Leitbild Inklusion. Leichte Sprache
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- Dominic Fried
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1 Leitbild Inklusion Leichte Sprache
2 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum: Dieses Heft kommt von der Abteilung Fach-Bereich für Menschen mit geistiger Behinderung vom LWV. LWV ist die Abkürzung für Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen. Heraus-Geber: Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen Ständeplatz Kassel Text: LWV-Arbeits-Gruppe Inklusion Übersetzung: Carmen Vaupel Redaktion, Gestaltung: Elke Bockhorst (verantwortlich), Rose-Marie von Krauss, Heiko Horn Zeichnungen: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013 Foto Titelseite Schwere Sprache: Rolf K. Wegst, Foto Titelseite Leichte Sprache: Druck: Druckerei des LWV Hessen Stand: August 2014 Wir haben den Text Leit-Bild nur in männlicher Sprache geschrieben. So kann man es besser lesen. Zum Beispiel steht im Leit-Bild nur das Wort Mitarbeiter. Das Wort Mitarbeiterin steht nicht darin. Mitarbeiter können aber auch Frauen sein.
3 Leitbild Inklusion 03 Das Leit-Bild Inklusion des LWV Hessen Der LWV hat ein neues Leit-Bild. LWV ist die Abkürzung für Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen. Der LWV hat jetzt 2 Leit-Bilder. Das alte Leit-Bild gilt auch noch. Beide Leit-Bilder haben die Politiker vom LWV gemeinsam abgestimmt. In diesem Text geht es um das Leit-Bild Inklusion. Was ist ein Leitbild? Ein Betrieb hat ein Ziel. Das Ziel steht im Leit-Bild. Alle Menschen im Betrieb kennen das Leit-Bild. Und alle arbeiten mit, das Ziel im Leit-Bild zu erreichen. Das Ziel vom LWV heißt Inklusion. Was ist Inklusion? Alle Menschen sind verschieden. Und alle haben die gleichen Rechte. Niemand darf ausgeschlossen werden. Denn verschieden sein ist normal.
4 04 Das steht im Leitbild des LWV: Hindernisse behindern! Hindernisse behindern alle Menschen. Zum Beispiel: Treppen sind für Roll-Stuhl-Fahrer ein Hindernis. Oder schwere Sprache kann ein Hindernis sein. Das bedeutet: Menschen werden behindert! Der LWV sagt: Hindernisse müssen abgebaut werden. Und behinderte Menschen müssen unterstützt werden. Das steht im Leit-Bild des LWV. Und das steht in der UN-Konvention. Das ist der Vertrag über die Rechte behinderter Menschen auf der ganzen Welt.
5 Leitbild Inklusion 05 Menschen wollen ihr Leben selbst bestimmen! Alle Menschen haben Ziele und Wünsche. Sie wollen ihr Leben selbst gestalten. Selbst-Bestimmung ist wichtig. Der LWV unterstützt behinderte Menschen dabei. Dafür arbeitet er mit vielen Stellen zusammen. Und er arbeitet mit den behinderten Menschen zusammen. Denn die wissen am besten, was gut für sie ist. Ein gutes Beispiel: Selbst bestimmen mit dem Persönlichen Geld! In schwerer Sprache heißt das Persönliches Budget (man spricht: Büdschee). Mit dem Persönlichen Geld können behinderte Menschen selbst bestimmen wobei sie unterstützt werden möchten und wer sie unterstützen soll. Mit dem Persönlichen Geld können sie ihre Unterstützung auch selbst bezahlen.
6 06 Teil-Habe möglich machen! Das Leit-Bild sagt auch: Behinderte Menschen sollen am Leben in der Gesellschaft teil-haben können. Teil-Habe bedeutet zum Beispiel: Man bildet sich weiter. Oder man lernt neue Dinge. Man geht wählen. Man unternimmt etwas in seiner Freizeit. Aber man hat auch Pflichten. Die Haus-Ordnung ist zum Beispiel eine Pflicht. Die Teil-Habe behinderter Menschen soll verbessert werden. Dazu müssen sich vielleicht Dinge in ihrem Umfeld verändern. Zum Beispiel: Öffentliche Orte müssen für alle erreichbar sein. Es muss Einkaufs-Möglichkeiten geben. Man muss seinen Arbeits-Platz gut erreichen können. Und Vieles mehr. Der LWV, die Städte und die Landkreise arbeiten zusammen. Sie überlegen, wie Teil-Habe möglich wird.
