Der ver zauberte Weihnachtsbaum

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1 5. Jahrgang, Nr Dezember 2013 Abfallkalender für 2014 DLRG Titz erfolgreich Weihnachtsgrüße der Vereine Kindergärten feiern Advent Der ver zauberte Weihnachtsbaum Ein Produkt von Die Kinder des Gemeindekindergartens Zauberwelt haben den Tannenbaum im Foyer des Rathauses vor dem ersten Advent wieder sehr hübsch geschmückt. Im Atelier des Kindergartens hatten sie dafür neue Engelsfiguren und Päckchen gebastelt, die sie nun mit Freude an den schönen Baum hängen konnten. Für die eifrigen Kinder gab es im Anschluss einen Adventteller mit Süßigkeiten.

2 AmtSblAt t Der GemeinDe titz Seite 2, Sonntag, 22. Dezember 2013 Noch ist Herbst nicht ganz entflohn, aber als Knecht Ruprecht schon kommt der Winter hergeschritten, und alsbald aus Schnees Mitten klingt des Schlittenglöckleins Ton. Und was jüngst noch, fern und nah, bunt auf uns herniedersah, weiß sind Türme, Dächer, Zweige, und das Jahr geht auf die Neige, und das schönste Fest ist da. Tag du der Geburt des Herrn, heute bist du uns noch fern, aber Tannen, Engel, Fahnen lassen uns den Tag schon ahnen, und wir sehen schon den Stern. Theodor Fontane Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, das eingangs aufgeführte Gedicht fiel mir in diesen Tagen wieder einmal in die Hände. Es bringt die Gefühle, die wohl viele von uns derzeit mit sich herumtragen, in dieser allzu hektischen adventlichen und vorweihnachtlichen Zeit, in sensibler Weise auf den Punkt: Erst wenige Wochen scheinen vergangen seit den letzten warmen Tagen des in diesem Jahr besonders goldenen Oktobers. Nun aber, da wir diese Zeilen schreiben, liegen nicht nur recht schmuddelige Wochen des Novembers und des beginnenden Dezembers hinter uns. Nein, frühmorgens ist auf den Wiesen und Feldern in unserer Landgemeinde der erste Raureif zu sehen. Der Winter kündigt sich an und mit ihm die Advents- und Vorweihnachtszeit, die in wenigen Tagen dem Fest der Feste weicht. Diese Jahreszeit ist regelmäßig auch geeignet, zurück zu blicken, auf all das, was uns als Gemeinschaft der durch die Landgemeinde Titz verbundenen Menschen in den letzten zwölf Monaten bewegt hat. Gerne nutze ich daher regelmäßig das Jahresende, um Rückschau zu halten auf die wesentlichen Ereignisse, die uns als Gemeinde so hoffe ich weiter nach vorne gebracht haben, die zu einer positiven Entwicklung unseres Gemeinwesens beitragen werden. Und da, so denke ich, konnten wir im Jahr 2013 den schon in den vergangenen Jahren begonnenen Weg, die Gemeinde Titz fit zu machen für die Herausforderungen des immer noch jungen 21. Jahrhunderts, erfolgreich fortsetzen: Die Serviceorientierung unserer Verwaltung hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht: Die Möglichkeiten, sich als Bürgerin oder als Bürger aktiv bei Bauprojekten einzubringen, ein veränderter Kommunikationsstil, verbesserte Öffentlichkeitsarbeit, erweiterte Öffnungszeiten, 37 Stunden je Woche ist das Rathaus geöffnet, deutlich länger als zahlreiche andere Verwaltungen in der Region. All diese positiven Entwicklungen wären nicht möglich gewesen ohne eine motivierte Mannschaft an meiner Seite, im Rathaus, im Bauhof, im Gemeindekindergarten. Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar; sie tragen den Umbau unserer Verwaltung zu einem Dienstleistungsbetrieb mit Leidenschaft mit. Wir haben Klarheit in der Schulfrage, nun, da feststeht, dass die PRIMUS-Schule an den Start gehen kann, eine Schule, die zu unserer Landgemeinde passt und um die uns in den kommenden Jahren, da bin ich ganz sicher, andere Städte und Gemeinden beneiden werden eine Schule aber auch, die seitens der Eltern mit Vertrauen ausgestattet wurde und die dieses Vertrauen über ein starkes Profil rechtfertigen muss und rechtfertigen wird. Insgesamt, nicht nur wegen der Chance, die sich uns über die PRIMUS-Schule ergibt, hat sich unsere Gemeinde in den letzten Jahren zunehmend in eine Bildungsgemeinde verändert. Denn auch die Betreuung in den Kindergärten hat sich erheblich verbessert: Ob U3 oder Ü3 die Versorgungssituation ist wirklich gut. Und all diese Anstrengungen für Kinderbetreuung und Schullandschaft sind wichtig für unsere Gemeindeentwicklung, hin zu attraktiven Startvoraussetzungen für junge Menschen Familienfreundlichkeit ist ein Markenkern unserer Gemeinde geworden. Und trotz des immensen finanziellen Handlungsdrucks haben wir auch unsere Gemeinde, unsere Dörfer noch lebenswerter gestaltet, investieren in Sicherheit und Feuerwehr, in Dorferneuerung und zukunftsgerichtete Infrastrukturausstattung. Auch dies ist richtig und wichtig im Hinblick auf die Demografiefestigkeit unserer Landgemeinde. All diese begonnenen Entwicklungen aber gilt es fortzusetzen. Und dies in einer Zeit, die für Städte und Gemeinden mit chronisch leeren Kassen einhergeht. Dass es dennoch gelingen kann, bei möglichst konstanten und mittlerweile im kommunalen Umfeld vergleichsweise niedrigen Steuersätzen die oben aufgezeigten Schwerpunkte zu setzen und weiterzuverfolgen, wird auch in Zukunft die Handlungsmaxime für die Verantwortlichen in der Gemeinde sein müssen. All das Erreichte aber wäre unerreicht geblieben, gäbe es in unserer vielfältigen Landgemeinde nicht zahlreiche Akteure, die sich in vorbildlicher Weise ehrenamtlich für andere einsetzen. Ihr Wirken auf karitativem, kulturellem, sportlichem und politischem Gebiet, in unseren Vereinen und den örtlichen Feuerwehren, in Kirchenvorständen und im hier so traditionell gelebten Brauchtum, trägt entscheidend zur Lebensqualität in unseren Dörfern bei. Insbesondere diesen Menschen gilt mein besonderer Dank. Zurück zum bevorstehenden Weihnachtsfest: Ganz regelmäßig weckt diese Zeit, die einhergeht mit dem Duft frisch gebackener Plätzchen, dem Aroma wärmenden Glühweins und dem unverwechselbaren Glanz festlich geschmückter Fenster, die Erinnerung an zurückliegende Tage in der Kindheit. In früheren Jahren war die Vorweihnachtszeit in erster Linie durch Ruhe und Besinnung geprägt. Im 21. Jahrhundert dagegen wetteifert der Handel, unter Verwendung aller sich bietender Möglichkeiten der neuen Medien und Technologien, um Kunden. Weihnachten verkommt so gelegentlich zum reinen Konsumereignis. Die eigentliche Bedeutung des Fests rückt leider immer mehr in den Hintergrund. Trotz aller Fortschritte der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, die allesamt dazu beigetragen haben, das Leben komfortabler und anstrengungsfreier zu gestalten, würden wir uns gelegentlich wünschen, es gelänge zumindest in der Weihnachtszeit, das Rad der Zeit zurückzudrehen und das Fest der Feste so wie früher zu feiern: In Ruhe und Besinnung und ohne hektische Betriebsamkeit, im Kreise der Familie und guter Freunde und ohne mediale Rundumversorgung, geprägt durch Gesten der Hilfsbereitschaft und soziale Kontakte! Aber: Wer oder was hindert uns eigentlich daran, uns dem Kommerzgedanken zu entziehen und uns zumindest in den letzten Wochen des Jahres auf alte Werte, Sitten und Gebräuche zu besinnen? Niemand! Wir haben es auch selbst in der Hand, uns dem Druck einer beschleunigten Gesellschaft zu entziehen und dem weihnachtlichen Frieden und christlicher Humanität unsere Türen zu öffnen. Genau in diesem Sinne wünschen ich Ihnen und Ihren Angehörigen im Namen des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Titz, insbesondere aber persönlich, eine besinnliche Adventszeit, ein friedvolles und fröhliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2014, das Ihnen hoffentlich Kraft und Gesundheit bringen möge. Mit den besten Grüßen Ihr

