Hintergründe und Umgang damit in den Arbeitsfeldern

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1 Hintergründe und Umgang damit in den Arbeitsfeldern 1

2 Wovon sprechen wir bei sexualisierter Gewalt: - Jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen von Betroffenen vorgenommen wird: - Grenzverletzungen - Sexuelle Übergriffe - Sexueller Missbrauch und andere strafrechtlich relevante Taten 2

3 Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, die deren persönliche Grenzen überschreiten Dies hängt nicht nur davon ab, was jemand tut, sondern auch davon wie ein Mädchen, Junge oder Erwachsenen dies erlebt Im Alltag sind Grenzüberschreitungen nicht ganz zu vermeiden. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen sind im alltäglichen Miteinander korrigierbar 3

4 Sexuelle Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch ihre Massivität und/oder Häufigkeit und passieren nicht aus Versehen Sexuelle Übergriffe sind immer ein persönliches Fehlverhalten Sie können für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene ebenso belastend sein wie strafrechtlich relevante Formen sexuellen Missbrauchs Häufig besteht ein fließender Übergang zwischen sexuellen Übergriffen und dem strafrechtlich relevanten sexuellem Missbrauch 4

5 Wir sprechen von sexuellem Missbrauch, wenn ein Erwachsener oder älterer Jugendlicher an Kindern sexuelle Handlungen vornimmt oder sie in solche einbezieht, um sich sexuell zu erregen. Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungsstandes und aufgrund ungleicher Machtverhältnisse nicht in der Lage, sexuellen Handlungen informiert und frei zuzustimmen und deren seelische, körperliche und soziale Folgen einzuschätzen. 5

6 Meist ist sexueller Missbrauch kein einmaliges Ereignis, sondern entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. Dabei wird die Abhängigkeit der Kinder und ihr Wunsch nach Anerkennung, Zärtlichkeit und körperlicher Nähe ausgenutzt. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die das Opfer hilflos macht. 6

7 Handlungen, welche die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen verletzen ( 174 ff, des Strafgesetzbuches) Werden gegen den Willen des Opfers vorgenommen oder unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligungsfähigkeit des Opfer ist das Opfer noch keine 14 Jahre alt, ist die Vornahme einer sexuellen Handlung auch mit dessen Einverständnis strafbar 7

8 Nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2014 wurden Fälle von Kindesmissbrauch, Fälle von Missbrauch an Jugendlichen und 388 Fälle Missbrauch an Schutzbefohlenen erfasst, dabei geht man von einer 5-20 mal höheren Dunkelziffer aus Beratungsstelle schätzen: jedes Mädchen und jeder Junge könnten betroffen sein 8

9 Kinder jeden Alters sind betroffen, meist beginnt sexueller Missbrauch im Vorschuloder Grundschulalter. Über Kleinkinder wissen wir nur wenig. 2/3 der Opfer sind Mädchen, 1/3 Jungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind besonders häufig betroffen Einige Betroffene werden wiederholt missbraucht Mädchen und Jungen aller Gesellschaftsschichten sind betroffen 9

10 Sind nach bisherigen Untersuchungen zu 80-90% männlich Der Anteil der Täterinnen wird auf 10 höchstens 20% geschätzt Ca. ein Drittel sind selbst noch Kinder oder Jugendliche (unter 21 Jahren) 25% sind Fremdtäter (mit Exhibitionisten), 25% kommen aus der Kernfamilie, 50% aus dem sozialen Nahfeld Sexuelle Orientierung wie im Bevölkerungsdurchschnitt 10

11 fixierter Typ : dauerhafte sexuelle Orientierung auf Kinder, Wunsch nach Sexualität mit Kindern häufig verbunden mit Wunsch nach emotionaler Beziehung (ca. 5-10%) regressiver Typ : primäre sexuelle Orientierung auf Erwachsene, Übergriffe und Missbrauch als Ersatzhandlungen für unbefriedigende Lebenssituation und/oder Paarbeziehung (ca. 90%) soziopathischer Typ : reuelose, aggressive bis brutale Übergriffe und Missbrauch als Mittel der Machtausübung (Einzeltäter) (nach Simkins u.a. 1990) 11

