Aktuelles zum Steuerabkommen vom und zum DBA Deutschland-Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelles zum Steuerabkommen vom und zum DBA Deutschland-Schweiz"

Transkript

1 Aktuelles zum Steuerabkommen vom und zum DBA Deutschland-Schweiz Heiko Kubaile, Steuerberater (dt. Rechts), MBA (Int. Taxation), Leiter German Tax & Legal Center 1. Steuerabkommen Deutschland Schweiz 1.1. Aktuelle Entwicklungen: Änderungsprotokoll und Vorabausdruck der Wegleitung Am 21. September 2011 haben die Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen unterzeichnet. Gemäss diesem sollen unversteuerte Vermögenswerte der Vergangenheit regularisiert werden und zukünftige Kapitalerträge einer jährlichen Abgeltungsteuer unterliegen. Auf Druck der Europäischen Union und seitens der deutschen Opposition wurden am 5. April 2012 Änderungen vorgenommen. Hiernach sollen insbesondere folgende Änderungen umgesetzt werden: 1. Der Steuersatz für die Regularisierung der Vergangenheit (anonyme Einmalabgabe) beträgt neu 21% bis 41% (statt bisher 19% bis 34%). Hierzu wurde auch die Berechnungsformel geändert: Beträgt die Steuerbelastung 34% oder mehr und beträgt das relevante Kapital einee Million Euro oder mehr, so wird die insgesamt anwendbare Steuerbelastung pro Million Euro relevantes Kapital um je einen Prozentpunkt erhöht, bis maximal 41 Prozent. 2. Die Regularisierung der Vergangenheit knüpft neu an folgende Voraussetzungen an: a. Bestehende Kundenbeziehung zu einer Schweizer Zahlstelle am (statt bisher bis ) und b. die betroffene Person war am in Deutschland ansässig und unterhielt zu diesem Zeitpunkt eine Kundenbeziehung zu einer Schweizer Zahlstelle. 3. Die Höhe der Abgeltungsteuer auf zukünftige Kapitaleinkünfte (ab 2013) bleibt unverändert bei %. 4. Zinszahlungen, die vom Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz erfasst sind, werden neu ausgeklammert. Es greift hier eine 35%- ige Zahlstellensteuer. Nach dem ergänzenden gemeinsamen Memorandum zwischen der Schweiz und Deutschland soll damit die Steuerpflicht erfüllt sein (abgeltende Wirkung). 5. Einzelne Gestaltungsmodelle, die unter die Missbrauchsbestimmung fallen, sollen nunmehr beschrieben werden. 6. Neu werden auch zukünftige Erbschaften (ab ) erfasst a. entweder durch eine pauschale, aber anonym abgeführte Steuer in Höhe von 50% des Depotvermögens oder alternativ b. mittels einer Meldung an die deutschen Finanzbehörden (letztlich wird die Erbschaft nach den individuellen Kriterien besteuert). 7. Erhöhung der Anzahl möglicher Auskunftsersuche auf maximal Gesuche innerhalb von zwei Jahren (statt bisher 999 Gesuche)

