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1 Lehrgangsbeschreibung IMMOBILIENFACHVERWALTER/IN FÜR WOHNUNGSEIGENTUM (IHK) Start: 19. Juli 2017 in Bochum Inhalt Seite 1 Qualitätsstandards 2 2 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum 2 (IHK) 3 Zielgruppen 3 4 Teilnahmevoraussetzung und Grundlagenkenntnisse 3 5 Inhalte - Curriculum 4 6 Zeitliche Aufteilung der Inhalte 7 7 Organisation, Methode, Dauer 7 8 Dozenten 8 9 Kosten und Förderung 8 10 Ansprechpartner 9 11 Online-Fachwissen für die Verwalter-Praxis 10 Anmeldung 12

2 1 Qualitätsstandards Zertifizierung nach DIN ISO Die Stiftung EBZ inkl. der EBZ Akademie und die zu ihr gehörende EBZ Business School haben die Zertifizierung nach DIN ISO erhalten. Die anspruchsvolle internationale Norm ist ein Servicestandard für Lerndienstleistungen und gleichzeitig ein Qualitätsmanagementsystem für Lerndienstleister in der Aus- und Weiterbildung. Dass das EBZ die ISO-Norm vollumfänglich erfüllt, bestätigt nun nach eingehender Prüfung die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen GmbH). Die Zertifizierung erstreckt sich auf das EBZ Berufskolleg, die EBZ Akademie sowie die EBZ Business School und damit ausnahmslos auf alle Bildungsangebote des Hauses. Dr. Carsten Koitz ist der von der DQS entsandte Prüfer, der sich eingehend damit befasst hat, wie das EBZ seine Prozesse und die Erstellung seiner Bildungsangebote organisiert. Er erklärt anlässlich des Abschlusses der Zertifizierung: Das Haus erfüllt die Vorgaben der Norm in vorbildlicher Weise und ist damit einer der ersten Bildungsanbieter in Deutschland, die nach diesem international anerkannten Standard ausgezeichnet werden. 2 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum Die Tätigkeit als Verwalter-/ in von Wohnungseigentum basiert auf komplexen Kenntnissen über dieses spezielle Geschäftsfeld der Immobilienwirtschaft. Der Verwalter ist mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen für die gesamte Administration der Immobile und deren Werterhaltung verantwortlich. Was unterscheidet erfolgreiche und weniger erfolgreiche Wohnungseigentumsverwalter-/innen? Wichtiges theoretisches und praktisch verwertbares Wissen für die Verwaltung von Wohnungseigentum und Sondereigentum sowie aktuelle rechtliche Kenntnisse aus dem WEG Recht sind heutzutage Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwaltertätigkeit. Der Verwalter muss sein berufliches Engagement, sowie ablaufende organisatorische und kaufmännische Unternehmensprozesse effizient und rechtlich korrekt steuern und gestalten können. Er benötigt neben kommunikativer Sicherheit im Umgang mit Eigentümern, Beiräten, Behörden, Handwerken und Rechtsanwälten auch noch die Fähigkeit auftretende Konflikte sachgerecht lösen zu können. Zunehmend ältere Haus- und Wohnungsbestände sowie aktuelle energetische Anforderungen machen es für den Verwalter unerlässlich sich mit technischen und architektonischen Sachverhalten auseinanderzusetzen und neben den kaufmännischen auch fundierte bau- und anlagentechnische Kenntnisse zu erwerben. Die Vermittlung des grundlegenden und praxisgerechten Wissens in den angesprochenen Bereichen ist Gegenstand des angebotenen Lehrganges. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsfelder eines WEG Verwalters wie Zwangsverwaltung und Sondereigentumsverwaltung sowie unterstützende Verwaltungssoftware vorgestellt. Die Teilnehmer-/ innen an diesem Lehrgang sollen für eine erfolgreiche Verwaltertätigkeit qualifiziert werden. 2