12 Tätigkeiten im pädagogischen, medizinischen, seelsorgerischen, betreuenden oder therapeutischen Bereich. Ehrenamtliches Engagement mit Zugang zu Kindern, Jugendlichen und betreuten Erwachsenen Wahl von Einrichtungen, in denen die Wahrscheinlichkeit relativ gering ist, dass Missbrauchshandlungen bekannt werden. Wahl von Einrichtungen, Kulturen, Rechtsverständnissen, Leitungsstrukturen und Arbeitsstilen, die Machtmissbrauch begünstigen. 12

13 Kontaktaufnahme und Gewöhnung des Opfers und seiner Familie/Lebensumwelt an den Täter/die Täterin, Vertrauensbildung (kleine Gefälligkeiten, Geschenke, Lob und Komplimente, Hilfe anbieten) Vernebelung der Wahrnehmung des Opfers und aller schützenden Personen ( Das ist ein netter Mensch ) 13

14 Schleichende Sexualisierung der Beziehung (Gelegenheiten schaffen, Grooming, verbale und körperliche Desensibilisierung) Isolation, Kontrolle über das Opfer, Diffamierung ( Die lügt öfters, fantasiert, der hat eine schwierige Phase.. ) Geheimhaltungsgebot und Schuldzuweisung ( Es hat dir doch auch gefallen. Ich mache so etwas sonst nicht. Du bist so besonders. ) 14

15 Ein besonders hohes Maß an Einsatzbereitschaft Gutes Einfühlungsvermögen in Kinder, Jugendliche oder betreute Erwachsene Großes Engagement in der Arbeit, nimmt auch ungünstige Arbeitszeiten an Besondere Freundlichkeit 15

16 Vertrauen schaffendes Verhalten Oft gute Kontakte zur Leitungsebene Wahrnehmungsverzerrungen Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, Jugendlichen oder Betreuten werden auf die (familiären) Umstände geschoben Wer ihnen misstraut wird ausgegrenzt 16

17 Abschottung der Einrichtung gegenüber der Außenwelt Offenes, unstrukturiertes System Autoritäre Leitungsstrukturen Unklare diffuse Leitungsstrukturen Fehlende Transparenz Fehlendes Beschwerdemanagement Persönlich oder fachlich ungeeignete 17

18 Kinder oder Jugendliche, die emotional vernachlässigt sind, d.h. einsame, ängstliche, verunsicherte oder hilflose Kinder oder Jugendliche Kinder oder Jugendliche, die bereits sexuelle Gewalt erlebt haben Distanzlose Kinder und Jugendliche Besonders neugierige Kinder Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen 18

19 Mitarbeiter_innen missbrauchen betreute Kinder oder Jugendliche sexuell oder sind übergriffig Kinder oder Jugendliche untereinander Ehrenamtliche oder andere Außenstehende Eltern oder andere enge Bezugspersonen 19

20 Umgang mit Vermutungen: - wie ist der (Anfangs-)Verdacht auf sexuellen Missbrauch zustande gekommen - hat es Beobachtungen auffälliger Verhaltensweisen oder Grenzverletzungen gegeben - reflektieren sie ihre Wahrnehmungen und holen sich dazu Hilfe und Unterstützung bei Vertrauenspersonen oder Beratungsstellen - Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden 20

21 Bewahren Sie Ruhe Es ist nicht ihre Aufgabe zu ermitteln Informieren Sie die Leitungsebene Konfrontieren Sie nicht mit vagen Vermutungen oder einem nicht erhärteten Verdacht 21

22 Unbegründeter Verdacht - Verdachtsmomente haben sich als unbegründet erwiesen (dokumentieren) Vager Verdacht - es gibt Verdachtsmomente, die an sexuellen Missbrauch denken lassen - weitere Maßnahmen zur Abklärung und Einschätzung sind notwendig 22

23 Begründeter Verdacht - die vorliegenden Verdachtsmomente sind erheblich und plausibel - Bewertung der vorliegenden Informationen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen Erhärteter oder erwiesener Verdacht - Es gibt direkte Beweismittel - Maßnahmen zum Schutz Kindes/Jugendlichen - Konfrontation des/der Beschuldigten - Informationsgespräch mit den Eltern oder Konfrontationsgespräch, wenn ein Elternteil missbraucht hat - ggf. Strafanzeige 23

