Sicherheit mit Glas Neue SIGAB-Richtlinie 002 mehr Sicherheit mit Glas am Bau

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1 Sicherheit mit Glas Neue SIGAB-Richtlinie 002 mehr Sicherheit mit Glas am Bau Architektur und technologische Entwicklungen haben grossen Einfluss auf die Verwendung von Glas beim Bauen. So kommen heute viel häufiger verglaste Bauteile wie beispielsweise raumhohe Fenster oder Fassaden zum Einsatz, die hohe Anforderungen an den Wärme-, Schall- oder Brandschutz, aber auch an die Statik erfüllen müssen. Gleichzeitig haben die Ansprüche an die Sicherheit stark zugenommen. Die neue SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas Anforderungen an Glasbauteile» wird dieser neuen Ausgangslage gerecht. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und wurde in Zusammenarbeit mit den massgebenden Branchenverbänden sowie der bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung erstellt.

2 Schutzanforderungen: Umfassender und einheitlicher Glasbauteile müssen aufgrund verschiedener Aspekte gewisse Schutzanforderungen erfüllen. Ebenfalls optionale Anforderungen (z. B. Einbruchhemmung) werden im Kapitel 3 der Richtlinie umfassend für alle am Bau beteiligten Personen aufgeführt und erklärt. Bezüglich Personenschutz liessen bisherige Regelungen zu Sicherheit mit Glas grosse Ermessensspielräume offen. Geforderte Risikoanalysen je Objekt oder Bauteil wurden kaum erstellt. Die neue Richtlinie sieht mit der 1-Meter-Regel einen einfachen Grundsatz vor, um den Personenschutz unabhängig von öffentlicher oder privater Nutzung sicherzustellen. Ausschreibung: Von Anfang an richtig Damit Angebote vergleichbar und die sicherheitsrelevanten Anforderungen umgesetzt werden, sind Ausschreibungen durch die Bauherrschaft oder deren Vertretung entsprechend präzise zu erstellen. Hinweise zur Projektierung und Nutzung sowie Vorgaben für den Glaseinsatz sind im Kapitel 4 und 5 der Richtlinie enthalten. Die häufig verwendeten Glasprodukte mit und ohne sicherheitstechnische Eigenschaften werden im Kapitel 6 erklärt. Bestandesgarantie: Wann kommt sie zum Tragen? Für bestehende Gebäude gilt die Bestandesgarantie. Kommt es hingegen zu einer Nutzungsänderung oder zu einer baubewilligungspflichtigen Erneuerung oder Nachrüstung, wird die Bestandesgarantie hinfällig. Glasersatz Werden Glasprodukte bei bestehenden Bauten ersetzt, hat das neue Produkt den aktuell geltenden Anforderungen gemäss SIGAB-Richtlinie 002 zu entsprechen. Auch die bestehende Konstruktion und Befestigung ist zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Info-Flyer zur SIGAB-Richtlinie 002, März SIGAB

3 Sicherheit mit Glas drei Beispiele Die Richtlinie führt die Vorgaben für den Einsatz von Glasbauteilen nach den Anforderungen des Personenschutzes und der Absturzhemmung auf, differenziert nach typischen Anwendungen. F F V F F S 1,0 1-Meter-Regel: Absturzhemmung durch Verbund-Sicherheits - glas (V) und Personenschutz durch Sicherheitsglas (S) F F V F F F F F V 1,0 Absturzhemmung durch Verbund-Sicherheitsglas (V) S F S S F S 1,0 1-Meter-Regel: Personenschutz durch Sicherheitsglas (S); z. B. bei Festverglasungen, Hebeschiebe-, Schiebe- und Fenstertüren Info-Flyer zur SIGAB-Richtlinie 002, März SIGAB

4 Schulungen: Vorsprung durch Wissen Die neue SIGAB-Richtlinie 002 bildet die Basis für die von den einzelnen Branchenverbänden angebotenen Weiterbildungen. Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie sich auf den neusten Stand. Jetzt bestellen! Bestellen Sie die neue SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas Anforderungen an Glasbauteile» oder den gesamten SIGAB-Glasordner unter

