Kreissportbund Celle e. V. IM LANDESSPORTBUND NIEDERSACHSEN E. V.

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1 KSB Kreissportbund Celle e. V. IM LANDESSPORTBUND NIEDERSACHSEN E. V. Geschäftsstelle: Hafenstr. 9, Celle Telefon / Telefax / info@ksb-celle.de HOMEPAGE. Newsletter 02/2012 Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Celle e.v. ab 01. April 2012 Montag Donnerstag: Mittwoch: Donnerstag: Uhr Uhr Uhr Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Absprache möglich! Möchten Sie ein Vorstandsmitglied persönlich sprechen, entnehmen Sie bitte die Telefon-Nummer der Homepage des KSB Celle Die Geschäftsstelle des Kreissportbundes Celle e.v. ist in der Zeit vom August 2012 geschlossen. Wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien und einen erholsamen Urlaub mit vielen unvergesslichen Erlebnissen! Regionalkonferenz 2012 Der Kreissportbund Celle e.v. lädt alle Vereine/Fachverbände zu einer Regionalkonferenz ein. Unser Ziel ist es, alle Vereine/Fachverbände rechtzeitig vor dem nächsten Kreissporttag zu folgenden Themen zu informieren: Kooperation mit benachbarten Sportbünden; Beitragsanpassung LSB und KSB; Satzungsänderungen; Ganztagsschule & Verein. wann: Freitag, 21. September 2012, 19:00 Uhr, wo: im Kreistagssaal, Trift 26, Celle. Alle Vereine erhalten eine schriftliche Einladung mit separater Post. 2

2 Achtung Terminänderung!!! Anträge Sportstättenbau 2013 Planen Sie für 2013 eine Neubau- oder Sanierungsmaßnahme, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit der Geschäftsstelle, Sigrid Müller, Hafenstr. 9, Celle, Tel.: 05141/ ein Beratungsgespräch. Komplette Anträge für > Bestandsentwicklungsmaßnahmen sind bis spätestens 15. September 2012, > Bestandssicherungsmaßnahmen sind bis spätestens 15. Oktober 2012 an die Geschäftsstelle des KSB Celle zu richten. Später eingehende Anträge können aus technischen Gründen erst im Jahr 2014 Berücksichtigung finden. Die Antragsfrist beim Landkreis Celle ist auf den festgesetzt. Für alle Antragsteller ist das Qualifix-Seminar Sportstättenbau Von der Idee bis zur Nutzung am , 18:00 22:00 Uhr, in der Geschäftsstelle des KSB eine Pflichtveranstaltung. Antrag stellende Vereine, die die Teilnahme an diesem Seminar nicht nachweisen können, dürfen nach der derzeitigen Richtlinie nicht gefördert werden. Sollten Sie für 2013 eine Baumaßnahme planen, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich zu o.g. Seminar an. Kritikgespräche wirksam führen Feedback statt Vorwürfe Die Gleichstellungsbeauftragte des KSB Celle e.v., Martina Brockmann lädt zu o.g. Seminar ein: am , von ca. 17:00 Uhr Geschäftsstelle Kreissportbund Celle, Hafenstr. 9, Celle Max. Teilnehmerzahl: 12 Anmeldeschluss: 5. Oktober 2012 Referentin: Sabine Kühl Kosten: 15,00 für Vereinsmitglieder / 30,00 für Nichtmitglieder Die Ausschreibung ist diesem Newsletter als Anlage beigefügt. Ausbildungsbereich Soltau-Fallingbostel / Celle Termine für unsere Aus- und Fortbildungsangebote entnehmen Sie bitte unserer Lehrgangsbroschüre oder der Homepage des KSB Celle unter 3

