Dokumentation FWD-Einsatzstellentreffen FWD-Sport.de. DokumentationFWD-Einsatzstellentreffen 2012
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- Dominik Burgstaller
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1 FWD-Sport.de DokumentationFWD-Einsatzstellentreffen November in Hannover 12. November in Osnabrück 14. November in Hannover 16. November in Hannover 19. November in Hannover 22. November in Oldenburg 26. November in Göttingen 28. November in Hannover (für Schulen) 29. November in Lüneburg (für Schulen) 1
2 Inhalt 1. Dezentrale Einsatzstellentreffen 3 2. Programm 3 3. Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung 3 4. Themenbereiche der Einsatzstellentreffen Vergleich FSJ-BFD Seminare Mikroprojekte Verwaltung Präsentation Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung 12 Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder und Jugendplanes des Bundes (KJP) 2
3 1. Dezentrale Einsatzstellentreffen Aufgrund der positiven Rückmeldungen zu den dezentralen Einsatzstellentreffen 2011 haben wir auch in 2012 mehrere Einsatzstellentreffen in den Städten Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Hannover und Lüneburg durchgeführt. Infolge der hohen Nachfrage im Vorfeld haben wir auch in diesem Jahr zwei Termine für Schulen angeboten, in denen das Thema Kooperationsverträge genauer besprochen wurde. Leider mussten wir einen der Termine in Hannover wegen geringer Resonanz absagen. Eines der Hauptthemen in diesem Jahr war die Vorstellung des Themas Mikroprojekte und der dazugehörige Austausch. Das Feedback zu den Einsatzstellentreffen, besonders zu dem Themenschwerpunkt Mikroprojekte, fiel überaus positiv aus. 2. Programm Uhr Empfang/ Imbiss Uhr Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung Freiwilligendienste Vortrag Uhr Themen Vergleich FSJ - BFD Seminare Mikroprojekte Verwaltung Uhr Austausch/ Abschluss 3. Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung Das Team der Freiwilligendienste im Sport berichtete über die Entwicklung der FWD s im Sport in Niedersachsen. Zurzeit sind 600 Einsatzstellen anerkanntund 559 Freiwillige(320 im FSJ, 239 im BFD)engagieren sich dort vor allem in der Jugendarbeit. Die Anzahl der Freiwilligen hat sich auch in diesem Jahr wieder leicht erhöht, nach dem starken Anstieg im letzten Jahr (doppelter Abiturjahrgang) war mit einer weiteren Steigerung nicht zu rechnen. Für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat der ASC Göttingen als Träger und Zentralstelle bereits im letzten Jahr neue Tätigkeitsfelder entwickelt, um das ganze Spektrum der Möglichkeiten im BFD zu nutzen. Sport & Organisation, Sport & Wettkampf, Sporträume, Sport & Ältere und Sport mit Behinderten sind neue Einsatzgebiete für Freiwillige, die zum ursprünglichen Tätigkeitsfeld im FSJ (Kinder und Jugendarbeit) hinzugekommen sind. 3
4 Seit dem Jahrgang 2011/2012 gestalten sich der BFD im Sport und das FSJ im Sport, bei uns in Niedersachsen, nahezu identisch. Deshalb sprechen wir auch nur noch von den Freiwilligendiensten im Sport. Alle Einsatzstellen werden nach und nach für beide Freiwilligendienste anerkannt und die Freiwilligen werden von uns als Träger auf die beiden Freiwilligendienste verteilt. Mit dem Bundesfreiwilligendienstgibt es auch für die Einsatzstellen kleine Neuerungen. Für alle FWD- Einsatzstellen müssen Betriebsnummern beantragt werden, über die nur diefreiwilligen abgerechnet werden.unsere Einsatzstellen sind jetzt offiziell die Arbeitgeber der Freiwilligen. Durch diese Umstellung reduziert sich bei den Zahlungen der Einsatzstellen, an uns als Träger, die Umsatzsteuer erheblich. Das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin vom ASC Göttingen als Träger (im Auftrag der Einsatzstellen) ausgezahlt. Frank Meinertshagen, Geschäftsleitung Durch den Ausfall zugesagter Förderungen, müssen die Einsatzstellenkosten für den Jahrgang 2013/2014 angehoben werden. Wenn offizielle Zahlen vorliegen, wird der ASC alle Einsatzstellen so schnell wie möglich informieren. Die Präsentation befindet sich im Anhang. 