Aufforderung zur Angebotsabgabe

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1 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! Stadt Nürtingen Hoch- und Tiefbauamt KEV (B) A Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 Marktstraße Nürtingen (Ausschreibende Stelle) (Datum) Vergabe-/Projekt Nr.: Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Eröffnungs-/Einreichungstermin Einzureichen bis: Datum: Uhrzeit: Einzureichen bei: Stadt Nürtingen Bauverwaltungsamt PLZ: Ort: Nürtingen Straße: Marktstraße 1 Zimmer: 1.52 Aufforderung zur Angebotsabgabe Zuschlagsfrist endet am: Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar Anlagen: Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Bewerbungsbedingungen - KEV (B) BB - (1-fach) Ergänzende Bewerbungsbedingungen - KEV 174 BBErg Stamm - (1-fach) Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - (2-fach) Besondere Vertragsbedingungen - KEV (B) BVB - (2-fach) und Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB - (2-fach) Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - (2-fach) Erklärung der Bietergemeinschaft ¹) - KEV 175 AngErg Bietergem - (2-fach) Benennung der Nachunternehmen - KEV u AngErg NU Nr. 1 u. Nr. 2 - (2-fach) Eigenerklärungen zur Eignung ¹) - KEV 179 AngErg Eignung - (2-fach) Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI - (2-fach) Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - KEV 185 AngErg Bauabfall - (2-fach) Weitere besondere Vertragsbedingungen der Stadt Nürtingen (2-fach) Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV ZTV-ETV StB - (2-fach) Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV ZTV-Ing - (2-fach) Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt): Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Pläne/Zeichnungen Nr. Bauwerksplan/ Unterlage 8, Blatt-Nr. 1 Übersichtskarte unmaßstäblich (2-fach) Preis 1a und Preis 1b Preis 1c Preis 1d - KEV Preis 1a - bis Preis 1d - (je 2-fach) - KEV 182 AngErg Preis 2 - (2-fach) (je 1-fach) (je 1-fach) Leitungspläne Stadtwerke ( 1 -fach) Auszug Untersuchung und Bewertung Asphaltschichten ( 1 -fach) Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag - KEV Kenn CertiFORM bzw Kenn - (1-fach) ¹) gilt nur für Öffentliche Ausschreibung Seite 1 von 3

2 KEV (B) A Vergabe-/Projekt Nr.: 1. Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt/der Gemeinde/des Landkreises/des Eigenbetriebes Nürtingen 2. Auskünfte werden erteilt bzw. nicht beigefügte Vertragsunterlagen können eingesehen werden: zu vergeben. Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebotes für die Herstellung der Anlage einbezogen. ²) IG Setzpfandt GmbH & Co.KG, Eichachstraße 6, Dußlingen in der Zeit von: Montag - Donnerstag: Freitag: 9.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr 3. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen Vom Bieter und gegebenenfalls von Nachunternehmen sind vorzulegen: 3.1 Eignung des Bieters (Angaben nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich) Angaben nach 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung in Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV (B) Ang - die Nummer angeben, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung die im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - verlangten Eigenerklärungen mit dem Angebot abgeben. Auf Verlangen der Vergabesstelle sind die Angaben bzw. die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ab einer Auftragssumme von Euro (netto) wird die Vergabestelle für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern Angaben nach 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu: sind mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. 3.2 Weitere Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar die Aufgliederung der Angebotssumme ist mit dem Vordruck - KEV Preis 1a - oder - KEV Preis 1b - - KEV Preis 1c - - KEV Preis 1d - mit dem Angebot einzureichen die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ist mit dem Vordruck - KEV 182 Preis mit dem Angebot einzureichen. die Urkalkulation ist mit dem Angebot einzureichen. 3.3 Teilleistungen von Nachunternehmen Bekanntgabe Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmen zu übertragen, dann sind diese Teilleistungen in den Vordrucken - KEV AngErg NU Nr. 1 - und - KEV AngErg NU Nr. 2 - entsprechend den dort genannten Bedingungen anzugeben. Die vom Bieter ausgefüllten Vordrucke sind mit dem Angebot einzureichen. ²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 1.5 auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen Eignung und Angaben der Nachunternehmer Auf Verlangen sind die Angaben bzw. Eigenerklärungen nach Nr. 3.1 auch von den vom Bieter benannten Nachunternehmern abzugeben. Dies gilt auch, wenn nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Seite 2 von 3

3 4. Nebenangebote sind nicht zugelassen Vergabe/Projekt Nr.: KEV (B) A sind zugelassen ausnahmsweise nur mit einem Hauptangebot. für folgende Fachlose/Teilleistungen (Positionen): Es gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Es sind keine Pauschalangebote zugelassen! sind zugelassen für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle. Es gelten die zusätzlichen Bedingungen nach - KEV 185 AngErg Bauabfälle Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Abweichend von diesen Bewerbungsbedingungen gilt Folgendes: Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 8 - KEV (B) BVB - hingewiesen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt ja nein Die Bieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nicht für alle Lose einzureichen. 6. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 7. Zahlungen und Finanzierungsbedingungen siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB - bzw. - KEV 117 (B) ZVB Weitere Angaben nach 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Elektronische Angebotsabgabe ( 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c VOB/A) ist zugelassen. noch nicht zugelassen. 8.2 Nachprüfungsstelle gemäß 21 VOB/A ³) RP Stuttgart Die Leistung gehört zu einer Baumaßnahme über dem EU-Schwellenwert. Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20 % Kontingent für nicht EG-weite Vergabeverfahren ( 2 Nr. 7 VgV): Vergabekammer ( 104 GWB) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar Zum Eröffnungstermin sind nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. - entfällt - Zur Abgabe Ihres Angebotes bitte das beiliegende Angebotsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Zusammen mit allen Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die auf Seite 1 dieses Schreibens bezeichnete Stelle einsenden oder dort abgeben. Den Umschlag mit anliegendem Kenn- und Hinweiszettel - KEV 189 Kenn - versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und - soweit nicht vorgedruckt - die Angabe "Baumaßnahme..." und "Angebot für..." (entspr. Angaben auf Seite 1) enthalten. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den dort unter Nr. 1. angekreuzten Vertragsbestandteilen und Anlagen, sowie den Nachweisen, Erklärungen usw. bis zum Eröffnungstermin-/Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Falls Sie beabsichtigen, bei einer Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe kein Angebot abzugeben, bitte die Anlagen umgehend unausgefüllt zurückgeben. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht. (Unterschrift) ³) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 1.2 Seite 3 von 3

4 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV (B) BB Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 Hinweis Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A 2009). 1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder darauf hinzuweisen. 2. Form und Inhalt der Angebote 2.1 (1) (2) (3) (4) Das Angebot muss schriftlich im verschlossenen Umschlag (auf direktem Weg oder per Post) eingereicht werden und an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben sein. Elektronisch übermittelte Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV (B) A - bzw. - KEV (B) A EG - ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zulässig. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. (5) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. (6) Alle Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein. (7) Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (8) Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangaben und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 - Januar Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A). ¹) 2.3 (1) Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. (2) Kurzfassungen müssen entspr. dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die - - Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern, Teilleistungen (nacheinander die Ordnungszahl, den Kurztext, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamt betrag), - dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, - - Angebotssumme und vom Auftraggeber geforderte Erklärungen enthalten. (3) Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. 2.4 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. ¹) Wertung der "Mischkalkulationen" siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 5.2 Seite 1 von 3

5 KEV (B) BB Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Angebote mit abweichenden technischen Spezifikationen. Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 2.7 Nebenangebote (1) Sind Nebenangebote zugelassen, dann ist deren Anzahl unter Nr. 2.2 im Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - bzw. - KEV (B) Ang EG - anzugeben. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen (Technische Nebenangebote), sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (2) Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht sein und als solche deutlich gekennzeichnet sein; die Nr. 2.1 Ziffer (2) bis (8) gilt entsprechend. (3) Sind Nebenangebote zugelassen, müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden: (3.1) Vergabe unterhalb Schwellenwert Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (3.2) Vergabe ab Schwellenwert Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (4) (5) (6) (7) Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einer einwandfreien Ausführung erforderlich sind. Die Teilleistungen sind mit einer Positions-Nummer, einer Ordnungszahl (entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Standardleistungsverzeichnis oder -buch), einem Kurztext, der Menge, der Einheit, dem Einheitspreis und dem Gesamtbetrag darzustellen. Werden Teilleistungen des Hauptangebotes beeinflusst (geändert, ersetzt, entfallen, zusätzlich erforderlich), sind sie mit Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern. Diese Aufgliederung ist auch bei Pauschalangeboten erforderlich. Andere Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot oder mit einem Technischen Nebenangebot zugelassen. (8) Werden die Anforderungen der Absätze 2 bis 7 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertung ausgeschlossen. 2.8 Preisnachlässe Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 - Januar werden nur gewertet, wenn sie (1) (2) ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben - KEV (B) Ang - bzw. - KEV (B) Ang EG - an der bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Auch Skonti (Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt die nicht gewertet werden, bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.9 Zur Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 3. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - abzugeben. Bei Beschränkter Ausschreibung nach einem Teilnahmewettbewerb bzw. Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Seite 2 von 3

6 KEV (B) BB 4. Nachunternehmen/Andere Unternehmen 4.1 Vergabe unterhalb Schwellenwert Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV (B) A - genannten Zeitpunkt in den Vordrucken - KEV AngErg NU Nr. 1 - und - KEV AngErg NU Nr. 2 - Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben und entsprechend den dort genannten Bedingungen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen Der Auftraggeber kann vor Vergabe eine verbindliche Erklärung des Nachunternehmens zur Übernahme des Auftrags vom Bieter fordern Der Bieter kann im Vergabeverfahren mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nach 2 Abs. 1 und 16 Abs. 2 und 6 VOB/A nur rechnen, wenn - seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (als Hauptunternehmer) durch die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nicht in Frage gestellt wird. Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes von Nachunternehmen (z. B. aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen) müssen annehmbar sein. - die Nachunternehmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. - sonstige Vergabebestimmungen (z. B. eine Stammpersonalklausel) einer Leistungsübertragung auf Nachunternehmen nicht entgegenstehen. 4.2 Vergabe ab Schwellenwert Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er, zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV (B) A EG - genannten Zeitpunkt, im Vordruck - KEV 177 AngErg NU EG - Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, und zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt mit dem Vordruck - KEV 178 AngErg NU Verpfl - entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 5. Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist. 6. Gleitklauseln Ist in Nr. 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB - eine Lohn- oder Stoffgleitung vorgesehen, dann sind für die 6.1 Lohngleitung im Vordruck - KEV 183 AngErg LGl - die v.t.-änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.0 Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2 - Januar Stoffgleitung im Vordruck - KEV 184 AngErg StGl - die Marktpreise als Grundlage der Berechnung vom Auftraggeber eingetragen. Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (1) Vor der Auftragsvergabe wird der Auftraggeber bei Vergaben > Euro bei der Melde- und Informationsstelle ²) Auskünfte über die Zuverlässigkeit des Bieters einholen. (2) Ein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (z. B. Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind) wird der Melde- und Informationsstelle nach Anlage 2 der VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung vom 19. Dezember 2005 (GABI. 2006, S. 125) mitgeteilt. ²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Seite 3 von 3

7 -Tiefbauamt - Bieter: Name-Firma-Anschrift-Telefon/Stempel Ausgabetermin: Eröffnungstermin beim Bauverwaltungsamt: /14.30 Uhr Zuschlagsfrist: Angebot Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Das Angebot enthält: Sondervorschlag: Nachlass: Angebotssumme: EUR: Nicht vom Bieter auszufüllen! Eröffnet am: Datum Angebot festgestellt auf: EUR Nachgerechnet: Bearbeitungsvermerke: Angebot Nummer: Beilagen Geprüft: Datum/Unterschrift Buch.-Stelle: Datum/Unterschrift Sonstiges:

8 KEV (B) Ang Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 (Name und Anschrift des Bieters) ¹) Vergabe-/Projekt Nr.: *) Einreichung bei der Vergabestelle: *) Vergabeart *) Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Stadt Nürtingen Bauverwaltungsamt Freihändige Vergabe Eröffnungs-/Einreichungstermin *) Zimmer: 1.52 Datum: Uhrzeit: Marktstraße Nürtingen Zuschlagsfrist endet am: *) Angebot Baumaßnahme: in: Leistung: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten *) (Platz für Sicherungs- und Prüfvermerke des Auftraggebers) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen ¹) Bei Öffentlicher Ausschreibung vom Bieter, bei den anderen Vergabeverfahren vom Auftraggeber auszufüllen Seite 1 von 4

9 KEV (B) Ang Vergabe-/Projekt Nr.: 1. Meinem/Unserem Angebot liegen folgende angekreuzte Vertragsbestandteile und Anlagen zu Grunde: ²) 1.1 Vertragsunterlagen *) Besondere Vertragsbedingungen und Weitere Besondere Vertragsbedingungen Leistungsbeschreibung mit den Preisen und geforderten Erklärungen Angebot für Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Techn. Vertragsbedingungen im Straßenbau - KEV (B) BVB - - KEV (B) WBVB - - KEV (W) Ang Nr KEV AErg ZTV-ETV StB - Verzeichnis der Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV AErg ZTV-Ing - Lohngleitung ZVB und Änderungssätze - KEV 183 AngErg LGI - Pläne/Zeichnungen Nr. 1.2 Vom Bieter nach Bedarf auszuwählen und mit dem Angebot einzureichen **): Erklärung der Bietergemeinschaft Benennung der Nachunternehmen Eigenerklärungen zur Eignung ³) Nr. 1 Nr. 2 - KEV 175 AngErg Bietergem - - KEV AngErg NU Nr KEV AngErg NU Nr KEV 179 AngErg Eignung - Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - KEV 185 AngErg Bauabfall nicht beigefügte Vertragsbestandteile Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV/VOB/C - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B) Ausgabe Ausgabe Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - Ausgabe 01/2011 Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar Anlagen **) Nebenangebote Aufgliederung der Angebotssumme Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Freistellungsbescheinigung Vordruck Selbst gefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses Pläne/Zeichnungen Nr. Preis 1a oder - KEV Preis 1a - Preis 1b Preis 1c *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen ²) Vom Auftraggeber angekreuzte Vertragsunterlagen (vgl. Nr. 1.1) und vom Bieter angekreuzte Anlagen (vgl. Nr. 1.4) sind immer mit dem Angebot einzureichen ³) gilt nur für Öffentliche Ausschreibung bis Preis 1d - KEV Preis 1d - - KEV 182 AngErg Preis 2 - Seite 2 von 4

10 KEV (B) Ang Vergabe-/Projekt Nr.: 2. Ich biete/wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. Die Angebotssumme gemäß Leistungsbeschreibung zum Hauptangebot beträgt: 2.1 Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) **) Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % **) keine Vergabe nach Losen *) Gesamtsumme Vergabe nach Losen *) 4) Los Los Los Los Los Los 2.2 Nebenangebote zum Hauptangebot **) Sofern zugelassen siehe Nr. 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" - KEV (B) A - Technische Nebenangebote Andere Nebenangebote Anzahl: Anzahl: Preisnachlass zum Hauptangebot gilt auch für die Nebenangebote ja 2.3 Technische Nebenangebote ohne Abgabe eines Hauptangebots **) Sofern zugelassen siehe Nr. 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" - KEV (B) A - Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % Nr.: Nr.: Kurzbezeichnung: Kurzbezeichnung: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 3. Sicherheiten 4.1 Bauabzugsbesteuerung (nur bei Angebotssummen > Euro) *) **) 4) siehe Nr. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen Vordruck - KEV (B) BVB - 4. Nachweise **) Eine nicht beschränkte Freistellungsbescheinigung (Kopie) liegt bei. Eine beschränkte Freistellungsbescheinigung (Original) liegt bei. Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Für meinen/unseren Betrieb ist folgendes Finanzamt zuständig: Steuernummer: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen Bei Vergabe nach Losen nur die jeweilige Summe des Loses (keine Gesamtsumme) angeben Seite 3 von 4

