IMMOBILIENFACHVERWALTER/IN FÜR WOHNUNGSEIGENTUM (IHK)
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- Lilli Ritter
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1 IMMOBILIENFACHVERWALTER/IN FÜR WOHNUNGSEIGENTUM (IHK) LEHRGANGSBESCHREIBUNG START: 18. JULI 2018 IN BOCHUM Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee Bochum Tel Fax Es ist den Lehrgangsteilnehmern oder Dritten nicht gestattet, die Skripte oder sonstiges Unterrichtsmaterial zu vervielfältigen, zu verleihen oder zu veräußern.
2 Inhalt 1 Qualitätsstandards Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum Zielgruppen Teilnahmevoraussetzungen und Grundlagenkenntnisse Inhalte - Curriculum Zeitliche Aufteilung der Inhalte Organisation, Methode, Dauer Dozenten Kosten und Förderung Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis Ansprechpartner und Beratung... 9
3 Skriptname - Untertitel 1 Qualitätsstandards Zertifizierung nach DIN ISO Die Stiftung EBZ inkl. der EBZ Akademie und die zu ihr gehörende EBZ Business School haben die Zertifizierung nach DIN ISO erhalten. Die anspruchsvolle internationale Norm ist ein Servicestandard für Lerndienstleistungen und gleichzeitig ein Qualitätsmanagementsystem für professionelle Lerndienstleister in der Aus- und Weiterbildung. Dass das EBZ die ISO-Norm vollumfänglich erfüllt, bestätigt nach eingehender Prüfung die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen GmbH). Die Zertifizierung erstreckt sich auf das EBZ Berufskolleg, die EBZ Akademie sowie die EBZ Business School und damit ausnahmslos auf alle Bildungsangebote des Hauses. 2 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum Der Trend ist ungebrochen: Gute und qualifizierte Wohnimmobilienverwalter sind bereits seit mehreren Jahren die am stärksten nachgefragte Teilgruppe der Immobilienwirtschaft. Die aktuelle Marktstudie des EBZ belegt diese Entwicklung erneut eindrucksvoll. Marktstudie Aus-, Fort- und Weiterbildung - InWIS Forschung & Beratung GmbH,
4 Lange stand die Branche zudem vor der Ungewissheit hinsichtlich der für die Berufstätigkeit erforderlichen Mindestqualifikation. Hier wird ab 1. August 2018 erstmalig eine Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter gesetzlich in der Makler- und Bauträgerverordnung verankert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben bereits tätige Immobilienverwalter bis zum Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung sind, dass Wohnimmobilienverwalter ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Darüber hinaus schreibt das Gesetz die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung vor. Aus- und Fortbildungen sind somit erstmalig Grundvoraussetzungen für professionelle Immobilienverwalter. Absolvierte Fortbildungen müssen dem Kunden aktiv angezeigt werden die Wertigkeit und Akzeptanz der Weiterbildungszertifikate sollte entsprechend hoch sein und wird durch den Zertifikatslehrgang Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum mittels eines Zertifikats der IHK Mittleres Ruhrgebiet attestiert. 3 Zielgruppen Dieser Lehrgang richtet sich professionelle Immobilienverwalter sowie an Immobilienverwalter mit ersten Berufserfahrungen. Dies sind insbesondere: Hausverwalter / Immobilienverwalter Mitarbeiter-/ innen in Immobilienverwaltungen Mitarbeiter-/ innen in Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt WEG - Verwaltung Personen, die eigene oder fremde Immobilien für Wohnungseigentümer verwalten Für alle Quereinsteiger und Neulinge auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung, kann der Zertifikatslehrgang Immobilienverwalter/in (IHK) Distance Learning das passende Bildungsangebot sein. Die Fortbildung) gliedert sich in Selbstlern- und in Präsenzphasen. In den Selbstlernphasen sind 12 Studienbriefe zu bearbeiten. Innerhalb dieser zwölf Monate werden insgesamt 15 Präsenztage im EBZ in Bochum angeboten. Folgende Themen Immobilienverwaltung im Überblick Grundzüge des immobilienwirtschaftlichen Rechnungswesens Präsentation Selbst-Marketing Beschwerde- und Konfliktmanagement
