- Wa s b e d e u t e t d a s f ü r U n t e r n e h m e n? -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Wa s b e d e u t e t d a s f ü r U n t e r n e h m e n? -"

Transkript

1 1 E u ropäische Datenschutz-Grundverord n u n g - Wa s b e d e u t e t d a s f ü r U n t e r n e h m e n? - I H K N ü r n b e r g f ü r M i t t e l f r a n k e n N ü r n b e r g e r I n i t i a t i v e f ü r K o m m u n i k a t i o n s w i r t s c h a f t ( N I K e. V. ) N ü r n b e r g, d e n 1 3. N o v e m b e r 2017 T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s c h u t z a u f s i c h t

2 2 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung

3 3 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung

4 4 Datenschutz heute

5 5 Datenschutz heute

6 Datenschutz morgen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verkündet im Amtsblatt der Europäischen Union vom 4. Mai

7 7 Datenschutz morgen d.h. in nur mehr ca. 7 Monaten

8 8 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung

9 9 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

10 10 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

11 11 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit Transparenz / Informationspflichten Sicherheit der Verarbeitung Auftrags(daten)verarbeitung Übermittlung in Drittstaaten

12 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit (Art. 6 ff. DSGVO) bedeutet: Einwilligung liegt vor oder Verarbeitung ist zur Erfüllung von Vertrag erforderlich oder Verarbeitung ist zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtung erforderlich oder Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht Interessen des Betroffenen überwiegen

13 13 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit Transparenz / Informationspflichten Sicherheit der Verarbeitung Auftrags(daten)verarbeitung Übermittlung in Drittstaaten

14 Anforderungen an die Datenverarbeitung Informationspflichten (Art. 13, 14) beinhalten: Name (Firmenname) und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden) Zwecke der Datenverarbeitung das berechtigte Interesse, sofern die Datenerhebung aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgt ggf. die Empfänger(kategorien) bei Übermittlung in Drittländer: die Arten verwendeter Garantien (z.b. Standarddatenschutzklauseln) geplante Speicherdauer die Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, ) Beschwerderecht bei der sbehörde u.a. 14

15 15 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechenschaftspflicht (accountability) Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise ( Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz ) b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke ( Zweckbindung ) c) auf das notwendige Maß beschränkt ( Datenminimierung ) d) sachlich richtig ( Richtigkeit ) e) erforderlich ( Speicherbegrenzung ) [und mit] f) angemessener Sicherheit ( Integrität und Vertraulichkeit ) [verarbeitet werden.] (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ( Rechenschaftspflicht ).

16 16 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechenschaftspflicht Wie prüfen wir: Zeig mal!! Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten ( Beweislastumkehr ) (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise ( Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz ) b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke ( Zweckbindung ) c) auf das notwendige Maß beschränkt ( Datenminimierung ) d) sachlich richtig ( Richtigkeit ) e) erforderlich ( Speicherbegrenzung ) [und mit] f) angemessener Sicherheit ( Integrität und Vertraulichkeit ) [verarbeitet werden.] (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ( Rechenschaftspflicht ).

17 Anforderungen an die Datenverarbeitung Auftrags(daten)verarbeitung, Art 28 Anforderungen: Vertrag über weisungsgebundene Tätigkeit (schriftl./elektronisch, Abs. 9) Vertragsinhalte in vielen Teilen ähnlich wie bei 11 BDSG-alt, in einigen Details aber Unterschiede, z.b. jetzt detailliertere Regelung zur Einschaltung weiterer (Unter-)Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2) zum vorgeschriebenen Inhalt siehe Art. 28 Abs. 3 und 4 Unternehmen müssen bestehende ADV-Verträge an die Anforderungen der DS-GVO anpassen. Dauerbrenner Wartung von IT-Systemen: zwar in der DS-GVO keine vergleichbare Regelung wie 11 Abs. 5 BDSG-alt. Dennoch liegt Auftragsverarbeitung vor, wenn bei der Wartung eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch den Dienstleister nicht ausgeschlossen ist. 17