3 3 Zielgruppen Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die den Tätigkeitsbereich des Immobilienfachverwalters für Wohnungseigentum als qualifizierte Dienstleistungstätigkeit verstehen. Dies sind insbesondere: Hausverwalter / Immobilienverwalter Mitarbeiter-/ innen in Immobilienverwaltungen Mitarbeiter-/ innen in Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt WEG - Verwaltung Mitarbeiter-/ innen, die in der Immobilienwirtschaft bereits tätig sind und sich im Tätigkeitsfeld des WEG Verwalters weiter qualifizieren wollen Mitarbeiter-/ innen, die eine Weiterbildungsqualifikation im Bereich der WEG - Verwaltung erwerben möchten. Personen, die eigene oder fremde Immobilien für Wohnungseigentümer verwalten 4 Teilnahmevoraussetzungen und Grundlagenkenntnisse Als verpflichtende Teilnahmebedingung sollte eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein Ausbildung Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau Mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienverwaltung Geprüfter Immobilienverwalter-/ in (EBZ) Immobilienfachwirt-/ in Kaufmännische oder technische Berufsausbildung mit entsprechender Berufserfahrung als Verwalter Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK) baut auf dem Ausbildungswissen des/der Immobilienkaufmanns -/ frau bzw. Immobilienfachwirtes/in bzw. Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EBZ) auf. Der Lehrgang richtet sich ausschließlich an berufserfahrene oder vorgebildete WEG-Verwalter und bietet diesen Personenkreisen eine Plattform des Austausches und der Festigung des erlernten Wissens. 3

4 5 Inhalte - Curriculum 1) Unternehmensprozesse / Unternehmensmanagement Prozesse - Aufbauorganisation - Ablauforganisation - Digitalisierung der Immobilienverwaltung - Branchentrends - Marketing (Akquise) - Kundenbildungsinstrumente Rechnungslegung Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung Buchhaltung / doppelte Buchhaltung Aufstellung Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Hausgeld / Sonderumlagen Mahnwesen Compliance und Datenschutz Zusatzangebot: Webinare (kostenfrei für Lehrgangsteilnehmer) 1) Personalakquise 2) Controlling/Kennzahlensysteme in der Immobilienverwaltung 2) Verwaltertätigkeit Den Verwalter betreffende Rechtsgrundlagen u.a. - Energieeinsparverordnung - Mess- und Eichgesetz - Mietrecht - Trinkwasserverordnung - Grundbuchordnung - Wohnungsbindungsgesetz - Landesbauordnung - Wohnflächenverordnung - Wohnungsvermittlungsgesetz - Wohnungseigentumsgesetz - Ordnungsrechtliche Vorschriften - Zivilprozessordnung Begründung von Wohnungs- und Teileigentum Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer Verwalterbestellung / Verwaltervertrag Verwaltungsbeirat Sonder- und Gemeinschaftseigentum Aufgaben und Pflichten des Verwalters Risikomanagement und Haftung Die Eigentümerversammlung Rechtsverfahren 4

5 Bauliche Veränderung Versicherungen Insolvenz des Eigentümers Zwangsverwaltung Sondereigentumsverwaltung 3) Präsentation, Gesprächstechniken 4) Technik und Energie Rechtliche Grundlagen Umbaumanagement Haustechnik Erkennen von Mängel Verkehrssicherungspflichten Instandhaltungs-/ und Instandsetzungsplanung, modernisierende Instandhaltung Energetische Sanierung/ Modernisierung Entwicklung von Sanierungskonzepten Altersgerechte und barrierefreie Umbauten Fördermitteleinsatz Handwerkermonitoring und -steuerung 5) Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Zeitliche Aufteilung der Inhalte Unternehmensprozesse / Unternehmensmanagement 32 Unterrichtsstunden Verwaltertätigkeit 48 Unterrichtsstunden 16 Unterrichtsstunden Technik und Energie 24 Unterrichtsstunden Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht 8 Unterrichtsstunden 2 Webinare 4 Unterrichtsstunden (optional) Gesamt 128 Unterrichtsstunden 5

