ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PROGRAMM THALYS CORPORATE FARES (TCF)
|
|
- Nora Mann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PROGRAMM THALYS CORPORATE FARES (TCF) 1. ANWENDUNG DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN THI FACTORY, Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Geschäftssitz Place Marcel Broodthaers 4, 1060 Brüssel, Belgien, eingetragen in der zentralen Unternehmensdatenbank im Register der juristischen Personen von Brüssel unter der Umsatz-Identifikationsnummer BE , verwaltet ein Programm für Unternehmen mit dem Namen THALYS CORPORATE FARES oder TCF. THI FACTORY schlägt Firmen das Thalys Corporate Fares ( TCF oder Corpo Fares ) Angebot vor, das sofort zu einer Preisermäßigung beim Kauf von Thalys Tickets bei zugelassenen Verkaufsstellen berechtigt (unabhängig vom Recht auf Beförderung). Das TCF Programm umfasst drei (3) nicht kumulierbare Angebotsniveaus je nach der Anzahl der TCF-Tickets, deren Kauf jedes Unternehmen im Laufe eines Jahres plant. Niveau 1 ist für Unternehmen anwendbar, die ab der ersten Reise ein jährliches Kaufvolumen zum TCF-Tarif bis 9,999Euro planen. Niveau 2 ist für Unternehmen anwendbar, die ein jährliches Kaufvolumen zum TCF-Tarif für bis ,99 Euro und Niveau 3 für Unternehmen, die ein jährliches Kaufvolumen zum TCF-Tarif von mindestens Euro planen. Die vorliegenden allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen (nachfolgend die Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen ) finden für jeden Mitgliedschaftsantrag auf Niveau 1 oder auf Niveau 2 für das TCF-Programm (nachfolgend das Programm ) Anwendung. Jede Gesellschaft, die die Mitgliedschaft am Programm beantragt, gibt an, zuvor die Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese ab dem Moment des Mitgliedschaftsantrags vorbehaltlos akzeptiert zu haben. Für die Mitgliedschaft auf Niveau 3 wird ein gesonderter, von diesen allgemeinen Bedingungen unabhängiger Vertrag geschlossen. 2. GEGENSTAND DES PROGRAMMS Gegenstand des Programms ist es, der Mitgliedsgesellschaft (wie nachfolgend definiert) beim Kauf von Corpo Fares Tickets zu den in Artikel 8 festgelegten Bedingungen umgehend eine Ermäßigung sowie andere Vergünstigungen zu gewähren, die im nachfolgenden Artikel 9 beschrieben sind. 3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thalys: bezeichnet den in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden vorhandenen Service für den Hochgeschwindigkeits-Schienenpersonenverkehr sowie die mit diesem Service verbundenen Marken und geschützten Zeichen. THIF: bezeichnet THI FACTORY, wie im vorstehenden Artikel 1 definiert. THIF betreibt und vertreibt direkt oder indirekt mit einer Zulassung als Eisenbahnunternehmen, einem Sicherheitszertifikat und zahlreichen Partnerschaften Serviceleistungen für den internationalen und nationalen Hochgeschwindigkeits-Personenverkehr in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden sowie damit zusammenhängende, zusätzliche oder zugehörige Serviceleistungen. Mitgliedsgesellschaft: bezeichnet die Gesellschaft, die die vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen akzeptiert und dessen Mitgliedschaft am Programm von THIF gemäß den vorliegenden Bestimmungen bestätigt wurde. Corpo Fares Ticket: bezeichnet das von der Mitgliedsgesellschaft im Rahmen des TCF Programms auf Niveau 1 oder Niveau 2 gekaufte Thalys-Ticket. 1
2 Booking-Code oder FCE-Code (Fiche Client Entreprise - Unternehmenskunde): bezeichnet die von THIF der Mitgliedsgesellschaft zugewiesene(n) Nummer(n), um Corpo Fares Tickets zu erwerben und um ihren Fahrscheinkonsum nachzuverfolgen. Diese Nummern sind von Personen, die nicht für die Mitgliedsgesellschaft arbeiten, weder übertragbar, noch verwendbar. Der FCE- Code ermöglicht es, im SNCF-Netzwerk Tickets zu kaufen, während der Booking-Code für die anderen Netzwerke gilt. Sollte die Gesellschaft bereits über einen Code verfügen, muss sie diesen THIF übermitteln. Fahrscheinkonsum: bezeichnet den Kauf von Corpo Fares Tickets, die für die Mitgliedsgesellschaft an den autorisierten Verkaufsstellen ausgestellt werden und für die der (die) FCE-Code(s) und/oder der (die) Booking-Code(s) nach dem in Artikel 7 beschriebenen Verfahren verwendet werden. Der Verbrauch versteht sich netto, d.h. nach Abzug der Ermäßigungen, die aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen unter Berücksichtigung eventueller Änderungen oder Stornierungen gewährt werden. Ticketless: bezeichnet den Service, mit dem man mit den Thalys-Zügen ohne einen physischen Fahrausweis reisen kann. Ticketless wird auch virtuelles Ticket genannt und ersetzt das traditionelle Papierticket. Der zugrunde liegende Transportvertrag ist digital und die Reiseinformationen (Name des Reisenden, Datum und Uhrzeit der Reise, Abfahrts- und