11 KEV (B) Ang Vergabe-/Projekt Nr.: 4.2 Ich bin/wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/ vorliegendem Nachweis. 4.3 Ich bin/wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderem Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz-Kennzeichen eintragen) Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Nationalität der Unternehmen sind in Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - gemacht. 5. Erklärungen **) 5.1 Einsatz von Nachunternehmen Ich erkläre/wir erklären, sofern nicht von mir/uns die nachfolgende gegenteilige Variante angekreuzt wurde, dass ich/wir die Leistungen im eigenen Betrieb ausführen bzw. keine Nachunternehmen einsetzen werde/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Teilleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmen übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. Ich werde/wir werden Teilleistungen an Nachunternehmen übertragen. Diese Teilleistungen sind in den Vordrucken - KEV AngErg NU Nr. 1 - bzw. - KEV AngErg NU Nr. 2 - aufgeführt. Entsprechend der Festlegung in Nr KEV (B) A - sind diese Vordrucke beigefügt bzw. werden auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt. 5.2 Ich gebe/wir geben eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab und erkenne/erkennen mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. 5.3 Nachweise über die Eignung (nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich) Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer **) Ich bin/wir sind nicht präqualifiziert und gebe/geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Präqualifikation bzw. zur Eignung sind im Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - gemacht. 5.4 Ich erkläre/wir erklären, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn die Beschreibungen der Teilleistungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /042.8 Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar Für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle biete ich/bieten wir, entsprechend den Bedingungen nach - KEV 185 AngErg Bauabfall -, ein Nebenangebot über eine andere als die in den Vertragsunterlagen genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung an. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle n i c h t unterschrieben, dann gilt das Angebot als nicht abgegeben. **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von 4

12 Stadt Nürtingen Bauverwaltungsamt Marktstraße Nürtingen (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.: KEV (B) BVB Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009) Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten 1. Allgemein 1.1 Objekt-/Bauüberwachung ( 4 Abs. 1 Nr. 3) Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur IG Setzpfandt GmbH & Co.KG, Eichachstraße 6, Dußlingen mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz entspr. Baustellenverordnung Eine Vorankündigung ist nach 2 BaustellV nicht erforderlich. erforderlich Ein Koordinator ist nach 3 (1) BaustellV Sie ist erfolgt. muss noch erfolgen. nicht erforderlich. erforderlich. Der Auftraggeber übernimmt die Aufgabe selbst. überträgt die Aufgabe einem Dritten (Architekten/Ingenieur oder Gleichgestellten). Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar Ein SiGe-Plan ist nach 3 (2) BaustellV nicht erforderlich. 1.3 Bautagesberichte ( 4) Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck - KEV 320 Bautgber - arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. 2. Dem Auftragnehmer werden zur Benutzung überlassen ( 4 Abs. 4) 2.1 Lager- und Arbeitsplätze: erforderlich; Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. 2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: Er liegt bei der ausschreibenden Stelle zur Einsichtnahme aus. Er ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Seite 1 von 4

13 KEV (B) BVB Vergabe-/Projekt Nr.: 2.3 Wasseranschluss ist nicht vorhanden. ist vorhanden. ¹) Verbrauchskosten nach 4 Abs. 4; zuständiges Versorgungsunternehmen Stadtwerke Nürtingen (Standrohr mieten) werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler entsprechend dem tatsächlichen Betrag pauschal in Höhe von in Höhe von Euro v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung abgesetzt. trägt der Auftraggeber abweichend von 4 Abs. 4 Nr Stromanschluss ist nicht vorhanden. ist vorhanden. ¹) Verbrauchskosten nach 4 Abs. 4, zuständiges Versorgungsunternehmen Stadtwerke Nürtingen werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler entsprechend dem tatsächlichen Betrag pauschal in Höhe von in Höhe von Euro v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung abgesetzt. trägt der Auftraggeber abweichend von 4 Abs. 4 Nr. 3. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar Sonstige Anschlüsse für ¹) ²) sind vorhanden. 3. Ausführungs- /Vertragsfristen ( 5) 3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung Mit der Ausführung ist zu beginnen am Werktage nach Erteilung des Auftrags. nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Auftragserteilung erfolgt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. am (Datum) Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif) Werktage nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens). (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung (3.1.1). in der im beigefügten Bauzeitplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. ¹) Durchmesser, Leistung, Zustand ²) z.b. Fernheizung, Telefon Werktage nach Seite 2 von 4

14 KEV (B) BVB 3.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß 5 Nr. 1 sind: vorstehende Frist (3.1.1) für den Ausführungsbeginn Vergabe-/Projekt Nr.: vorstehende Frist (3.1.2) für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 Nr. 1 Satz 2) werden als Vertragsfristen vereinbart: 4. Vertragsstrafen ( 11) werden keine vereinbart. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist Euro 0,1 v. Hundert der Auftragssumme (brutto). 4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen 4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt, wenn nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der Auftragssumme (brutto) begrenzt. 5. Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( 13) Es werden vereinbart: Die Regelfrist nach 13 für den Gesamtauftrag Monate Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar für für für den Gesamtauftrag 5 für für (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) (Beschreibung der Bauleistung) Monate Monate Jahre Jahre Jahre 6. Abrechnungen ( 14) 6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 3- fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Handskizzen) sind einfach fach einzureichen. Seite 3 von 4

15 KEV (B) BVB 7. Stundenlohnarbeiten ( 15) Vergabe-/Projekt Nr.: 7.1 Beauftragung Stundenlohnarbeiten werden, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung - KEV 249 StL Vereinbarung - beauftragt. 7.2 Stundenlohnzettel Der Auftragnehmer hat, wenn nachfolgend nichts anderes vereinbart, eigene Stundenlohnzettel zu verwenden. Stundenlohnzettel nach dem Kommunalen Einheitlichen Vordruck - KEV 321 StL Zettel - sind zu verwenden. Die Vorgestellt. drucke werden nicht gestellt. ³) die vom Auftraggeber gestellten Vordrucke sind zu verwenden. 8. Sicherheitsleistung ( 16, 17) 8.1 Stellung der Sicherheit 4) Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22.1) ist in Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22.2) beträgt 3 v.h. der Abbrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge (brutto). Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22) geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für Abschlagszahlungen i. S. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und zwei Monate nach Eingang einer prüfbaren Schlussrechnung sowie Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche (z. B. aus der Abrechnung) einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Sicherheit für Mängelansprüche umgewandelt wird. 8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.6 Besondere Vertragsbedingungen - Januar Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für die Vertragserfüllung - KEV 310 Sich 1 -, die Mängelansprüche 4) Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise Nr. 8 - KEV 311 Sich 2 - und für Abschlagszahlungen i. S. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 bzw. vereinbarte Vorauszahlungen - KEV 312 Sich 3 - zu verwenden. ³) - KEV 321 StL Zettel - Stundenlohnzettel (Artikelnummer /078.7) zu beziehen beim RICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KG Scharrstraße Stuttgart Telefon: 07 11/ Telefax: 07 11/ bestellung@boorberg.de Internet: Seite 4 von 4

16 Stadt Nürtingen Bauverwaltungsamt Marktstraße Nürtingen (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.: KEV (B) WBVB Seite 1 u. 2 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 und 2 *) Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009) Es gelten nur die ausgewählten Klauseln. 9. Gleitklausel ( 2, 15) 9.1 Lohngleitung ( 2, 15) Es wird eine Lohngleitung nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 183 AngErg LGI - vereinbart. 9.2 Stoffpreisgleitung ( 2, 15) Es wird eine Stoffpreisgleitung nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Vordruck - KEV 184 AngErg StGI - vereinbart. 9.3 Preisbemessungsklausel ( 2) Es wird eine Preisbemessungsklausel für Nichteisenmetalle vereinbart. Die Preise sind auf der Basis von Euro je 100 kg Kupfer Euro je 100 kg Blei Euro je 100 kg Aluminium anzubieten (Basispreis). Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 - Juli Der Abrechnungspreis wird auf der Grundlage der deutschen Metallnotierung - unterer Wert der Notierung der NE-Metallverarbeiter - vom 5. Werktag nach dem Datum des Auftragsschreibens ermittelt. 10. Baustelleneinrichtungsplan ( 4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. 11. Baufristenplan ( 5) Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch den Auftraggeber überarbeitet zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Auftraggeber zu unterrichten und der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 12 jeweils in 2- facher Fertigung zu übergeben. *) Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich Seite 1

17 KEV (B) WBVB Seite 1 u. 2 Vergabe-/Projekt Nr.: 12. Versicherung ( 7) Eine Bauleistungsversicherung nach ABN ABU ¹) Montageversicherung nach AMoB hat der Auftraggeber abgeschlossen. wird der Auftraggeber abschließen. Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt v. H. der Entschädigungssumme, mindestens zu tragen hat. Euro und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von Euro v. T. der Auftragssumme (brutto) gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet). Der Auftraggeber verzichtet auf eine anteilige Prämienumlage. 13. Vorauszahlungen ( 16) Der Auftraggeber gewährt eine zinslose Vorauszahlung bei Auftragserteilung von von v. H. der Auftragssumme (netto) v. H. der Auftragssumme (netto) Für die Zahlung ist jeweils Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Vordruck - KEV 312 Sich 3 - zu leisten (vgl. die Nr. 23 Vordruck - KEV 117 (B) ZVB -. Die Zahlungen werden auf spätere Zahlungen (Abschlagszahlungen/Schlusszahlungen) angerechnet. 14. Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb ²) Die "Stammpersonalklausel" kommt zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung 14.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von den Leistungen einschließlich etwaiger Nachträge, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, mindestens ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb auszuführen. In dem Leistungsumfang wird eine Zustimmung zur Übertragung auf Nachunternehmer versagt ( 4 Abs. 8). Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 2 - Juli Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung von Nachunternehmern diese zu verpflichten, dass sie die ihnen übertragenen Teile der Leistung vollständig im eigenen Betrieb, d.h. mit eigenem Stammpersonal erbringen, soweit ihr Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste über das Stammpersonal von seinem Betrieb und von dem Betrieb der beauftragten Nachunternehmer zu übergeben (betr. nur die Lohnempfänger), gegliedert nach Namen, Berufs-/Lohngruppen und Dauer der Beschäftigung. Die Anmeldung an die Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die für den Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitskräfte sind in der Liste gesondert aufzuführen Dem Auftraggeber ist der Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle schriftlich mitzuteilen. Es ist Seite 3 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB Seite 3 - angefügt ¹) siehe KVHB-Bau Teil 5 Nr ²) Nicht für Vergaben nach Abschnitt 2 VOB/A Seite 2

18 Stadt Nürtingen Bauverwaltungsamt KEV (B) WBVB Seite 3 Marktstraße Nürtingen (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.: Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 3 Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Leistung: Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten 16. Nachweis des Gewichts ( 14) 16.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so ist der Verbrauch durch Vorlage der Frachtbriefe oder der Wiegescheine einer geeichten automatischen oder einer geeichten handbedienten, mit einem Sicherheitsdruckwerk versehenen Waage (in der Regel Brückenwaage) laufend nachzuweisen. Wiegescheine müssen folgende Angaben enthalten: - Lieferwerk - Angabe der Baustelle und der Verwendungsstelle, wenn diese nicht die Baustelle ist - Bezeichnung des Wäggutes - Nummer des Wiegescheins Datum und Uhrzeit der Wägung (maschinengerecht) Tara, Bruttogewicht (maschinengerecht) Nettogewicht - Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen) - Unterschrift des Wägers Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle in doppelter Ausfertigung dem Beauftragten des Auftraggebers zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe, kann der Nachweis des Gewichts durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: - Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt und die Zulassungsauflagen eingehalten werden. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /043.8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 3 - Juli Anstelle des Ausdrucks von Tara und Bruttogewicht tritt das Nettogesamtgewicht des Ladegutes sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). Anstelle der Unterschrift des Wägers tritt die des Bedienungspersonals der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen. Der Auftraggeber kann stichprobenartig das Gewicht einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs auf einer öffentlichen Waage oder in Ausnahmefällen auf derselben Waage nachprüfen (Kontrollwägung). Wird das Gewicht des Ladeguts durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuirlich über einen Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten 10 Wiegescheinen, sofern nicht insgesamt niedrigere Abweichungen nachgewiesen werden. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbaren (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbaren (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehende Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die vorgenannten Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Seite 3

19 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - Ausgabe Januar KEV 117 (B) ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009). Inhaltsübersicht 1. Gültige Fassung der Techn. Regelwerke ( 1 Abs. 1) 13. Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4) 2. Rangfolge der Vertragsbestandteile ( 1 Abs. 2) 14. Unterrichtung des Auftraggebers ( 10) 3. Bedarfspositionen ( 1) 15. Abnahme ( 12) 4. Preisermittlungen ( 2) 16. Abrechnung ( 14) 5. Einheitspreise ( 2 Abs. 1) 17. Preisnachlässe ( 14 und 16) 6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten 18. Rechnungen ( 14 und 16) 7. Ausführungsunterlagen ( 3) 19. Stundenlohnarbeiten ( 15) 8. Werbung ( 4 Abs. 1) 20. Zahlungen ( 16) 9. Umweltschutz ( 4 Abs. 3) 21. Überzahlungen ( 16) 10. Nachunternehmen ( 4 Abs. 8) 22. Sicherheitsleistung ( 17) 11. Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) 23. Bürgschaften ( 16 und 17) 12. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 Abs. 3 ff) 24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) 1. Gültige Fassung der Techn. Regelwerke ( 1 Abs. 1) Wenn nichts anderes festgelegt ist, gelten die in den Vertragsunterlagen genannten - Technischen Spezifikationen (z. B. DIN-Normen) und die - Zusätzlichen bzw. Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen (ZTV und ETV) in der drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einreichungstermin eingeführten Ausgabe (es gilt das Einführungsdatum bzw. das Datum des "Allgemeines Rundschreiben Straßenbau" - ARS -). 2. Rangfolge der Vertragsbestandteile ( 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander: - das Leistungsverzeichnis - die Baubeschreibung - die Zeichnungen 3. Bedarfspositionen ( 1) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Januar Sind für die Ausführung einer Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der Auftraggeber i.d.r. nach Auftragserteilung. Preisermittlungen ( 2) 4.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Sind nach 2 Abs. 3 bis 9 und nach 8 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Vordrucke des Auftraggebers - KEV 330 (N) Aufst-LV -, - KEV 332 (N) Ford -, - KEV 333 (N) Aufgl Preis 3 - sind zu verwenden. Die Einheitspreise sind aufzugliedern und die einzelnen kalkulatorischen Ansätze sind zu erläutern. Die Vordrucke liegen bei der ausschreibenden Stelle zur Einsicht aus und werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Nummern 4.1 bis 4.3 gelten auch für die Preise der Nachunternehmen. Seite 1 von 4

20 5. Einheitspreise ( 2 Abs. 1) KEV 117 (B) ZVB Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht. 6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 7. Ausführungsunterlagen ( 3) 8. Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9. Umweltschutz ( 4 Abs.3) 9.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9.2 Bau- und Abbruchabfälle Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel) Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. 10. Nachunternehmen ( 4 Abs. 8) 10.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmen übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmen bei Aufforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und die Eignung des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens schriftlich bekannt zu geben Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Nachunternehmen die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Nummern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Januar Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 12. Kündigung aus wichtigem Grund ( 8) Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 entsprechend. 13. Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus 8 Abs. 4, bleiben unberührt. Seite 2 von 4

