30. N ove m b e r in Hannover

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1 FSJ-Sport.de Dokumentation FSJ-Einsatzstellentreffen N ove m b e r i n Hannover 04. November in Oldenburg 07. N ove m b e r i n Hannover 17. N ove m b e r i n Osnabrück 21. N ove m b e r in Göttingen 24. N ove m b e r in Lüneburg 30. N ove m b e r in Hannover 10. N ove m b e r i n Lüneburg (für Schulen) 15. N ove m b e r i n Hannover (für Schulen) 1

2 Inhalt 1 Dezentrale Einsatzstellentreffen 3 2 Programm 3 3 Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung 4 4 Themenbereiche der Einsatzstellentreffen Vergleich FSJ-BFD Seminare Projekte Bundesfreiwilligendienst Ü Präsentationen Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung 13 2

3 1 Dezentrale Einsatzstellentreffen Aufgrund der positiven Rückmeldungen zu den dezentralen Einsatzstellentreffen 2010 haben wir auch in 2011 mehrere Einsatzstellentreffen in den Städten Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Hannover und Lüneburg durchgeführt. Infolge der hohen Nachfrage im Vorfeld haben wir auch in diesem Jahr zwei Termine für Schulen angeboten. Leider mussten wir einen der beiden Termine wegen geringer Resonanz absagen. 2 Programm Uhr Empfang/ Imbiss Uhr Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung Freiwilligendienste Uhr Themen Vortrag von Frank Meinertshagen/ Ole Fröhlich Bundesfreiwilligendienst Seminare Projekte Bundesfreiwilligendienst Ü Uhr Austausch/ Abschluss 3

4 3 Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung Vortrag von Frank Meinertshagen bzw. Ole Fröhlich (ASC Göttingen) Frank Meinertshagen/ Ole Fröhlich berichteten über die Entwicklung der Freiwilligendienste im Sport in Niedersachsen. Zurzeit sind 600 Einsatzstellen anerkannt und 504 Freiwillige (313 FSJler, 191 BFDler) engagieren sich dort vor allem in der Jugendarbeit. Die Anzahl der Freiwilligen hat sich um 25% erhöht, welches auch auf den doppelten Abiturjahrgang zurück zu führen ist. Für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat der ASC Göttingen als Träger neue Tätigkeitsfelder entwickelt, um das ganze Spektrum der Möglichkeiten im BFD zu nutzen. Sport & Organisation, Sport & Wettkampf, Sporträume, Sport & Ältere und Sport mit Behinderten sind die neuen Einsatzgebiete der Freiwilligen. Nach einigen Wirrungen und Nachbesserungen (Kindergeld) rund um den BFD, sind dieser und das FSJ nahezu identisch. In Zukunft werden wir nur noch von dem Freiwilligendienst im Sport sprechen. Alle Einsatzstellen werden nach und nach für beide Freiwilligendienste anerkannt und die Freiwilligen werden von uns als Träger auf die beiden Freiwilligendienste verteilt. Mit dem Bundesfreiwilligendienst gibt es auch für die Einsatzstellen kleine Neuerungen. Für alle BFD- Einsatzstellen müssen Betriebsnummern beantragt werden, worüber nur die Freiwilligen abgerechnet werden. Durch die Beantragung der Betriebsnummern werden die Einsatzstellen automatisch zu Arbeitgebern, aber auch von der Umsatzsteuer befreit. Auch im FSJ werden ab dem Jahrgang 12/13 Betriebsnummern beantragt. Das Taschengeld wird aber weiterhin vom ASC Göttingen als Träger (im Auftrag der Einsatzstellen) ausgezahlt werden. Durch den Ausfall zugesagter Förderungen, wurde die Herabsetzung der geplanten Einsatzstellenkosten auf den Jahrgang 2012/13 verschoben. Ab dem zahlen die Einsatzstellen aus dem organisierten Sport für neue Freiwillige 350, Einsatzstellen außerhalb des organisierten Sports zahlen 500 monatlich 4