Ankunftsbahnhof, Klasse usw.) werden elektronisch gespeichert, damit sie über verschiedene Kanäle eingesehen werden können. Ticketless gibt es für die Tarife Thalys Corpo Fares. TGB oder Toute Gare Belge/Alle belgischen Bahnhöfe: bezeichnet die Option für einen Sondertarif, mit dem man die Fahrt mit Thalys durch einen Anschluss in einem nationalen belgischen Zug verlängern kann oder zu einem Thalys-Bahnhof von jedem beliebigen belgischen Bahnhof gelangen kann. Der TGB-Tarif ermöglicht die Fahrt bis zu jedem belgischen Bahnhof und/oder von jedem dieser Bahnhöfe aus ab dem Vortag der Thalys-Hinfahrt und bis zum Folgetag der Rückfahrt. Comfort 1 und Comfort 2: bezeichnet die gebuchte Klasse. Standard bezeichnet den Tarif in Comfort 2 für sämtliche Thalys Züge, soweit Plätze zu diesem Tarif zugeteilt. Comfort bezeichnet den Tarif in Comfort 1 für sämtliche Thalys Züge, soweit Plätze zu diesem Tarif zugeteilt. Premium bezeichnet den Tarif in Comfort 1 für sämtliche Thalys Züge, soweit Plätze zu diesem Tarif zugeteilt. 4. VERFAHREN FÜR DEN PROGRAMMBEITRITT Das Programm ist für alle Unternehmen geöffnet, die Corporate Fares Fahrscheine über Vertriebskanäle erwerben möchten, die von THIF zugelassen sind, wie im Artikel 7 beschrieben. Um ihre Mitgliedschaft am Programm zu beantragen, muss jede Gesellschaft das beiliegende Mitgliedschaftsantragsformular von einem ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter ausfüllen und übermitteln lassen, wobei alle Felder ausgefüllt werden müssen. Nach Erhalt des Mitgliedschaftsantragsformulars kann THIF die beantragende Gesellschaft kontaktieren und nach weiteren Auskünften über die auf dem Formular angegebenen Daten bitten, um den/die Booking Code(s) oder FCE oder jegliche andere im Rahmen des Programms benötigte Information zu ermitteln. Innerhalb einer Frist von dreißig (30) Werktagen ab Empfang des Mitgliedschaftsantragsformulars bestätigt THIF der beantragenden Gesellschaft die Anmeldung und übermittelt THIF ihr die ihr zugeteilten Booking- oder FCE-Codes. 5. LAUFZEIT DER MITGLIEDSCHAFT AM PROGRAMM Die Anmeldung im Programm tritt ab dem ersten Tag des Folgemonats der Anmeldungsbestätigung in Kraft, gemäß der im Artikel 4 beschrieben Prozedur. Ab diesem Tag 2
3 wird die Gesellschaft offiziell Mitgliedsgesellschaft und kann für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten von den Konditionen und Vorteilen des Programms profitieren. Nach der obengenannten Laufzeit kann die Mitgliedsgesellschaft, sofern sie mindestens ein (1) Corpo Fares Ticket in diesem Zeitraum gekauft hat, bei THIF eine Verlängerung der Mitgliedschaft für eine Laufzeit von weiteren zwölf (12) Monaten beantragen. Dieser Antrag ist per an die in Artikel 6.1 genannte Adresse spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der oben genannten Laufzeit zu senden. 6. ENDE DER MITGLIEDSCHAFT AM PROGRAMM, AUSSCHLUSS UND ÄNDERUNG 6.1. Die Mitgliedsgesellschaft kann ihre Mitgliedschaft am Programm jederzeit kündigen. In diesem Fall muss sie ihre Entscheidung THIF per Einschreiben mit Rückschein oder per an die Adresse mitteilen. Die Mitgliedschaft gilt an dem ersten Tag des Folgemonats, in dem THIF das genannte Einschreiben oder die genannte empfangen hat, als gekündigt THIF behält sich das Recht vor, von Rechts wegen per Einschreiben mit Rückschein oder einfache an die von der Mitgliedsgesellschaft auf ihrem Mitgliedschaftsantragsformular angegebene Adresse jede Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, die Anwärtermitgliedsgesellschaft), die eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nicht einhält oder das Programm missbraucht oder es betrügerisch benutzt, unbeschadet jedweder Schadenersatzansprüche von THIF, umgehend vom Programm auszuschließen. Unbeschadet des vorstehenden kann THIF ebenfalls von Rechts wegen per Einschreiben mit Rückschein oder einfache an die von der Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, von der Anwärtermitgliedsgesellschaft) auf ihrem Mitgliedschaftsantragsformular angegebene Adresse jede Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, die Anwärtermitgliedsgesellschaft) umgehend vom Programm ausschließen, die Insolvenz angemeldet hat oder zahlungsunfähig ist, die ein gerichtliches Sanierungs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet oder Konkurs angemeldet hat, sich vorläufig auflöst oder auf eine sonstige Art und Weise ihren Betrieb einstellt. THIF kann schließlich jederzeit das Programm beenden oder es ändern, indem sie dies schriftlich per Schreiben oder per an die Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, die Anwärtermitgliedsgesellschaft) spätestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der Beendigung oder Änderung des Programms mitteilt Das Ende der Mitgliedschaft am Programm, der Ausschluss aus dem Programm und die Beendigung des Programms aus jeglichem Grund bewirken den sofortigen Verlust aller Vorteile und Privilegien in Verbindung mit dem Status der Mitgliedsgesellschaft. Das Ende der Mitgliedschaft am Programm, der Ausschluss aus dem Programm und die Beendigung des Programms aus jeglichem Grund geben keinen Anspruch auf einen Ausgleich oder Schadenersatz vonseiten von THIF an die Mitgliedsgesellschaft oder eine andere Gesellschaft. 