Biomassehof Zell Geruchsimmissionsprognose Bericht Nr. M96355/01

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1 Müller-BBM GmbH Niederlassung Karlsruhe Schwarzwaldstr Karlsruhe Telefon +49(721) Telefax +49(721) Dipl.-Met. Axel Rühling Telefon +49(721) Axel.Ruehling@MuellerBBM.de 31. Mai 2013 Biomassehof Zell Geruchsimmissionsprognose Bericht Nr. M96355/01 \\S-KAR-FS01\ALLEFIRMEN\M\Proj\096\M96355\M96355_01_Ber_1D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Andreas Zell Rißegger Straße Biberach Dipl.-Met. Axel Rühling Insgesamt 37 Seiten, davon 31 Seiten Textteil, 1 Seite Anhang A, 1 Seite Anhang B und 4 Seiten Anhang C Müller-BBM GmbH Niederlassung Karlsruhe HRB München USt-ldNr. DE Geschäftsführer: Horst Christian Gass, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabenstellung 4 2 Örtliche Situation 5 3 Bewertungsgrundlagen Geruch 8 4 Meteorologische Gegebenheiten 9 5 Geruchsemissionen Anlagen- und Verfahrensbeschreibung Geruchsquellen Geruchsemissionen Lage der Emissionsquellen Überhöhung 21 6 Eingangsgrößen der Ausbreitungsrechnung Rechengebiet und räumliche Auflösung Berechnung von Geruchsstunden Zeitliche Charakteristik Rauhigkeitslänge Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit Berücksichtigung von Bebauung und Gelände Verwendetes Ausbreitungsmodell 25 7 Ergebnisse der Immissionsprognose Beurteilungsgebiet und Beurteilungsflächen Immissionszusatzbelastung durch die Anlage Diskussion derzeitige Geruchssituation und Vorbelastung Bewertung 29 8 Verwendete Grundlagen und Literatur 30 Anhang A: Ergebnisdarstellung mit Biofilteremissionen 32 Anhang B: Ergebnisdarstellung mit Pferdehaltung 33 Anhang C: log-datei der AUSTAL2000 Rechenläufe Mai 2013 Seite 2

3 Zusammenfassung Herr Andreas Zell, Biberach Rißegg betreibt auf Gemarkung Rißegg eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Kompost und einen Pferdepensionsbetrieb. Herr Zell plant, auf einem benachbarten Grundstück eine Feststoff-Vergärungsanlage zu integrieren. In der Vergärungsanlage soll durch die Fermentation verschiedener Eingangsstoffe wie Grüngut, Landschaftspflegematerial und Pferdemist Biogas erzeugt werden. Das erzeugte Biogas soll dann verstromt werden. Für die erforderliche Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie für das anschließende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll der in der Vorauswahl als geeignet befundene Standort 5 auf Basis der aktuellen Planungsunterlagen detailliert bezüglich Gerüchen untersucht werden. Aufgrund der Einhausung der wesentlichen geruchsemittierenden Anlagenteile sowie der Reinigung der Abluft aus diesen Anlagenteilen über einen Biofilter werden durch den Betrieb des Biomassehofs Zell weitestgehend nur irrelevante Zusatzbelastungen im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie (maximal 2 % der Jahresstunden mit Geruchswahrnehmungen durch die Zusatzbelastung der Anlage) in der umgebenden Wohn- und Schulnutzung hervorgerufen. In geringfügigem Umfang werden am westlichen Rand des Schulzentrums und am nordwestlichen Ortsrand von Rißegg Belastungen von oberhalb von 2 % der Jahresstunden berechnet. Im Vergleich zum derzeitigen Betrieb der Grüngutkompostierung der Fa. Zell ist keine Verschlechterung der Geruchssituation zu erwarten. Da nur eine geringfügige Vorbelastung durch die Pensionspferdehaltung des Herrn Zell vorliegt, ist die Einhaltung der maximal zulässigen Geruchswahrnehmungshäufigkeit von 10 % der Jahresstunden in Wohn- und Mischgebieten sowie am Schulzentrum sichergestellt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das geplante Vorhaben im beantragten Umfang keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft oder nachteilige Auswirkungen, die nach ihrer Art, ihrem Ausmaß oder ihrer Dauer unzumutbar sind, hervorrufen wird. Dipl.-Met. Axel Rühling 31. Mai 2013 Seite 3

4 1 Situation und Aufgabenstellung Herr Andreas Zell, Biberach Rißegg betreibt auf den Flurstücken 510, 515, 516 auf Gemarkung Rißegg eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Kompost und einen Pferdepensionsbetrieb. Herr Zell plant auf einem benachbarten Grundstück eine Feststoff-Vergärungsanlage zu integrieren. In der Vergärungsanlage soll durch die Fermentation verschiedener Eingangsstoffe wie Grüngut, Landschaftspflegematerial und Pferdemist Biogas erzeugt werden. Das erzeugte Biogas soll dann verstromt werden. Im Vorfeld wurden verschiedene Standorte bezüglich der Emissionen und Immissionen einer solchen Anlage untersucht. Die fünf untersuchten Standortvarianten liegen im Außenbereich. Für das derzeit laufende Bauleitplanverfahren für die erforderliche Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie für das anschließende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll der in der Vorauswahl als geeignet befundene Standort 5 auf Basis der vorliegenden Planungsunterlagen detailliert bezüglich Gerüchen untersucht werden. Grundlage dieser Betrachtungen bildet die TA Luft (2002). Diese regelt über Mindestabstände die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche, enthält jedoch keine Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen. Daher wird für die Feststellung und die Beurteilung von Geruchsimmissionen die GIRL in ihrer aktuellen Fassung herangezogen. 31. Mai 2013 Seite 4

5 2 Örtliche Situation Der geplante Standort für die Vergärungsanlage befindet sich in Biberach-Rißegg auf einem Gelände westlich des bestehenden Betriebsstandorts der Fa. Zell. Im Osten befindet sich in ca. 330 m Entfernung das Schulzentrum von Rißegg, die nächstgelegene Wohnnutzung im Nordosten des Standorts ist ca. 500 m entfernt. Die Zufahrt zum Standort erfolgt von Süden von der Rindenmooser Straße über schon bestehende Wege zum Grundstück. Die geodätische Höhe des Standortes beträgt ca. 575 m ü. NN, die nähere Umgebung kann als eben charakterisiert werden. In ca. 1 km Entfernung im Südosten beginnt der Taleinschnitt zum Risstal, welches ca. 40 m tiefer liegt als der Standort. Der Ausschnitt aus der topografischen Karte in Abbildung 1 zeigt den geplanten Standort und dessen weiteres Umfeld, Abbildung 2 und Abbildung 3 zeigen Details der näheren Umgebung. Abbildung 1. Topographische Gegebenheiten im Umgriff des geplanten Standorts (blaue Markierung) [10] 31. Mai 2013 Seite 5

