FAMILIENGERECHTE HOCHSCHULE INFORMATIONS-BROSCHÜRE FÜR STUDIERENDE ELTERN

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1 FAMILIENGERECHTE HOCHSCHULE INFORMATIONS-BROSCHÜRE FÜR STUDIERENDE ELTERN

2 Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie auch auf der Homepage der familiengerechten Hochschule Biberach unter

3 DAS AUDIT FAMILIENGERECHTE HOCHSCHULE Neben der fachlichen Kompetenz ist die Hochschule Biberach bestrebt, die Rahmenbedingungen für die Familienfreundlichkeit für Studierende und Beschäftigte ständig zu verbessern. Die Attraktivität der Hochschule als Arbeitsplatz und Studienort wird erhöht durch das gelebte Bekenntnis zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Im Herbst 2015 hat die Hochschule Biberach das Zertifikat audit familiengerechte hochschule der berufundfamilie ggmbh erhalten. Innerhalb eines sich daran anschließenden, dreijährigen Prozesses wird die Hochschule Biberach die vereinbarten Ziele umsetzen. Dabei möchte die Hochschule Biberach mit dem audit familiengerechte hochschule eine Struktur finden, in der die Themen der lebensphasengerechten Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie diskutiert, Mitarbeitende motiviert und eine nachhaltige Personalentwicklung gefördert werden können. Diese Broschüre, welche im Rahmen des Audits erstellt und herausgegeben wurde, soll studierenden Eltern einen Überblick über bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote an der Hochschule Biberach geben. Darüber hinaus werden die Betreuungsangebote im Stadt und Landkreis Biberach vorgestellt sowie über finanzielle Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesausbildungsgesetzes (BaföG) informiert.

4 IHRE RECHTE AN DER HOCHSCHULE BIBERACH Auszug aus 8a Mutterschutz, Erziehungs- und Betreuungszeiten, Pflegezeiten der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) der Hochschule Biberach. Gültigkeit (1) Studierende, die 1. Mutter werden, können für die sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung Mutterschutz gemäß den nachfolgenden Absätzen in Anspruch nehmen; 2. mit einem eigenen oder einem Kind im Sinne des jeweils gültigen Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Elternzeit ( 15 BEEG) in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen, können bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres dieses Kindes Elternzeit gemäß den nachfolgenden Absätzen in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf die Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden; 3. ein Kind gemäß Nr. 2 bis zum Alter von zehn Jahren pflegen und erziehen oder Familienangehörige betreuen, die schwerbehindert oder pflegebedürftig sind, können Betreuungszeiten gemäß den nachfolgenden Absätzen in Anspruch nehmen. (...) Inanspruchnahme durch schriftlichen Antrag (2) Die Inanspruchnahme der aus Absatz 1 abgeleiteten Rechte ist gegenüber der Hochschule durch schriftlichen Antrag geltend zu machen. Der Antrag ist 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem der Mutterschutz, die Erziehungs- oder Betreuungszeit beginnen soll, zu stellen. Er kann auch während des laufenden Semesters gestellt werden. Für jedes neue Semester ist eine Verlängerung für das jeweilige Semester zu beantragen. Für den Mutterschutz ist auf Verlangen der Hochschule das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorzulegen. In den weiteren Fällen des Absatzes 1 sind Nachweise vorzulegen, welche geeignet sind, die genannten Voraussetzungen zu belegen. PROBLEME UND FRAGEN? Bei Fragen können Sie sich gerne an die Leitung des Studierendensekretariats, Frau Spindler, unter Tel wenden.