3 Seite 3, Sonntag, 22. Dezember 2013 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Besuchszeiten im Rathaus Montag bis Mittwoch von 7.30 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und bis Uhr Freitag von bis Uhr Offene Sprechstunde des Jugendamtes Donnerstag von 8.30 bis Uhr Frau Theele, Tel / in den Räumen der Caritas, Landstraße 7a (gegenüber vom Rathaus) Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes Telefon: 112 Wasserwerk der Gemeinde Titz Telefon: 0172/ Bereitschaft Kanal und Straßen Telefon: 0163/ Landschaftswacht für das Gebiet der Gemeinde Titz Michael Leifeld, Tel.: 02463/ Die Polizei vor Ort Sprechzeiten des Bezirksdienstbeamten Norbert Tirtey Donnerstag von bis Uhr sowie nach Vereinbarung im Rathaus Titz, Raum 1 Tel.: 02463/ Mobil: 01522/ Fax: 02463/ Mail: Norbert.Tirtey@polizei.nrw.de wahl in Titz findet bereits 2014 statt! Gemeinsame Wahl von Gemeinderat und Die Amtszeit des im Sommer 2009 gewählten Gemeinderats endet im Frühjahr 2014, die des Titzer s aber erst im Herbst Über eine Änderung des Kommunalwahlrechts werden diese unterschiedlich langen Amtszeiten angeglichen; es wird zukünftig also wieder einen landesweit einheitlichen Wahltermin für Räte und geben. Deshalb hat der Landtag beschlossen, die im Mai zu wählenden Räte einmalig für einen Zeitraum von sechs Jahren wählen zu lassen und bei den wahlen im Herbst 2015 eine Amtszeit von fünf Jahren vorzusehen. Damit gibt es mit der übernächsten Kommunalwahl, also im Herbst 2020, wieder eine gemeinsame Wahl. Zusätzlich hat der Landtag für alle, die eine Zusammenlegung schon zur nächsten Kommunalwahl ermöglichen wollen, die Option geschaffen, ihr Amt vorzeitig niederzulegen. Dann gäbe es gemeinsame Wahlen schon im kommenden Frühjahr. Mit dieser Option hat sich Jürgen Frantzen intensiv beschäftigt und sich entschieden, den Weg für eine gemeinsame Wahl von Gemeinderat und in der Landgemeinde Titz am Nachruf Wir trauern um unseren ehemaligen langjährigen Mitarbeiter Herrn Erich Ringeis der am im Alter von 69 Jahren verstorben ist. 25. Mai 2014 freizumachen. Um dies zu ermöglichen, verzichtet er auf fast anderthalb Jahre seiner eigentlich erst im Herbst 2015 endenden Amtszeit. Diesen Verzicht hat der - dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie entsprechend - dem Leiter der Kommunalaufsicht, Landrat Wolfgang Spelthahn (siehe Foto links) erklärt. Die vom am 28. November 2013 gegenüber den Ratsmitgliedern in der Sitzung des Titzer Haupt- und Finanzausschusses abgegebene Erklärung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Titz ( nachlesen. Herr Ringeis war in der Zeit vom bis als Beamter bei der Gemeinde Titz tätig. Vorgesetzte und Kollegen kannten ihn als hilfsbereite Person. Durch sein Auftreten war er bei Kollegen und Vorgesetzten anerkannt und beliebt. In seiner korrekten und sachlichen Art bei der Ausübung seines Amtes, war ihm das Wohl der Mitbürger immer ein großes Anliegen. Seinen Angehörigen gilt unsere aufrichtige Teilnahme. Das Leben ist vergänglich, doch die Achtung und Erinnerung für Herrn Ringeis bleiben für immer. Titz, im Dezember 2013 Für die Gemeinde Titz Traudel Ropohl Personalratsvorsitzende Herzlichen Glückwunsch Wir gratulieren herzlich zum Ehejubiläum Am feierten die Eheleute Klara und Christian Muckel, Klosterresidenz, Bedburg- Kirchherten (vorher wohnhaft Titz, Krumme Eiche 18) das Fest der Eisernen Hochzeit. Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Frau Rosa Föllner, Einsteinstraße 7, Titz- Rödingen, die am Jahre alt wird, Frau Hildegard Könen, Grevenbroicher Straße 10, Titz-Jackerath, die am Jahre alt wird, Herrn Franz Cremer, Sevenicher Weg 21, Titz-Spiel, der am Jahre alt wird, Frau Helene Schiffer, Linnicher Straße 6, Titz, die am Jahre alt wird, Frau Therese Rausch, Holzweilerstraße 5, Titz-Jackerath, die am Jahre alt wird. Rathaus informiert Titzer Rathaus und Gemeindekindergarten Zauberwelt geschlossen Am Freitag, 27. Dezember 2013, bleiben das Rathaus der Gemeinde Titz und der Gemeindekindergarten Zauberwelt ganztägig geschlossen. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen. Standesamt informiert Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt der Gemeinde Titz am Freitag, 27. Dezember 2013 von Uhr geöffnet.

4 AmtSblAt t Der GemeinDe titz Seite 4, Sonntag, 22. Dezember 2013 Mitarbeiter- und Telefonverzeichnis Telefonnummer der Gemeindeverwaltung (Zentrale): /659-0 Telefaxnummer der Gemeindeverwaltung: / Mailadresse der Gemeindeverwaltung (allgemeine Mail): info@gemeinde-titz.de Mailadresse zur Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt: amtsblatt@gemeinde-titz.de Leitung der Verwaltung Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse jfrantzen@gemeinde-titz.de Fachbereich 1 (Zentrale Dienste und Finanzen) Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Fachbereichsleiter jfrantzen@gemeinde-titz.de Christine Seul-Wulf Sekretariat cseul-wulf@gemeinde-titz.de Michael Biermanns Gemeindeentwicklung mbiermanns@gemeinde-titz.de Kerstin Hesse Organisation und EDV khesse@gemeinde-titz.de Peter Wirtz Personal und Wahlen pwirtz@gemeinde-titz.de Petra Kampa Telefonzentrale und Archiv U pkampa@gemeinde-titz.de Michael Dahlem Kämmerer/Leiter Wasserwerk mdahlem@gemeinde-titz.de Sandra Sausen Wasserwerk/Belegbuchhaltung ssausen@gemeinde-titz.de Michael Zehnpfennig Finanzbuchhaltung mzehnpfennig@gemeinde-titz.de Hans-Jakob Becker Steuerverwaltung hjbecker@gemeinde-titz.de Maria Portz Belegbuchhaltung mportz@gemeinde-titz.de Stephanie Lucas Gemeindekasse 1a slucas@gemeinde-titz.de Daniela Scheidweiler Gemeindekasse 1b dscheidweiler@gemeinde-titz.de Fachbereich 2 (Bürgerservice und soziale Leistungen) Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Michael Müller Fachbereichsleiter mmueller@gemeinde-titz.de Katharina Bölke Soziale Leistungen (außer SGB II) kboelke@gemeinde-titz.de Heinz Schumacher Bildung, Sport, Kultur, Rentenberatung hschumacher@gemeinde-titz.de Rolf Sylvester Offene Jugendarbeit U rsylvester@gemeinde-titz.de Guido Pungg Ordnungswesen und Feuerwehr 1d gpungg@gemeinde-titz.de Traudel Ropohl Bürgerservice 1c tropohl@gemeinde-titz.de Ines von Ameln Standesamt und Bürgerservice 1c ivonameln@gemeinde-titz.de Fachbereich 3 (Bauen, Planen, Umwelt) Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Christian Canzler Beigeordneter, Bau- und Planungsrecht, ccanzler@gemeinde-titz.de Fachbereichsleiter Doris Kick Mitarbeiterin Bau- und Planungsrecht dkick@gemeinde-titz.de Georg Kollenbrandt Sachbearbeiter Bau- und Planungsrecht gkollenbrandt@gemeinde-titz.de Anja Gorontzi Assistenz agorontzi@gemeinde-titz.de Annika Wischmeier Kaufmännisches Immobilienmanagement awischmeier@gemeinde-titz.de Christian Reszka Technisches Immobilienmanagement creszka@gemeinde-titz.de Thorsten Meyer Teamleiter Bauhof/Wasserwerk 4/WW tmeyer@gemeinde-titz.de Dienststellen des Kreises Düren Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Norbert Tirtey Bezirkspolizist Norbert.Tirtey@polizei.nrw.de Rolf Hostenbach Jobcenter des Kreises Düren, Außenstelle Titz r.hostenbach@kreis-dueren.de (Leistungen nach dem SGB II) Melanie Esser Jobcenter des Kreises Düren, Außenstelle Titz (Leistungen nach dem SGB II) me.esser@kreis-dueren.de Gemeindekindergarten Zauberwelt, Mörikestraße Name Funktion Telefon Mailadresse Gerta Cremers Kindergartenleiterin 6460 familienzentrum-zauberwelt Jessika Esser Stellvertretende Impressum Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: der Gemeinde Titz Landstraße Titz Telefon: 02463/6590 Fax: 02463/ amtsblatt@gemeinde-titz.de Verlag: Super Sonntag Verlag Dresdener Straße Aachen Geschäftsführer: J. Carduck, A. Müller Druck: Euregio Druck GmbH, Dresdener Str. 3, Aachen Das Amtsblatt erscheint alle drei Wochen und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet als Beilage des Super Sonntag verteilt Auflage: Exemplare Amtsblatt-Nr.: Redaktionsschluss Erscheinungsdatum 1/ * / / / * vorgezogen wg. Silvester/Neujahr Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Titz erscheint in drei Wochen am Sonntag, 12. Januar Redaktionsschluss Der Redaktionsschluss ist dann am Montag, 30. Dezember Die -Adresse für alle redaktionellen Beiträge lautet: amtsblatt@gemeinde-titz. de

5 Seite 5, Sonntag, 22. Dezember 2013 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Mitteilung der Gemeinde Entwässerung der Grundstücke V O L L M A C H T Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur kooperativen Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörden zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Titz vom 07. Dezember 2010 erteilt die Gemeinde Titz auf ihrem Gemeindegebiet der Stadt Linnich im Rahmen des sog. Mandatsverhältnisses nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) 1 für das Kalenderjahr 2014 in den Kalenderwochen 1 bis 52 u. die Kalenderwoche 1 im Jahr Titz Linnich KW KW KW KW 6 u KW KW KW KW KW KW KW 23 u KW KW 29 u KW 31 u KW 33 u KW 35 u KW KW KW 41 u KW KW KW 45 u KW KW KW 49 u KW 51 u KW für die folgenden Zeiten (außerhalb der regulären Dienststunden) Montag Uhr bis Dienstag 7.30 Uhr Dienstag Uhr bis Mittwoch 7.30 Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr Donnerstag Uhr bis Freitag 7.30 Uhr Freitag Uhr bis Montag 7.30 Uhr als ihrer Vertreterin folgende Vollmacht: 1 1 und 23 ff des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) in Verbindung mit 3 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV NRW 2023) Der von der Stadt Linnich für die Gemeinde Titz wahrgenommene Bereitschaftsdienst dient der Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten. Die einzelnen Aufgaben ergeben sich aus einerseits dem OBG NRW, andererseits auch aus den einschlägigen Spezialgesetzen und -vorschriften. Die Stadt Linnich kann für die Gemeinde Titz hierzu die gleichen Maßnahmen ergreifen wie auf ihrem eigenen Gemeindegebiet, das gilt auch für die zugehörigen Verwaltungshandlungen. Die von der Stadt Linnich ergriffenen Maßnahmen haben die gleiche Rechtswirkung gegenüber Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Titz, als hätte sie die Gemeinde Titz selbst erlassen oder veranlasst. Beispielsweise darf die Stadt Linnich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Titz: Unterbringungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) veranlassen, die Gaststätten- und Gewerbeausübung beaufsichtigen und ggf. regeln, Nutzung von Straßen und Wegen überwachen und ggf. regeln (z.b. Ölspuren beseitigen lassen), die ordnungsbehördlichen Verordnungen der Gemeinde Titz durchsetzen, Obdachlosigkeit beseitigen, die Durchführung der Kampfhundeverordnung sicherstellen, Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen, Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. 2. Die Dienstkräfte der Stadt Linnich haben sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis ( 13 S. 2 OBG) der Stadt Linnich auszuweisen. 3. Diese Vollmacht gilt bis einschließlich zum Titz, den 5. Dezember Satzung vom 9. Dezember 2013 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564), der 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133) hat der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 die folgende Satzung beschlossen: Artikel I In 9 Abs. 6 wird 4,30 durch 4,97 ersetzt. In 9 Abs. 9 wird 1,16 durch 1,19 ersetzt. Artikel II In 9 Abs. 3 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen. In Abs. 6 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. Artikel III Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 13. Satzung vom 9. Dezember 2013 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom (GV. NW.S.666/SGV.NW.2023) in der zur Zeit geltenden Fassung, die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 9. Dezember 2013 Entsprechend der Regelung des 4 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Titz zur kooperativen Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörden vom wird hiermit die zwischen den Behörden getroffene Abstimmung zur Verteilung der Bereitschaftsdienste für das Jahr 2014 bekannt gemacht. Titz Linnich KW KW KW KW 6 u KW KW KW KW KW KW KW 23 u KW KW 29 u KW 31 u KW 33 u KW 35 u KW KW KW 41 u KW KW KW 45 u KW KW KW 49 u KW 51 u KW Bereitschaftszeiten (außerhalb der regulären Dienststunden) Montag Uhr bis Dienstag 7.30 Uhr Dienstag Uhr bis Mittwoch 7.30 Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr Donnerstag Uhr bis Freitag 7.30 Uhr Freitag Uhr bis Montag 7.30 Uhr Titz, den 5. Dezember 2013

