Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg

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1 Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Zeitraum bis Teilplan III Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Stand: 14. November 2016

2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen Grundsätze der Ziele Planungsprozess des Teilplans III Statistische Angaben der Zielgruppe Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen Die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Jahresdurchschnitt (2013 bis 2016-einschließlich Prognosen) Inanspruchnahme der Betreuungsplätze unterteilt nach dem Betreuungsbedarf (2013 bis 2016-einschließlich Prognosen) Weitere Daten zur Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen Finanzielle Sicherstellung Grundförderung gemäß 18 Abs. 2 i. V. m. 19 Abs. 1 KiföG M-V Elternbeitragsübernahme und Staffelung (eigener Wirkungskreis) Weitere Finanzströme Bestandserhebung und Darstellung der Bedarfsanalyse Aufstellungen der Sozialräume im Landkreis Nordwestmecklenburg Aufstellung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Sozialraum Sozialraum 1: Lübstorf/Alt Meteln Sozialraum 2: Bad Kleinen Sozialraum 3: Dorf Mecklenburg Sozialraum 4: Gägelow Sozialraum 5: Neuburg/Insel Poel Sozialraum 6: Neukloster Sozialraum 7: Warin Sozialraum 8: Grevesmühlen-Land Sozialraum 9: Schönberger-Land Sozialraum 10: Lüdersdorf/Dassow Sozialraum 11: Klützer Winkel Sozialraum 12: Rehna Sozialraum 13: Gadebusch Sozialraum 14: Lützow Sozialraum 15: Hansestadt Wismar Handlungsziele Handlungsziele und Ergebnisse aus Planungszeitraum 2013 bis Handlungsziele für den Planungszeitraum 2017 bis Literaturverzeichnis Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Anlagen Anlage 1: Gesetzliche Grundlagen Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), SGB VIII Auszug aus dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M- V), 3-5 und KiföG M-V Anlage 2: Fragebogen im Beteiligungsverfahren A. Fragebogen für die Ämter B. Fragebogen für die Kindertageseinrichtung C. Fragebogen für die Tagespflegepersonen Anlage 3: Aufstellung der Beteiligten A. Aufstellung der Ämter im Landkreis Nordwestmecklenburg B. Aufstellung der Träger im Landkreis Nordwestmecklenburg C. Aufstellung der Tagespflegepersonen im Landkreis Nordwestmecklenburg

3 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen Die Grundlagen für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung wie der Planungsauftrag, die Zielsetzung sowie die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Nordwestmecklenburg sind im Allgemeinen Teil der Jugendhilfeplanung des Landkreises dargestellt. An dieser Stelle werden die gesetzlichen Grundlagen für den Teilplan III, unter Berücksichtigung ausgewählter Informationen aus dem allgemeinen Teil, ausführlicher vorgestellt. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Zum 01. August 2013 änderte sich 24 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) entscheidend. Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege auch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Zuletzt wurde das SGB VIII am geändert Die rechtlichen Grundlagen des Teilplans III entsprechen dem SGB VIII 1 und umfassen folgende Leistungen: 22 SGB VIII (Grundsätze der Förderung) 22a SGB VIII (Förderung in Tageseinrichtungen) 23 SGB VIII (Förderung in Kindertagespflege) 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) 25 SGB VIII (Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern) 26 SGB VIII (Landesrechtsvorbehalt) Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V) nähere Regelungen zum Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen des SGB VIII getroffen. Das Gesetz wurde zuletzt am 03. November 2014 geändert. 3 KiföG M-V (Anspruch auf Förderung) 4 KiföG M-V (Ausgestaltung der Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege bis zum Eintritt in die Schule) 5 KiföG M-V (Ausgestaltung der Förderung in Horten) Die Zielgruppe dieses Teilplans sind Kinder ab der Geburt bis zum Ende des Grundschulbesuchs, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Nordwestmecklenburg haben. Die Förderung erfolgt für Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren die in Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt in die Schule in Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und für Kinder ab Schuleintritt in Horten. 1 Literatur: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendliche AGJ (Hrsg.) (2014) 3

4 Die gesetzlichen Grundlagen sind als Anlage 1 aufgeführt. 1.2 Grundsätze der Ziele 2 Leitziel Sicherstellung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten unter Berücksichtigung des Rechts der Kinder auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unter Beachtung der gesetzlichen Standards gemäß KiföG M-V. Mittlerziele 1. Stetige Anpassung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen entsprechend der angezeigten Bedarfe im Rahmen der sozialräumlichen Festsetzung in der Jugendhilfeplanung 2. Umsetzung der pädagogischen Standards 3 in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege 3. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Integrativen Betreuungsangeboten 4. Jährliche Bereitstellung der Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen nach Bedarfsfestsetzung im Rahmen der Jugendhilfeplanung Handlungsziele Die Handlungsziele für den Zeitraum 2017 bis 2020 werden in Punkt 4.2 detailliert dargestellt, da diese auf der Bestandserhebung und der Bedarfsanalyse des Punktes 3 beruhen. 1.3 Planungsprozess des Teilplans III Der Planungsprozess besteht aus verschiedenen Arbeitsschritten: (1) Bestandsfeststellung, (2) Bedarfsermittlung und (3) Maßnahmeplanung. Im Rahmen der Bestandsfeststellung werden im ersten Arbeitsschritt alle bereits vorhandenen Angebote aufgezeigt. Neben der Feststellung der Maßnahmen gehört hierzu die Ermittlung und Zusammenstellung von statistischen Daten. Diese sind in Punkt 1.4 aufgeführt. 2 Leitziele geben die Grundrichtung vor. Dabei werden zentrale Werte und Normen sowie Idealzustände und Idealverhalten beschrieben. Zudem haben Leitziele eine langfristige Ausrichtung. Mittlerziele konkretisieren die Leitziele und haben eine mittelfristige Gültigkeit. Handlungsziele sind auf die alltägliche Praxis ausgerichtet und lassen sich mit fünf Kriterien (SMART) überprüfen. SMART steht für: S spezifisch-konkrete Zielbeschreibung, M messbar, Indikatoren, die für die Daten erhoben werden, A akzeptabel und aktiv beeinflussbar, R relevant und realistisch, erreichbare Herausforderungen und T terminiert, der Zeitpunkt zu dem das Ziel erreicht werden soll (Präsentation Kuhn-Friedrich, 2010). 3 Pädagogische Standards sind noch nicht vollumfänglich fachlich aufgearbeitet und in die Konzeptionen der Einrichtungen und Tagespflegepersonen aufgenommen. Die Bildungskonzeption des Landes befindet sich in ständiger Fortschreibung, Themen werden durch die Fachberatung stetig aufgearbeitet und in die Konzeptionen implementiert. 4