7 Leitbild Inklusion 07 Unterstützungen werden verbessert Behinderte Menschen können manche Dinge nicht alleine. Dafür bekommen sie Unterstützung. Das soll auch so bleiben. Behinderte Menschen haben aber auch Stärken. Das bedeutet: Sie können etwas besonders gut. Der LWV möchte ihre Stärken unterstützen. Und er möchte, dass diese Stärken von anderen gesehen werden und dass behinderte Menschen ihre Stärken einbringen können. Das steht so im Leit-Bild. So plant der LWV die Unterstützung von behinderten Menschen. Unterstützung beim Wohnen Jeder Mensch hat eine eigene Idee vom Wohnen. Manche möchten gern in einer Wohn-Gemeinschaft leben. Mit anderen netten Leuten. Andere wollen lieber in einer eigenen Wohnung wohnen. Allein oder mit dem Partner. Behinderte Menschen müssen nicht in großen Wohn-Einrichtungen leben. Es gibt auch andere Wohn-Formen. Für behinderte Menschen gibt es schon viele Wohn-Angebote. Und es sollen noch mehr werden. Der LWV überlegt, wie behinderte Menschen möglichst selbständig wohnen können.
8 08 Unterstützung beim Arbeiten Bei manchen Firmen arbeiten behinderte und nicht behinderte Menschen zusammen. Sie arbeiten gemeinsam auf dem Allgemeinen Arbeits-Markt. Auf dem Allgemeinen Arbeits-Markt sollen noch mehr Arbeits-Plätze für behinderte Menschen geschaffen werden. Das Integrations-Amt des LWV unterstützt die Firmen dabei. Und es unterstützt die behinderten Menschen. Außerdem sollen Arbeits-Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen verändert werden. Damit für behinderte Menschen ein Wechsel in einen normalen Betrieb leichter wird. Das ist ganz neu: Es gibt jetzt BiB. BiB ist die Abkürzung für Betriebs-Integrierte Beschäftigungs-Plätze. BiB bedeutet: Ein behinderter Mensch arbeitet in einem normalen Betrieb. Zum Beispiel beim Bäcker. Er bleibt aber auch Mitarbeiter der Werkstatt für behinderte Menschen. Der behinderte Mensch wird an seinem Arbeits-Platz im Betrieb unterstützt. Das machen Mitarbeiter der Werkstatt für behinderte Menschen. Die Mitarbeiter unterstützen auch den Chef und die anderen Kollegen vom Betrieb. Damit die Zusammen-Arbeit besser klappt. Einige BiB gibt es schon in Hessen. Und es sollen noch viel mehr werden.
9 Leitbild Inklusion 09 Unterstützungen in der Schule Behinderte und nicht behinderte Kinder lernen gemeinsam in einer Schule. Die Kinder werden von Fach-Leuten unterstützt. Behinderte Schüler sollen so gut wie möglich gefördert werden. Es wird auch darauf geachtet was die Eltern wollen. Dafür setzt der LWV sich ein. Darauf muss der LWV achten: Der LWV will in seinen Gebäuden und bei seiner Arbeit Hindernisse abbauen. Das Ziel Inklusion soll auch beachtet werden bei: neuen Gesetzen, Programmen für betroffene Menschen, Verträgen mit Einrichtungen, der Planung von Unterstützungen. Der LWV möchte auch helfen, auf die Rechte behinderter Menschen aufmerksam zu machen. Das steht im Leit-Bild des LWV.
10 Der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen Der Landes-Wohlfahrts-Verband heißt auch LWV. Der LWV ist ein Amt. Der LWV ist für ganz Hessen zuständig. Der LWV sagt, behinderte Menschen sollen so leben wie nicht behinderte Menschen. Der LWV arbeitet mit vielen Stellen zusammen. Diese Stellen unterstützen behinderte Menschen beim Wohnen und beim Arbeiten. Der LWV bezahlt meistens diese Unterstützung. Zum LWV gehören auch Schulen für behinderte Kinder und für Kinder mit seelischen Problemen. Zum LWV gehört auch die Vitos GmbH. Die Vitos GmbH hat viele Krankenhäuser. Es gibt Krankenhäuser für Menschen mit seelischen Problemen. Es gibt auch Krankenhäuser für Menschen mit körperlichen Krankheiten. Der LWV hat Büros in Kassel, Darmstadt und Wiesbaden. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden. Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf. Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene. Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen. Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt. Er ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen für ältere schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Initiative Inklusion zuständig.