6 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Seite 6, Sonntag, 22. Dezember 2013 Gemäß 96 I, II der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am die Jahresrechnung 2012 festgestellt und dem die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2012 schließt im Ergebnisplan mit einem Verlust von ,44 Euro ab. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses 15. Satzung vom 9. Dezember 2013 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564), der 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), und der Friedhofsatzung der Gemeinde Titz in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 die folgende 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz beschlossen: Bekanntmachung der Gemeinde Titz Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang wurde nach 101 i.v.m. 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Gemeinde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am geprüft. In die Prüfung sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestimmungen von Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde Artikel 1 3 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird der Betrag von Euro in Euro geändert. 2. In Absatz 2 wird der Betrag von 437 Euro in 474 Euro geändert. 3. In Absatz 3 wird der Betrag von Euro in Euro geändert. Artikel 2 In 4 wird der Betrag von Euro in Euro geändert. Artikel 3 5 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird der Betrag von 490 Euro in 531 Euro geändert. 2. In Absatz 2 wird der Betrag von 588 Euro in 637 Euro geändert. 3. In Absatz 3 wird der Betrag von 980 Euro in Euro geändert. Artikel 4 5a wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird der Betrag von 980 Euro in Euro geändert. 2. In Absatz 2 wird der Betrag von Euro in Euro geändert. Artikel 5 8 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 a) wird der Betrag von 405 Euro in 361 Euro geändert. 2. In Absatz 1 b) wird der Betrag von 118 Euro in 105 Euro geändert. 3. In Absatz 2 a) wird der Betrag von 482 Euro in 429 Euro geändert. 4. In Absatz 2 b) wird der Betrag von 118 Euro in 105 Euro geändert. 5. In Absatz 3 wird der Betrag von 78 Euro in 70 Euro geändert. Artikel 6 In 10 Absatz 1 b) wird der Betrag von 207 Euro in 211 Euro geändert. Artikel 7 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Feststellung der Jahresrechnung 2012 so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze Mitteilung der Gemeinde Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 15. Satzung vom 9. Dezember 2013 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom (GV.NW.S.666/SGV. NW.2023) in der zur Zeit geltenden Fassung, die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 9. Dezember 2013 ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des s der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 9. SATZUNG vom 6. Dezember 2013 zur Änderung der GEBÜHREN- SATZUNG vom zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. 2011, S. 685 ), der 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 687) und des 20 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom hat der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 die folgende 9. Satzung zur Änderung der GEBÜHRENSAT- ZUNG vom zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom beschlossen: Artikel 1 In der Präambel wird hinter dem Datum und der eingefügt. Artikel 2 3 erhält folgende Fassung: Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der (1) Die Benutzungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Abfallbehälter und Abfallsäcke. Die Gebühr beträgt jährlich a) für ein 60 l Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) 94,20 für ein 80 l Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) 117,00 für ein 120 l Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) 163,80 für ein 240 l Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) 303,00 b) für den Restmüllsack (110 l) pro Stück 7,30 (14-tägige Abfuhr) c) für eine 60 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) 48,60 für eine 80 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) 57,50 für eine 120 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) 75,60 für eine 240 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) 129,60 d) für den Grünabfuhrsack pro Stück 3,50 Die Benutzungsgebühr für die Sperrmüllabfuhr beträgt pro Bündel sperriges Gut à 35 kg 7,00. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 9. Satzung zur Änderung der GE- Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Feststellung der Jahresrechnung 2012 mit allen Anlagen sowie der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des s liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Zimmer 24, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr, Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, sowie Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr öffentlich aus. Titz, 9. Dezember 2013 Mitteilung der Gemeinde Abfallentsorgung der Gemeinde Titz BÜHRENSATZUNG vom zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom (GV. NW.S.666/SGV.NW.2023) in der zur Zeit geltenden Fassung, die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 6. Dezember 2013

7 Seite 7, Sonntag, 22. Dezember 2013 A m t S b l At t D e r G e m e i n D e t i t z 1. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Titz vom 1. März 2013 Aufgrund der 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 528 / SGV NW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 274), 3 Absatz 4 und 5 Bekanntmachung der Gemeinde Titz und Nr. 3 der Anlage der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, zur Regelung von Zuständigkeiten und Festlegungen auf dem Gebiet des Gewerberechts (Gewerberechtsverordnung -GewRV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 626), zuletzt geändert durch VO vom 11. September 2012 (GV. NRW. S. 422) und der 5 Abs. 1; 7 Abs. 1; 9 Abs. 3; 10 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG NRW) - in der Fassung vom Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Titz für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GV NW S. 232 / SGV NW 7129), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 622), wird von der Gemeinde Titz als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 5. Dezember 2013 für das Gebiet der Gemeinde Titz folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 19 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Titz vom 1. März 2013 erhält Mitteilung der Gemeinde Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk 1. Satzung vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Titz für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Titz vom 17. Mai 2013 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GVG S. 644), Artikel 1 der VO vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Gemeinde Titz am 5. Dezember 2013 folgende Satzung beschlossen: Artikel I In 3 Abs. 2 wird hinter Das Amtsblatt Titz erscheint in Zusammenarbeit mit Artikel II Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft. lit. j) eingefügt: k) den Erlass von Gebühren- und Beitragsbescheiden. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Satzung vom 06. Dezember 2013 zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Titz für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Titz vom 17. Mai 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom (GV. NW.S.666/SGV.NW.2023) in der zur Zeit geltenden Fassung, die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 11. Dezember 2013 durch Gesetze vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S.564), wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Titz für das Haus-haltsjahr 2014 mit ihren Anlagen ab dem 23. Dezember 2013 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat der Gemeinde Titz zur Einsichtnahme während der folgende Fassung: Bekanntmachung der Gemeinde Titz über die beabsichtigte Einziehung des gemeindeeigenen Weges in der Gemarkung Titz, Flur 3, Flurstück 14 Gemäß 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Dienststunden im Rathaus, Landstraße 4, Zimmer 23, öffentlich ausliegt. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung erheben. Diese können schriftlich oder mündlich zu 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. die allgemeine Verhaltenspflicht gem. 2 der Verordnung; 2. die Schutzpflichten hinsichtlich der Verkehrsflächen und Anlagen gem. 3 der Verordnung; 3. das Verbot des unbefugten Werbens und Plakatierens gem. 4 der Verordnung; 4. die Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren gem. 5 der Verordnung; 5. das Verunreinigungsverbot gem. 6 der Verordnung; 6. das Verbot hinsichtlich des Einfüllens, Abstellens und Liegenlassens von Müll gem. 7 der Verordnung; 7. das Ab- und Aufstellverbot von Verkaufswagen-, Wohnwagen und Zelten gem. 8 der Verordnung; 8. das Verbot der unbefugten Benutzung von Kinderspielplätzen gem. 9 der Verordnung; 9. die Hausnummerierungspflicht gem. 10 der Verordnung; 10. die Duldungspflicht gem. 11 der Verordnung; 11. die Bestimmung hinsichtlich der Blatt- und Gärfuttermieten gemäß 17 dieser Verordnung verletzt (GV. NRW. S. 731), und gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 3. Oktober 2013 ist beabsichtigt, außerhalb der Ortslage Titz den gemeindeeigenen Weg, Gemarkung Titz, Flur 3, Flurstück 14, einzuziehen. Der Weg ist auf dem nachfolgenden Lageplan markiert. Die vorstehend beabsichtigte Einziehung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es besteht innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung der Gemeinde Titz Protokoll im Rathaus der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Zimmer 23, vorgebracht werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Titz in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung. Titz, den 9. Dezember 2013 Artikel 2 Diese Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbe-hördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Titz vom 1. März 2013 tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Titz, den 6. Dezember 2013 Gemeinde Titz als Örtliche Ordnungsbehörde Mitteilung der Gemeinde Einziehung eines gemeindeeigenen Weges Bekanntmachung die Möglichkeit, innerhalb der Öffnungszeiten, montags - freitags von Uhr und von Uhr, zusätzlich donnerstags bis Uhr, Einwendungen gegen diese beabsichtigte Einziehung bei der Gemeinde Titz, Fachbereich 2, Zimmer 1d, Landstraße 4, Titz, einzulegen. Titz, den 11. Dezember 2013 Amtsblatt online Ab sofort stehen die Ausgaben des Amtsblattes Titz auch zum Download zur Verfügung. Unter der Internetadresse können auch ältere Ausgaben ausgewählt werden.