5 Die Präsentation ist angehängt. 4 Themenbereiche der Einsatzstellentreffen Schwerpunkte der diesjährigen Treffen waren die politischen Entwicklungen im Freiwilligendienst im Sport, der Bereich Seminare, Projekte und der Bundesfreiwilligendienst Ü Vergleich FSJ-BFD Für Freiwillige im FSJ oder BFD gibt es nur geringe Unterschiede. Die Anzahl der Urlaubstage ist gleich, das Taschengeld ist identisch, auch die Einsatzstellenkosten sind angepasst. Freiwillige aus beiden Bereichen müssen auch nach wie vor 25 Seminartage für ein reguläres Freiwilligenjahr absolvieren. Je nach Ausbildungswunsch werden Seminartage vom Träger finanziert. Für die BFDler werden Anfang April Seminare zur politischen Bildung angeboten, welche verpflichtend sind. Die BFDler werden auch dazu von uns eingeladen und eingeteilt. 4.2 Seminare Um ein FSJ oder BFD anerkannt zu bekommen, müssen alle Freiwilligen 25 Seminartage vorweisen. Diese Seminartage sollen den Freiwilligen weitere Anregungen und Ziele für die Zeit nach dem Freiwilligenjahr bieten. Von den 25 Seminartagen werden je nach Ausbildungswunsch zwischen 15 und 20 von uns organisiert und finanziert. Als Träger ist es unser Wunsch, dass die Freiwilligen am Ende ihrer Einsatzzeit etwas vorzuweisen haben, darum ermöglichen wir allen Freiwilligen die Ausbildung zum Übungsleiter oder Vereinsmanager. Fachlizenzen Am Anfang des Freiwilligenjahres verschicken wir eine Vorankündigung in welcher alle Freiwilligen in Seminargruppen eingeteilt werden. Wir bieten neben den normalen Übungsleiterlizenzen im Breitensport auch diverse Fachlizenzen: Übungsleiter-C Breitensport (LSB) Übungsleiter-C (NTB) Kinder und Jugendliche oder Fitness und Gesundheit Übungsleiter-C für Schul-FSJler (in den Ferien und mit Spezialblocklehrgang) Übungsleiter-C Breitenfußball (NFV) 5

6 Übungsleiter-C Breitensport Tischtennis (TTVN) Übungsleiter-C Breitensport Basketball (NBV) Übungsleiter-C Breitensport Handball (HVN) Tennisassistent bzw. C-Trainer Tennis (NTV) Vereinsmanagerlizenz (LSB) Auf Wunsch teilen wir alle Freiwilligen auch nach unserer Einteilung in ein anderes Fachseminar ein. Die Wechsel sollten aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Wochen vor dem Seminarbeginn passieren. Zwei Wochen vor dem Seminarbeginn, erhalten alle Teilnehmern von uns eine Einladung per , in der alle wichtigen Informationen über die Unterkunft und den Ablauf vorhanden sind. Der Grund- und Aufbaulehrgang einer Ausbildungsreihe, von uns organisierter Seminare, sind verpflichtend und werden als Einführungs- und Zwischenseminar genutzt. Abschlussseminare Am Ende des Freiwilligenjahres werden alle Freiwilligen in Abschlussseminare eingeteilt, die sie mit ihren Seminargruppen absolvieren. Diese Abschlussseminare gehören zu den von uns als Träger finanzierten und verpflichtenden Seminartagen. Unsere Abschlussseminare finden dieses Jahr zu folgenden Terminen statt: Edersee Edersee Langeoog Baltrum Langeoog Langeoog Landesturnfest Osnabrück Olympische Spiele, London St. Peter Ording Politische Bildung Alle BFDler müssen zusätzlich zu einem Grund-, Aufbau- und einem Abschlusslehrgang an den Seminartagen der politischen Bildung am Ith teilnehmen. Diese Seminartage werden von uns organisiert und finanziert. Darin enthalten sind entweder Teile der Vereinsmanagerausbildung oder ein Spezialblock der Übungsleiterausbildung. Freie Seminartage Zusätzlich zu den 15, bzw. 20 von uns organisierten Seminartagen, müssen alle Freiwilligen 10, bzw. 5 freie Seminartage absolvieren, um die sie sich selber kümmern müssen. Die Freiwilligen haben die Möglichkeit sich im Internet, beim LSB oder bei der Sportjugend Niedersachsen zu informieren, aber auch Kurse an der Volkshochschule werden unter Umständen als freie Seminartage anerkannt. Die Finanzierung der freien Seminartage obliegt der Einsatzstelle. 6