5 12. Juli 2017 Häufig gestellte Fragen zur SR-002 Mit der Herausgabe der neuen SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas Anforderungen an Glasbauteile» wurden häufig dieselben Fragen rund um die «002» gestellt. Wir hoffen, Ihnen mit den nachfolgend aufgeführten Antworten weiterzuhelfen und freuen uns auf einen nächsten Kontakt mit Ihnen. Bezüglich Personenschutz Weshalb braucht es nun überall Sicherheitsglas wie z. B. bei geschosshohen Verglasungen? Leider passieren immer wieder Personenunfälle mit schweren Schnittwunden, welche durch grob brechendes Glas (z. B. Float-, Guss- oder Drahtglas) verursacht werden. Auch Todesfälle kommen vor. Im österreichischen Graz wurden an der Uni-Klinik über drei Jahre die Unfallzahlen mit Glas bei Kindern bis 14 Jahren erhoben 1. Die Hochrechnung dieser Zahlen für die Schweiz ergibt über 70 Glasunfälle pro Jahr allein bei Kindern. In der Schweiz existieren bis heute keine vergleichbaren Erhebungen. Weshalb gibt es nun diese neuen Anforderungen, bisher gab es bezüglich Personenschutz auch keine Vorgaben? Bereits seit dem Jahr 1999 bzw sind in den Veröffentlichungen der bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung und des SIGAB Vorgaben zu Sicherheitsglas zu finden. Die neue Richtlinie 002 löst nun die in die Jahre gekommene und nicht mehr zeitgemässe SIGAB-Dokumentation (1999) endgültig ab. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bezieht sich dieses Datum auf die Baubewilligung oder die Montage? Weder noch; dieses Datum dient als Stichtag, wann die neue SIGAB-Richtlinie 002 die alte SIGAB-Dokumentation 002 (1999) «Sicherheit mit Glas - Personenschutz: Absturzsicherheit, Verletzungsschutz» definitiv ablöst. Bezüglich der Bewilligung, Planung und Ausführung von Bauvorhaben spielt diese Inkrafttretung nur eine untergeordnete Rolle. Verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und bfu-fachbroschüren älteren Datums fordern teilweise seit über 15 Jahren angepasste Glasaufbauten, wie z. B. bezüglich Personensicherheit bei Glasbauteilen (siehe Zusammenstellung in der neuen Richtlinie; Kap. 2 «Grundlagen»). Ist die «002» eine Norm? Die SIGAB-Richtlinie 002 wiedergibt den aktuellen Stand der Technik, welcher in Form einer Richtlinie veröffentlicht wird. Sie wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern von Industrie und Handwerk in der Schweiz, welche Glas herstellen und verarbeiten, sowie folgenden Partnern erarbeitet: bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung FFF Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche SZFF Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden Gibt es Unterlagen, die Bauherrschaften oder Planern abgegeben werden können? Um Ihre Geschäftspartner über den Inhalt der Richtlinie informieren zu können, gibt es einen 4-seitigen Info-Flyer, welcher digital (gratis) oder in Papierform (Weiterverrechnung der Druckkosten) bezogen werden kann. Bezüglich Absturzhemmung Weshalb ist die Brüstungslösung der Norm SIA 358 nicht in der Richtlinie zu finden? Die Arbeitsgruppe bzw. das SIGAB hat entschieden, diesbezüglich die Handhabung der bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung zu übernehmen. Aufgrund immer grösser werdender Personen ist es einleuchtend, dass Schutzelemente mindestens 1,0 m Höhe 2 aufweisen müssen, egal, wie tief die Brüstung ist. 1 Quelle: «Schnitt- und Quetschverletzungen bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung von Verletzungen mit Glas»; Jan. 2008; Dr. Peter Spitzer und Dr. Johannes Schalamon. 2 Besser 1,05 m, um eventuell vorhandene Toleranzen am Bau vorbeugen zu können. Häufig gestellte Fragen zur SR-002 SIGAB 1

