultivierung benutzt werden, sondern ist an gleicher Stelle zur Anpassung der Böschungen zu verwenden oder in einer entsprechenden Deponie zu entsorgen. Nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle Bodenschutz vom 15. März 2012 sind zwei Standorte im Perimeter auf Oberbodenbelastung nach VBBo (Pb, Cd, Cu und Zn sowie PAK) untersucht worden. Eine Mischprobe wurde im Nordosten des Perimeter im Bereich des VSB Eintrags (GB 1104) entnommen. Die zweite vom Bodenlager der abhumusierten Fläche auf GB Bellach Nr (Bodenlager West). GB 1104 Bodenlager West Abb. 11 Standorte der Bodenproben

14 Massnahmen zum Schutz des Bodens 14 Abb. 12: Probenahmestelle Bodenlager West Resultate Die Analysewerte (siehe Anhang 3) überschreiten den VBBo Richtwert bei den Elementen Blei und Kupfer bei beiden Mischproben. Der VBBo Prüfwert wird mit keinem der gemessenen Werte überschritten. Analyse Wert [mg/kg TS] VBBo Richtwert VBBo Prüfwert Bodenlager West GB 1104 Blei Cadmium Kupfer Zink P Summe PAK Benzo(a)pyren Fazit: GB 1104: Der Oberboden der im VSB aufgeführten Flächen von GB Bellach Nr ist belastet und müsste im Fall einer Entnahme des Materials als Inertstoff in einer geeigneten Deponie entsorgt werden. Die vorliegende Planung sieht jedoch keinen Eingriff in dieser Fläche vor. Bodenlager West: Bei der Bodenanalyse wurden Blei und Kupferwerte über dem Richtwert gemessen. Das Bodenlager West muss als Inertstoff in einer geeigneten Deponie entsorgt werden

15 Massnahmen zum Schutz des Bodens Drainagesystem Die Böden zwischen Bellach und Selzach wurden in den 1930er Jahren grossflächig drainiert, so auch der Projektperimeter. Ein Schacht der Hauptleitung befindet sich an der Südwestecke des Wäldchens. Die Einbautiefen der Drainage-Röhren liegen zwischen 110 und 160 cm. Im Rahmen des Bauprojekts ist der Erhalt oder der Ersatz der Hauptleitung zu gewährleisten. Die Detailentwässerung des Perimeters ist nicht mehr nötig und wird nach den Bauarbeiten nicht mehr funktionstüchtig sein. Abb. 13: Ausschnitt aus dem Plan Nr /2 (BSB+Partner), rote Linie = Projektperimeter

16 Massnahmen zum Schutz des Bodens Verwendung des abgetragenen Bodens 5.1. Oberboden Der Oberboden im Perimeter weist einen hohen Tonanteil (31 38) auf. Eine Wiederverwendung ist möglich und zwingend. Der Bodenarbeiten sind bei sehr günstigen Bedingungen durchzuführen. Mit dem Baugesuch zeigt der Bauherr die Wiederverwendung des Oberbodens auf. Er wird dabei vom BBB unterstützt. Eine lokale Wiederverwertung des Oberbodens zur Aufwertung von bestehender bedingter Fruchtfolgefläche zu Fruchtfolgefläche ist anzustreben. Das Einverständnis des Grundeigentümers sowie die dazu nötige Baubewilligung sind rechtzeitig einzuholen Unterboden Die Bodeneigenschaften des Unterbodens (Tongehalt, Lagerungsdichte, Gefügestruktur und Wasserhaushalt) erlauben keine Wiederverwendung. Der Unterboden muss in einer entsprechenden Deponie entsorgt werden Waldboden Der Boden unter dem Wald stammt von Aushub des ehemaligen Coopbau auf GB Bellach Nr Der Boden ist eine Vermischung von Oberboden, Unterboden und zum Teil auch Abbruchmaterial und Bausschutt. Grundsätzlich ist diese künstliche Auffüllung als nicht reaktives Aushub- und Abbruchmaterial in einer entsprechenden Deponie zu entsorgen Bodenlager West Der Oberboden des nördlichen Teils von GB Bellach 1103 wurde 2010 abgetragen und nördlich des Waldes deponiert. Da ein Teil der abgetragen Flache im VSB als Verdachtsfläche eingetragen ist, wurde eine Bodenanalyse nach VBBo durchgeführt. Die gemessenen Werte von Blei und Kupfer liegen über den Richtwerten (siehe Kap. 4.5). Das gesamte Bodenlager West ist als Inertsoff in einer entsprechenden Deponie zu entsorgen. Ein Entsorgungsnachweis ist vorzuweisen Verwendung von Erdmaterial vor Ort Erfahrungsgemäss werden rund 5-10 des abgetragen Oberbodens nach Fertigstellung der Bauarbeiten wieder vor Ort zur Hinterfüllung und Umgebungsgestaltung verwendet. Die Lagerung des Oberbodens ist ordnungsgemäss (Schüttungshöhe maximal 2.5 m) am Rande der Baustelle durchzuführen. Das Bodendepot darf nicht befahren werden. Eine Begrünung der Depots ist durchzuführen.