8 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Seite 8, Sonntag, 22. Dezember 2013 Müllabfuhrtermine in der Gemeinde Titz Restmüll (graue Tonne) Titz, Jackerath: 23. Dezember 2013 und 6. Januar 2014 Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich: 24. Dezember 2013 und 7. Januar 2014 Opherten, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch: 27. Dezember 2013 und 8. Januar 2014 In die Restmülltonne gehören: alle Abfälle, die nicht in eine der Getrenntsammlungen (Altglas-, Altpapier, Das sind insbesondere: Gekochte und ungekochte Speisereste tierischer Herkunft und gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft (z.b. Fleisch, Geflügel, Knochen, Fischreste, Soßen, Suppen, Käse- und Wurstreste), Asche, Holz, Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel, Hygienepapier (z.b. Wegwerfwindeln, Binden, Wattestäbchen), Kunststoffgegenstände (z.b. Zahnbürsten, Waschschüsseln, Spielzeug, Filzstifte), Nägel, Schrauben, Blumentöpfe, Lumpen, Schuhe, Flachglas (z.b. zerbrochene Fensterscheiben, Spiegelglas), Porzellan, Glühbirnen, Feuerzeuge, Video- oder Musikkassetten, abgerissene Tapeten etc. Leichtstoffe Gelbe Tonne/gelber Sack Gesamtes Gemeindegebiet : 28. Dezember 2013 und 10. Januar 2014 Zu den Leichtstoffabfällen gehören: Verkaufsverpackungsabfälle aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterial, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Metalle: Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse von Flaschen und Gläsern, Aluschalen, Aludeckel (z.b. von Joghurtbechern) usw. Kunststoffe: Folien (z.b. Tragetaschen), Flaschen (von Spül-, Waschund Körperpflegemitteln), Becher (von Milchprodukten, Margarine etc.), Schaumstoffe (z.b. Styropor, Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen) usw. Achtung: Nur Verpackungskunststoffe gehören in die gelbe Tonne, alle anderen Kunststoffe sind Restmüll. Verbundstoffe: Getränkeund Milchkartons, Vakuumverpackungen (z.b. von Kaffee usw.) Altpapier (gebündelt, in Kartons verpackt oder in Papiertonne) Rödingen, Höllen, Bettenhoven: 3. Januar 2014 Hasselsweiler, Müntz, Hompesch: 4. Januar 2014 Titz: 11. Januar Leichtstoffe, E-Schrott, Bioabfälle, Schadstoffe etc.) kommen. Verwertbares Altpapier ist der Sammlung zuzuführen. Dazu gehören z.b.: Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Briefumschläge, Hefte, Pappe, Karton Nicht in die Altpapiersammlung gehören: Butterbrot- und Pergamentpapier, Durchschreibe- und Kohlepapier, in größeren Mengen: das Spezialpapier von Thermodruckern, Trägerpapier von selbstklebenden Aufklebern und Klebeetiketten, Fenster-Briefumschläge, Fotopapier, Fotos, abgerissene Tapeten, verschmutztes und fettiges Papier, beschichtetes Papier (mit Aluminium, Wachs oder Plastik). Zu letzterem gehören u.a. Pizzakartons, Milch- und Safttüten, aber auch die meisten Verpackungen von Tiefkühlgerichten. Die Bereitstellung von Altpapier soll ab morgens 6.00 Uhr am Straßenrand erfolgen. Altpapier ist gebündelt, in Kartons verpackt oder wahlweise in blauen Papiertonnen bereitzustellen. Für das Sammeln von Altpapier verwenden Sie bitte nur Naturmaterialien, wie z.b. Kartons, Naturfaserkordel usw. Bitte keine Plastiksäcke oder Kunststoffkordel verwenden! Grünabfuhr Seit dem gibt es keine gesonderte Grünabfuhr mehr in der Gemeinde Titz. Sie können zu jedem Termin für die Biomüllabfuhr auch Ihre Grünabfälle entsorgen. Hierzu benötigen Sie, wie auch bisher, Grünabfallsäcke. Diese Grünabfallsäcke können Sie dann neben Ihre Biotonne stellen. Die Abfuhr erfolgt gemeinsam. Erwerben können Sie die Abfallsäcke an den Ihnen bekannten Stellen. Seit dem kosten die Grünabfallsäcke 3,50 Euro!!! Die Grünabfuhr ist gebührenpflichtig. Neben Baum-, Strauch- und Heckenschnitt werden auch lose Gartenabfälle wie z.b. Rasenschnitt und Laub mitgenommen. Diese müssen in gesonderten gebührenpflichtigen Abfuhrsäcken für Grünabfälle bereitgestellt werden (3,50 Euro /Sack). Für die Sammlung sind ausschließlich gebührenpflichtige Grünabfallsäcke zu verwenden. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sind ebenfalls jeweils gebündelt mit einem Grünabfallsack umwickelt und befestigt zur Abfuhr bereitzustellen. (Bündellänge ca. 1,50 m, Durchmesser der Bündel ca. 50 cm). Zum Zusammenbinden verwenden Sie bitte weder Draht noch Plastikbänder, sondern kompostierbares Material wie z.b. Kordel aus Naturfasern. Bitte bedenken Sie: Zum Schutz von Nist- und Brutstätten ist es nach dem Landschaftsgesetz verboten, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Es dürfen lediglich schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen vorgenommen werden. Bioabfälle (braune Tonne) Titz, Jackerath: 3. Januar 2014 Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich: 27. Dezember 2013 und 9. Januar 2014 Opherten, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch: 27. Dezember 2013 und 10. Januar In die Biotonne gehören Küchenabfälle: Küchenabfälle vor dem Kochtopf (unbehandelt, z.b. Kartoffelschalen, Salat- und Kohlrabiblätter, Obstschalen), Eierschalen, Kaffee- und Teefilter Obst- und Gemüseabfälle: rohes Obst (auch Fallobst), Fruchtschalen (auch von Zitrusfrüchten wie Orangen, Zitronen, Bananen), Gemüseputzreste, Nussschalen, Kohlblätter, Salat, Kartoffel- und Zwiebelschalen Gartenabfälle: Rasenschnitt, Laub, Baum- Strauch- und Heckenschnitt, Wildkräuter, verwelkte Blumen, Topfpflanzen (ohne Topf), mit Krankheiten oder Schädlingen befallende Pflanzen, Wurzeln (mit geringen Mengen Erde), Wurzelstubben bis 15 cm Durchmesser In die Biotonne können kompostierbares Katzenstreu und Sägespäne, Haare von Mensch und Tier, Federn von Haustieren (jeweils in geringen Mengen), in Zeitungspapier eingewickelte Problemabfälle (z.b. vom Gemüseputzen oder zum Einwickeln von Eierschalen) jedoch nur in Kleinstmengen, denn die Biotonne ist keine Altpapiertonne! Für die Abfuhr von Sperrmüll, E-Schrott sowie Kühl- und Gefriergeräten werden seit dem keine festen Abfuhrtermine vergeben. Diese Abfallfraktionen werden außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung getrennt abgefahren. Die Abfuhr wird im Abrufverfahren nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung bei der Abfallentsorgungsunternehmung Burbach durchgeführt. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die dafür vorgesehenen Anforderungskarten und schicken diese an die Firma Burbach oder melden ihren Abfall telefonisch an ( / 69 74). Im Anschluss an Ihre Anmeldung folgt die Bekanntgabe des Entsorgungstermins durch die Entsorgungsunternehmung. Die Abfuhr von Sperrgut ist seit dem gebührenpflichtig. Für ein Bündel Sperrmüll à 35 kg ist eine Gebührenmarke anzubringen. Sperrmüllmarken in Höhe von 7,00 Euro pro Stück sind im Bürgerbüro erhältlich. Die Abfuhr von E- Schrott und Kühlgeräten ist weiterhin gebührenfrei. So 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 1 Rödingen Sa 7 Malefinkbach So 8 Mo 9 Di 10 Mi Do 12 2 SoM 2,3 Fr 13 1,2,3 3 2,3 Sa 14 Titz So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 1 Di 24 2 Mi 25 Do 26 Dezember 1 Jackerath/Opherten Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Fr 27 2,3 3 Sa 28 1,2,3 So 29 Mo 30 Di 31 Sylvester Erläuterung: = Restmüll (schwarze Tonne) = Biomüll und Grünabfuhr = Papier (blaue Tonne) = Leichtstoffe (Gelber Sack) SoM = Sondermüll (Schadstoffmobil)

