Satzung zur Anpassung (Umrechnung und Glättung) von Satzungen der Stadt Wolfenbüttel an den Euro (Euro- Anpassungssatzung) Aufgrund der 6 und 40 der N
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- Paul Krüger
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1 S a t z u n g zur Anpassung (Umrechnung und Glättung) von Satzungen der Stadt Wolfenbüttel an den Euro (Euro- Anpassungssatzung) vom in Kraft getreten am (Ratsbeschluß /Veröff. Amtsblatt )
2 Satzung zur Anpassung (Umrechnung und Glättung) von Satzungen der Stadt Wolfenbüttel an den Euro (Euro- Anpassungssatzung) Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 112), hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel in seiner Sitzung am 19. September 2001 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Wolfenbüttel 3 der Hauptsatzung für die Stadt Wolfenbüttel vom wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag ,00 Euro 2. In Absatz 2 wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag ,00 Euro Artikel 2 Änderung der Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel 3 der Hundesteuersatzung für die Stadt Wolfenbüttel vom wird wie folgt geändert: In Absatz 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt: a) 144,00 DM durch 76,00 Euro, b) 180,00 DM durch 95,00 Euro, c) 216,00 DM durch 114,00 Euro.
3 Artikel 3 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wolfenbüttel 9 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wolfenbüttel vom in der Fassung vom wird wie folgt geändert: 1. In 9 Pauschsteuer nach festen Sätzen werden die Beträge wie folgt ersetzt: a) 130,00 DM durch 67,00 Euro, b) 290,00 DM durch 149,00 Euro, c) 130,00 DM durch 67,00 Euro, d) 290,00 DM durch 149,00 Euro, e) 30,00 DM durch 16,00 Euro, f) 40,00 DM durch 21,00 Euro, g) 65,00 DM durch 34,00 Euro, h) 700,00 DM durch 359,00 Euro. 2. In 11 Abs. 3 (1. Alternative) wird der Betrag 1,00 DM durch 0,50 Euro 3. In 11 Abs. 3 (2. Alternative) wird der Betrag 2,00 DM durch 1,00 Euro Artikel 4 Änderung der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wolfenbüttel (Sondernnutzungssatzung) In 11 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wolfenbüttel (Sondernutzungssatzung) vom wird der Betrag 500,00 DM durch 250,00 Euro Artikel 5 Änderung der Satzung über die Unterbringung von vorübergehend wohnungslosen Personen in der Stadt Wolfenbüttel Die Satzung über die Unterbringung von vorübergehend wohnungslosen Personen in der Stadt Wolfenbüttel vom wird wie folgt geändert: 1. In 10 Satz 2 wird der Betrag 5.000,00 DM durch 2.500,00 Euro 2. In 11 Satz 1 wird der Betrag ,00 DM durch Euro
4 Artikel 6 Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern Adersheim (Ortskernsatzung Adersheim) In 10 Satz 2 der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern Adersheim (Ortskernsatzung Adersheim) vom wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag ,00 Euro Artikel 7 Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Ortsteil Ahlum (Ortskernsatzung Ahlum) In 10 Satz 2 der Örtlichen Bauvorschrift für den Ortsteil Ahlum (Ortskernsatzung Ahlum) vom wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag ,00 Euro Artikel 8 Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Wolfenbüttel (Abwasserbeseitigungssatzung) Die Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Wolfenbüttel (Abwasserbeseitigungssatzung) vom in der Fassung vom wird wie folgt geändert: 1. In 21 Abs. 1 wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag ,00 Euro 2. In 22 Abs. 2 wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag 5.000,00 Euro Artikel 9 Änderung der Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für bestimmte Teile im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel und den Ortsteilen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke Die Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für bestimmte Teile im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel und den Ortsteilen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke vom in der Fassung vom wird wie folgt geändert: 1. In 17 Abs. 1 wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag ,00 Euro 2. In 18 Abs. 2 wird der Betrag ,00 DM durch den Betrag 5.000,00 Euro
5 Artikel 10 Änderung der Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfenbüttel (Wochenmarktsatzung) In 12 Abs. 2 der Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfenbüttel (Wochenmarktsatzung) vom wird der Betrag 5.000,00 DM durch den Betrag 2.500,00 Euro Artikel 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Wolfenbüttel, den (Siegel) gez. Gummert Bürgermeister
Artikel In 3 Absatz 1 wird die Angabe ,00 Deutsche Mark durch die Angabe 5.000,00 Euro ersetzt.
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