24 Unterscheidung zwischen sexuellen Aktivitäten und sexuellen Übergriffen Wir sprechen von betroffenen und übergriffigen Kindern Seit einigen Jahren wird diesem Thema gesonderte Aufmerksamkeit gewidmet 75% der übergriffigen Kinder sind Jungen Davon betroffene Kinder sind zu 50% Mädchen und zu 50% Jungen 24

25 Sexuelle Handlungen werden durch das übergriffige Kind erzwungen Macht und Unfreiwilligkeit ist das zentrale Thema Machtverhältnisse zwischen Kindern sind auch in anderen Bereichen vorhanden Freiwilligkeit kann sich im Verlauf von sexuellen Aktivitäten verändern Übergriffe können auch aus Überschwang entstehen 25

26 Meist suchen sich grenzverletzende Kinder unterlegene Kinder aus Machtgefälle können unterschiedliche Ursachen haben: - Alter - Geschlecht - körperliche Kraft - Grad der Beliebtheit/Position in der Gruppe - Abhängigkeit - sozialer Status - Beeinträchtigung - Migrationshintergrund 26

27 Meist eher ein Problem des Sozialverhaltens als ein Problem auffälliger Sexualentwicklung Wunsch, Macht über andere auszuüben Mangel an sexuellen Normen Vernachlässigte Kinder nehmen so manchmal Kontakt zu anderen Kindern auf, wenn andere Beziehungsgestaltung schwer ist Eigene sexuelle Gewalterfahrungen ausagieren der Ohnmachtserfahrung Konfrontation mit Pornografie 27

28 Zuerst muss das betroffene Kind Schutz und Trost erfahren Das Kind braucht in dieser Situation Parteilichkeit ( z. B. es war richtig, dass Du es gesagt hast) Keine Mitschuld zuweisen, dem Kind glauben Angemessene Reaktionen der Erzieher_innen helfen die verletzten Gefühle des betroffenen Kindes zu heilen Das betroffene Kind muss kein Verständnis für die Motive des anderen Kindes zeigen Entmachtung des übergriffigen Kindes Wenn nötig weitere Unterstützung 28

29 Das grenzverletzende Kind braucht eine klare Einschätzung seiner Handlungen Entschiedenes auftreten und Konfrontation mit dem Vorgefallenen Das Kind darf nicht als Täter bezeichnet werden! Aber es muss aufgefordert werden dieses Verhalten zu unterlassen und hat die Verantwortung dafür Es geht um den Schutz des anderen Kindes und nicht um Bestrafung Einsicht soll erarbeitet werden, das Kind nicht an den Pranger stellen Zutrauen in seine Fähigkeit, sein Verhalten zu ändern und Unterstützungsangebote 29

30 Transparenz herstellen ist oberstes Gebot Schutz des betroffenen Kindes, erst dann Gespräch mit dem übergriffigen Kind Kommunikation der Mitarbeiter_innen untereinander herstellen, gemeinsame Haltung Leitung muss informiert werden, ev. auch Einbeziehung des Trägers Ggf. Information des Jugendamtes Eltern der beteiligten Kinder müssen informiert werden Versuchen sachliche Atmosphäre herzustellen Zeitnahes Handeln, aber keine kopflose Hektik 30

31 Unterschiede zwischen Jugendlichen, deren Opfer primär Gleichaltrige sind ( peer offenders) und Jugendlichen, deren Opfer primär Kinder sind (child offenders) Untersuchungen gehen davon aus, dass child offender mehr pathologische Auffälligkeiten zeigen ( z.b. sozial schlechter integriert, haben negatives Selbstbild, häufiger problematische familiäre Hintergründe, häufiger Opfer von Vernachlässigung, Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Herkunftsfamilie 31

32 Bei Jugendlichen kann sexualisierte Gewalt auch Ausdruck von Unsicherheit und Unerfahrenheit in der sexuellen Kontaktaufnahme sein Sexuelles Ausprobieren (Testen) ist eine Entwicklungsaufgabe des Jugendalters und birgt das Risiko, Grenzen zu verletzen Jugendliche die testen, hören auf, wenn sie merken, dass sie eine Grenze überschritten haben, sie nehmen Signale wahr und reagieren darauf 32

33 Sexuell übergriffige Jugendliche ignorieren die Signale und machen weiter Sie zeigen keine Einsicht und manipulieren ihr Gegenüber und ihr Umfeld Sie geben anderen die Schuld, wenn ihr Verhalten bekannt wird Individuelle Ursachen sind der Wunsch nach Dominanz aufgrund eigener Abwertungsverfahren und Gewalterfahrungen aller Art, Beziehungsabbrüche und unsichere Bindungen in der Biografie 33