3 TfT Seminarreihe Training für Trainer Neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Trends erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung. Mit der Seminarreihe TfT = Training für Trainer bieten wir aktuelles Wissen zu verschiedenen Themen, die im sportlichen Alltag relevant sein können. Dazu laden wir Übungsleiter mit und ohne Lizenz, Trainer, Jugendleiter sowie Interessierte herzlich ein. Die Kreissportbünde Celle (CE), Harburg-Land (H-L) und Soltau-Fallingbostel (SFA) bieten in Kooperation folgende Seminare an: Vom Kopf in die Füße CE Fadenspiele SFA Stressbewältigung SFA Lach-Yoga CE Alle Seminare finden jeweils von bis Uhr statt. Die Seminare des KSB Celle werden in der Geschäftsstelle, Hafenstr. 9, in Celle durchgeführt. Die Fortbildung wird zur Verlängerung der Übungsleiter-Lizenz Breitensport und der Juleica mit jeweils drei Einheiten anerkannt. Kosten: 10,00 /Seminar (Einzugsermächtigung) Anmeldungen : bis spätestens eine Woche vor der jeweiligen Maßnahme beim veranstaltenden KSB KSB Celle, Tel.: KSB Harburg-Land, Tel.: 04171/ KSB Soltau-Fallingbostel unter Tel Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Qualifix-Seminare beim KSB Celle 2. Halbjahr 2012 Fr :00 Uhr Lehrg.-Nr Qualifix- Sport- & Vereinsentwicklung Baustein 6 Sportstättenbau - Von der Idee bis zur Nutzung Referentin: Sigrid Müller 4 UE Meldungen bis zum Fr :00 Uhr Lehrg.-Nr Qualifix- Recht Baustein 4 Mitgliederversammlung ist Sache der Chefin/des Chefs Referent: RA Ch. Goergens 4 UE Meldungen bis zum Fr :00 Uhr Lehrg.-Nr Qualifix Recht Baustein 5 Medienrecht die (rechts)-sichere Homepage Referent: RA Ch. Goergens 4 UE Meldungen bis zum Anmeldungen bitte mit kompletter Anschrift und -Anschift an die Geschäftsstelle des KSB Celle e.v., Hafenstr. 9, Celle, info@ksb-celle.de Die Teilnahmegebühr beträgt 8,00 /Seminar und ist in bar am Lehrgangsabend zu entrichten. 4

4 Sportverein & Ganztagsschule Kooperationsvertrag Ein neuer Erlass des Nds. Kultusministeriums zum Einsatz von außerschulischen Partnern und Fachkräften in Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten bestimmt die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen. Der künftig gültige Kooperationsvertrag ist nicht im vollen Umfang deckungsgleich mit dem bisher vorliegenden Muster-Kooperationsvertrag. Um sicher zu gehen, dass auch weiterhin Sportvereine als Kooperationspartner im Ganztag von der Umsatzsteuer befreit sind, hat der LSB Niedersachsen e.v. den Kooperationsvertrag durch das Innenministerium und durch das Finanzministerium erneut prüfen lassen. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch künftig. Sie umfasst die reinen Sportangebote. Hausaufgabenbetreuung und Essensausgabe am Mittag sind davon ausgenommen. Der neue Mustervertag wird in Kürze auf der Homepage des KSB Celle e.v. zum Download eingestellt. Kontakt: Katja Koch Koordination Ganztagsschule & Verein Tel.: 05141/ Wichtig! -Anschriften von Übungsleitern Für eine schnelle sowie Zeit und Kosten sparende Kommunikation mit den Übungsleitern unseres Kreissportbundes benötigen wir deren gültige Anschriften und -Anschriften. In den nächsten Tagen werden wir dazu allen Vereinen auf dem Postweg einen Fragebogen übersenden. Bitte leiten Sie diesen schnellstmöglich an alle Übungsleiter ihres Vereins zur Erledigung weiter. Benötigt werden die allgemeinen Angaben aus unserem Fragebogen für Übungsleiter. Interessierte finden diesen Fragebogen bereits jetzt auf der Homepage des KSB Celle e.v. unter dem Download Ganztagsschulen und Verein. Fragen zur Zusammenarbeit mit Schulen sind freiwillig und müssen nicht zwingend beantwortet werden. Für eine schnelle Rücksendung an die KSB Celle e.v., Hafenstr.9, Celle bedanken wir uns schon heute! Übungsleiterbörse Als Service für unsere Vereine und Schulen haben wir auf der Homepage des KSB Celle e.v. eine Übungsleiterbörse eingestellt. Bei Bedarf veröffentlichen wir Ihre Suche nach qualifizierten Trainer/innen, Übungsleiter/innen oder Helfer/innen auf der Homepage. Ebenso können alle Trainer/innen, Übungsleiter/innen oder Helfer/innen sich an uns wenden, wenn sie ihre Tätigkeit in einem Verein oder einer Schule anbieten möchten. 5