18 18 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

19 19 Sicherstellung der Betroffenenrechte Recht auf Auskunft Recht auf Berichtigung Recht auf Löschung Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Recht auf Datenübertragbarkeit Recht auf Widerspruch Recht auf nicht automatisierte Entscheidung Recht auf Widerruf einer Einwilligung

20 20 Verfahren zur - Sicherstellung der Betroffenenrechte Prozessorientierter Ansatz: Plan: Realisierung der Betroffenenrechte und der Anforderungen zu Erfüllung Plan Do: Implementierung von Verfahren zur Erfüllung der Betroffenenrechte Act Do Check: Feuerwehrübung (siehe Auskunftsprojekt 2016) Check Act: Kontinuierliche Verbesserung

21 21 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

22 22 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Verpflichtung zur Erstellung eines VVT besteht für jeden Verantwortlichen / Auftragsverarbeiter mit mindestens 250 Mitarbeitern auch Verantwortliche / Auftragsverarbeiter mit weniger als 250 Mitarbeitern, sofern Verarbeitungen durchgeführt werden, die ein Risiko für Rechte & Freiheiten Betroffener bergen (z.b. Videoüberwachung, Scoring, Betrugsprävention) oder nicht nur gelegentlich erfolgen (z.b. regelmäßige Verarbeitung von Kunden- und/oder Beschäftigtendaten) oder besondere Datenkategorien gem. Art. 9 Abs. 1 oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen / Straftaten betreffen Fazit: Die meisten Unternehmen müssen ein VVT erstellen, da meistens regelmäßig Kunden- und/oder Beschäftigtendaten verarbeitet werden.

23 23 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

24 24 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

25 25 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Eine Reihe von sbehörden (darunter ) wird in Kürze die o.g. Hinweise zum VVT (getrennt für Verantwortliche / Auftragsverarbeiter) und entsprechende Muster (einschließlich Muster für die Beschreibung der TOM) veröffentlichen.

26 26 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

27 27 Umgang mit Datenschutzverletzungen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

28 28 Umgang mit Datenschutzverletzungen Beispiele für Meldepflicht Hacking Verlust Diebstahl Fehlversand Softwarefehler Schadcode Fehlentsorgung Vernichtung Verlust Sonstiges?

29 29 Umgang mit Datenschutzverletzungen Prozessorientierter Ansatz: Plan: Identifizierung einer Datenschutzverletzung; Festlegung des Meldewegs Plan Do: Implementierung von Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen Act Do Check: Feuerwehrübung Act: Kontinuierliche Verbesserung (incl. Präventivarbeit zur Verhinderung von Datenschutzverletzungen) Check

30 30 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

31 31 Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 24 DS-GVO (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen) und Art. 32 DS-GVO (Sicherheit der Verarbeitung) Schwere des möglichen Schadens Groß Risikobewertung Risikobasierter Ansatz der DS-GVO Gravierend Jeder Verarbeiter muss vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten prüfen, ob und mit welchem Risiko für die Rechte und Freiheiten (insbes. Grundrechte) natürlicher Personen die Verarbeitung verbunden ist ( Schwellwertanalyse ). Überschaubar Geringfügig Eintrittswahrscheinlichkeit Jeder Verarbeiter muss die erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Risikos zu senken. Geringes Risiko Risikobereiche nach DS-GVO Risiko Hohes Risiko

32 32 Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 Abs. 1 DS-GVO: Datenschutz- Folgenabschätzung Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch. Für die Untersuchung mehrerer ähnlicher Verarbeitungsvorgänge mit ähnlich hohen Risiken kann eine einzige Abschätzung vorgenommen werden. Schwere des möglichen Schadens Groß Gravierend Überschaubar Geringfügig Risikobewertung Eintrittswahrscheinlichkeit Risikobereiche nach DS-GVO Geringes Risiko Risiko Hohes Risiko

33 33 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Risiko / Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen

34 34 Sanktionen heute 43 BDSG bis EUR ( formelle Verstöße ) bis EUR ( materielle Verstöße ) kein Bußgeld bei Verstößen gegen Datensicherheit ( 9 BDSG)

