Dienstanweisung über die Neue Verfahrensweise und Richtlinien zur Straßenmusik in Ravensburg
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- Rainer Fischer
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1 Dienstanweisung über die Neue Verfahrensweise und Richtlinien zur Straßenmusik in Ravensburg vom Die bestehenden Richtlinien über das Ravensburger Sondernutzungskonzept werden nun für die Straßenmusik erweitert. 1 Grundlage Der Gemeinderat hat in mehreren Beschlüssen Regelungen über die Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen beschlossen. Alle geltenden Regelungen wurden im Sondernutzungskonzept zusammengeführt. Bislang sind über Straßenmusik keine besonderen Bestimmungen enthalten. Straßenmusik kann für eine Stadt einerseits Bereicherung sein und das Stadtklima positiv beeinflussen andererseits wird sie auch belästigend empfunden. Ein bedeutender Faktor ist dabei neben der Quantität auch die Qualität der Straßenmusik. Durch eine Qualitätskontrolle sind auch positive Effekte bezüglich bestimmter Bettelformen zu erwarten. 2 Richtlinien Für Straßenmusik gelten folgende Regelungen: (1) Musizieren auf öffentlichen Flächen ist erlaubnispflichtig ( 16 Straßengesetz B.-W.). Die Erlaubnisse werden nur für einen Tag ausgestellt und sind personenbezogen. Sie sind stets widerruflich. (2) Musiziert werden darf nur werktags von 9 Uhr bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren nicht erlaubt. (3) Pro Tag werden max. bis zu 4 Spielerlaubnisse herausgegeben. (4) Erlaubnisse können im Voraus für einen gewünschten Spieltag reserviert werden. Erlaubnisse die am Spieltag bis 10 Uhr nicht abgeholt sind, verfallen. (5) Spielerlaubnisse für den Samstag werden bis spätestens Freitag 12 Uhr ausgestellt. (6) Das Monatskontingent für jeden Straßenmusikanten wird auf max. 8 Spielerlaubnisse pro Monat begrenzt. Stand: Seite 1 von 3
2 (7) Zur Kontrolle der Qualität behält sich das vor, Musiker, welche nicht befähigt erscheinen, im Amt vorspielen zu lassen. (8) Eine Gruppe von Musikern darf grundsätzlich aus nicht mehr als 4 Personen bestehen. (9) Die Innenstadt ist in 8 Spielzonen eingeteilt. In jeder Spielzone darf nur 1 Straßenmusikant spielen. Jede halbe Stunde hat ein Standortwechsel in eine andere Spielzone zu erfolgen. Die einzelnen Standorte müssen außer Hörweite voneinander liegen. (10) Laute Instrumente wie Rhythmusinstrumente, Blechblasinstrumente und Dudelsäcke werden nur im Einzelfall gestattet. (11) Verstärkeranlagen und Lautsprecheranlagen sind grundsätzlich nicht erlaubt. (12) Das Musizieren auf sämtlichen Märkten und im Bereich von Veranstaltungen wie beispielsweise Rutenfest, Rosenmontagsumzug, etc. ist nicht gestattet. (13) Ein Verkauf von Waren wie Schmuck, Souvenirs, CDs, etc. ist nicht gestattet. (14) Pro Spielerlaubnis wird eine Sondernutzungsgebühr nach der städtischen Sondernutzungssatzung in Höhe von 5,00 erhoben. Die Sondernutzungsgebühr ist bar zu entrichten. Eine Rückvergütung bei nicht genutzten Erlaubnissen erfolgt nicht. Im Übrigen gilt 3 Abs. 5 der städt. Sondernutzungssatzung. 3 Spielzonenplan Der Spielzonenplan ist in der Anlage beigefügt. Straßenverzeichnis zum Spielzonenplan Zone 1 Oberstadt Herrenstraße, Frauenstraße, Grafengasse, Vehrengasse, Hochstatt, Gänsbühl, Roßbachstraße, Mohrengasse, Rivoli Platz, Marktstraße, Gespinstmarkt, Radgasse, Fabrikgasse Zone 2 Nördlicher Marienplatz Marienplatz (nördlicher Marienplatz bis Höhe Deutsche Bank) und Kirchstraße Stand: Seite 2 von 3
3 Zone 3 Südlicher Marienplatz Südlicher Marienplatz ab Blaserturm/Lederhausplatz bis Abzweigung Hirschgraben, Rathausstraße, Wollgasse, Kornhausgasse, Eichelstraße, Burgstraße Zone 4 Nördliche Unterstadt Grünanlage Schussenstraße, Grüner-Turm-Straße, Rosmarinstraße, Roßstraße, Eisenbahnstraße (Bereich innerhalb der Stadtmauern), Rosenstraße, Gerberstraße, Obere Breite Straße, Charlottenstraße (Bereich innerhalb der Stadtmauern), Untere Breite Straße, Mauerstraße Zone 5 Bachstraße Bachstraße ab Lederhaus bis Abzweigung Weinbergstraße auf Höhe Bachstraße 52 (Sporthaus Reischmann), Seelbruckstraße, Obere Adlerstraße bis Abzweigung Goldgasse Zone 6 Südliche Unterstadt Schulgasse, Klosterstraße, Kohlstraße, Grünanlage Hirschgraben Zone 7 - Unterstadt Untere Adlerstraße innerhalb der Stadtmauern, Untere Bachstraße Bereich hinter Gebäude Bachstraße 52 (Sporthaus Reischmann) Zone 8 Bahnhof Bahnhofplatz 4 In-Kraft-treten Die vorstehende Dienstanweisung über die Neue Verfahrensweise und Richtlinien zur Straßenmusik in Ravensburg tritt am in Kraft. Ravensburg, Kraus Erster Bürgermeister Anlagen Erlaubniskarte Straßenmusik Spielzonenplan Stand: Seite 3 von 3
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