5 Die Bedarfsermittlung erfolgt mittels teilstandardisierter Fragebögen (siehe Anlage 2 A - C), die vom Landkreis Nordwestmecklenburg erarbeitet und ausgehändigt wurden. Diese wurden an die im Landkreis ansässigen Ämter/Gemeinden, Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen versandt. Entsprechend der unterschiedlichen Beteiligten wurden die Fragebögen angepasst. Im Beteiligungsverfahren sollten die Ämter/Gemeinden folgende Angaben machen: 1. Einschätzung des Betreuungsbedarfs in Krippe, Kindergarten und Hort, 2. Angaben zu Veränderungen in der Flächennutzung, 3. Angaben zu Veränderungen im Baugebiet sowie 4. Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis unter 11 Jahren. Im Beteiligungsverfahren sollten die Träger von Kindertageseinrichtungen eine Bedarfseinschätzung für jede Einrichtung in ihrer Trägerschaft vornehmen: 1. Bedarfseinschätzung für Krippe, Kindergarten und Hort, 2. Angaben zu Planungsvorhaben für die Folgejahre (z. B. Umbaumaßnahmen, Neubau). Die Tagespflegepersonen sollten im Beteiligungsverfahren folgende Angaben machen: 1. Bedarfseinschätzung für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren bzw. von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, 2. Angaben zu möglichen freien Betreuungsplätzen in den nächsten 12 Monaten, 3. Beendigung der Tätigkeit sowie 4. Veränderungen (z. B. Verringerung der Plätze). In den Anlagen 3 A C sind Übersichten zu Ämter/Gemeinden, Trägern von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen enthalten. Die Maßnahmeplanung wird in Punkt 4 ausführlich dargestellt. Die Handlungsziele des Teilplans III, die im Rahmen der JHPL für das Jahr 2013 im Rahmen einer Selbsteinschätzung überprüft wurden, hatten weiterhin Bestand. Für den aktuellen Planungszeitraum von 2017 bis 2020 werden Handlungsziele benannt. 1.4 Statistische Angaben der Zielgruppe 4 Die Entwicklung der Kinder im Alter von 0 bis unter 11 Jahren ist in den nachstehenden zwei Tabellen (Nr. 1 und 2) dargestellt. Ergänzend folgt anschließend eine Übersicht zu den Zu- und Fortzügen in dieser Altersgruppe. Weiterhin wird in diesem Abschnitt die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Landkreis Nordwestmecklenburg aufgezeigt. In Tabelle 2 ist zudem eine Unterteilung in die Altersgruppen 0 bis unter 3-Jährigen, 3 bis 6,5-Jährigen sowie 6,5 bis 10,5-Jährigen vorgenommen worden. Diese spiegeln die Betreuungsarten gem. 2 KiföG M-V in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort wieder. 4 Literatur: Statistisches Amt M-V: Bevölkerungsstatistik. 5

6 Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Nordwestmecklenburg Bevölkerung unter Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen 0 bis unter 11 Jahre Jahr Anzahl der Kinder Anzahl der Kinder Anzahl der Kinder unter 3 Jahren ab 3 bis 6,5 Jahre ab 6,5 bis 10,5 Jahre Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahre, 3-6,5 Jahre und 6,5 bis 10,5 Jahre Aus den Tabellen ist zu erkennen: Die Geburten bzw. die Anzahl der Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist im Jahr 2015 am höchsten. Im Vergleich zum vergangenen Jahr (2014) sind in dieser Altersgruppe fast 100 Kinder mehr zu verzeichnen (siehe Tabelle 1). In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anzahl der Kinder festzustellen (Höchstwert war 2011 mit Kindern) ist die Anzahl der Kinder jedoch wieder gestiegen. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen ist seit 2010 eine stetige Zunahme der Anzahl der Kinder zu verzeichnen, sodass 2015 eine Spitze mit Kindern erreicht wurde. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen ist im Vergleich zu den Vorjahren für das Jahr 2015 ein Anstieg um 144 Kinder zu verzeichnen. Abschließend ist festzustellen, dass die Anzahl der Geburten sowie die Anzahl der Kinder in allen drei Altersgruppen gestiegen ist. Ergänzend dazu wird anschließend die Wanderungsbewegung in dieser Altersgruppe dargestellt. 6

7 Wanderungsbewegung 5 der Zielgruppe Die Tabelle 3 zeigt die Wanderungsbewegung von 2010 bis Dabei wurde die Unterscheidung nach Zuzügen und Fortzügen vorgenommen. Die Differenz zeigt den Wanderungssaldo zu 2011 zu 2012 zu 2013 zu 2014 zu 2015 Zuzüge Fortzüge Differenz (Wanderungssaldo) Tabelle 3: Wanderungsbewegung in der Altersgruppe 0 bis unter 11 Jahre, 2010 bis 2015 Auswertung der Zuzüge: In den Jahren 2010 bis 2013 sind die Zuzüge rückläufig, in 2013 sind 61 Kinder in der Altersgruppe der 0 bis unter 11-Jährigen in den Landkreis Nordwestmecklenburg gezogen. In den Jahren von 2013 bis 2015 ist die Anzahl der Zuzüge um das 5-fache gestiegen, sodass 2015 fast 300 Kinder mehr zu verzeichnen sind. Auswertung der Fortzüge: Die Fortzüge werden in der Tabelle mit einem negativen Wert dargestellt. In den Jahren 2010 bis 2013 ist die Anzahl der Fortzüge in der Altersgruppe der 0 bis unter 11-Jährigen gestiegen. Seit 2013 gab es in der Altersgruppe keine Fortzüge mehr. Auswertung der Differenz (Wanderungssaldo): Aufgrund der Entwicklungen der Zu- und Fortzüge gibt es in den Jahren von 2010 bis 2015 erhebliche Unterschiede im Wanderungssaldo. Von 2010 bis 2013 ist der Wanderungssaldo um ca. 100 Kinder gesunken, seit 2013 bis 2015 hingegen ist er wieder angestiegen (um ca. 300 Kinder). Sowohl aus den Zahlen des Statistischen Landesamt M-V als auch aus den daraus abgeleiteten Wanderungsbewegungen der letzten 5 Jahre ist für das Jahr 2015 ein Anstieg in der Altersgruppe der 0 bis unter 11-Jährigen Kinder im Landkreis Nordwestmecklenburg zu erkennen. Die positive Entwicklung der Anzahl der Kinder hat auch Einfluss auf die Auslastungen der Kindertagesstätten sowie die Kindertagespflege (siehe Punkt 1.5). 5 Der Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen Zu- und Abwanderung. Der Saldo ist positiv, wenn mehr Personen zuwandern als abwandern und negativ, wenn die Abwanderung überwiegt. Aus dem Wanderungssaldo können jedoch keine abschließenden Aussagen über das Ausmaß der Zu- und Abwanderung abgeleitet werden, da beispielsweise ein niedriger Wanderungssaldo mit sehr hohen Zu- und Abwanderungsströmen, die sich rechnerisch ausgleichen, einhergehen kann. (Bundeszentrale für politische Bildung) 7