5 Haus- und Gebäudetechnik mit Exkursion Handwerker- und Dienstleistungsmanagement Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten Verwaltung von Mietobjekten Versicherungen 4 Teilnahmevoraussetzungen und Grundlagenkenntnisse Als verpflichtende Teilnahmebedingung sollte eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein Ausbildung Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau Mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienverwaltung Geprüfter Immobilienverwalter-/ in (EBZ) oder Immobilienverwalter/in (IHK) Immobilienfachwirt-/ in Kaufmännische oder technische Berufsausbildung mit entsprechender Berufserfahrung als Verwalter Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK) baut auf dem Ausbildungswissen des/der Immobilienkaufmanns -/ frau bzw. Immobilienfachwirtes/in bzw. Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EBZ) auf. Der Lehrgang richtet sich ausschließlich an berufserfahrene oder vorgebildete WEG-Verwalter und bietet diesen Personenkreisen eine Plattform des Austausches und der Festigung des erlernten Wissens. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Bildungsberatung der EBZ Akademie oder akademie@e-b-z.de
6 5 Inhalte - Curriculum Unternehmensprozesse / Unternehmensmanagement Prozesse - Aufbauorganisation - Ablauforganisation - Digitalisierung der Immobilienverwaltung - Branchentrends - Marketing (Akquise) - Kundenbildungsinstrumente Rechnungslegung Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung Buchhaltung / doppelte Buchhaltung Aufstellung Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Hausgeld / Sonderumlagen Mahnwesen Compliance und Datenschutz Zusatzangebot: Webinare (kostenfrei für Lehrgangsteilnehmer) 1) Personalakquise 2) Kennzahlensysteme in der Immobilienverwaltung Verwaltertätigkeit Den Verwalter betreffende Rechtsgrundlagen u.a. - Energieeinsparverordnung - Mess- und Eichgesetz - Mietrecht - Trinkwasserverordnung - Grundbuchordnung - Wohnungsbindungsgesetz - Landesbauordnung - Wohnflächenverordnung - Wohnungsvermittlungsgesetz - Wohnungseigentumsgesetz - Ordnungsrechtliche Vorschriften - Zivilprozessordnung Begründung von Wohnungs- und Teileigentum Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer Verwalterbestellung / Verwaltervertrag Verwaltungsbeirat Sonder- und Gemeinschaftseigentum Aufgaben und Pflichten des Verwalters Risikomanagement und Haftung Die Eigentümerversammlung
7 Rechtsverfahren Bauliche Veränderung Versicherungen Insolvenz des Eigentümers Zwangsverwaltung Sondereigentumsverwaltung Moderation, Präsentation, Gesprächstechniken Mediation Technik und Energie Rechtliche Grundlagen Umbaumanagement Haustechnik Erkennen von Mängel Verkehrssicherungspflichten Instandhaltungs-/ und Instandsetzungsplanung, modernisierende Instandhaltung Energetische Sanierung/ Modernisierung Entwicklung von Sanierungskonzepten Altersgerechte und barrierefreie Umbauten Fördermitteleinsatz Handwerkermonitoring und -steuerung Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Zeitliche Aufteilung der Inhalte Unternehmensprozesse / Unternehmensmanagement 32 Unterrichtsstunden Verwaltertätigkeit 48 Unterrichtsstunden Konfliktmanagement/Kommunikation 16 Unterrichtsstunden Technik und Energie 24 Unterrichtsstunden Aktuelle Rechtsprechung zum 8 Unterrichtsstunden Wohnungseigentumsrecht 2 Webinare 4 Unterrichtsstunden (optional) Gesamt 128 Unterrichtsstunden
8 6 Zeitliche Aufteilung der Inhalte EBZ Bochum Block (Mi Sa) Block (Do Sa) Block (Do Sa) Block (Do Sa) Block (Do Sa) Veranstaltungsort Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee Bochum Abschluss 2 Klausuren (jeweils zu Beginn des 2. und 5. Blocks) Präsentation und Fachgespräch / (Fr und Sa) Unterrichtszeiten In der Regel Uhr bis Uhr dies entspricht jeweils 8 Unterrichtsstunden. An den An- und Abreisetagen gelten leicht veränderte Uhrzeiten. 7 Organisation, Methode, Dauer Eingesetzte Methoden Im Wesentlichen teilnehmerzentrierte Methoden wie: Bearbeitung von Handlungssituationen und Fallbeispielen Gruppenarbeiten Kommunikationstraining
