Krankentransport-Abrechnung
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- Berndt Weiss
- vor 8 Jahren
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1 Krankentransport-Abrechnung Wir hinterlegen und updaten kostenlos Ihre Verträge und Preise. Sie rechnen nach den aktuellen Konditionen ab. Die Plausibilitätsprüfung schützt Sie vor formalen Fehleingaben. Mit SmartSnapp sparen Sie sich lästiges Eintippen. Unsere kostenlose Ausfüllhilfe hilft Fehler zu vermeiden. Für Taxifahrer, Taxiunternehmer, Mietwagenfahrer, Mietwagenunternehmer oder Krankentransportunternehmer: Kranken-Transportscheine / Krankentransport-Verordnung richtig abrechnen und ausfüllen - Vorderseite und Rückseite Ausfüllhilfe: Krankentransportscheine richtig abrechnen. Um Rückläufer zu vermeiden, ist es für Fahrdienste mit Krankentransport / Krankenfahrt ganz wichtig, die Abrechnung und die Urbelege bei den Krankenkassen und Kostenträgern korrekt einzureichen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie richtig abrechnen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unsere Ausfüllhilfe als Poster einfach kostenlos zu bestellen. Krankentransportschein Vorderseite Krankentransportschein Rückseite Transportarten Posterbestellung Interessenten Posterbestellung Kunden Vorderseite der Krankentransportverordnung (Vom
2 Arzt auszufüllen) So ist die Krankentransportverordnung richtig ausgefüllt. Rechnen Sie einfach mit dem DMRZ ab und profitieren von einer Plausibilitätsprüfung, die Ihre Eingaben einfach macht und Sie vor Rückläufern schützt. 1. Zuzahlung Der Arzt kreuzt an, ob der Versicherte von der Zuzahlung befreit ist oder nicht. 2. Krankenkasse Vollständige und korrekte Bezeichnung der Krankenkasse des Versicherten eintragen. 3. Versichertendaten Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Adresse des Versicherten angeben. Kassen-Nr. und Versicherten-Nr. sind auf der Gesundheitskarte des Versicherten vermerkt. Am besten die Gültigkeit der Versichertenkarte gleich mit prüfen! Zusätzlich sind folgende Angaben vollständig auszufüllen: der Versichertenstatus (Mitglied/Familienangehöriger/Rentner), Betriebsstättennummer und Arztnummer sowie das Ausstellungsdatum der Verordnung. 4. Beeinträchtigung Der Auslöser der Gesundheitsschädigung muss eingetragen werden. 5. Behandlung Unter A), B) oder C) ankreuzen, ob der Versicherte im Krankenhaus oder ambulant behandelt werden soll sowie Angaben zu Mobilitätseinschränkungen und Behandlungsfrequenz/-dauer machen. Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. 6. Beförderungsmittel Beförderungsmittel und medizinisch-technische Ausstattung ankreuzen (siehe Ausfüllhilfe). 7. Fahrt Informationen zur Fahrt ausfüllen. Als Grundlage der kostenlosen Fahrtenplanung über die DMRZ.de Krankentransportsoftware müssen diese Daten für die elektronische Abrechnung über nicht erneut eingegeben werden.
3 8. Unterschrift Arzt Unterschrift und Stempel des Arztes unbedingt eintragen! Rückseite der Krankentransport-verordnung (Vom Fahrdienst auszufüllen) So ist die Krankentransportverordnung richtig ausgefüllt. Rechnen Sie infach mit dem DMRZ ab und profitieren von einer Plausibilitätsprüfung, die Ihre Eingaben einfach macht und Sie vor Rückläufern schützt. Genehmigung Soll der Versicherte ambulant behandelt werden, muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen und den oberen Bereich komplett ausfüllen. 1. Bestätigung Der Versicherte bestätigt nach jeder Fahrt mit seiner Unterschrift das Datum, an dem die Fahrt durchgeführt wurde, die gefahrene Strecke mit PLZ, Ort, Straße und Hausnummer und ob es sich um eine einfache Fahrt oder eine Hin-/Rückfahrt handelt. 2. Zuzahlungsbefreiung Wenn der Versicherte keine Zuzahlung leisten muss, hier dasdatum des
4 Zuzahlungsbefreiungsausweises eintragen. 3. Unterschrift Fahrdienst Nun den Transportschein noch mit Angabe des aktuellen Datums unterschreiben. Fertig! Den Rest erledigen Sie komfortabel und günstig unter 4. Abrechnung Wer über DMRZ.de abrechnet, braucht die folgenden Angaben nicht auf dem Transportschein auszufüllen. Bei der Abrechnung werden die Daten im DMRZ.de-System eingegeben und elektronisch an die Kostenträger übertragen. Transportarten 1. Taxi/Mietwagen (ohne Rollstuhl) Krankenbeförderung, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. (Keine medizinische Betreuung!) 2. Taxi/Mietwagen (mit Rollstuhl) Beförderung nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrer. (Keine medizinische Betreuung!) Besonderheit: Rollstuhlverankerung.