8 Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger nach SGB II Jahr Bevölkerung zum Stichtag des jeweiligen Jahres Anzahl der Personen die SGB II beziehen % Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ,51 % ,29 % ,99 % Tabelle 4: Entwicklung des % Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, 2013 bis Insgesamt ist der Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von 2013 bis 2015 im Landkreis Nordwestmecklenburg zurückgegangen. Der Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ist von 3,51 % auf 2,99 % zurückgegangen. 1.5 Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen 7 In diesem Abschnitt wird zum einen die Inanspruchnahme nach Betreuungsarten insgesamt (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sowie die Betreuung in Kindertagespflege) für die Jahre 2013 bis 2016 aufgezeigt. Zum Anderen wird die Ausgestaltung der Betreuung (ganztags, halbtags, Teilzeit) in Tabellen dargestellt und die Entwicklung der Jahre 2013 bis 2016 beschrieben. Am Ende des Abschnittes werden weitere Daten zur Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen dargestellt, welche aus der jährlichen Stichtagsmeldung zum 01. März erhoben werden Die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Jahresdurchschnitt (2013 bis 2016-einschließlich Prognosen) Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahren) Kindertagespflege (0 bis unter 3 Jahren) Kindergarten (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) Kindertagespflege (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) Hort (ab Schuleintritt) Summe (Spalte2) (Spalte 3) (Spalte 4) (Spalte 5) (Spalte 6) (Spalte 7) Tabelle 5: Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen im Jahresdurchschnitt (Belegungszahlen Jan.-Sept mit Ist-Zahlen, Okt.-Dez mit Hochrechnungen) 6 Literatur: Bundesagentur für Arbeit (2013 bis 2015) 7 Zahlen der Fachanwendung LämmKomm (Stand Okt. 2016) 8

9 Aus der Tabelle 4 ist folgendes ersichtlich: (1) Im Bereich der Kinderkrippe (Betreuung in Einrichtung im Alter von 0 bis unter 3 Jahre, Spalte 2) ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den letzten vier Jahren gestiegen. (2) Die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren ist in der Kindertagespflege (Spalte 3) in den letzten vier Jahren zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass viele Tagespflegepersonen das Rentenalter erreicht haben bzw. in den nächsten Jahren erreichen werden. Auch wechseln einige Tagespflegepersonen in Kindertageseinrichtungen. (3) Im Bereich des Kindergartens (Betreuung in Einrichtung im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Spalte 4) ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder bis 2016 angestiegen. Im Jahresvergleich 2015 und 2016 ist eine Differenz von ca. 150 Kindern zu verzeichnen. (4) Die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Spalte 5) ist in der Kindertagespflege bis zum Jahr 2016 leicht zurückgegangen. Gründe dafür sind bereits unter Punkt (2) beschrieben. Des weiteren ist anzuführen, dass die Kinder mit beginnenden 4. Lebensjahr in der Regel in Kindertageseinrichtungen wechseln. (5) Im Jahr 2013 wurden im Hort Kinder betreut, im Jahr 2016 wurden/werden durchschnittlich Kinder betreut. Die Anzahl der Kinder, die einen Hort besuchen, ist in den letzten vier Jahren kontinuierlich angestiegen, sodass sich eine Differenz von ca. 250 Kindern ergibt. (6) Insgesamt (Spalte 7) ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder von 2013 bis 2016 um ca. 690 Kinder gestiegen, sodass im Jahr 2016 durchschnittlich Kinder betreut wurden/werden. Die Inanspruchnahme der Plätze ist im Jahresverlauf für die einzelnen Betreuungsangebote unterschiedlich. Dieser Verlauf ist durch den Wechsel vom Kindergarten in den Hort geprägt und hat damit Auswirkungen auf alle Betreuungsbereiche. Dieses wird im nächsten Abschnitt ausführlicher dargestellt Inanspruchnahme der Betreuungsplätze unterteilt nach dem Betreuungsbedarf (2013 bis 2016-einschließlich Prognosen) Die Unterscheidung der Betreuungsformen nach ganztags, halbtags und Teilzeit ist in den 4 und 5 KiföG M-V geregelt (siehe Punkt 1.1). Die Betreuung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag. Dabei umfasst eine Ganztagsbetreuung wöchentlich 50 Stunden, wobei eine tägliche Betreuungszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf. Eine Teilzeitbetreuung umfasst wöchentlich 30 Stunden und eine Halbtagsförderung 20 Wochenstunden. Die Betreuung im Hort ist ebenfalls in ganztags und Teilzeit unterteilt ( 5 KiföG M-V). Die Förderung erfolgt in der Regel bis zu sechs Stunden als Ganztagsförderung oder drei Stunden als Teilzeitförderung täglich von montags bis freitags außerhalb der Unterrichtszeiten. ( 5 KiföG M-V) 9

10 Jahr 2013 % Anteil Jahr 2014 % Anteil Jahr 2015 % Anteil Hochrechnung 2016 % Anteil Krippe ganztags % % % % Krippe Teilzeit % % % % Krippe halbtags 16 1% 10 1% 9 1% 11 1% Kindergarten ganztags % % % % Kindergarten Teilzeit % % % % Kindergarten halbtags 65 1% 47 1% 44 1% 43 1% Hort ganztags % % % % Hort Teilzeit % % % % Tagespflege unter 3 ganztags % % % % Tagespflege unter 3 Teilzeit % % % % Tagespflege unter 3 halbtags 0 2 0% 3 1% Tagespflege bis Schuleintritt ganztags 27 63% 34 74% 25 79% 35 80% Tagespflege bis Schuleintritt Teilzeit 16 37% 12 26% 7 21% 9 21% Tagespflege bis Schuleintritt halbtags 0 * Hochrechnung 2016 ergibt sich aus den Ist-Zahlen bis September mit Hochrechnung bis Dezember (Angabe der in NWM wohnansässigen Kinder, die durch den Landkreis finanziert werden) Tabelle 6: Verteilung des Betreuungsumfangs im Jahresdurchschnitt Aus der Tabelle 5 ist folgendes ersichtlich 8 : (1) Im Bereich der Kinderkrippe werden ¾ der Kinder ganztags betreut. In den Jahren von 2013 bis 2016 gab es in diesem Bereich Schwankungen im Bereich von 1 bis 2 %. Die Teilzeitförderung wurde in den letzten Jahren mehr genutzt, sodass die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2015 um 3 % gestiegen sind und damit ca. ¼ der Kindertagesbetreuung ausmachen. Im Jahr 2016 ist die Inanspruchnahme von Teilzeitförderung in der Kinderkrippe wieder um 1 % zurückgegangen und liegt aktuell bei 24 %. Die Halbtagsförderung ist in den letzten vier Jahren mit ca. 1 % relativ konstant geblieben. (2) Die Ganztagsförderung ist im Kindergarten von 2013 bis 2016 kontinuierlich angestiegen, sodass 2016 ca. 73 % der Kinder ganztags betreut werden. Im Verhältnis dazu ist die Teilzeitförderung im Kindergarten in den letzten vier Jahren rückläufig, sodass 2016 ca. 26% der Kinder in Teilzeit betreut werden. Auch hier ist die Halbtagsförderung in den letzten vier Jahren mit ca. 1 % relativ konstant geblieben. (3) Im Hort ist im Bereich der Ganztagsförderung ebenfalls eine Zunahme der Betreuungszahlen in den Jahren von 2013 bis 2016 zu verzeichnen, sodass 2016 ca. 63 % der Kinder ganztags betreut werden. Demzufolge ist die Teilzeitförderung in den letzten vier Jahren von 41 % auf 37 % zurückgegangen. (4) Die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren ist in der Kindertagespflege in den letzten vier Jahren relativ konstant geblieben, sodass 77 % der Kinder ganztags und 23 % in Teilzeit betreut werden. Minimale Veränderungen (von 1 %) gab es im Jahr Zudem gibt es vereinzelt Kinder, die halbtags betreut werden. (5) Die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagespflege gestaltet sich von 2013 bis 2016 unterschiedlich. Tendenziell ist die Ganztagsförderung von 63 % auf 80 % gestiegen und dementsprechend die Teilzeitförderung von 37 % auf 20 % gesunken. 8 Rundungsfehler führen dazu, dass die Summe der prozentualen Anteile z. T. 101 % ergibt. 10