4. Themenbereiche der Einsatzstellentreffen Schwerpunkte der diesjährigen Treffen waren die politischen Entwicklungen im Freiwilligendienst im Sport, der Bereich Seminare, Mikroprojekte und der Bereich Verwaltung. Die beiden letzten Einsatzstellentreffen richteten sich in erster Linie an Schulen, bei diesen Einsatzstelletreffen wurde anstelle des Themas Mikroprojekte über die Kooperationsverträge gesprochen. 4
5 4.1. Vergleich FSJ-BFD Für Freiwillige im FSJ oder BFD gibt es nur geringe Unterschiede. Die Anzahl der Urlaubstage ist gleich, das Taschengeld ist identisch, auch die Einsatzstellenkosten sind angepasst. Freiwillige aus beiden Bereichen müssen auch nach wie vor 25 Seminartage für ein reguläres Freiwilligenjahr absolvieren. Je nach Freiwilligendienstform werden Seminartage vom Träger organisiert und finanziert. Für die BFDlerInnen werden Seminare zur politischen Bildung angeboten, welche verpflichtend sind. Die BFDlerInnen werden auch dazu von uns eingeladen und eingeteilt. Beim Bundesfreiwilligendienst für Menschen über 27 gelten andere Rahmenbedingungen. Diese können auf der FWD Homepage eingesehen werden Seminare Neben der täglichen Arbeit in den Einsatzstellen, spielen auch die Seminare eine entscheidende Rolle bei den Freiwilligendiensten im Sport. Jeder Freiwillige muss im Laufe des Jahres 25 Seminartage absolvieren (zwölf monatiger Freiwilligendienst). Je nach Freiwilligendienstform werden Seminartage direkt vom Träger organisiert, finanziert und durchgeführt. Hinzu kommen 5-10 freie Seminartage, die der Freiwillige gemeinsam mit seiner Einsatzstelle auswählt. Über die Seminare haben die Freiwilligen die Möglichkeit, eine Übungsleiter-, Trainer- oder Vereinsmanagerlizenz zu erwerben. Nikolai Kohl Team Seminare Fachlizenzen Am Anfang des Freiwilligenjahres verschicken wir eine Vorankündigung, in welcher alle Freiwilligen in Seminargruppen eingeteilt werden. Wir bieten neben den normalen Übungsleiterlizenzen im Breitensport auch diverse Fachlizenzen an: Übungsleiter-C Breitensport (LSB) Übungsleiter-C für Schul-FWDler (in den Ferien und mit Spezialblocklehrgang) 5
6 Übungsleiter-C Breitensport mit Schwerpunkt Handball (LSB/HVN) Trainer-C Kinder und Jugendliche oder Fitness und Gesundheit(NTB) Trainer-C Breitenfußball (NFV) Trainer-C Breitensport Tischtennis (TTVN) Trainer-C Breitensport Basketball (NBV) Tennisassistent bzw. C-Trainer Tennis (NTV) Vereinsmanagerlizenz (LSB) Auf Wunsch teilen wir alle Freiwilligen auch nach unserer Einteilung in ein anderes Fachseminar ein. Die angestrebten Wechsel sollten aus organisatorischen Gründen so schnell wie möglich beim ASCbekanntgegeben werden. Zwei Wochen vor dem Seminarbeginn erhalten alle Teilnehmer von uns eine Einladung per , in der alle wichtigen Informationen über die Unterkunft und den Ablauf vorhanden sind. Der Grund- und Aufbaulehrgang einer Ausbildungsreihe, die von uns organisierten Seminare, sind verpflichtend und werden als Einführungs- und Zwischenseminar genutzt. Abschlussseminare Am Ende des Freiwilligenjahres werden alle Freiwilligen in Abschlussseminare eingeteilt, die sie gemeinsam mit ihren Seminargruppen absolvieren. Diese Abschlussseminare gehören zu den von uns als Träger finanzierten und verpflichtenden Seminartagen. Unsere Abschlussseminare finden dieses Jahr zu folgenden Terminen statt: Edersee Langeoog Edersee Langeoog Baltrum Langeoog St. Peter Ording Edersee Politische Bildung Alle BFDler müssen zusätzlich zu einem Grund-, Aufbau- und Abschlusslehrgang an den Seminartagen der politischen Bildung teilnehmen. Die Seminare finden im Bildungszentrum am Ith statt. Diese Seminartage werden