2 Trotz diesen Änderungen ist die erfolgreiche Ratifikation im Gesetzgebungsverfahren weiterhin unsicher. Die deutsche Opposition hat Ihre Vorbehalte offen adressiert. Gleichwohl will die deutsche Regierung das Steuerabkommen in der geänderten Fassung in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die weiteren Entwicklungen auch in der Schweiz bleiben abzuwarten Ob angesichts der Diskussionen das Abkommen noch wie geplant zum in Kraft treten kann ist derzeit unklar. Nicht zuletzt, da das Steuerabkommen selbst als bislang beispielloser Vorgang naturgemäss auch noch eine Reihe von offenen Fragen, die der näheren Ausgestaltung in einer sog. Wegleitung bedürfen, kennt. Parallel zu den politischen Abstimmungen hatte daher die Eidgenössische Steuerverwaltung bereits im Herbst 2011 zwei Arbeitsgruppen gebildet, welche eine umfangreiche Wegleitung zu den beiden Bereichen - Regularisierung der Vergangenheit und Abgeltung zukünftiger Kapitalerträge (inkl. Veräusserungsgewinne) verfassen. Damit wichtige IT-Arbeiten zeitnah in die Wege geleitet werden können, hat die Schweizerische Bankiervereinigung am 19. März 2012 eine Vorabinformation zur Wegleitung von 40 Seiten veröffentlicht. Anbei die wichtigsten Inhalte: 1) Wie erwartet orientieren sich die Regelungen an den Bestimmungen zur deutschen Abgeltungsteuer. 2) Ferner wurde geregelt, dass die Abgeltungsteuer nicht unmittelbar mit jeder Transaktion bzw. täglich zu berechnenn ist, sondern quartalsweise. 3) Der Wechsel von der anonymen Abgeltungsteuer zur freiwilligen Meldung soll auch unterjährig möglich sein. Der Wechsel von der freiwilligen Meldung zur anonymen Abgeltungsteuer wird dagegen nicht explizit genannt. Die Wegleitung selbst ist noch nicht publiziert. Diese muss auskunftsgemäss erst noch zwischen den beiden Staaten abgestimmt werden Grundzüge des Abkommens Das Abkommen enthält, vereinfacht gesprochen, zwei Elemente: Einerseits die Regularisierung der Vergangenheit durch die pauschale Besteuerung bislang unversteuerter Vermögen deutscher Steuerpflichtiger auf Schweizer Konten bzw. Depots (vgl ) und andererseits die zukünftige Besteuerung der laufenden Kapitaleinkünfte durch einen Steuerabzug mit abgeltender Wirkung (vgl ) Regularisierung der Vergangenheit Unverzichtbar für die Beilegung des jahrelang schwelenden Steuerstreits zwischen den beiden Nachbarstaaten erscheint die endgültige Regelung und Abgeltung vergangener Steuersachverhalte. Von einer solchen werden natürliche Personen mit Ansässigkeit in Deutschland (sog. betroffenee Personen ) dann erfasst, wenn sie die in der folgenden Abbildung aufgezeigten Merkmale kumulativ erfüllen.

3 Die betroffene Person muss am in Deutschland ansässig gewesen sein und sowohl an diesem Datum als auch am (Annahme: Inkrafttreten des Abkommens per ) eine Kundenbeziehung zu einer Schweizer Zahlstelle (Territorialprinzip) unterhalten. Wichtig ist, dass es für die Ansässigkeit ausschliesslich auf das Datum zum ankommt, ein späterer Wegzug aus Deutschland lässt bei Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung zur Zahlstelle die Betroffenheit von der Regularisierungg weiterhin bestehen. Im Fokus ist dabei der wirtschaftlich Berechtigte, sodass auch bestimmte Sitzgesellschaften (z.b. besondere Stiftungen, Trusts) aber auch Lebensversicherungs- diese mäntel vom Steuerabkommen erfasst würden, wenn der wirtschaftlich Berechtigte Voraussetzungen erfüllt. Bei der geplanten Regularisierung der Vergangenheit hat die betroffene Person insgesamt drei Möglichkeiten: Im Rahmen des Steuerabkommens: (1) Anonyme Einmalabgabe nach den Bestimmungen des Steuerabkommens oder (2) freiwillige Meldung der jährlichen Vermögensdaten zwischen und durch die Schweizer Zahlstelle an die deutsche Finanzverwaltung. Und unabhängig vom Steuerabkommen: (3) Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Durch die anonyme Einmalabgabe, die weiterhin ab (bei Inkrafttreten zum ) erhoben werden soll, erlöschen die deutschen Steueransprüche für die Vergangenheit in Bezug auf die Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie im Hinblick auf die Umsatz- und Gewerbesteuer. Achtung: Die Körperschaftsteuer- durch die ansprüche nehmen nicht an der Regularisierung teil, insoweit kann auch Einmalabgabe keine Abgeltung und keine Straffreiheit erlangt werden. Es empfiehlt sich, für jeden Einzelfall zu prüfen, ob etwa beispielsweise die anonyme Einmalabgabe oder die Steuernachzahlung im Rahmen der Selbstanzeigee günstiger ist. Hierbei können sich erhebliche Differenzen in der finanziellen Belastung ergeben. Eine genaue Abwägung der einzelnen Möglichkeiten ist jedoch auch deshalb unbedingt anzuraten, da der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung sowohl zu den Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige als auch zum Strafmass bei Steuerhinterziehung erheblichh verschärft hat und auch das Steuerabkommen nicht alle Fälle bzw. Steuerarten erfasst.