9 Seite 9, Sonntag, 22. Dezember 2013 A m t S b l At t D e r G e m e i n D e t i t z WICHTIGER HINWEIS: BITTE BEACHTEN SIE DAS BEIBLATT MIT NEUEN ABFUHRBEZIRKEN -UND ZEITEN FÜR SONDERMÜLL! Januar Februar März April Mai Juni Mi 1 Neujahr Sa 1 Malefinkbach Sa 1 Di 1 2 Do 1 Maifeiertag So 1 Do 2 So 2 So 2 Mi 2 3 Fr 2 2, 3 Rödingen Mo 2 Fr 3 1 Rödingen Mo 3 1 Mo 3 Rosenmontag Do 3 SoM 2 2 Sa 3 1, 2, 3 Malefinkbach Di 3 Sa 4 Malefinkbach Di 4 2 Di 4 1, 2 Fr 4 1, 2, 3 3 Rödingen So 4 Mi 4 So 5 Mi 5 3 Mi 5 3 Sa 5 Malefinkbach Mo 5 Do 5 SoM 2 Mo 6 1 Do 6 2 Do 6 2 So 6 Di 6 Fr 6 1 2,3,Rödingen Di 7 2 Fr 7 1, 2, 3 3 Rödingen Fr 7 3 Rödingen Mo 7 Mi 7 Sa 7 Malefinkbach 1 Mi 8 3 Sa 8 Titz Sa 8 1, 2, 3 Malifinkbach Di 8 Do 8 So 8 Pfingstsonntag Do 9 2 So 9 So 9 Mi 9 Fr 9 1 2,3 Mo 9 Pfingstmontag Fr 10 1, 2, 3 2,3 3 Mo 10 Mo 10 Do 10 Sa 10 Titz Di 10 2 Sa 11 Titz Di 11 Di 11 Fr ,3 So 11 Mi 11 3 So 12 Mi 12 Mi 12 Sa 12 Titz Mo 12 1 Do 12 2 Mo 13 Do 13 Do 13 So 13 Di 13 2 Fr 13 3 Di 14 Fr ,3 Fr ,3 Mo 14 1 Mi 14 3 Sa 14 1, 2, 3 Titz Mi 15 Sa 15 Jackerath Sa 15 Titz Di 15 2 Do 15 SoM 1 2 So 15 Do 16 SoM 1 So 16 So 16 Mi 16 3 Fr 16 1, 2, 3 3 Mo 16 Fr 17 1* Mo 17 1 Mo 17 1 Do 17 2 Sa 17 Di 17 Sa 18 Jackerath Di 18 2 Di 18 2 Fr 18 Karfreitag So 18 Mi 18 So 19 Mi 19 3 Mi 19 3 Sa 19 1, 2, 3 3 Mo 19 Do 19 Fronleichnam Mo 20 1 Do 20 SoM 2 2 Do 20 2 So 20 Di 20 Fr 20 1 Di 21 2 Fr 21 1, 2, 3 3 Fr 21 1, 2, 3 3 Mo 21 Ostermontag Mi 21 Sa 21 Jackerath Mi 22 3 Sa 22 Sa 22 Jackerath SoM Titz Di 22 Do 22 So 22 Do 23 2* So 23 So 23 Mi 23 Fr 23 1 Mo 23 SoM 3 1 Fr 24 1, 2, 3 3* Mo 24 Mo 24 Do 24 Sa 24 Jackerath Di 24 2 Sa 25 Di 25 Di 25 Fr 25 1 So 25 Mi 25 3 So 26 Mi 26 Mi 26 Sa 26 Jackerath Mo 26 SoM 3 1 Do 26 2 Mo 27 SoM 3 Do 27 Do 27 SoM 1 So 27 Di 27 2 Fr 27 1, 2, 3 3 Di 28 Fr 28 1 Fr 28 1 Mo 28 1 Mi 28 3 Sa 28 Mi 29 Sa 29 Di 29 2 Do 29 Christi Himmelfahrt So 29 Do 30 So 30 Mi 30 3 Fr 30 2, 3 Mo 30 Fr 31 1 Mo 31 SoM 3 1 Sa 31 1, 2, 3 ACHTUNG: Mülltonnen und Material für die Separatsammlungen müssen am Abfuhrtag um 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereitstehen! Abfuhrbezirke: Bezirk 1: Jackerath, Titz *Die kostenlose Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt an den nachstehenden Terminen: Bezirk 2: Ameln, Bettenhoven, Höllen, Kalrath, Rödingen, Sevenich, Spiel Bezirk 1: Bezirk 3: Gevelsdorf, Hasselsweiler, Hompesch, Mündt, Müntz, Opherten, Ralshoven Bezirk 2: Bezirk 3: Folgende Abfurbezirke gelten NUR für Sondermüll: SoM 1: SoM 2: SoM 3: Abfallkalender 2014 Hasselsweiler, Gevelsdorf, Rödingen, Titz Erläuterung: = Restmüll (schwarze Tonne) Ameln, Müntz, Rödingen, Titz = Biomüll und Grünabfuhr Jackerath, Opherten = Papier (blaue Tonne) = Leichtstoffe (Gelber Sack) AWA-Abfallfon: 02403/ SoM = Sondermüll (Schadstoffmobil) Standorte und Zeiten des Schadstoffmobils finden Sie auf dem Beiblatt oder unter WICHTIGER HINWEIS: BITTE BEACHTEN SIE DAS BEIBLATT MIT NEUEN ABFUHRBEZIRKEN -UND ZEITEN FÜR SONDERMÜLL! Abfallkalender 2014 Juli August September Oktober November Dezember Di 1 Fr 1 1 Rödingen Mo 1 1 Mi 1 3 Sa 1 Allerheiligen Mo 1 Mi 2 Sa 2 Malefinkbach Di 2 2 Do 2 2, 3 So 2 Di 2 Do 3 So 3 Mi 3 3 Fr 3 Tag der dt. Einheit Mo 3 SoM 3 Mi 3 Fr 4 1 Rödingen Mo 4 1 Do 4 2 Sa 4 1, 2, 3 Malefinkbach Di 4 Do 4 Sa 5 Malefinkbach Di 5 2 Fr 5 1, 2, 3 3 Rödingen So 5 Mi 5 Fr 5 1 Rödingen So 6 Mi 6 3 Sa 6 Malefinkbach Mo 6 Do 6 Sa 6 Malefinkbach Mo 7 1 Do 7 SoM 2 2 So 7 Di 7 Fr 7 1 Rödingen So 7 Di 8 2 Fr 8 1, 2, 3 2,3 3 Mo 8 SoM 3 Mi 8 Sa 8 Malefinkbach Mo 8 1 Mi 9 3 Sa 9 Titz Di 9 Do 9 So 9 Di 9 2 Do 10 2 So 10 Mi 10 Fr 10 1 Rödingen Mo 10 1 Mi 10 3 Fr 11 1, 2, 3 2,3 3 Mo 11 Do 11 Sa 11 Titz Di 11 2 Do 11 SoM 2 2 Sa 12 Titz Di 12 Fr ,3 So 12 Mi 12 3 Fr 12 1, 2, 3 2,3 3 So 13 Mi 13 Sa 13 Titz Mo 13 1 Do 13 2 Sa 13 Titz Mo 14 Do 14 So 14 Di 14 2 Fr 14 1, 2, 3 2,3 3 So 14 Di 15 Fr 15 1 Mo 15 1 Mi 15 3 Sa 15 Titz Mo 15 Mi 16 Sa 16 Jackerath Di 16 2 Do 16 2 So 16 Di 16 Do 17 SoM 1 So 17 Mi 17 3 Fr 17 1, 2, 3 2,3 3 Mo 17 Mi 17 Fr 18 1 Mo 18 1 Do 18 2 Sa 18 Jackerath Di 18 Do 18 Sa 19 Jackerath Di 19 2 Fr 19 1, 2, 3 3 So 19 Mi 19 Fr 19 1 So 20 Mi 20 3 Sa 20 Jackerath Mo 20 Do 20 SoM 1 Sa 20 Jackerath Mo 21 1 Do 21 2 So 21 Di 21 Fr 21 1 So 21 Di 22 2 Fr 22 1, 2, 3 3 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Jackerath Mo 22 1 Mi 23 3 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 2 Do 24 2 So 24 Mi 24 Fr 24 1 Mo 24 1 Mi 24 Heiligabend 3 Fr 25 1, 2, 3 3 Mo 25 Do 25 SoM 1 Sa 25 Di 25 2 Do Weihnachtstag Sa 26 Di 26 Fr 26 1 So 26 Mi 26 3 Fr Weihnachtstag So 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 1 Do 27 2 Sa 27 1, 2, 3 2, 3 Mo 28 Do 28 So 28 Di 28 2 Fr 28 1, 2, 3 3 So 28 Di 29 Fr 29 1 Mo 29 1 Mi 29 3 Sa 29 Mo 29 Mi 30 Sa 30 Di 30 2 Do 30 SoM 2 2 So 30 Di 30 Do 31 So 31 Fr 31 1, 2, 3 3 Mi 31 Silvester Sperrgutabfuhr sowie Elektroschrott: Bestellung von Rest- und Bioabfallbehältern: Firma Burbach Firma Burbach - Terminvereinbarung telefonisch m.burbach-entsorgung@t-online.de Die Abfuhr von Sperrgut ist gebührenpflichtig. Bestellung von gelben Tonnen (Leichstoffe): Firma Schönmackers Die entsprechenden Marken erhalten Sie im Bürgerbüro, Landstr. 4, Titz Verkaufsstellen für Beistellsäcke (Restmüll und Grünabfuhr): EDEKA Markt, Heinrich-Gossen-Str. 3, Titz Ausgabe von gelben Säcken: Bürgerbüro, Landstr. 4, Titz Dorflädchen, Am Drenkerweg 27, Titz-Rödingen Hinweis: Arzneimittel können über die Restmülltonne (Schwarze Tonne) entsorgt werden!

10 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Seite 10, Sonntag, 22. Dezember 2013 Angebote des Familienzentrums Titz, Mörikestraße Sprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene am Montag, von 14:00 bis 16:00 Uhr im Gemeindekindergarten Zauberwelt Gesprächspartnerin: Birgitt Lux, Dipl.- Heilpädagogin Frau Lux hört Ihnen zu und spricht mit Ihnen über Ärger, Trauer oder Sorgen, die Sie belasten. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Schwierigkeiten aus eigener Kraft besser bewältigen können. Mit Ihnen zusammen sucht sie anhand Ihrer Lebenssituation nach den Gründen und nach Lösungen. Dies wird Ihnen helfen neue Wege zu beschreiten und Perspektiven zu erkennen. Die Gespräche verlaufen in ungestörter Atmosphäre und sind selbstverständlich vertraulich! Das Angebot ist kostenfrei! Kinderbetreuung ist nach frühzeitiger Anmeldung möglich! Offener Elterntreff am Mittwoch, von 14:15 Uhr bis 16:00 Uhr im Gemeindekindergarten Zauberwelt Gesprächsthema: Gesunde Ernährung Kursleiterin: Herta Ittermann Alle sind herzlich willkommen in einem angenehmen Gesprächskreis zu reden oder miteinander zu plaudern. Bei diesem Treffen tauschen sich die Teilnehmer über die gesunde Ernährung von Kleinkindern aus und geben sich gegenseitig Tipps Kinder für Obst und Gemüse zu begeistern. Also einfach vorbeikommen, miteinander sprechen, sich austauschen und neue Menschen kennenlernen. Kinderbetreuung ist nach frühzeitiger Anmeldung möglich! Erziehung ist Beziehung Elternseminar (in Zusammenarbeit mit der Familienwerkstatt-Neuss) Kinder stellt die Stiefel auf... Am 5. Dezember machten sich die Zauberweltkinder wieder mal ans Werk. Sie klopften den Sand von ihren Stiefeln und putzten sie sauber. Die älteren Kinder unterstützten die Jüngeren, indem sie diesen beim Säubern der Stiefel halfen. Mit roten Wangen und aufgeregtem Erzählen ging die Aktion los. Ob der Nikolaus auch kommt? Was wird er wohl in den Stiefel stecken? Ich weiß noch wie das voriges Jahr war! Überall hörte man wie die Kinder diskutierten und Nikolausaktion für die Zauberweltkinder überlegten. Als schließlich alle Stiefel sauber waren, stellten die Kinder sie in Reih und Glied nebeneinander auf die Fensterbank der Gruppennebenräume. Gemeinsam sangen sie noch Nikolauslieder und freuten sich schon auf den nächsten Kindergartentag. Morgens früh herrschte Vorfreude und Spannung in den verschiedenen Gruppenräumen. Die Kindergruppen hatten beschlossen erst nachzuschauen, wenn alle Kinder da waren. Die Erzieherinnen erzählten den Kindern noch einmal eine Geschichte aus dem Leben des Nikolaus. Alle stimmten ein Nikolauslied an und als die letzten Töne verklungen waren, gingen die Kinder gemeinsam in den Nebenraum. Rasch hatte jeder seinen Stiefel mit dem leckeren Apfel und den Leckereien entdeckt. Die Kinder trafen sich mit ihrem Nikolausstiefel nochmal im Kreis. Dort berichteten sie sich gegenseitig vom Nikolaus zuhause oder was er gebracht hat. Die Nikolausaktion war wieder ein besonderer Höhepunkt in unserem Kindergartenjahr. Nach dem Konzept des dänischen Familientherapeuten Jesper Juul bieten wir mit einer Referentin der familienwerkstatt-neuss Gesprächsabende für alle, die das Miteinander in der Familie verbessern wollen. Teilnehmer: 20 Teilnehmer Seminar über 6 Termine Jeweils am Montag, von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr Referentin: Fr. Hanna Heck (Dipl. Heilpädagogin, Familylab-Trainerin, Familiencoach) Wir wünschen allen Familien Von Grenzen und Nähe in der Familie Wie wir miteinander sprechen von der persönlichen Sprache Nein ist eine liebevolle Antwort Authentisch Eltern sein was ist mir als Vater oder Mutter wichtig? Kinder kooperieren immer, brauchen dafür aber elterliche Führung Ein starkes Selbst(wert)gefühl ist eine sichere Basis für ein Menschenleben Wir laden alle Interessierten der Gemeinde Titz zu unseren Veranstaltungen ein! Alle Veranstaltungen des Familienzentrums können selbstverständlich von allen Bewohnern der Gemeinde Titz zu den gleichen Konditionen besucht werden! Anmeldungen nehmen wir ab dem wieder gerne entgegen: Telefon: familienzentrum-zauberwelt@gemeinde-titz.de ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr! Ihr Zauberweltteam