21 14. Unterrichtung des Auftraggebers ( 10) Der Auftraggnehmer hat - - Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist und wichtige Ereignisse im Bereich der Baustelle z. B. Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, Hochwasser, Altlasten dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. KEV 117 (B) ZVB 15. Abnahme ( 12) Ab einer Auftragssumme von Euro (netto) wird die Leistung förmlich abgenommen. 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 bleibt unberührt Abrechnung ( 14) Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen, Geldbeträge auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden Preisnachlässe ( 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.h.-satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert Rechnungen ( 14 und 16) Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Januar In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 19. Stundenlohnarbeiten ( 15) Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 15 Abs. 3 enthalten: - das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenden Erschwernissen, - die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Seite 3 von 4

22 20. Zahlungen ( 16) 20.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. KEV 117 (B) ZVB 20.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Überzahlungen ( 16) Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten Rückforderungsansprüche wegen Überzahlungen ( 812 ff. BGB) verjähren in fünf Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Schlusszahlung geleistet wurde. 22. Sicherheitsleistung ( 17) 22.1 Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich etwaiger Nachträge i. S. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz aus dem Vertrag einschließlich etwaiger Nachträge i.s. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1. Die nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abgelaufen ist. 23. Bürgschaften ( 17) 23.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen: " - Der Bürge... [Name und Anschrift des Bürgen]... übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Er verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von... [Betrag]... Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.4 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Januar Der Bürge verzichtet auf das Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags sowie auf die Einreden der Vorausklage ( 771, 772 BGB), der Anfechtbarkeit ( 770 Abs. 1 BGB) und der Aufrechenbarkeit ( 770 Abs. 2 BGB). Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft dient auch der Sicherstellung der entsprechenden Ansprüche des Auftraggebers, wenn im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers der Insolvenzverwalter gemäß 103 InsO die Vertragserfüllung verlangt Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer oder mit der schriftlichen Verzichtserklärung durch den Auftraggeber. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrags getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der Stelle, die für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständig ist." Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Seite 4 von 4

23 Titelblatt zur Leistungsbeschreibung KEV 150 Titel LB Titelblatt zur Leistungsbeschreibung Vergabe-/Projekt-Nr.: Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Inhalt Blatt/Seite Baubeschreibung (Allgemeine Darstellung der Bauaufgabe) 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung 2. Angaben zur Baustelle 1 bis bis Angaben zur Ausführung 4. Ausführungsunterlagen / Anlagen bis bis Leistungsverzeichnis Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Leistungsverzeichnis (Langtext) Leistungsverzeichnis (Kurztext) bis 1 bis 55 1 bis 14 bis Zusammenstellung (Lose, Titel, Abschnitte des LV) bis bis Ergänzende Vertragsunterlagen Bieterangabenverzeichnis Stoffverzeichnis Geräteverzeichnis Verzeichnis bereitgestellter Baustoffe - KEV AngErg BAV - - KEV AngErg StoffVZ - - KEV AngErg GeräteVZ - - KEV AngErg BeistellVZ Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /058.3 Titelblatt zur Leistungsbeschreibung - Juli Abrechnungseinheiten mm Millimeter mm² Quadratmillimeter cm Zentimeter cm² Quadratzentimeter cm³ Kubikzentimeter m Meter m² Quadratmeter m³ Kubikmeter km Kilometer km² Quadratkilometer md Meter X Tage m²d Quadratmeter XTage m³d Kubikmeter X Tage mwo X Wochen m²wo XWochen m³wo X Wochen mmt X Monate m²mt XMonate m³mt X Monate h Stunde ha Hektar l Liter d Tag kg Kilogramm Wo Woche t Tonne Mt Monat tmt X Monate Euro, wenn ein Betrag aus einem der Kommunalen Einheitlichen Vordrucken (KEV) übertragen werden muss, z.b. Lohngleitung. Kennzeichnung der Positionen: Grundposition = ohne Bedarfsposition (Eventualposition) = B St Sth Std StWo StMt SpMt SpJr psch Stück Stück X Stunden X Tage X Wochen X Monate Stück pro Monat pro Jahr Pauschal Seite 1 von 1

24 Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßenbau Vergabe-/Projekt-Nr.: KEV AErg ZTV-ETV - StB Straßenbau Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Folgende (angekreuzte) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV - und Ergänzende Technische Vertragsbedingungen - ETV-BW sind Vertragsbestandteil: ¹) OZ Zusätzliche/Ergänzende Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien ²) Ausgabe / Fassung ²) 1 ZTV-SA für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ZTV E-StB für Erdarbeiten im Straßenbau ³) 2009 und ZTV SoB-StB für den Bau von Schichten ohne Bindemittel ZTV Asphalt-StB für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt 2007 und Ergänzende Erläuterungen und Regelungen BW 5 ZTV Beton-StB für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und 2007 Fahrbahndecken aus Beton 6 ZTV Ew-StB für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau ZTV A-StB 97/06... für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV BEA-StB 98/03... für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /044.6 Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen StB - Januar ZTV BEB-StB Bezugsquellen: ZTV RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2001 Abzugsregelungen in Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV): Die folgenden Vertragsbedingungen zu Abzügen wegen Über- bzw. Unterschreitungen von vereinbarten Grenzwerten in den gelten nicht. ZTV-Fug-StB ETV-StB BW - ZTV Ew-StB 91, - ZTV BEB-StB 02, - ZTV BEA-StB 98/03, für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Betonbauweisen und ETV-BW - Teil 6: Ergänzungen zu den RStO 01 FGSV Verlag GmbH, Verkehrsblatt-Verlag, Wesselinger Straße 17, Köln ( oder Hohe Straße 39 in Dortmund ( ETW-BW RP Tübingen, Abteilung 9, Sachgebiet 04 Straßenbefestigungen, Liste der Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) ( Abschnitt 1.7.4, Abschnitt 1.7 Abs. 2 bis 3, Abschnitt 1.7 Abs. 2 bis 4 ¹) Zutreffendes ankreuzen/verzeichnis erforderlichenfalls um weitere ZTV (siehe KVHB Teil Nr. 2 und Teil 5 Nr. 524) ergänzen. ²) Falls hier keine Eintragungen gemacht werden, gelten die Regelungen in Nummer 1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen. ³) Zur Zeit der Änderung des Vordrucks sind keine ETV-BW bekannt Seite 1 von 1

25 Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Ingenieurbau Vergabe-/Projekt-Nr.: KEV AErg ZTV-ETV Ing Ingenieurbau Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Folgende (angekreuzte) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV - sind Vertragsbestandteil: ¹) ZTV-ING für Ingenieurbauten ²) 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches In der Leistungsbeschreibung sind Hinweise zu den ZTV-ING enthalten Teil Abschnitt Abschnitt Abschnitt 2 Technische Bearbeitung Ausgabe entsprechend Übersicht über den Stand der ZTV vom ³) 3 Prüfungen während der Ausführung Grundbau Massivbau Tunnelbau Bauverfahren 1 Baugruben 4 Stützkonstruktionen 1 Beton 4 Schutz/Instandsetzung von Betonbauteilen 1 Stahlbau 2 Stahlverbundbau 4 Seile und Kabel 5 Korrosionsschutz von Seilen und Kabeln 1 Geschlossene Bauweise 4 Betriebstechnische Ausstattung 1 Traggerüst Gründungen Bauausführung Füllen von Rissen u. Hohlräumen in Betonbauteilen Offene Bauweise Abdichtung Taktschiebeverfahren 3 Wasserhaltung 3 6 Bauwerksfugen Mauerwerk 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten 3 Maschinelle Vortriebsverfahren 3 Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse 7 Brückenbeläge 1 auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn 2 auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zweilagiger aufgebrachter Bitumen-Dichtungsbahn 3 auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /038.0 Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Ing - Januar Stahlbau, Stahlverbundbau Bauwerksausstattung Bauwerke Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien ²) ZTV des Auftraggebers Ausgabe/Fassung ²) Abzugsregelungen in Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV): Die im Teil 7, Abschnitt 5, Ziffer 7 genannten Vertragsbedingungen zu Abzügen wegen Über- bzw. Unterschreitungen von vereinbarten Grenzwerten gelten nicht. ¹) ²) Anhang ZTV-SA 4 auf Stahl mit einem Dichtungssystem 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und Elastomer 4 Absturzsicherungen 1 Verkehrszeichenbrücken 4 Wellstahlbauwerke Normen und sonstige Technische Regelwerke Zutreffendes ankreuzen/verzeichnis erforderlichenfalls um weitere ZTV (siehe KVHB-Bau Teil Nr. 2 und Teil 5 Nr. 524) ergänzen. Die ZTV können bei Bedarf vom Auftraggeber in Kopie angefordert oder bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. Die ZTV-Ing kann beim Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39 in Dortmund bezogen werden. ³) Falls hier keine Eintragungen gemacht werden, gelten die Regelungen Nummer 1 - KEV 117 (B) ZVB Fahrbahnübergänge aus Asphalt 5 Entwässerungen 2 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Bewegliche Brücken Lager und Gelenke für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen Befestigungseinrichtungen 3 Lärmschutzwände Seite 1 von 1

26 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! KEV 174 BBErg Stamm Ausführung im eigenen Betrieb Vergabe-/Projekt Nr.: Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb ¹) (durch Stammpersonal) Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten 1. Besteht nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV (B) WBVB - die Verpflichtung, von den Leistungen, auf die ein Betrieb eingerichtet ist, zumindest ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb, d. h. mit eigenem Stammpersonal zu erbringen, hat der Bieter dies bereits in der Ergänzung zum Angebotsschreiben - KEV (B) AngErg NU Nr. 2 - entsprechend zu berücksichtigen. Stammpersonal ist Personal, das der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sozialversicherungspflichtig beschäftigt Entsprechend den Bewerbungsbedingungen - KEV (B) BB - werden im Rahmen von 70 v. H. nach Nummer eine Zustimmung zur Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer versagt und nach Nummer Nebenangebote nicht zugelassen. Mit der Aufnahme einer 70 v. H.-Stammpersonalklausel in die Besonderen Vertragsbedingungen ist nicht automatisch die Zustimmung des Auftraggebers verbunden, dass ca. 30 v. H. der Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Nachunternehmer vergeben werden dürfen. Ein in diesem Umfang vorgesehener Nachunternehmereinsatz ist nach den Bewerbungsbedingungen - KEV (B) BB - Nummer oder 4 Abs. 8 VOB/B zustimmungspflichtig. 4. Der für die Auftragserteilung in Betracht kommende Bieter hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste über das Stammpersonal seines Betriebs und von dem Betrieb der Nachunternehmer zu übergeben (betr. nur die Lohnempfänger), gegliedert nach Namen, Berufs-/Lohngruppen und Dauer der Beschäftigung. Die Anmeldung an die Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die für den Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitskräfte sind in der Liste ggf. gesondert aufzuführen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /041.E Ausführung im eigenen Betrieb (durch Stammpersonalklausel) - Juli ¹) Nicht für Vergaben nach Abschnitt 2 bzw. SektVO Seite 1 von 1

27 Von der Bietergemeinschaft auszufüllen! Erklärung der Bietergemeinschaft ¹) KEV 175 AngErg Bietergem Erklärung der Bietergemeinschaft Vergabe-/Projekt-Nr.: Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen, beabsichtigen, uns zu einer Arbeitsgemeinschaft - Arge - zusammenzuschließen. Dazu erklären wir, dass Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten das unten bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter Vertreter) ist: Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und ggf. der Arbeitsgemeinschaft sind: Firmenname und Adresse: Unterschrift des Mitgliedes: Ich bin/ Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer nicht präqualifiziert und geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderer Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) Firmenname und Adresse: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /034.7 Erklärung der Bietergemeinschaft - Juli Ich bin/ Wir sind ¹) siehe Bewerbungsbedingungen - KEV (B) BB - Nr. 3 Unterschrift des Mitgliedes: präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem Firmenname und Adresse: Ich bin/ Wir sind EU-Staat anderer Staat Nationalität Unterschrift des Mitgliedes: präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderer Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) Seite 1 von 2

28 KEV 175 AngErg Bietergem Vergabe-/Projekt-Nr.: Firmenname und Adresse: Unterschrift des Mitgliedes: Ich bin/ Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderer Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) Firmenname und Adresse: Unterschrift des Mitgliedes: Ich bin/ Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderer Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) Firmenname und Adresse: Unterschrift des Mitgliedes: Ich bin/ Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderer Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) Firmenname und Adresse: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /034.7 Erklärung der Bietergemeinschaft - Juli Ich bin/ Wir sind Unterschrift des Mitgliedes: präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem Firmenname und Adresse: Ich bin/ Wir sind EU-Staat anderer Staat Nationalität Unterschrift des Mitgliedes: präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab. ein ausländisches Unternehmen aus einem EU-Staat anderer Staat Nationalität (Bitte internationales Kfz- Kennzeichen eintragen) Seite 2 von 2

29 KEV AngErg NU Nr. 1 Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist auf wesentliche Teile der Leistung nicht eingerichtet Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Vergabe-/Projekt Nr.: *) (Datum) **) *) in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten *) *) Bieter: **) Ich erkläre/wir erklären, dass mein/unser Betrieb auf die nachfolgend genannten Teile der Leistung nicht eingerichtet ist und deshalb der Einsatz von Nachunternehmen erforderlich wird. Wegen der Besonderheit des Bauvorhabens sind ausnahmsweise, bereits mit dem Angebot, für die benannten Teilleistungen auch die Namen der Nachunternehmen, deren Anschriften und deren Präqualifikationsnummern usw. anzugeben. Nicht präqualifizierte Nachunternehmen haben die in - KEV 179 AngErg Eignung - verlangten Eigenerklärungen mit dem Angebot abzugeben. abzugeben. *) ¹) Mir/Uns ist bewusst, dass insbesondere falsche Angaben in dieser Erklärung den Ausschluss von der Angebotswertung, den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g VOB/A) oder ggf. die Kündigung des Bauvertrags zur Folge haben können ( 8 VOB/B). Teilleistung Nr. 1: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /067.0 Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet - Januar Teilleistung Nr. 2: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Teilleistung Nr. 3: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ¹) Der Auftraggeber sollte diese Option nur in begründeten Ausnahmefällen ankreuzen Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) Seite 1 von

30 Vergabe-/Projekt Nr.: *) KEV AngErg NU Nr. 1 Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /067.0 Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet - Januar Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 2 von

31 Vergabe-/Projekt Nr.: *) KEV AngErg NU Nr. 1 Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /067.0 Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet - Januar Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 3 von

32 Vergabe-/Projekt Nr.: *) KEV AngErg NU Nr. 1 Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /067.0 Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet - Januar Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von