7. BUCHUNG VON CORPO FARES TICKETS Die Corpo Fares Tickets können lediglich über die von THIF zugelassenen Kanäle gebucht werden. Als zugelassene Kanäle im Sinne dieses Artikels, gelten Reiseagenturen, die durch THIF zugelassen sind sowie die Unternehmensportale oder corporate sites vonthif Vertreibern: - SNCB : Corporate Online Booking ; - SNCF: Portail Entreprise ; - NS : Rail Corporate. Bei jeder Corpo Fares Ticket Buchung durch die Mitgliedsgesellschaft müssen die ihr gemäß Artikel 4 zugeteilten Booking- oder FCE-Codes angegeben werden. 8. MERKMALE DES ANSPRUCHS AUF ERMÄSSIGUNG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN 3
4 Das Programm gewährt der Mitgliedsgesellschaft während der im Artikel 5 festgelegten Laufzeit der Mitgliedschaft einen Anspruch auf umgehende Ermäßigung, deren Höhe und Modalitäten vom geplanten Kauf von Corpo Fares Tickets im Namen und für Rechnung der Mitgliedsgesellschaft in dem in Artikel 5 definierten Vertragsjahr abhängt. TCF Niveau 1: Jede Mitgliedsgesellschaft, die mindestens eine (1) Reise und einen Konsum an Corpo Fares Tickets in Höhe von weniger als ,00 Euro in dem in Artikel 5 definierten Vertragsjahr plant, hat Anspruch auf eine Ermäßigung von fünf (5) % beim Kauf von Corpo Fares Tickets auf den Referenzpreis der Premium und Comfort Tickets in Comfort 1 für maximal zwei Strecken in beide Richtungen, die beim Registrierungsverfahren ausgewählt werden (vorbehaltlich des Bestehens der Thalys-Verbindung für diese Zielorte). Diese Ermäßigung gilt nicht für die anderen Strecken oder für die anderen Tarife. TCF Niveau 2: Jede Mitgliedsgesellschaft, die in einem angemessenen Rahmen nachweisen kann, dass ihr Konsum in dem in Artikel 5 definierten Vertragsjahr einen Betrag von ,00 bis ,99 Euro Corpo Fares Tickets erreichen wird, hat sofort Anspruch auf eine Ermäßigung von (i) acht (8) % auf den Referenzpreis der Premium und Comfort Tickets (Comfort 1) beim Kauf von Corpo Fares Tickets und (ii) vier (4) % auf den Referenzpreis von umtauschbaren Standard Tickets (Comfort 2) beim Kauf von Corpo Fares Tickets für maximal drei Strecken, die beim Registrierungsverfahren ausgewählt werden (vorbehaltlich der Thalys-Verbindung für diese Zielorte). Diese Ermäßigung gilt nicht für die anderen Strecken oder für die anderen Tarife. An jedem Jahrestag des Beitritts der Mitgliedsgesellschaft zum Programm und sofern die Mitgliedschaft wie in Artikel 5 vorgesehen verlängert wird, kann sich ihr TCF Niveau in Abhängigkeit von ihrem für das folgende Jahr geplanten Konsum ändern. Wenn die Mitgliedsgesellschaft in einem angemessenen Rahmen nachweisen kann, dass sie einen jährlichen Konsum von mehr als ,00 Euro plant, hat sie Anspruch auf das TCF Niveau 3 und somit auf entsprechende Sonderermäßigungen nach der Unterzeichnung eines speziellen Thalys-Vertrags (unabhängig von diesen allgemeinen Bedingungen). Die oben beschriebenen drei (3) Niveaus für eine Ermäßigung sind unter keinen Umständen kumulierbar. Das Programm ermöglicht ebenfalls, ohne Zusatzkosten und auf ausdrücklichen Antrag der Mitgliedsgesellschaft, Tickets zum Corpo Fares Tarif TGB zu buchen. Die Corpo Fares Tickets werden namentlich auf die Arbeitnehmer der Mitgliedsgesellschaft ausgestellt, die geschäftlich für die Mitgliedsgesellschaft reisen, und dürfen nur von diesen benutzt werden. Die Mitgliedsgesellschaft wird gebeten, zwei (TCF Niveau 1) oder drei (TCF Niveau 2) der nachstehend aufgeführten Strecken auszuwählen und THIF mitzuteilen: STRECKEN FRANKREICH BELGIEN FRANKREICH NIEDERLANDE PARIS DEUTSCHLAND ABFAHRT - ZIELORT Paris Brüssel* Paris Antwerpen* Paris Lüttich* Lille Brüssel* Lille Antwerpen* Paris Rotterdam Paris Amsterdam Paris Schiphol Lille Rotterdam Lille Amsterdam Lille Schiphol Paris Aachen Paris Köln Paris Essen 4
