B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten

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1 B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In den ersten Tagen des neuen Jahres erhalten ungefähr 260'000 Personen im Kanton St. Gallen die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung für das Steuerjahr Gestaltung Die Steuererklärungsunterlagen sind im Vergleich zur Periode 2001 sowohl inhaltlich als auch gestalterisch kaum verändert. Im Vergleich zur Vorperiode fällt insbesondere der Wechsel der Leitfarbe von grün auf rot auf. Wie erwähnt erfordert das bereits ab 1. Januar 2001 gültige Steuergesetz, welches vor allem die Gegenwartsbesteuerung regelt, keine wesentliche Umgestaltung der Formulare. Es liegt auf der Hand, dass unveränderte oder nur unwesentlich veränderte Formulare nicht nur aus der Sicht der Steuerbehörden vorteilhaft sind. Auch die Steuerpflichtigen, vornehmlich jene, die die Steuererklärung EDV-unterstützt bearbeiten, sind daran interessiert, dass allfällige Programmanpassungen möglichst gering gehalten werden. II. Ausfüllen der Steuererklärung 2002 Sicherlich gehört das Ausfüllen der Steuererklärung für die Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht zu den bevorzugten Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwesen. Der damit verbundene Zeitaufwand und das Wissen um die daraus fast automatisch resultierende Steuerrechnung sind einer besonderen Motivation wenig zuträglich. Dieser Problematik haben wir in den vergangenen Jahren entgegen gewirkt, indem wir zusammen mit den verschiedensten kantonalen und kommunalen Berufsorganisationen und politischen Parteien die Steuerpflichtigen in 30 bis 50 Veranstaltungen und Instruktionsabenden umfassend orientierten. Mit dem Wechsel zur Gegenwartsbesteuerung hat das Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 1

2 Interesse der Steuerpflichtigen an solchen Veranstaltungen verständlicherweise abgenommen. So zählten wir im Zusammenhang mit der Veranlagung 2001 kantonsweit noch 15 Auftritte. Diese Entwicklung hat unseres Erachtens verschiedene Gründe. Zum einen haben sich die Medien im Laufe der letzten zwei Jahre verstärkt dieses Themenkreises angenommen, zum andern haben sich die Anfragen (telefonisch, persönlich, per oder per Fax) der Steuerpflichtigen bei den Gemeindesteuerämtern bzw. über die Hotline des kantonalen Steueramtes im vergangenen Jahr praktisch auf rund 200'000 verdoppelt. 1. Auszufüllende Formulare Die Steuerpflichtigen werden von den Gemeindesteuerämtern nur mit jenen Formularen bedient, welche sie aller Voraussicht nach benötigen. Fehlende Formulare können beim Gemeindesteueramt oder beim kantonalen Steueramt angefordert werden. Damit telefonische Formularbestellungen effizient und kundenfreundlich abgewickelt werden können, stellen wir wie in den Vorperioden unsere kostenlose Service-Nummer zur Verfügung. Diese Nummer ist nur für Formularbestellungen eingerichtet. Steuerliche Auskünfte sind nach wie beim Gemeindesteueramt oder beim kantonalen Steueramt ( ) einzuholen. Jeder Steuerpflichtige hat zumindest die folgenden Formulare auszufüllen: - Steuererklärung (Form. 1) - Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Form. 2) Die weiteren Formulare sind lediglich bei Bedarf auszufüllen. 2. Einreichung der Steuererklärung und weiterer Unterlagen Zusammen mit der Steuererklärung und dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind die im Einzelfall benötigten Formulare einzureichen. Dabei handelt es sich um die Bescheinigungen und Aufstellungen für jene Positionen, bei denen dies ausdrücklich verlangt ist (u.a. Lohnausweise, Rentenbescheinigungen, Jahresrechnungen bei selbständiger Tätigkeit etc.). Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 2