33 KEV AngErg NU Nr. 2 Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb eingerichtet ist Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb auf Teile der Leistung eingerichtet ist Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Vergabe-/Projekt Nr.: *) (Datum) **) *) in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten *) *) Bieter: **) Ich erkläre/wir erklären, dass folgende Teile der Leistung, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nicht im eigenen Betrieb erbracht, sondern an Nachunternehmen vergeben werden sollen. ¹) Wegen der Besonderheit des Bauvorhabens sind ausnahmsweise, bereits mit dem Angebot, für die benannten Teilleistungen auch die Namen der Nachunternehmen, deren Anschriften und deren Präqualifikationsnummern usw. anzugeben. Nicht präqualifizierte Nachunternehmen haben die in - KEV 179 AngErg Eignung - verlangten Eigenerklärungen mit dem Angebot abzugeben. abzugeben. *) ²) Mir/Uns ist bewusst, dass insbesondere falsche Angaben in dieser Erklärung den Ausschluss von der Angebotswertung, den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g VOB/A) oder ggf. die Kündigung des Bauvertrags zur Folge haben können ( 8 VOB/B). Teilleistung Nr. 1: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /069.0 Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb eingerichtet ist - Januar Teilleistung Nr. 2: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Teilleistung Nr. 3: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ¹) Bei Angebotsabgabe auf etwaige Stammpersonalklausel (Nr KEV (B) WBVB -) achten ²) Der Auftraggeber sollte diese Option nur in begründeten Ausnahmefällen auswählen Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) Seite 1 von

34 Vergabe-/Projekt Nr.: *) KEV AngErg NU Nr. 2 Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /069.0 Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb eingerichtet ist - Januar Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 2 von

35 Vergabe-/Projekt Nr.: *) KEV AngErg NU Nr. 2 Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /069.0 Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb eingerichtet ist - Januar Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 3 von

36 Vergabe-/Projekt Nr.: *) KEV AngErg NU Nr. 2 Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /069.0 Teilleistungen von Nachunternehmen obwohl Betrieb eingerichtet ist - Januar Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Teilleistung Nr.: **) Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen Nr. Kurzbeschreibung Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im Bereich Handwerk Industrie Handel Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer Eigenerklärung beigefügt Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **) **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 4 von

37 Vergabe-/Projekt Nr.: KEV 179 AngErg Eignung Eigenerklärungen zur Eignung Baumaßnahme: in: Leistung: Bieter: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten *) *) *) **) Eigenerklärungen zur Eignung Es sind nur die nachfolgend Ich/Wir angekreuzten Eigenerklärungen entsprechend 6 Abs 3 Nr. 2 VOB/A abzugeben! **) Name, Anschrift bin/sind Bieter Mitglied der Bietergemeinschaft Nachunternehmen und gebe/und geben zu den nachfolgenden angekreuzten Punkten Eigenerklärungen zu 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) bis i) VOB/A ab. *) a) Mein/unser Unternehmen hatte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Umsätze: **) Jahr Umsatz davon Eigenleistung *) b) Diese Umsätze sind, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar. Sie enthalten auch die Anteile aus gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. In den letzten 3 Geschäftsjahren habe ich/haben wir Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. ¹) **) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /079.0 Eigenerklärungen zur Eignung - Januar Baumaßnahme: in: Bauherr, Auftraggeber: Anschrift: Leistung: Ort der Ausführung: Ausführungszeit: Ich war/wir waren: von: Mit eigenem Betrieb ausgeführt Leistung Hauptauftragnehmer bis: ARGE-Partner Auftragswert der gesamten Leistung: eigenen Leistung: Hierfür waren durchschnittlich eigene Arbeitnehmer: Anzahl/ Leitungskräfte Anzahl eingesetzt. Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen: Zur Bestätigung meiner Erklärung benenne ich/benennen wir als Referenzgeber / Ansprechpartner: Name: Telefon / -Adresse / *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ¹) Es sind mindestens drei Referenzen, die die Angaben enthalten müssen, einzureichen. Nachunternehmen Menge, Einheit Seite 1 von 4

38 KEV 179 AngErg Eignung Vergabe-/Projekt Nr.: 2. Baumaßnahme: in: Bauherr, Auftraggeber: Anschrift: Leistung: Ort der Ausführung: Ausführungszeit: von: bis: Ich war/wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen Mit eigenem Betrieb ausgeführt Leistung Menge, Einheit Auftragswert der gesamten Leistung: eigenen Leistung: Hierfür waren durchschnittlich eigene Arbeitnehmer: Anzahl/ Leitungskräfte Anzahl eingesetzt. Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen: Zur Bestätigung meiner Erklärung benenne ich/benennen wir als Referenzgeber / Ansprechpartner: Name: Telefon / -Adresse / 3. Baumaßnahme: in: Bauherr, Auftraggeber: Anschrift: Leistung: Ort der Ausführung: Ausführungszeit: von: bis: Ich war/wir waren: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmen Mit eigenem Betrieb ausgeführt Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /079.0 Eigenerklärungen zur Eignung - Januar Leistung Auftragswert der gesamten Leistung: eigenen Leistung: Hierfür waren durchschnittlich eigene Arbeitnehmer: Anzahl/ Leitungskräfte Anzahl eingesetzt. Es gab folgende besonderen technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen: Zur Bestätigung meiner Erklärung benenne ich/benennen wir als Referenzgeber / Ansprechpartner: Name: Telefon / -Adresse / Menge, Einheit Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe/haben. Seite 2 von 4

39 KEV 179 AngErg Eignung Vergabe-/Projekt Nr.: *) c) In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren habe ich/haben wir jahresdurchschnittlich beschäftigt: **) 1. Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen) 1. Jahr: 2. Jahr: 3. Jahr: 2. Leitungspersonal (gegliedert nach Funktion) 1. Jahr: 2. Jahr: 3. Jahr: *) d) In das Berufsregister bin ich/sind wir eingetragen an meinem/unserem **) Sitz / Wohnsitz in Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unser Erklärung vorlegen: *) e) *) f) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer Über das Vermögen meines/unseres Betriebs ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren **) beantragt. eröffnet. abgelehnt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen vorlegen. Ein Insolvenzplan ist rechtskräftig. Mein/Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation *) g) Zuverlässigkeit als Bewerber: **) Ich erkläre/wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /079.0 Eigenerklärungen zur Eignung - Januar wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), - wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), ein rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), - Geldwäsche ( 261 StGB), - Bestechung ( 334 StGB), - Vorteilsgewährung ( 333 StGB), - Diebstahl ( 242 StGB), - Unterschlagung ( 246 StGB), - Erpressung ( 53 StGB), - Betrug ( 263 StGB), - Subventionsbetrug ( 264 StGB), - Kreditbetrug ( 265b StGB), - Untreue ( 266 StGB), - Urkundenfälschung ( 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), - wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), - Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), - Brandstiftung ( 306 StGB), - Baugefährdung ( 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gemäß - 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, - 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, - 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. Ich erkläre/wir erklären ferner, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gemäß - 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden bin/sind. *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Seite 3 von 4

40 KEV 179 AngErg Eignung Vergabe-/Projekt Nr.: *) h) Meine/Unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung habe ich/haben wir ordnungsgemäß erfüllt. **) Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. *) i) Mein/Unser Unternehmen ist bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. **) Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Wird diese Erklärung - mit dem Angebot abgeben, muss die Erklärung hier nicht unterschrieben werden. ²) - erst auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt, z. B. für Nachunternehmer, muss die Erklärung hier unterschrieben werden. Datum Unterschriften Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /079.0 Eigenerklärungen zur Eignung - Januar *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen ²) Wird die Erklärung mit dem Angebot abgegeben, gilt sie mit der Unterschrift unter dem Angebotsschreiben - wie alle anderen Teile des Angebotes als unterschrieben. Seite 4 von 4

41 Je nach Kalkulationsmethode des Bieters Vordruck Preisermittlung 1a oder 1b KEV Preis 1a Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen Vergabe-/Projekt-Nr.: Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Bieter: 1. Name/Anschrift Ermittlung des Mittel- und Kalkulationslohns Lohn - /h Gemittelter Tariflohn Lohnzuschläge / -zulagen: ¹) Aufschlüsselung, wenn Auftragssumme (netto) > (Seite 2) Mittellohn (ML) Lohnzusatzkosten (LZK): ¹) Aufschlüsselung, wenn Auftragssumme (netto) > (Seite 2) Lohnnebenkosten ¹) Fahrtkosten, Auslösung, Trennungsentschädigung, Verpflegungszuschüsse usw. Kleingeräte / Werkzeuge (sofern nicht bei den Baustellengemeinkosten erfasst) = + = Kalkulationslohn (KL) (Summe 1.3 bis 1.6) = 2. Einzelkosten Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /051.9 Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen - Juli x x Angebotssumme ohne angehängte Stundenlohnarbeiten und ohne Umsatzsteuer Löhne Stoffe Geräte Sonstige Kosten (Summe Summe 3.2) = Gesamtbetrag /h h x Insgesamt = 2) 3) Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn 3.1 auf Einzelkosten v. H ) Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten Wagnis und Gewinn Gesamtzuschläge Gesamtzuschläge in Euro Löhne 1 2 5) Stoffe 1) siehe KVHB-Bau Teil 5, Nr ) Einschl. Bauhilfsstoffe (z. B. Schalung, Verbau). 3) Einschl. etwaiger Sonderkosten, wenn keine Positionen im LV vorhanden. 4) Falls nicht in gesonderten Positionen (z.b. Baustelleneinrichtung) ausgeschrieben. 5) bei Leistungen von Nachunternehmen siehe Nr KEV (B) BB - bzw. Nr KEV 117 (B) ZVB - 6) Wenn Teile mit unterschiedlichem Lohn kalkuliert werden. 3 Geräte 4 Sonstige Kosten 5 4) Kalkulationslohn Gesamtstunden Fremdleistungen Fremdleistungen 6 5) Seite 1 von 2

42 KEV Preis 1a Vergabe-/Projekt Nr.: Aufschlüsselung Lohnzuschläge / -zulagen: ¹) Erforderlich wenn die Auftragssumme (netto) > Euro Lohn - /h Bauzuschläge, Leistungslöhne, Prämien, übertarifliche Bezahlungen Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge Arbeitgeberanteil Vermögenswirksame Leistungen (VWL) bzw. tarifliche Zusatzrente (TZR) Hilfslöhne z. B. Magaziner, Kraftfahrer, sofern den Teilleistungen nicht direkt zurechenbar Lohnerhöhungen, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird Fehlzeiten Übertrag zu 1.2 auf Seite 1 Summe 5.1 (Summe bis 5.1.8) 5.2 Lohnzusatzkosten (LZK) ¹): Sozialkosten [gesetzliche, tarifliche und betriebliche (freiwillige)] Soziallöhne, gesetzlich und tariflich bedingt Lohnbezogene Kosten: Haftpflichtversicherung (Firmenhaftpflicht), Beiträge zu den Berufsverbänden und dgl. + Übertrag zu 1.4 auf Seite 1 Summe 5.2 (Summe bis 5.2.3) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /051.9 Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen - Juli ) siehe KVHB-Bau Teil 5, Nr Seite 2 von 2

43 Je nach Kalkulationsmethode des Bieters Vordruck Preisermittlung 1a oder 1b Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation über die Endsumme KEV Preis 1b Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation über die Endsumme Vergabe-/Projekt-Nr.: Baumaßnahme: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in: Leistung: Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Bieter: Name/Anschrift 1. Ermittlung des Mittel- und Kalkulationslohns Lohn - /h Gemittelter Tariflohn Lohnzuschläge / -zulagen: ¹) Aufschlüsselung, wenn Auftragssumme (netto) > (Seite 2) Mittellohn (ML) Lohnzusatzkosten (LZK): ¹) Aufschlüsselung, wenn Auftragssumme (netto) > (Seite 2) Lohnnebenkosten ¹) Fahrtkosten, Auslösung, Trennungsentschädigung, Verpflegungszuschüsse usw. Kleingeräte / Werkzeuge (sofern nicht bei den Baustellengemeinkosten erfasst) = + = Kalkulationslohn (KL) (Summe 1.3 bis 1.6) = 2. Einzelkosten ) x x Löhne Stoffe Geräte Sonstige Kosten Gesamtbetrag /h h x 2) 3) 4) 5) Kalkulationslohn Gesamtstunden Fremdleistungen Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /052.7 Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation über die Endsumme - Juli Insgesamt = Umlagekosten aus Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten Wagnis und Gewinn 3.4 Gesamtbetrag der Umlagekosten (Summe 3.1, 3.2 und 3.3) 3.5 (ggf. einschl. Sonderkosten), nur wenn keine Pos. im LV Aufschlüsselung, wenn Auftragssumme (netto) > (S. 2) Anteil Umlagekosten an Einzelkosten = (Nr. 3.4 / Nr. 2.3 Spalte 9) Angebotssumme ohne angehängte Stundenlohnarbeiten und ohne Umsatzsteuer 1) siehe KVHB-Bau Teil 5, Nr ) Einschl. Bauhilfsstoffe (z. B. Schalung, Verbau). 3) Einschl. etwaiger Sonderkosten, wenn keine Positionen im LV vorhanden. 4) etwaiger Sonstige Kosten, wenn keine Position im LV vorhanden. 5) bei Leistungen von Nachunternehmen siehe Nr KEV (B) BB - bzw. Nr KEV 117 (B) ZVB - in v. H. (Summe Summe 3.4) = Seite 1 von 2

44 KEV Preis 1b Vergabe-/Projekt Nr.: 5. Umlageberechnung 5.1 Gesamtbetrag der Umlagekosten (aus Nr. 3.4): 5.2 Umlage auf Einzelkosten Löhne 1 2 Stoffe 3 2) 3) 4) 5) Geräte Sonstige Kosten Fremdleistungen Gesamtbetrag Umlage in v. H Umlage in Einzelkosten (aus Nr. 1.3): Einzelkosten insgesamt 6) Aufschlüsselung Lohnzuschläge / -zulagen: 7) Erforderlich wenn die Auftragssumme (netto) > Euro Lohn - /h Bauzuschläge, Leistungslöhne, Prämien, übertarifliche Bezahlungen Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Erschwerniszuschläge Arbeitgeberanteil Vermögenswirksame Leistungen (VWL) bzw. tarifliche Zusatzrente (TZR) Hilfslöhne z. B. Magaziner, Kraftfahrer, sofern den Teilleistungen nicht direkt zurechenbar Lohnerhöhungen, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird: Fehlzeiten: Übertrag zu 1.2 auf Seite 1 Summe 6.1 (Summe bis 6.1.8) 6.2 Lohnzusatzkosten (LZK): 7) Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /052.7 Aufgliederung der Angebotssumme bei Kalkulation über die Endsumme - Juli Sozialkosten [gesetzliche, tarifliche und betriebliche (freiwillige)] Soziallöhne, gesetzlich und tariflich bedingt Lohnbezogene Kosten: Haftpflichtversicherung (Firmenhaftpflicht), Beiträge zu den Berufsverbänden usw. Übertrag zu 1.4 auf Seite 1 Baustellengemeinkosten Baustelleneinrichtung Örtliche Bauleitung Technischen Bearbeitung usw. Betonlabor, Lizenzen, Modelle und Muster Baustellenhilfslöhne Verbrauchs- und Bauhilfsstoffe Baustellengemeinkosten 6) Wenn Teile mit unterschiedlichem Lohn kalkuliert werden. 7) Gesamtbetrag muss gleich der Angebotssumme Seite 1 Nr. 4 sein. (ggf. einschl. Sonderkosten), nur wenn keine Pos. im LV Summe 6.2 (Summe bis 6.2.3) Übertrag zu 3.1 auf Seite 1 Summe 6.3 (Summe bis 6.3.7) Seite 2 von 2