5 BELGIEN NIEDERLANDE BELGIEN DEUTSCHLAND Paris Düsseldorf Paris Duisburg Paris Düsseldorf Flughafen Paris - Dortmund Brüssel Rotterdam* Brüssel Amsterdam* Brüssel Schiphol* Antwerpen Rotterdam* Antwerpen Amsterdam* Antwerpen Schiphol* Brüssel Aachen* Brüssel Köln* Brüssel Dortmund* Brüssel Duisburg* Brüssel Düsseldorf* Brüssel Düsseldorf Flughafen* Brüssel Essen* Lüttich Aachen* Lüttich Köln* Lüttich Dortmund* Lüttich Duisburg* Lüttich Düsseldorf* Lüttich Düsseldorf Flughafen* Lüttich Essen* * Die Mitgliedsgesellschaft kann die Option Toute Gare Belge / Alle belgischen Bahnhöfe (TGB) abschließen. Für jede der beiden ausgewählten Strecken teilt die Mitgliedsgesellschaft mit welche Teilstücke (Abfahrt-Zielort) sie interessieren. Die Umtausch- und Erstattungsbedingungen für das Corpo Fares Ticket sind wie folgt: - Volle Erstattung vor der Abfahrt und vierundzwanzig (24) Stunden nach der Abfahrt des Zuges, - Uneingeschränkter Umtausch vor der Abfahrt des Thalys, - Umtausch bis eine Stunde nach der Abfahrt am Abfahrtsbahnhof. Der Corpo Fares Tarif kann von der Mitgliedsgesellschaft nicht für eine Buchung für Reisegruppen von über neun (9) Personen in demselben Thalys an demselben Tag benutzt werden. Die Mitgliedsgesellschaft haftet alleine für die betrügerische Nutzung des Ermäßigungsanspruchs und anderer Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft am Programm durch ihre Arbeitnehmer. 9. ANDERE VERGÜNSTIGUNGEN DES PROGRAMMS Die Personen, die für die Mitgliedsgesellschaft zum Corpo Fares Tarif in Comfort 1 geschäftlich reisen, haben an demselben Tag, für den sie ein Thalys-Ticket gebucht haben, Zugang zu jedem Thalys-Zug, der dieselbe Strecke fährt, wobei nicht gewährleistet wird, dass sie einen Sitzplatz oder Verpflegung erhalten. Unbeschadet der zuvor beschriebenen flexiblen Auswahlmöglichkeiten wird im Falle einer Änderung empfohlen, um einen Sitzplatz und die Verpflegung am Sitzplatz in Comfort 1 zu erhalten, das Corpo Fares Ticketordnungsgemäß umzutauschen. Dies kann an einer der nachfolgenden Verkaufsstellen getan werden: * An der ursprünglichen Verkaufsstelle, * An den Schaltern der Thalys-Bahnhöfe in Belgien, den Niederlanden und Frankreich, * In den Thalys Lounges&More - In Köln 5
6 Adresse: im Bahnhof von Köln Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.00 bis18.45 Uhr und samstags von 8.00 bis Uhr - In Düsseldorf Adresse: gegenüber dem Ausgang Bertha-Suttner-Platz des Bahnhofs Öffnungszeiten: montags bis freitags von 7.30 bis18.15 Uhr und samstags von 7.30 bis16.30 Uhr - In Aachen: Im Bahnhof von Aachen Öffnungszeiten: montags bis freitags von 6.45 bis Uhr und bis Uhr, samstags von 9.00 bis18.00 Uhr * Per Telefon über den Service Direkter Umtausch: In Frankreich: täglich von 7 bis 22 Uhr, unter der Nummer (0,30 EUR/Min). In Belgien: täglich von 7 bis 22 Uhr, unter der Nummer (0,30 EUR/Min). In Deutschland: täglich von 7 bis 22 Uhr unter der Nummer (0,14 EUR/Min von einem Festnetzanschluss und 0,42 EUR/Min aus dem Mobilfunk). In den Niederlanden: täglich rund um die Uhr unter der Nummer (Kosten variieren je nach Anbieter). Der Sachbearbeiter gibt per Telefon die neuen Zug-, Wagen- und Platznummern durch, die auf das Ticket zu schreiben sind. Er gibt ebenfalls einen Zugangscode an, der dem Train Manager mitgeteilt werden muss. 10. HAFTUNG 10.1 Haftung der Mitgliedsgesellschaft Die Mitgliedsgesellschaft garantiert gegenüber THIF, dass ihre Arbeitnehmer, die diesbezüglich gebührend angewiesen werden müssen, die in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen einhalten. Die Mitgliedsgesellschaft haftet allein für die betrügerische Nutzung des Anspruchs auf Ermäßigung und der Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft am Programm und die Nichteinhaltung der gesamten in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Pflichten durch ihre Arbeitnehmer. Ungeachtet jedweder gegensätzlichen Klausel und unbeschadet aller anderen Rechte aufgrund der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder des anwendbaren Rechts, behält sich THIF das Recht vor, die Entschädigung für einen Schaden aufgrund eines Missbrauchs oder eines Verstoßes durch die Mitgliedsgesellschaft oder ihre Arbeitnehmer gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen zu erhalten Haftung von THIF Die Mitgliedsgesellschaft erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass der exklusive Gegenstand des Programms darin besteht, der Mitgliedsgesellschaft während der Laufzeit der Mitgliedschaft am Programm und gemäß den darin vorgesehenen Bedingungen einen Anspruch auf Ermäßigung der Preise der Thalys PremiumTickets (in Comfort 1) und Standard-Tickets in Comfort 2 zu gewährleisten. THIF schließt ausdrücklich jede Haftung für die der Mitgliedsgesellschaft oder ihren Arbeitnehmern von Drittunternehmen angebotenen Serviceleistungen (wie Autovermietungsunternehmen, Taxiunternehmen, Eisenbahnbeförderer usw.) aus, die nicht spezifisch Teil des Gegenstands des Programms sind. Die Mitgliedsgesellschaft akzeptiert ausdrücklich, dass die in den vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen beschriebenen Vergünstigungen von THIF während der Laufzeit des Programms geändert oder sogar gelöscht werden können, ohne dass solche Änderungen oder ein solches Löschen einen Anspruch auf eine Entschädigung vonseiten der THIF geben. Desgleichen hat die Mitgliedsgesellschaft keinen Anspruch darauf, eine Reklamation einzureichen, wenn eine Thalys- Verbindung für einen Zielort wegfällt. 6