11 06 Foto: Rolf K. Wegst Von den Schulen des LWV Hessen einschließlich ihrer überregionalen Beratungs- und Förderzentren wird die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule als Regelform weiter vorangetrieben und gefördert. Ziel ist die bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler unter Achtung des Elternwahlrechts. Der LWV Hessen strebt die weitere Verbreitung und Umsetzung des Persönlichen Budgets in allen Leistungsbereichen an, um individuell passende Unterstützungsformen zu verwirklichen. Der LWV Hessen wird die von ihm, seinen Schulen und deren angegliederten sozialen Einrichtungen genutzten Grundstücke und Gebäude barrierefrei gestalten. Dies gilt für Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und innere Gestaltung im Hinblick auf eine Nutzung durch mobilitätseingeschränkte, blinde und sehbehinderte, gehörlose und hörbehinderte Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Neu zu errichtende Gebäude werden entsprechend gestaltet unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen. Bestehende Gebäude werden auf ihre Barrierefreiheit überprüft und schrittweise umgestaltet, insbesondere im Zuge notwendiger Sanierungen und Instandsetzungen. Dabei darf der notwendige Denkmalschutz Barrierefreiheit nicht verhindern. Die Informations- und Kommunikationssysteme des LWV Hessen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten schrittweise barrierefrei gestaltet, soweit dies für die Nutzung durch behinderte Menschen notwendig ist. Der LWV Hessen wird sich dafür einsetzen, dass bei gesetzlichen Neuregelungen (z. B. der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), bei der Gestaltung von Programmen zur Unterstützung behinderter Menschen, dem Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern bis zur Planung von Hilfesettings diesem Leitbild Inklusion Rechnung getragen wird. Hierdurch trägt der LWV Hessen auch zum Abbau mentaler Barrieren (z. B. Vorurteile, Voreingenommenheit und Desinteresse bezüglich der Lebenssituation behinderter Menschen) bei. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird er auch an der notwendigen Aufklärung über die Rechte behinderter Menschen sowohl verwaltungsintern als auch nach außen mitwirken.
12 LEITBILD INKLUSION DES LWV HESSEN 05 TEILHABE ERMÖGLICHEN Ziel des LWV Hessen bei der Wahrnehmung seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist es, dass behinderte Menschen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihre Bürgerrolle wahrnehmen können. Ökonomische Teilhabe durch einen angemessen Lebensstandard, Teilhabe an Rechten und politischer Mitsprache, kulturelle Teilhabe am Erwerb von Bildung und Kompetenzen, gesellschaftliche Teilhabe durch Mobilität und Freizeitmöglichkeiten sowie Teilhabe an sozialen Beziehungen und Netzwerken. Die erforderliche Unterstützung ist bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, Wahlmöglichkeiten durch flexible Angebote zu eröffnen, Barrieren abzubauen, Begegnungen zu ermöglichen, Kommunikation zu fördern. Damit werden Wege in ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Beeinträchtigungen schrittweise ermöglicht. Wir wollen Beeinträchtigungen weniger als Defizite wahrnehmen, sondern die betroffenen Menschen in ihren Stärken unterstützen. Deshalb werden alle Leistungen für behinderte Menschen konsequent personenzentriert gestaltet. Weiterhin müssen Leistungen für behinderte Menschen möglichst gemeindenah in der Region erbracht werden. Der LWV Hessen will gemeinsam mit den Kommunen bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Sozialraum mitwirken, der eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich macht. Der LWV Hessen ist als überörtlicher Sozialhilfeträger und als Integrationsamt zuständig für wichtige Teilhabeleistungen für behinderte Menschen in Hessen. Er ist zudem Träger von Förderschulen und von Frühförderstellen für sinnesbeeinträchtigte Kinder. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und der gesetzlichen Vorgaben strebt der LWV Hessen in Fortsetzung seiner bisherigen Praxis die Umsetzung seines Leitbildes Inklusion bei allen Teilhabeleistungen an. Unter Berücksich- tigung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten, der gesetzlichen Grundlagen und bewilligter Haushaltsmittel werden dabei die folgenden Grundsätze verfolgt: Beim unterstützten Wohnen für behinderte Menschen fördert der LWV Hessen vorrangig differenzierte Wohnformen, das Wohnen in Pflegefamilien und das Begleitete Wohnen in Familien. Demgegenüber ist das unterstützte Wohnen in Wohnheimen nachrangig zu fördern. Kleine, dezentrale und in gute Infrastruktur eingebundene Wohneinheiten werden gegenüber dem Wohnen in zentralen Großeinrichtungen von den betroffenen Menschen in der Regel vorgezogen, weil sie bessere Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Flexible Angebote für Einzelwohnen, Paarwohnen, Gruppenwohnen mit und ohne spezielle Unterstützung sind schrittweise umzusetzen, um dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten gerecht zu werden. Es sollen möglichst keine neuen Angebote für spezifische Personengruppen geschaffen werden. Bei der Beschäftigung von behinderten Menschen ist eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzustreben bzw. zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu erhalten. In diesem Sinne werden Integrationsprojekte weiter ausgebaut und gefördert. Soweit eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht oder nicht kurzfristig erreichbar ist, sondern eine Tätigkeit nur in einem unterstützenden Rahmen möglich ist, findet diese in Werkstätten für behinderte Menschen statt. Auch dabei sind möglichst betriebsnahe Varianten auszubauen. Die Werkstätten für behinderte Menschen werden dabei unterstützt, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwirklichen. Integrationsfachdienste sind wichtige Partner für die Unterstützung, Beratung und Begleitung der behinderten Menschen im Arbeitsleben und deren Arbeitgebern.