5 Fristen und Beurlaubung (3) Wird die besondere Situation nach Absatz 1 durch die Hochschule anerkannt, dann sind sämtliche in dieser Studienund Prüfungsordnung geregelten Fristen unterbrochen. Das Thema einer ausgegebenen Bachelor- und Masterthesis gilt auf Antrag des Studierenden als nicht vergeben. Die Studierenden werden vom Studium gemäß 61 Abs. 3 LHG beurlaubt. Beträgt die Dauer einer Beurlaubung nach Absatz 1 insgesamt mehr als 6 Semester, so ist das Studium nach der dann geltenden Studien- und Prüfungsordnung fortzusetzen. Der Prüfungsausschuss trifft für die betroffenen Studierenden eine Übergangsregelung, um gravierende Nachteile und eine erhebliche Verlängerung der Studiendauer zu vermeiden. Betreuungszeiten (4) Für Betreuungszeiten soll der zuständige Prüfungsausschuss eine Verlängerung der nach 8 maximal zulässigen Studienzeit um bis zu drei Semester im Bachelorstudiengang und bis zu zwei im Masterstudiengang gewähren. Dies setzt voraus, dass die bisherigen Studienleistungen einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten lassen. Der Studierende ist für die Dauer der Betreuungszeit vom Studium gemäß 61 LHG beurlaubt. Die Möglichkeit zur Teilnahme an Prüfungen bleibt erhalten. Die Bearbeitungsfrist der Bachelor- bzw. Masterarbeit kann nicht durch Betreuungszeiten unterbrochen werden. INDIVIDUELLER STUDIENPLAN Sie haben jederzeit die Möglichkeit zusammen mit Ihrem Studiendekan einen individuellen Studienverlaufsplan zu erstellen. Dieser unterstützt und begleitet Sie auch bei allen Fragen und Problemen, welche im Rahmen Ihres Studiums auftreten.

6 MENSA KIDS Die Kinder von Studierenden können bis zum Alter von 10 Jahren in Begleitung eines Elternteils in unserer Mensa kostenlos essen. Hierfür müssen Sie lediglich einen MensaKids-Ausweis beantragen. Ihre Ausweise erhalten Sie an der Hochschule Biberach bei der Leitung der Mensa. Bitte zeigen Sie zur Ausgabe des MensaKids-Ausweises eine Geburtsurkunde, einen Kinderausweis, eine Krankenkassenkarte oder etwas anderes vor, aus dem die Eltern-Kind-Beziehung und das Alter des Kindes hervorgehen. Die Kinder erhalten ein MensaKids- Täschen mit dem Ausweis. Übrigens: Wenn Sie mit Ihrem Kind in der Mensa essen möchten, können Sie sich unter Tel auch einen Familientisch reservieren lassen! Selbstverständlich steht Ihnen in unserer Mensa auch ein Kinderhochstuhl zur Verfügung. > Und los geht s: 1. In der Mensa zeigen Sie bitte unseren Ausgabekräften den MensaKids-Ausweis. 2. Teilen Sie der Ausgabekraft den Essenswunsch Ihres Kindes mit, es hat freie Auswahl. 3. Das Essen wird auf einem extra Kinderteller angerichtet. 4. An der Kasse zeigen Sie für Ihr Kind den MensaKids- Ausweis vor und dann steht einem leckeren Mittagessen in unserer Mensa nichts mehr im Wege.

7 FAMILIENZIMMER & WICKELRAUM Bunt, vielseitig, flexibel und offen für alle Studierenden und Mitarbeitenden mit Kindern ist das Familienzimmer. Initiiert vom Audit familiengerechte Hochschule hat die Hochschule im Areal D (Raum D 3.33) ein Familienzimmer eingerichtet. Damit wurde ein Rückzugsort geschaffen, um auf studierende und berufstätige Eltern und deren spezielle Bedürfnisse einzugehen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich mit ihren Kindern aufzuhalten, zu lernen oder sich mit anderen Eltern auszutauschen, fernab vom (studentischen) Alltagstrubel. Bereits im Wintersemester 2016/ 2017 wurde im Areal D im Raum D 3.29 unweit der Mensa ein Wickelraum eingerichtet, der, ausgestattet mit Wickeltisch und Waschbecken, fortan allen Studierenden und Mitarbeitenden mit Babys und Kleinkindern zur Verfügung steht. Das Familienzimmer bietet nicht nur allerlei Spielzeug für unterschiedliche Altersgruppen, sondern wird Ihnen als Raum auch für Begegnungen mit anderen Eltern offen stehen. Im Raum finden Sie auch zahlreiche Broschüren und Informationsblätter, um über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren (z. B. im Hinblick auf das Elterngeld) sowie auf lokale Freizeitund Unterstützungsangebote von Einrichtungen und Vereinen aufmerksam zu machen. INFORMATION Die Hochschule hat für Studierende, welche mit ihren Kindern zur Hochschule kommen, einen Eltern-Kind- Parkplatz ausgewiesen. Einen Parkausweis für diesen Stellplatz erhalten sie von der Familienbeauftragten.