11 1.5.3 Weitere Daten zur Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen In der jährlichen Stichtagsmeldung werden bei den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen des Landkreises Nordwestmecklenburg detailliertere Informationen erfragt. Am 01. März 2016 wurden in den Kindertageseinrichtungen 15 Kinder unter einem Jahr und weitere 10 Kinder dieser Altersgruppe in Kindertagespflege betreut. Zum Stichtag wurden 215 Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg in Kindertageseinrichtungen außerhalb des Landkreises betreut. Davon wurden 37 Kinder in der Krippe, 94 Kinder im Kindergarten und 84 Kinder im Hort betreut. Weiterhin wurden 18 Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg in Kindertagespflege außerhalb des Landkreises betreut. Davon waren 16 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren und 2 Kinder älter als 3 Jahre. Laut der Stichtagsmeldung 2016 wurden 326 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreut. 2 Finanzielle Sicherstellung Zur Sicherung der Bedarfe erfolgt die finanzielle Untersetzung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege durch unterschiedliche Finanzierungsquellen. Diese stellen sich wie folgt dar: 2.1 Grundförderung gemäß 18 Abs. 2 i. V. m. 19 Abs. 1 KiföG M-V Die allgemeine Förderung setzt sich aus Mitteln des Landes Mecklenburg Vorpommern in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zuzüglich Mittel des Landkreises in Höhe von 28,8 % der zur Verfügung gestellten Landesmittel zusammen. Die Mittel werden durch den Landkreis an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen kindbezogen weitergeleitet. Die Höhe der Mittel werden jährlich pro Kind durch den Jugendhilfeausschuss für das Folgejahr beschlossen. Seit 2013 hat sich die allgemeine Förderung wie folgt entwickelt. Jahr 2013 in Höhe der Landesmittel (LM) 2014 in 2015 in 2016 in 2017 in , , , , ,74 zzgl. Kreisanteile (28,8% der LM) Gesamtbetrag der allgemeinen Förderung , , , , , , , , , ,70 Tabelle 7: Allgemeine Förderung 2013 bis

12 2.2 Elternbeitragsübernahme und Staffelung (eigener Wirkungskreis) Elternbeitragsübernahme Im Rahmen der Aufgabenstellung des SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. 90 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. 21 Abs. 6 KiföG M-V zur Übernahme des Elternbeitrages einschließlich der Verpflegungskosten verpflichtet, soweit den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist. Die nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklungen der Elternbeitragsübernahme. Zuerst werden die durchschnittlichen monatlichen Zahlfälle und anschließend die Gesamtkosten der Elternbeitragsübernahme dargestellt. Jahr SGB II-Empfänger Weitere Anspruchsberechtigte gesamt Tabelle 8: Durchschnittliche monatliche Fallzahlen der Elternbeitragsübernahme 2013 bis 2015 Jahr in in in Gesamtbetrag , , ,41 Tabelle 9: Gesamtkosten der Elternbeitragsübernahme 2013 bis 2015 Die Kostensteigerung von 2013 bis 2015 ergibt sich aus der Änderung der rechtlichen Grundlage. Ab dem ist Integraler Bestandteil des Leistungsangebots der Kindertageseinrichtungen [ ] eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit. Dies führte zu einer Mehrbelastung des kreislichen Haushaltes. Demgegenüber erhält der Landkreis vom Land M-V finanzielle Mittel, die die Teilnahme derjenigen Kinder an der Verpflegung ermöglichen, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Elternbeitrages verpflichtet ist. So hat der Landkreis für das Jahr 2015 einen Betrag von ,82 Euro erhalten. Staffelung des Elternbeitrages (für Familie ohne Anspruch auf Elternbeitragsübernahme) Gemäß 90 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 SGB VIII sind Kostenbeiträge, die für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu entrichten sind, zu staffeln. Die sozialverträgliche Staffelung ist gemäß 21 Abs. 2 KiföG M-V durch Satzung festzulegen. Gemäß Beschluss des Kreistages, zuletzt geändert durch KT-Beschluss Nr /14), ermäßigt der Landkreis Nordwestmecklenburg den Elternbeitrag ab dem 2. Kind einer Familie, dass in einer Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege betreut wird. 12

13 Für das 2. Kind wird eine Ermäßigung in Höhe von 5 % gewährt, für das 3. Kind in Höhe von 10 % und ab dem 4. Kind von 15 %. Absolute Fallzahlen der Jahre 2013 bis 2015 Jahr Anzahl der geförderten Familien dav. mit 3 und mehr Kindern in Einrichtungen durchschnittliche Förderung/ Familie/Monat in Gesamtkosten/ Jahr lt. Ergebnishaushalt in , , , , , ,63 Tabelle 10: Fallzahlen der Staffelung des Elternbeitrages 2013 bis Weitere Finanzströme Unter dem Aspekt der Qualitätsförderung stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel für die Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der fachlichen Standards bereit. Diese werden durch den Landkreis an die Träger von Einrichtungen bzw. Tagespflegepersonen weitergeleitet. Basis der Weiterleitung ist in der Regel die Anzahl der Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Nordwestmecklenburg. Folgende Aufgaben werden mit diesen Fördermitteln untersetzt: Sicherung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses Mittelbare pädagogische Arbeit im Kita-Bereich Ergänzende Finanzmittel, vorrangig für Kindertagespflege Fort- und Weiterbildung von Tagespflegepersonen Fach- und Praxisberatung Verpflegung Es ist zu beachten, dass diese Fördermittel nicht entgeltrelevant sind, d. h. dass sie nicht Bestandteil der Entgeltvereinbarungen sind und dem jeweiligen Zahlungsempfänger zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung unter dem jeweils genannten Aspekt zur Verfügung stehen. Neben diesen Mitteln werden weitere Gelder im Rahmen der Einzelförderung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören unter anderem: DESK-Mittel Dies sind Fördermittel für die gezielte Entwicklungsförderung (Dortmunder Entwicklungs-Screening DESK), die in ausgewählten Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. 13