7 Hinweis: Um eine Übungsleiterlizenz zu erhalten, müssen neben dem Grund- und Aufbaulehrgang auch 5 Tage Spezialblocklehrgang und eine erste Hilfe Lizenz absolviert werden. Wann ist ein Seminartag ein Seminartag? Ein Seminartag sind 8 Lerneinheiten über jeweils 45 Minuten. Pro Wochentag, kann nur maximal ein Seminartag angerechnet werden. Interne Seminartage In der Einsatzstelle durchgeführte Seminare können nicht mehr als Seminartage anerkannt werden. Bitte lassen Sie Ihre Freiwilligen an Seminaren von externen Trägern teilnehmen. Weitere Infos zu möglichen externen Bildungsträgern finden Sie auf unserer Internetseite: ( 4.3 Projekte Die Durchführung von Projekten im Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport war schon immer ein wesentlicher Bestandteil zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Freiwilligen können und sollen sich bei den Projekten ausprobieren und wichtige Erfahrungen in der praktischen Arbeit sammeln. Seit dem Jahr 2011 sind diese Projekte ein wichtiger Baustein in der Gesamtfinanzierung der Freiwilligendienste im Sport. Projektberichte und die dazugehörigen Kostenabrechnungen werden von uns bei der Deutschen Sportjugend (dsj) in Frankfurt eingereicht. Wir erhoffen uns dadurch Mittel aus dem EuFiS-Projekt (Engagement und Freiwilligenarbeit im Sport) abrufen zu können, die in die Gesamtfinanzierung der Freiwilligendienste einberechnet sind. 7

8 Unser Ziel ist es, möglichst viele Projektberichte und abrechnungen aus dem Jahr 2011 zu sammeln und bei der dsj einzureichen. Pro Projekt können maximal abgerufen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns bei dem aktuellen Freiwilligendienst-Jahrgang (2011/12) dazu entschlossen, dass die Freiwilligen pro Kalenderjahr ein Projekt durchführen und dokumentieren sollen. Jedes der beiden Projekte soll nach Möglichkeit einen Wert von über erreichen. Es gibt neun verschiedene Kostenarten: Reisekosten (alle Belege von Zugfahrten aufheben; Fahrten mit Auto dokumentieren) Ausstattung (z.b. Geräte, Kleidung, Büromaterial); Belege sammeln Telefonkosten (es können pro Monat 20 pauschal abgerechnet werden) keine Belege nötig Portokosten (Nachweise durch Belege) Ausgaben für Veranstaltung (Belege sammeln) Lehr- und Arbeitsmaterial (durch Belege nachweisen) Honorare (ÜL-Kosten, Referentenhonorar, Trainerkosten, etc.) Miete (einmalig pauschal 150 für die Nutzung einer Sporthalle oder der Geschäftsstelle, wenn keine Rechnungen existieren) Und / Oder Miete mit Rechnung (Belege sammeln) Arbeitsleistung Dritter (hierfür musst du ein Gesprächsprotokoll führen: alle Gespräche, die du in Bezug auf das Projekt geführt hast, müssen mit Datum, Dauer und Anzahl der Personen dokumentiert werden). Dieser Punkt ist für die Abrechnung besonders wichtig. Es können pro Gesprächsstunde und Person 15 abgerechnet werden Mit Ausnahme der Telefon- und Mietkosten sowie der Arbeitsleistung Dritter müssen alle entstandenen Kosten mit Belegen nachgewiesen werden. Dazu sind die Originalunterlagen erforderlich. Der Nachweis von tatsächlich entstandenen Kosten erfolgt durch Rechnungs- und Ausgabebelege. Belege zum Nachweis sind in der Regel Original-Rechnungen und dazugehörige Original-Quittungen, bzw. Kopien von Kontoauszügen oder Kontoausdrucken beim Online-Banking. Der Zusammenhang zwischen Rechnungsund Ausgabebeleg muss erkennbar sein. Für den Projektbericht und die dazugehörige Abrechnung stehen Formulare im Internet zur Verfügung, die die Freiwilligen nutzen müssen ( Rückmeldungen aus der Praxis Der Themenbereich der Projekte wurde auf den meisten Einsatzstellentreffen intensiv diskutiert. Der Großteil der Einsatzstellen sieht durch das Dokumentationsverfahren einen unangemessenen Mehraufwand für die Freiwilligen und die Mentoren. Zudem sei die Vorgabe der Kostengrenze pro Projekt kontraproduktiv, da viele Einsatzstellen bewusst versuchen, die Projekte ohne oder mit geringen Kosten durchführen zu lassen. Ein weiterer Reibungspunkt war der Nachweis über die Kosten. Originalbelege können, wollen oder dürfen die Einsatzstellen nicht aus ihrer Buchhaltung nehmen. Zum Teil werden Projektkosten schon bei anderen Institutionen eingereicht und von diesen erstattet, so dass eine Doppelförderung entstehen würde. Die Tatsache, dass die Einsatzstellen Kosten belegen sollen, diese aber nicht erstattet bekommen, stieß bei vielen Teilnehmenden auf Unverständnis. Immer wieder gab es die Anregung, dass die tatsächlichen Kosten auch tatsächlich erstattet werden. 8