35 35 Sanktionen morgen Art. 83 DS-GVO bis EUR oder 2 % Weltjahresumsatz ( formelle Verstöße ) bis EUR oder 4 % Weltjahresumsatz ( materielle Verstöße ) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. (Art. 83 Abs. 1 DS-GVO)

36 36 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung

37 Was kann / soll man heute schon tun? bewusst machen, was kommt Team bilden, das das Projekt DS- GVO angeht (nicht nur Datenschutzbeauftragte) Datenumgang erfassen (Verarbeitungsverzeichnis, Risikoprüfung) Handlungsbedarf untersuchen Schulungen vorbereiten Feuerwehrübungen durchführen 37

38 38 Was kann / soll man heute schon tun? Bestandsaufnahme: derzeitige Prozesse, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden Rechtsgrundlagen der Verarbeitungen nach DS-GVO prüfen Datenschutzorganisation Dienstleistungsbeziehungen, z.b. Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung Dokumentation (Verfahrensverzeichnisse, Vorabkontrollen, ggf. Datenschutzkonzepte, IT-Sicherheitskonzepte) etwaige Betriebsvereinbarungen, sofern darin Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten geregelt

39 39 Was kann / soll man heute schon tun? Handlungsbedarf eruieren, insbesondere in den Bereichen (1) Rechtsgrundlagen klären, z.b. entsprechen Einwilligungen den Anforderungen der DSGVO? ggf. neue Einwilligungen einholen Informationspflichten und Rechte Betroffener Dienstleistungsbeziehungen, insb. bestehende ADV-Verträge: an Anforderungen nach Art. 28, 29 DS-GVO anpassen Dokumentationspflichten: Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) Dokumentation von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 5) Dokumentation von Weisungen bei ADV (Art. 28 Abs. 3 lit. a) Datenschutz-Folgenabschätzung mit Dokumentation (Art. 35)

40 40 Was kann / soll man heute schon tun? Handlungsbedarf eruieren, insbesondere in den Bereichen (2): Meldepflichten Meldung Kontaktdaten des DSB an die Aufsichtsbehörde (Art. 37 Abs. 7) Online-Formular derzeit bei den Aufsichtsbehörden in Arbeit Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 1) Konzept zum Umgang mit Datenschutzverletzungen erarbeiten Online-Formular zur Meldung an die Aufsichtsbehörde in Arbeit Datensicherheit Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? ggf. Zertifizierung Anforderungen an Zertifizierungsverfahren werden allerdings erst nach und nach von den Aufsichtsbehörden definiert werden ggf. Datenschutz-Leitlinie für das Unternehmen erarbeiten

41 Was kann / soll man heute schon tun? Aufbauorganisation Ablauforganisation Datenschutzverletzungen Datenschutzziele Datenschutz- Governance- Struktur Planung Datenverarbeitung Verbesserung Sicherstellung der Betroffenenrechte Durchführung Datenschutzleitlinie Bewertung Siehe: Kranig/Sachs/Gierschmann: Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO, Bundesanzeiger-Verlag,

42 Was kann / soll man heute schon tun? Unternehmensleitlinien Informationssicherheit Marketing Finanzen... Datenschutz -Leitlinie Bestehende Unternehmensleitlinien Wenn möglich Erweiterung bzw. Ergänzung Siehe: Kranig/Sachs/Gierschmann: Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO, Bundesanzeiger-Verlag,

43 43 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung

44 Nachtragshaushalt 2018??? Der Freistaat Bayern hat 12,7 Mio. Einwohner 20 Planstellen Der Freistaat Bayern hat ca Unternehmen 44

45 45 Was machen Art. 29-Gruppe und Datenschutzkonferenz z.zt.?..