14 Mittel zur Umsetzung der Bildungskonzeption Grundlage der individuellen Förderung ist die Bildungskonzeption für 0 bis 10- jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Träger bzw. Einrichtungen erhalten diese Landesmittel für Weiterbildungen gemäß der Module der Bildungskonzeption. Elternentlastung Soweit Eltern keinen Anspruch oder nur einen anteiligen Anspruch auf Elternbeitragsübernahme durch den Landkreis Nordwestmecklenburg haben, werden Sie im Rahmen der Elternentlastung durch das Land M-V unterstützt. Dieser Anspruch besteht, für Kinder 1. im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und 2. für Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule. Der Landkreis leitet diese Mittel kindbezogen an die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen weiter. Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Zahlfälle im Rahmen der Elternentlastung 2013 bis Jahr Anzahl U3-Förderung Anzahl U7-Förderung Gesamt Tabelle 11: Durchschnittliche monatliche Fallzahlen der Elternentlastung 2013 bis

15 3 Bestandserhebung und Darstellung der Bedarfsanalyse 3.1 Aufstellungen der Sozialräume im Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis Nordwestmecklenburg wurde für den Teilplan III in 15 Sozialräume unterteilt. Diese Unterteilung ist von den Standorten der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege abhängig. Die nachstehende Tabelle zeigt zum einen den Sozialraum, die dazugehörigen Gemeinden bzw. Städte und die Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. Die ergänzende Abbildung 1 veranschaulicht noch einmal die Struktur der Sozialräume und zeigt darüber hinaus alle vorhandenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im Landkreis Nordwestmecklenburg. Nr. des Sozialraums dazugehörige Gemeinden/Städte Name des Sozialraums Anzahl der Kindertageseinrichtungen Anzahl der Tagespflegepersonen 1 Lübstorf/Alt Meteln Alt Meteln, Klein Trebbow, Lübstorf, Pingelshagen, Seehof, Zickhusen 2 Bad Kleinen Bad Kleinen, Bobitz, Hohen Viecheln, Ventschow 3 Dorf Mecklenburg Dorf Mecklenburg, Groß Stieten, Lübow, Metelsdorf 4 Gägelow Barnekow, Gägelow, Hohenkirchen, Zierow 5 Neuburg/Insel Benz, Blowatz, Boiensdorf, Hornstorf, Insel Poel, Krusenhagen, Neuburg Poel Neukloster Glasin, Lübberstorf, Passee, Stadt 4 9 Neukloster, Zurow, Züsow 7 Warin Bibow, Jesendorf, Stadt Warin Greves- mühlen- Land 9 Schönberger-Land 10 Lüdersdorf/ Dassow 11 Klützer Winkel Bernstorf, Plüschow, Stadt Grevesmühlen, Stepenitztal, Roggenstorf, Rüting Testorf-Steinfort, Upahl, Warnow Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, 6 6 Menzendorf, Niendorf, Stadt Schönberg, Roduchelstorf Lüdersdorf, Selmsdorf, Stadt Dassow 8 23 Boltenhagen, Damshagen, Kalkhorst, Stadt Klütz Rehna Carlow, Dechow, Groß Molzahn, Königsfeld, Rieps, Schlagsdorf, Stadt 6 8 Rehna, Thandorf, Utecht, Wedendorfersee, 13 Gadebusch Dragun, Holdorf, Kneese, Krembz, 8 9 Mühlen Eichsen, Roggendorf, Rögnitz, Stadt Gadebusch, Veelböken 14 Lützow Brüsewitz, Cramonshagen, Dalberg- 9 5 Wendelstorf, Gottesgabe, Grambow, Lützow, Perlin, Pokrent, Schildetal 15 Hansestadt Wismar Hansestadt Wismar Landkreis Nordwestmecklenburg Tabelle 12: Aufstellung der Sozialräume im Landkreis Nordwestmecklenburg 15

16 Abbildung 1: Aufstellung der Kindertageseinrichtungen (rot) und Tagespflege (blau), (Maßstab: 1 : ) 16

17 3.2 Aufstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Sozialräumen In diesem Abschnitt werden die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die 15 Sozialräume dargestellt. Diese Angaben wurden dem Geoportal des Landkreises Nordwestmecklenburg 9 mit dem Stand von August 2016 entnommen. Zu jedem Sozialraum werden die dazugehörigen Gemeinden benannt sowie die Anzahl der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. In den dazugehörigen Abbildungen sind die Kindertageseinrichtungen mit einem roten Quadrat und die Tagespflege mit einen blauen Quadrat dargestellt. Dabei kann es aufgrund von gleichen Standorten, zu Überlagerungen der Symbole kommen. Anschließend wird die Entwicklung und Prognose (in grüner Schriftfarbe) der Altersgruppe der 0 bis unter 11-Jährigen sowie in einer weiteren Tabelle die Kapazität der Kindertageseinrichtungen und die Belegung in Kindertagespflege aufgezeigt. Am Ende jedes Sozialraums werden Planungsabsichten benannt Sozialraum 1: Lübstorf/Alt Meteln Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden: Alt Meteln Klein Trebbow Lübstorf Pingelshagen Seehof Zickhusen Im Sozialraum gibt es 4 Kindertageseinrichtungen und 4 Tagespflegepersonen. Abbildung 2: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 1 (Maßstab 1 : 61561) Die Tabelle 13 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In allen drei Altersgruppen wird in den nächsten Jahren ein Absinken der Kinderzahlen prognostiziert, sodass 2020 voraussichtlich 106 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren, 134 Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren sowie 171 Kinder im Grundschulalter im Sozialraum leben

18 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 13: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Lübstorf/Alt Meteln Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 14: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung der Kindertagespflege im Sozialraum Lübstorf/Alt Meteln Anhand der Tabelle 14 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze im Bereich der Kinderkrippe und des Kindergartens geschaffen wurden. Im Hortbereich wurden Kapazitäten in der Einrichtung in Alt Meteln aufgrund der gesunkenen Inanspruchnahme verringert. In Lübstorf werden auch Kinder aus Schwerin betreut, weshalb hier die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gestiegen ist und die Kapazitäten entsprechend angepasst wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Lübstorf/Alt Meteln 4 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum wird in der Gemeinde Alt Meteln ein Ersatzneubau zur Sicherstellung der Anforderungen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens entstehen. Die aktuellen Kapazitäten bleiben durch diese Maßnahme erhalten. Im Sozialraum ist in den Folgejahren ein Ersatzneubau für die Kindertageseinrichtung in Klein Trebbow mit einer Kapazitätserweiterung in Planung. In Lübstorf werden aufgrund von wirtschaftlichen Faktoren auch Kinder aus Schwerin betreut. Derzeit ist für die Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg die aktuelle Kapazität der Kinderbetreuungsplätze ausreichend, jedoch kommt es aufgrund der Einpendler in Lübstorf zu Engpässen. Inwieweit zukünftigen Bedarfen durch angezeigte Baugebiete entsprochen werden kann, ist im Rahmen der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung zu prüfen. 18