3 3. Zweckmässiges Vorgehen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2002 Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Steuererklärung ist individuell, doch können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung dem Steuerpflichtigen mit einigen Tipps behilflich sein. Wir unterscheiden dabei die folgenden Phasen: - Beschaffung der Unterlagen - Ausfüllen der notwendigen Formulare und der verlangten Aufstellungen - Erstellung der Steuererklärung 2002 a) Beschaffung der Unterlagen Bevor die Steuererklärung ausgefüllt wird, ist es von Vorteil, wenn die Kopie der letzten Steuererklärung 2001b und vor allem die entsprechende Veranlagungsberechnung bereit gehalten wird. Damit überhaupt mit der Erstellung der Steuererklärung begonnen werden kann, sind die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, wie beispielweise: - Der vom Arbeitgeber ausgefüllte Lohnausweis (auch für Nebenbeschäftigungen). - Der Nachtrag der Zinsgutschriften für das Jahr 2002 in den Spar- und Depositenheften. - Die Steuerauszüge und Depotverzeichnisse der Banken. Und bei Bedarf: - Die Jahresrechnungen der in der Steuerperiode 2002 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Die Belege (Rechnungen) des Jahres 2002 für die Weiterbildungs- und Umschulungskosten, den Liegenschaftsunterhalt, die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, die freiwilligen Zuwendungen. - Die Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über den Steuerwert (Rückkaufswert inkl. Überschussanteile) der deklarierten Lebensversicherungen. b) Ausfüllen der notwendigen Formulare Vorzugsweise werden zuerst das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Form. 2) und in der Folge alle weiteren notwendigen Formulare ausgefüllt. Zudem sind die bei einzelnen Positionen verlangten Aufstellungen (u.a. Renten aus mehreren Quellen, effektive Berufskosten etc.) zu erstellen. Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 3

4 c) Erstellung der Steuererklärung 2002 Sobald alle Unterlagen beschafft und die oben erwähnten Formulare ausgefüllt sind, können die entsprechenden Ergebnisse in die Steuererklärung übertragen werden. Daneben sind die übrigen, in Betracht fallenden Positionen der Steuererklärung entsprechend den vorhandenen Unterlagen und Belegen auszufüllen. Es bestehen, wie bereits erwähnt, keine besonderen Regeln zum Ausfüllen der Steuererklärung und der notwendigen Hilfsformulare. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass das Ausfüllen erleichtert wird, wenn zuerst die Hilfsformulare erstellt und im Total in die Steuererklärung übertragen werden. Ein kurzer Blick (Vergleich) in die Steuererklärungskopie der Steuerperiode 2001 hilft allenfalls festzustellen, ob die totalisierte neue Steuererklärung vollständig ist. Die Steuererklärung ist in jedem Fall von der steuerpflichtigen Person (bei Verheirateten von beiden Ehegatten) persönlich zu unterzeichnen. Unterschriften von beauftragten Vertretern sind nicht zulässig. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Steuerpflichtigen, dass die Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, welches gleichzeitig als Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer gilt, wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt sind. Die Unterschrift auf dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist nur erforderlich, wenn dieses losgelöst von einer Steuererklärung nur zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwendet wird. III. Erfahrungen mit der ersten jährlichen Steuererklärung (2001b) 1. Formell und materiell umfassend ausgefüllt wie noch nie zuvor Es ist allgemein bekannt, dass viele Steuerpflichtige mit dem Ausfüllen einer Steuererklärung zumindest teilweise Mühe haben, und zwar trotz detaillierter Wegleitung und Instruktionsabenden. Mit dem Wechsel von der Vergangenheitsbesteuerung zur Gegenwartsbesteuerung hatten nun die Steuerpflichtigen im vergangenen Jahr die "lästige Pflicht" ihre Steuererklärung erstmals für ein einziges Jahr einzureichen, im Wissen, dass sie zukünftig dieser Pflicht jährlich nachkommen müssen. Dieser Umstand und nicht zuletzt auch kleinere und grössere Anpassungen im steuermateriellen und insbesondere im organisatorischen Bereich könnten die Vermutung aufkommen lassen, die Steuererklärungen 2001b seien mangelhaft ausgefüllt einge- Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 4