6 Abbildung 2. Orthophoto des geplanten Standorts (blaue Markierung), des südöstlich angrenzenden derzeitigen Betriebsstandorts (rot) sowie des Schulzentrums (grün) und der Wohnnutzung (gelb) ("Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW)" [11]). 31. Mai 2013 Seite 6

7 Abbildung 3. Lageplan des Standorts und der nächstgelegenen Nutzung (Schulzentrum). 31. Mai 2013 Seite 7

8 3 Bewertungsgrundlagen Geruch Zur Beurteilung des Schutzes vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Gerüche kann auf die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) [2] zurückgegriffen werden. Eine Geruchsimmission ist nach dieser Richtlinie zu beurteilen, wenn sie nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem ist. Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die zeitbewertete Gesamtbelastung 0,10 (10 %) der Jahresstunden in Wohn- und Mischgebieten und 0,15 (15 %) der Jahresstunden in Gewerbe- bzw. Industriegebieten überschreitet. Bei den Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden (angegeben als Anteil an den Jahresstunden). Der Immissionswert für Dorfgebiete (MD) gilt speziell für den landwirtschaftlichen Bereich in Verbindung mit tierartspezifischen Geruchsqualitäten. Tabelle 1. Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie [2]. Wohn- /Mischgebiete Gewerbe- /Industriegebiete Dorfgebiete 0,10 (10 %) 0,15 (15 %) 0,15 (15 %) Nach Abschnitt 3.3 der GIRL soll die Genehmigung für eine Anlage auch bei Überschreitung der Immissionswerte der GIRL nicht wegen der Geruchsimmissionen versagt werden, wenn der von der zu beurteilenden Anlage zu erwartende Immissionsbeitrag (Kenngröße der zu erwartenden Zusatzbelastung) auf keiner Beurteilungsfläche den Wert 0,02 (2 % der Jahresstunden) überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht (Irrelevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung - Irrelevanzkriterium). Nach den Auslegungshinweisen zur Nr. 3.3 bezieht sich der Anlagenbegriff, für den die Prüfung der Irrelevanz durchgeführt wird, auf die Definition von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß 4. BImSchV. 31. Mai 2013 Seite 8

9 4 Meteorologische Gegebenheiten Für die Berechnung der Geruchsimmissionen werden Angaben über die Häufigkeit verschiedener Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luftschichten benötigt, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Stabilität der Atmosphäre definiert sind. Hierfür sind meteorologische Daten zu verwenden, die für das Untersuchungsgebiet charakteristisch sind. Die Windrichtungsverteilung an einem Standort wird primär durch die großräumige Luftdruckverteilung geprägt. Die Strömung in der vom Boden unbeeinflussten Atmosphäre (ab ca m über Grund) hat daher in Mitteleuropa ein Maximum bei südwestlichen bis westlichen Richtungen. Ein zweites Maximum, das vor allem durch die Luftdruckverteilung in Hochdruckgebieten bestimmt wird, ist bei Winden aus Ost bis Nordost vorherrschend. In Bodennähe, wo sich der Hauptteil der lokalen Ausbreitung von Schadstoffen abspielt, wird die Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung jedoch durch die topographischen Strukturen modifiziert. Dies ist vor allem im Bereich von Tälern sichtbar. Dort werden die Windrichtungen entlang der Talachse kanalisiert. In gegliedertem Gelände kann die Ausbreitung von Schadstoffen durch Kaltluftabflüsse modifiziert werden. Die sich in den Abend- und Nachtstunden am Boden bildende Kaltluft weist gegenüber den umgebenden Luftmassen eine höhere Dichte auf. Dementsprechend setzen sich die Kaltluftmassen auf geneigten Flächen dem Gefälle folgend in Bewegung. Im Bereich des Standorts der geplanten Anlage können Kaltluftabflüsse, die in Richtung empfindlicher, bewertungsrelevanter Nutzung fließen, aufgrund des nur gering gegliederten Reliefs und der für die Bildung von Kaltluftabflüssen störanfälligen, frei angeströmten Höhenlage ausgeschlossen werden Die Messdaten der LUBW-Station Biberach zeigen kleinräumige, lokale Einflüsse durch das Rißtal sowie die umgebende Bebauung und sind nicht repräsentativ für das Untersuchungsgebiet bei Rißegg. Für die Ausbreitungsrechnungen wurden daher die meteorologischen Daten der Station Laupheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD) verwendet, die im Vergleich mit den synthetischen (d.h. berechneten) Windrosen der LUBW (Abbildung 4) eine gute Übereinstimmung aufweisen. Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung ist nach den Vorgaben des Anhang 3 der TA Luft eine meteorologische Zeitreihe (AKTerm) mit einer stündlichen Auflösung zu verwenden. Die aus der Zeitreihe der Messdaten für das repräsentative Jahr 2001 ermittelte Ausbreitungsklassenstatistik wurde vom DWD zur Verfügung gestellt. Die zugehörigen Verteilungen der Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten sind in der Abbildung 5 ersichtlich. Die DWD-Station Laupheim liegt etwa 14 km nordöstlich des Untersuchungsgebietes. Die Windmessung erfolgt dort in 10 m Höhe. Die häufigsten Windrichtungen liegen bei Südwest. Die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt 3,2 m/s. In der Abbildung 6 sind die Häufigkeiten der Windgeschwindigkeits- und Ausbreitungsklassen nach TA Luft dargestellt. Der Anteil der Schwachwinde (Windgeschwindigkeiten unter 1,4 m/s) liegt bei ca. 13 %. Stabile Ausbreitungssituationen (Ausbreitungsklassen I und II) liegen in 33 % 31. Mai 2013 Seite 9

10 der Jahresstunden vor. Labile Schichtungen (Ausbreitungsklassen IV und V) der Atmosphäre treten in 10 % der Jahresstunden auf. Da diese Daten das übergeordnete Windfeld widerspiegeln, wurde ein Zielpunkt (RW ; HW ) innerhalb des Rechengebiets für eine Ausbreitungsrechnung gewählt. Das diagnostische Windfeldmodell des eingesetzten Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 berechnet für das gesamte Untersuchungsgebiet die durch die Topografie geprägte örtliche Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung. Die o. g. Referenzstatistik repräsentiert in dieser Vorgehensweise nur die Windverhältnisse für den ausgewiesenen Standort, die dann mit den berechneten örtlichen Windfeldern im Untersuchungsgebiet statistisch gekoppelt werden. Damit liegen für das Untersuchungsgebiet flächendeckende Informationen zu den lokalen Windverhältnissen vor. Abbildung 4. Synthetische Windrichtungsverteilungen der LUBW [11]. 31. Mai 2013 Seite 10

11 Abbildung 5. Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten an der DWD-Station Laupheim für das Jahr Mai 2013 Seite 11