19 3.2.2 Sozialraum 2: Bad Kleinen Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden: Bad Kleinen Bobitz Hohen Viecheln Ventschow Im Sozialraum gibt es 4 Kindertageseinrichtungen und 5 Tagespflegepersonen. Abbildung 3: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 2 (Maßstab 1 : 81448) Die Tabelle 15 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen wird es voraussichtlich bis 2017 noch einen Anstieg der Kinderzahlen auf 204 Kinder geben. Danach sinkt diese Anzahl. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen wird für die nächsten Jahre ein Absinken der Kinderzahlen prognostiziert. Ab 2018 wird die Anzahl der Kinder voraussichtlich wieder ansteigen und 2020 eine Spitze von 232 Kindern erreichen. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen wird es im Planungszeitraum voraussichtlich zu einer Abnahme der Kinderzahlen kommen. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 15: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Bad Kleinen Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 16: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Bad Kleinen 19

20 Anhand der Tabelle 16 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze im Bereich der Kinderkrippe geschaffen wurden. Im Bereich des Kindergartens wurden die Kapazitäten verringert und im Hortbereich gibt es seit vier Jahren keine Veränderungen. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Bad Kleinen 5 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum 2 kann den angezeigten Betreuungsbedarfen voraussichtlich entsprochen werden. Im Planungszeitraum wird der bauliche Zustand des Gebäudes der Kindertageseinrichtung in Ventschow zu prüfen sein. Inwieweit zukünftigen Bedarfen durch angezeigte Baugebiete entsprochen werden kann, ist im Rahmen der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung zu prüfen Sozialraum 3: Dorf Mecklenburg Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden: Dorf Mecklenburg Groß Stieten Lübow Metelsdorf Im Sozialraum gibt es 3 Kindertageseinrichtungen und 5 Tagespflegepersonen. Abbildung 4: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 3 (Maßstab 1 : 55372) Die Tabelle 17 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognosen bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist im letzten Jahr ein Absinken der Kinderzahlen zu verzeichnen, welches sich voraussichtlich im Planungszeitraum bis 2020 fortsetzen wird. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war die Anzahl 2015 mit 212 Kindern am höchsten, hier wird es in den Folgejahren ebenfalls zu einem Absinken der Kinderzahlen kommen. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5- Jährigen werden die Kinderzahlen voraussichtlich steigen und 2018 eine Spitze von 237 Kindern erreichen. Danach sinken diese. 20

21 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 17: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Dorf Mecklenburg Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 18: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Dorf Mecklenburg Anhand der Tabelle 18 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze in der Kinderkrippe und im Hort geschaffen wurden. Im Kindergarten gab es seit 4 Jahren keine Veränderungen der Kapazitäten. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Dorf Mecklenburg 5 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum 3 kann den angezeigten Bedarfen voraussichtlich entsprochen werden. In den Kindertageseinrichtungen kann unter Umständen durch Umstrukturierung in den Förderarten (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) auf zusätzliche Betreuungsbedarfe reagiert werden Sozialraum 4: Gägelow Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden: Barnekow Gägelow Hohenkirchen Zierow Im Sozialraum gibt es 4 Kindertageseinrichtungen und 6 Tagespflegepersonen. Abbildung 5: Darstellung der Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege im Sozialraum 4 (Maßstab 1 : 67725) 21

22 Die Tabelle 19 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis Für alle drei Altersgruppen wird in den nächsten Jahren ein Absinken der Kinderzahlen prognostiziert. Der Höchstwert in allen drei Altersgruppen wurde im Jahr 2015 mit 122 Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren, 154 Kindern im Alter von 3 bis 6,5 Jahren sowie 207 Kindern im Grundschulalter errreicht. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 19: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Gägelow Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 20: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Gägelow Anhand der Tabelle 20 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren in allen drei Betreuungsarten Veränderungen vorgenommen wurden. Im Krippen- und Hortbereich gab es Erweiterungen der Betreuungsplätze. Im Kindergartenbereich gab es im Jahr 2014 eine Erweiterung der Kapazität und 2016 eine Verringerung. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Gägelow 6 Tagespflegepersonen tätig. Gegenwärtig sind die vorhandenen Betreuungskapazitäten im Sozialraum ausreichend. Auf zusätzliche Bedarfe könnte durch die Anpassung des Raumkonzepts in einzelnen Kindertageseinrichtungen reagiert werden. Im Sozialraum Gäglow ist für den Planungszeitraum für die Kindertageseinrichtung in Beckerwitz ein Ersatzneubau entsprechend der bestehenden Kapazitäten in Hohenkirchen in Planung. Inwieweit zukünftigen Bedarfen durch angezeigte Baugebiete und beendete Tagespflegetätigkeiten entsprochen werden kann, ist im Rahmen der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung zu prüfen. 22

23 3.2.5 Sozialraum 5: Neuburg/Insel Poel Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden: Benz Blowatz Boiensdorf Hornstorf Krusenhagen Neuburg Ostseebad Insel Poel Im Sozialraum gibt es 6 Kindertageseinrichtungen und 5 Tagespflegepersonen. Abbildung 6: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 5 (Maßstab 1 : 86042) Die Tabelle 21 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen wird bis 2017 ein Anstieg der Kinderzahl prognostiziert. Danach sinkt diese. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war die Anzahl 2015 mit 288 Kindern am höchsten, hier wird es in den Folgejahren voraussichtlich zu einem Absinken der Kinderzahlen kommen. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen wird bis 2017 ein Anstieg der Kinderzahlen auf 333 Kinder erwartet. Danach sinken diese. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 21: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Neuburg/Insel Poel Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 22: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Neuburg/Insel Poel 23

24 Anhand der Tabelle 22 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich Betreuungsplätze geschaffen wurden. Im Hortbereich wurden die Kapazitäten geringfügig minimiert. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Neuburg/Insel Poel 5 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum ist für den Planungszeitraum aufgrund von wirtschaftlichen Faktoren ein Erweiterungsbau in Rohlsdorf für weitere Kinderkrippen- und Kindergartenkinder in Planung. In Kirchdorf/Insel Poel ist ein Ersatzneubau für den Hort aufgrund des baulichen Zustands des vorhandenen Gebäudes erforderlich. Inwieweit zukünftigen Bedarfen durch angezeigte Baugebiete, beendete Tagespflegetätigkeiten entsprochen werden kann, ist im Rahmen der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung zu prüfen Sozialraum 6: Neukloster Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Glasin Lübberstorf Passee Stadt Neukloster Zurow Züsow Im Sozialraum gibt es 4 Kindertageseinrichtungen und 9 Tagespflegepersonen. Abbildung 7: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 6 (Maßstab 1 : 72485) Die Tabelle 23 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen wird bis 2017 ein Anstieg der Kinderzahlen auf 163 Kinder prognostiziert. Danach sinken diese wieder. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war die Anzahl 2014 mit 206 Kindern am höchsten, diese werden in den nächsten Jahren voraussichtlich sinken. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen wird es bis 2016 voraussichtlich einen Anstieg der Kinderzahl auf 242 Kinder geben. Danach wird diese prognostisch sinken. 24

25 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 23: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Neukloster Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 24: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Neukloster Anhand der Tabelle 24 ist zu erkennen, dass es in allen drei Betreuungsarten Veränderungen in den Kapazitäten gab. Im Krippenbereich wurden die Kapazitäten von Jahr zu Jahr erweitert. Hingegen im Kindergarten- und Hortbereich Kapazitäten geringfügig minimiert wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Neukloster 9 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum 6 kann den angezeigten Bedarfen und Entwicklungen bislang entsprochen werden. Im Zuge sozialstruktureller Veränderungen in den Gemeinden kann auf zusätzliche Betreuungsbedarfe durch Anpassung des Raumkonzepts in den Kindertageseinrichtungen reagiert werden. 25