17 Massnahmen zum Schutz des Bodens Technischer Ablauf der Erdarbeiten 6.1. Terminplanung Im Moment befindet sich das Projekt in der Planung, wann die Bauarbeiten beginnen ist heute nicht klar. Auf den betroffenen landwirtschaftlich genutzten Flächen soll ein Jahr vor Baubeginn während der gesamten Vegetationsperiode eine Kunstwiese angesät werden, die kurz vor Baubeginn zu mähen ist. Das Schnittgut darf nicht liegenbleiben Abtragsarbeiten Auf Grund der hohen Empfindlichkeit der Böden muss die Realisierung des Vorhabens vollständig über das Planungsgebiet abgewickelt werden. Es dürfen keine angrenzenden Landwirtschaftsflächen beansprucht werden. Oberboden Der Abtrag des Oberbodens erfolgt mit einem Raupenbagger. Das geplante Projekt bedingt einen Abtrag des Oberboden von einer Fläche von rund m 2 (GB Bellach Nrn und 1101). Unterboden Es ist keine Unterkellerung geplant. Der Unterboden wird deshalb nicht vollständig abgetragen. Der Abtrag des Unterbodens erfolgt mit einem Raupenbagger. Eine Weiterverwendung des UB ist aufgrund der Bodeneigenschaften nicht möglich Massenbilanzen Die Erdarbeiten beanspruchen eine Gesamtfläche von m 2. Der Oberboden wird mit einer Mächtigkeit von 20 bis 30 cm bewertet, der Unterboden variiert zwischen 50 und 120 cm. Um eine saubere Trennung von OB und UB sicherzustellen wird für die Wiederverwertung des OB von einer Mächtigkeit von 20 cm ausgegangen. Fläche [m 2 ] Mächtigkeit [m] Kubatur [m 3 ] Entsorgung / Verwendung (Kap. 5) Oberboden GB Bellach Nrn und 1101 Unterboden gesamter Perimeter Waldboden GB Bellach Nr Bodenlager West GB Bellach Nr Wiederverwertung an geeignetem Standort Keine Wiederverwertung Entsorgung in einer entsprechenden Deponie Keine Wiederverwendung Entsorgung in einer entsprechenden Deponie Inertstoff, in einer geeigneten Deponie zu entsorgen

18 Massnahmen zum Schutz des Bodens Rekultivierung Im Projektperimeter findet keine Rekultivierung statt Umgebungsarbeiten Die Umgebungsarbeiten sind bei trockenen Verhältnissen durchzuführen. 7. Vermeidung von Bodenverdichtung 7.1. Bodenfeuchte als massgebender Faktor Die Bodenfeuchte ist der Faktor, der die Verdichtungsempfindlichkeit massgebend bestimmt und entsprechend für die Freigabe der Erdarbeiten von Bedeutung ist. Die Bodenfeuchte wird mit Tensiometern bestimmt, welche die aktuelle Saugspannung des Bodens messen. Es wird eine repräsentative Messstelle von fünf Tensiometern für den Oberboden (Einbautiefe ca. 15 cm) errichtet. Diese werden ca. 1 Woche vor Baubeginn in Betrieb genommen. Es gilt der Median der abgelesenen Werte. Gleichzeitig werden auch die Niederschläge gemessen, um die Entwicklung der Bodenfeuchte in Abhängigkeit der Niederschläge verfolgen zu können Grenzwerte für Bodenfeuchte Es gelten folgende Grenzwerte für die Bodenfeuchte: Min. Saugspannung für Erdarbeiten bei stark empfindlichen Böden: 20 cbar (10 cbar + Zuschlag 10 cbar = 20 cbar) Die Einsatzgrenze für das Befahren des Bodens ist abhängig von Gewicht und Bodenpressung der Maschinen. Bei mehr als 10 mm Niederschlag während den Bauarbeiten und bei einer Saugspannung innerhalb des zulässigen Bereichs erfolgen die Arbeiten in Absprache mit dem Bodenkundlichen Baubegleiter.