7 Die Gesellschaft erkennt an und akzeptiert, dass der Verkauf der Corpo Fares Tickets im Rahmen des vorliegenden Vertrags ausschließlich von zugelassenen Verkaufsstellen (und somit insbesondere nicht von THIF) oder einem gesicherten Portal eines Distributors durchgeführt und bearbeitet wird. 11. ÜBERTRAGBARKEIT DER RECHTE UND PFLICHTEN Die Mitgliedsgesellschaft kann Dritten die Rechte und Pflichten aufgrund ihrer Mitgliedschaft am Programm nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von THIF übertragen. THIF kann die Rechte und Pflichten aufgrund der Mitgliedschaft der Mitgliedsgesellschaft am Programm nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Letztgenannten übertragen, THIF kann jedoch alle oder einen Teil der Rechte und Pflichten daraus an eine Gesellschaft der Thalys- Gruppe übertragen und/oder diese unterbeauftragen, indem sie dies der Mitgliedsgesellschaft in einem einfachen Schreiben mitteilt. Als Thalys-Gruppe gilt die Gruppe der Gesellschaften für die Organisation, Ausführung und den Vertrieb der Serviceleistungen/Produkte von Thalys. 12. AUSWEITUNG DER NUTZUNG DES PROGRAMMS Die Mitgliedsgesellschaft kann die Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft am Programm ebenfalls auf ihre Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen ausweiten, insofern die Mitgliedsgesellschaft diese kontrolliert. Hierfür muss die Mitgliedsgesellschaft vorher THIF schriftlich darüber in Kenntnis setzen und THIF eine Liste der genannten Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen übermitteln. Ein Unternehmen wird im Sinne des vorangehenden Artikel 12.1 kontrolliert: 1 wenn die Mehrheit der Wahlrechte aller Aktien, Anteile oder Gesellschafterrechte von der betroffenen Gesellschaft gehalten werden, 2 wenn ein Gesellschafter das Recht hat, die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder oder Geschäftsführer zu ernennen oder ihres Amts zu entheben, 3 wenn ein Gesellschafter aufgrund der Satzung der betroffenen Gesellschaft oder mit ihr abgeschlossenen Vereinbarungen die Kontrolle über sie hat, 4 wenn ein Gesellschafter aufgrund von mit anderen Gesellschaftern der betroffenen Gesellschaft abgeschlossenen Vereinbarungen über die Mehrheit der Wahlrechte der Aktien, Anteile oder Gesellschafterrechte dieser Gesellschaft hält, und/oder 5 im Falle der gemeinsamen Kontrolle Die Mitgliedsgesellschaft garantiert gegenüber THIF, dass ihre Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen sowie deren Arbeitnehmer, die diesbezüglich gebührend angewiesen werden müssen, die in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen einhalten. Die Mitgliedsgesellschaft ist gegenüber THIF allein für die Einhaltung der gesamten in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Pflichten durch ihre Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen und deren Arbeitnehmer verantwortlich. Ungeachtet jedweder gegensätzlichen Klausel und unbeschadet aller anderen Rechte aufgrund der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder des anwendbaren Rechts, behält sich THIF das Recht vor, die Entschädigung eines Schadens aufgrund eines Missbrauchs oder eines Verstoßes durch einen Standort, eine Filiale oder eine Zweigstelle oder deren Arbeitnehmer gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen zu erhalten. Insofern THIF die Mitgliedsgesellschaft gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 aus dem Programm ausschließen kann, kann sie dies vollständig oder teilweise tun, dies ist auch lediglich für einen/eine der Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen möglich. 13. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG THIF und die Mitgliedsgesellschaft verpflichten sich, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten, die ihr jeweiliges Land 7
8 abgeschlossen hat. Insbesondere verbieten sich THIF und die Mitgliedsgesellschaft unter anderem die Inanspruchnahme von Schwarzarbeit, illegaler Arbeit oder Zwangsarbeit sowie von Kinderarbeit. THIF und die Mitgliedsgesellschaft verpflichten sich des Weiteren, die jeweils für sie geltenden Umweltschutzgesetze einzuhalten. Sollte die Mitgliedsgesellschaft gegen eine dieser Verpflichtungen verstoßen, kann THIF sie unter Anwendung von vorstehendem Artikel 6.2. vom Programm ausschließen. 14. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT Das Programm und die vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Jedwede Streitigkeit hinsichtlich des Abschlusses, der Anwendung und der Auslegung der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen werden den Gerichten von Brüssel vorgelegt. 