12. Sitzung des Stadtrates vom
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- Ida Bella Kraus
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1 STADT WUNSIEDEL S I-Ml 12. Sitzung des Stadtrates vom In der o. g. Stadtratssitzung wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: TOP 22 Antrag von Stadtrat German Schlaug; Kunst am Bau - Grundschule - weiteres Vorgehen a) Der Stadtrat missbilligt den Vorgang, der zur willkürlichen Zerstörung eines Kunstwerks führte, das sich im Besitz der Stadt befand. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 7 b) Entscheidungen über städtischen Besitz mit kulturellem und/oder künstlerischem Wert sind erst dann zu treffen, wenn eine Stellungnahme zum fraglichen Objekt vorliegt. Die Art und Weise einer Begutachtung bestimmt der Stadtrat. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 7 Damit gilt der Antrag als angenommen.
2 TOP 23 Position der Stadt Wunsiedel zu folgenden internationalen Handelsabkommen: CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA und TiSA (Trades in Services Agreement) multilaterales Dienstleistungsabkommen Der Stadtrat beschließt, das gemeinsame Positionspapier der kommunalen Spitzen-verbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 ausdrücklich zu unterstützen und bittet den Deutschen Städtetag eindringlich, die kommunalen Belange im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern einzubringen. TOP 25 Doppelhaushalt 2013/2014; Genehmigung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 Der Stadtrat fasst folgenden Für dringend notwendige Straßenreparaturen werden von der Haushaltsstelle (Winterdienstleistungen WUN Infrastruktur KU) im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe auf die Haushaltsstelle (Straßenunterhalt WUN Infrastruktur KU) Mittel in Höhe von ,66 übertragen. Für dringend notwendige Straßenreparaturen werden von der Haushaltsstelle (Winterdienst) im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe auf die Haushaltsstelle (Straßenunterhalt, allgemeine Material- und Fremdkosten) Mittel in Höhe von ,77 übertragen.
3 Für dringend notwendige Reparaturen werden von den Haushaltsstellen Mehreinnahmen (Luisenburggaststätte Vorsteuer) in Höhe von 8.228,59 und Minderausgaben (Luisenburggaststätte Heizung) in Höhe von 7.257,21 im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe auf die Haushaltsstelle (Luisenburggaststätte Unterhalt) Mittel in Höhe von ,80 übertragen. TOP 26 Doppelhaushalt 2013/2014; Aufnahme von Kommunalkrediten für das Haushaltsjahr 2014 Der Stadtrat beschließt die Aufnahme von Kommunalkrediten aus Einzelkreditgenehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde für: Umgestaltung des ehemaligen Bahnhofsgeländes BA I und BA II Sanierung/Umbau Anwesen Marktplatz 8 zum Verwaltungsgebäude Städtebauförderung an Private, Gebäudevollsanierungen und Fassadensanierungen Die Ausschreibung soll an alle der Stadt ansässigen Kreditinstitute und deren Partnerinstitute erfolgen. Zusätzlich soll mindestens ein Angebot eines auswärtigen Kreditinstitutes eingeholt werden. Soweit Programmkredite von Förderbanken in Frage - kommen, sollen diese berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, aufgrund der Ausschreibungsergebnisse e ntsprechende Kreditverträge mit den Banken zu schließen.
4 TOP 27 Haushaltskonsolidierung; Grundsätzlicher Umgang mit der Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen Der Stadtrat beschließt, trotz Konsolidierung, dem einschlägigen Schreiben des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Rechtsaufsichtsbehörde vom zu folgen und legt fest, weiterhin für denkmalpflegerische Maßnahmen kommunale Förderung zu gewähren. TOP 28 Betrieb der Fichtelgebirgshalle; Anpassung der Hallengebühren Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Erhöhung der Gebühren für die Fichtelgebirgshalle zu erhöhen und dies mit folgender Neufassung der Entgeltordnung umzusetzen: Entgeltordnung für die Fichtelgebirgshalle der Stadt Wunsiedel gültig ab 01. Januar Benutzungsentgelt Das Benutzungsentgelt setzt sich zusammen aus Miete, Strom, Lüftung, Stellung des Mobiliars, Reinigung, Bühnenbeleuchtung, Heizung und die Inanspruchnahme der vor-handenen Parkplätze. Die Mehrwertsteuer ist in dem Benutzungsentgelt nicht enthalten. Sie wird gesondert ausgewiesen. Mietpreise: Reihenbestuhlung Tischbestuhlung Mo-Do Miete in Euro WE Miete in Euro Großer Saal (380 m²) ,-- 390,--
5 260 mit Tanzfläche Großer u. kl. Saal (500m²) ,-- 535,-- Kleiner Saal (115m²) ,-- 100,-- Mehrzweckraum I (70m²) ,--* 40,--* Mehrzweckraum II (70m²) ,--* 40,--* beide Mehrzweckräume ,--* 60,--* zusammen Kl. Saal u. Mehrzweckraum I * = ohne Verzehr ,-- 115,-- (185m²) Kl. Saal u. beide Mehrzweckr ,-- 210,-- Foyer unten (200m²) 100,-- 100,-- Foyer oben (130m²) 50,-- 50,-- Alle Räume 500,-- 510,-- 595,-- Die Miete beinhaltet Saal- und Bühnenlicht, Heizung, Strom, Lüftung, Stellung des Mobiliars sowie Reinigung. Folgende Sonderleistungen können von Mietern beansprucht werden: - Scheinwerferanlage mit Bedienung pro Std. 20,00 - Verfolgerscheinwerfer mit Bedienung pro Std. 20,00 - Stationäre Lautsprecheranlage mit Mikrofon pro Stunde mit Bedienung 20,00 - Rednerpult 20,00 - Leinwand klein ohne Entgelt - Leinwand groß - Flip-Chart ohne Entgelt - Stellwände (Benützung und Aufbau) 20,00 pro Stück - Flügel 75,00 - Flügel gestimmt 200,00 - Garderobenbenützung pro Gast 1,00 - Personaleinsatz (Hallenmeister) pro Stunde 20,00 - Saalkontrolle pro Person und Stunde 10,00 - Podeste pro Stück 12,00
6 - Video-Beamer klein 75,00 - Video-Beamer groß 150,00 2 a) Ermäßigungen bei mehrtägigen Veranstaltungen Bei mehrtägigen Veranstaltungen ermäßigt sich die Miete für den zweiten und jeden folgenden Tag um 50 % mit der Bedingung, dass nicht zusätzlich bestuhlt und gereinigt werden muss. 2 b) Ermäßigung bei Wunsiedler Vereinen und Schulen Bei Wunsiedler Vereinen und Schulen wird die Miete für Veranstaltungen um 50 % ermäßigt. 3. Sonderleistungen Für Leistungen, die in dieser Entgeltordnung und in der Benutzungsordnung nicht erfasst sind, werden die Selbstkosten in Rechnung gestellt. 4. Sicherheitsleistung Es liegt im Ermessen der Stadt, vom Veranstalter eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Ihre Höhe wird von der Stadt von Fall zu Fall nach der Größe und dem Risiko der Veranstaltung festgesetzt. 5. Inkrafttreten: Diese Entgeltordnung tritt am in Kraft und ist auf alle neu abzuschließenden Verträge anzuwenden. erstellt am Angelika Groß
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