8 KINDERBETREUUNGSMÖGLICHKEITEN Kinderkrippen der Stadt Biberach Die Stadt Biberach bietet neben zahlreichen Kindergärten auch fünf Kinderkrippen für Kinder unter 3 Jahren. Kinderkrippen des Hospitals - Krippe Mühlweg und Krippe Talfeld Frau Adler, Tel.: Kinderkrippe der Stiftung KBZO (Körperbehinderten-Zentrum Oberschwaben) im Kinderhaus Mullewapp Frau Keller, Tel.: Krippe Kinderhäusle Unter den Linden Frau Stoll, Tel.: Walddorfkinderkrippe Frau Martinitz, Tel.: Tagesmütterverein im Landkreis Biberach Der Tagesmütterverein im Landkreis Biberach bietet die Möglichkeit der Kindertagespflege, insbesondere für Kleinkinder von 0-3 Jahren sowie eine ergänzende Betreuung für Kindergartenund Schulkinder bis 14 Jahre. Aktuell betreuen ca. 180 Tagesmütter und Tagesväter im gesamten Landkreis Biberach über 500 Kinder entweder im elternlichen Haushalt, im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Weitere Informationen finden unter

9 KINDERNOTBETREUUNG...FÜR ALLE FÄLLE Haben Sie einen dringenden, unaufschiebbaren beruflichen oder familiären Notfall und ihre sonstigen Betreuungsmöglichkeiten im Freundes- und Familienkreis sowie in der Nachbarschaft fallen aus? Dann können sie gerne das Angebot des Lokalen Bündnis Familie Biberach wahrnehmen. Dieses bietet in Kooperation mit der BürgerGenossenschaft Biberach eg eine KinderNotBetreuung... für alle Fälle an. Tel.: Täglich zwischen 6 und 22 Uhr wird Ihr Anruf entgegen genommen. Sie erhalten Auskunft, und bei Bedarf kommt eine kompetente Person zur kurzfristigen Betreuung Ihres Kindes zu Ihnen nach Hause. Für den Einsatz füllen Sie zusammen mit der Betreuungsperson ein Formblatt aus und bezahlen für den Einsatz 12 Euro je Stunde plus für die Anfahrt 2 Euro an die BürgerGenossenschaft eg. Kontakt BürgerGenossenschaft Biberach eg Alter Postplatz Biberach Tel.:

10 DAS BERUFSAUSBILDUNGSFÖRDERGESETZ Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) enthält eine Reihe von Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern. Kinderbetreuungszuschlag Für Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um monatlich 130 Euro für jedes dieser Kinder. Weitere Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie im ServicePoint der Abteilung Studienfinanzierung des Studierendenwerks Ulm unter Tel oder unter Weitergeführte Förderung Ab Beginn einer schwangerschaftsbedingten Studienunterbrechung wird das BAföG für drei Monate weiterbezahlt. Förderung über die Förderhöchstdauer hinaus Infolge einer Schwangerschaft oder Pflege und Erziehung eines Kindes wird das BaföG für eine angemessene Zeit über die Förderhöchstdauer hinaus gewährt. Freibeträge Studierende Eltern können von einer Erhöhung der Freibeträge bei Nebenverdienst und Rückzahlung des Darlehens profitieren sowie Kosten für Fremdbetreuung absetzen. INTERESSIERT AN EINEM STIPENDIUM? Eine Übersicht aktueller Stipendiengeber finden Sie unter studieren-mit-kind

11 DER FAMILIEN-WEGWEISER Der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend bietet unter anderem umfassende Informationen zum Elterngeld ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Elternzeit Kindergeld Kinderzuschlag Unterhaltsvorschuss WISSEN SIE WIEVIEL ELTERNGELD SIE BEKOMMEN? Mit dem Elterngeldrechner kann der Anspruch auf das Elterngeld selbst ermittelt werden. Diesen finden Sie unter: Den Familien-Wegweiser mit vielen weiteren informativen Beiträgen rund um das Thema Familie finden Sie unter

12 Marina Wiest Familienbeauftragte der Hochschule Biberach Tel. +49 (0) Bei Fragen und Problemen können Sie sich auch gerne an die Familienbeauftragte der Hochschule wenden. Die Aufgaben der Familienbeauftragten orientieren sich am Bedarf von werdenden und jungen Eltern in allen Lebensphasen des Studien- und Berufslebens sowie von Hochschulmitgliedern, die kranke oder ältere Familienangehörige pflegen und ist damit Ihre Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Studium. Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren Hochschule Biberach University of Applied Sciences Raum A 1.20 Karlstraße Biberach Tel Fax web/familiengerechte-hochschule

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