Inhalt. Inhalt. Einleitung 11
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- Ute Elizabeth Lehmann
- vor 9 Jahren
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1 Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze Die medizinische Indikation Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen Das gesetzliche Verbot der aktiven Sterbehilfe 19 B. Die Einwilligungsfähigkeit Willensäußerungen sind nur bei Einwilligungsfähigkeit rechtswirksam Willensmängel Ernstlichkeit Fehlen der Einwilligungsfähigkeit trotz klarer Äußerungen Weitere Beispiele Ohne gegenteilige Anhaltspunkte ist von Einwilligungsfähigkeit auszugehen 23 C. Die Patientenverfügung Allgemeines 25 a. Die gesetzliche Definition 25 b. Verbindlichkeit nun auch kraft Gesetzes 25 c. Rechtsgrundsatz-Rechtslage Die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit von Patientenverfügungen 26 a. Volljährigkeit - Minderjährige 26 b. Die Patientenverfügung muss schriftlich ausgestellt sein 26 c. Einwilligungsfähigkeit 27 Bibliografische Informationen digitalisiert durch
2 d. Medizinische Maßnahmen, die noch nicht unmittelbar bevorstehen 27 e. Es müssen bestimmte (konkrete) Festlegungen getroffen worden sein 27 f. Die Einwilligungsunfähigkeit muss unumkehrbar sein 28 g. Die Patientenverfügung darf nicht widerrufen worden sein, es darf keine Willensänderung vorliegen 30 h. Der mutmaßliche Widerruf 32 i. Der Patient will mutmaßlich die Fortgeltung seiner Anordnungen Was kann in Patientenverfügungen angeordnet werden? 34 a. Vier Fälle 34 b. Keine Reichweitenbegrenzung 35 c. Fall 1: Der Behandlungsabbruch bei Sterbenden" 36 d. Fall 2: Der Behandlungsabbruch bei Dauerbewusstlosigkeit" 38 e. Fall 3: Der Behandlungsabbruch bei Demenz" f. Fall 4: Schmerztherapie mit Sterberisiko" 43 g. Was soll und kann abgebrochen werden? 46 h. Patientenverfügungen können und müssen ausgelegt werden 52 D. Vorsorgevollmacht und Betreuung Vertreter des Patienten Angehörige Entscheidung des Patienten oder Entscheidung des Vertreters? Die unmittelbare Verbindlichkeit des Patientenwillens Konfliktfall - Einverständnisfall 65 a. Der Konfliktfall 65 b. Der Einverständnisfall 67
3 E. Der mutmaßliche Wille Definition Die rechtliche Bedeutung des mutmaßlichen Willens 69 a. Dieselbe rechtliche Bedeutung wie ein ausdrücklich erklärter Wille 69 b. Beispiel 70 c. Die Mitwirkung eines Vertreters oder des Gerichts sind nicht erforderlich Die Bedeutung des mutmaßlichen Willens in der Praxis Subsidiarität des mutmaßlichen Willens Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen Das Vorgehen bei Ermittlung des mutmaßlichen Willens Beispiele aus Gerichtsentscheidungen 75 F. Das Vorgehen, wenn ein ausdrücklicher oder ein mutmaßlicher Patientenwille umgesetzt werden sollen Die medizinische Indikation Die Feststellung des Patientenwillens Nur eine Behandlung darf unterlassen oder abgebrochen werden Rechtswirksame Errichtung? Prüfung der Echtheit der Patientenverfügung Sind die in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen eingetreten? Sinnvoll ist die Verschaffung von Kenntnis der Rechtslage Gespräche mit den Beteiligten Die Inanspruchnahme von Ethikkomitees Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts Keine Erstattung von Behandlungskosten, Schadensersatzansprüche, Strafbarkeit 84 a. Keine Erstattung von Behandlungskosten 84
4 b. Schadensersatzansprüche 85 c. Ausdruck und Geltung zu verschaffen" 85 d. Strafbarkeit Der häusliche Behandlungs- und Ernährungsabbruch Beantragung eines Genehmigungsbeschlusses des Betreuungsgerichts Die Missbrauchskontrolle durch die Betreuungsgerichte 89 G. Keine Nachforschungspflicht durch den Arzt 91 H. Notfall, Patientenverfügung und Patientenwille 93 I. Die aktive Sterbehilfe Aktive Sterbehilfe ist verboten und strafbar Behandlungsabbruch" anstelle von aktiver Sterbehilfe? 95 J. Beihilfe zum Suizid Definition Der Helfer ist wegen seiner Hilfe zum Suizid nur straflos, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: 97 a. Der Suizident muss freiverantwortlich handeln b. Der Suizident muss selbst handeln 100 c. Der Anwesende muss retten Keine Strafbarkeit bei Verlassen des freiverantwortlich handelnden Suizidenten Der Unterschied zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe Umsetzung von Patientenverfügungen und Rettungspflicht 105 a. Keine Rettungspflicht bei Umsetzung von Patientenverfügungen 105
5 b. Suizidpatient - Normalpatient Sanktionen gegen den helfenden Arzt Sterbehilfevereinigungen Will der Patient wirklich sterben? 109 K. Gesetzestext 111 Stichwortverzeichnis 115
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