15. SONSTIGES Falls personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen verarbeitet werden, verpflichten sich THIF und die Mitgliedsgesellschaft, ihren Verpflichtungen gemäß den europäischen und nationalen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz-Grundverordnung ). Keinesfalls kann die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Anspruchs oder Rechtsmittels, die in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder gemäß den geltenden Gesetzen vorgesehen sind, als Verzicht auf diesen Anspruch oder dieses Rechtsmittel ausgelegt werden und auch keinen solchen Verzicht bewirken. Desgleichen kann die Ausübung eines Anspruchs oder Rechtsmittels als Verzicht eines anderen Anspruchs oder Rechtsmittels (in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder gemäß den geltenden Gesetzen vorgesehen) ausgelegt werden und auch keinen solchen Verzicht bewirken. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen von einem laut Gesetz zuständigen Gericht als nichtig, gesetzeswidrig oder unanwendbar erklärt werden, werden hierdurch die anderen Bestimmungen nicht nichtig, gesetzeswidrig oder unanwendbar, sondern bleiben weiterhin gültig. Die Parteien werden die nichtige, gesetzeswidrige oder unanwendbare Bestimmung durch eine neue Klausel ersetzen, die bestmöglich dem Zweck der ursprünglichen Klausel entspricht. 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Nutzungspflicht. Art. 2 Gegenstand. Art. 3 Zugriffsberechtigung. Art. 4 Legitimationsmerkmale. Vom Regl.
Richtlinie Meldeplattform RLRMP Richtlinie betr. die Nutzung der elektronischen Meldeplattform für Meldepflichten gemäss Art. 9 Regelmeldepflichtenrichtlinie (Richtlinie Meldeplattform RLRMP, RLMR) Vom
Teilnahmebedingungen 1 Gewinnspiel 2 Teilnehmer 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen Die SPORT1 GmbH (nachfolgend SPORT1 genannt) bietet auf der Website www.sport1.de verschiedene Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet
Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen
Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Diese Allgemeinen gelten für alle Käufe von Kinepolis-Produkten, die über die Website erfolgen und die keinen gewerblichen Zwecken dienen. Käufe für gewerbliche Zwecke unterliegen den für gewerbliche Kunden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Guestlist.ch AG Stand Juni 2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN I. GELTUNG Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Guestlist AG ("AGB") gelten für jeden Benutzer
AGB. 1. Vertragsparteien
AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Rohrer & Vogt Marketing AG, Föhrenweg 18, FL-9496 Balzers ( RVM ) und den Fahrzeughaltern. 1. Vertragsparteien RVM
Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07
Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VERLEIH PERSONAL UND VERLEIH/VERKAUF MATERIAL
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VERLEIH PERSONAL UND VERLEIH/VERKAUF MATERIAL 1.0 Angebote und Preisänderungen 1.1 Alle von RBC abgegebenen Angebote sind unverbindlich. 1.2 RBC behält sich jederzeit das Recht auf
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )
Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen
Willst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden AGB als PDF downloaden Wir, Die Haushaltshelden betreiben die Webseite www.die-haushaltshelden.de. Über diese Seite vermitteln wir Arbeitnehmer für
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung Bei der erstmaligen Abgabe des Hundes erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Hamburger Doglounge für alle Hundetagesstättenverträge
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. (Festanstellung) 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen haben unmittelbare
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
toconnect GmbH Werftestrasse 4 CH-6005 Luzern Leadtool.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab dem 5. November 2012 Die toconnect GmbH mit Sitz im schweizerischen Luzern (nachfolgend «toconnect»)
Übersicht AGB Courierfusion
Übersicht AGB Courierfusion 1. Vorbemerkungen / Gegenstand des Vertrags 2. Zustandekommen des Vertrags 3. Leistungspflichten / Testphase 4. Allgemeine Sorgfaltspflichten des Nutzers 5. Systemnutzung /
Allgemeine Geschäftsbedingungen "einfachverheiratet.de"
Allgemeine Geschäftsbedingungen "einfachverheiratet.de" I. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Hochzeitsportals einfachverheiratet.de durch Verbraucher, die
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47
BESONDERE BEDINGUNGEN PREPAID-ANGEBOT
BESONDERE BEDINGUNGEN PREPAID-ANGEBOT Stand 07. Juni 2010 1 VERTRAGSGEGENSTAND Im Rahmen des Vorausbezahlungs (Prepaid)-Angebots kann ein Kunde ein Prepaid-Konto (Guthabenkonto) einrichten mit der Möglichkeit
Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele der Hochburg GmbH & Co. KG Veranstalter der Gewinnspiele ist die Hochburg GmbH & Co.
Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele der Hochburg GmbH & Co. KG Veranstalter der Gewinnspiele ist die Hochburg GmbH & Co. KG Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in
Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website
Teilnahmebedingungen Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website www.zeig-uns-deine-heimat.de 1. Wettbewerb 17.05.2016 bis 31.07.2016 1.1 Die COMPASS GmbH führt einen Video-Wettbewerb über die eigens
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien
Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )
Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum
Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der Perfekt Finanzservice GmbH
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der Perfekt Finanzservice GmbH Anschrift Perfekt Finanzservice GmbH Augustinusstraße 9B 50226 Frechen Kontakt Telefon: 02234/91133-0 Telefax: 02234/91133-22
zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Gerlingen, Stand 27.05.2016 I. Allgemeines, Vertragsgegenstand, Änderungen 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen a) Die Firma Matthias
WÜRZBURGER GRILLSCHULE
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise
Reseller Vertrag für Dedizierte Server Kunden. zwischen. der. STRATO AG Pascalstraße 10 10587 Berlin. im folgenden STRATO. und
- MUSTERVERTRAG - Bitte senden Sie dieses Formular per FAX an 030-88615 245, oder auf dem Postweg an: STRATO AG - Kundenservice Dedicated Server - Pascalstraße 10 10587 Berlin Nur zur Einsichtnahme! Zum
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets (DB Job-Tickets) Gültig vom 1. August 2003 an Herausgeber: UB Personenverkehr, PMP 2, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main 1. DB Job-Tickets
RICHTLINIE DES RATES vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (77/249/EWG)
1977L0249 DE 01.05.2004 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 22. März
Vereinbarung über die Veränderung des Verfahrens der Rechnungsstellung
Vendor-Nummer: Dealpoint Nummer dieser Vereinbarung über die Änderung des Verfahrens der Rechnungsstellung: Vereinbarung über die Veränderung des Verfahrens der Rechnungsstellung [bitte einfügen] Diese
MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort
MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS zwischen Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort nachfolgend Darlehensnehmer genannt und Titel Vorname
' ($) 2 6'#! /4 2& ' /4! 2*!#! /4! +,%) *$ + -.!
!"#" ! "# $ ! "# $# % & ' '( )!!!# * #!#!+## #!#! ',#!#- & -!! &!./# & 0+.!! 0!!#!#!)!.!!00! && - &* 1!(!+- &2 "!00! & & & " #$%$& " * 3!!' * * /#./#! * *& /##4! * ** /##' * *2 54+(!+! * ' ($) *$ 2,+!!
Impressum und Kontaktdaten
Kontaktdaten Impressum und Kontaktdaten GOSGOH ist eine Produktmarke der 3Hmed GmbH Anschrift: 3Hmed GmbH Orthopädietechnik & Sport Pforzheimer Str. 176 Eingang 3 4 D-76275 Ettlingen Telefon: +49 (0) 7243
Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)
Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Vertrag über Dienstleistungen einer/eines externen Datenschutzbeauftragten nach 4f Bundesdatenschutzgesetz -"BDSG"- zwischen vertreten
Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
Datenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
Nutzungsbedingungen science-results.net
Nutzungsbedingungen science-results.net Die Nutzungsbedingungen regeln den Umgang der Nutzer untereinander und der Nutzer mit science-results.net. Alle beteiligten Parteien sollen ehrlich, rücksichtsvoll,
Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten.
http://www.semling.ch/bytepix/user/showtext.php?what=agb Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen semling fotografie & Foto-Mail
3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die
VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)
VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch
Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen)
Anlage IV.1a (Konsortien) Anlage V.5a (Hochschulen) Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) Fachhochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer
Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders
Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders JA, ich möchte Teil des heartleaders-netzwerkes sein und die Wirtschaft verändern! Ich beantrage die Mitgliedschaft als Trainer, Berater, Coach (Monatsbeitrag
Bayern-Tickets und Bayern-Tickets Single werden unbefristet angeboten.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Single Gültig ab 12.12.2010 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
Verfahrensgrundlage Vergabe von Registrierungskennzahlen für Informationsobjekte
Verfahrensgrundlage Vergabe von Registrierungskennzahlen für Informationsobjekte März 2006 Version 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Ziel und Zweck des Registers... 3 3 Mitteilungspflicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Talisman Prämienprogramm der Hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH
1. Geltungsbereich Das Prämienprogramm Talisman ( Talisman ) wird von (HgD) Auestr. 5-9, D-77761 Schiltach durchgeführt. Das Verwalten sowie die Versendung der Prämien erfolgt durch die IPO Prämien Services
Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH
1 Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH 2 Präambel Die nachstehenden Bedingungen gelten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung der signpos Software. Auf diese Bedingungen
2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen Hierin werden die Reisebedingungen der Vermittlungsgeschäfte für Buchungen aus dem Programm von www.seychelles-info.com, die über das Reisebüro Bunte Urlaubswelt Harald Schobesberger
Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 88 Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Brüssel, 3.VI.1976 Amtliche Übersetzung der Schweitz
IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen
IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen zwischen den Vertragspartnern [Unternehmensname1] [Straße1] [Nummer1] [Postleitzahl1] [Ort1] [Land1] und
3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.
Beförderungsbedingungen Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Gültig ab 0.06.0. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr),
Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen
Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen Bestimmungen für die
Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
Teilnahmebedingungen VAPIANO PEOPLE
Teilnahmebedingungen VAPIANO PEOPLE 1. Teilnahme am VAPIANO PEOPLE Programm Die Vapiano International Marketing GmbH mit Sitz in der Kurt-Schumacher-Str. 22 in 53113 Bonn betreibt das VAPIANO PEOPLE Programm.
BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen
BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung
ÄNDERUNGSANTRÄGE 28-38
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 12.1.2012 2011/0204(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 28-38 Entwurf einer Stellungnahme Elena Băsescu (PE475.906v01-00) Europäischer Beschluss zur
Lizenzvertrag. zwischen. Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth. - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und
Lizenzvertrag zwischen Oberfranken Offensiv e.v. Maximilianstraße 6 95444 Bayreuth - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und - nachfolgend Lizenznehmer genannt - nachfolgend beide gemeinsam Parteien genannt
DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN ZUM VERHALTENSKODEX FÜR DIE MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH FINANZIELLE INTERESSEN UND INTERESSENKONFLIKTE
DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN ZUM VERHALTENSKOX FÜR DIE MITGLIER S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH FINANZIELLE INTERESSEN UND INTERESSENKONFLIKTE BESCHLUSS S PRÄSIDIUMS vom 15. April 2013 Kapitel: 1. Geschenke
Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
Allgemeine Bedingungen. für die. Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C
Allgemeine Bedingungen für die Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C Präambel Der Kunde möchte einen Domainregistrierungsvertrag mit der 1API GmbH über die Registrierung einer.berlin Domain
L i z e n z v e r t r a g
L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend
Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald
Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den
NÖVOG. AGB Bildarchiv GÜLTIG AB 1.1.2012. Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten
NÖVOG AGB Bildarchiv GÜLTIG AB 1.1.2012 Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich, subsidiäre Geltung Urheberrecht... 3 2 Bestellung, Vertragsabschluss... 3 3 Zurverfügungstellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)
Abkommen. zwischen. der Österreichischen Bundesregierung. und. der Regierung der Republik Polen. über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
BGBl. III - Ausgegeben am 18. November 2014 - Nr. 218 1 von 9 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)
(a) einem schwerwiegenden und vorsätzlichen Vertragsverstoß, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
Weiterempfehlungsbedingungen Präambel Über dieses Weiterempfehlungsprogramm können sich bestehenden Kunden der quantilope GmbH, Hammerbrookstraße 47a, 20097 Hamburg ( quantilope ) durch die Werbung von
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen der Fraport AG Werkleistungen 2 1. Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsparteien
Datenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit
Freigabemitteilung 48 Version: 3.60
Freigabemitteilung 48 Version: 3.60 System: DFBnet Pass Speicherpfad/Dokument: 111025_DFBnet-Pass_3 60 Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 25.10.2011 25.10.2011 25.10.11 25.10.2011 Version:
I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin
Sonder- und Anerkennungstarif auf der Insel Usedom gültig für das Mitgliedsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern: Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf Gültig ab:
08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum
Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.
AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,
Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II
Vereinbarung zum Einsatz in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II zwischen GbR Neue Sülze 5 6, 21335 Lüneburg Telefon (0 41 31) 26 660-0 Telefax (0 41 31) 26 660-20 und Name, Vorname Geburtsdatum
E-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rettungsdienst Kooperation (-Akademie), Esmarchstraße 50, 25746 Heide, für die Buchung und Durchführung von Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen
Teilnahmebedingungen der Aktion Modernisierung PLUS
Teilnahmebedingungen der Aktion Modernisierung PLUS 1. Veranstalter Veranstalter der Aktion Modernisierung PLUS (nachfolgend kurz die Aktion ) ist die Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Berghauser Str.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Geltungsbereich a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Ideas Embedded GmbH (Betreiberin)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel aspiricus.ch ist eine Internet-Plattform der aspiricus ag, welche den kleinen und mittleren NPO s der Schweiz ein billiges, einfach zu bedienendes Portal, die einfache
Besonderheiten der Beweiserhebung im EPG-Verfahren
Besonderheiten der Beweiserhebung im EPG-Verfahren Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens Universität Osnabrück Verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen Prozessuale Mitwirkungspflichten der Parteien Gleichstellung
Die Website oder unsere betreffenden Dienstleistungen können zeitweilig aus verschiedenen Gründen und ohne Vorankündigung nicht verfügbar sein.
Nutzungsbedingungen Die Website Eislaufbörse ECZ-KLS (nachfolgend die "Website") gehört der Kunstlaufsektion ECZ (nachfolgend "KLS-ECZ.CH" oder "wir", "uns", etc.), welche sämtliche Rechte an der Website
Dienstvereinbarung. über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice over IP basierenden Telekommunikationssystems. an der Freien Universität Berlin
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice over IP basierenden Telekommunikationssystems an der Freien Universität Berlin 31. Juli 2009 Gliederung der Dienstvereinbarung über den
Mobilitätsvereinbarung für Personalmobilität zu Lehr-/zu Fort- und Weiterbildungszwecken
13. Mai 2015, NA DAAD Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, zu Fort- und Weiterbildungszwecken Gelb hinterlegte Bereiche bitte ausfüllen. OTH REGENSBURG
L a n d p a c h t v e r t r a g
L a n d p a c h t v e r t r a g für Acker- und Grünland (Einzelgrundstücke) zwischen der Ortsgemeinde M i c h e l b a c h, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Hans Jürgen Härter, Südhang 6, 56288 Michelbach