26 3.2.7 Sozialraum 7: Warin Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Bibow Jesendorf Stadt Warin Im Sozialraum gibt es 2 Kindertageseinrichtungen und eine Tagespflegepersonen. Abbildung 8: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 7 (Maßstab 1 : 66334) Die Tabelle 25 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist in den letzten Jahren ein Anstieg der Kinderzahlen zu verzeichnen. Ab 2016 werden diese voraussichtlich sinken. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen ist die Anzahl der Kinder bis 2015 auf 88 Kinder gesunken. Bis 2018 wird die Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe prognostisch auf 103 Kinder ansteigen und danach wieder sinken. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen ist die Anzahl der Kinder bis 2015 auf 139 Kinder angestiegen. Diese wird in den nächsten Jahren voraussichtlich sinken. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 25: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Warin Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 26: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Warin 26

27 Anhand der Tabelle 26 ist zu erkennen, dass es in den letzten Jahren Veränderungen in den Kapazitäten gab. Im Kinderkrippenbereich wurden die Kapazitäten im Jahr 2016 auf 50 Plätze erweitert. Im Kindergarten wurden die Kapazitäten 2014 minimiert und in den Folgejahren erweitert. Im Hortbereich gab es über mehrere Jahre keine Veränderungen in den Kapazitäten, erst 2016 wurde eine Verringerung der Betreuungsplätze vorgenommen. Aktuell, mit Stand August 2016, ist im Sozialraum Warin eine Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum 7 kann den angezeigten Bedarfen und Entwicklungen bislang entsprochen werden. In Warin ist ein Ersatzneubau für die temporäre Modul-Container-Lösung geplant. Die Fertigstellung ist für 2017 vorgesehen Sozialraum 8: Grevesmühlen-Land Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Bernstorf Plüschow Roggenstorf Rüting Stadt Grevesmühlen Stepenitztal Testorf-Steinfort Upahl Warnow Im Sozialraum gibt es 10 Kindertageseinrichtungen und 16 Tagespflegepersonen. Abbildung 9: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 8 (Maßstab 1 : ) Die Tabelle 27 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist seit 2013 in den letzten Jahren ein Absinken der Kinderzahlen zu verzeichnen. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war 2014 die Anzahl der Kinder mit 516 am höchsten, seitdem sinkt diese kontinuierlich. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen werden die Kinderzahlen bis 2018 voraussichtlich auf 592 Kinder ansteigen. Danach wird die Anzahl der Kinder voraussichtlich sinken. 27

28 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 27: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Grevesmühlen-Land Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 28: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Grevesmühlen-Land Anhand der Tabelle 28 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren in allen drei Betreuungsarten weitere Betreuungsplätze geschaffen wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Grevesmühlen-Land 16 Tagespflegepersonen tätig. Im Hortbereich ist auf die geburtenstarken Jahrgänge sowie die steigende Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen mittelfristig zu reagieren. Strukturelle Veränderungen können eine Maßnahme sein, um auf zusätzliche Bedarfe zu reagieren. Mittelfristig werden fünf Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit beenden. Im Rahmen der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung ist dies zu beachten. 28

29 3.2.9 Sozialraum 9: Schönberger-Land Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Grieben Groß Siemz Lockwisch Menzendorf Niendorf Roduchelstorf Stadt Schönberg Im Sozialraum gibt es 6 Kindertageseinrichtungen und 6 Tagespflegepersonen. Abbildung 10: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 9 (Maßstab 1 : 66647) Die Tabelle 29 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen gab es in der Vergangenheit sowohl positive als auch negative Veränderungen. Ab 2017 werden die Kinderzahlen dieser Altersgruppe voraussichtlich wieder abnehmen. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war die Spitze 2015 mit 228 Kindern erreicht. In den Folgejahren wird die Anzahl der Altersgruppe prognostisch sinken. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen werden die Kinderzahlen bis 2018 auf 258 Kinder ansteigen und danach vermutlich sinken. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 29: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Schönberger-Land Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 30: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Schönberger-Land 29

30 Anhand der Tabelle 30 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze in allen drei Betreuungsarten geschaffen wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind im Sozialraum Schönberger-Land 6 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum gibt es verschiedene Bauvorhaben zur Sicherstellung der angezeigten Betreuungsbedarfe. In der Stadt Schönberg plant ein Träger einen Ersatzbau für eine bestehende Einrichtung mit Erweiterung der Kapazitäten. Ein anderer Träger erwägt ebenfalls einen Ersatzbau für die bestehende Einrichtung vorzunehmen. Im Sozialraum 9 kann den angezeigten Bedarfen und Entwicklungen bislang durch temporäre Erweiterung der Kapazitäten entsprochen werden Sozialraum 10: Lüdersdorf/Dassow Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Lüdersdorf Selmsdorf Stadt Dassow Im Sozialraum gibt es 8 Kindertageseinrichtungen und 23 Tagespflegepersonen. Abbildung 11: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 10 (Maßstab 1 : ) Die Tabelle 31 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Entwicklung bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist in den letzten Jahren ein Absinken der Kinderzahlen zu verzeichnen. Hier wird für die nächsten Jahre ein Zuwachs prognostiziert, sodass 2018 voraussichtlich eine Spitze mit 431 Kindern erreicht wird. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war die Anzahl 2014 mit 485 Kindern am höchsten, hier wird für die Folgejahre ein Absinken prognostiziert. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen werden die Kinderzahlen ebenfalls sinken, sodass 2020 ca. 520 Kinder in dieser Altersgruppe im Sozialraum leben. 30

31 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 31: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Lüdersdorf/Dassow Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 32: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Lüdersdorf/Dassow Anhand der Tabelle 32 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze in allen drei Betreuungsarten geschaffen wurden. Aktuell, mit Stand August 2016 sind im Sozialraum Lüdersdorf/Dassow 23 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum 10 konnte den angezeigten Bedarfen bislang durch temporäre Erweiterung der Kapazitäten entsprochen werden. Im Jahr 2017 wird eine neue Kindertageseinrichtung in Selmsdorf für Kinderkrippen- und Kindergartenkinder eröffnet. In Herrnburg wird die temporäre Modul-Container-Lösung voraussichtlich 2018 durch einen Neubau ersetzt. Weiterhin ist in dem Sozialraum ein Ersatzneubau für die Kindertageseinrichtung in Dassow in Planung. Die Kapazitäten im Krippenbereich werden voraussichtlich erweitert. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. 31