9 Bearbeitung von Fällen mit Workshop - Charakter Darüber hinaus gehende Informationen werden in Vortragsform dargeboten und in Teilnehmergesprächen erarbeitet. Dozentenskripte und Materialien werden im Unterricht sowie in der Kursumgebung auf der virtuellen Lernplattform des EBZ zur Verfügung gestellt. 8 Dozenten 5 Das Dozententeam rekrutiert sich aus wissenschaftlich gebildeten, erfahrenen Praktikern mit ausgewiesener Branchenkenntnis und Lehrerfahrung. Es unterrichten u. a.: Astrid Schultheis öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung, Geschäftsführende Gesellschafterin der FOCUS Immobilienverwaltung GmbH, Brühl, Vorstandsmitglied des Verbandes der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter (VNWI) RA Detlef Wendt Fachanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht, Grollmann und Partner Massimo Füllbeck EBZ Fachtrainer Immobilienverwaltung Falk Figgemeier Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG Abteilungsleiter Bauabteilung RA und Mediator Kjell Arne Zähler Fachanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht, systemischer Coach 9 Kosten und Förderung 2.390,00 (inkl. Getränken und Lehrgangsunterlagen) Dieser Lehrgang ist als anerkannte Bildungsveranstaltung durch die Bezirksregierung Arnsberg gem. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genehmigt worden (Aktenzeichen 49.3). Das bedeutet, dass Sie für die Präsenzphasen Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen Ihnen pro Kalender-jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Diese Regelegung gilt für NRW. Für Regelungen in anderen Bundesländern sprechen Sie uns bitte an. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie für die Fortbildung einen Bildungsscheck in Höhe der Hälfte der Kosten (aber max. 500,00 pro Bildungsscheck) in Anspruch nehmen.
10 Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Bildungsschecks vor dem offiziellen Start der Fortbildung erfolgt sein muss. Der Bildungsscheck gilt für Nordrhein-Westfalen. Bitte erkundigen Sie sich vor Anmeldung zur Fortbildung, ob es in Ihrem Bundesland eine vergleichbare Leistung gibt! Teilnehmer aus anderen Bundesländern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungsprämie in Höhe von 500,00 oder andere bundeslandespezifische Bildungsförderungen in Anspruch nehmen 10 Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis Das EBZ kooperiert im Lehrgangsbereich auf der Ebene der Wohnungseigentumsverwaltung mit Haufe. Alle Teilnehmer erhalten während der gesamten Kursdauer einen kostenfreien Zugang zur Online-Fachdatenbank Verwalter Praxis Professional. Die Nutzungsdauer ist auf den Zeitraum der Lehrgangsdauer begrenzt und bedarf keiner Kündigung. Alle Teilnehmer werden zu Lehrgangsbeginn darüber benachrichtigt und können dann dar-über entscheiden, ob eine Lizenz gewünscht wird. Die professionelle Komplett-Lösung für Ihre Immobilienverwaltung Mehr Sicherheit und Effizienz für die ambitionierte Immobilienverwaltung Ob Wohnraum- und Gewerbemiete, Wohnungseigentum oder Immobiliensanierung - hier finden Sie zu allen Disziplinen der Immobilienverwaltung genau das passende Praxis-Know-how mit umfangreichen Inklusiv-Services. Ihre Inhalte im Überblick Alle Disziplinen der Immobilienverwaltung in einer Online-Wissensdatenbank vereint: Alles zur Praxis der Miet- und WE-Verwaltung von A wie Abmahnung über Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung bis Z wie Zeitmietverträge Umfassendes Rechtswissen rund um das Wohnungseigentum, dazu über Entscheidungsbesprechungen von WE-Experte Dr. Deckert seit 1982 sowie komfortable Datenbank mit mehr als 300 Gesetzes-texten Sicheres Fachwissen für die rechtliche & kaufmännische Praxis von gewerblichen Objekten, u.a. für marktgerechte Angebote, wasserdichte Verträge oder minimales Haftungsrisiko Technisches Grundlagenwissen zur Immobiliensanierung sowie im Umgang mit Architekten, Handwerkern, Bauunternehmen, Mietern und Rechtsbeiständen Mit Verwalter-Brief von Profi Richard Kunze, der 10x im Jahr kompakt über die wichtigsten Verwaltungs- Themen informiert. Komfortable Arbeitshilfen für jede Verwalteraufgabe: Zeitsparende Tools, über 70 fertig formulierte Musterbeschlüsse, farbige Schadensbilder zu häufigen Sanierungsfällen, Musterverträge und -klauseln, praktische Rechner und übersichtliche Tabellen sowie direkt einsetzbare Musterklagen und -anträge.