9 Einige Diskussions- bzw. Kritikpunkte kurz zusammengefasst: Erheblicher Mehraufwand für Freiwillige und Mentoren Kosten pro Projekt unrealistisch bzw. pädagogisch nicht sinnvoll Originalbelege werden nicht rausgegeben Kosten werden nicht erstattet Fazit für den ASC Göttingen Auf den Einsatzstellentreffen sind wir in der Regel mit folgendem Ergebnis auseinander gegangen: Die Einsatzstellen bemühen sich so viele Projekte wie möglich beim ASC Göttingen einzureichen. Die Grenze von muss nicht erreicht werden. Originalbelege werden nur mitgeschickt, wenn die Einsatzstelle darauf verzichten kann. Die Vorgabe für die Freiwilligen zwei Projekte durchführen zu müssen (eines in 2011 und eines in 2012) bleibt nicht bestehen. Die Kritik, Anregungen und Wünsche der Vertreter/innen der Einsatzstellen in Bezug auf Projekte im Freiwilligendienst nehmen wir zum Anlass, das aktuelle Verfahren zu überdenken und ggf. anzupassen. Dabei spielt zum Einen die verständliche Reaktion der Einsatzstellen auf unseren Treffen eine Rolle, zum Anderen unsere Erfahrungen mit dem Abrechnungssystem der dsj in Bezug auf die EuFiS-Mittel. Ausblick 2012 Für 2012 sind die EuFiS-Gelder nicht mehr in dem Umfang eingerechnet, wie sie es in 2011 waren. Das bedeutet, dass wir die Projekte nicht mehr in dem Maße benötigen, wie im Jahr Wir prüfen derzeit, ob es eine Möglichkeit gibt, den Freiwilligen die Kosten für ihr Projekt in einem gewissen Rahmen zu erstatten. Auf diese Weise könnten wir den Freiwilligen und den Einsatzstellen eine monetäre Wertschätzung zukommen lassen und die wichtige Arbeit in Projekten unterstützen. Exkurs EuFiS EuFiS ist das Förderprogramm Engagement und Freiwilligenarbeit mit jungen Menschen im Sport aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Ausgangspunkt dieses Programms war eine drastische Kürzung der Förderung von sog. KDV-FSJlern, die ihr FSJ anstelle von Zivildienst abgeleistet haben durch das Bundesamt für den Zivildienst im Jahrgang 2009/10. Die Fördersumme von p. a. pro Freiwilligen wurde auf gesenkt. Mit bundesweit KDV-FSJlern im Sport ergab sich zu diesem Zeitpunkt ein Fehlbetrag von 5 Millionen Euro. Das BMFSFJ hat damals nach Gesprächen mit der Deutschen Sportjugend beschlossen, diese Summe durch das Förderprogramm EuFiS dem organisierten Sport zur Verfügung zu stellen. Obwohl der Anlass des Förderprogramms Kürzungen im FSJ-Bereich waren, dürfen diese EuFiS-Fördergelder nicht für FSJ verwendet werden. Eine Möglichkeit diese EuFiS-Mittel abzurufen sind Projekte von jungen Menschen im Jahr