46 46 Was machen Art. 29-Gruppe und Datenschutzkonferenz z.zt.? Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz 1. Verz. von Verarbeitungstätigkeiten 2. Aufsichtsbefugnis/Sanktionen 3. Werbung 4. Datenübermittlung in Drittländer 5. Datenschutz-Folgeabschätzung 6. Auskunftsrecht 7. Marktortprinzip 8. Maßnahmenplan 9. Zertifizierung 10. Info bei Dritt- und Direkterhebung 11. Recht auf Vergessenwerden PLANUNG 12. Rechte und Freiheiten, Risiko 13. Privacy by Design und Default 14. Videoüberwachung (!!) 15. Besondere Kategorien pbd 16. Datenschutzbeauftragter 17. Beschäftigtendatenschutz 18. Gemeinsame Verantwortliche 19. Datenschutzverletzungen 20. Verhaltensregeln

47 Was machen Art. 29-Gruppe und Datenschutzkonferenz z.zt.? Europäischer Datenschutzausschuss 1) 1 28/ UK EU- EDPS KOMM ) der unabhängigen sbehörden 47

48 Was machen Art. 29-Gruppe und Datenschutzkonferenz z.zt.? Noch viel wichtiger als unsere bayerischen und deutschen Kurpapiere sind aber WORKING PAPERS der Art. 29-Gruppe bzw. in Zukunft des Europäischen Datenschutzausschusses Verabschiedet (und nun teilweise auch in deutsch verfügbar) sind: WP 242 Datenportabilität WP 243 Datenschutzbeauftragter WP 244 Federführende Aufsichtsbehörde WP 248 Datenschutz-Folgeabschätzung (z.zt. nur auf englisch verfügbar) Zur Kommentierung veröffentlicht sind: WP 250 Meldung von Datenschutzverletzungen WP 251 Profiling In Planung sind u.a.: Sanktionen (Art. 83 DS-GVO) Dringlichkeitsverfahren (insb. Art. 66 DS-GVO) Beschäftigtendatenschutz 48

49 49 Was macht z.zt.?.

50 50 Was macht das Vorbereitung von Online-Kommunikation Online-Beschwerdeformular (Art. 57 Abs. 2 DS-GVO) Online-Mitteilungsmöglichkeit der Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 7 DS-GVO) in Arbeit Online-Meldemöglichkeit für Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO)

51 51 Was macht z.zt.? Ehmann / Kranig Erste Hilfe zur Datenschutz- Grundverordnung Zielgruppe: Inhaber kleinerer Unternehmen; Vereinsvorsitzende; Datenschutzverantwortliche in kleineren Unternehmen und in Vereinen; datenschutzinteressierte Vereinsmitglieder. 5,50 EUR Erscheinungsdatum: Nov. 2017

52 52 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung

53 Empfehlung zum Schluss bewusst machen, was kommt Team bilden, das das Projekt DS- GVO angeht (nicht nur Datenschutzbeauftragte) Datenumgang erfassen (Verarbeitungsverzeichnis, Risikoprüfung) Handlungsbedarf untersuchen Schulungen vorbereiten Feuerwehrübungen durchführen 53

54 Unsere Empfehlung Datenschutz ist Chefsache (sowohl beim Vorbeugen und Entscheiden als auch bei Sanktionen) Datenschutz geht alle an (und geht nur, wenn alle mitmachen) Datenschutz gilt von Anfang an ( privacy by design beziehen Sie den Datenschutz immer mit ein) Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation (Erstellen Sie schon heute Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO) Sprechen Sie mit Ihrer Aufsichtsbehörde (sie kann [muss] Sie beraten und schafft Ihnen Rechtssicherheit) Haben Sie einen Plan verplant. Act Plan Check Do sonst werden Sie 54

55 55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Kranig, Bayer. Landesamt für

Betriebliche Organisation des Datenschutzes

Betriebliche Organisation des Datenschutzes Betriebliche Organisation des Datenschutzes Die EU-Datenschutzgrundverordnung: Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung Hamburg, 26. April 2016 Philipp Kramer Rechtsanwalt, Gliss & Kramer, Hamburg

Mehr

EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?

EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Mehr

DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG

DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - 1 Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung Die EU Datenschutz- Grundverordnung Überblick über wesentliche Inhalte Überblick zur Datenschutzorganisation

Mehr

Datenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response»)

Datenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response») Datenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response») simsa Provider Day 2016 Zürich, 8. Juni 2016 Dr. Thomas Steiner, LL.M. (Berkeley)

Mehr

Datenschutz in Schulen

Datenschutz in Schulen Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept

Mehr

DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG

DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - OTFRIED BÜTTNER, LL.M. GDD stellvertretender ERFA-Kreisleiter Mülheim an der Ruhr/Essen/Oberhausen IHK Gesprächsforum Datenschutz migosens GmbH 1 Die

Mehr

Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz-Grundverordnung Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien

Mehr

Datenschutz muss nicht trocken sein

Datenschutz muss nicht trocken sein Datenschutz muss nicht trocken sein Dr. Martin Grentzer & Carsten Knoop 16. Juni 2016 Datenschutz muss nicht trocken sein aconso AG 16. Juni 2016 1 www.aconso.com Ihre Referenten Dr. Martin Grentzer Vorstand

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg

Mehr

EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...

EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz... EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen

Mehr

Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO

Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO 8. Hessischer kommunaler Datenschutztag 12. Oktober 2016 Dr. Jost Onstein Referent im Bundesministerium des Innern I. Die Datenschutz-Grundverordnung ein

Mehr

Leseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis

Leseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Einfach hier klicken und online versandkostenfrei direkt beim Verlag bestellen. Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN

Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht

Mehr

Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU

Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim

Mehr

Am 15. Oktober 2010 forderte der EDSB beim DSB zusätzliche Informationen an. Die Antworten wurden am 5. November 2010 übermittelt.

Am 15. Oktober 2010 forderte der EDSB beim DSB zusätzliche Informationen an. Die Antworten wurden am 5. November 2010 übermittelt. Stellungnahme zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für eine Vorabkontrolle hinsichtlich der Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe

Mehr

Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter

Mehr

Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)

Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E) Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit

Mehr

EU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft

EU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen

Mehr

Stellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung

Stellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung Stellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung. Münchner Datenschutztag Privacy put into Practice 18. Februar 01 in München Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen

Mehr

BfDI Info 6. Datenschutz-Grundverordnung. Info

BfDI Info 6. Datenschutz-Grundverordnung. Info BfDI Info 6 Datenschutz-Grundverordnung Info 6 Impressum Herausgeber: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 14 68, 53004 Bonn Hausanschrift: Husarenstraße 30,

Mehr

Synopse Teil I: BDSG EU DSGVO

Synopse Teil I: BDSG EU DSGVO Synopse Teil I: BDSG EU DSGVO 1 Abs. 1 Zweck Art. 1 Nein 1 Abs. 2 2 Persönlicher Anwendungsbereich Teils entfallen Art. 2 Abs. 2 c) EG 18 Zum Teil Grundsätzlich keine Trennung zwischen öffentlichen und

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame

Mehr

Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts

Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 1. März 2016 1 AGENDA (1) Verantwortlichkeiten und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung der EU/DE

Mehr

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der

Mehr

Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung

Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung Videoüberwachung Zutrittskontrolle/Schließsysteme Medizingeräte Videoüberwachung - Videobeobachtung (Monitoring) - Videoaufzeichnung Videoüberwachung Zulässigkeit

Mehr

Winfried Rau Tankstellen Consulting

Winfried Rau Tankstellen Consulting Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-

Mehr

Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield

Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Susanne Dehmel Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit & Datenschutz Paul F. Nemitz Director for Fundamental rights and Union citizenship European

Mehr

Secorvo. Partner und Unterstützer

Secorvo. Partner und Unterstützer Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße

Mehr

Enforcement, einschliesslich Erfahrungen im Umgang mit EU- Datenschutzbehörden am Beispiel Deutschland.