4 Auf Antrag wird die Schweizer Zahlstelle statt der Einmalabgabe eine sog. freiwillige Meldung mit den Vermögensendwerten der letzten zehn Jahre an das deutsche Finanzamt vornehmen. Im Falle von bislang unversteuertem Vermögen soll diese Meldung dann als Selbstanzeige gem. 371 AO angesehen werden. Diese Meldung ist aber auch bei bereits versteuerten Vermögenswerten ebenfalls notwendig, um eine Mehrfachbesteuerung zu vermeiden freiwillig kann sie in diesen Fällen dann aber kaum mehr bezeichnet werden Zukünftige Besteuerung Ab 2013 soll als zweiter Baustein zudem eine abgeltende Besteuerung der Kapitalerträge, die über Schweizer Zahlstellen vereinnahmt werden, erfolgen. Diese Besteuerung ist an die innerstaatliche deutsche Abgeltungsteuer angelehnt und entspricht dieser mit 26,375 % im Steuersatz. Auf Antrag kann auch die Kirchensteuer mit einbehalten werden. Erfasst sind hiervon jedoch nur solche natürliche Personen, die zum jeweils aktuellen Zeitpunkt in Deutschland steuerlich ansässig sind. Hierbei gilt wieder das eingangs geschilderte Konzept des wirtschaftlich Berechtigten. Zinszahlungen, die unter die Regelungen des fallen, sind neu aus dem Steuerabkommen ausgenommen. In diesem Fall greift auch weiterhin die 35%ige Zinssteuer, die aber insofern abgeltende Wirkung haben soll. Neu würden durch das Änderungsprotokoll auch zukünftige Erbschaften ab dem erfasst. Diese würden einer anonymen Besteuerung von 50% unterliegen oder könnten alternativ der deutschen Finanzbehörde gemeldet werden, um dann dem persönlichen Steuersatz zu unterliegen. 2. Aktuelles zum DBA Deutschland-Schweiz: Revisionsprotokoll in Kraft getreten Auch im Fundament der deutsch-schweizerischen Steuerbeziehungen, dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahre 1971, haben sich Ende 2011 bedeutsame Änderungen ergeben: Das jüngste Revisionsprotokoll vom ist durch den Austausch der Ratifikationsurkunden am in Kraft getreten. Seitdem existiert für sämtliche bereits anhängigen und zukünftigen Verständigungsverfahren eine neue Schiedsklausel (Art. 26 Abs. 5-7 DBA), durch die eine mögliche Mehrfachbesteuerung zwingend vermieden werden soll. Seit dem sind zudem die geänderten Regelungen zum Nullsatz bei Dividenden (Art. 10 Abs. 3 DBA) und das erweiterte Diskriminierungsverbot (Art. 25 Abs. 3 DBA) anwendbar. In der Praxis äusserst wichtig ist jedoch die komplette Neugestaltung des Art. 27 DBA zum Informationsaustausch, die zudem bereits rückwirkend ab dem anzuwenden ist Neuregelungen zum Informationsaustausch Im Zuge dieser Neugestaltungg der Amtshilfebestimmungen wurden die Auskunftsrechte, die bislang im DBA D-CH eher restriktiv geregelt waren (Betrugsdelikte), an den OECD- grosse Standard von 2005 angepasst. Möglich ist jetzt auch und vor allem die sog. Amtshilfe, die nunmehr eine Erteilung von Auskünften zur Durchführung des Abkommens sowie zur Durchführung des innerstaatlichen Rechts eines Vertragsstaatess in Bezug auf Steuern jeglicher Art und Bezeichnung ermöglicht.

