Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 876/2012 Schwyz, 11. September 2012 / bz Berufsbildungszentrum Goldau; Verpflichtungskredit für Sanierung Turnhalle und Schulraumerweiterung Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Das Hauptgebäude des Berufsbildungszentrums Goldau (BBZG) wurde in den Jahren 2008 bis 2010 energetisch saniert, baulich den aktuellen Sicherheitsnormen bezüglich Erdbebensicherheit angepasst und für die überbetrieblichen Kurse von Schreiner und Zweiradberufe umgebaut und erweitert. Als Bestandteil der Sanierungsarbeiten war ursprünglich auch die Erneuerung der Aussenhülle des Turnhallengebäudes vorgesehen. Ausserdem wurde eine Schulraumerweiterung beim Turnhallengebäude in Erwägung gezogen. Wegen der unklaren Situation betreffend Weiterführung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) wurde die Schulraumplanung während der Sanierungsphase nicht konkretisiert. Auch die vorgesehene Sanierung des Turnhallengebäudes wurde deshalb zurückgestellt. Mit dem Entscheid des Regierungsrates für einen Alleingang der PHZ in Goldau im März 2011 konnte die Schulraumplanung am BBZG fortgesetzt werden. Die Untersuchungen ergaben, dass ein Mehrbedarf an Schulräumen besteht. Mit einer Aufstockung auf dem Garderobentrakt des Turnhallengebäudes kann den erweiterten Raumbedürfnissen entsprochen werden. Durch die gleichzeitige Sanierung und Erweiterung des Turnhallengebäudes können Synergien genutzt und eine ökonomisch optimierte Realisierung ermöglicht werden. Für die Sanierung des Turnhallengebäudes und die Schulraumerweiterung wird ein Verpflichtungskredit (VK) von 9.4 Mio. Franken (inklusive MWST) beantragt. Die Gesamtkosten der Schulraumerweiterung sind grösser als Fr Damit ist der VK gemäss 30 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV, SRSZ ) dem obligatorischen Referendum unterstellt.

2 2. Ausgangslage 2.1 Sanierungsbedarf Turnhallengebäude Die Dreifachturnhalle des BBZG wurde 1989 erstellt. Seither wurden weder an der Aussenhülle noch in den Innenräumen umfassende Unterhaltsarbeiten getätigt. Im Mai 2005 wurde durch die BSS Architekten AG eine Gebäudezustandsanalyse mit Massnahmenplanung erarbeitet. Es zeigte sich, dass nach 20 Jahren insbesondere die Fassadenverkleidungen und die Dachdeckungen in schlechtem Zustand und vorzeitig am Ende ihrer Gebrauchstauglichkeit waren. Es wurden nebst dem schlechten Zustand von Fassaden und Dächern auch Mängel im Gebäudeinnern festgestellt. Deshalb wurde eine eingehenden Gebäudeanalyse in Auftrag gegeben. Die Analyse vom Dezember 2011/Januar 2012 wies, nebst den erwarteten Problemen an der Aussenhülle (Fassade und Dach), auch Mängel an der Gebäudetechnik (Elektroinstallationen, Heizungs-, Lüftungs-, Multimedia-, Rauch-/Wärmeabzugsanlagen und Sanitäranlagen), der Decken-, Wand- und Bodenbeläge, der Raumausstattungen und der Aussenanlage auf. Mit den Sanierungsmassnahmen wird künftig die Betriebstauglichkeit des Turnhallengebäudes gewährleistet. 2.2 Schulraumbedarf Grundlagen und Zusammenhänge Die Verordnung über die Berufsbildung (VBBW, SRSZ ) legt die Anforderungen an die Berufsbildung fest. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Kanton verschiedene Massnahmen eingeleitet. In 2, 12 und 43 VBBW werden die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Brückenangebote) geregelt und die Übernahme der Trägerschaft durch den Kanton festgelegt. Die Brückenangebote stehen Jugendlichen aus dem Kanton Schwyz offen, welche die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und trotz Bemühungen noch keinen, ihren Möglichkeiten entsprechenden, Einstieg in die Berufs- oder weitere Schulwelt gefunden haben. In der Vorlage an den Kantonsrat (RRB Nr. 159/2006) wird darauf hingewiesen, dass die Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung künftig einheitlich an den Berufsfachschulen geführt werden sollen. Mit Beschluss Nr. 577/2006 Schulortszuteilung und Beschluss Nr. 419/2007 Übernahme BVS wurden die zuständigen Stellen beauftragt, die Infrastrukturfragen zu klären. Die Raumbedürfnisse wurden aus Sicht des gesamten BBZG und der zukünftigen Entwicklung in den einzelnen Berufsfeldern eruiert. Berücksichtigt wurden insbesondere auch die Bedürfnisse einzelner Berufsabteilungen und der Berufsmatura für einen aktuellen, qualitativ hochstehenden Unterricht, der sich an den Bedürfnissen der Arbeitswelt, der Lernenden und der Gesellschaft orientiert. Diese Abklärungen haben in drei Bereichen Handlungsbedarf gezeigt Verbesserung der Infrastruktur für den naturwissenschaftlichen Unterricht Momentan verfügt das BBZG über keine Zimmer mit spezieller Infrastruktur für den Physik- und Chemieunterricht sowie für die Naturlehre: praktische Versuche im Physik- und Chemieunterricht an der Berufsmittelschule sind kaum möglich, der Unterricht vorwiegend theoretisch. Auch der Lehrplan des schulischen Brückenangebotes (SBA) in Physik und Chemie kann damit nicht abgedeckt werden. Zudem nahm der Anteil der Lerninhalte im Bereich Naturwissenschaftliche Grundlagen bei den technischen Berufen nach der Revision der Bildungsverordnungen stetig zu, weshalb die Einrichtung von naturwissenschaftlichen Zimmern im BBZG mittlerweile unumgänglich ist

3 2.2.3 Räumliche Integration des SBA in das BBZG Um das SBA in Innerschwyz zur Verfügung stellen zu können, werden zurzeit diverse Schulräume im Schulgebäude Bifang des Bezirks Schwyz in Oberarth angemietet. Der Bezirk Schwyz hat Eigenbedarf an diesen Räumen angemeldet und den Mitvertrag per Ende Juli 2013 gekündigt. Deshalb ist dringend ein adäquater Ersatz an Räumlichkeiten, wenn möglich direkt am BBZG, zur Verfügung zu stellen. Eine vollständige Integration des SBA im BBZG hat folgende Vorteile: direkte Zuführung der Schulabgänger in eine Berufsbildung; mittel- bis langfristige Reduktion der Anzahl Schulabgänger, die Brückenangebote benötigen; aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept mit der koordinierten Umsetzung an beiden Berufsbildungszentren BBZG und Berufsbildungszentrum Pfäffikon, BBZP); Reduktion der Kosten für Schulführung, Administration und Infrastruktur (z.b. Informatik, Spezialraum für naturwissenschaftliche Fächer, Kopiergerät usw.); wesentliche Vereinfachung und Optimierung der Betriebsabläufe; bewusster, räumlicher und auch schulkultureller Wechsel vom gewohnten Schulumfeld der obligatorischen Schulzeit in das zukünftige Umfeld der Berufsbildung; regelmässiger Kontakt der Lernenden im SBA mit den Berufslernenden in der Berufsfachschule; Einsparung des jährlichen Mietzinses von Fr Weiterer Bedarf an Schulräumen Neben der Integration des SBA besteht aus folgenden Gründen ein Bedarf an zusätzlichen Schulräumen: Einführung der neuen Bildungsverordnungen mit einer höheren Anzahl an Pflichtlektionen; Zusatzklassen bei der Zusammenlegung von Berufsfeldern (z.b. Bäcker/Konditor/Confiseur); Einführung von zweijährigen Grundbildungen mit Attest (z.b. Schreinerpraktiker, Holzbearbeiter, Bäcker/Konditor/Confiseur); Aufteilung der Zweiradberufe in drei neue Berufsrichtungen; geplante Ausdehnung von drei auf vier Lehrjahre bei den Zimmerleuten. 