12 Abbildung 6. Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeitsklassen (oben) und Ausbreitungsklassen (unten) an der DWD-Station Laupheim Die vom Partikelmodell benötigten meteorologischen Grenzschichtprofile und die hierzu benötigten Größen - Windrichtung in Anemometerhöhe - Monin-Obukhov-Länge - Mischungsschichthöhe - Rauhigkeitslänge - Verdrängungshöhe wurden gemäß Richtlinie VDI 3783 Blatt 8 und entsprechend den in Anhang 3 der TA Luft festgelegten Konventionen bestimmt. 31. Mai 2013 Seite 12

13 5 Geruchsemissionen 5.1 Anlagen- und Verfahrensbeschreibung Im Folgenden sind die wesentlichen Vorgänge in Zusammenhang mit der Vergärungsanlage kurz beschrieben. Eine ausführliche Beschreibung findet sich in [3]. Die Vergärungsanlage soll direkt angrenzend an den bereits bestehenden Komposthof der Fa. Zell westlich von Rißegg, Landkreis Biberach, errichtet werden. Die bisherige Grüngutannahme und Kompostierung soll mit Errichtung der Vergärungsanlage an diesen Standort umsiedeln. In der Vergärungsanlage sollen im Wesentlichen Grüngut, Landschaftspflegematerial und Pferdemist vergoren werden. Die Vergärungsanlage besteht aus befahrbaren Fermentern, die im Batch-Verfahren genutzt werden. Die Eingangsstoffe werden vor dem Einbringen in die Fermenter mittels Radlader angemischt. Die Fermenter werden nach der Befüllung gasdicht verschlossen, um den anaeroben Gärprozess einzuleiten. Die Eingangsstoffe werden dabei mit einem Perkolat (im Kreis geführtes Prozesswasser, welches mit methanbildenden Bakterien versetzt ist) beregnet. Der Gärprozess hat eine Dauer von ca. 28 bis 35 Tagen. Das entstehende Biogas strömt in einen Gasspeicher und gelangt von dort zu zwei BHKW-Motoren, in denen es verstromt wird. Überschüssiges Gas z. B. bei Ausfall der Motoren kann über eine Gasfackel abgebrannt werden. Rund die Hälfte des Gärrests (4.500 t) wird kompostiert, der Rest geht als organischer Mehrnährstoffdünger (4.500 t) in die Landwirtschaft. Die wesentlichen geruchsrelevanten Betriebsabläufe (Anmischen Substrat, Befüllung und Entleerung Fermenterboxen, Vergärung, Gärrestabpressung und -trocknung) finden in geschlossener Halle mit Ablufterfassung und reinigung über Biofilter statt. Der Nachrottebereich für das Endprodukt (Kompost) sowie die Fahrsilos befinden sich in überdachten Lagerboxen. Angeliefertes Grüngut wird nach holzigem und krautigem Material sortiert und getrennt weiterverarbeitet (holziges Material zu Hackschnitzeln geshreddert und abgefahren, krautiges und grasiges Material zerkleinert und z.t. siliert). Die Eingangsstoffe werden aus Privathaushalten vornehmlich per Pkw und gewerblichen Quellen (per Lkw/Schlepper) angeliefert. Jeglicher anlagenbezogener Fahrverkehr findet nur werktags zur Tagzeit statt. Folgende Mengen werden auf der Anlage verarbeitet: Grüngut aus getrennter Sammlung hiervon siliert Pferdemist hiervon siliert Landschaftspflegegras hiervon siliert Futtergetreide t/a t/a t/a t/a t/a t/a..500 t/a 31. Mai 2013 Seite 13

14 5.2 Geruchsquellen Grundsätzlich können folgende (nicht eingehausten) Anlagenteile zu berücksichtigende Geruchsquellen darstellen. - Anlieferung und Aufbereitung von Grüngut aus getrennter Sammlung - Anlieferung von Pferdemist - Lagerung und Einbringung von siliertem Material in die Anmischhalle - Nachrotte des Komposts - Abgase der BHKW - Gasspeicher - Perkolat- und Gärrestabfuhr Für folgende Vorgänge wurden keine Geruchsemissionen in die freie Atmosphäre angesetzt, da deren Emissionen in den Biofilter geleitet werden: - Anmischen Gärsubstrat und Befüllung Fermenter - Fermenterwechsel - Abpressung von Gärrest - Gärresttrocknung - Gasaufbereitung Nach Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen (siehe: gerueche/abstandsregelung.htm) sowie nach Richtlinie VDI 3477 (Biologische Abgasreinigung Biofilter) brauchen bei einem Abstand von mehr als 200 m zwischen einem Biofilter und dem Immissionsort bei ordnungsgemäßer Funktion des Biofilters keine Emissionen in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt zu werden. Dies wurde hier vorausgesetzt und muss durch Emissionsmessungen nachgewiesen werden. Informativ wird im Anhang auch das Ergebnis für eine Ausbreitungsrechnung mit Biofilteremissionen dargestellt. 5.3 Geruchsemissionen Grüngut aus getrennter Sammlung 1 Bei der Anlieferung und der Aufbereitung des Grünguts aus der getrennten Sammlung kann es zu Geruchsemissionen kommen. Die Geruchsemissionen aus der Grüngutkompostierung können anhand des Modellsystems GERDA II 1 abgeschätzt werden. GERDA EDV-Programm zur Abschätzung von Geruchsemissionen aus 5 Anlagentypen; GERDA II Erweiterung von GERDA um Ausbreitungsrechnung, Windbereitstellung und Beurteilung Hrg: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg. 31. Mai 2013 Seite 14