von uns organisiert und finanziert.die Themen der Seminare werden von uns in Kooperation mit dem Bildungszentrum am Ith erarbeitet und sollen möglichst sportnah sein. Außerdem werden während der Woche sportliche Inhalte aus den Spezialblöcken vermittelt. Freie Seminartage Zusätzlich zu den 15,bzw. 20 von uns organisierten Seminartagen(zwölf monatiger Freiwilligendienst), müssen alle Freiwilligen zehn, bzw. fünf freie Seminartage absolvieren, um die sie sich selber kümmern müssen. Die Freiwilligen haben die Möglichkeit sich im Internet, beim LandesSportBund Niedersachsen 6
7 e.v. oder bei der Sportjugend Niedersachsen zu informieren, aber auch Kurse an der Volkshochschule werden als freie Seminartage anerkannt. Entscheidend bei den freien Seminartagen ist, dass es sich um eine offizielle Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme handelt.die Finanzierung der freien Seminartage obliegt der Einsatzstelle. Hinweis: Um eine Übungsleiterlizenz zu erhalten, müssen neben dem Grund- und Aufbaulehrgang auch 40Spezialblocklerneinheiten (als 5 tägiger Block oder einzelnebausteine) und eine Erste Hilfe (16 LE) Ausbildung absolviert werden. Bei den Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen muss es sich um offizielle Maßnahmen handeln, weitere Infos zu möglichen externen Bildungsträgern finden Sie auf unserer Internetseite: ( Wann ist ein Seminartag ein Seminartag? Ein Seminartag ist ein Kalendertag, an dem mindestens 8 Lerneinheiten (LE, 1LE = 45 Minuten) in Form einer offiziell ausgeschriebenen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme vermittelt wurden. Es ist auch möglich, einen halben Seminartag anzuerkennen, wenn dieser mindestens 4 LE umfasst. Bei 5 Seminartagen müssen dementsprechend 40 LE nachgewiesen werden, die über mindestens 5 Kalendertage verteilt sein müssen. Verkürzter -/ verlängerter Freiwilligendienst In der Regel erstreckt sich ein Freiwilligendienst im Sport über 12 Monate (min. 6 und max. 18 Monate). Mit einer Verkürzung des Freiwilligendienstes benötigt der Freiwillige auch nur eine geringere Anzahl von absolvierten Seminartagen. Jedoch müssen immer mindestens 15 Seminartage absolviert werden. Bei einer Verlängerung des Freiwilligendienstes erhöht sich die Anzahl der Seminartage mit jedem Monat um mindestens einen Seminartag Mikroprojekte 7
8 Die Durchführung von Projekten im Freiwilligendienstwar schon immer ein wesentlicher Bestandteil zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Freiwilligen können und sollen sich bei den Projekten ausprobieren und wichtige Erfahrungen in der praktischen Arbeit sammeln. Im Jahr 2012 kam, zu den klassischen Jahresprojekten, die Möglichkeit auf, ein Mikroprojekt zu beantragen und durchzuführen. Bei den Mikroprojekten haben die Einsatzstellen die Möglichkeit, für die Projekte eine Förderung von bis zu 1.000,- zu erhalten. Neben eventuellen Mikroprojekten müssen die Freiwilligen weiterhin ein Jahresprojekt machen, ein Mikroprojekt kann nicht gleichzeitig ein FWD-Jahresprojekt sein! Förderbedingungen Jeder Verein, der Einsatzstelle der Freiwilligendienste im Sport ist, kann ein Mikroprojekt beantragen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der aktuelle Freiwillige der Einsatzstelle das Projekt durchführt. Die Mikroprojekte richten sich an alle jungen, engagierten Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. Die Antragstellung für Mikroprojekte erfolgt über den ASC Göttingen und muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beim ASC vorliegen. Die Projekte können erst nach Erhalt des Genehmigungsbescheides vom ASC Göttingen starten. Weitere Kriterien für ein Mikroprojekt sind, dass das Projekt in einem fest definierten Zeitraum abläuft und das diese im Jahr 2012 durchgeführt und abgeschlossen werden. Die Vereine können, vor allem, innovative Projektideen aus