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46 Nebenangebot für die Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall Mit dem Angebot einzureichen Vergabe-/Projekt Nr.: Datum KEV 185 AngErg Bauabfall Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall **) Baumaßnahme: in: Leistung: Bieter: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten *) *) *) **) Für die Verwertung bzw. Beseitigung der nachfolgend genannten Bau- und Abbruchabfälle, biete ich/bieten wir an, die Verwertung bzw. Beseitigung wie folgt durchzuführen: Mir/Uns ist bewusst, dass insbesondere falsche Angaben in dieser Erklärung den Ausschluss von der Angebotswertung, den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder ggf. die Kündigung des Bauvertrags zur Folge haben können. Abfallart 1 **): Belastungsart: Belastungsgrad: Vorgesehene Anlage: Sie hat die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls. Die Bestätigung des Betreibers, dass er die obengenannte Abfallart annehmen wird, liegt bei. Der Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger hat sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die erforderliche Transportgenehmigung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) liegt vor. Für die genannte Abfallart besteht eine Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung), die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde liegt bei. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /104.0 Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - Januar Abfallart 2 **): Die Kosten der Abfallbeseitigung sind im Nebenangebot benannt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Kosten unmittelbar zu tragen. Belastungsart: Belastungsgrad: Vorgesehene Anlage: *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Sie hat die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls. Die Bestätigung des Betreibers, dass er die obengenannte Abfallart annehmen wird, liegt bei. Der Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger hat sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die erforderliche Transportgenehmigung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) liegt vor. Für die genannte Abfallart besteht eine Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung), die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde liegt bei. Die Kosten der Abfallbeseitigung sind im Nebenangebot benannt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Kosten unmittelbar zu tragen. Weitere Abfallarten auf Seite 2 **) Seite 1 von 2

47 KEV 185 AngErg Bauabfall Vergabe-/Projekt Nr.: Abfallart 3 **): Belastungsart: Belastungsgrad: Vorgesehene Anlage: Sie hat die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls. Die Bestätigung des Betreibers, dass er die obengenannte Abfallart annehmen wird, liegt bei. Der Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger hat sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die erforderliche Transportgenehmigung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) liegt vor. Für die genannte Abfallart besteht eine Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung), die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde liegt bei. Die Kosten der Abfallbeseitigung sind im Nebenangebot benannt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Kosten unmittelbar zu tragen. Abfallart 4 **): Belastungsart: Belastungsgrad: Vorgesehene Anlage: Sie hat die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls. Die Bestätigung des Betreibers, dass er die obengenannte Abfallart annehmen wird, liegt bei. Der Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger hat sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die erforderliche Transportgenehmigung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) liegt vor. Für die genannte Abfallart besteht eine Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung), die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde liegt bei. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /104.0 Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - Januar Abfallart 5 **): *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen Die Kosten der Abfallbeseitigung sind im Nebenangebot benannt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Kosten unmittelbar zu tragen. Belastungsart: Belastungsgrad: Vorgesehene Anlage: Sie hat die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls. Die Bestätigung des Betreibers, dass er die obengenannte Abfallart annehmen wird, liegt bei. Der Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger hat sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die erforderliche Transportgenehmigung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) liegt vor. Für die genannte Abfallart besteht eine Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung), die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde liegt bei. Die Kosten der Abfallbeseitigung sind im Nebenangebot benannt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Kosten unmittelbar zu tragen. Seite 2 von 2

48 KEV AngErg BAV Bieterangabenverzeichnis Bieterangaben-Verzeichnis Vergabe-/Projekt-Nr.: *) Baumaßnahme *): Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in *): Leistung *): Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Bieter **): Pos. *) Kurzbeschreibung **) der geforderten ergänzenden Angaben zu einzelnen Teilleistungen Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /105.0 Bieterangaben-Verzeichnis - Juli *) Von Auftraggeber ausfüllen **) Vom Bieter ausfüllen Seite 1 von 1

49 KEV AngErg StoffVZ Stoffverzeichnis Stoffverzeichnis Vergabe-/Projekt-Nr.: *) Baumaßnahme *): Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 in *): Leistung *): Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Bieter **): Lfd. Nr. *) Bezeichnung des Stoffes oder Bauteils *) Verwendung bei Pos. *) Art und Herkunft des Stoffes oder Bauteils **) Beton C 30/ Beton C 35/ Beton C 25/30 LP Stahlgeländer Frostschutzschicht AC 22 TS AC 11 DS Frostschutzschicht AC 11 TN AC 11 DN Kabeldurchführung Rohrdurchführung Rohrdurchführung Schutzrohr DN /2.2.3 Stoffe und Bauteile müssen den in den Verdingungsunterlagen gestellten Anforderungen entsprechen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG /106.8 Stoffverzeichnis - Juli Schutzrohr DN / Kabeldurchführung Schutzrohr DN /3.1.2 *) Von Auftraggeber ausfüllen **) Vom Bieter ausfüllen Seite 1 von 1

50 Vom Bieter ausfüllen! Umschlag bitte nicht öffnen! Absender (Bieter) KEV (B) Kenn CertiFORM Kennzettel für Angebotsumschlag Angebot bitte sofort an die Vergabestelle weiterleiten! Eröffnungs-/Einreichungstermin Datum: Uhrzeit: Ort: Nürtingen Baumaßnahme: in: Leistung: Vergabestelle: Straße: PLZ: Steinachbrücke i.z.d. Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Nürtingen Straßen- und Brückenbauarbeiten Tiefbauarbeiten und Abbrucharbeiten Stadt Nürtingen Bauverwaltungsamt Marktstraße 1 Zimmer: Ort: Nürtingen Vergabe-/Projekt Nr.: Eingang des Angebots: Beim Eingang des Angebots von der Vergabestelle auszufüllen! Datum: Uhrzeit: Laufende Nummer des Angebots

51 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 1 Stadt Nürtingen Marktstraße Nürtingen Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 BAUBESCHREIBUNG

52 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 2 Inhaltsverzeichnis Baubeschreibung 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG Auszuführende Leistungen Allgemeines Auszuführende Leistungen Fuß- und Radweg Art und Umfang Untergrund Oberbau Einbauten Ausstattung Auszuführende Leistungen Brückenbau Art und Umfang Erdarbeiten Gründung Unterbauten Überbau, Lager, Gelenke, Übergangskonstruktionen Entwässerung Abdichtung, Beläge, Fugen Ausstattung Sonderanlagen Korrosionsschutz/Schutz gegen Tausalze Anlagen und Einrichtungen für Dritte Abbrucharbeiten Landschaftsbauarbeiten Wasserbau Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung Ausgeführte Vorarbeiten Zustandserfassung Vermessung Ausgeführte Leistungen Gleichzeitig laufende Bauarbeiten/Arbeiten Nebenangebote, Sondervorschläge ANGABEN ZUR BAUSTELLE Lage der Baustelle Straßen- bzw. Baukilometer, Stationierung Vorhandene öffentliche Verkehrswege Zugänge und Zufahrten zur Baustelle Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Lager- und Arbeitsplätze Gewässer Baugrundverhältnisse Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Zu schützende Bereiche und Objekte Natur-, Landschaftsschutzgebiete Emissionsschutz Immissionsschutz-Bereiche und Objekte Gewässer, Wasserschutzgebiete Wegekreuze, Meilensteine Autohaus Deininger GmbH Anlagen im Baugelände Leitungen Öffentlicher Verkehr im Baubereich Rad- und Fußgängerverkehr ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Verkehrsführung, Verkehrssicherung Aufrechterhaltung des Verkehrs Verkehrsumleitungen Verkehrsbeschränkungen... 13

53 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Verkehrssperrungen, Sperrpausen Bauablauf Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Zeitliche Beschränkungen Wasserhaltung Baubehelfe Traggerüste Arbeits- und Schutzgerüste Montageeinrichtungen Stoffe, Bauteile Allgemeine Hinweise Wiederverwendbare Materialien Abfälle Winterbau Zustandserfassung / Beweissicherung Sicherungsmaßnahmen Belastungsannahmen (Brückenbau) Belastungsannahmen Brückenbau Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren Prüfungen AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen Bauablaufplan Baustelleneinrichtungsplan Abschlagsrechnungen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN BMVBW - Richtzeichnungen u. Richtlinien für Brücken u. andere Ingenieurbauwerke... 23

54 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 4 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG 1.1 Auszuführende Leistungen Allgemeines Die Stadt Nürtingen plant die Erneuerung des Überbaus der Brücke über die Steinach BW 4 als Fuß- und Radwegbrücke in Nürtingen Auszuführende Leistungen Fuß- und Radweg Art und Umfang Im Baubereich und in den Anschlussbereichen wird der vorhandene Oberbau einschließlich der Tragschicht aufgenommen und erneuert bzw. an den Bestand angepasst. Da der neue Überbau ca. 10 cm höher ist als der bestehende, wird eine Anpassung des Fuß- und Radweges auf ca. 15 m Länge in den Anschlussbereichen erforderlich. Gehwegbelag im Hinterfüllbereich: Gottlieb-Daimler-Straße: 4 cm Asphaltbetondeckschicht AC 11 DS 14 cm Asphalttragschicht AC 22 TS 52 cm Frostschutzschicht, E v2 = 120 MN/m², Planum E v2 = 45 MN/m² 70 cm Gesamtaufbau Neuffener Straße: 4cm Asphaltbetondeckschicht AC 11 DN 10 cm Asphalttragschicht AC 22 TN 26 cm Frostschutzschicht, E v2 = 100 MN/m², Planum E v2 = 45 MN/m² 40 cm Gesamtaufbau Untergrund entfällt Oberbau Wie aus dem Untersuchungsbericht des Instituts Dr. Haag vom hervorgeht, befindet sich auf dem Bauwerk folgender Belag: - 2,4 cm Walzasphalt Größtkorn 5 8 mm - 1,0 cm angespritzter Splitt - 12,0 cm Schotter, sandig, Asphaltreste Der neue Gehbahnaufbau erfolgt wie in Pkt beschrieben Einbauten Im Bereich der Gottlieb-Daimler-Straße südwestlich des Bauwerks befinden sich ein Schacht, welcher ersatzlos zurückzubauen ist. Ebenso befindet sich in diesem Bereich ein Absteller der Stadtwerke, der im Zuge der Baumaßnahme höhenmäßig an den neuen Belag anzupassen ist Ausstattung entfällt Auszuführende Leistungen Brückenbau

55 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Art und Umfang Der bestehende Überbau (Trägerrost aus Walzprofilen mit einer Überbauplatte aus Steinpackung) ist vollständig abzubrechen. Der neue Überbau besteht aus 2 Spannbetonfertigteilbalken mit einer jeweiligen Breite von 1,50 m und eine Konstruktionshöhe von 0,65 m (ohne Ortbeton). Die Ortbetonplatte weist eine Mindestdicke (Tiefpunkt) von 20 cm auf. Mit der Ortbetonplatte ist gleichzeitig das Quergefälle auf dem Bauwerk auszubilden. Da die Ortbetonplatte als Fahrbahnbelag dient, erfolgt die Herstellung mit einer Festigkeit C 35/45 und einer mittleren Verschleißbeanspruchung (Expositionsklasse XM1). Die Verankerung der Ortbetonplatte erfolgt über Anschlussbewehrung. Das bestehende Brückenbauwerk besitzt folgende Hauptabmessungen: Fahrbahnbreite / Breite zwischen den Geländern: 4,25 m Kreuzungswinkel: 100 gon Lichte Weite: 8,48 m Stützweite: 4,25 m +4,25 m = 9,50 m Brückenfläche: 40 m² Lichte Höhe: 2,97 m Das geplante Brückenbauwerk besitzt folgende Bauwerksdaten und Hauptabmessungen: Einwirkung: DIN Fb 101 in Verbindung mit ARS 06/2009 Verkehrskategorie: q fk = 5 kn/m² Bemessungsdauer: 100 Jahre Streifen mit Lastverkehr: Wartungsfahrzeug 5 t als planmäßiges Dienstfahr zeug Anforderungsklasse: Kategorie D (DIN Fb 102, Tab ) Klassifizierung Spb- Überbauten: Kategorie B (DIN Fb 102, Tab ) Einzelstützweiten (<): 9,359 m Gesamtlänge zwischen den Endauflagern (<): 9,359 m Lichte Weite zwischen den Widerlagern (L): 8,359 m Kleinste lichte Höhe: 1,573 Kreuzungswinkel: 100 gon Breite zwischen den Geländern: 3,02 m Brückenfläche: 28,26 m² Alle weiteren Abmessungen und Detailangaben sind aus den beiliegenden Plänen ersichtlich Erdarbeiten Die Erdarbeiten umfassen im Wesentlichen: Herstellen der Baugruben das Hinterfüllen der Widerlager- und Flügelwände Leitungsgräben für das Umverlegen der Leitungen Darüber hinaus erforderliche Erdarbeiten wie z.b. die Herstellung von Rampen, Zufahrten, Baustraßen innerhalb der Baustelle (Baufeld), Arbeits- und Geräteebenen, Kranstandflächen, Vormontageflächen usw. werden nicht gesondert vergütet und sind in die Positionen Baustelle einrichten und Baustelle räumen einzurechnen, sofern hierfür keine separate LV-Position vorgegeben ist. Baugruben: Die ausgehobenen Böden sind in Eigentum des AN zu übernehmen und von der Baustelle zu entfernen.

56 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 6 Alle für die Verfüllung der Baugruben und Leitungsgräben benötigten Erdmassen sind vom AN zu liefern und einzubauen Gründung Veränderungen an den Gründungsbauteilen der Widerlager sind nicht erforderlich Unterbauten Die Widerlager und Uferwände bleiben weitestgehend im Bestand erhalten. Zur Auflagerung des neuen Überbaus ist ein teilweiser Abbruch (die Abbruchkante ist vor Ort festzulegen) der bestehenden Auflagerbänke erforderlich. Das Mauerwerk im zu erneuernden Bereich ist zu reinigen, die Fugen sind mindestens 4 cm tief auszukratzen und mit Fugenmörtel MG III (mit hohen Widerstand gegen Frost und Tausalz) neu zu verfugen. Die neuen Auflagerbänke sind mit einer Dicke von ca. 70 cm und einer Breite von 0,95 m herzustellen. Hierzu sind die oberen Steinreihen des vorhandenen Mauerwerkes zu reinigen. Die Verankerung erfolgt nach statisch konstruktiven Erfordernissen mittels Verbundanker aus nichtrostendem Stahl (V4A; Werkstoff-Nr ) min. 4 Ø 28 pro m². Im Bereich der Flügelwände werden die Gesimse zurückgebaut und höhenmäßig an den neuen Überbau angepasst. Da der neue Überbau ca. 1,40 m schmaler als im Bestand wird, sind die Ufermauern im Abbruchbereich links und rechts neben dem Überbau zu erhöhen. Dies erfolgt gleichzeitig mit der Herstellung der Auflagerbank. Den oberen Abschluss bilden Ortbetongesimse mit einem Gesimsüberstand von 5 cm. Der vorhandene Mittelpfeiler wird ersatzlos bis UK Fundament zurückgebaut Überbau, Lager, Gelenke, Übergangskonstruktionen Überbau Der vorhandene Überbau ist komplett zurückzubauen und zu erneuern. Die Betonfertigteile sind gemäß Unterlagen des AG herzustellen, zu liefern und einzubauen. Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist, sind Einbauelemente in die dafür vorgesehene Position einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Siehe Abs Lager entfällt Gelenke Die Lagerung des Überbaus erfolgt auf den neuen Auflagerbalken. Es ist ein Betongelenk analog RiZ Abs. 1 auszubilden. Übergangskonstruktionen Eine Übergangskonstruktion ist nicht vorgesehen. Der Überbauabschluss erfolgt in Anlehnung an die RiZ Abs. 4 mit einem L 100x8 - Profil Entwässerung Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Bauwerksbereich über das herzustellende Quer- und Längsgefälle. Das anfallende Oberflächenwasser wird über einen südwestlich des Bauwerks anzuordnenden Straßeneinlauf nach Süden neben dem Flügelende entwässert. Die Entwässerung der Hinterfüllung erfolgt nach RiZ Was 7 mittels Grundrohr, welches durch die Flügelwände in den vorhandenen Bach (Steinach) zu führen ist. Das Auslaufrohr (Werkstoffnummer ) ist mit einem Überstand von 5 cm einzubauen.