32 Sozialraum 11: Klützer Winkel Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Damshagen Kalkhorst Ostseebad Boltenhagen Stadt Klütz Im Sozialraum gibt es 5 Kindertageseinrichtungen und 7 Tagespflegepersonen. Abbildung 12: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 11 (Maßstab 1 : 74916) Die Tabelle 33 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist bis 2014 ein Absinken der Kinderzahlen zu verzeichnen. Die Kinderzahl wird in dieser Altersgruppe voraussichtlich bis 2017 ansteigen und danach wieder sinken. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen war die Anzahl 2015 mit 253 Kindern am höchsten, hier wird für die Folgejahre ein Absinken der Kinderzahl prognostiziert. In der Altersgruppe der 6,5 bis 10,5-Jährigen wird es voraussichtlich bis 2019 zu einem Anstieg der Anzahl auf 284 Kinder kommen. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 33: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Klützer Winkel Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 34: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Klützer Winkel 32

33 Anhand der Tabelle 34 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze in allen drei Betreuungsarten geschaffen wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind in Sozialraum Klützer Winkel 7 Tagespflegepersonen tätig. Auf zusätzliche Betreuungsbedarfe könnte durch strukturelle Veränderungen in den Kindertageseinrichtungen reagiert werden. Im Hortbereich ist auf die geburtenstarken Jahrgänge sowie die steigende Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen mittelfristig zu reagieren. Die Prüfung erfolgt in der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung Sozialraum 12: Rehna Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Carlow Dechow Groß Molzahn Königsfeld Rieps Schlagsdorf Stadt Rehna Thandorf Utecht Wedendorfersee Im Sozialraum gibt es 6 Kindertageseinrichtungen und 8 Tagespflegepersonen. Abbildung 13: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 12 (Maßstab 1 : ) Die Tabelle 35 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich eine Zu- und Abnahme in der Kinderzahl zu verzeichnen sein. Die Spitze wird 2018 mit 226 Kindern prognostiziert. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen sowie der 6,5 bis 10,5-Jährigen sind die Kinderzahlen seit 2013 kontinuierlich gesunken. 33

34 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 35: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Rehna Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 36: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Rehna Anhand der Tabelle 36 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Kapazitäten in allen drei Betreuungsarten geschaffen wurden. Eine Ausnahme bilden jedoch die Kapazitäten im Kindergarten. Im Jahr 2015 wurden 10 Plätze geschaffen, welche dann zum Jahr 2016 um 26 Plätze minimiert wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind in Sozialraum Rehna 8 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum Rehna kann den angezeigten Bedarfen und Entwicklungen entsprochen werden. Die Betreuungsplätze sind weitestgehend ausgeschöpft. Inwieweit zukünftigen Bedarfen entsprochen werden kann, ist im Rahmen der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung zu prüfen. 34

35 Sozialraum 13: Gadebusch Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden und Städte: Dragun Holdorf Kneese Krembz Mühlen Eichsen Roggendorf Rögnitz Stadt Gadebusch Veelböken Im Sozialraum gibt es 8 Kindertageseinrichtungen und 9 Tagespflegepersonen. Abbildung 14: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 13 (Maßstab 1 : ) Die Tabelle 37 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen sowie der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen gab es 2015 einen Höchstwert in der Anzahl der Kindern. Seitdem nimmt die Kinderzahl in diesen Altersgruppen kontinuierlich ab. Die Anzahl der Kinder, welche die Grundschule besuchen, wird bis 2018 voraussichtlich auf 452 Kinder ansteigen und danach absinken. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 37: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Gadebusch Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 38: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Gadebusch 35

36 Anhand der Tabelle 38 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze in Kinderkrippe und Kindergarten geschaffen wurden. Im Hortbereich gab es im Jahr 2016 eine erhöhte Nachfrage, weshalb hier die Kapazitäten in Gadebusch um 20 Plätze und in Mühlen Eichsen um 10 Plätze erweitert wurden. Aktuell, mit Stand August 2016, sind in Sozialraum Gadebusch 9 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum wurde 2016 ein Waldkindergarten in Klein Hundorf eröffnet. Die Betreuungsplätze sind in diesem Sozialraum weitestgehend ausgeschöpft. Auf angezeigte Betreuungsbedarfe konnte bislang durch temporäre Kapazitätserweiterung reagiert werden. Weitere Entwicklungen im Sozialraum sind in der jährlichen sozialräumlichen Bedarfsfeststellung zu berücksichtigten Sozialraum 14: Lützow Zum Sozialraum gehören folgende Gemeinden: Brüsewitz Cramonshagen Dalberg- Wendelstorf Gottesgabe Grambow Lützow Perlin Pokrent Schildetal Im Sozialraum gibt es 9 Kindertageseinrichtungen und 5 Tagespflegepersonen. Abbildung 15: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 14 (Maßstab 1 : ) Die Tabelle 39 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Entwicklung bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist bis 2017 ein Zuwachs zu erwarten, danach nimmt die Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe prognostisch ab. Die Anzahl der Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren wird voraussichtlich bis 2018 leicht sinken und danach ansteigen, sodass 2020 eine Spitze von 214 Kindern zu erwarten ist. Die Anzahl der Kinder, welche die Grundschule besuchen, ist bis 2014 gestiegen und nimmt seitdem ab. Ein leichter Anstieg der Kinderzahl wird in der Altersgruppe der 6,5 bis10,5-jährigen 2017 mit ca. 250 Kindern erwartet. 36

37 Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 39: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Lützow Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 40: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Lützow Anhand der Tabelle 40 ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren weitere Betreuungsplätze in Kinderkrippe und Kindergarten geschaffen wurden. Aufgrund der geringen Inanspruchnahme des Hortes wurden in diesem Bereich zwei Standorte (Badow und Grambow) geschlossen. Aktuell, mit Stand August 2016, sind in Sozialraum Lützow 5 Tagespflegepersonen tätig. Im Sozialraum Lützow kann den angezeigten Bedarfen und Entwicklungen entsprochen werden. 37

38 Sozialraum 15: Hansestadt Wismar Zum Sozialraum 15 gehört die Stadt Wismar. Im Sozialraum gibt es 24 Kindertageseinrichtungen und 24 Tagespflegepersonen. Abbildung 16: Darstellung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sozialraum 15 (Maßstab 1 : 45628) Die Tabelle 41 zeigt die Entwicklung der Kinderzahlen in den Jahren 2013 bis 2015 sowie deren Prognose bis In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen gibt es in den nächsten Jahren einen Zuwachs an Kindern, sodass die Spitze voraussichtlich 2018 mit Kindern erreicht wird. In der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen wird es in den nächsten Jahren zuerst eine Abnahme der Kinderzahlen um ca. 40 Kinder geben. Ab 2018 steigen die Kinderzahlen, sodass 2020 voraussichtlich eine Spitze von ca Kindern erreicht wird. Die Anzahl der Kinder, welche die Grundschule besuchen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird laut Prognose bis 2019 auf Kinder ansteigen. Jahr 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6,5 Jahre (Schuleintritt) 6,5 Jahre bis 10,5 Jahre (Besuch der Grundschule) Tabelle 41: Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum Wismar Jahr Kapazitäten Kinderkrippe Kapazitäten Kindergarten Kapazitäten Hort Belegung Kindertagespflege Tabelle 42: Entwicklung der Kapazitäten in den Kindertageseinrichtungen sowie der Belegung in der Kindertagespflege im Sozialraum Wismar 38

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