der Kinder- und Jugendarbeit fördern lassen. Schwerpunkte könnten sein: Öffentlichkeitsarbeit, integrative Sportentwicklung, Veranstaltungsorganisation, Erlebnispädagogik etc. Alle Druckerzeugnisse, die mit dem Projekt zusammenhängen, müssen folgenden Schriftzug beinhalten: Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder und Jugendplanes des Bundes (KJP) Förderungswürdige Ausgaben: Veranstaltungskosten (z.b. Raummiete, Unterkunft) Materialkosten (z.b. Geräte, bis höchstens 250,- ) Teilnahmegebühren Kommunikation (Gestaltung, Druck) Fahrtkosten(Keine Pauschalen) Lehr- und Arbeitsmaterial Honorare (ÜL-Kosten, Referentenhonorar, Trainerkosten, etc.) N adine Müller Team Seminare Alle entstandenen Kosten müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Dazu sind die Originalunterlagen erforderlich. 8
9 Der Nachweis von tatsächlich entstandenen Kosten erfolgt durch Rechnungs- und Ausgabebelege. Belege zum Nachweis sind in der Regel Original-Rechnungen und dazugehörige Original-Quittungen, bzw. Kopien von Kontoauszügen oder Kontoausdrucken beim Online-Banking. Der Zusammenhang zwischen Rechnungs- und Ausgabebeleg muss erkennbar sein. Für den Projektbericht und die dazugehörige Abrechnung stehen Formulare im Internet zur Verfügung, die die Freiwilligen nutzen müssen ( Rückmeldungen von den Teilnehmenden zu den Mikroprojekten Das Thema Mikroprojekte wurde von vielen Teilnehmern positiv aufgenommen. Die Mitarbeiter des ASC Göttingen machten bei allen Terminen noch einmal darauf Aufmerksam, dass auch für das Jahr 2012 noch Projekte gefördert werden können. Daraufhin entstanden verschiedene Diskussionen zu dem Thema und welche verschiedenen Projekte förderungsfähig sind. Es wurden viele Ideen gesammelt und in die Runde gegeben. Im Gegensatz zu der Projektdiskussion im Vorjahr wurde positiv hervorgehoben, dass die Möglichkeit besteht, Fördergelder für durchgeführte Projekte zu erlangen. Fazit für den ASC Göttingen Wir sind froh, das Thema Mikroprojekte in einer so ausführlichen Form in den Einsatzstellentreffen behandelt zu haben. Wir konnten in den Tagen und Wochen nach den Treffen ein erhöhtes Aufkommen von Anträgen auf Mikroprojekte verzeichnen. Dies zeigt uns, dass auch die Teilnehmer ein reges Interesse an diesem Thema hatten und haben. Ziel des ASC Göttingen ist es, möglichst viele Projekte im Jahr 2012 zu beantragen. Ausblick Mikroprojekte Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht zu 100 % sagen, ob uns die EuFis Gelder in dem gleichen Umfang zur Verfügung stehen wie in diesem Jahr, auch dieses Jahrhatten wir erst im Mai die Gewissheit über die Mittel. Falls uns die Mittel zur Verfügung stehen und wir dies auch frühzeitig kommunizieren können, gehen wir davon aus, eine hohe Anzahl von Mikroprojekten einreichen zu können. Die Vereine zeigen zum Ende des Jahres 2012 ein verstärktes Interesse an dem Thema und es ist nicht davon auszugehen, dass dieses nachlässt, da eine Projektförderung in dieser Höhe vielen Einsatzstellen die Möglichkeit bietet, jungen, engagierten Menschen die Chance zu geben eigene und innovative Projekte zu verwirklichen. Exkurs EuFiS EuFiS ist das Förderprogramm Engagement und Freiwilligenarbeit mit jungen Menschen im Sport aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Ausgangspunkt dieses Programms war eine drastische Kürzung der Förderung von sog. KDV-FSJlern, die ihr FSJ anstelle von Zivildienst durch das Bundesamt für den Zivildienst im Jahrgang 2009/10abgeleistet haben. Die Fördersumme von p. a. pro Freiwilligen wurde auf gesenkt. Mit bundesweit KDV-FSJlern im Sport ergab sich zu diesem Zeitpunkt ein Fehlbetrag von 5 Millionen Euro. Das BMFSFJ hat damals nach Gesprächen mit der Deutschen Sportjugend beschlossen, diese Summe durch das Förderprogramm EuFiS dem organisierten Sport zur Verfügung zu stellen. Obwohl der Anlass des Förderprogramms Kürzungen im FSJ-Bereich waren, dürfen diese EuFiS- Fördergelder nicht fürdas FSJ verwendet werden. 9