10 4.4 Bundesfreiwilligendienst Ü27 Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) für über 27-jährige stellt eine weitere Ergänzung zu den bisherigen Freiwilligendiensten dar und kann durch seine besonderen Rahmenbedingungen für viele Sportvereine und Verbände eine sinnvolle Unterstützung für den Verein sein. Einige Praxisbeispiele hierzu finden Sie am Ende dieses Abschnitts. Um Freiwillige über 27 Jahren in einer Einsatzstelle beschäftigen zu können, muss sich die Einsatzstelle zuerst über den ASC Göttingen von 1846 e. V. anerkennen lassen. Das Formular hierzu erhalten Sie auf Anfrage direkt beim ASC Göttingen. Wie bei den unter 27-jährigen auch, wählt die Einsatzstelle selbst die Freiwilligen aus. Selbstverständlich unterstützt der ASC die Einsatzstellen bei der Suche soweit wie möglich und kann Stellenanzeigen auf der Homepage veröffentlichen. Bei den über 27-jährigen macht es erfahrungsgemäß auch Sinn, die freien Stellenanzeigen in den lokalen Medien und Zeitungen zu veröffentlichen. Fakten zum BFD Ü 27: Kosten für Vereine, Verbände, etc. aus dem organisierten Sport betragen 180 pro Monat (unabhängig von der Stundenanzahl der Freiwilligen) Kosten für Schulen, Städte und Institutionen, die nicht dem organisierten Sport zugeordnet werden, betragen 250 pro Monat (unabhängig von der Stundenanzahl der Freiwilligen) Den Bundesfreiwilligendienst kann zu jedem 01. oder 15. eines Monats begonnen werden. Die Dauer ist 6-18 Monate. Nach dieser Zeit dürfen die Freiwilligen fünf Jahre keinen weiteren BFD- Vertrag unterschreiben, danach ist es wieder möglich. Freiwillige über 27 Jahren können auch weniger als 39 Stunden arbeiten, mindestens aber 21 Stunden pro Woche. Das Taschengeld staffelt sich wie folgt: 21-25,9 h = ,5 h = h = 250 Die Sozialversicherungsbeiträge werden komplett vom ASC 46 abgeführt. Seminare und Fortbildungen: 3 Seminartage werden vom ASC Göttingen organisiert und finanziert. Inhalte sind allgemeine und sportspezifische Themen, die auf die Zielgruppe zugeschnitten sind. Weiterhin hat jeder Freiwillige pro Jahr 500 für Seminare und Fortbildungen zur Verfügung, die über den ASC abgerufen werden können. Diese freien Seminartage sollen individuell ausgewählt werden und dem Wunsch der Freiwilligen entsprechen. 10

11 Bei einigen Personengruppen sind Besonderheiten bezüglich der Auszahlung des Taschengeldes zu beachten. Da dies eventuell auch schon bei der Auswahl der Bewerber mit zu berücksichtigen ist, wurde die nachfolgende Übersicht mit aufgenommen Minijob, Übungsleiterhonorare und Ehrenamtspauschale: Es ist möglich, den BFD neben einem Minijob zu machen, allerdings darf der BFD nicht in der gleichen Einsatzstelle stattfinden, in der auch der Minijob ausgeübt wird. Wenn die Freiwilligen zeitlich mehr arbeiten als in der Vereinbarung festgehalten ist, dürfen Übungsleiterhonorare für zusätzliche Übungsleitertätigkeiten gezahlt werden. Für zusätzliche Zahlungen neben dem BFD ist die Einsatzstelle verantwortlich und die üblichen Regelungen gelten. Sofern die Ehrenamtspauschale in der Satzung festgehalten ist, darf auch diese neben dem BFD ausgezahlt werden. Ehrenamtspauschale, Minijob und Übungsleiterhonorare werden also nicht auf den BFD angerechnet. 11

12 Praxisbeispiele (Warum und wie kann ich Freiwillige Ü 27 einsetzen?) Ehrenamtliche, die schon viele Jahre im Verein tätig sind, können zum Beispiel am BFD im Sport teilnehmen und erfahren auf diese Weise eine besondere Wertschätzung des Vereins (auch durch die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge). Viele ehrenamtlichen (oder hauptamtlichen) Mitarbeitende eines Vereins haben mehr Arbeit als sie schaffen können. Um die Vorstände und Helfer zu entlasten, können Freiwillige im BFD engagiert werden. Neue Projekte oder Veranstaltungen können mithilfe einer zusätzlichen und zuverlässigen Unterstützung angestoßen und durchgeführt werden. Hausmeister- und Platzwarttätigkeiten sind wichtig für den Verein, nun können im BFD auch Freiwillige in diesen Bereichen tätig werden und den Verein auf diese Weise unterstützen. Wie können Sie Freiwillige über 27 Jahren bei sich einsetzen? Tätigkeitsfelder, in denen Freiwillige des BFD (auch kombiniert möglich) arbeiten dürfen: Sport und Organisation (Verwaltung, Vorstandsarbeit, Veranstaltungen, Homepage, ) Sport und Wettkampf (Training, Betreuung, Leistungssport, ) Sporträume (Umwelt und Naturschutz, Pflege und Wartung der Sportstätten, ) Sport und Ältere (Einzelbetreuung, Fahrdienste, Sportangebote, ) Sport mit Behinderten (Betreuung, Projekte, Fahrdienste, Veranstaltungen, ) Sport mit Kindern und Jugendlichen 12

13 5 Präsentationen Einstieg, aktuelle Zahlen und politische Entwicklung 13

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