11 11 Ansprechpartner und Beratung Sie können sich online auf unserer Homepage unter»online-anmeldung«anmelden. Ihre Rückfragen beantwortet Ihnen gerne Herr Stephan Hacke Telefon: 0234 / akademie@e-b-z.de
12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Qualifizierungsprogrammen, Zertifikatslehrgängen, Seminaren, Tagungen, Arbeitskreisen und Führungsforen in der EBZ-Akademie 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der folgenden Bildungsmaßnahmen: Qualifizierungsprogrammen, Zertifikatslehrgängen, Seminaren, Tagungen, Arbeitskreisen und Führungsforen (nachfolgend Bildungsmaßnahmen genannt) der EBZ-Akademie für Weiterbildung, EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum (nachfolgend auch Veranstalter oder EBZ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Zertifikatslehrgänge, die nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) organisiert sind. Für die Zertifikatslehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gelten die Regelungen des zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert zu schließenden Vertrages. (2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen schriftlich ausdrücklich zu. 2. Anmeldung Die Anmeldung für die Bildungsmaßnahmen Qualifizierungsprogramme, Zertifikatslehrgänge, Seminare, Tagungen, Arbeitskreise und Führungsforen ist verbindlich. Der Vertrag über diese Bildungsmaßnahmen kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) An den Bildungsmaßnahmen des Veranstalters kann jeder Interessent teilnehmen, vorausgesetzt die maximale Teilnehmerzahl ist noch nicht erreicht der die in der Produktbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der jeweilige Interessent die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Interessent auf Verlangen des Veranstalters die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Erfüllt der Interessent die Teilnahmevoraussetzungen nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen. (3) Unabhängig davon, ob der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht, ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Gebühren für die jeweilige Bildungsmaßnahme verpflichtet und zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme berechtigt, sobald der Veranstalter die Anmeldung zu der jeweiligen Bildungsmaßnahme schriftlich bestätigt hat. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend den veröffentlichten Produktbeschreibungen der jeweiligen Bildungsmaßnahme, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets Bochum bzw. geringfügige Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und das Ziel der Bildungsmaßnahme hierdurch nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht insofern nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Ziel der jeweiligen Bildungsmaßnahme verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen (z. B. der IHK) erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung, den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Stornierung Eine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform und ist zu adressieren an das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum. Bei einer Stornierung bis acht Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme beträgt die Stornogebühr für Tagungen, Arbeitskreise und Seminare 50,00 und für Zertifikatslehrgänge, Qualifizierungsprogramme sowie Führungsforen 100,00. Bei einer späteren Stornierung, d.h. in den letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, bei Zertifikatslehrgängen und Qualifizierungsprogrammen 30 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung erst am Tag der Veranstaltung selbst oder nimmt der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter (zu adressieren an: EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum), können für angemeldete Teilnehmer Vertreter entsendet werden. 8. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher) Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum akademie@e-b-z.de Telefax: Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 9. Zahlungsbedingungen (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 Abs. 1 und 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. (3) Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 erheben. Für die den Verzug erst begründende erste Mahnung gilt dies nicht. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 10. Ratenzahlung Für die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren. 11. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie umgehend benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 12. Erfüllungsort/Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bochum. 13. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer im Anmeldeformularunter PERSÖNLICHE DATEN angegebenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. Zur Vertragserfüllung kann auch eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten gehören, soweit dies für die Durchführung der Bildungsmaßnahme erforderlich ist, etwa an den Leiter und/oder andere Teilnehmer der Bildungsmaßnahme oder die Organisation am Ort der Bildungsmaßnahme. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe an Dritte. (2) Ihre im Anmeldeformular angegebenen Kontaktdaten, auch ggfs. freiwillig angegebene Daten, werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post oder per zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. (4) Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft über die von uns erhobenen, genutzten und gespeicherten personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum, oder per an: akademie@e-b-z.de. 14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
13 ANMELDUNG Angebotsbezogenen Daten: Jetzt direkt online anmelden unter Fax: Titel: Angebotsnummer:* Veranstaltungsort: (*Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu einem Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen und reichen uns die notwendigen Unterlagen zusammen mit der Anmeldung ein.) Persönliche Daten: (**Pflichtfelder) Name:** Geburtsdatum: PLZ/Ort: Telefon: Position im Unternehmen: Geschäftsführer/Vorstand Abteilungsleiter Teamleiter Ausbilder/Personal Mitarbeiter Student sonstige Position Vorname:** Geburtsort: Straße: ** Berufsausbildung/Vorbildung: Immobilienverwalter Immobilienkaufmann Immobilienfachwirt Sonstige kaufmännische Ausbildung technische Ausbildung Arbeitsbereich: kaufmännisch technisch Höchster Bildungsabschluss: Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abitur/FHSR B.A. Real Estate (EBZ BS) M.A. Real Estate Management (EBZ BS) M.A. Projektentwicklung (EBZ BS) abgeschlossenes Studium Berufserfahrung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (abzgl. Ausbildungszeit: weniger als 2 Jahre 2 5 Jahre 6 10 Jahre mehr als 10 Jahre Arbeitgeber: (**Pflichtfelder) Name des Unternehmens: Ansprechpartner: Telefon: PLZ/Ort: Mitgliedschaft des Arbeitgebers: GdW VdW RW BFW ZIA Haus und Grund DDIV und seine Landesverbände BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienverwalter, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. Position des Ansprechpartners: des Ansprechpartners: Straße: Branche: sonstiges Wohnungsunternehmen Kommun. Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaft Architekt/Stadtplaner Facility Manager Bauträger Projektentwickler Haus- und WEG-Verwaltung Bank Makler Bauzulieferer Energiedienstleister Industrieunternehmen Gewerbeimmobilien Sonstige Dienstleister Größe des Unternehmens: 1 20 Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter >500 Mitarbeiter Anzahl der WE in Bestand und/oder Verwaltung: bis 500 WE WE WE WE WE und mehr WE Zahlung/Empfänger der Rechnung: Arbeitgeber Selbstzahler Sonstige (Ort, Datum) (Unterschrift) Die Anmeldung zu den EBZ Bildungsangeboten ist auch online möglich.
Lehrgangsbeschreibung
Lehrgangsbeschreibung IMMOBILIENFACHVERWALTER/IN FÜR WOHNUNGSEIGENTUM (IHK) Start: 19. Juli 2017 in Bochum Inhalt Seite 1 Qualitätsstandards 2 2 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum 2 (IHK)
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