Gefahr einer Verrechtlichung des Sterbens begegnen

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1 Debatte zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen Gefahr einer Verrechtlichung des Sterbens begegnen Berlin (21. Januar 2009) - Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) sehen die Gefahr, dass durch eine gesetzliche Regelung über Patientenverfügungen eine Verrechtlichung des Sterbens gefördert wird. Vor dem Hintergrund der heutigen Ersten Lesung der beiden Gesetzentwürfe der Abgeordneten Zöller und Faust et al. sowie Bosbach et al. über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen im Deutschen Bundestag haben beide Organisationen zu diesen Fragen gemeinsam Stellung bezogen. Eine gesetzliche Regelung, wie sie sich mit den drei vorliegenden Gesetzentwürfen zum jetzigen Zeitpunkt in der Diskussion befindet, verkennt die ihr innewohnenden Limitationen, dies sagte Prof. Dr. 1 / 5

2 Thomas Klie, Past Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG), das Dilemma der praktischen und ethischen Entscheidungsfindung für Ärzte, Angehörige und rechtliche Vertreter lässt sich durch eine gesetzliche Regelung nicht lösen, so Prof. Dr. Klie. Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV wies darauf hin, dass es vor allem darauf ankomme, dass in Krankenhäusern, Heimen und der häuslichen Versorgung eine reflektierte Praxis verankert wird, mit der dem Willen von Patienten, die sich nicht mehr äußern können, in der jeweils individuellen Situation Rechnung getragen werden kann. Entscheidend ist, menschenwürdige Bedingungen für Betroffene in dieser letzten Lebensphase zu schaffen. Dafür müssen die Ressourcen durch Politik und Kassen bereitgestellt werden, so Dr. Weihrauch weiter. Die seit langem geführte Diskussion um eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen setzt sich mit der Frage auseinander, wie dem maßgeblichen Selbstbestimmungsrecht am Lebensende Geltung verschafft werden kann. Es gehört zu den zentralen Anliegen der Hospizbewegung und Palliativversorgung ebenso wie der Gerontologie und Geriatrie, Menschen in der letzten Lebensphase ein würdevolles 2 / 5

3 Leben und Sterben ihren Wünschen entsprechend zu ermöglichen, die Rechtsunsicherheit in schwierigen Situationen aber ist geblieben. In dieser Situation wies die Schirmfrau des DHPV, MdB Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, als Mitunterzeichnerin des heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurfes der Abgeordneten Zöller und Faust et al. darauf hin: Der Wille der Patienten und Sterbenden gilt. Schon heute. Wer meint, durch gesetzliche Detailregelungen den Prozess des Sterbens regeln zu können, täuscht sich und die Betroffenen. Wir brauchen nur ganz wenig neue Regelungen, z. B. dass immer geprüft werden muss, ob der in der Patientenverfügung niedergeschriebene Wille des Patienten auch die aktuelle Lage trifft. Und natürlich muss die Zuständigkeit der Gerichte geklärt werden. Was wir brauchen sind mehr Informationen der Öffentlichkeit und der ärztlichen und Pflegeberufe, und vor allem verantwortungsbewusste Ärzte, Angehörige und Betreuer, die im Interesse des Sterbenden miteinander reden, wenn der selbst nichts mehr sagen kann. 3 / 5

4 Dieser Anforderung von MdB Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin an eine gesetzliche Regelung entspricht der Gesetzesvorschlag, den die Abgeordneten Zöller und Faust et al. heute in den Bundestag einbringen. Dieser Gesetzentwurf verdient daher eine Unterstützung von DHPV und DGGG. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband ist der Dachverband von nahezu 1000 Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland und vertritt deren Interessen und die Belange der Schwerstkranken und Sterbenden gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie ist der Verband der wissenschaftlichen Gerontologie und Geriatrie. Sie fördert die interdisziplinäre Alternsforschung. Quelle: Presseerklärung dse Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie 4 / 5

5 (DGGG) vom / 5

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