Enforcement, einschliesslich Erfahrungen im Umgang mit EU- Datenschutzbehörden am Beispiel Deutschland. Modul 4, 27. Oktober 2016 Webinar@Weblaw: DSGVO Governance, Zertifizierungen, grenzüberschreitender Datenverkehr, Enforcemement. Marc Hilber Enforcement, einschliesslich Erfahrungen im Umgang mit EU- Datenschutzbehörden

Mehr

Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag Was ist Datenverarbeitung im Auftrag? 13.09.2013 www.it-rechtsberater.de 1 Begriff Der Grundgedanke zur Datenverarbeitung im Auftrag stammt aus der Zeit, als Rechnerkapazität noch knapp und teuer war.

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich?

Mehr

Umweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit

Umweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit Umweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit Firmenprofil Ingenieurbüro Standorte: Paderborn Düsseldorf Dortmund Frankfurt a. M. Hamburg München Kerngeschäft Umweltschutz Qualität Arbeitssicherheit Baustellensicherheit

Mehr

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis 1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in

Mehr

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees

Mehr

Probleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht

Probleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht Probleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht 7.4.2016 Dr. Kunnert, Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Dr. Kunnert - Vortrag Karl -Renner -Institut - 7.4.2016 1 Thema Private

Mehr

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden

Mehr

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

BDCO-Frühjahrstagung 2014

BDCO-Frühjahrstagung 2014 BDCO-Frühjahrstagung 2014 Compliance und Beschäftigtendatenschutz 01. April 2014 Fragen der Teilnehmer Welche Fragen haben Sie im Zusammenhang mit Datenschutz? Welche Erwartungen haben Sie an dieses Seminar?

Mehr

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG zwischen KUNDE im Folgenden Auftraggeber oder KUNDE genannt Präambel und der Infopark AG, Kitzingstraße 15, 12277 Berlin im Folgenden Auftragnehmer oder

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v. Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des

Mehr

Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung

Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO

Mehr

Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung

Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten

Mehr

Datenschutzaudit. Einhaltung gesetzlicher. Datenschutz. Copyright DQS GmbH. DQS GmbH

Datenschutzaudit. Einhaltung gesetzlicher. Datenschutz. Copyright DQS GmbH. DQS GmbH Datenschutzaudit Einhaltung gesetzlicher und kundenspezifischer Forderungen zum Datenschutz Themen Bedeutung des BDSG in der Wirtschaft Übersicht über die Novelle Details zu den Paragrafen des BDSG Datenschutz

Mehr

Datenschutz in der ambulanten Pflege

Datenschutz in der ambulanten Pflege Datenschutz in der ambulanten Pflege Lutz Grammann Der Diözesandatenschutzbeauftragte Der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in

Mehr

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Mehr

Datenschutz beim Umgang mit Datenbanken

Datenschutz beim Umgang mit Datenbanken Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO

Mehr

Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts

Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 2. Juni 2016 1 AGENDA (1) Aktueller Stand: Safe Harbour / Privacy Shield (2) Update zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der

Mehr

Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen

Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Sinn und Zweck Umsetzung Prinzipien TOMs, ADV Verstoß, Folgen Sinn des Datenschutzes Jeder soll nach Möglichkeit selbst bestimmen, wer welche Informationen über

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) GDD Erfa Kreis Essen, 12. Mai 2016 RAin Yvette Reif Stellv. Geschäftsführerin GDD e.v. Seite 2 Agenda Bestellpflicht / Öffnungsklausel

Mehr

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main Achtung! Auftragsdatenverarbeitung Datenschutz-Kurzcheck

Mehr

Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln?

Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln? Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln? Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Einführung eines neuen Fachverfahrens 3. Verfahrensbeschreibung und Sicherheitskonzept 4. Verfahrensbeschreibungen

Mehr

Praktischer Datenschutz

Praktischer Datenschutz Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de Praktischer Datenschutz 1 Themen 1. Behördlicher und betrieblicher

Mehr

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches

Mehr

1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung...

1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung... 1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung... 2 1.1.1 Rechtsnatur und Anwendungsbereich der neuer EU-

Mehr

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)...

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)... 2 Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7 1. Gesetzliche Verpflichtung... 7 2. Vertragliche Verpflichtungen... 7 3. Staatliche Sanktionsmöglichkeiten... 7 4. Schadensersatzansprüche...