11 Seite 11, Sonntag, 22. Dezember 2013 Spendenübergabe an Fördervereine Kindergarten, Grundschulen Titz und Hauptschule wurden bedacht Anlässlich ihrer 50. Geburtstage wollten unser Jürgen Frantzen und seine Frau Gaby den Titzer Vereinen gerne eine Freude bereiten und die erhaltenen Geldgeschenke spenden. Im Rahmen der gemeinsamen Geburtstagsfeier im Glashaus des Brückenkopfparks in Jülich verkündete er, dass er die Geldspenden gerne den Fördervereinen der Grundschulstandorte in Titz sowie in Rödingen, der Gemeinschaftshauptschule Titz und des Gemeindekindergartens Zauberwelt zukommen lassen möchte. Die gemeinsame Spendenübergabe fand in der Adventszeit im Mehrzweckraum des Gemeindekinder gartens Zauberwelt statt. Dort trafen sich die Eheleute Frantzen mit den Vorstandsvertretern zur Überreichung der Geldspenden. Herr Frantzen lobte das Engagement in den Vereinen und betonte, dass dort die Spenden sinnvoll für die Kinder eingesetzt werden. Erfreut nahmen die einzelnen Vorstandsmitglieder den Beitrag entgegen und dankten Frau und Herrn Frantzen für diese besondere Spende. In einer gemütlichen, vorweihnachtlichen Atmosphäre tauschten sich alle Beteiligten noch über ihre Vereinsarbeit aus. Die Vorstände der Fördervereine danken auf diesem Wege dem Ehepaar Frantzen noch einmal für die großzügigen Spenden. A m t S b l At t D e r G e m e i n D e t i t z Evangelische Kirche Evangelische Kirchengemeinde Kirchherten: Kirche Kirchherten Heiligabend, Uhr, Christvesper, Gruhn 1. Weihnachtstag, Uhr, Gottesdienst, Grashof Sonntag, Uhr, Gottesdienst, Schmitz Sonntag, Uhr, Gottesdienst, Schwarzrock Gemeindezentrum Titz Heiligabend, Uhr, Christvesper, Grashof parallel Kindergottesdienst Heiligabend, Uhr, Christmette, Grashof Neujahr, Uhr, Neujahrsgottesdienst, Jahn anschließend Brezelessen Kirche Oberembt Heiligabend, Uhr, Krippenfeier, Grashof 2. Weihnachtstag, Uhr, Gottesdienst, Gruhn Silvester, Uhr, Jahresabschlußgottesdienst, Jahn im Familienzentrum Gemeindekindergarten Zauberwelt Samstag, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr 10:00 Uhr Übergabe des Zertifikats "Haus der Kleinen Forscher" durch Herrn Thomas Rachel, MdB Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Viele interessante Forscherstationen und Experimente können gemeinsam entdeckt und in Ruhe von Kindern und Eltern ausprobiert werden! Getränke, Würstchen und Salate stehen zur Stärkung bereit. Wecken Sie Ihren Forschergeist und werden Sie aktiv! Zertifikatübergabe Haus der kleinen Forscher Anfang März besuchten zwei Kolleginnen des Gemeindekindergartens Zauberwelt die Auftaktveranstaltung der Stiftung Haus der kleinen Forscher des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Kreishaus in Düren. Sofort entschloss sich das Zauberweltteam dazu, sich auf den Weg zu machen, das Zertifikat Haus der kleinen Forscher zu erwerben. Innerhalb des offenen Konzeptes im Gemeindekindergarten steht das eigenständige Handeln, Forschen und Entdecken im Mittelpunkt des Kindergartenalltags. In den Funktionsgruppen, besonders in der Forschergruppe finden die Kinder alles, was kleine Forscher oder Entdecker benötigen. Denn Kinder werden als Forscher geboren, sie sind neugierig und wollen mit allen Sinnen die Welt um sich herum entdecken und Forscherfest in der Zauberwelt begreifen. Im Forscherraum können die Kinder in Ruhe experimentieren, Zusammenhänge entdecken, naturwissenschaftliches Verständnis erwerben und erste physikalische Erfahrungen machen. Durch mehrere Fortbildungen wurde das bisherige Wissen der Mitarbeiterinnen bestätigt und erweitert. Regelmäßig bieten sie, neben dem täglichen, freien Ausprobieren, angeleitete Experimente an und dokumentieren diese gemeinsam mit den Kindern. Das Team des Gemeindekindergartens Zauberwelt freut sich nun sehr das Zertifikat Haus der kleinen Forscher vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten. Wir laden daher alle herzlich am Samstag, den , von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu einem Forscherfest in den Gemeindekindergarten Zauberwelt ein. Um 10:00 Uhr findet die feierliche Zertifikatsübergabe durch Thomas Rachel, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, statt. Anschließend können die Erwachsenen gemeinsam mit ihrem Kind aktiv werden und an den verschiedensten Forscherstationen die Welt der Zahlen ganzheitlich erleben und entdecken. Dazu erhalten die Kinder einen Forscherpass und am Ende des Forschertages natürlich auch ein Forscherdiplom. Die Erwachsenen erfahren wie sie zu Hause auch mit einfachen Mitteln den Forscherdrang ihres Kindes unterstützen können. In einem separaten Raum stehen während des Tages Würstchen, Salat und kalte Getränke für eine Pause und zur Stärkung bereit. Wir freuen uns, viele Interessierte in unserem Haus begrüßen zu dürfen, die sich gemeinsam mit ihrem Kind auf eine Forscherreise durch unseren Kindergarten begeben.

12 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Seite 12, Sonntag, 22. Dezember 2013 Wenn ich groß bin, werde ich Fotografin Von den Kindern während der Arbeit beobachtet In unserer Kindertagesstätte St. Peter in Müntz war vor einigen Tagen eine Fotografin unterwegs. Sie fotografierte Bilder für unsere Homepage. Das weckte das Interesse unserer Kinder, die sich seit einiger Zeit mit unterschiedlichen Berufen beschäftigen. Die Fotografin wurde von den Kindern während ihrer Arbeit beobachtet. Einige trauten sich sogar ihr Fragen zu stellen. Im Kreisgespräch griffen die Erzieherinnen das Erlebte auf. Der Beruf Fotograf wurde unter die Lupe genommen. Dabei sahen sich die Kinder auch eine alte Kamera aus früherer Zeit an und zum Vergleich wurden sofort aktuelle Fotos mit einer Digitalkamera geschossen Diese konnten die Kinder sofort betrachten und staunten nicht schlecht, dass gerade Erlebtes im nächsten Augenblick zu sehen war. St. Nikolaus zu Gast Am Samstag, den öffnete die Kath. Kindertagesstätte St. Peter in Müntz um 15 Uhr ihre Türen, um den Hl. Nikolaus zu feiern. In der Halle der Einrichtung hatten sich die Kinder und Erzieherinnen, Eltern, Geschwister und Großeltern sowie einige Gäste versammelt. Mit dem Lied Sei gegrüßt, lieber Nikolaus wurde eine kleine Feier eröffnet und die Augen der Kinder wurden groß, als Bischof Nikolaus mit Mitra, Stab und Gaben eintrat. Die Kinder hatten seit Tagen einige Lieder und ein Gedicht gelernt und trugen es dem Nikolaus und den Gästen vor. Dann ergriff der Nikolaus das Wort und sprach zu den Kindern. Er stellte fest, dass auch die Kinder durch kleine Taten anderen Menschen eine Freude machen können, und dass die wirklichen Gaben, wie Liebe und Frieden, nicht mit Geld zu kaufen sind. Dann verteilte er an alle Kinder einen kleinen Schokoladen-Nikolaus. Anschließend durfte in der Besuch in der Kindertagesstätte St. Peter Cafeteria Platz genommen werden. Das ein oder andere Mitbringsel konnte bei der Buchausstellung oder im Basar aus Holz, Getöpfertem und Genähtem ausgesucht werden. Für die Ich trage Deinen Namen in der Heiligen Nacht nach Bethlehem Adventsthema in der katholischen Kindertagesstätte St. Peter in Müntz Kinder gab es am Schluss noch eine Überraschung: Eine Theaterstück vom dicken, fetten Pfannekuchen wurde aufgeführt, an dem nicht nur die Kinder sehr viel Freude hatten. Ich trage Deinen Namen in der Hl. Nacht nach Bethlehem So heißt das Adventsthema in der Kath. Kindertagesstätte St. Peter in Müntz. Dort versuchen die Erzieherinnen mit den Kita- Kindern die Adventszeit bewusst etwas ruhiger und besinnlicher zu erleben, mitten in unserer doch so gehetzten und von Terminen bestimmten Zeit. Den Kindern wird die Geschichte von Maria Empfängnis, bis hin zur Geburt des Jesuskindes, kindgerecht vermittelt. In diesem Jahr sind es kleine Tonhände, die jeden Tag im Morgenkreis auf den Weg zur Krippe gelegt werden, die eine Papierrolle tragen. Auf diese Rolle schreiben die Erzieherinnen jeden Tag einen Wunsch, den die Kinder für andere Menschen überlegen. Dort steht z. B. ich wünsche den Menschen Stille, Liebe, ein Lachen, Frieden Mit unseren Händen können wir anderen Gutes tun, können wir andere segnen, können wir andere ein Stück mittragen. Die Mönche der Dormitio in Jerusalem hatten vor einigen Jahren diese Idee: Ich trage Deinen Namen in der Hl. Nacht nach Bethlehem. Menschen aus aller Welt können dort ihren Namen auf eine Schriftrolle eintragen lassen. Diese Schriftrolle wird von den Mönchen von Jerusalem nach Bethlehem getragen und an die Stelle gelegt, wo Maria Jesus zur Welt gebracht haben soll. An dieser Aktion beteiligen wir uns mit unserem Kindergarten. Eine schöne Idee, denn so sind wir in Gedanken und im Gebet in der Hl. Nacht mit den Menschen aus aller Welt verbunden. In diesem Sinne wünschen wir allen Familien und Menschen, die sich mit uns verbunden fühlen, ein gesegnetes und gnadenvolles Weihnachtsfest 2013.