6 Zum Zeitpunkt der Inkrafttretung liegen wir mit unserem Bauvorhaben zeitlich zwischen Baubewilligung und Montagedatum. Eine der vielen Anforderungen wird in der alten Richtlinie nicht, in der neuen aber explizit verlangt. Was gilt nun? Grundsätzlich kommen die zum Zeitpunkt der Baubewilligung geltenden Vorschriften zur Anwendung. Anderslautende Vereinbarungen sind vertraglich per Werkvertrag denkbar. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit den Behörden, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen. Die Entscheide von Planer und Bauherr sind in den Bauwerksakten nachvollziehbar und mit Begründung zu dokumentieren. Gilt die Richtlinie 002 auch für bestehende Gebäude müssen diese mit neuen Gläsern versehen werden? Für bestehende Gebäude gilt die Bestandesgarantie. Kommt es hingegen zu einer Nutzungsänderung oder zu einer baubewilligungspflichtigen Erneuerung oder Nachrüstung, wird die Bestandesgarantie hinfällig. Ist ein Isolierglaslieferant verantwortlich für den Glasaufbau? Ein Isolierglas- bzw. Glaslieferant kann nur verantwortlich gemacht werden, wenn er mit der Planung von Glasaufbauten beauftragt wurde. In der Regel ist der Planer für eine korrekte Ausschreibung und der Werkvertragsnehmer für die Wahrnehmung der Hinweispflicht verantwortlich. Kann es sein, dass eine Behörde oder ein Bauherr Verglasungen an Wohn- oder Geschäftsgebäuden nicht abnehmen, da keine Sicherheitsgläser eingesetzt wurden? Solche Fälle gibt es und zwar nicht erst, seit die neue Richtlinie gedruckt vorliegt. Mit Verweis auf das Arbeitsgesetz (ArG) oder die Verordnung für Unfallverhütung (VUV) können Arbeitsinspektorate Sicherheitsglas einfordern. Vorgaben der bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung und des SIGAB erlangen durch entsprechende Erwähnung im kantonalen und kommunalen Baurecht bzw. via Auflagen in der Baubewilligung sofortige Wirkung. Regelt die Richtlinie 002 die Vorgehensweise bei einem Glasersatz? Werden Glasprodukte bei bestehenden Bauten ersetzt, hat das neue Produkt den aktuell geltenden Anforderungen gemäss SIGAB-Richtlinie 002 (2017) zu entsprechen. Auch die bestehende Konstruktion und Befestigung ist zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer bestimmt, welche Schutzanforderungen eine Verglasung zu erfüllen hat? Der Bauherr oder dessen Vertretung hat gemäss Norm SIA 118 die Schutzanforderungen zu definieren. Der Bauherr oder dessen Vertretung trägt auch die Verantwortung dafür, dass Glasaufbauten entsprechend den verlangten Anforderungen sowie Montagemöglichkeiten richtig ausgeschrieben werden (siehe Normen SIA 118/329 sowie SIA 118/331). Als Sicherheitsglas kann sowohl Einscheiben- Sicherheitsglas (ESG) als auch Verbund-Sicherheitsglas (VSG) verwendet werden. Wo sind die Unterschiede? Beide Produkte verhindern im Bruchfall schwere Schnittverletzungen und können bezüglich der Anforderung Personenschutz eingesetzt werden. ESG hat die höhere Widerstandsfähigkeit, dafür weist VSG im Bruchfall eine Resttragfähigkeit auf. Eine Kombination aus beiden Produkten also ein VSG aus 2 x ESG ist jedoch nicht üblich bzw. nicht sinnvoll. SIGAB Schweizerisches Institut für Glas am Bau Rütistrasse 16 CH-8952 Schlieren Telefon Fax info@sigab.ch Häufig gestellte Fragen zur SR-002 SIGAB 2

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