5 2.2. Neue Verständigungsvereinbarung Am hat das BMF mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Verständigungsvereinbarung getroffen, die weitere Einzelheiten für Amtshilfeersuchen festlegt und hierfür die genannten Bestimmungen des Protokolls zum Abkommen ergänzt (BMF-Schreiben vom ). Wichtig für die Praxis ist hierbei die Möglichkeit der Vertragsstaaten, die vorausgesetzte Identifikation der steuerpflichtigen Person im Auskunftsersuchen auch durch andere Angaben als Name und Anschrift zu vollziehen. Die anfragende Behörde muss den Namen und die Anschrift der steuerpflichtigen Person also nicht zwingend kennen. Unzulässig sind und bleiben jedoch sog. fishing expeditions, also Auskunftsersuchen auf Geratewohl, ohne hinreichende Identifizierungsmerkmale des Steuerpflichtigen zu kennen. Solche Anfragen können zumindest derzeit auch zukünftig zurückgewiesen werden. Die Verständigungsvereinbarung verlangt nämlich auch weiterhin die Angabe von Informationen, die eine Identifikation der steuerpflichtigen Person ermöglichen. Die Vereinbarung gilt ebenfalls ab Inkrafttreten des Revisionsprotokolls für Auskunftsersuchen. Beachte: Im Verhältnis Deutschland Schweiz werden somit bereits heutee alle relevanten Informationen zur Durchführung des jeweils innerstaatlichen Rechts rückwirkend seit bei Erfüllung der Voraussetzungen weitergeleitet. Das Schweizer Bankkundengeheimnis schützt somit in diesen Fällen nicht mehr. Steuerberater Heiko Kubaile, Leiter German Tax und Legal Center, KPMG AG/Zürich, ,

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag )

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag ) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag 31.10.2012) Abkommen Quellensteuerabkommen (IQA) Zinsbesteuerungsabkommen

Mehr

Steuerabkommen Schweiz - Deutschland

Steuerabkommen Schweiz - Deutschland Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Rohstoff Datum 10.08.2011 Steuerabkommen Schweiz - Deutschland Deutschland und die Schweiz wollen die Beziehungen im finanzwirtschaftlichen Bereich festigen und die

Mehr

Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland

Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland Anforderungen und Erfahrungen Heiko Kubaile Leiter German Tax & Legal Center Partner, KPMG AG Zürich Weitreichendes Strafmass bei Steuerhinterziehung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III 9. Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen

Mehr

FACTSHEET. So funktioniert das Steuerabkommen mit Österreich

FACTSHEET. So funktioniert das Steuerabkommen mit Österreich FACTSHEET So funktioniert das Steuerabkommen mit Österreich Liechtenstein und Österreich haben am 29. Januar 2013 das Abkommen über die Zusammenarbeit in dem Bereich der Steuern ("Steuerabkommen") unterzeichnet.

Mehr

DAS STEUERABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND DEUTSCHLAND Chance für gute Zusammenarbeit Fülle von unbeantworteten Fragen

DAS STEUERABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND DEUTSCHLAND Chance für gute Zusammenarbeit Fülle von unbeantworteten Fragen HEIKO KUBAILE ASTRID NELSEN Es wurde viel darüber spekuliert. Am 21. September 2011 war es soweit. Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland wurde in Berlin unterzeichnet und der Abkommenstext

Mehr

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich,

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich, [Signature] [QR Code] Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 5 1327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufhebung

Mehr

PROTOKOLL ZUSATZPROTOKOLL

PROTOKOLL ZUSATZPROTOKOLL PROTOKOLL ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH BELGIEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG ZUR REGELUNG

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer Bundesrat Drucksache 643/16 27.10.16 Antrag des Landes Brandenburg Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Potsdam, 27. Oktober 2016