2.3 Umsetzung Schulraumbedarf Den genannten Anforderungen kann durch eine bauliche Erweiterung von Schulräumen entsprochen werden. Gleichzeitig können innerhalb des BBZG Synergien künftig besser genutzt und dadurch eine finanzielle Optimierung erreicht werden. Die fehlenden Spezialräume für den naturwissenschaftlichen Unterricht sowie weitere Unterrichtsräume sollen auf dem bestehenden Garderobentrakt des Turnhallengebäudes erstellt und bei der Sanierung des Turnhallengebäudes integriert werden. 3. Ziele und Bauliche Massnahmen 3.1 Ziel Oberstes Ziel ist eine auf den gesamten Gebäudezyklus von circa 20 Jahren (Realisierung, Betrieb und Unterhalt) bezüglich Kosten und Nutzen optimierte Sanierung und Erweiterung des Turnhallengebäudes mit folgenden Massnahmen umzusetzen: - 3 -

4 Nutzung von baulichen Synergien durch gleichzeitige Sanierung und Gebäudeerweiterung; Senkung der Betriebskosten durch gezielte energetische Eingriffe; Sanierungsmassnahmen ausgerichtet auf den Erhalt der Gebrauchstauglichkeit; Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien; Kosteneinsparungen durch Aufhebung von externen Mietverhältnissen; Optimierung der Betriebsabläufe durch die Aufhebung eines Aussenstandortes. 3.2 Bauliche Massnahmen: Sanierung Die Zustandsanalyse vom Dezember 2011/Januar 2012 erläutert die notwendigen baulichen Massnahmen und dient als Kostengrundlage für die Sanierungsmassnahmen. Die Sanierung dient der Werterhaltung und der Gewährleistung der Betriebstauglichkeit. Es sind keine kosmetischen Eingriffe vorgesehen Aussenanlagen Turnhallengebäude Die Aussenflächen und Einfriedigungen (Mauern und Gitterzäune) werden instand gestellt und teilweise ersetzt. Die Aussenbeleuchtung wird neu konzipiert Tragstruktur Die Tragfähigkeit der Halle bezüglich Schnee- und Windlasten sowie Erdbeben wurde durch ein Ingenieurbüro bestätigt. Bestehende Risse, welche als ästhetische Mängel beurteilt wurden, werden belassen. Mit der Aufstockung des Gebäudes über dem Garderobentrakt werden Verstärkungen eingebaut. Dadurch entspricht der Garderobentrakt den aktuellen Anforderungen an die Erdbebensicherheit Gebäudehülle Die Fassaden werden inklusive Wärmedämmung, Eternitfassade, Vordächer, Fenster und Anschlüsse ersetzt. Das bestehende Sanierungskonzept mit einer Aussenwärmedämmung und hinterlüfteten Glasplatten wird weitergeführt. Die Sanierung entspricht den Vorgaben des Bundes und wurde beim Gebäudeprogramm angemeldet. Das Flachdach wird inklusive An- und Abschlüsse neu gedämmt und abgedichtet. Es wird eine neue Blitzschutzanlage erstellt Innenräume Die inneren Oberflächen werden saniert und örtlich ersetzt Gebäudetechnik Elektroanlagen Die Elektroanlage wird erneuert, gleichzeitig erfolgt der Einbau der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmassnahmen (Elektrosicherheit). Die neuen Schulräume werden im Rahmen des bisherigen Standards ausgebaut. Die Integration der Infrastrukturanlagen der neuen Schulräume erfordert eine Anpassung der Mess-, Steuer- und Regeltechnikanlagen (MSRL). Heizung/Lüftung/Sanitär Die bestehenden Anlagen werden saniert und, wo nötig, angepasst. Ein Teilersatz ist infolge der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen unumgänglich

5 3.3 Bauliche Massnahmen und Materialisierung der Schulraumerweiterung Die Schulraumerweiterung wird als Aufstockung (Garderobentrakt) in Leichtbauweise aus Stahl erstellt. In Konstruktion und Erscheinungsbild passt sich die Sanierung inklusive Aufstockung den bereits sanierten Gebäuden des BBZG an. Die Schulraumerweiterung umfasst fünf Unterrichtszimmer, welche über den bestehenden Garderobentrakt erschlossen werden. Zwei Unterrichtszimmer werden mit Infrastrukturanlagen für den naturwissenschaftlichen Unterricht ausgerüstet. Die Ausstattung der übrigen Zimmer entspricht dem bisherigen Standard. Es werden jedoch zusätzlich Wasseranschlüsse und Lüftung eingebaut. Die Infrastrukturanlagen der neuen Schulräume werden in das bestehende MSRL integriert. Die Erschliessung für Menschen mit Behinderung ist über eine neue Liftanlage mit Aussentreppe im Nordwesten sowie eine interne Treppe im Südosten gewährleistet. 