Unterhaltungsplan Landwehrkanal. - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung

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1 Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Unterhaltungsplan Landwehrkanal - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung

2 Aufsteller: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Auftraggeber: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Bearbeiter: Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)

3 Gliederung Anlass und Stand der Bearbeitung Bestandserhebung Zielkonzeption Unterhaltungsanweisungen

4 Anlass und Zielsetzung Berücksichtigung der ökologischen Belange unter Beachtung der schifffahrtstechnischen Vorgaben Entwicklung von Unterhaltungsanweisungen mit Übertragbarkeit auf andere Berliner Stadtstrecken Erleichterung der Benehmensherstellung bzw. der Koordination mit anderen Fachverwaltungen

5 Bearbeitungsbereich von km 0,00 bis km 10,74

6 Bearbeitungsablauf/ - stand: Biotoptypen-Kartierung (Sommer 2000) Erarbeitung der Zielkonzeption (2001) Abstimmung mit dem WSA Berlin (2001) Einführung durch die WSD-Ost (2002)

7 Bestandserhebung (Sommer 2000) Bereich Salzufer im Maßstab 1: 1000 übrige Bereiche im Maßstab 1: 2000 Erfasste Biotoptypen, u.a.: Gehölzbestände Ufernahe Hochstauden und Grasbestände Röhrichte und Seggenriede Rank- und Kletterpflanzen Parks und öffentliche Grünflächen

8 Naturnähere Gehölzbestände oberstrom Marchbrücke

9 Ufernahe Hochstauden und Grasbestände

10 Röhrichte und Seggenriede

11 Kletterpflanzen, rankende Pflanzen Schling-Flügelknöterich

12 Grünland (Wiesen, Rasenflächen)

13 Parks und öffentliche Grünflächen

14 Unterhaltungsplan für den Landwehrkanal Salz-Ufer Unterschleuse

15 Salz-Ufer Unterhaltungsplan für den Landwehrkanal Unterschleuse

16 Zielkonzeption Hinweis für die Unterhaltung der WSV-eigenen Flächen unter ökologisch / landschaftspflegerischen Gesichtspunkten Empfehlungen für Flächen Dritter

17 Vorgaben für die Zielkonzeption: Schifffahrtstechnische Rahmenbedingungen: Erhalt der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ( 8 WaStrG) Erhalt der Verkehrs- und Standsicherheit der wasserbaulichen Anlagen, Bauwerke, Brücken und der im WSV- Eigentum befindlichen Gehölze am Landwehrkanal

18 Vorgaben für die Zielkonzeption: Landschaftspflegerische Planungsziele: Berücksichtigung von Stadtbild und Erholung Fördern der standortheimischen Vegetation Zulassen und Fördern der Sukzession

19 Salz-Ufer Unterhaltungsplan für den Landwehrkanal Unterschleuse

20 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Erhalt der Verkehrssicherheit aller Gehölze, die wegen ihrer Lage eine Gefährdung darstellen können. Zu diesem Zweck werden alle Bäume z.b. mittels der VTA-Methode mindestens einmal jährlich fachgutachterlich überprüft.

21 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Gehölze, die in das Lichtraumprofil des Kanals hineinwachsen, sind nur dann zu entfernen, wenn sie verkehrsunsicher oder -beeinträchtigend sind. Das Lichtraumprofil ist den tatsächlich auf dem Landwehrkanal fahrenden Schiffen anzupassen.

22 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Aufkommender Gehölzaufwuchs in den Mauerfugen der Uferwände ist regelmäßig zu entfernen, Hochstauden, Gräser, Moose etc. können jedoch belassen werden. Km 3,55 r.u., Schöneberger Ufer

23 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Die parallel zum Kanal stehenden Baumreihen sowie die auf den Uferböschungen vorhandenen Sträucher sind, wenn die unterhaltungsrelevanten Bedingungen dies zulassen, dauerhaft zu erhalten.

24 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Rank- und Kletterpflanzen werden entlang der Ufersicherungen geduldet.

25 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Standortheimische Gehölzvegetation und deren Naturverjüngung bleibt unter Beachtung des Verkehrssicherungsaspektes erhalten und wird gefördert.

26 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Soweit es die Verkehrssicherheit und der Standort zulässt, sind Totholzstrukturen als typisches Element gewässernaher Lebensräume zu dulden.

27 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Bei möglichen Pflanzmaßnahmen sind ausschließlich Arten der Weich- und Hartholzaue zu verwenden.

28 Allgemeine WSV-Zielvorgaben (Gehölze): Standortfremde Gehölze sind als vorbeugende Verkehrssicherungsmaßnahme schrittweise zu entfernen und durch standortheimische Gehölze zu ersetzen.

29 Salz-Ufer Unterhaltungsplan für den Landwehrkanal A B C Unterschleuse

30 Konkrete WSV-Zielvorgabe: Salzufer A Erhalt der Röhrichtbestände

31 Salz-Ufer Unterhaltungsplan für den Landwehrkanal A B C Unterschleuse

32 Konkrete WSV-Zielvorgabe: Salzufer Müller-Breslau-Straße B Erhalt der standortheimischen Naturverjüngung zum Aufbau eines standsicheren, die Uferböschungen schützenden Gehölzbewuchses.

33 Konkrete WSV-Zielvorgabe: Salzufer Müller-Breslau-Straße B Als vorbeugende Verkehrssicherungsmaßnahme ist einmal jährlich der standortfremde Gehölzaufwuchs (Hybrid- Pappeln, Robinien, Eschen-Ahorn) zu entfernen.

34 Salz-Ufer Unterhaltungsplan für den Landwehrkanal A B C Unterschleuse

35 Konkrete WSV-Zielvorgabe: Empfehlung an Dritte: Salzufer Müller-Breslau-Straße C Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit: Schrittweiser Umbau des Pappelbestands unter Berücksichtigung wertvoller Lebensraumstrukturen (u.a. Bruthöhlen, Nester).

36 Konkrete WSV-Zielvorgabe: Empfehlung an Dritte: Salzufer Müller-Breslau-Straße C Der Umbau orientiert sich zum schnellen Lückenschluss an der standortheimischen Naturverjüngung.

37 Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen orientieren sich an der Zielkonzeption für den Landwehrkanal Anspruch Übertragbarkeit auf andere Berliner Stadtstrecken Rahmenanweisungen (kein Bepflanzungsplan)

38 Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen Generelle Anweisungen Wasserbaulichen Arbeiten (Auszug) Sicherung von Gewässerbett und Anlagen Baggerungen, Baggergut Biotoptypen (Auszug) Wasserpflanzen Röhrichte Hochstauden Gehölze

39 Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen zum Biotoptyp GEHÖLZE: Keine Lagerung von anfallendem Schnitt- und Häckselgut auf der Uferböschung. Kein Aufasten von Gehölzen. Strauchweiden sind alle 5-8 Jahre auf den Stock zu setzen. Ein Rückschnitt von Sträuchern an der Uferböschung ist in der Regel nicht erforderlich.

40 Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen zum Biotoptyp GEHÖLZE: Umgang mit verkehrsunsicheren Gehölzen Entfernen Beachtung des Landschaftsbildaspektes und Schonung erhaltenswerter Gehölz- und Hochstaudenvegetation; Ersatzpflanzungen direkt nach der Fällung. Alternativ: Kappen und habitusgerechtes Zurückschneiden. Betreuung durch sach- und fachkundiges Aufsichtspersonal vor Ort während der notwendigen verkehrssichernden Fällund Schneidearbeiten bzw. beim Gehölzumbau.

41 Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Peter Schneider Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U3 Vegetationskunde, Landschaftspflege

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