Mehr

A. Problem und Ziel. B. Lösung

A. Problem und Ziel. B. Lösung Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung

Mehr

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden 16.11.2012 Seite 0 Inhaltsverzeichnis Themenbereiche Seiten Das RUBIK-Konzept 2 RUBIK - wie funktioniert das? 4 Schematische Darstellung Vergangenheit 5 Schematische

Mehr

Steuerabkommen Schweiz-Deutschland

Steuerabkommen Schweiz-Deutschland TAX Steuerabkommen Schweiz-Deutschland Allgemeine Hinweise Das Abkommen über eine Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt ( Steuerabkommen ) ist am 21. September 2011 von den Finanzministern

Mehr

Kundeninformation zum Steuerabkommen Schweiz Österreich

Kundeninformation zum Steuerabkommen Schweiz Österreich A-Priority P.P. CH 8022 Zürich 88199 Zurich, November, 2012 Kundeninformation zum Steuerabkommen Schweiz Österreich Sehr geehrter Kunde Wir beziehen uns auf das Steuerabkommen Schweiz Österreich ( Abkommen

Mehr

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Aufhebung des Abkommens vom 6. Oktober 2011 zwischen der

Mehr

Sonderdepesche. Steuerabkommen Deutschland - Schweiz. DBA Spanien - Schweiz. Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting

Sonderdepesche. Steuerabkommen Deutschland - Schweiz. DBA Spanien - Schweiz. Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Sonderdepesche Steuerabkommen Deutschland - Schweiz DBA Spanien - Schweiz www.europeanaccounting.net Mandantendepesche der European@ccounting

Mehr

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 23. August zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Großherzogtum Luxemburg

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 23. August zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Großherzogtum Luxemburg Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe

Mehr

Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien

Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Informationsveranstaltung des Kantonalen Steueramtes St. Gallen, 4. November 2011 Fabian Baumer, Vizedirektor ESTV, Leiter Steuerpolitik Inhalt

Mehr

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung

Mehr

Die Schweizer Abgeltungsteuer

Die Schweizer Abgeltungsteuer Steuerabkommen Deutschland/Schweiz Die Schweizer Abgeltungsteuer von RA StB Dr. Claudia Klümpen-Neusel, Senior Managerin, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main Deutschland und die Schweiz,

Mehr

Protokoll. Originaltext

Protokoll. Originaltext Originaltext Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Abkommens vom 7. September 1987 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem

Mehr

mailingleitner austria

mailingleitner austria / 6 JÄNNER 2013 unterzeichnet Am 29. Januar 2013 wurden das zwischen Österreich und unterzeichnet. unterzeichnet Das folgt dem Vorbild des am 13. April 2012 abgeschlossenen s zwischen Österreich und der

Mehr

Steuerabkommen Ö-CH. Anwendungsbereich und Rechtsfolgen im Überblick. Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber. 16. Oktober JKU Linz und LeitnerLeitner

Steuerabkommen Ö-CH. Anwendungsbereich und Rechtsfolgen im Überblick. Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber. 16. Oktober JKU Linz und LeitnerLeitner Steuerabkommen Ö-CH Anwendungsbereich und Rechtsfolgen im Überblick Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber 16. Oktober 2012 JKU Linz und LeitnerLeitner Ausgangslage Abkommen am 13.4.2012 unterzeichnet Inkrafttreten

Mehr

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Frage 1) Worum handelt es sich bei dem AIA? Frage 2) Wie funktioniert der AIA? Frage 3) Welche Länder haben sich

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA BGBl. III - Ausgegeben am 25. Jänner 2012 - Nr. 19 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 4. MÄRZ 1996 UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS

Mehr

ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30

ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30 PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30. JANUAR 1974 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOM- MENS ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER REPU- BLIK ÖSTERREICH ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF

Mehr

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stand: 23. Februar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Verständigungsvereinbarung

Mehr

Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und Deutschland

Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und Deutschland Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und Deutschland 27.10.2010 1. Ausgangslage und Vorgeschichte Der Finanzplatz ist für den Wohlstand in der Schweiz der bedeutendste Sektor. Er erwirtschaftet