13 Seite 13, Sonntag, 22. Dezember 2013 A m t S b l At t D e r G e m e i n D e t i t z Unsere Öffnungszeiten im Hallenbad Titz sind: von bis Montag 17:00 Uhr 20:00 Uhr Dienstag Für Vereine reserviert Mittwoch 15:00 Uhr 17:00 Uhr Spielenachmittag für Kinder Donnerstag 17:00 Uhr 19:00 Uhr Warmbadetag (32 Grad) Donnerstag 19:00 Uhr 20:00 Uhr Nur für Erwachsene Freitag 17:00 Uhr 19:45 Uhr Samstag 10:00 Uhr 14:00 Uhr Sonntag 8:30 Uhr 10:00 Uhr Nur für Erwachsene Sonntag 10:00 Uhr 15:00 Uhr Der Nikolaus war da Mit einem großen Sack kam am Morgen des 6. Dezember der Nikolaus auch in den Kindergarten nach Rödingen. Kindergarten in Rödingen Die Kinder erwarteten ihn schon und hatten für ihn einen großen Stuhl bereitgestellt. Nach verschiedenen Nikolausliedern, einem Gedicht und einem Kerzentanz holte der Nikolaus sein Buch hervor, in dem zu jedem Kind etwas Gutes stand. Als Dank für die schöne Feier hatte der Nikolaus für jedes Kind eine süße Überraschung und für jede Gruppe ein paar kleine Geschenke dabei. Die Kinder verabschiedeten den Nikolaus mit dem Wunsch, ihn im nächsten Jahr wieder im Kindergarten zu sehen. Im Anschluss an die Feier gab es für alle noch ein leckeres gemeinsames Frühstück. Sie wollen uns unterstützen? Die einfachste Lösung uns beim Erhalt unseres Hallenbads zu unterstützen ist eine Mitgliedschaft im Förderverein Hallenbad Titz e.v. Für einen Monatsbeitrag von nur 11 Euro für eine ganze Familie oder 6 Euro für eine Einzelperson erhalten Sie: freies Schwimmen zu unseren Öffnungszeiten, verbilligte Kursgebühren für unser FHT-Kursangebot, verbilligte Platzmieten für unserer Beachvolleyballanlage und das gute Gefühl dazu beizutragen, das kleine Bad für unsere Gemeinde und insbesondere für die Kinder und die Schulen vor Ort zu erhalten. Beachten Sie auch unsere neuen Kursangebote ab Januar für Fitness und Gesundheitsvorsorge: Zukünftig bieten wir Ihnen in jeder Woche bis zu 7 verschiede Kurse aus allen Bereichen der Wassergymnastik und der Aquafitness an. Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage unter bei unseren Kursleiterinnen oder direkt im Hallenbad. Oh Tannenbaum Die Kinder des Kindergartens St. Kornelius schmücken die Weihnachtsbäume in Rödingen und Höllen. Da immer wieder viele Menschen den Kindergarten unterstützen, hatten sich die Mitglieder der Kindergarten St. Kornelius Förderinitiative Sternschnuppe und der Kindergarten überlegt, den Menschen in Rödingen und Höllen etwas zurückzugeben. Deshalb bastelten die Kinder mit einigen Eltern der Förderinitiative im November Weihnachtsbaumschmuck für die Bäume in Rödingen und Höllen. Am 2. Dezember zogen dann zahlreiche Eltern und Kinder los, um die grünen Tannen in schön geschmückte Christbäume zu verwandeln. In Höllen kamen auch zahlreiche Anwohner, die tatkräftig beim Baumschmücken halfen und mit warmen Getränken und Süßem für die Kinder einen angenehmen Nachmittag gestalteten. Wir hoffen, die Bäume finden überall Anklang und wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten! Spezialberatungstermine der Verbraucherzentrale in Düren Januar 2014 Energieberatung (H. Dipl. Ing. Jörg Hubrich) Die Warmwasserbereitung, Energie/Heizung, Regenerative Die Energie, Förderprogramme, Wärmedämmung, Die Feuchtigkeit, Schimmelbildung Die Kosten: 5,- \ für 30 Minuten individuelle Beratung 10:15 Uhr - 13:15 Uhr Versicherungsberatung (H. Norbert Roemers, Versicherungsberater) Do Beratung zu allen sach- und personenbezogenen Do Versicherungen Kosten: 40,- \ für 30 Minuten individuelle Beratung 9:00 Uhr - 12:30 Uhr Beratung Schadensfall Kapitalanlage//Schadensfall Versicherung (H. Heiko Effelsberg, Fachanwalt für Bank- und Versicherungsrecht) Frei ,-\ für 45 Minuten (Schadensfall Kapitalanlage) Die ,-\ für 30 Minuten (Schadensfall Versicherung) 9:00 Uhr Uhr Mietrechtsberatung (H. Jörg Börgers) Mo Fragen rund ums Mietrecht. Kosten: 20,- \ für 15 Minuten Beratung 11:00 Uhr - 13:00 Uhr Spezialrechtsberatung (H. Montgomery Hardebeck, Rechtsanwalt) Do Uhr Kaufverträge, Handwerkerverträge, Mo : Uhr Urheberrecht, Kreditverträge, Reiserecht Kosten: Beratung 30,- \ für 20 Minuten Beratung Vertretung 20,- \ Bei allen Beratungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich bei: Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Düren, Markt 2 Tel /56810 Fax 02421/ dueren@vz-nrw.de

14 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Seite 14, Sonntag, 22. Dezember 2013 Krippenausstellung Erlös in Kornelius-Kapelle geflossen In der Vergangenheit wurden die Restaurationen an der Kornelius-Kapelle in Rödingen häufig durch den Erlös der Krippenausstellungen bei Marlene Kleefisch unterstützt. Darüber hinaus wurden z.b. Blumendekorationen und Kerzen gekauft. Nicht zuletzt die Pflanzkübel vor der Kapelle konnten aus den Erlösen der Krippen- ausstellungen angeschafft werden. Seit vielen Jahren öffnen zu Beginn der Adventszeit immer wieder die Türen zur Krippenausstellung in der Hohen Straße 11 in Rödingen. Die Spenden der Besucher werden gesammelt und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. So wurde in der Kornelius-Kapelle die Malerei restauriert und durch die bemerkenswerte Spende von 1.500,- aus den letzten Krippenausstellungen unterstützt. Auch in diesem Jahr konnte die Ausstellung wieder bestaunt werden und bleibt noch bis ca geöffnet. Die Spenden werden auch in Zukunft wieder sinnvoll weitergegeben. Auf diesem Weg sei allen Spendern herzlich gedankt. Gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2014! Good Dart 2014 Kinder basteln für den Weihnachtsbaum Tanne schön geschmückt Nun strahlt unser Weihnachtsbaum im hellen Lichterglanz und toll geschmückt ist er auch, eine richtige Augenweide. Gut, dass es immer noch Menschen gibt, die sich auch um die kleinen, aber genauso wichtigen Dinge kümmern, eben zur Freude anderer. So auch hier: Am 2. Adventsonntag trafen sich die Eltern mit ihren Kindern in der Alten Schule und bastelten solange der Vorrat an Material reichte. Natürlich gab es Plätzchen und Getränke für die kleinen Handwerke und Glühwein für die Eltern. Nach getaner Arbeit ging es dann gemeinsam - mit den gebastelten Teilen zum Tannenbaum, (an Hages Eck) um hier aus der kahlen Tanne einen richtigen Weihnachtsbaum zu machen. Nun mussten die Eltern ran, denn der Baum hat schon eine stattliche Höhe. Gemeinsam ist es allen Beteiligten gut gelungen, die Tanne schön zu schmücken. Danke Euch allen, Ameln ist ein Stück schöner geworden und gerne weiter so im nächsten Jahr mit noch mehr Beteiligung! Der Förderverein Alte Schule, Ameln e.v. wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern, sowie allen Amelner Bürgerinnen und Bürgern Gesegnet frohe Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr 2014! Bleiben Sie oder werden Sie gesund. Die Bitte des Vorstandes für 2014: Besuchen Sie unsere Veranstaltungen und machen Sie mit! Wir brauchen einander!