15 Mit dem Modellsystem GERDA steht den Behörden in Baden-Württemberg ein Programm zur Verfügung, mit dem die Ersteinschätzung der Emissionen und soweit notwendig auch der Immissionen von geruchsstoffemittierenden Anlagen möglich ist. Bei einer Anlagenkapazität von t Grünabfall pro Jahr (entsprechend ca. 88 m³ pro Arbeitstag) weist GERDA für die Annahme einen Emissionsfaktor von 7,3 GE/(m³ s) und für die Aufbereitung von 8,5 GE/(m³ s) aus. Hieraus errechnen sich Geruchsemissionen von 2,3 MGE/h und 2,7 MGE/h. Die Emission des Annahmebereichs wird als Daueremission während den Betriebstagen (7.512 h/a) angenommen, während die Aufbereitung nur kurzzeitige Emissionen (Ansatz: 1 Stunde je Arbeitstag. In der Regel jedoch nur ein bis zwei Mal die Woche.) erzeugt Pferdemist Insgesamt sollen ca t/a Pferdemist (aus dem eigenen Betrieb und Fremdbetrieben) auf der Anlage verarbeitet werden. Rund die Hälfte (2.000 t/a) des zum Einsatz kommenden Festmists wird nach Planerangaben in den Lagerboxen mit dem Grüngut und dem Landschaftspflegegras einsiliert. Der restliche Festmist wird kurzfristig zwischengelagert (max. 1 Tag in den Lagerboxen bis zur jeweiligen Fermenterneubefüllung). Für die kurzzeitige Zwischenlagerung des Pferdemists wird in Anlehnung an die VDI- Richtlinie 3894 Blatt 1 ein Emissionsfaktor wie für die Festmistlager für Rinder, Schweine und Masthühner von 3 GE/(m² s) angesetzt. Aufgrund der wesentlich trockeneren Struktur des Pferdefestmists ist dies als konservativ anzusehen. Bei einer jahresmittleren Flächenbelegung von ca. 50 m² ergibt sich eine Geruchsemission von ca. 0,54 MGE/h bei einer Emissionsdauer von h/a. Nach Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL werden für die Tierhaltung tierartspezifische Gewichtungsfaktoren zur Geruchsbewertung angesetzt. Für die Pferdehaltung inklusive der Pferdemistlagerung kann ein Gewichtungsfaktor von 0,4 (wie bei der Rinderhaltung) verwendet werden. Dieser Faktor wurde hier konservativ nicht verwendet Lagerung und Transport von Siliergut 2 Zur Lagerung und Bereitstellung der notwendigen silierten Inputstoffe sowie der Endprodukte (Kompost) stehen überdachte Lagerboxen bereit. Die überdachte Anlage besteht aus insgesamt 5 Kammern mit jeweils 10 m Breite und einer Länge von ca. 30 m. Die Wandhöhen der Kammern betragen jeweils 3 m. Bei der vorliegenden Dimensionierung der Kammern wird konservativ von einer maximalen Füllhöhe von 5 m ausgegangen. Bei ordnungsgemäßer Konservierung der Silage und aufgrund der vorgesehenen Folienabdeckung 2 ist hauptsächlich bei der Entnahme mit Geruchsemissionen aus der überdachten Fahrsiloanlage zu rechnen. soweit diese ohne Beschädigung, korrekt fixiert und funktionstüchtig ist 31. Mai 2013 Seite 15

16 Zu Geruchsemissionen kommt es nach der Öffnung und bei der fortlaufenden Entnahme von Silage. Für die Anschnittfläche von Grüngut- und Grassilagen wird analog zur Futtermittellagerung ein flächenspezifischer Geruchsstoffstrom von 6 GE/(m 2 s) angesetzt. Für den silierten Pferdemist wird von einer Größenordnung wie bei der Lagerung von Pferdemist von 3 GE/(m 2 s) ausgegangen. Aus den Planungsangaben zu den Mengen der gemischt silierten Stoffe (8.000 t/a Grüngut und Gras, t/a Pferdemist) ergibt sich ein gewichteter Emissionsfaktor von 5,4 GE/(m 2 s). Dieser kann im vorliegenden Fall auf die Entnahmeflächen der Fahrsilokammern übertragen werden. Es wird konservativ angenommen, dass immer zwei Kammern geöffnet sind. Aufgrund der oben genannten Abmaße der Kammern und unter Einbezug der maximalen Füllhöhe ergibt sich für die zwei Kammern eine gesamte emissionsaktive Oberfläche von ca. 87 m². Auf Grundlage des flächenspezifischen Emissionsfaktors und der emissionsaktiven Oberfläche ergibt sich der Geruchsstoffemissionsstrom von ca. 1,69 MGE/h für die Kammern zur Lagerung der Silage. Die Emission wird als Daueremission (8.760 h/a) angesetzt. Zur Einbringung in die Anmischhalle vor der Befüllung der Fermenter muss das silierte Gut entnommen und transportiert werden. Hierfür wird ein 5-fach höherer Emissionsfaktor als für die ruhende Silage angesetzt. Dies ergibt eine zusätzliche Geruchsemission von ca. 0,19 MGE/h, die konservativ mit einer Stunde je Arbeitstag im Jahresmittel angesetzt wurde Gerüche aus dem Betrieb der BHKW Die meisten Geruchsstoffe werden bei der Verbrennung von Biogas oxidiert. Eine verbleibende Restgeruchsemission ist jedoch nicht zu vermeiden. Auf Basis von unterschiedlichen Messungen wird in [13] für Gas-Otto-Motoren ein Emissionsfaktor von GE/m³ und für Zündstrahlmotoren von GE/m³ vorgeschlagen. Es wird im vorliegenden Fall auf den Wert von GE/m³ für Gas-Otto-Motoren zurückgegriffen. Damit ergibt sich aus dem Betrieb der BHKW auf dem Anlagengelände (2 BHKW mit je ca. 0,61 MW Feuerungswärmeleistung) ein Geruchsstoffstrom von insgesamt 5,64 MGE/h. Die Ableitung der Abgase der BHKW erfolgt gefasst in einer Höhe von ca. 20 m ü. Grund Gasspeicher Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass von Foliengasspeichern nur in sehr geringem Umfang Geruchsemissionen freigesetzt werden. Nach den sicherheitstechnischen Vorgaben darf an Niederdruckspeichern die Gasdurchlässigkeit bezogen auf Methan den Wert von cm³/(m² * d * bar) bei kunststoff- und foliengedeckten Gasspeichern nicht überschreiten. Dieser Wert wird bei Tragluftdächern (zusätzlicher Wetterschutz) unterschritten. 31. Mai 2013 Seite 16