13 04 SELBSTBESTIMMUNG FÖRDERN Selbstbestimmung ist ein wichtiger Faktor für die Verwirklichung von Lebensqualität. Selbstbestimmung bedeutet, dass Menschen Einfluss nehmen können auf Dinge, die sie selbst betreffen oder auf das, was mit ihnen geschieht. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung als Bestandteil seiner Freiheitsrechte. Einige können ihre Ziele und Wünsche selbst formulieren und aus eigener Kraft umsetzen. Andere brauchen dazu Unterstützung und Begleitung. Selbstbestimmung bedeutet nicht grenzenlose Selbstverwirklichung. Sie entwickelt sich vielmehr in sozialen Bezügen, kulturellen Zusammenhängen und im Zusammenleben mit anderen, deren Recht auf Selbstbestimmung ebenfalls Geltung beansprucht. Selbstbestimmung bedeutet auch Verantwortung und ist begleitet von alltäglichen Zumutungen, Erschwernissen und Risiken. Eine Kernaufgabe des LWV Hessen besteht in der Unterstützung behinderter Menschen, ihr Leben selbst zu bestimmen, ihnen Handlungsspielräume zu eröffnen, diese zu erweitern und selbstverständlich zu machen. Hierbei werden die betroffenen Menschen und die sie vertretenden Organisationen beteiligt. Foto: Uwe Zucchi
14 LEITBILD INKLUSION DES LWV HESSEN 03 MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNGEN WERDEN BEHINDERT Für Menschen mit Beeinträchtigungen beschreibt die UN-Behindertenrechtskonvention einen umfassenden Anspruch auf Inklusion in allen Lebensbereichen, der hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter Ausschöpfung verfügbarer Mittel nach und nach umzusetzen ist. Der LWV Hessen ist diesem Anspruch in besonderer Weise verpflichtet. In Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention verstehen wir unter behinderten Menschen Personen, bei denen langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern. Beeinträchtigungen der verschiedenen Art wirken sich erst in Wechselwirkung mit der Umwelt als Behinderung aus. Treppen und Stufen behindern mobilitätseingeschränkte Menschen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden durch Verwendung schwerer Sprache, Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen durch Anforderungen des Zusammenlebens oft erst als behindert wahrgenommen. Behinderung ist ein soziales Ereignis, das veränderbar ist. In dem Maße, in dem Barrieren abgebaut werden und Teilhabe ermöglicht wird, reduzieren sich Behinderungen. Gleichwohl bleiben viele Menschen mit Beeinträchtigungen auch in einer barrierefreien Umwelt auf notwendige Unterstützung angewiesen, um ihren Alltag selbstbestimmt bewältigen und Teilhabe gleichberechtigt verwirklichen zu können. Die erforderliche Unterstützung durch Familie, Freunde, Nachbarn und durch professionelle Hilfen muss gewährleistet sein. Foto: Uwe Zucchi
15 02 INKLUSION ALS LEITMOTIV Inklusion bedeutet, dass alle Menschen an einer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Beeinträchtigungen, sexuelle Identität, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung. Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich an den gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, die seinen Neigungen, Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen entsprechen. Jeder wird in seiner Individualität respektiert. Verschiedenheiten werden als selbstverständlich wahrgenommen und werden nicht hierarchisch bewertet, insbesondere führen sie nicht zur Abwertung einzelner Personen oder Gruppen. Dies entspricht Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft ohne Ausgrenzung erfordert eine aktive Mitwirkung aller gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gruppen, Institutionen und Organisationen. Es gilt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Ausgrenzung vermeiden und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
16 LEITBILD INKLUSION Schwere Sprache
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