57 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Abdichtung, Beläge, Fugen Abdichtung entfällt Beläge Der Überbau erhält keinen separaten Brückenbelag. Die Ortbetonplatte wird direkt als Fahrbahn verwandt. Deshalb erfolgt die Herstellung der Ortbetonplatte für mäßige Verschleißbeanspruchung in Anlehnung an die TL-Bet Ausstattung Geländer Das Bauwerk befindet sich innerhalb geschlossener Ortschaft im Zuge eines Rad- und Gehweges. Den seitlichen Abschluss des Brückenbauwerkes bilden Füllstabgeländer aus Stahl gemäß RiZ Gel 4. Die Geländerhöhe beträgt gemäß ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010) 1,30 m. Die Verankerung erfolgt mittels Ankerplatten / Fußplatten nach RiZ Gel Sonderanlagen entfällt Korrosionsschutz/Schutz gegen Tausalze Der Korrosionsschutz des Geländers und des Fahrbahnabschlussprofiles ist gemäß ZTV-ING Teil 4 Abs. 3 Tab. A vorzunehmen. Sollschichtdicke 1 ZB EP 80 μm 1 DB PUR 1) 80 μm Be Fugen Zwischen Gesims und Ortbetonplatte (Überbau) sind Fugenbänder gemäß RiZ Fug 3 vorgesehen. Bauteil Korrosionsbelastung Korrosionsschutzsystem Bezeichnung Nr. Nr. Beschichtung Feuerverzinkung Geländer 3.1c bis C5 1 nach DIN EN ISO 1461 Oberflächenvorbereitungsgrad Abschlussprofil bis C5 1 Feuerverzinkung nach DIN EN ISO ZB EP-Kombi 120 μm 1 DB EP-Kombi 120 μm Be 1) Es wird von einem zeitnahen Aufbringen der Deckbeschichtung (< 1 Monat) ausgegangen. Der Farbton der Deckbeschichtung des Geländers ist RAL 7003 (moosgrün) Anlagen und Einrichtungen für Dritte Gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand und nach Eingang der Standortstellungnahmen der Versorgungsunternehmen sind im unmittelbaren Bauwerksbereich folgende Leitungen oder Kabel vorhanden: - Gasleitung VG 250 St - Trinkwasserleitung VW 200 GG - 30 kv Leitung im Schutzrohr - mehrere Energie- und Telekomkabel Für den Endzustand sind folgende Schutzrohre erforderlich im Bauwerksbereich und in den Anschlussbereichen des Bauwerks zu verlegen: - 5 Schutzrohre DN 110 (Energie)

58 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 8-3 Schutzrohre DN 160 (Energie) - 1 Schutzrohr für DN 200 St (Gas, DN 300) - 1 Schutzrohr für DN 200 GGG (Wasser, DN 450) - 4 Schutzrohre DN 110 Deutsche Telekom AG Die Anordnung ist im Bauwerksplan dargestellt. Die Befestigung erfolgt mittels Halfenschienen. Zur Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser sind Kabel-/Rohrdurchführungen bzw. Dichtungen einzubauen Abbrucharbeiten Alle Abbrucharbeiten erfolgen in Teilbereichen. Erhöhte Aufwendungen hierfür sind in die jeweilige Position einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Folgende Abbrucharbeiten werden ausgeführt: - Rückbau des vorhandenen Brückengeländers - Abbruch des Brückenbelages einschließlich des angrenzenden Straßenoberbaus - teilweises Freilegen des Bauwerks und kompletter Abbruch des Überbaus - Rückbau der Auflagerbänke bis zu einer vor Ort festgelegten Abbruchkante - Abbruch der Flügelgesimse und des Gesims auf der nordwestlichen Ufermauer - Abbruch des Mittelpfeilers - Beräumung des Bachbettes der Steinach - Rückbau Schacht südwestlich der Brücke Das Abbruchmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen Landschaftsbauarbeiten entfällt Wasserbau Im Abbruchbereich des Mittelpfeilers erfolgt der Sohlausbau aus Basalt in Anpassung an den Bestand. Es ist eine Kiesschüttung vorzusehen Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung entfällt 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten entfällt Zustandserfassung Die Zustandsfeststellung / Beweissicherung ist vom AN durchzuführen. Siehe hierzu Abs. 3.8 der Baubeschreibung Vermessung Alle vermessungstechnischen Leistungen zur lage- und höhenmäßigen Erstellung des Bauwerkes sind vom AN zu erbringen und in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die neue Brückenachse stimmt mit der Brückenachse des bestehenden Bauwerks überein. 1.3 Ausgeführte Leistungen entfällt 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten/Arbeiten Zeitlich parallel sind innerhalb des Baubereiches Leistungen der Versorgungsträger erforderlich.

59 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 9 Der AN hat sich darauf einzustellen und rechtzeitig die erforderlichen Abstimmungen mit anderen im Baubereich tätigen Unternehmungen zu führen. Behinderungen aus gleichzeitig laufenden Bauarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Für die Leistungen Telekom ist eine Vorlaufzeit von zwei Wochen einzurechnen. 1.5 Nebenangebote, Sondervorschläge Bei Nebenangeboten / Sondervorschlägen hat der Bieter die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes / Sondervorschlages mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Nebenangebote / Sondervorschläge, welche die vorgenannten Grundlagen verändern, werden von der Wertung ausgeschlossen. Fehlende Nebenangebotsunterlagen, die für das Angebots- und Angebotspreisverständnis (z.b. vollständiges Leistungsverzeichnis mit Preisen, Erläuterungen, Stellungnahme des Baugrundgutachters u.a.) notwendig sind, werden aus Wettbewerbsgründen nach der Submission nicht nachgefordert. Ist das Angebot technisch oder wirtschaftlich unklar und fehlen diese Unterlagen, gilt das Nebenangebot als nicht eingereicht und wird von der Wertung ausgeschlossen. Die in der Baubeschreibung zusammengestellten Bedingungen, insbesondere die Belastungsannahmen und Bemessungsgrundsätze nach Abs und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen nach Abs. 5 gelten sinngemäß auch für Nebenangebote / Sondervorschläge.

60 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 10 2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2.1 Lage der Baustelle Straßen- bzw. Baukilometer, Stationierung Die Steinachbrücke überführt die Gottlieb-Daimler-Straße. In Verlängerung zur Neuffener Straße wird dieser Straßenabschnitt nur als Rad- und Fußweg benutzt. Der Baustellenbereich liegt innerhalb bebauter Gebiete. 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung der Gottlieb-Daimler-Straße im unmittelbaren Brückenbereich. Eine Umleitung für den öffentlichen Verkehr ist nicht notwendig. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird bauzeitlich über das Bauwerk 3 (Carl-Benz-Straße) geführt. 2.3 Zugänge und Zufahrten zur Baustelle Die Baustelle ist über das öffentliche Verkehrsnetz zu erreichen. Die vorhandenen öffentlichen Verkehrswege sind aus Straßenkarten zu entnehmen. Unmittelbare Zu- und Abfahrten zur Baustelle sind Angelegenheit des AN. Die Unterhaltung und Wiederherstellung sämtlicher vom AN benutzten Weganlagen gehen in vollem Umfang zu Lasten des AN. Die einzelnen Baustellenzufahrten sind so zu befestigen, dass eine Verschmutzung der angrenzenden Straßen und Wege möglichst gering gehalten wird. Verschmutzungen der Verkehrsflächen sind möglichst gering zu halten und sind sofort, notfalls fortwährend, zu beseitigen. Sondernutzungsgebühren, anfallende Reinigungs- und Reparaturkosten sind in die Pauschale der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Der öffentliche Verkehr darf durch den Baustellenverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert werden. Die Baustellenzugänge sind durch Bauzäune vor Zutritt von Unbefugten zu sichern. Die Gottlieb-Daimler-Straße ist zwischen der Gerberstraße und der Max-Eyth-Straße infolge Bauarbeiten gesperrt. Eine Besichtigung des Baufeldes vor Angebotsabgabe wird empfohlen. 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Die erforderlichen Anschlüsse an öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom AN selbst zu beschaffen. Die Kosten für Anschluss, Entnahme und Abgabe hat der AN zu tragen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Stromentnahme aus dem öffentlichen Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen. 2.5 Lager- und Arbeitsplätze Erforderliche Flächen als Lager- und Arbeitsplätze sind durch den AN selbst zu beschaffen. Der AG kann Einfluss auf die Verkehrssicherung nehmen, um eventuell das Baufeld zu verlängern und dem AN vor den Bauwerken im Straßenbereich Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Genehmigung zur Benutzung von Fremdgelände hat der AN vorher vom jeweils zuständigen Eigentümer einzuholen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Lager- und Arbeitsplätze (Öl, Oberboden, Leitungen, Eindrückungen durch schwere Lasten etc.) entstehen, haftet der AN. Das Wiederherrichten benutzter Flächen geht - soweit im LV nichts anderes vorgesehen ist und insbesondere bei den Flächen, die sich der AN zusätzlich beschafft hat - in vollem Umfang zu Lasten des AN und ist in die zutreffenden Einheitspreise einzurechnen. Die Position Baustelleneinrichtung wird erst restlos ausgezahlt, wenn alle entsprechenden Bestätigungen der Grundstückseigentümer der mit genutzten Grundstücke vorliegen.

61 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Gewässer Unter dem Bauwerk befindet sich die Steinach. 2.7 Baugrundverhältnisse entfällt 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Ablagerungsstellen werden nicht zur Verfügung gestellt. 2.9 Zu schützende Bereiche und Objekte Natur-, Landschaftsschutzgebiete entfällt Emissionsschutz Bei der Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissions- und Bundesemissionsschutzgesetz) zu beachten Immissionsschutz-Bereiche und Objekte Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmission (AVV- Baulärm) festgesetzten Immissionsrichtwerte für die betroffenen Gebiete entsprechend ihrer tatsächlichen Art der baulichen Nutzung während der Tagzeit und vor allem während der Nachtzeit eingehalten werden Gewässer, Wasserschutzgebiete Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Schadstoffe in die Vorfluter und in den Untergrund gelangen können. Die Steinach ist vor Verunreinigungen und Ablagerungen zu schützen. Während der gesamten Bauzeit ist der AN für die schadlose Ableitung des Oberflächenwassers auf der Baustelle und ihrem Einflussgebiet verantwortlich. Anfallende Abwässer der Baustelleneinrichtungen und Reinigungswässer von Baumaschinen sind vorzubehandeln. Sanitärabwässer sind in abflusslosen Behältern zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das einzuleitende Niederschlagswasser darf keine schädlichen Konzentrationen von wassergefährdenden Stoffen, keine sichtbaren Treib- und Schwebstoffe oder einen sichtbaren Ölfilm aufweisen. Hierzu sind entsprechend dimensionierte Absetzbecken anzulegen. Sämtliche sich aus dem Vorgenannten ergebenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise der Positionen Baustelle einrichten und einzukalkulieren. Havarien im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Betriebsstörungen, die zum Eintrag wassergefährdender Stoffe in die Abwasseranlagen und die Vorfluter führen können, sind unverzüglich zu bekämpfen und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen anzuzeigen Wegekreuze, Meilensteine Festpunkte im Baufeld dürfen nicht beschädigt oder verändert werden Autohaus Deininger GmbH Unmittelbar im westlichen Baufeld befindet sich das Autohaus Deininger GmbH mit einer Tankstelle. Die Zufahrt zur Waschanlage ist immer zu gewährleisten ebenfalls eine LKW-Zufahrt (Tankfahrzeug) auf dem Hof neben der Steinach. Abstimmungen sind mit dem Autohaus, mit dem Ansprechpartner Herr Turba, Telefon 07022/ , zu führen.

62 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Anlagen im Baugelände Leitungen Siehe Abs Öffentlicher Verkehr im Baubereich Rad- und Fußgängerverkehr entfällt

63 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 13 3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung Zu verkehrsrechtlichen Besprechungen vor Ort mit den zuständigen Behörden ist der AG einzuladen. Genehmigungen und Niederschriften sind der Bauüberwachung sofort als Kopie zu übergeben. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien zur Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Grundsätzlich hat der AN vor Beginn eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist auf der Arbeitsstelle bereit zu halten und ggf. berechtigten Personen auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen. Die Kosten sind in die Baustellensicherungs-Psch einzurechnen. Für die Baustellensicherung ist ein Verantwortlicher zu benennen, welcher jederzeit (auch an Sonn- und Feiertagen) Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat und über ausreichenden Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung verfügt. Er kann einen Vertreter mit gleichen Voraussetzungen benennen. Stimmt die anordnende Behörde zu, können die Angaben zum Verantwortlichen bis zum Beginn der Einrichtung der Arbeitsstelle nachgereicht werden. Der Vollzug der Anordnung von Verkehrszeichen und einrichtungen, sowie Baustellensicherungen obliegt dem Auftragnehmer, der auch Adressat der verkehrsrechtlichen Anordnung ist. Da Verkehrsbeschränkungen und verbote durch Verkehrszeichen und einrichtungen nur von der zuständigen Behörde angeordnet werden dürfen, ist der Auftragnehmer nicht befugt, von der Anordnung abzuweichen. Die Baustellen- und Verkehrssicherungen sind zweimal täglich (i.d.r. 1xfrüh, 1x bei Anbruch der Dunkelheit), an Sonn- und Feiertagen einmal täglich zu überprüfen. Die Kontrollen sind zu protokollieren und wöchentlich dem Auftraggeber vorzulegen. Die hierfür notwendigen Kosten sind in die Baustellenabsicherungs-Psch einzukalkulieren. Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige an die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) Aufrechterhaltung des Verkehrs Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung der Gottlieb-Daimler-Straße im unmittelbaren Brückenbereich (Fuß- und Radweg). Der Rad- und Fußgängerverkehr wird bauzeitlich über das Bauwerk 3 (Carl-Benz-Straße) geführt Verkehrsumleitungen entfällt Verkehrsbeschränkungen Der AN hat sich vor Ort über vorhandene Einschränkungen kundig zu machen. Für die Belange des AN ggf. erforderliche Maßnahmen an eingeschränkt nutzbaren Bauwerken und baulichen Anlagen im Bereich der Zuwegungen sind mit den entsprechenden Baulastträgern durch den AN eigenverantwortlich abzustimmen. Beim Umsetzen von Maschinen und Geräten über öffentliche Straßen sind die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Verschmutzungen zu vermeiden. Ggf. müssen Fahrzeuge und Maschinen vor Befahren der öffentlichen Straßen gesäubert werden. Die Sauberhaltung der Straße wird nicht gesondert vergütet. Der AN haftet für evtl. durch Verschmutzung der Fahrbahn eintretende

64 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 14 Verkehrsunfälle und Folgeschäden. Beschädigte oder fehlende Verkehrszeichen sind umgehend zu ersetzen. Werden Bauwerke mit Fahrzeugen befahren, deren Maße und Gewichte die Bau- und Betriebsordnung der Straßenverkehrszulassungsordnung überschreiten, so ist die statische Sicherheit der Bauwerke vom AN nachzuweisen. Dieser Nachweis wird, einschließlich der Beantragung, nicht gesondert vergütet Verkehrssperrungen, Sperrpausen entfällt 3.2 Bauablauf Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Im Rahmen der vereinbarten Endtermine ist die Reihenfolge und die zeitliche Abwicklung Sache des AN. Vor Beginn der Arbeiten ist dem AG der Bauzeitenplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Bauzeit vor Ort sollte nicht vor Mitte Februar 2013 liegen. Der AG schlägt folgende Verfahrensweise vor: Unmittelbar nach der Zuschlagserteilung ist die Fertigteilbestellung auszulösen. Für die Leistungen der Telekom ist folgendes zu beachten: Es liegen z.z. 4 Telekomrohre neben der Brücke unterstrom auf der Kabeltraverse. Die Belegung je Rohr ist von der Brücke aus gesehen: - 1 Kupferkabel - 1 Kupferkabel - leer - Mehrfachrohr (4 Rohre), davon sind 2 belegt Die Kabel können nicht für längere Zeit unterbrochen werden. Es wird folgender Bauablauf empfohlen: - Schutz der Rohre - Abbruch des Überbaues, Pfeiler - Herstellen des neuen Überbaues, einschl. Auflagerbank - Telekom montiert im Überbau die neuen Kabel in die neuen Leerrohre, einschl. Anschluss an die Schächte - Umschluss der Leitungen - Rückbau der alten Leitungen - Erst dann die Erneuerung des Gesimses auf dieser Seite Die Telekom liefert die Rohre und montiert diese auch, ebenso die Kabelmontage. Die erforderliche Schachterhöhung vor dem Autohaus (Rhombusform) erfolgt durch die Telekom. Der 2. Schacht für den Anschluss liegt direkt an der Neuffener Straße. Für die Leistungen der Telekom wird eine Vorlaufzeit von zwei Wochen benötigt. Der vorgeschlagene Bauablauf der Telekom wird auch für die anderen Medienträger empfohlen Zeitliche Beschränkungen Zeitliche Beschränkungen für die Durchführung der Arbeiten ergeben sich ausschließlich aus den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen (siehe Punkt 2.9.6) und verkehrsrechtlichen Anordnungen.