3.4 Atomschutzbunker Im Nordwesten der Turnhalle befindet sich ein Atomschutzbunker der Armasuisse. Dieser wird von der Armee nicht mehr genutzt und wird zurückgebaut. Wegen der Lage des Bunkers im Bereich des geplanten Liftanbaus wurde mit dem zuständigen Ingenieurbüro IPG Keller AG, Kreuzlingen, der Rückbau des Bunkers auf Kosten der Armasuisse im Sommer 2012 vereinbart. 4. Projektorganisation/ Projekthandbuch Als Grundlage für eine geordnete Projektabwicklung dient das Projekthandbuch (PHB), welches vom Steuerungssausschuss am 12. Juli 2012 freigegeben wurde. Es regelt die baulichen und organisatorischen Grundsätze, es ist für alle am Projekt Beteiligten verbindlich. Das PHB bildet, zusammen mit den monatlichen Statusberichten, die Grundlage und den Kern des projektspezifischen Qualitätsmanagements. Das PHB wird zu Beginn jeder Projektphase überprüft und gegebenenfalls angepasst. Für die Pflege bzw. Aktualisierung ist die/der Projektleiter-HBA verantwortlich. Die Freigabe von Aktualisierungen erfolgt durch den Steuerungsausschuss. 5. Zeitplan Nach Erstellung des Rohbaus der Schulraumerweiterung auf dem Garderobentrakt werden die Fassaden und die Dächer des Turnhallengebäudes saniert. Parallel erfolgt die Sanierung im Gebäudeinnern. Während der Sanierungsarbeiten ist keine Auslagerung in Raumprovisorien notwendig. 2011/12 Gebäudeanalyse 2012 Planung und Kostenzusammenstellung 2012 Beantragung VK 2012 Baubewilligung 2012 Genehmigung VK durch den Kantonsrat 2013 Volksabstimmung 2013 Detailplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibungen/Vergaben 2013 Baubeginn Herbst Fertigstellung und Übergabe Räumlichkeiten Herbst 2014 Um den Zeitplan einhalten zu können, wird das Baubewilligungsverfahren direkt im Anschluss an den Entscheid der vorbereitenden Kommission für Strassen, Bauten und Anlage eingeleitet

6 6. Finanzielle Auswirkungen 6.1 Kostenvoranschlag Die Ermittlung des Kostenvoranschlages ±10% (inklusive MWST; Stand Zürcher Wohnbaukostenindex 2011 mit 101.7%, Basis 2010 = 100%) für die Sanierung der Turnhalle und die Raumerweiterung basiert auf Planerangaben, Angaben gemäss Analyseprogramm, Erfahrungszahlen und Offertangaben. Die Kosten für die Sanierung der Turnhalle und die Schulraumerweiterung belaufen sich gerundet auf total 9.4 Mio. Franken inklusive 8% MWST. Kostenzusammenstellung nach BKP 2-stellig: BKP Arbeitsgattung KV in Franken inklusive MWST vom 28. Juni Grundstück Schadstoffsanierung Honorare Gebäude Rohbau Rohbau Elektroanlagen HLKK-Anlagen Sanitäranlagen Transportanlagen Ausbau Ausbau Honorare Umgebung Gartenanlagen Baunebenkosten und Übergangskonten Bewilligungen, Gebühren Muster, Modelle, Vervielfältig Versicherungen Beschriftungen Einrichtung Betrieb Projektreserve Reserve nicht voraussehbare Kosten Ausstattung Möbel Total