Mehr

Abgeltungssteuerabkommen FL AT

Abgeltungssteuerabkommen FL AT Abgeltungssteuerabkommen FL AT Basics Abgeltungszahlung für Steuerpflichten in der Vergangenheit gem. Abkommen AT CH Pauschaler Steuersatz Erhebung an der Quelle Überweisung durch FL Steuerverwaltung an

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN BGBl. III - Ausgegeben am 13. August 2013 - Nr. 228 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30. MÄRZ 2005 IN BUKAREST UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS

Mehr

Quellensteuerabkommen Schweiz - Grossbritannien bzw. Österreich. Entgegnung zur Kritik, die Abkommen enthielten zahlreiche Schlupflöcher

Quellensteuerabkommen Schweiz - Grossbritannien bzw. Österreich. Entgegnung zur Kritik, die Abkommen enthielten zahlreiche Schlupflöcher Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Dezember 2012 Quellensteuerabkommen Schweiz - Grossbritannien bzw. Österreich Entgegnung zur Kritik, die Abkommen

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE 448 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE UND

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom 9. März 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. August 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt

Mehr

Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin Abteilung Internationales, Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. IFA, Wien, 15.

Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin Abteilung Internationales, Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. IFA, Wien, 15. Das neue Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Zusammenarbeit in dem Bereich der Steuern und die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin Abteilung

Mehr

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt. Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Mehr

VERSTÄNDIGUNGSVEREINBARUNG

VERSTÄNDIGUNGSVEREINBARUNG VERSTÄNDIGUNGSVEREINBARUNG Die zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten und der Schweiz schliessen hiermit die nachstehende Verständigungsvereinbarung ("die Vereinbarung") betreffend die Berechtigung

Mehr

Fallbeispiele zur Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (gültig ab 1. Januar 2013)

Fallbeispiele zur Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (gültig ab 1. Januar 2013) Anhang IV zum Kreisschreiben Nr. 37 vom 22. Juli 2013 Fallbeispiele zur Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (gültig ab 1. Januar 2013) 1. Fallgruppe: Beispiele zu Artikel

Mehr

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall) Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit

Mehr

Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz

Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz Seite 1 von 7 13.09.2012 Steuern Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen sollen die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz gesichert

Mehr

Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA)

Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA) Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA) - Steuerliche Verrechnungspreise Teil II Dirk Wendel - Verrechnungspreise Teil II - 1 Statistik Seit dem 1. September

Mehr

SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz

SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz SWK-Spezial SWK-Spezial Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein/Schweiz Bearbeitet von Friedrich Fraberger, Michael Petritz 1. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 176 S. Paperback ISBN 978 3 7073 2165

Mehr

Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Lösung von bilateralen Steuerfragen

Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Lösung von bilateralen Steuerfragen Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Lösung von bilateralen Steuerfragen 1 Ausgangslage und Vorgeschichte...2 2 Eckwerte des Vertrages...4 3 Position der Schweizerischen Bankiervereinigung...6

Mehr

Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern

Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern Vorwort Abkürzungsverzeichnis Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern Mythos vollständig steuerfreier Konten Grundzüge der EU-Zinssteuer Zinserträge Das Quellensteuerabzugsverfahren in Luxemburg und

Mehr

Inhaltsübersicht. Literaturverzeichnis 15. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Deutschland als Wegzugsstaat 27

Inhaltsübersicht. Literaturverzeichnis 15. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Deutschland als Wegzugsstaat 27 Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Einleitung 23 2 Deutschland als Wegzugsstaat 27 3 Die Schweiz als Zuzugsstaat 63 4 Österreich als Zuzugsstaat 97 5 Fazit 127 Anhang 129

Mehr

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus-

Das BMF-Schreiben vom 12. April 2011 (BStBl I S. 486) wird aufgehoben. Bisher aus- Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Protokoll. Übersetzung 1

Protokoll. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Irland zur Änderung des Abkommens vom 8. November 1966 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Mehr

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen - 2 Die

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.672.910.22 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr. 521 ausgegeben am 28. Dezember 2016 Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen dem

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

die Balance Staaten finden.