65 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Wasserhaltung entfällt 3.4 Baubehelfe Traggerüste Der AN hat den Bauablauf so zu kalkulieren, dass mit den ausgeschriebenen Traggerüsten die geforderte Leistung komplett erbracht wird. Die Ausbildung des Gerüstes ist nach Wahl des AN auszuführen. Eine weitergehende Vergütung über die ausgeschriebenen Positionen hinaus erfolgt nicht. Der Nachweis der Tragfähigkeit und Standsicherheit sowie die Ausführungszeichnungen sind in der der LV-Position Ausführungsunterlagen für Baubehelfe und Standsicherheitsnachweis für Baubehelfe geregelten Anzahl von Ausfertigungen vorzulegen. Die Kosten für Prüfung, Genehmigung und Abnahme trägt der AN. Dies gilt ebenso bei vom Ausschreibungsentwurf abweichenden Herstellungsverfahren. Die Traggerüstkonstruktionen sind mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen. Die Stellungnahme ist dem AG in Schriftform vorzulegen. Abnahme von Traggerüsten: Trag- und Arbeitsgerüste sind vor Benutzung von einem fachkundigen Ingenieur des Unternehmens, bei stählernen Rüstträgern und Gerüststützen sowie Rohrgerüsten unter Mitwirkung des Herstellers, abzunehmen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen und unterzeichnet dem Auftraggeber zu den Bauakten zu übergeben Arbeits- und Schutzgerüste Alle konstruktiven und ausrüstungstechnischen Maßnahmen an Gerüsten und Einhausungen, die dem Arbeitsschutz dienen, sind mit der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde abzustimmen. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz einzukalkulieren. Es ist ein Arbeitsgerüst für die Leitungsumverlegungen unter dem Bauwerk herzustellen Montageeinrichtungen Erforderliche Montageeinrichtungen, Hebezeuge einschließlich Standflächen für Hebezeuge etc. sind entsprechend statischen, konstruktiven und sicherheitstechnischen Erfordernissen sowie den Erfordernissen des AN herzustellen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Pauschale der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, sofern der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird. 3.5 Stoffe, Bauteile Allgemeine Hinweise Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.b. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Spezifikationen in Bezug genommen. Für sämtliche Baustoffe sind nach Auftragserteilung rechtzeitig und unaufgefordert Eignungsprüfungen vorzulegen. Nach der Zustimmung des AG werden diese zum Vertragsbestandteil Wiederverwendbare Materialien entfällt 3.6 Abfälle Nach 7 Absatz 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 1. Juni 2012 besteht ein generelles Verwertungsgebot für alle Abfälle.

66 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 16 Dem Auftragnehmer wird mit der Zuschlagerteilung die Sachherrschaft für alle anfallenden Abfälle, die mit der Baumaßnahme in Verbindung stehen, übertragen. Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführten Abfälle. Der Auftragnehmer handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere die Registerpflicht. Das Register ist dem AG bis spätestens zur Schlussabnahme in Papierform zu übergeben. Im Baufeld ausgebaute Materialien, welche aus dem Baufeld gelangen und in den LV-Positionen mit "einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen" benannt sind, gelten als nicht gefährlicher Abfall nach dem KrWG. Mit dem Lösen bzw. Aufnehmen des Materials geht die "Sachherrschaft" im Sinne des KrWG an den Auftragnehmer über. Mit Bezug auf die geltenden Vorschriften (insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) sowie Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fallen die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen anfallenden Straßenbaustoffe und Aushubböden sowie alle Abbruchmaterialien, die infolge Verdrängung, fehlender Eignung oder mangels Wiederverwendungsmöglichkeit nicht innerhalb der Baustelle verbleiben, zunächst immer unter den Begriff Abfall (auch bei Verwertung außerhalb der Baustelle). Die Nachweispflicht für die Entsorgung von Abfällen wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgeschrieben. Die Nachweisführung hat gemäß Nachweisverordnung (NachwV) zu erfolgen. Gebühren sowie Kosten für Transport und Verwertung/Entsorgung werden nicht gesondert vergütet. Angaben aus dem Untersuchungsbericht des Instituts Dr. Haag vom : - An dem untersuchten Material der Steinachbrücke wurden PAK- und Phenol-Konzentrationen gemäß Verwertungsklasse C der RuVA-StB 01 festgestellt. Eine Heißverwertung des Materials ist somit nicht möglich. Das Asphaltmaterial entspricht der Materialqualität > Z 2 der Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial. D.h. eine Verwertung des Materials als Recyclingbaustoff ist nicht möglich. Der Asphaltaufbruch mit PAK-Konzentration > 200 mg/kg PAK-16 wird als gefährlicher Abfall eingestuft. - Die untersuchten Proben der Schichten ohne Bindemittel weisen Belastungen bezüglich der Parameter PAK-16 und Phenolindex auf. Das Schottermaterial entspricht der Materialqualität > Z 2 der Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial. D.h. eine Verwertung des Materials als Recyclingbaustoff ist nicht möglich. Es ist eine Entsorgung auf Deponie erforderlich. Die erforderlichen Kosten zur Beprobung des Materials (nach DepV 2009 > DK 0) sind in die jeweilige Position einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 3.7 Winterbau entfällt 3.8 Zustandserfassung / Beweissicherung Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand des Geländes, das im Einflussbereich der Baumaßnahme liegt, vom Auftragnehmer und beteiligten Dritten festzustellen und durch Messungen, Fotografieren und Niederschriften, die von allen Betroffenen anerkannt sein müssen, zu dokumentieren. Die Beweissicherung ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Beweissicherung innen und außen) durchzuführen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Vergütung erfolgt in der vorgesehenen Position.

67 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 17 Durch die Beweissicherungsverfahren soll der Zustand von Bauwerken, Straßen, öffentlichen Anlagen, Leitungen usw., Dritter, die durch das Baugeschehen in Mitleidenschaft gezogen werden können, festgehalten werden. Falls es zur eindeutigen Feststellung erforderlich ist, sind fotografische Bilder anzufertigen. Die Häuser der Neuffener Straße Nr. 80 und 82 sind in die Beweisführung mit einzubeziehen. Erkennbare Schäden sind dauerhaft zu markieren. Wenn es zur Feststellung notwendig ist, hat der Auftragnehmer Beobachtungsmarken anzubringen. Der Auftragnehmer hat die Betroffenen über die Zwecke des Beweissicherungsverfahrens zu unterrichten und deren Zustimmung einzuholen. An den Beweissicherungsterminen sind zu beteiligen: - der neutrale Gutachter - Anlieger, Eigentümer bzw. Betroffene, zuständige Behörden bei öffentlichen Anlagen - der Auftraggeber bzw. die Bauüberwachung Über die gemeinsame örtliche Begehung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von allen Beteiligten durch Unterschrift anerkannt wird. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist der Stadt Nürtingen rechtzeitig vor Bauausführung zuzusenden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Entlastungsbescheinigung des Baulastträgers bzw. des Eigentümers vorzulegen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auf die VOB 3 (Feststellung des vorhandenen Zustandes, laufende Reinigung und Wiederinstandsetzung der Zufahrtswege) wird gesondert hingewiesen. Im Rahmen einer zu erstellenden Fotodokumentation ist der Ausgangszustand des vorhandenen Brückenbauwerks ausreichend zu erfassen. Schadensregulierungen Für Schäden am Eigentum Dritter und am Eigentum des AG, die nachweislich und ursächlich durch Nichteinhaltung oder -beachtung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung sowie durch Versäumnisse oder fahrlässiges Handeln durch den AN an den gefährdeten Bauwerken oder Anlagen entstehen, haftet der AN. 3.9 Sicherungsmaßnahmen Die Baustelle ist kenntlich abzusichern. Alle Sicherungsmaßnahmen (Absperrung, Beschilderung, Beleuchtung) während der Bauarbeiten sind Sache des Auftragnehmers. Auflagen zu den Sicherungsmaßnahmen sind sorgfälltig einzuhalten. Lagerung wassergefährdender Stoffe Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, der Bestimmungen der Länder, der DIN-Vorschriften u. a. zutreffender Rechtsvorschriften sowie mit allen notwendigen Schutzeinrichtungen so zu erfolgen, dass eine Gefährdung des Grund- und Oberflächenwassers ausgeschlossen ist. Die Vorgaben der landesspezifischen Richtlinie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind einzuhalten. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist gemäß den landeseigenen Wasserschutzgesetzen bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Sonstige Sicherungsmaßnahmen Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie z.b. Herstellung von Schutzgeländern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutzgerüsten, Beleuchtungen, Beschilderungen usw. sowie Umbau, Umsetzung, Vorhaltung, Unterhaltung und Beseitigung dieser Einrichtungen gehen, sofern sie nicht als Leistung im LV aufgeführt sind, zu Lasten des AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise zur Herstellung der Bauwerksteile bzw. in die Positionen Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung einzurechnen.

68 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung Belastungsannahmen (Brückenbau) Belastungsannahmen Brückenbau Das Bauwerk ist gemäß DIN Fachbericht 101 Einwirkungen auf Brücken in Verbindung mit ARS 06/2009 für die Verkehrskategorie qfk = 5 kn/m² sowie ein Wartungsfahrzeug 5 t als planmäßiges Dienstfahrzeug bemessen Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren Die Vermessungsarbeiten hat der AN ausschließlich von geschultem Personal mit geeigneter Messtechnik unter Leitung eines Vermessungsingenieurs durchzuführen. Jede Lage- und Höhenänderung, welche die Messtoleranz überschreitet, wird unverzüglich der BÜ mit Übergabe der Messprotokolle angezeigt. Grundlage für die Rechnungsaufstellung bilden die gemeinsam mit der Bauleitung erstellten Aufmaßunterlagen. Dabei ist darauf zu achten, dass für die Leitungsträger, in Abstimmung mit der BOL/BÜ, gesonderte Aufmaßunterlagen erstellt werden müssen Prüfungen Eignungsprüfungen Die von zugelassenen Prüfstellen durchzuführenden Eignungsprüfungen bzw. Erstprüfungen werden nicht später als 2 Kalenderwochen vor Beginn des jeweiligen Einbaues / der jeweiligen Verwendung dem AG (örtliche Bauüberwachung) vorgelegt. Erst nach erfolgter Freigabe durch den AG darf die zugehörige Leistung ausgeführt werden. Die Folgekosten einer verspäteten oder unvollständigen Vorlage von Prüfergebnissen hat der AN zu tragen. Beton: Alle Prüfungen der Ausgangsstoffe des Frischbetons und des erhärteten Betons (siehe insbesondere DIN 1045, 1048 und 1084) sind in die Einheitspreise der Betonpositionen einzurechnen. Eigenüberwachungsprüfungen Die örtliche Bauüberwachung ist rechtzeitig über durchzuführende Eigenüberwachungsprüfungen in Kenntnis zu setzen, um eine eventuelle Teilnahme sicher zu stellen. Dem AG (BÜ) wird unmittelbar nach Durchführung der Prüfung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag, eine Ausfertigung der jeweiligen Prüfungsniederschrift ausgehändigt. Bei Prüfungen mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung wiederholt. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht oder nicht vollständig nach, ist der AG berechtigt, ein Labor seiner Wahl mit der Durchführung der Prüfungen auf Kosten des AN zu beauftragen. Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen (z.b. mit Troxler-Sonde) werden vom AG gemäß dem Technischen Regelwerk veranlasst (Koordination: örtliche Bauüberwachung). Dafür hat der AN möglicherweise auftretende Verzögerungen des Arbeitsablaufes entschädigungslos aufzufangen. Die Kosten einer Wiederholungsprüfung, die wegen Nichtbestehens einer Kontrollprüfung vom AG veranlasst wird, trägt der AN. Nach Aufforderung des AG (örtliche Bauüberwachung) hat der AN Proben aller Art der zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfungen zu entnehmen und zur Verfügung zu stellen. Die für Kontrollprüfungen des AG herzustellenden Asphaltproben, in Form von 2 Eimern oder Assietten, sind an das Prüflabor des AG zu liefern. Weitere 2 Eimer bzw. Assietten sind dem AG als Rückstellproben bereit zu stellen. Bauleistungen mit Fremdüberwachung Der Überwachungsvertrag ist dem AG vor Abschluss des Bauvertrages zu übergeben. Vor Beginn der Bauleistung ist die von der Fremdüberwachung bestätigte Anmeldung der Maßnahme dem AG original zur Einsichtnahme und Ablichtung vorzulegen. Die Termine der Baustellenprüfungen durch die Fremdüberwachung sind dem AG unverzüglich mitzuteilen, um diesem die Möglichkeit zur

69 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 19 Teilnahme zu geben. Die vollständigen Überwachungsberichte der Fremdüberwachung sind dem Abnahmeantrag beizufügen. Schlussabnahme Mit dem Abnahmeantrag ist eine Bescheinigung der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen, dass 1. alle Kontrollprüfungen des AG bestanden worden sind (ggf. Hinweis auf vertragliche Regelungen bei nicht bestanden ), 2. die Baustelle geräumt und in gebrauchsfähigem Zustand rückversetzt wurde

70 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 20 4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen LV, Baubeschreibung Bauwerksplan als Ausschreibungsplan Übersichtskarte Plan der Leitungen Stadtwerke Untersuchungsbericht des Instituts Dr. Haag Geprüfte Ausführungsplanung Brücke (Erhalt nach Zuschlagserteilung) Alle Unterlagen können bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. Bei der Einweisung, spätestens jedoch vor Arbeitsaufnahme der jeweiligen Leistung sind die Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse mit dem AG abzustimmen. 4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen - Erläuterung des Bauablaufes - Baustelleneinrichtungsplan - Bauzeitenplan, Zahlungsplan - Technischer Liefervertrag Beton (AN Betonwerke) einschl. Eigenprüfung - Arbeitsanweisungen für alle wesentlichen Arbeitsgänge - Beschilderungsplan einschließlich verkehrsrechtlicher Anordnung - Freistellungserklärung aller Anlieger - Standsicherheitsnachweis, Ausführungszeichnungen Baubehelfe - Werkstattzeichnungen - Bestandspläne - Bestandsübersichtszeichnung - Abrechnungsskizzen - Bautagesbericht mit folgenden Angaben 2-fach:. Witterung und Temperatur, Art und Anzahl der Beschäftigten. Geräteeinsatz. Lieferfirma, Lieferschein-Nr., Materialart und Menge. geleistete Arbeiten (nach Art und Lage). Anordnungen des AG. besondere Vorkommnisse. Baufortschritt. Arbeitsunterbrechung. Genehmigungen der Versorgungsunternehmen Angabe der Beförderer-Nr. des Transporteurs gem. 49 und 50 Krw-/AbfG (beim Transport von schadstoffbelasteten Material) Bauablaufplan Auf Anforderung des Auftraggebers ist ein Bauzeitplan über den vorgesehenen Arbeitsablauf zu erstellen und dem AG zu übergeben. Im Bauzeitplan ist besonders der Arbeitskräfteeinsatz auf der Baustelle wochenweise auszuweisen und fortzuschreiben Baustelleneinrichtungsplan Auf Anforderung des Auftraggebers hat der AN spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung den Baustelleneinrichtungsplan in 2-facher Ausfertigung dem AG zur Zustimmung (Kenntnisnahme) einzureichen Abschlagsrechnungen Abrechnungszeichnungen sind in der Regel im Maßstab 1:100 zu fertigen.