6 6 Zeitliche Aufteilung der Inhalte EBZ Bochum Block (Mi Sa) Block (Do Sa) Block (Do Sa) Block (Do Sa) Block (Do Sa) Veranstaltungsort Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee Bochum Abschluss 2 Klausuren (jeweils zu Beginn des 2. und 5. Blocks) Präsentation und Fachgespräch / (Fr und Sa) Unterrichtszeiten Täglich Uhr bis Uhr dies entspricht jeweils 8 Unterrichtsstunden 7 Organisation, Methode, Dauer Eingesetzte Methoden Im Wesentlichen teilnehmerzentrierte Methoden wie: Bearbeitung von Handlungssituationen und Fallbeispielen Gruppenarbeiten Kommunikationstraining Bearbeitung von Fällen mit Workshop - Charakter 6

7 Darüber hinaus gehende Informationen werden in Vortragsform dargeboten und in Teilnehmergesprächen erarbeitet. Dozentenskripte und Materialien werden im Unterricht sowie in der Kursumgebung auf der virtuellen Lernplattform des EBZ zur Verfügung gestellt. 8 Dozenten Das Dozententeam rekrutiert sich aus wissenschaftlich gebildeten, erfahrenen Praktikern mit ausgewiesener Branchenkenntnis und Lehrerfahrung. Es unterrichten u. a.: Astrid Schultheis öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung, Geschäftsführende Gesellschafterin der FOCUS Immobilienverwaltung GmbH, Brühl, Vorstandsmitglied des Verbandes der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter(VNWI) RA Detlef Wendt Fachanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht, Grollmann und Partner Massimo Füllbeck Immobilienverwalter Fachautor/-Referent für WEG Falk Figgemeier Technischer Prokurist, Bauverein Wesel AG 9 Kosten und Förderung 2.390,00 (inkl. Getränken und Lehrgangsunterlagen) Dieser Lehrgang ist als anerkannte Bildungsveranstaltung durch die Bezirksregierung Arnsberg gem. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genehmigt worden (Aktenzeichen 49.3). Das bedeutet, dass Sie für die Präsenzphasen Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen Ihnen pro Kalender-jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Diese Regelegung gilt für NRW. Für Regelungen in anderen Bundesländern sprechen Sie uns bitte an. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie für die Fortbildung einen Bildungsscheck in Höhe der Hälfte der Kosten (aber max. 500,00 pro Bildungsscheck) in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Bildungsschecks vor dem offiziellen Start der Fortbildung erfolgt sein muss. Der Bildungsscheck gilt für Nordrhein-Westfalen. Bitte erkundigen Sie sich vor Anmeldung zur Fortbildung, ob es in Ihrem Bundesland eine vergleichbare Leistung gibt! Teilnehmer aus anderen Bundesländern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungsprämie in Höhe von 500,00 oder andere bundeslandespezifische Bildungsförderungen in Anspruch nehmen 7

8 10 Ansprechpartner Sie können sich online auf unserer Homepage unter»online-anmeldung«anmelden. Ihre Rückfragen beantwortet Ihnen gerne Herr Stephan Hacke Telefon: 0234/