5 Ski-Freizeit Ostern 2012 Ein tolles Erlebnis für die Jugendlichen und Erwachsenen des Kreissportbundes Celle war auch in diesem Jahr wieder die Skifreizeit in Natz/Südtirol. Besonders gut gemeint hatte es der Wettergott, der neben super Skipisten zum Teil sogar noch mit Neuschnee den Teilnehmern alle Möglichkeiten des Ski- und Snowboardfahrens ermöglichte. Neben den sportlichen Aktivitäten kam auch die Freizeit nicht zu kurz. Neben dem sportlichen Erlebnis wurden den Teilnehmern zahlreichen Möglichkeiten für ein Abendprogramm angeboten, die von allen gern angenommen wurden. In den Tälern Südtirols genossen alle eine herrliche Apfelblüte bei warmem Frühlingswetter. Einige Teilnehmer signalisierten schon am Ende der Freizeit ihr Interesse zur Teilnahme für das Jahr Anmeldungen und Informationen zu Freizeiten 2013 bitte erst ab Anfang September 2012 über Klaus Tietje, An der Lachte 12, Celle, Tel.: 05141/34467 oder die Geschäftsstelle des Kreissportbundes Celle e.v., Hafenstr. 9, Celle, Tel.: 05141/ Leitfaden zum Einsatz von Bildern in Printpublikationen und im Internet In der Vereinsarbeit stellt sich immer wieder die Frage der Vorgehensweise bei der Verwendung von Fotos im Internet. Der LandesSportBund Niedersachsen hat inzwischen in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten einen Leitfaden sowie eine Muster-Einverständniserklärung zum Einsatz von Bildern in Printpublikationen im Internet erstellt. Diesen Leitfaden setzen auch der LSB und der KSB Celle in ihren Geschäftsstellen ein. Den Leitfaden mit der Muster-Einverständniserklärung fügen wir diesem Newsletter als Anlage bei. 6

6 Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport Folgendes Schreiben des Landessportbundes Nds. e.v. vom geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis: Sehr geehrte Damen und Herren, der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Sport vor jeglicher Form von Gewalt ist dem LandesSportBund Niedersachsen mit seiner Sportjugend ein großes Anliegen. Die Vollversammlung der Sportjugend Niedersachsen und der Landessporttag haben im Jahr 2010 eine Verhaltensrichtlinie zur Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports beschlossen. Mitarbeitende und Engagierte in den Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden sind aufgerufen, sich mit dem Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport auseinander zu setzen und mit ihrer Unterschrift unter die Verhaltensrichtlinie zu dokumentieren, dass sie großen Wert auf den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierungen legen. Die Richtlinie zur Förderung der Aus- und Fortbildung des LSB und der Sportbünde wurde dahingehend geändert, dass ab dem alle Teilnehmenden an Lizenzausbildungen, die der LandesSportBund Niedersachsen in seiner Trägerschaft anbietet (ÜL C Breitensport, ÜL B Sport in der Prävention und Vereinsmanagement C) zum Lizenzerwerb diese Verhaltensrichtlinie unterschreiben müssen. Auch zur Verlängerung der o. a. Lizenzen muss die unterschriebene Verhaltensrichtlinie ab dem vorgelegt werden. Ebenso wurde das Verfahren des Lizenzentzuges bei Verstoß gegen diese Selbstverpflichtung in die o. a. Richtlinie des LSB aufgenommen. Die unterschriebene Verhaltensrichtlinie ist auch Voraussetzung für die Ausstellung bzw. Verlängerung der Juleica durch die Sportjugend Niedersachsen. Das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport wurde ab 2012 in alle Juleica-Ausbildungen der Sportjugend Niedersachsen und alle LSB-Lizenz-Ausbildungen verbindlich aufgenommen, d. h. in den Ausbildungen werden die Teilnehmenden darüber persönlich informiert. Zur Information der Übungsleiterinnen und -leiter, die ihre Lizenz verlängern möchten, haben wir ein Musterschreiben erstellt (s. Anlage). Wir bitten Sie herzlich, die in Ihrem Bereich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit diesem Schreiben zu informieren. Alle Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber deren Card in 2013 abläuft werden zentral von uns per informiert. Hinweis zur Handhabung: ÜL, die ihre Lizenz ohne Nachweis der unterschriebenen Verhaltensrichtlinie bei uns zur Verlängerung einreichen werden ab sofort über die neue Regelung informiert. Die Lizenz wird nicht verlängert und zurückgeschickt. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüße Karl-Heinz Steinmann Geschäftsführer Anlage - Schreiben an die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter - Verhaltensrichtlinie 7

