Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen (LMH)
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- Christa Heike Seidel
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1 Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen (LMH)
2 Was ist das Länderspezifische Marktberatungsprogramm Hessen (LMH)? Bei der Erschließung neuer, vornehmlich weit entfernter und schwieriger Märkte sind kleine und mittlere Unternehmen oftmals auf fachkundige Beratungen durch Consultants und Deutsche Auslandshandelskammern angewiesen. Durch diese Beratungen zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sollen die Chancen in internationalen Märkten erhöht und die Informationslage über Auslandsmärkte verbessert werden. Weiterhin werden die wirtschaftlichen Risiken beim Eintritt in neue Märkte im Auslandsgeschäft reduziert sowie das vorhandene Know-how bei der Bewertung expandierender Märkte im Ausland zielorientiert eingesetzt. Die Beratungen können durch das LMH bezuschusst werden. Finanziert wird das Programm durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Grundlage für die Gewährung einer Förderung sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom
3 An wen richtet sich das Länderspezifische Marktberatungsprogramm Hessen? Kleine und mittlere hessische Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erwirtschaften deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft die sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz von einem oder mehreren größeren Unternehmen gemeinsam befinden (EU-definiertes Unabhängigkeitskriterium) Förderanträge können von Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, handwerksähnlichen Betrieben und Unternehmen des Groß- und Einzelhandels und im Bereich Dienstleistungen und Freie Berufe gestellt werden. Welche Beratungen können gefördert werden? Länderspezifische Marktberatungen außerhalb des Europäischen Binnenmarktes und der Europäischen Freihandelszone, z. B. zur firmenindividuellen Markterkundung, insbesondere bei der Untersuchung des firmen-, produkt oder leistungsbezogenen Potentials, der landestypischen Vertriebswege, der Qualitätsanforderungen, der lokalen und ausländischen Wettbewerber, der mittelfristigen Absatzchancen für das betreffende Produkt oder die Leistung für den Aufbau oder Ausbau eines Exportmarktes, insbesondere durch die Erarbeitung einer Marketingstrategie einschließlich des Auf- und Ausbaus eines Vertriebsnetzes, einer Werbestrategie und anderer Maßnahmen der Marktentwicklung
4 zum Aufbau oder Ausbau einer Präsenz vor Ort, insbesondere bei der Gründung einer Vertriebs- und Produktionsniederlassung, eines Joint Ventures sowie sonstiger Formen der Kooperation Für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone können Beratungen zur Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Kosten eines Beratungstages als Projektförderung. Hierbei sind mindestens zwei, in der Regel bis zu fünf Beratungstage förderfähig. Der Zuschuss beträgt bis zu 400,- Euro pro Beratungstag. Maßnahmen in den EFRE- Vorranggebieten für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Vorranggebiete*) genießen Priorität und der Zuschuss erhöht sich je Beratungstag um 50,- Euro. Innerhalb von drei Jahren werden je Antragsteller Beratungszuschüsse bis maximal 6.000,- Euro gewährt. Eine Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens in Höhe von mindestens 40% der Beratungskosten wird vorausgesetzt. *EFRE-Vorranggebiete sind zurzeit die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie im Regierungsbezirk Darmstadt der Odenwaldkreis, die Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach) und die Odenwaldgemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt).
5 Was muss veranlasst werden, um eine Förderung zu erhalten? Auswahl des Zielmarktes und Klärung des Beratungsbedarfs Informationsgespräch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer Kontaktgespräch mit einem akkreditierten Berater oder einer Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Einreichen des Zuschussantrages und der De-minimis-Erklärung, gemeinsam mit dem Angebot des Beraters / der AHK, bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen dem Unternehmen und dem Berater / der AHK nach Erhalt des Zuschussbescheides. Die Beratung darf erst nach Erhalt des Zuschussbescheides beginnen. Durchführung der Beratung Bericht des Beraters und des Unternehmens sowie Einreichen der Abrechnungsunterlagen
6 Weitere Informationen zum Länderspezifischen Marktberatungsprogramm Hessen erhalten Sie hier: Industrie- und Handelskammern in Hessen IHK Darmstadt Rhein Main Neckar Axel Scheer Reinstraße Darmstadt Tel: Fax: IHK Frankfurt am Main Michael Fuhrmann Börsenplatz Frankfurt am Main Tel: Fax: m.fuhrmann@frankfurt-main.ihk.de IHK Fulda Martin Räth Heinrichstraße Fulda Tel: Fax: raeth@fulda.ihk.de IHK Gießen-Friedberg Elvin Yilmaz Lonystraße Gießen Tel: Fax: yilmaz@giessen-friedberg.ihk.de
7 IHK Hanau Gelnhausen Schlüchtern Andreas Kunz Am Pedro Jung Park Hanau Tel: Fax: IHK Kassel Norbert Claus Kurfürstenstraße Kassel Tel: Fax: claus@kassel.ihk.de IHK Lahn-Dill Amin Moawad Am Nebelsberg Dillenburg Tel: Fax: moawad@lahndill.ihk.de IHK Limburg Alfred Jung Walderdorffstraße Limburg Tel: Fax: a.jung@limburg.ihk.de IHK Offenbach am Main Mirjam Schwan Frankfurter Straße Offenbach Tel: Fax: schwan@offenbach.ihk.de
8 IHK Wiesbaden Caroline Meumann Wilhelmstraße Wiesbaden Tel: Fax: Handwerkskammern in Hessen Kassel Bernd Blumenstein Scheidemannplatz Kassel Tel: Fax: bernd.blumenstein@hwk-kassel.de Rhein-Main Heike Schulz Hindenbugstraße Darmstadt Tel: Fax: aussenwirtschaft@hwk-rhein-main.de Wiesbaden Michael Steinert Bierstadter Straße Wiesbaden Tel: Fax: michael.steinert@hwk-wiesbaden.de
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