9 11 Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis Das EBZ kooperiert im Lehrgangsbereich auf der Ebene der Wohnungseigentumsverwaltung mit Haufe. Alle Teilnehmer erhalten während der gesamten Kursdauer einen kostenfreien Zugang zur Online-Fachdatenbank Verwalter Praxis Professional. Die Nutzungsdauer ist auf den Zeitraum der Lehrgangsdauer begrenzt und bedarf keiner Kündigung. Alle Teilnehmer werden zu Lehrgangsbeginn darüber benachrichtigt und können dann dar-über entscheiden, ob eine Lizenz gewünscht wird. Die professionelle Komplett-Lösung für Ihre Immobilienverwaltung Mehr Sicherheit und Effizienz für die ambitionierte Immobilienverwaltung Ob Wohnraum- und Gewerbemiete, Wohnungseigentum oder Immobiliensanierung - hier finden Sie zu allen Disziplinen der Immobilienverwaltung genau das passende Praxis-Know-how mit umfangreichen Inklusiv-Services. Ihre Inhalte im Überblick Alle Disziplinen der Immobilienverwaltung in einer Online-Wissensdatenbank vereint: Alles zur Praxis der Miet- und WE-Verwaltung von A wie Abmahnung über Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung bis Z wie Zeitmietverträge Umfassendes Rechtswissen rund um das Wohnungseigentum, dazu über Entscheidungsbesprechungen von WE-Experte Dr. Deckert seit 1982 sowie komfortable Datenbank mit mehr als 300 Gesetzes-texten Sicheres Fachwissen für die rechtliche & kaufmännische Praxis von gewerblichen Objekten, u.a. für marktgerechte Angebote, wasserdichte Verträge oder minimales Haftungsrisiko Technisches Grundlagenwissen zur Immobiliensanierung sowie im Umgang mit Architekten, Handwerkern, Bauunternehmen, Mietern und Rechtsbeiständen Mit Verwalter-Brief von Profi Richard Kunze, der 10x im Jahr kompakt über die wichtigsten Verwaltungs-Themen informiert. Komfortable Arbeitshilfen für jede Verwalteraufgabe: Zeitsparende Tools, über 70 fertig formulierte Musterbeschlüsse, farbige Schadensbilder zu häufigen Sanierungsfällen, Musterverträge und -klauseln, praktische Rechner und übersichtliche Tabellen sowie direkt einsetzbare Musterklagen und - anträge. Die besonderen Vorteile Seminare so-wie Teilnehmer-Zertifikat und komplette Schulungsunterlagen. Experten- und Anwaltshotline Jeden Freitag von 14 bis 18 Uhr stehen Experten Rede und Antwort. Direkter Kontakt zur Fachredaktion Die Redaktionssprechstunde bietet die Möglichkeit, Fragen direkt mit der Fachredaktion zu klären. Online-Version Die Online-Version wird ständig aktualisiert und mit neuestem Wissen versehen. 9

10 anmeldung per Fax: Für Übernachtungswünsche nutzen Sie bitte das gesonderte Formular zur Übernachtung im EBZ-Gästehaus. Produktbezogene Daten Veranstaltungsform Titel Termin / Startdatum Veranstaltungsort Lehrgang* Fernlehrgang* Seminar Arbeitskreis Tagung Führungsforum (* Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu einem Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen und reichen uns die notwendigen Unterlagen zusammen mit der Anmeldung ein.) Persönliche Daten Name:** Geburtsdatum: Ort/PLZ:** Telefon tagsüber: (** Pflichtfelder) Vorname:** Geburtsort: Straße:** -Adresse:** Hinweis zum Datenschutz Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten wie in Ziffer 13 der AGB beschrieben. Auch die freiwillig gemachten Angaben können für Marketingzwecke nach Ziffer 13 Abs. 2 der AGB verwendet werden. Position im Unternehmen: Berufsausbildung / Vorbildung: Höchster Bildungsabschluss: Geschäftsführer/Vorstand Immobilienverwalter (EBZ) Hauptschulabschluss Abteilungsleiter Immobilienkaufmann Realschulabschluss Teamleiter Immobilienfachwirt Abitur / FHR Ausbilder / Personal Immobilien-Ökonom (GdW) Abgeschlossenes Studium Mitarbeiter Diplomierter Wohnungs- und Immobilienwirt (EBZ) Student Sonstige kaufmännische Ausbildung Arbeitsbereich: Sonstige Position Sonstige technische Ausbildung kaufmännisch technisch Berufserfahrung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (abzgl. Ausbildungszeit): Weniger als 2 Jahre 2 5 Jahre 6 10 Jahre Mehr als 10 Jahre Arbeitgeber Name des Unternehmens: Ansprechpartner: -Adresse des Ansprechpartners: Ort/PLZ: Position des Ansprechpartners: Telefon: Straße: Mitgliedschaft Ihres Arbeitgebers: Branche: Größe des Unternehmens: Anmeldung per Post EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee Bochum Fax: akademie@e-b-z.de GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Kommun. Wohnungsunternehmen 1 20 Mitarbeiter BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. Wohnungsgenossenschaft Mitarbeiter VdW Rheinland Westfalen e.v. Sonstiges Wohnungsunternehmen Mitarbeiter DDIV und angeschlossene Landesverbände Bank Mehr als 500 Mitarbeiter RDM BVI Bundesverband Immobilienverwalter IVD Immobilienverband Deutschland Anzahl der WE in Bestand und/oder Verwaltung: Bauträger Hausverwaltung Makler Architekten/Stadtplaner Facility Manager Sonstige Dienstleitungen 1 bis 500 WE 500 bis WE WE WE Mehr als WE Zahlungsträger/Empfänger der Rechnung (falls nicht Arbeitgeber): Ort, Datum: x Unterschrift: Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich mit deren Geltung einverstanden.