17 Eine Abschätzung der Durchlässigkeit für Gerüche auf der Grundlage von 500 cm³/(m²*d*bar) und dem vom Planer angegebenen Gehalt < 30 ppm H 2 S ergibt einen flächenspezifischer Geruchsstoffstrom von weniger als 0,01 GE/(m² * s). Für den Gasspeicher über dem Perkolatendlager ergibt sich eine Oberfläche von ca. 180 m². Daraus lassen sich für den Gasspeicher (vernachlässigbare) Geruchsemissionen von ca. 0,005 MGE/h errechnen. Die Emissionen erfolgen jahresdurchgängig und diffus Abtransport von Perkolat und festem Gärrest zur Verwertung in die Landwirtschaft Beim Abtransport des flüssigen Perkolats mittels Pumpwagen ist in geringem Umfang eine diffuse Geruchsemission durch Verdrängungsluft zu erwarten. Dabei ist im Perkolat durch den Abbau organischer Substanz in geringerem Umfang als z.b. bei Gülle mit Geruchsemissionen zur rechnen. Die Geruchsstoffkonzentration kann in der Größenordnung von GE/m³ abgeschätzt werden. Daraus ergibt sich bei einem angenommenen Volumenstrom von 20 m³ eine Geruchsemission in Höhe von ca. 0,1 MGE je Entnahmevorgang. Dieser Wert wird auch für die Verladung des festen Gärrests angesetzt. Es wird konservativ angenommen, dass die Geruchsemission für die Entnahme eine jährliche Emissionsdauer von 150 Stunden aufweist. Da der Befüllvorgang (Fass mit ca. 20 m³) bzw. die Verladung (Schlepper mit Hänger ca. 15 t Ladekapazität) nur ca Minuten dauert, wird mit dieser Annahme die tatsächliche Emissionsdauer überschätzt Nachrotte Nach der Vergärung und der Nachbehandlung (Abpressung und Trocknung) hat der Gärrest einen Rottegrad von mindestens 4 erreicht und kann direkt ausgebracht werden. Zur Erzeugung eines Gütekomposts erfolgt jedoch für Teilmengen noch zusätzlich eine 2 bis 3-wöchige Nachrotte in den überdachten Lagerboxen. Anschließend wird das fertige Endprodukt dort bis zur Abfuhr gelagert. Die wesentlichen Geruchsemissionen in diesem Anlagenteil erfolgen zu Beginn des Nachrotteprozesses. Geht man von einem Geruchsemissionsfaktor von im Mittel 0,6 GE/(m² s) über den ganzen Nachrotteprozeß aus, ergibt sich bei einer mittleren emissionsrelevanten Fläche von ca. 200 m² (ca. 70 % der Gesamtfläche einer Kammer) ein Geruchsstoffmassenstrom von ca. 0,43 MGE/h als Daueremission Sonstiges Biofilter Für den Biofilter wird planerisch von einer Abluftmenge von ca m³/h ausgegangen. Nach den Vorgaben der Nr TA Luft darf die Geruchsstoffkonzentration im Abgas einen Wert von 500 GE/m³ nicht überschreiten. Hieraus errechnet sich ein Geruchsstoffmassenstrom von ca. 5 MGE/h über den Biofilter. Hierbei handelt es sich jedoch im Wesentlichen um den Eigengeruch des Biofiltermaterials (in der Regel geshreddertes Wurzelholz oder Hackschnitzel). 31. Mai 2013 Seite 17

18 Nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3477 und den Abstandsregelungen in Nordrhein-Westfalen 3 braucht die Abluft eines Biofilters bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt zu werden, wenn die Geruchsstoffkonzentration im Reingas weniger als 500 GE/m³ beträgt, im Reingas kein Rohgasgeruch wahrnehmbar ist und die Abstände zwischen dem Rand eines Biofilters und dem Beginn des nächsten für die Geruchsbeurteilung relevanten Gebietes (z.b. Wohnbebauung) mehr als 200 m betragen. Abnahmemessungen durch Fahnenbegehungen sind bei Abständen > 200 m in der Regel nicht erforderlich. Da der Abstand zwischen dem geplanten Biofilter und der nächstgelegenen Wohnbebauung deutlich mehr als 200 m beträgt, wird die Geruchsemission des Biofilters in der Ausbreitungsrechnung nicht berücksichtigt. Der Aufstellung eines Pflege- und Wartungskonzeptes in Verbindung mit der Verpflichtung zum Führen eines Betriebstagebuches und zur regelmäßigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebes des Biofilters kommt eine besondere Bedeutung zu und ist daher erforderlich. Anmisch- und Fermenterhalle Zur Einfahrt in die Anmischhalle passieren die Fahrzeuge ein Hallentor, welches nur zur Einfahrt geöffnet wird und in den sonstigen Zeiten geschlossen zu halten ist. Die Halle wird kontinuierlich entlüftet, die Abluft wird dem Biofilter zugeführt. Hierdurch wird ein Unterdruck innerhalb der Halle erzeugt, der ein diffuses Entweichen von Geruchsstoffen verhindert. Bei offenem Hallentor kann es aufgrund der Druckverhältnisse auf der Außenseite der Halle unter Umständen zu diffusen Freisetzungen von Gerüchen über Teilflächen des Hallentors kommen. Diese eventuell möglichen kurzzeitigen Restemissionen können weitestgehend unterbunden werden, wenn das Tor nur zur Durchfahrt geöffnet wird Zusammenfassende Darstellung der Geruchsstoffemissionen 3 In der nachfolgenden Tabelle sind die Geruchsemissionen der Anlage zusammengefasst dargestellt. Insgesamt wurden die Emissionsansätze und die Emissionsdauern konservativ angesetzt, um die Einhaltung von Beurteilungswerten sicher nachzuweisen. Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen siehe: abstandsregelung.htm sowie Richtlinie VDI 3477 (Biologische Abgasreinigung Biofilter) 31. Mai 2013 Seite 18

19 Tabelle 2. Geruchsstoffemissionen der Anlage Flächenquellen Fläche [m²] [GE/s*m 2 ] Emissionsfaktoren Geruchsemissionen [MGE/h] Emissionsdauer Transport Silo - Anlage 2 27,0 0, h/a Fahrsilo Zwischenlagerung 87 5,4 1,69 Daueremission Pferdemist Anlieferung 50 3,0 0, h/a Perkolat/Gärrest Abfuhr * , h/a Endlager 180 0,01 0,005 Daueremission * Angaben (m³, MGE) je Vorgang Punktquellen [m 3 /h] [GE/m 3 ] Volumenstrom Emissionsfaktoren Geruchsemissionen [MGE/h] Hallenabsaugung ,00 Daueremission BHKW (je Gasmotor) ,82 Daueremission Menge [m 3 /d] [GE/s*m 3 ] Emissionsfaktoren Geruchsemissionen [MGE/h] Emissionsdauer Grüngutaufbereitung Grüngutannahme 88 7,3 2,31 ganzjährig, Mo - Sa Grüngutaufbereitung 88 8,5 2, h/a Nachrotte* 200 0,6 0,43 Daueremission * Angaben (m², GE/m² s) 31. Mai 2013 Seite 19

20 5.4 Lage der Emissionsquellen In der nachfolgenden Abbildung ist die Lage der Emissionsquellen, wie sie in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt wurden, dargestellt. Abbildung 7. Lage der Emissionsquellen 31. Mai 2013 Seite 20

21 Die Daten der Quellen im Modell AUSTAL2000 sind nachfolgend aufgeführt. Tabelle 3. Daten zu den Quellen im Modell AUSTAL2000 id xq yq hq aq bq cq wq vq dq qq Typ ds QUE_ ,15 0,06 P BHKW QUE_ V fahrsilo QUE_ F endlager QUE_ V grüngutanlieferung QUE_ V nachrotte QUE_ V grüngutaufbereitung QUE_ L fahrweg silage QUE_ V pferdemist QUE_ V perkolatabfuhr QUE_ F biofilter id = Quelle Nr. Typ xq = X-Koordinate der Quelle P = Punktquelle yq = Y-Koordinate der Quelle F = Flächenquelle hq = Höhe der Quelle [m] V = Volumenquelle aq = Länge in X-Richtung [m] L = Linienquelle bq = Länge in Y-Richtung [m] cq = Länge in Z-Richtung [m] wq = Drehwinkel der Quelle [Grad] vq = Abgasgeschw. der Quelle [m/s] dq = Durchmesser der Quelle [m] qq = Wärmestrom der Quelle [MW] ds = Beschreibung 5.5 Überhöhung Für die Flächen- und Volumenquellen werden auf Grund der diffusen Emissionsfreisetzung keine Überhöhungen berücksichtigt. Für die Berechnung der effektiven Quellhöhe des BHKW wurde der thermische und mechanische Auftrieb berücksichtigt. Die effektive Quellhöhe wurde gemäß Richtlinie VDI 3782 Blatt 3 (Ausgabe Juni 1985) [6] bestimmt. 31. Mai 2013 Seite 21