10 Eine Möglichkeit diese EuFiS-Mittel abzurufen sind Projekte von jungen Menschen im Jahr Verwaltung Das Jahr 2013 brachte auch für den Bereich Verwaltung einige Änderungen mit sich. Auf den Einsatzstellentreffen wurden diese Neuerungen den Teilnehmenden näher gebracht und erläutert. Vor dem FWD Die Freiwilligen müssen vor ihrem Freiwilligendienst einige verwaltungstechnische Angelegenheiten erledigen, damit vom ersten Tag des Dienstes alles gut läuft. Jeder Freiwillige muss dem ASC seine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sollte dies nicht geschehen, erhält der Freiwillige kein Taschengeld und es können keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ohne die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, sind die Freiwilligen nicht krankenversichert. Die Steueridentifikationsnummer kann bei Gemeinden und Finanzämtern beantragt werden, falls sie dem Freiwilligen nicht bekannt ist. Bis zu diesem Jahr konnten wir die Freiwilligen, die uns ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht haben zukommen lassen, auf Lohnsteuerklasse sechs melden, dies geht ab Daniel Reuter Team Verwaltung 10
11 dem Jahr 2013 nicht mehr. Des Weiteren ist es so, dass Freiwillige aus der Lohnsteuerklasse sechs Abzüge auf ihr Taschengeld haben, obwohl der Freiwilligendienst steuerfrei ist. Diese Abzüge können sich die Freiwilligen über den Lohnsteuerjahresausgleich im Folgejahr erstatten lassen. Der ASC Göttingen benötigt vor Beginn des FWD außerdem den vollständig ausgefüllten Personalbogen der Freiwilligen. In dem Bogen muss die Krankenkasse angegeben sein, in der der Freiwillige während seines Freiwilligendienstes versichert ist (keine Familienversicherung!). Mögliche anfallende Mahngebühren werden vom Taschengeld der Freiwilligen abgezogen. Alle Freiwilligen, die zu Beginn ihres FWD s noch minderjährig sind, benötigen zu Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung. Wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt, muss der Beginn des Freiwilligendienstes so lange verschoben werden, bis die Bescheinigung vorliegt. Die Erstuntersuchung kann kostenfrei beim Hausarzt durchgeführt werden. Einsatzstellen Für alle Einsatzstellen des Freiwilligendienstes im Sport wurden vom ASC Göttingen eigene Betriebsnummern beantragt, ohne diese können keine neuen Verträge erstellt werden. Die Betriebsnummer dient u.a. dazu, dass evtl. Fragen der Krankenkassen etc. direkt mit dem ASC Göttingen geklärt werden. Über die zusätzliche, vom ASC beantragte, Betriebsnummer werden ausschließlich die Freiwilligen der Einsatzstelle erfasst. Des Weiteren bleibt zu sagen, dass keine Verträge zurückdatiert werden können. Von allen Einsatzstellen (außer Schulen) benötigt der ASC umgehend die Steuernummer, diese ist dafür da, dass die Freiwilligen am Jahresende eine Jahresabrechnung erhalten. Krankenkassen Jeglicher Briefverkehr der Einsatzstellen mit Krankenkassen kann direkt über den ASC Göttingen erfolgen. Der ASC hat feste Ansprechpartner bei den verschiedenen Krankenkassen und falls sich Einsatzstellen direkt an die Krankenkassen wenden, könnte das zu langen Wartezeiten führen. Sollten Krankenkassen Kontakt mit den Einsatzstellen aufnehmen, können diese auf den ASC verweisen. Wenn Freiwillige krank sind, müssen die entsprechenden Krankmeldungen im Originalab dem 1. Tag (Zur Vorlage beim Arbeitgeber) zum ASC Göttingen geschickt werden, eine Kopie, Fax o.ä. reicht nicht aus. Die Durchschrift muss eigenständig zur Krankenkasse gesendet werden. 11
12 5. Präsentation Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung 12
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30. N ove m b e r in Hannover
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