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Seminaren, Tagungen, Arbeitskreisen und Führungsforen in der EBZ-Akademie 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der folgenden Bildungsmaßnahmen: Seminare, Tagungen, Arbeitskreise und Führungsforen (nachfolgend Bildungsmaßnahmen genannt) der EBZ-Akademie für Weiterbildung, EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum (nachfolgend auch Veranstalter oder EBZ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Lehrgänge und Fernlehrgänge. Für die Lehrgänge und Fernlehrgänge gelten die Regelungen des zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert zu schließenden Lehrgänge und Fernlehrgänge. (2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen schriftlich ausdrücklich zu. 2. Anmeldung Die Anmeldung für die Bildungsmaßnahmen Seminare, Tagungen, Arbeitskreise und Führungsforen ist verbindlich. Der Vertrag über diese Bildungsmaßnahmen kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) An den Bildungsmaßnahmen des Veranstalters kann jeder Interessent teilnehmen, vorausgesetzt die maximale Teilnehmerzahl ist noch nicht erreicht der die in der Produktbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der jeweilige Interessent die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Interessent auf Verlangen des Veranstalters die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Erfüllt der Interessent die Teilnahmevoraussetzungen nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen. (3) Unabhängig davon, ob der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht, ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Gebühren für die jeweilige Bildungsmaßnahme verpflichtet und zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme berechtigt, sobald der Veranstalter die Anmeldung zu der jeweiligen Bildungsmaßnahme schriftlich bestätigt hat. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend den veröffentlichten Produktbeschreibungen der jeweiligen Bildungsmaßnahme, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets Bochum bzw. geringfügige Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und das Ziel der Bildungsmaßnahme hierdurch nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht insofern nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Ziel der jeweiligen Bildungsmaßnahme verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen (z.b. der IHK) erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung, den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Stornierung Eine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform und ist zu adressieren an das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum. Bei einer Stornierung bis acht Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme beträgt die Stornogebühr für Tagungen Arbeitskreise und Seminare 50,00 und für Führungsforen 100,00. Bei einer späteren Stornierung, d.h. in den letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung erst am Tag der Veranstaltung selbst oder nimmt der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter (zu adressieren an: EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum), können für angemeldete Teilnehmer Vertreter entsendet werden. 8. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher) Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee Bochum akademie@e-b-z.de Telefax:

12 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 9. Zahlungsbedingungen (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5%- Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 Abs. 1 und 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. (3) Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 erheben. Für die den Verzug erst begründende erste Mahnung gilt dies nicht. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 10. Ratenzahlung Für die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren. 11. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie umgehend benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 12. Erfüllungsort/Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bochum. 13. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer im Anmeldeformular unter PERSÖNLICHE DATEN angegebenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. Zur Vertragserfüllung kann auch eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten gehören, soweit dies für die Durchführung der Bildungsmaßnahme erforderlich ist, etwa an den Leiter und/ oder andere Teilnehmer der Bildungsmaßnahme oder die Organisation am Ort der Bildungsmaßnahme. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe an Dritte. (2) Ihre im Anmeldeformular angegebenen Kontaktdaten, auch ggfs. freiwillig angegebene Daten, werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post oder per zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an das EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. (4) Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft über die von uns erhobenen, genutzten und gespeicherten personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an EBZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, Bochum, oder per an: akademie@e-b-z.de. 14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Stand

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