22 6 Eingangsgrößen der Ausbreitungsrechnung 6.1 Rechengebiet und räumliche Auflösung Das Rechengebiet definiert sich nach Nr. 7 im Anhang 3 der TA Luft als Kreis um den Ort der Quelle, dessen Radius das 50fache der Schornsteinbauhöhe beträgt. Gemäß Nummer TA Luft ist bei Quellhöhen <20 m ein Gebiet von mindestens 1 km Radius zu betrachten. Das Rechengebiet nach Geruchsimmissions-Richtlinie definiert sich im vorliegenden Fall mit bodennahen diffusen Quellen mit einem Radius von 600 m vom Rand des Anlagengeländes bis zur äußeren Grenze des Beurteilungsgebiets. Im vorliegenden Fall wurde das Rechengebiet als ein quadratisches Gebiet mit einer Kantenlänge von m x m definiert. Das Raster zur Berechnung der Immissionsbelastungen wurde mit einem 3-fach geschachtelten Gitter mit Maschenweiten von 16 m, 32 m und 64 m festgelegt (vgl. Abbildung 8). Abbildung 8. Rechengitter (grün) für die Ausbreitungsrechnung mit nächstgelegener Nutzung (BuP_1 = Wohnen, BuP_2 Schule) sowie Anemometerstandort (blaues Dreieck). 31. Mai 2013 Seite 22

23 Die Zusatzbelastungen an den Aufpunkten wurden als Mittelwerte über ein vertikales Intervall, das vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3 m über dem Erdboden reicht, berechnet. Sie sind damit repräsentativ für eine Aufpunkthöhe von 1,5 m über Flur. Die so für ein Volumen bzw. eine Fläche des Rechengitters berechneten Mittelwerte gelten als Punktwerte für die darin enthaltenen Aufpunkte. 6.2 Berechnung von Geruchsstunden Mit den beschriebenen Geruchsstoffströmen und Quelldaten wurde die Geruchsstoffausbreitung mit einem Lagrange-Modell (Teilchen-Simulation) unter Einbeziehung der meteorologischen Zeitreihe prognostiziert. Hierbei wird die den Kräften des Windfeldes überlagerte Dispersion der Stoffteilchen in der Atmosphäre durch einen Zufallsprozess simuliert. Für die Berechnung der Geruchimmissionen wurde das im Ausbreitungsmodell nach TA Luft Anhang 3 (AUSTAL2000) integrierte Geruchsmodul verwendet [17]. Zur Berechnung von Geruchsstunden wurde in das Ausbreitungsprogramm AUSTAL2000 eine Beurteilungsschwelle c BS eingeführt. Danach liegt eine Geruchsstunde vor, wenn der berechnete Stundenmittelwert der Geruchsstoffkonzentration größer als die Beurteilungsschwelle c BS = 0,25 GE/m³ ist. Mit dieser Vorgehensweise wurde ein GIRL und TA Luft konformes Verfahren zur Prognose von Geruchsstoffimmissionen im Nahbereich niedriger Quellen gewählt. 6.3 Zeitliche Charakteristik Für die Ausbreitungsrechnung werden die in Kapitel 5 dargestellten Emissionszeiten zugrunde gelegt. 6.4 Rauhigkeitslänge Die Bodenrauhigkeit des Geländes wird durch eine mittlere Rauhigkeitslänge z 0 beschrieben. Sie ist nach Tabelle 14 in Anhang 3 der TA Luft aus den Landnutzungsklassen des CORINE-Katasters für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein zu bestimmen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt, bei diffusen Quellen ausgehend von einer Schornsteinhöhe von 10 m. Die errechnete und auf den nächstgelegenen Tabellenwert gerundete Bodenrauhigkeit ergibt sich zu z 0 = 0,2 m. Die Verdrängungshöhe d 0 ergibt sich nach Nr. 8.6 in Anhang 3 der TA Luft im vorliegenden Fall aus z 0 zu d 0 = z 0 * Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit Durch Wahl einer ausreichenden Partikelzahl (Teilchenzahl = 8 s -1, entspricht dem Parameter qs = 2 in AUSTAL2000) bei der Ausbreitungsrechnung wurde darauf geachtet, dass der Stichprobenfehler des Berechnungsverfahrens nicht zu systematisch zu niedrigen Geruchsstundenhäufigkeiten beiträgt. Die Empfehlungen aus der VDI 3783 Blatt 13 [18] an die Qualitätskriterien für Geruchsausbreitungsrechnungen werden damit umgesetzt. 31. Mai 2013 Seite 23

24 6.6 Berücksichtigung von Bebauung und Gelände Bebauung Die Berücksichtigung der Gebäude im Rahmen einer Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß TA Luft in Abhängigkeit der Parameter Quellhöhe (bzw. Schornsteinhöhe), Gebäudehöhe und den entsprechenden Abständen zwischen Quellen und Gebäuden. Für den Fall boden- und gebäudenaher sowie diffuser Emissionen sind in der TA Luft keine Regelungen getroffen, so dass eine eindeutige Vorgehensweise aus dem Anhang 3 der TA Luft in diesem Fall nicht abgeleitet werden kann. Aufgrund der Abstände zwischen Anlagengelände und nächstgelegenen Aufpunkten sind Gebäudeeffekte jedoch nachrangig, da diese sich hauptsächlich im Nahfeld um die Anlage auswirken. Daher wurden die Gebäude auf dem Anlagengelände nicht berücksichtigt. Gelände Einflüsse von Geländeunebenheiten auf die Ausbreitungsbedingungen sind zu berücksichtigen, wenn im Rechengebiet Geländesteigungen von mehr als 1:20 und Höhendifferenzen von mehr als der 0,7fachen Schornsteinbauhöhe auftreten. Hierzu können in der Regel diagnostische Windfeldmodelle eingesetzt werden, solange die Steigungen Werte von 1:5 nicht überschreiten und lokale (thermische) Windsysteme keine Rolle spielen. Eine Analyse der Geländesteigungen innerhalb des Rechengebiets weist auf ca. 73 % der Fläche des Beurteilungsgebietes Steigungen von weniger als 1:20. Die Unebenheiten des Geländes sind somit zu berücksichtigen. Auf ca. 27 % der Flächen treten Steigungen von mehr als 1:20 auf, darüber hinaus liegen im Rechengebiet Steigungen größer als 1:5 im Umfang von ca. 4 % vor. Die Anwendbarkeit eines mesoskaligen diagnostischen Windfeldmodells ist daher nicht von vornherein gegeben. Das formale Anwendungskriterium der Geländesteigung in der TA Luft spiegelt nicht gleichzeitig die fachliche Anwendungsgrenze des diagnostische Windfeldmodells wider. Zur Prüfung der fachlichen Anwendbarkeit, wird bei der Berechnung der Windfelder in der Protokolldatei ein maximaler Divergenzfehler ausgewiesen. Dieser Wert soll laut Handbuch zu AUSTAL2000 den Wert von 0,05 nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall liegt der maximale Divergenzfehler bei 0,004 und erfüllt die Vorgaben des AUSTAL Handbuchs. Um die Orographie bei der Berechnung des Windfeldes zu berücksichtigen, wurden die Höhendaten im Rechengebiet in Form eines Digitalen Geländemodells (DGM) auf der Datenbasis des GlobDEM50 Version 2.0 in einer Rasterauflösung von 50 m zugrunde gelegt [16]. 31. Mai 2013 Seite 24