34 Pubertäre Unsicherheit und testen von Grenzen Einfluss der Peergroup auf Art der sexuellen Kontaktaufnahme: Vorbilder, Konkurrenz, Gruppendruck, Alkohol Uneindeutige Kommunikation - Compliance (ja sagen, nein meinen) - Token resistance (nein sagen, ja meinen) Klischees Mädchen müssen zurückhaltend sein, Jungen wollen immer und Tabuisierung sexuelle Wünsche nicht auszusprechen, trotz Tendenz zu gesellschaftlicher Sexualisierung 34

35 Fehlende Offenheit für sexuelle Themen und Fragen der Jugendlichen Keine klaren Regeln für wertschätzenden Umgang Bagatellisierung und Folgelosigkeit von sexuell übergriffigem Verhalten Fehlende Beschwerdewege Fehlende Achtung der Privatsphäre der Jugendlichen Übergriffiger Umgang der Pädagog_innen mit Jugendlichen 35

36 Sind abhängig von Intensität und Häufigkeit der sexuellen Übergriffe Folgen können Ängste, Rückzug von Gleichaltrigen, Gefühle von Scham, Hilflosigkeit und Schuld, Aggression Traumatisierung ist möglich, aber nicht die Regel Gefahr von Bagatellisierung durch Bezugspersonen, andererseits aber auch Überreaktionen möglich 36

37 Sexualpädagogisches Konzept für die Einrichtung Gemeinsame Haltung entwickeln Kinder und Jugendliche über das Konzept informieren und in die Entwicklung einbeziehen Eltern informieren und beteiligen Leitfaden zum Umgang mit Grenzverletzungen und sexuell übergriffigem Verhalten erstellen Sich regelmäßig zu diesen Bereichen fortbilden Konzept zum Umgang mit neuen Medien und eine gemeinsame Haltung dazu entwickeln 37

38 Sorgfältige Prüfung der Verdachtsmomente Vorhandene Ablaufpläne beachten Leitung und Träger informieren Zuständige Aufsichtsbehörden informieren Sofortiger Schutz der Opfer Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte Strafanzeige prüfen Nicht über den Kopf der/des Opfers hinweg handeln 38

39 Um Kinder und Jugendliche in Einrichtungen vor sexualisierter Gewalt zu schützen ist es erforderlich ein Schutzkonzept zu entwickeln und vorzuhalten 39

40 Risikoanalyse steht am Beginn der Entwicklung eines Schutzkonzeptes Die Analyse bezieht sich auf die Personalauswahl, Gelegenheiten, räumliche Situation und Entscheidungsstrukturen Nicht jedes Risiko lässt sich ausschließen Die Benennung von Risiken führt zu Sensibilisierung 40

41 Leitbild des Trägers Gemeinsame Schutzerklärung Personalauswahl und Personalverantwortung Verhaltenskodex Vorgehen bei Verdacht Interventions- und Ablaufpläne Beschwerdewege und Ansprechpersonen Partizipation auf der Ebene der Mitarbeitenden, auf der Ebene der Kinder und Jugendlichen und auf der Ebene der Eltern/Sorgeberechtigten 41

42 Kooperation mit Fachleuten Präventionsangebote Fortbildungen Nachhaltige Implementierung Jede Einrichtung sollte ein sexualpädagogisches Konzept haben, dies allerdings nicht nur als Bestandteil eines Schutzkonzeptes, sondern als wichtige Unterstützung der Kinder und Jugendlichen für ihre Entwicklung 42

43 Die Haltung der Leitung zum Thema sexualisierte Gewalt ist bei der Entwicklung von Schutzkonzepten von großer Bedeutung Leitung muss dem Thema den Weg ebnen und es selbst ernst nehmen Sensibilisierung der Mitarbeiter_innen und des Trägers und der Einrichtung Klare und sichtbare eigene Haltung zum Thema und zur Bedeutung von Schutzkonzepten 43

44 Interventionspläne bekannt machen Dialogkultur schaffen Ressourcen bereitstellen Fortbildungen zur Verfügung stellen Bereitschaft eigenes Verhalten zu reflektieren und in Frage zu stellen 44

45 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 45

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