7 Der Goldene Fisch /2012 Nach Auswertung des Schwimmwettbewerbes Der Goldener Fisch zeigten sich die Verantwortlichen mit dem diesjährigen Ergebnis sehr zufrieden. Insgesamt konnten den Schwimmern der Gruppen des Kreissportbundes Celle und des Behindertensportvereins Celle 73 Urkunden/Nadeln für eine erfolgreiche Schwimmsaison übergeben werden. Erfreulich war die Feststellung, dass sich in diesem Jahr an dem Wettbewerb, der bereits seit 1966 jährlich ohne Unterbrechung durchgeführt wird, wieder 11 neue Schwimmer beteiligten. Der Wettbewerb findet in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres im Celler Badeland statt. Nach den Teilnahmebedingungen wird Personen, die in dem gesetzten Zeitraum 15- mal die Bedingungen erfüllt haben, die Urkunden in Bronze überreicht. Die Urkunde in Silber erhält, wer die Bedingungen 20-mal erfüllt hat und Gold erhalten diejenigen, die mindestens 25-mal die Bedingungen erfüllt haben. Während in der KSB-Gruppe auch einige Urkunden mit Bronze und Silber verliehen wurden, bekamen alle Schwimmer des Behindertensportvereins Celle die Urkunde Gold. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön allen, die an der Abnahme beteiligt waren! Am 1. Oktober 2012 startet Der Goldene Fisch in gewohnter Weise im Celler Badeland. Neue Teilnehmer sind uns immer herzlich willkommen! Die Leistungskarten sowie die Bedingungen liegen im Celler Badeland aus. Interessierte wenden sich bitte an die Schwimmmeister. Bundesverdienstkreuz für Jochen von Frantzius Im Namen des Bundespräsidenten hat Celles Landrat Klaus Wiswe dem langjährigen Vorsitzenden des Kreissportbundes Celle und heutigem Ehrenmitglied, Jochen von Frantzius, für seine zahlreichen Verdienste in Politik und Sport das Bundesverdienstkreuz verliehen. (Foto: Müller CZ) ARAG-Sportversicherung informiert Auszug aus dem ABC der Sportversicherung: Vom Todesfall bis zum Verschulden Todesfall Im Rahmen der Unfallversicherung der Sportversicherungsverträge ist auch eine Entschädigungsleistung für Todesfälle vorgesehen. Die Versicherungssummen der jeweiligen Sportversicherungsverträge sind jedoch unterschiedlich und teilweise vom Alter, dem Familienstand und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder der Versicherten abhängig. Mitversichert sind auch Todesfälle, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der aktiven Teilnahme erlittenen 8

8 körperlichen Zusammenbruchs sind. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Unfallversicherung, weil bei diesen Todesfällen der Unfallbegriff (siehe unten) nicht erfüllt ist. Übungsleiter Übungsleiter sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages unfallversichert. Darüber hinaus besteht für diesen Personenkreis ggfs. auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Selbstverständlich besteht auch Versicherungsschutz für Übungsleiter im Rahmen der Haftpflichtversicherung, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig werden. Unfallbegriff Von einem Unfall im Sinne der vertraglichen Bestimmungen spricht man immer dann, wenn ein Versicherter durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Daraus ergibt sich, dass sogenannte innere organische Leiden (Krankheiten) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden (erweiterter Unfallbegriff). Veranstalter Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß des Sportversicherungsvertrages ist, dass der Veranstalter ein Verband oder Verein sowie Mitglied im Landessportbund oder Landessportverband ist. Wenn ein Verband oder Verein im Auftrag eines überregionalen Spitzenverbandes zum Beispiel Deutsche Meisterschaften, Europa- oder Weltmeisterschaften ausrichtet, besteht hingegen kein Versicherungsschutz, der jedoch durch eine Zusatzversicherung aufgefangen werden kann. Verkehrssicherungspflicht Unter einer Verkehrssicherungspflicht versteht man die Verpflichtung eines Jeden, der durch sein Tun oder Unterlassen eine Gefahrenlage geschaffen hat, die zur Abwendung eines Schadens von Personen und Sachen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So ist ein Verein beispielsweise dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Zugänge zu seinem Vereinsgrundstück keine größeren Unebenheiten aufweisen und dass sie im Winter von Schnee und Eis freigehalten werden. Mit den Ansprüchen aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht befasst sich die Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages. Verschulden Nicht jeder, der einen Schaden verursacht, muss ihn auch wieder gut machen. Als Voraussetzung einer Schadenersatzpflicht gilt in der Regel vielmehr, dass der Schadenverursacher schuldhaft gehandelt hat. Gemäß 823 BGB handelt derjenige schuldhaft, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig jemanden verletzt oder dessen Eigentum schädigt. Grob fahrlässig handelt hingegen derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Im Rahmen des Sportversicherungsvertrages besteht Versicherungsschutz für Schäden, die von einem Verein oder Verband oder seinen Mitgliedern leicht oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind dabei nicht versichert. Quelle: aragvid-arag 04/12 Termine 2012/ Letzter Abgabetermin für Anträge Sportstättenbau Bestandsentwicklungsmaßnahmen Regionalkonferenz für alle Vereine des Kreissportbundes Celle e.v. - Informationen/Veränderungen/Vorbereitung Kreissporttag 2013 im Kreistagssaal Letzter Abgabetermin Anträge Sportstättenbau - Bestandssicherungsmaßnahmen Registrierung neuer Übungsleiter-Lizenzen 2. Hj Anmeldung neuer Übungsleiter für 2013 beim KSB Celle Abgabetermin Übungsleiterabrechnung 2. Hj Kreissporttag im Stadthaus Bergen 9

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