Mehr

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Datenschutz und Datensicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Landshut 19.03.2013 Inhalt Hintergrund: Von der Datenschutz-Richtline zur Datenschutz-Verordnung

Mehr

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing

Mehr

Ihre externen Datenschutzbeauftragten

Ihre externen Datenschutzbeauftragten netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung und Risikobewertung Zusammenfassung der KPMG-Studie zur Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung und Risikobewertung Zusammenfassung der KPMG-Studie zur Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung und Risikobewertung Zusammenfassung der KPMG-Studie zur Auftragsdatenverarbeitung Daniel Mezzadra Agenda Studie zur Auftragsdatenverarbeitung I Zielsetzung der Studie II Fragenkatalog

Mehr

Datenschutz Haftungsfragen für das Management

Datenschutz Haftungsfragen für das Management Datenschutz Haftungsfragen für das Management IT-Sicherheit im Mittelstand IHK Nürnberg für Mittelfranken Referent: Rechtsanwalt Thilo Märtin Thilo Märtin & Collegen Rechtsanwalts GmbH 29.04.2015 Datenschutz

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - KoPers 3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mehr

Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de

Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung

Mehr

Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai Dr. Jürgen Hartung

Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai Dr. Jürgen Hartung Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai 2016 Dr. Jürgen Hartung Das IoT bringt uns Juristen vor allem Fragen 2 Wer hört denn im IoT noch so mit? Der Datenschutz

Mehr

Meine Daten in der Wolke

Meine Daten in der Wolke Meine Daten in der Wolke 1 Ihr Referent (Informationsrecht) Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Wesentliche Schwerpunkte in der Beratungspraxis Vertragsrecht im Kontext

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz

Bundesdatenschutzgesetz Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi

Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

DATENSCHUTZMANAGEMENT MIT VERINICE. Berlin, den 16.09.2015

DATENSCHUTZMANAGEMENT MIT VERINICE. Berlin, den 16.09.2015 DATENSCHUTZMANAGEMENT MIT VERINICE Berlin, den 16.09.2015 Ulrich Heun Geschäftsführender Gesellschafter CARMAO GmbH Agenda 1. Vorstellung CARMAO GmbH 2. Grundlagen und Aufgaben im Datenschutzmanagement

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...

Mehr

Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?

Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016

Mehr

Datenschutzzertifizierung für Auftragsdatenverarbeitung - Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Dr. Niels Lepperhoff (Geschäftsführer)

Datenschutzzertifizierung für Auftragsdatenverarbeitung - Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Dr. Niels Lepperhoff (Geschäftsführer) Datenschutzzertifizierung für Auftragsdatenverarbeitung - Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer Dr. Niels Lepperhoff (Geschäftsführer) 1 Auftragsdatenverarbeitung = Quell stetiger Konfusion Auftraggeber

Mehr

Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... Inhalt Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... VII IX XIX 1. Schnelleinstieg die wichtigsten Fragen im Überblick... 1 1.1 Besteht Meldepflicht der Datenverarbeitung

Mehr

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Erhöhung des Datenschutzniveaus zugunsten der Verbraucher. Projektnummer: 04HS052

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Erhöhung des Datenschutzniveaus zugunsten der Verbraucher. Projektnummer: 04HS052 ULD,v Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Erhöhung des Datenschutzniveaus zugunsten der Verbraucher Projektnummer: 04HS052 Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen

Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)

Mehr

Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen

Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet

Mehr

Datenschutz International

Datenschutz International Harald Eul/Petra Eul Datenschutz International Praxisleitfaden zur Übermittlung von Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten 1. Auflage 2011 DATAKONTEXT Vorwort 5 Verzeichnis der Checklisten/Arbeitshilfen/Übersichten

Mehr

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.

Mehr

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht . Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten

Mehr

datenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden

datenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden Bundesgesetz Haftungsrisiken vermeiden Datenschutzrechtlinien von den Vereinten Nationen 1990 beschlossen Grundsätze, die einen Mindeststandard festlegen, der bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt

Mehr