25 Abbildung 9. Geländesteigung im Rechengebiet 6.7 Verwendetes Ausbreitungsmodell Die Berechnungen wurden mit AUSTAL2000 in der Version WI-x [17] durchgeführt. 31. Mai 2013 Seite 25

26 7 Ergebnisse der Immissionsprognose 7.1 Beurteilungsgebiet und Beurteilungsflächen Das Beurteilungsgebiet nach GIRL ist die Summe der Beurteilungsflächen, die sich vollständig innerhalb eines Kreises um den Emissionsschwerpunkt mit einem Radius befinden, der dem 30fachen der Schornsteinhöhe entspricht. Als kleinster Radius ist 600 m zu wählen (Nr GIRL). Die Beurteilung wird dabei gemäß Nr GIRL anhand von Beurteilungsflächen vorgenommen. In der Regel wird zur Beurteilung eine Flächengröße von 250 m 250 m zu Grunde gelegt. Im vorliegenden Fall wird zur Beurteilung der Immissions-Zusatzbelastung eine Beurtei lungs flächengröße von 50 m 50 m herangezo gen. 7.2 Immissionszusatzbelastung durch die Anlage Das Ergebnis der Immissionsprognose ist als Übersicht in der folgenden Abbildung 10 dargestellt. Die Abbildung zeigt denjenigen Ausschnitt des Rechengebiets, der für die Bewertung der Zusatzbelastung wesentlich ist, d.h. dort wo Zusatzbelastungen oberhalb der Irrelevanzschwelle auftreten. Dargestellt ist die Zusatzbelastung der Geruchswahrnehmungshäufigkeit durch die Anlage in Prozent der Jahresstunden. Die dargestellte Rasterauflösung entspricht der Auflösung des Rechengitters Die Farben der Legende orientieren sich an den Beurteilungswerten der Geruchsimmissions-Richtlinie. Der Übergang zu den hellgrünen Farbtöne stellt den Bereich der Irrelevanzschwelle (2 % der Jahresstunden) dar. Aufgrund der größtenteils diffusen und bodennahen Freisetzung der Geruchsemissionen treten naturgemäß auf dem Anlagengelände und dessen unmittelbarem Umgriff die höchsten Geruchsimmissionen auf. Die Ausdehnung der Geruchsimmissionen folgt weitestgehend der Windrichtungshäufigkeitsverteilung mit den größten Häufigkeiten im Nordosten der Anlage aufgrund der Hauptwindrichtung Südwest. Es ist zu erkennen, dass der Biomassehof in der Ortschaft Rindenmoos (südwestlich der Anlage) und in Rißegg weitestgehend nur irrelevante Zusatzbelastungen (maximal 2 % der Jahresstunden mit Geruchswahrnehmungen) hervorruft. Lediglich am Schulzentrum und auf einer kleinen Fläche am Westrand von Rißegg wird die Irrelevanzschwelle überschritten. 31. Mai 2013 Seite 26

27 Abbildung 10. Übersicht der Immissionszusatzbelastung für Gerüche (in % der Jahresstunden) durch den Biomassehof Zell. Nachfolgend ist in Abbildung 11 die Zusatzbelastung durch die Anlage auf einem Auswerteraster von 50 m x 50 m nach GIRL mit den entsprechenden Zahlenwerten an den betroffenen Immissionsorten am Westrand von Rißegg dargestellt. Im Bereich der Wohnnutzungen am westlichen Ortsrand von Rißegg werden Zusatzbelastungen in der Größenordnung von maximal 4 % der Jahresstunden berechnet. Am westlichen Rand des Schulzentrums werden bis zu 6 % der Jahresstunden mit Geruchswahrnehmungen berechnet. 31. Mai 2013 Seite 27

28 Abbildung 11. Immissionszusatzbelastung für Gerüche (in % der Jahresstunden) durch die Anlage; Rasterauflösung 50 m 7.3 Diskussion derzeitige Geruchssituation und Vorbelastung Überschlägige Ausbreitungsrechnungen mit dem Modell GERDA II für eine Kapazität von t/a der bestehenden offenen Grüngutkompostierung der Fa. Zell ergeben am westlichen Ortsrand von Rißegg Zusatzbelastungen von ca. 4 % der Jahresstunden mit Geruchswahrnehmungen. Aufgrund der weitestgehend geschlossenen Ausführung der geplanten neuen Anlage und der Abluftreinigung über Biofilter ergibt sich somit keine Verschlechterung der Geruchssituation am westlichen Ortsrand von Rißegg im Vergleich zum bestehenden Zustand. Am Schulzentrum werden sogar deutliche Verbesserungen der Geruchssituation erzielt, da die neue Anlage einen größeren Abstand zum Schulzentrum aufweist. Eine Geruchsvorbelastung an den beiden diskutierten Immissionsorten kann lediglich in geringem Umfang durch den bestehenden Betrieb Zell (Pensionspferdehaltung) hervorgerufen werden. Aufgrund der Berücksichtigung der tierartspezifischen Geruchsqualität - die erfahrungsgemäß bei der Pferdehaltung nicht unangenehmer anzusetzen ist als bei der Milchviehhaltung - mit einem Gewichtungsfaktor von 0,4 ist der bewertungsrelevante Anteil einer Pensionspferdehaltung an der Gesamtbelastung als geringfügig einzustufen. Hierzu ist in Anhang B das Ergebnis einer Ausbreitungsrechnung unter Zugrundelegung von 25 Pensionspferden dargestellt. 31. Mai 2013 Seite 28

