Taxi Kuchelmeister GmbH, Tel.: , Knebelstrasse 12, Scheer-Heudorf
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- Björn Sauer
- vor 6 Jahren
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1 Ihr Taxi und Mietwagenservice! Rollstuhlfahrten! Boten und Kurierfahrten! Krankenfahrten! Auslandsfahrten! Flughafen- und Bahnhofservice! Gruppenfahrten! 24 Stunden für Sie im Einsatz! Ausfüllhilfe Verordnung einer Krankenbeförderung / Taxi-Schein Das richtige Bearbeiten des Formulars Verordnung einer Krankenbeförderung spart Zeit, Ärger und letztlich auch Geld. Um Ihnen das Ausfüllen der Verordnungen zu erleichtern haben wir für Sie, für die 8 gängigsten Fälle eine Ausfüllhilfe zusammengestellt. In unseren Beispielen haben wir angenommen, dass das Beförderungsmittel Taxi/ Mietwagen medizinisch notwendig ist Inhaltsverzeichnis Der Patient wird zur stationären Krankenhausbehandlung eingewiesen. Der Patient wird aus der stationären Krankenhausbehandlung entlassen. Der Patient wird während eines stationären Krankenhausaufenthaltes in eine andere Klinik verlegt. Der Patient muss sich einer vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung unterziehen. Der Patient muss sich einer ambulanten Operation unterziehen. Der Patient muss vor oder nach einer ambulanten Operation zu einer Behandlung/Untersuchung Der Patient muss zur Dialyse, onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie Der Patient soll ambulant behandelt werden und hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen ag, BI, oder H oder ist in die Pflegestufen 2 oder 3 eingestuft 9 Allgemeine Hinweise
2 Fall 1: Der Patient wird zur stationären Krankenhausbehandlung eingewiesen. Hinweis: Bei der Verordnung für die Hinfahrt zu einer stationären Krankenhausbehandlung darf für die Rückfahrt kein Kreuz gesetzt sein.
3 Fall 2: Der Patient wird aus der stationären Krankenhausbehandlung entlassen. Hinweis: Bei der Verordnung für die Rückfahrt aus einer stationären Krankenhausbehandlung darf kein Kreuz gesetzt sein bei Hinfahrt
4 Fall 3: Der Patient wird während eines stationären Krankenhausaufenthaltes in eine andere Klinik verlegt Hinweis: X = z.b. wenn der Patient direkt von der stationären Krankenhausbehandlung zur AHB befördert werden soll.
5 Fall 4: Der Patient muss sich einer vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung unterziehen.
6 Fall 5: Der Patient muss sich einer ambulanten Operation unterziehen.
7 Fall 6: Der Patient muss vor oder nach einer ambulanten Operation zu einer Behandlung/ Untersuchung Hinweis: Die Fahrtkosten zur Nachbehandlung bei ambulanter Operation werden für den Zeitraum von 14 Tagen ab Operationstag übernommen
8 Fall 7: Der Patient muss zur Dialyse, onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie Hinweis: X= als alternative Möglichkeit/vergleichbarer Ausnahmefall nehmen wir hier die Fahrt zur Durchführung des Planungs-CT vor der Strahlentherapie an.
9 Fall 8: Der Patient soll ambulant behandelt werden und hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen ag, BI, H oder ist in die Pflegestufen 2 oder 3 eingestuft Hinweis: Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen oder Pflegestufe 2 oder 3 ist die Genehmigung vor der ersten Fahrt einmalig zu beantragen und wird in der Regel für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweise bzw. Pflegestufenbescheides erteilt und gilt dann für alle vom Arzt als medizinisch notwendig verordneten Fahrten. X= als alternative Möglichkeit haben wir hier einen am Kniegelenk verletzten und derzeit aus dem Rollstuhl nicht umsetzbaren Patienten angenommen. Sobald ein Patient im Rollstuhl befördert werden muss, ist ein Kreuz bei: Nicht umsetzbar aus Rollstuhl zu setzen.