19 Massnahmen zum Schutz des Bodens Bodenkundliche Baubegleitung Mit der bodenschützerischen Baubegleitung wurde BSB + Partner, Oensingen beauftragt. Namentlich ist Martin Huber (dipl. Biologe), anerkannter Bodenkundlicher Baubegleiter mit Weisungsbefugnis für die Einhaltung der Auflagen bei den Bauarbeiten verantwortlich. Er wird unterstützt durch Thomas Niggli (dipl. Geograf). Die Baubegleitung wacht über die Einhaltung der Vorgaben, informiert die Bauleute, nimmt an Bausitzungen teil und dokumentiert regelmässig den Bauvorgang zuhanden der kantonalen Bodenschutzfachstelle. Die bodenrelevanten Arbeitsschritte werden dokumentiert (Protokolle, Fotos) und der kantonalen Bodenschutzfachstelle regelmässig mitgeteilt. Zudem können Vertreter der kantonalen Bodenschutzfachstelle jederzeit unangemeldet die Einhaltung der Auflagen auf der Baustelle kontrollieren. Falls über eine längere Zeitperiode keine Erdarbeiten vorgenommen werden können, kann in Rücksprache mit der kantonalen Bodenschutzfachstelle eine Lösung erarbeitet werden, die in einem Entscheidblatt festgehalten und begründet wird. Oensingen, 5. November 2012 BSB + Partner, Ingenieure und Planer Thomas Niggli Ueli Reinmann /tni/ure

20 Massnahmen zum Schutz des Bodens 20 Anhang 1 : Bodenkarte und Aufnahmeblatt cb04a Braunerde tv03a Braunerde- Gley vg01a Fahlgley cx05i Auffüllung vg02a Fahlgley

21 Massnahmen zum Schutz des Bodens 21

22 Massnahmen zum Schutz des Bodens 22 Anhang 2 : Bodendaten und Fotos Nr. 01 Fahlgley (leicht) anmoorig vg01a skelettfrei, toniger Lehm / toniger Schluff, mässig tiefgründig Horizont Tiefe [cm] Gefügeform organ. Subst. Ton Schluff Sand Skelett geschätzt Vol. Kalk (CaCo 3 ) ph (CaCl 2 ) Aa(g) 0-32 Krümel BCr Kohärentgefüge C 80+ Ek Nr. 02 Fahlgley (torfig) vg02a skelettfrei, toniger Lehm / toniger Schluff, mässig tiefgründig Horizont Tiefe [cm] Gefügeform organ. Subst. Ton Schluff Sand Skelett geschätzt Vol. Kalk (CaCo 3 ) ph (CaCl 2 ) Aa(g) 0-35 Krümel BCr Kohärentgefüge Nr. 03 Braunerde-Gley tv03a (KEINE ABBILDUNG) skelettfrei, toniger Lehm, mässig tiefgründig Horizont Tiefe [cm] Gefügeform organ. Subst. Ton Schluff Sand Skelett geschätzt Vol. Kalk (CaCo 3 ) ph (CaCl 2 ) Aj(g) 0-30 Krümel Bgg Kohärentgefüge Nr. 04 Braunerde, leicht gleyig cb04a schwach skeletthaltig, toniger Lehm, mässig tiefgründig Horizont Tiefe [cm] Gefügeform organ. Subst. Ton Schluff Sand Skelett geschätzt Vol. Kalk (CaCo 3 ) ph (CaCl 2 ) Ah(g) 0-30 Krümel Bgg Subpolyeder Nr. 05 Auffüllung cx05i unterschiedlich skeletthaltig, Lehm, mässig tiefgründig Horizont Tiefe [cm] Gefügeform organ. Subst. Ton Schluff Sand Skelett geschätzt Vol. Kalk (CaCo 3 ) ph (CaCl 2 ) Ah 0-12 Krümel B Kohärentgefüge C 55+ Kohärentgefüge

23 Massnahmen zum Schutz des Bodens 23 Baggerschlitz Bodeneinheit Nr. 01 Bohrstockprobe Nr. 02 Braunerde Nr. 04

24 Massnahmen zum Schutz des Bodens 24 Anhang 3 : Feststoff-Analyse Resultate

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