5 reicht worden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Die eingereichten und bis heute kontrollierten Steuererklärungen waren formell und auch materiell noch nie so sauber und auch umfassend ausgefüllt, wie im vergangenen Jahr für die Steuerperiode Dazu beigetragen haben zum einen vor allem der Umstand, dass Belege und Aufstellungen nur noch für ein Jahr aufbewahrt bzw. erstellt werden mussten und zum andern, dass für alle Interessierten die Möglichkeit besteht, die Steuererklärung mit dem über das Internet zur Verfügung stehenden elektronischen Steuerprogramm zu erstellen. So gesehen darf sicher festgehalten werden, dass sich der Wechsel zur Gegenwartsbesteuerung für die Steuerpflichtigen und auch für die Steuerbehörden positiv ausgewirkt hat bzw. noch auswirken wird. 2. Kritik der Steuerpflichtigen Insgesamt stellen wir fest, dass sich viele Steuerpflichtige aufgrund der Rückmeldungen durch die für die Veranlagung zuständigen Mitarbeitenden der Steuerämter und des kantonalen Steueramtes überaus positiv zum Systemwechsel und den neu konzipierten Formularen äusserten. Zudem konnten wir, wie bereits festgestellt, in Bezug auf die zur Verfügung gestellten elektronischen Möglichkeiten zum Ausfüllen, Ausdrucken und Archivieren der Steuererklärung 2001b eine sehr grosse Akzeptanz feststellen. Obwohl die personellen Ressourcen der Steuerämter und des kantonalen Steueramtes seit längerer Zeit ausgeschöpft sind, können wir für das erste Jahr nach dem Systemwechsel mit einer - zumindest auch im Vergleich mit den Nachbarkantonen Zürich und Thurgau (Systemwechsel ab ) - guten Erledigungsquote aufwarten. Verständliche Kritik müssen wir wohl oder übel von jenen Steuerpflichtigen entgegen nehmen, die bis heute noch nicht definitiv veranlagt werden konnten. Die teils harsche Kritik am gerechten System der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichszinsen zeigt auf, dass wir als vollziehende Behörde das Informationsbedürfnis der Steuerpflichtigen nicht hoch genug einschätzen können. 3. Einreichung der Belege Mit dem Wechsel zur Gegenwartsbemessung bzw. in der Veranlagung 2001b haben wir erstmals auf das automatische Einreichen von Belegen steuermindernder Abzüge (Liegenschaftsunterhalt, Weiterbildungs-, Umschulungs- und Wiedereinstiegskosten sowie Krankheitskosten und freiwillige Zuwendungen) verzichtet. Die positiven Reaktionen seitens der Steuerpflichtigen beweisen die Richtigkeit unseres Entscheids. Zudem Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 5

6 konnten damit die teils prekären Archivierungsmöglichkeiten auf den Steuerämtern entscheidend verbessert werden. In den laufenden Veranlagungsarbeiten wurden nun bei unglaubwürdigen oder grossen Abzügen zu Recht stichprobenweise Belege einverlangt. Dabei musste leider festgestellt werden, dass in einigen Fällen die Deklaration in der Steuererklärung mit den nachträglich einverlangten Belegen nicht übereinstimmte. Es resultierten Differenzen bis zu 10'000 Franken. In der Wegleitung 2001b haben wir uns ausdrücklich steuerstrafrechtliche Massnahmen vorbehalten, wenn die deklarierten Abzüge in der Steuererklärung 2001 mit den allenfalls einverlangten Belegen nicht oder nur teilweise übereinstimmen. Leider haben einige wenige Steuerpflichtige trotz grosszügiger Praxisregelung versucht, Steuern zu hinterziehen. Die entsprechenden Steuerstrafmassnahmen sind bereits eingeleitet. Es geht uns nicht darum, eine eigentliche Jagd auf Fehlbare zu veranstalten, sondern einzig um die rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen. Zudem verhindern wir mit geeigneten Massnahmen, dass unser System der grundsätzlichen "Nichteinreichung" von Belegen unterlaufen bzw. missbraucht wird. IV. Steuererklärung Einreichefrist auf Ende März festgelegt In den vergangenen Jahren war Ende Februar der Haupttermin für das Einreichen der Steuererklärung, obwohl der Termin immer wieder zu Diskussionen Anlass gab. Mit der Steuererklärung 2002 wird diese generelle Einreichefrist erstmals um einen Monat, d.h. bis zum 31. März 2003 verlängert. Dieser neue Einreichetermin gilt für Unselbständigerwerbende und Rentner sowie für Schüler, Lehrlinge und Studierende. Für die Selbständigerwerbenden (inkl. freie Berufe) wird der Eingabetermin unverändert auf den 31. Mai 2003 festgelegt. Mit dieser Verlängerung entsprechen wir der regierungsrätlichen Antwort auf eine Interpellation im Grossen Rat, in welcher angekündigt wurde, die Frist für die Einreichung um einen Monat auf den 31. März zu verlängern. Eine generelle Verlängerung um zwei Monate lehnte die Regierung ab mit der Begründung, dass die Steuerämter in den ersten Monaten des Jahres praktisch keine Veranlagungen vornehmen könnten, was in der Folge zu einem massiven Arbeitsanfall ab dem Monat Mai und schlussendlich vermehrt zu überjährigen Pendenzen führen würde. Dieser zusätzliche Monat gibt den Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 6

7 Steuerämtern jedoch Gelegenheit, ihre Prioritäten noch vermehrt auf den Abbau der Pendenzen (Steuererklärungen 2001b) auszurichten. 2. Fristverlängerungen Für Unselbständigerwerbende und Rentner genehmigen wir ohne weiteres (schriftlich eingereichte) Fristverlängerungsgesuche bis zum 31. August 2003, für Selbständigerwerbende bis 31. Oktober Darüber hinausgehende Gesuche sind zu begründen. Medienkonferenz vom 9. Januar 2003 Seite 7

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