5 3. Taxi/Mietwagen (Liege/Tragestuhl) Patient muss liegend oder sitzend getragen und dann befördert werden. (Keine medizinische Betreuung!) Besonderheit: Liege, Tragestuhl, Verankerung. 4. Krankentransportwagen (KTW) Transport von Hilfsbedürftigen (keine Notfallpatienten), die jedoch während der Fahrt einer medizinischfachlichen Betreuung durch nichtärztliches medizinisches Fachpersonal (mind. Rettungssanitäter) oder der besonderen Ausstattung des KTW bedürfen. 5. Rettungswagen (RTW) Schnellstmögliche und qualifizierte Hilfe. Rettungsassistenten und ggf. Notärzte bemühen sich um Vitalfunktionen und Transportfähigkeit und begleiten den Patienten in die Versorgungseinrichtung. 6. Notarztwagen Fahrzeug des Rettungsdienstes, das den Notarzt zum Einsatzort bringt. Der Notarztwagen wird immer in Verbindung mit einem Rettungswagen, der den Transport des Patienten übernimmt, eingesetzt. Wird Notarztwagen angekreuzt, muss Rettungswagen mit angekreuzt werden. 7. Arztbegleiteter Patiententransport Arztbegleiteter Patiententransport entspricht den Angaben bei Notarztwagen. 8. Andere: S-RTW Schwerlast-Rettungswagen für Patienten von kg. Beförderungsart ankreuzen 9. Andere: BTW Behindertentransportwagen zum Transport gehfähiger, im Rollstuhl/Tragestuhl sitzender/liegender Patienten, die im Hinblick auf die Beförderung hilfsbedürftig sind. Keine medizinische Betreuung!
6 Poster "Krankentransportverordnung" jetzt direkt hier kostenlos bestellen Firma* Vor- und Nachname* Strasse und Hausnummer* PLZ und Ort* * Branche Ergotherapie Kunde Kunde Interessent Bitte geben Sie das Ergebnis ein* Kostenlos bestellen Einverständnis* Ich bin mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten einverstanden und akzeptiere die Datenschutzbedingungen. Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzerklärung. Ihre Daten benötigen wir im Rahmen der Verarbeitung und Kontaktaufnahme im Rahmen dieser Formularnutzung. Pflichtfelder sind mit einem roten * markiert. Mit der Verwendung des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum Sie per Mail oder Telefon kontaktieren darf. Mit der Bestellung erkläre ich mich damit einverstanden, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum mich per Mail oder Telefon kontaktieren darf. Kranken-Transportverordnungen sind für folgende Berufsgruppen wichtig: Taxi und Mietwagen Krankentransport Krankenfahrt
7 Krankentransport: Richtig ausgefüllter Transportschein Erfahren Sie, wie ein Transportschein / Verordnung (Muster 4) für Krankenfahrten und Krankentransporte richtig zur Abrechnung ausgefüllt sein muss mit Beispielen. Krankentransport: Richtig ausgefüllter Transportschein Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Zusammenfassung So rechnen Sie eine richtig ausgefüllte Transportverordnung / Krankentransportscheine mit den Krankenkassen ab. HTML-Version: Krankentransportschein: Ausfüllhilfe Bestellung Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. 4 = Sie erhalten als Neukunde ein Abrechnungs-Guthaben in Höhe von 10 Euro. Voraussetzung: Gilt nur für Erstanmeldungen und die erste Abrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung erfolgen. Danach ist keine Vergütung / Gutschrift der 10 Euro mehr möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. 5 = Optional zubuchbares Dokumentenmanagement inkl. SmartSnapp: Für nur 1 Euro pro angefangenem Gigabyte gespeicherten Datenvolumen pro Monat zzgl. MwSt. nutzen Sie unsere komfortable Direkt-Archivierung. Das Dokumenten-Management kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für das monatliche Transfervolumen können Kosten anfallen. Die ersten 20 Gigabyte sind jedoch kostenlos. Für jedes Gigabyte mehr berechnen wir 10 Cent pro angefangenes Gigabyte zzgl. MwSt. Werden die Leistungen nicht bezahlt, werden alle Funktionen im Dokumenten-Management bis zum Eingang der Zahlung
8 gesperrt. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
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