29 Weitere Geruchsemittenten, die am (nord-) westlichen Ortsrand von Rißegg eine zusätzlichen Beitrag leisten könnten, gibt es nicht. Am südlichen Ortsrand von Rißegg liegt ein Reiterhof, dessen Auswirkungen sich aufgrund der Windrichtungsverteilung jedoch nicht mit denen der untersuchten Anlage überlagern. 7.4 Bewertung Die durchgeführten Berechnungen haben ergeben, dass die Zusatzbelastung durch den Betrieb des Biomassehofs Zell weitestgehend irrelevant im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie (d.h. maximal 2 % der Jahresstunden mit Geruchswahrnehmungen durch die Zusatzbelastung der Anlage) ist. In geringfügigem Umfang werden am Schulzentrum und am nordwestlichsten Ortsrand von Rißegg Belastungen von mehr als 2 % der Jahresstunden berechnet. Im Vergleich zum derzeitigen Betrieb der Grüngutkompostierung der Fa. Zell ist keine Verschlechterung der Geruchssituation zu erwarten. Da nur eine geringfügige Vorbelastung durch die Pensionspferdehaltung des Herrn Zell vorliegt, ist die Einhaltung der maximal zulässigen Geruchswahrnehmungshäufigkeit von 10 % der Jahresstunden in Wohn- und Mischgebieten sichergestellt. Dies gilt auch bei Berücksichtigung von Biofilteremissionen, die jedoch nach den Anforderungen der VDI-Richtlinie die rechtlich als antizipiertes Sachverständigengutachten anzusehen ist bei Einhaltung und Nachweis der dort genannten Voraussetzungen nicht zu betrachten und zu bewerten sind. 31. Mai 2013 Seite 29

30 8 Verwendete Grundlagen und Literatur Bei der Erstellung des Gutachtens wurden die folgenden Unterlagen verwendet: [1] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft), (GMBl Nr (53), S. 509; vom 30. Juli 2002). [2] Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen. Schriftenreihe des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) in der Fassung vom 29. Februar 2008 [3] Biomassehof Zell, Rißegg Verfahrensbeschreibung. Renergon Energy & More. Zur Verfügung gestellt per durch Herrn Fetzer (Fa. Renergon) vom [4] VDI 3475 Blatt 1: Emissionsminderung Biologische Abfallbehandlungsanlagen Kompostierung und Vergärung. Anlagenkapazität mehr als ca Mg/a, Januar 2003 [5] VDI 3787 Blatt 5: Umweltmeteorologie; Lokale Kaltluft, Dezember 2003 [6] VDI 3782 Blatt 3: Ausbreitung von Luftverunreinigungen in der Atmosphäre; Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung, Juni 1985, bestätigt August 2004 [7] VDI 3477: Biologische Abgasreinigung Biofilter ; November 2004 [8] VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle Partikelmodell; September [9] Both, R., Schilling, B.: Biofiltergerüche und ihre Reichweite eine Abstandsregelung für die Genehmigungspraxis. In: Prins, W. L. und van Ham, J. (Hrsg.): Biologische Abgasreinigung. Tagung Maastricht/NL im April Düsseldorf: VDI Verlag, S. 413/414 [10] Topographische Karten Baden-Württemberg, M 1 : , Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (CD-ROM-Version) [11] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW, interaktiver Dienst UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online), Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) [12] Meteorologische Zeitreihe der DWD-Station Laupheim für das repräsentative Jahr 2001, Deutscher Wetterdienst, Freiburg [13] Freistaat Sachsen: Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW. Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Heft 35/2008, Dezember 2008 [14] Janicke, L.; Janicke, U. (2004): Weiterentwicklung eines diagnostischen Windfeldmodells für den anlagenbezogenen Immissionsschutz (TA Luft, UFOPLAN Förderkennzeichen , im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin. [15] Bahmann, W.; Schmonsees, N.; Janicke, L. (2006): Studie zur Anwendbarkeit des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 mit Windfeldmodell TALdia im Hinblick 31. Mai 2013 Seite 30

31 auf die Gebäudeeffekte bei Ableitung von Rauchgasen über Kühltürme und Schornsteine, VGB-Forschungsprojekt Nr. 262 (Stand: 16. Januar 2006). [16] Digitales Höhenmodell GlobDEM50 im 50 m-raster, Version 2.0, metsoft GbR [17] AUSTAL2000, Version 2.5.1, Ing.-Büro Janicke im Auftrag des Umweltbundesamtes. [18] VDI 3783 Bl. 13: Umweltmeteorologie Qualitätssicherung in der Immissionsprognose. Anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. Januar Mai 2013 Seite 31

32 Anhang A: Ergebnisdarstellung mit Biofilteremissionen Informativ wurde auch eine Ausbreitungsrechnung mit Berücksichtigung der Biofilteremissionen durchgeführt. Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt. Abbildung 12. Übersicht der Immissionszusatzbelastung für Gerüche (in % der Jahresstunden) durch den Biomassehof Zell mit Berücksichtigung der Biofilteremissionen als anlagenspezifische Fremdgerüche. Auch bei Berücksichtigung der Biofilteremissionen als anlagenbezogene Fremdgerüche werden in Rindenmoos fast nur irrelevante Zusatzbelastungen berechnet. In der Wohnnutzung von Rißegg beträgt die berechnete Zusatzbelastung maximal ca. 7 % der Jahresstunden. 31. Mai 2013 Seite 32

33 Anhang B: Ergebnisdarstellung mit Pferdehaltung Informativ wurde auch eine Ausbreitungsrechnung mit Berücksichtigung der Pferdehaltung (ohne Biofilteremissionen) durchgeführt. Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt. Abbildung 13. Übersicht der Immissionsbelastung für Gerüche (in % der Jahresstunden) durch den Biomassehof Zell mit Berücksichtigung der Pferdehaltung als Vorbelastung. Auch bei Berücksichtigung der Pferdehaltung als Vorbelastung werden in Rindenmoos nur irrelevante Zusatzbelastungen berechnet. In der Wohnnutzung von Rißegg beträgt die berechnete Zusatzbelastung maximal 4 % der Jahresstunden. 31. Mai 2013 Seite 33

34 Anhang C: log-datei der AUSTAL2000 Rechenläufe ohne Biofilteremissionen Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, Arbeitsverzeichnis: C:/Austal/P0_05627_ _rlg_m96355_r18-2bhkw-ohne Erstellungsdatum des Programms: :49:55 Das Programm läuft auf dem Rechner "W2350". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "r1" 'Projekt-Titel > gx 'x-koordinate des Bezugspunktes > gy 'y-koordinate des Bezugspunktes > z 'Rauhigkeitslänge > qs 2 'Qualitätsstufe > az "Laupheim_2001.akt" 'AKT-Datei > xa 'x-koordinate des Anemometers > ya 'y-koordinate des Anemometers > dd 'Zellengröße (m) > x 'x-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y 'y-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os +NOSTANDARD+SCINOTAT > hh > gh "r1.grid" 'Gelände-Datei > xq > yq > hq > aq > bq > cq > wq > vq > dq > qq > sq > lq > rq > tq > odor ? ???? ============================== Ende der Eingabe ============================= >>> Abweichungen vom Standard gefordert! Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 6 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.10 (0.10). 31. Mai 2013 Seite 34

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