15 Seite 15, Sonntag, 22. Dezember 2013 A m t S b l At t D e r G e m e i n D e t i t z Weihnachtlich war der Saal geschmückt und vom Tannenbaum strahlten die Lichter hell und warm. Es gab viel zu erzählen, zumindest war es so laut und schwierig einander zu verstehen. Man kennt sich halt seit vielen Jahren und trotzdem ist es schön sich ungezwungen zu treffen, und von früher, den Kindern, Krankheiten oder Gegebenheiten aus dem Ort zu erzählen. Gelegenheiten gibt es dazu ja nicht mehr so viele. Die Amelner Backstube hatte wie immer den super leckeren Kuchen gebacken. Am Kuchenbuffet konnte jeder seine Lieblingsstücke wählen. Der Andrang war groß, aber natürlich war für jeden genug da. Nach der Begrüßung durch Ü 70 feierten Weihnachten Die Alte Schule platzte aus allen Nähten es war Seniorenzeit den Vorsitzenden Willi Gilles ging es dann zum Programm, das fast ausschließlich durch Amelner Kräfte bestritten wurde. Den Anfang machten Annemie Stahn, Christine Schüller und Pia Riesen. Mit Gitarre und Flöten spielten sie Advent- und Weihnachtslieder und alle sangen kräftig mit ein gewaltiger Chor. Dann trugen vor: Hans Reiff beschrieb den Adventkalender und wusste zu jedem Tag etwas zu sagen. Ute Ziemons las eine Fabel vor. Alle Tiere sagten ihre Meinung und Erwartungen zu Weihnachten und hatten beinahe den Sinn des Weihnachtsfestes vergessen. Der Esel rettete die Situation. Ja, und dann kam Willi Brass. In seiner originellen Art trug er eine kölsche Begebenheit zur Weihnachtsvorbereitung vor. Es war schon eine sehr lustige Geschichte um Krippe und verlorenen Kopf einer Hirtenfigur. Gast des Nachmittags war Christa Dohmen aus Hasselsweiler, die mit ihrer klangvollen Stimme und Gitarre Weihnachtslieder vortrug. Besonders gefiel den Anwesenden das kölsche Lied von den drei Königen. Danke, für die spontane Bereitschaft und den Vortrag, der begeistert aufgenommen wurde. (Gerne immer wieder!!!) Und nicht mehr weg zu denken es erschienen unsere beiden Nikoläuse, Christel Bolz-Bachem und Dieter Hansbruch. Sie hatten nicht nur fromme Sprüche, sondern auch einen Sack mit Weckmännern dabei, die sie an alle verteilten. Mit einigen gemeinsam gesungenen Weihnachtsliedern ging ein schöner Nachmittag zu Ende und man ging froh und munter nach Hause. Danach räumte der Vorstand mit Anhang noch auf. Danke und bitte nächstes Jahr wieder! Geschichtsverein Rödingen Höllen Bettenhoven Kalrath 1995 e. V. Vereinslokal Kapellchen Klosterstraße 1, Titz-Rödingen Danke sagen Weihnachten ist nicht nur eine besinnliche Zeit in der wir über die Geschichte nachdenken, sondern auch über all die Menschen die uns besonders nahe standen, oder von denen wir etwas lernen konnten. An Weihnachten einfach mal all jenen Danke sagen, die uns begleitet und unterstützt haben, ist ein besonderes Weihnachtsgeschenk. Zeit für Ruhe und Besinnlichkeit, das Herz berührt die Vergangenheit. Nichts Schöneres als jetzt geniessen, senden wir euch diese Weihnachtsgrüße. Glückliches 2014 Glücklich möge das Jahr für euch beginnen Glücklich möge es verlaufen Glücklich möget ihr es zu Ende bringen Der Geschichtsverein Rödingen-Höllen-Bettenhoven-Kalrath e.v. wünscht allen Mitgliedern und Gönnern, ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Möge Gottes Segen uns im neuen Jahr begleiten. SV 1919 Rödingen Höllen e.v. Abteilung -,, Alte Herrn Wir wünschen unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch, sowie Glück und Gesundheit im Jahr Der Vorstand

16 AmtSblAtt Der GemeinDe titz Seite 16, Sonntag, 22. Dezember 2013 Röner Mundart-Treff und Frühschoppen Veranstaltungen des Geschichtsvereins Röner-Mundart-Treff und Frühschoppen: Der erste Röner Treff 2014 findet am Sonntag den 5. Januar 2014 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Vereinslokal Kapellchen in Rödingen statt. Alle die Röner Platt hören, lernen oder erzählen wollen, sind recht herzlich eingeladen. Die Anekdoten und Geschichten haben Tradition. Der Geschichtsverein Rödingen würde sich über Ihre Teilnahme freuen. Bringen Sie auch Ihre Geschichten mit. Brand Alarmanlagen Einbruch Diebstahl Verkauf + Montage + Service Bremm u. Bremm OHG Tel Termine im Überblick vom Veranstaltungen der Gemeinde Titz Diese Übersicht ist ein Auszug des Veranstaltungskalenders der Gemeinde Titz für die nächsten drei Wochen. Eine frühzeitige Information über Termine können die Internet-Seiten für Veranstalter und Besucher geben. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre Planungen. Datum: Veranstaltung Beginn: Heiligabend Familienwortgottesfeier St. Nikolaus Ameln mit dem Chor "Laudate" Uhr Titzer Rathaus und Gemeindekindergarten "Zauberwelt" geschlossen, lediglich das Standesamt hat für die Beurkundung von Sterbefällen von Uhr geöffnet. Weihnachtssingen des MGV Lätitia Hasselsweiler, Krippe Maarplatz ab Uhr Röner Treff des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath e.v., "Gaststätte Kapellchen", Rödingen Uhr Vom bis war es wieder soweit die DLRG-Jugend absolvierte die 41. Deutschen Meisterschaften im Rettungsschwimmen. DLRG Titz meisterlich Deutsche Meisterschaften der DLRG in Bamberg Erd-, Feuer- und Seebestattungen Anonyme Bestattungen Aufbahrungen Überführungen/Sarglager Grabschmuck Eigener Trauerdruck/Zeitung Erledigung der Formalitäten Vorsorge zu Lebzeiten Bestattungen Becker Titz, Klosterstraße 19 Tel /58 16 oder 01 71/ info@beerdigungsinstitut-becker.de Dieses Jahr fand die Veranstaltung im bayerischen Bamberg statt. Rettungsschwimmen ist eine ganz besondere Sportart, bei der Fähigkeiten zur Rettung von Verunglückten oder in Not geratenen Personen angewendet werden. Die jungen Sportler/innen müssen in spannenden Einzelund Mannschaftswettbewerben in verschiedenen Disziplinen ihr Können unter Beweis stellen. Zu diesen Disziplinen gehören beispielsweise im Wasser das Retten einer Puppe mit und ohne Flossen sowie mit weiteren Hilfsmitteln (Gurtretter), Hindernisschwimmen, Streckentauchen und Flossenschwimmen. An Land erfolgt die Herz-Lungen- Wiederbelebung. In fünf Altersklassen zwischen 12 und 25 Jahren werden die Deutschen Meister/innen sowie die besten Teams ermittelt. Dieses Jahr gingen in jeder Altersklasse jeweils 24 Mannschaften und 32 Einzelschwimmer, männlich und weiblich, an den Start. Nachdem sich von der DLRG Ortsgruppe Titz Natalie Becker (AK12) und die Jungen- Mannschaft AK 13/14 (bestehend aus Yanik Buhle, Simon Vogel, Moritz Miseré, Fabian Pungg und Lucas Matzerath) als amtierende Landesmeister qualifiziert hatten, wurde ein umfangreicheres Training absolviert. Denn das Ziel war es, auch bei den Deutschen Meisterschaften gut abzuschneiden. Den Anfang des Wettkampfes machten die Mannschaftswettkämpfe am Freitag, den Hier starteten die Jungs der DLRG Ortsgruppe Titz vormittags mit einer 100%igen Leistung bei der Herz-Lungen- Wiederbelebung. Nachmittags ging es dann ins Bamberger Schwimmbad Bambados. Dort wurde um jeden einzelnen Punkt gekämpft und neue persönliche Bestzeiten erbracht. Die Mannschaft konnte sich um knapp 200 Punkte im Verhältnis zur Meldung verbessern. Abends hieß es dann Platz 10 und sie konnten somit ihre im Vorfeld erreichte Platzierung verteidigen. Am Samstag folgten dann die Einzelwettkämpfe. Auch Natalie Becker, die im Vorfeld als 22. Schwimmerin in der Altersklasse 12/weiblich qualifiziert war, konnte mit persönlichen Bestzeiten glänzen. Zum Schluss wurde sie 19. und konnte über ihre erbrachten Leistungen sehr stolz sein. Neben den sportlichen Wettkämpfen wurde seitens der DLRG ein Rahmenprogramm angeboten. Dazu gehörten z.b. Kistenklettern, jonglieren, basteln und verschiedene Stadtführungen durch Bamberg. Nachdem die spannenden Wettkämpfe beendet waren, fand Samstagabend die Siegerehrung mit anschließender Party statt. Doch die Müdigkeit und abfallende Anspannung hat doch den einen oder anderen Schwimmer dazu verleitet, nicht allzu lange an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Zum Schluss waren alle teilnehmenden Schwimmer der DLRG Ortsgruppe Titz und ihre begleitenden Betreuer Annika Pistel, Walter Miseré und Sven Matzerath mit den erbrachten Leistungen sehr zufrieden. Das Training soll nun weiter so intensiv fortgesetzt werden, damit eine evtl. erneute Teilnahme im nächsten Jahr, die dann in Heidenheim sein wird, in Angriff genommen werden kann. Auf diesem Wege möchten sich Natalie Becker und die Schwimmer der Jungenmannschaft AK 13/14 bei Annika Pistel, Walter Miseré und Sven Matzerath sowohl für die Begleitung und Betreuung zu den Deutschen Meisterschaften als auch für das vorab geleistete Training bedanken. Gleichwohl möchten sich diese Jugendlichen auch bei allen weiteren Trainern der Ortsgruppe Titz bedanken. Durch diese Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften hat sich mal wieder bewiesen, dass auch eine kleine Ortsgruppe gute Leistungen bei Wettkämpfen vollbringen kann denn es war für die DLRG Titz nicht die erste Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und wird hoffentlich auch nicht die letzte bleiben. Wir, die DLRG OG Titz, wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014.

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