die Balance Staaten finden. Steuerabkommen Schweiz Deutschland und Schweiz Vereinigtes Königreich Verbandsposition Der VSV begrüsst die Unterzeichnu ung der Steuerverträge mit m der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil 46 B - Stand 31. Januar

Mehr

(EU)-KontenabrufEU)-Kontenabruf oder Der gläserne Bürger

(EU)-KontenabrufEU)-Kontenabruf oder Der gläserne Bürger (EU)-KontenabrufEU)-Kontenabruf oder Der gläserne Bürger 1. Bisherige Gesetzesänderungen Welche Daten müssen Kreditinstitute bereits melden? Seit 1999: Meldung der Freistellungsaufträge an Bundeszentralamt

Mehr

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , )

62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel , ) Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 62 Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Kapitel 6001 Titel 011 01, 012 01) 62.0 Deutschland behandelt inländische

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene

Mehr

Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland (Überblick) IPG Mannheim 27. Februar 2016

Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland (Überblick) IPG Mannheim 27. Februar 2016 Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Deutschland (Überblick) IPG Mannheim 27. Februar 2016 Übersicht I. Einführung, Hintergründe II. Automatischer Austausch über Finanzinformationen III.

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Spontaner Informationsaustausch (SIA)

Spontaner Informationsaustausch (SIA) Spontaner Informationsaustausch (SIA) Dr. Henk Fenners Leiter, Rechtsabteilung Finanzdepartement spontaner Informationsaustausch Arten von Informationsaustausch 1. Informationsaustausch auf Ersuchen: Bei

Mehr

Protokoll. Originaltext

Protokoll. Originaltext Originaltext Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 12. Februar 1980 zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Abgeschlossen

Mehr

Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich

Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich Wir bewegen uns sicher auf vielen Terrains Mai 2012 Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich Für betroffene Bankkunden drängt die Zeit, ihre Optionen zu prüfen und entsprechend

Mehr

Botschaft über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Finnland

Botschaft über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Finnland 06.042 Botschaft über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Finnland vom 24. Mai 2006 Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten

Mehr

19. Steuerabkommen Schweiz

19. Steuerabkommen Schweiz Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung und ist durch die Zahlstelle ab Vorlage zu berücksichtigen. 447 Es besteht daher keine Möglichkeit, sich eine bereits einbehaltene

Mehr

DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung)

DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Schweiz 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Schweiz 00 (Aktuelle Fassung) DBA Schweiz 00 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Schweiz.8.97/ 97 58 973 6 30..978/ 980 398 980 678 7.0.989/

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

PROTOKOLL. Artikel I. 1. Absatz 1 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

PROTOKOLL. Artikel I. 1. Absatz 1 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: 1388 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Deutscher Vertragstext (Normativer Teil) 1 von 7 PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30. JÄNNER 1974 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf

Mehr

Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)

Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) 1 Inhalt Allgemein S. 3 Abwicklung S. 5 Auslandsdepots S. 10 2 Allgemein Common Reporting Standard Common Report Standard (CRS)

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung)

DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 0 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 0 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BGBl II Inkrafttreten BGBl II mit vom Jg. Seite Jg. Seite Luxemburg.04.0 0 40 04 78 Besonderheiten: DBA und Inkrafttreten

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 25 Kontrollverfahren kann Steuerausfälle kaum verhindern (Kapitel 6001 Titel ) 25.

Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 25 Kontrollverfahren kann Steuerausfälle kaum verhindern (Kapitel 6001 Titel ) 25. Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 25 Kontrollverfahren kann Steuerausfälle kaum verhindern (Kapitel 6001 Titel 015 01) 25.0 Dem BMF ist es bisher nicht gelungen, die Umsatzsteuerzahlungen für

Mehr

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 11. April zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Königreich Belgien

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 11. April zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Königreich Belgien Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer

Mehr

Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren 0.672.916.311 Abgeschlossen am 5./6. Dezember 1974 In Kraft

Mehr

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Ich, der Unterzeichnende (Name und Vorname) geb. am in Beruf erkläre, 1. dass ich in bei der Firma (Name und Anschrift des Arbeitgebers)