7 In den Honoraren (BKP 29) sind auch die Aufwendungen für einen externen Kostencontroller enthalten. In BKP 9 sind die gesamten Ausstattungen (Einbauschränke, Audioanlage, Beamer, Tische, Stühle und naturwissenschaftliche Arbeitsplätze) inbegriffen. Die Medienmöbel für den naturwissenschaftlichen Unterricht machen dabei einen grossen Teil aus. Auf dem Dach der Schulraumerweiterung ist eine Solaranlage geplant. Die Gesamtsumme von Fr (Installation, Panels, Speicher, Verbindungsleitungen, Einbindung in das bestehende Hausleitsystem) ist in den verschiedenen BKP (Heizung, Sanitär, Elektro, Baumeister etc.) enthalten. Das Projekt wurde im April 2012 beim Gebäudeprogramm Schweiz angemeldet. Es wird ein Beitrag an die Sanierung in Höhe von circa Fr erwartet. Da die Zusage erst provisorisch vorliegt, ist deren Auszahlung noch nicht eingerechnet. Bei einer definitiven Auszahlung wird die entsprechende Summe vom VK abgezogen. 6.2 Kostenbeteiligung der Gemeinde Arth Die Gemeinde Arth hat heute ein Benützungsrecht an der Turnhalle und dem Schwingkeller. Anlässlich der Vereinheitlichung für die Abgeltung von Kantonshallen wird dieses Recht überprüft. Nach Meinung des Regierungsrates sollen die Regelungen für die Benützung der Hallen KSA/BBZP, KSA Nuolen, KKS Schwyz und BBZG vereinheitlicht werden. Der noch festzulegende Beitrag der Gemeinde Arth soll sich an der künftigen Grundsatzregelung orientieren. Je nach Beitrag der Gemeinde an den Sanierungskosten verringert sich der VK um die Höhe der Gemeindebeteiligung. 6.3 Finanzierung Die Kosten werden gemäss nachstehender Tabelle nach Budgetjahren aufgeteilt. Der Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2016 sieht wie folgt aus: Budgetjahre / Finanzplan Abgrenzung VK/Laufende Rechnung Der vorliegende Kostenvoranschlag beinhaltet sämtliche baulichen und technischen Aufwendungen sowie die Kosten der laufenden Rechnung (exklusive Betriebskosten) der Turnhalle in den Jahren 2013/2015 für den definierten Projektperimeter (Plan Dossier Register vom 4. Juli 2012) des BBZG. 7. Wirtschaftlichkeit der baulichen Massnahme Die Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes erweist sich als wirtschaftlichste Lösung. Sie entspricht der Teilstrategie 3: Eigentumsstrategie gemäss Beschluss Nr. 313/2006. Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe Betriebstauglichkeit aus. Mit der Aufstockung des bestehenden Garderobengebäudes können die Räume optimal in das bestehende Betriebs- und Gebäudetechnikkonzept integriert werden. Durch die Sanierung der Turnhalle werden bestehende Systeme nachhaltig optimiert und der Energieverbrauch gesenkt. Gleichzeitig werden die verbliebenen Landreserven am Standort Goldau geschont; sie stehen für die künftige Entwicklung zur Verfügung

8 8. Zuständigkeit Die Schulraumerweiterung macht einen grossen Teil der Vorlage aus. Da die Erweiterung des BBZG als Neubau zu betrachten ist, handelt es sich beim vorliegenden VK nicht um eine gebundene Ausgabe, sondern um eine neue Ausgabe ( 3 Bst. c der Verordnung über den Finanzhaushalt vom 22. Oktober 1986, FHV, SRZ ). Weil die Gesamtkosten des Neubaus grösser als Fr sind, ist der VK gemäss 30 Abs. 2 KV dem obligatorischen Referendum unterstellt. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, den Verpflichtungskredit in Höhe von 9.4 Mio. Franken anzunehmen. 2. Der Verpflichtungskredit basiert auf dem Zürcher Wohnbaukostenindex von 101.7% vom 1. April 2011 (Basis April 2010 = 100%). Er erhöht sich um die Summe der jeweiligen Teuerung. 3. Das Hochbauamt wird beauftragt, gemäss Ziffer 7.2 den bestehenden Mietvertrag mit der Gemeinde Arth zu überarbeiten und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen. 4. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und des Regierungsrates; Bildungsdepartement; Baudepartement (3); Amt für Berufsbildung; Finanzdepartement; Finanzverwaltung; Finanzkontrolle; Rektor des Berufsbildungszentrums Goldau; Hochbauamt (2, unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Walter Stählin, Landammann Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber - 8 -

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