10 Allgemeine Hinweise Unser Service für Ihre Patienten 1. Bei BG-Fällen setzen Sie bitte ein X je nach Situation. z.b. X Arbeitsunfall oder X Versorgungsleiden 2. Bei stationärer Krankenhausbehandlung und ambulanter OP einschl. vor und Nachbehandlung sowie BG-Fällen ist keine Genehmigung im Voraus durch die Krankenkasse / BG notwendig. Bei ambulanten Behandlungen muss eine Genehmigung im Voraus eingeholt werden. Taxi-Service Kuchelmeister erledigt dies für Ihre Patienten gerne, natürlich kostenlos. Wir überwachen die Verordnungen und Genehmigungen und kümmern uns bei den Behandlungsstätten um die notwendige Verordnung sowie um die Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei Chemo-Behandlungen besorgen wir außerdem den an Krankenhäusern für die behandelnde Station notwendigen Abrechnungsschein, so kann sich Ihr Patient ganzheitlich auf die Therapie konzentrieren ohne Stress und Wartezeit.
11 3. Serien-Behandlungen Allgemeine Hinweise Dazu gehören z.b. Dialyse, Chemo Strahlentherapie, Behandlungen mit einer höheren Frequenz über einen längeren Zeitraum wie zum Beispiel ambulante Reha. Hier ist ein Kreuz zu setzen bei: C) Ambulante Behandlung gemäß Anlage 2 X (Chemo oder Strahlentherapie) oder X vergleichbarer Ausnahmefall wegen : - Ihre Begründung z.b. Angabe ICD10_ Weiter ist die geplante Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer anzugeben. 2 5 z.b. pro Woche über Monate oder die voraussichtliche Behandlungsdauer : z.b.: alle 3 Wochen über 6 Monate Die Krankenkasse genehmigt den von Ihnen geplanten Zeitraum, also nicht die Anzahl der Fahrten. Verkürzt sich der Zeitraum oder ändert sich die Behandlungsfrequenz besteht kein Handlungsbedarf. Verlängert sich der tatsächliche Behandlungszeitraum über den genehmigten Zeitraum hinaus (weil z.b. ein Chemo-Tag abgesetzt und verschoben werden musste wegen des Laborbefundes oder sonstiger Zwischenfälle) muss eine neue Verordnung ausgestellt werden. Unser Service für Ihre Patienten Wir überwachen die Verordnungen und Genehmigungen und kümmern uns bei den Behandlungsstätten um die notwendige Verordnung sowie um die Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei Chemo-Behandlungen besorgen wir außerdem den an Krankenhäusern für die behandelnde Station notwendigen Abrechnungsschein, so kann sich Ihr Patient ganzheitlich auf die Therapie konzentrieren ohne Stress und Wartezeit.
12 Allgemeine Hinweise 4. Ausnahmefälle ohne vorausgehende Genehmigung Bei Notfällen (akute Erkrankungen) bei denen eine vorherige Genehmigung wegen nicht geöffneter Kassen- Geschäftsstellen (Wochenende/ Nacht) nicht zu erhalten ist, darf die Genehmigung nachträglich eingeholt werden. 5. Ausnahmsweise Zulässigkeit für Krankenfahrten-Verordnung bei folgenden ambulanten Behandlungen 1. Gruppe: Der Patient wird mit einem grunderkrankungsbedingten Therapieschema behandelt, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist und die Behandlung selbst oder der Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten so, dass eine Beförderung zur Verhinderung von Lebens und Gesundheitsgefahren unerlässlich ist. Diese beiden Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt bei - Fahrten zur Dialysebehandlung - Fahrten zur Strahlentherapie - Fahrten zur Chemotherapie Auch andere Grunderkrankungen können unter diese Regelung fallen (Bspe.: MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, chronische Wirbelsäulenschäden usw.) 2. Gruppe: Der Patient ist mobilitätseingeschränkt und legt - einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen ag, BI, oder H oder - einen Einstufungsbescheid der Pflegestufen 2 oder 3 vor. 3. Gruppe: Gleichgestellt der 2. Gruppe sind Patienten auch ohne Besitz eines entsprechenden Schwerbehindertenaus weises oder Einstufungsbescheides-, die vergleichbar mobilitätsbeeinträchtigt sind und einer längeren Behandlung bedürfen. Wir hoffen, Sie können aus unserer Ausfüllhilfe für Sie dienliche Hinweise entnehmen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung!
R u n d s c h r e i b e n Nr. 11/07
Weißerlenstraße 9 79108 Freiburg Gewerbegebiet Hochdorf Telefon (0761) 7 05 23-0 Telefax (0761) 7 05 23-20 E-Mail: info@vv-suedbaden.de Internet: www.vv-suedbaden.de An alle Mitglieder der 12.12.2007 Fachvereinigung
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