Ich, der Unterzeichnende (Name und Vorname) geb. am in Beruf erkläre, 1. dass ich in bei der Firma (Name und Anschrift des Arbeitgebers) 1. Ausfertigung für den Arbeitgeber An das Finanzamt / Kantonale Steueramt Steuernummer: Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger zum Zwecke der Ermäßigung der Abzugssteuern nach Artikel 15a Abs. 1 Satz

Mehr

Steuerabkommen Deutschland - Schweiz. Handlungsbedarf für deutsche Bankkunden mit unversteuerten Vermögenswerten in der Schweiz

Steuerabkommen Deutschland - Schweiz. Handlungsbedarf für deutsche Bankkunden mit unversteuerten Vermögenswerten in der Schweiz Steuerabkommen Deutschland - Schweiz Handlungsbedarf für deutsche Bankkunden mit unversteuerten Vermögenswerten in der Schweiz Inhalt Geänderte Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Bankbeziehungen

Mehr

2009/2010. Jahresbericht

2009/2010. Jahresbericht 2009/2010 Jahresbericht Abgeltungssteuer: Privatsphäre der Kunden bleibt geschützt Das Projekt Abgeltungssteuer stellt sowohl in der Finanzplatzstrategie 2015 der Schweizerischen Bankiervereinigung als

Mehr

Mandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem

Mandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem Mandanteninformation zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem 01.10.2014 Neuregelungen durch das Kroatien-Anpassungs-Gesetz Das Gesetz zur Anpassung des nationalen

Mehr

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Erwähnen Sie gegenüber den Finanzbehörden niemals schriftlich

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Ulrich Derlien, RA und StB Nürnberg, 25. Januar 2012 1. Strafvorschriften der Abgabenordnung 369, 370 AO - Steuerhinterziehung

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Information zum Steuerabkommen mit der Schweiz. I. Allgemeines

Information zum Steuerabkommen mit der Schweiz. I. Allgemeines Information zum Steuerabkommen mit der Schweiz I. Allgemeines 1. Wer ist betroffen? Das Abkommen basiert auf den von der Schweiz mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Abkommen

Mehr

Die Selbstanzeige Wege aus der Steuerhinterziehung

Die Selbstanzeige Wege aus der Steuerhinterziehung Wer dem Finanzamt gegenüber Erträge und andere Einkünfte verschwiegen, oder unvollständige Angaben abgegeben hat, hat sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Bislang gibt es mit der Selbstanzeige

Mehr

Headline Verdana Bold. Aktuelle Entwicklungen zu den Steuerabkommen mit Liechtenstein und der Schweiz Christian Wilplinger, 2.

Headline Verdana Bold. Aktuelle Entwicklungen zu den Steuerabkommen mit Liechtenstein und der Schweiz Christian Wilplinger, 2. Headline Verdana Bold Aktuelle Entwicklungen zu den Steuerabkommen mit Liechtenstein und der Schweiz Christian Wilplinger, 2. März 2017 Inhalt Steuerabkommen Liechtenstein bzw Schweiz Ausgangslage Automatischer

Mehr

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung noch Betriebsstätte

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

Schweizer Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen - Status quo und Ausblick

Schweizer Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen - Status quo und Ausblick Schweizer Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen - Status quo und Ausblick Autorin: Nadia Tarolli Schmidt, dipl. Steuerexpertin, VISCHER Anwälte und Notare, Basel I. EINLEITUNG Zwischen Deutschland und

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

Europäische Zinsbesteuerung / Änderungen per 1. Januar A. Absenkung des Schwellenwertes von 40 % auf 25 %

Europäische Zinsbesteuerung / Änderungen per 1. Januar A. Absenkung des Schwellenwertes von 40 % auf 25 % 1/6 S TEU ER V ER W A LTU N G FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Europäische Zinsbesteuerung / Änderungen per 1. Januar 2011 Am 1. Januar 2011 treten mit Bezug auf das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) für das Fondsgeschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 01.12.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode

Mehr