71 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 21 Beinhalten Abschlagsrechnungen außerdem abgeschlossene Leistungen einer Position, so müssen für diese bereits schlussrechnungsreife Unterlagen beigefügt werden. Sämtliche Abrechnungsunterlagen haben bei der Beantragung des Abnahmetermins bei der örtlichen Bauüberwachung prüffähig vorzuliegen.

72 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 22 5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die folgende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Zuordnung der Vorschriften und Vertragsbedingungen zu einem Sachgebiet erfolgte nur aus Gründen der Übersichtlichkeit und schließt die Verbindlichkeiten nicht aus. Die Vorschriften, Normen, Richtlinien und Merkblätter gelten in der jeweils gültigen Fassung. ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997, Nachdruck 06/01 ZTVE-StB 09, Fass Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ARS 9/2009 vom ) ZTV SoB-StB 04, Fass Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ARS 7/2008 vom ) ZTV Ew-StB 91 Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau (ARS 5/1991 vom ) ZTV Asphalt-StB 07 Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ARS 17/2008 vom ) ZTV Fug-StB 01 Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen (ARS 29/2001 vom ) ZTVA-StB 97, Fass Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV Pflaster-StB 06 Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ARS 23/2006 vom ) ZTV Beton-StB 07 Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ARS 12/2008 vom ) einschl.: ARS 6/2002 vom (Bauweise Betondecke auf Schottertragschicht, es gelten nur die Anforderungen an den Deckenbeton) sowie ARS 12/2006 vom (Vermeidung von AKR- Schäden) ZTV Verm-StB 01 Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau ZTV-ING Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Ingenieurbauwerke RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen,

73 Steinachbrücke im Zuge der Gottlieb-Daimler-Straße in Nürtingen BW 4 Baubeschreibung 23 RAS-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung, Ausg (ARS 21/2005 vom ) RAP Stra 04 Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (ARS 12/2005 vom ) einschl. ARS 20/2005 vom LAGA M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln, Stand (Erich-Schmidt-Verlag) Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke, Ausg Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau, Ausg M SNAR Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse und Randausbildung von Verkehrsflächen aus Asphalt MFA Merkblatt für das Fräsen von Asphalt, Ausgabe 2000, FGSV-Nr. 786/5 M TA Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt, Ausgabe 2006, FGSV-Nr. 766 RWB 2000 Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb Autobahnen RSA 95 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen StVO/VwV Straßenverkehrsordnung mit allgemeiner Verwaltungsvorschrift ARS 21/2000 Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrszeichen an Bundesfernstraßen Ausgabe 2000 MVAS 99 Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen 5.1 BMVBW - Richtzeichnungen u. Richtlinien für Brücken u. andere Ingenieurbauwerke Vertragsbestandteil sind die Richtzeichnungen des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Ausgabe. Die aktuellen Richtzeichnungen sind über den Verkehrsblattverlag (www. Verkehrsblattverlag.de) zu beziehen. Die jeweils anzuwendenden Richtzeichnungen sind in den Vertragsunterlagen näher bezeichnet. Sie gelten damit auch für die Bearbeitung der Ausführungsunterlagen durch den AN als vereinbart. Bei Abweichungen vom Vertrag sind die gültigen Richtzeichnungen Stand der Technik und damit Vertragsgrundlage

74 Leistungsverzeichnis Langtext Inhaltsverzeichnis Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen Titel Bezeichnung Seite 1. BW 4 - Steinachbrücke in Nürtingen Baustelleneinrichtung Technische Bearbeitung Vorbereitungs-/Sicherungsarbeiten Abbrucharbeiten Erdarbeiten Wasserhaltung Wasserbau Beton/Stahlbeton Instandsetzung Mauerwerk Fugen/Überbauabschluss Gerüste/Behelfsbrücken Geländer Ausstattung Entwässerung Pflaster/Borde Gehweg Beschilderung Leistungen Stadtwerke Straßenbeleuchtung Einbauteile/Kabeldurchführung/Dichtung Schutzrohre Kabel- und Leitungsgräben Leistungen Telekom Kabeldurchführung Schutzrohre Leitungsgraben...53 Zusammenstellung...55 Seite: 1

75 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag 1. BW 4 - Steinachbrücke in Nürtingen 1.0. Baustelleneinrichtung StL-Nr / Baustelle einrichten Sämtl.LV-Abschn. Zufahrt vorh. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Zufahrt zur Baustelle vorhanden StL-Nr / Baustelle räumen Sämtl. LV-Abschn. Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. 1,000 Psch... 1,000 Psch... Seite: 2

76 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Höhenfestpunkt herstellen Höhenfestpunkt herstellen aus einem mind. 10 cm langen Bolzen (Rundkopf), der in einem Betonfundament (Mindestquerschnitt 0,07 m2, C20/25) versetzt ist. Gründungstiefe 80 cm. Der Höhenmesspunkt ist auf die in der Umgebung vorhandenen Festpunkte einzumessen. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der Höhenpunkt wieder zu entfernen 70 v.h. des Preises werden nach Herstellung, der Rest nach Entfernung vergütet. Vorbemerkung zu nachfolgender Position: Mehrmaliges Umsetzen entsprechend Baufortschritt ist in die Position einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 2,000 St Baustelle sichern Baustelle während der Bauzeit einschl. Lieferung und Aufstellen der Verkehrsund Hinweisschilder sowie Beleuchtung der Absperrung bei Dunkelheit. 60 v.h. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Sicherungseinrichtungen berechnet. Sicherung mit elektrischen Warnleuchten. Ausführung nach vom AN vorgelegten Plan. Ersatz zerstörter und abhanden gekommener Teile der Einrichtungen wird nicht gesondert vergütet. Die gesamte Beleuchtung wird elektrisch betrieben. Verkehrszeichen, -einrichtungen und Geräte werden vom AN gestellt und vorgehalten. Vor Baubeginn ist dem AG ein Verkehrszeichenplan (Baustellensicherungsplan) in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Anordnung und Beschaffenheit der Beschilderung entsprechend StVO, RSA und ZTV-SA. Die Schilder sind nach vorheriger Abstimmung mit dem AG zu liefern und aufzustellen. Das ggf. erforderliche Umsetzen der Einrichtungen zur Sicherung bei Bauarbeiten wird nicht gesondert vergütet. Die Baustellensicherung ist täglich zweimal zu kontrollieren (an Sonn- und Feiertagen 1 x pro Tag), die Kontrollen sind zu protokollieren. Die Pauschale gilt für alle Leistungen sämtlicher Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. 1,000 psch... Seite: 3

77 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag StL-Nr / Bauzaun aufstellen und entfernen Zaunhöhe 2,0 m Stahlgitter-FT Bauzaun nach Unterlagen des AG einschl. der erforderlichen Tore und Pfosten standsicher aufstellen, während der Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Beendigung der Bauzeit entfernen. 70 v.h. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Entfernen des Bauzaunes vergütet. Zaunhöhe = 2,00 m. Zaun aus Stahlgitter-Fertigteilen StL-Nr / Bauzaun umsetzen Zaunhöhe 2,0 m StahlgitterFT Bauzaun innerhalb der Baustelle umsetzen. Nicht wiederverwertbare Teile ersetzen. Zaunhöhe = 2,00 m. Zaun aus Stahlgitter-Fertigteilen. 60,000 m ,000 m Summe 1.0. Baustelleneinrichtung Technische Bearbeitung StL-Nr / Standsicherheitsnachweis Baubehelfe Standsicherheitsnachweis aufstellen. Standsicherheitsnachweis für sämtliche Baubehelfe. Standsicherheitsnachweis '4-fach ' StL-Nr / Ausführungszeichnungen Baubehelfe Ausführungszeichnungen herstellen. Ausführungszeichnungen für sämtliche Baubehelfe. Ausführungszeichnungen '4-fach ' Vorbemerkung zu nachfolgender Position: Werkstattzeichnungen 14 Tage vor Einbau liefern. 1,000 Psch... 1,000 Psch... Seite: 4

78 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Anfertigen von Werkstattzeichnungen Anfertigen von Werkstattzeichnungen(z.B. Geländer). Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch das Ingenieurbüro für Baustatik, Herrn Dipl.Ing. Stefan Kleffel, im Auftrag und auf Rechnung des AG. Lieferung in 2-facher Ausfertigung vorab (1. Prüflauf) und nach Freigabe des AG 4-fach überarbeitet (entsprechend Prüfprotokollen bzw. zur Gleichstellung für Genehmigungsprüflauf. Schriftfeld nach Angabe des AG. 1,000 psch Bestandsübersichtszeichnungen herst. und liefern Bestandsübersichtszeichnungen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschn. 2 Pkt. 4.2, für jedes Teilbauwerk anfertigen und liefern, unter Einbeziehung unmittelbar angrenzender Bauwerke und Einrichtungen. Lieferung der Unterlagen an den AG in Papierform als Ausdruck aus dem CAD-System jeweils 4-fach, sowie 1-fach digital (im tiff, pdf und dxf Format) auf Datenträger. Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen, hat spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung zu erfolgen. 1,000 psch Bestandsunterlagen herst. und liefern Bestandsunterlagen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschn. 2 Pkt. 4.1 Abs. (2), für jedes Teilbauwerk anfertigen und liefern. Lieferung der Unterlagen an den AG in Papierform als Ausdruck aus dem CAD-System einfach, außer Überbaubewehrungspläne, Plan der Übergangskonstruktion, Lagerversatzplan, Leitungsplan jeweils 3- fach - jeweils 1-fach alle Unterlagen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschn. 2 Pkt. 4.1 Abs. (3), außer Bauwerksbuch und Bestandsübersichtszeichnung - 1-fach digital (im pdf - Format) auf Datenträger Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen gemäß ZTV-ING Abschn. 2 Pkt. 4.1 Abs. (2) ist wesentliche Abnahmevoraussetzung und hat spätestens zum Zeitpunkt der VOB- Seite: 5

79 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Abnahme zu erfolgen Beweissicherung durch AN Durch den AN ist vor Baubeginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren gem. DIN 4123, Kap. 5.5 durch einen öffentlich bestellten, vereidigten, unabhängigen Sachverständigen/Gutachter ausführen zu lassen und dem AG in 2-facher Ausfertigung (Original-Farbdokumentation) zu übergeben. Das Beweissicherungsverfahren beinhaltet: - Foto- oder Videodokumentation - ggf. das Anbringen von Gipsmarken, Rissmonitoren oder Ähnliches, um Schäden am vorh. Bauwerk infolge der Bauarbeiten nachweisen zu können, - schriftlichen Bericht, einschl. Fotodokumentation mit der Ist- Zustandserfassung anfertigen. Dazu ist vor Baubeginn Begehung im Beisein des AG, des Sachverständigen und der Bauleitung durchzuführen, bei der der Zustand der Bausubstanz festzustellen ist. Die Ist-Zustanderfassung ist durch Fotos und zugehöriger Textbeschreibung zu dokumentieren. Die Fotos haben möglichen Rechtsstreitigkeiten standzuhalten (z. B. Fotos mit Datum). Der AN hat bei Nichtdurchführung des Beweissicherungsverfahrens beim Eintreten von Schadensforderungen diese selbst zu begleichen. Für die Kalkulation der pauschalierten Beweissicherung hat sich der AN an Ort und Stelle Klarheit über die bestehenden Verhältnisse zu verschaffen. In die Pauschale sind vom AN sämtliche Gebühren und Kosten für Prüfeinrichtungen, Beweissicherungsgutachten, Fotos, Protokolle usw. einzukalkulieren. Nach Fertigstellung der Maßnahme ist eine erneute Begehung zur Beweissicherung im Beisein des AG durchzuführen. Dem AG ist eine Entlastungsbe-scheinigung der Eigentümer vorzulegen. 60 v.h. des Preises werden nach Vorlage der Unterlagen der Beweissicherung vor Baubeginn, der Rest nach Vorlage der Unterlagen nach Abschluss der Baumaßnahme vergütet. Beweissicherung für anliegende Bebauung innen und außen (Neuffener Straße Nr. 80 und 82), einschl. Außenanlagen und Verkehrsflächen. 1,000 psch... 1,000 psch... Seite: 6

80 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag StL-Nr /620 Lichtbilder herst. und liefern Lichtbilder über den wesentlichen Bauablauf des Bauwerks in digitalisierter Form (Auflösung mindestens 1024 mal 768 Pixel, 24 Farben) mit Digitalkamera herstellen und auf mit dem AG abgestimmten Datenträger (CD oder DVD) liefern. Das Komprimierungsverhältnis bzw. die Bildqualität ist so zu wählen, dass durch die Komprimierung keine für den Sachverhalt wesentlichen Bildinformationen verloren gehen Koordinierungsaufgaben des AN Koordinierunsaufgaben des AN für Leistungen der Versorgungsträger und Anlieger: - Stadtwerke Nürtingen Gasleitung Bestand VG 250 ST neu VG 200 ST Trinkwasserleitung VW 200 GG 30 kv Leitung und mehrere Stromleitungen - Deutsche Telekom AG Telekomkabel - Autohaus Deininger GmbH Einordnen der Kabel- und Leitungs-sicherungen o.g. Medienträger in den Bauablauf. Koordinierung und Organisation des Ablaufes der Arbeiten auf der Baustelle einschl. hierfür erforderlicher Besprechungen und Protokollierungen. Koordinierung aller Gewerke i.z.d. Ausführung Erstellen einer Baustelleneinrichtungskonzeption unter Berücksichtigung der von dem Versorgungsträger zu erbringenden Leistungen. In diese Pos. sind die Leistungen für die einzelnen Bauabschnitte und für den Endzustand einzurechnen. Evtl. Stillstandszeiten, in denen der Versorgungsträger seine Leitung umlegt, sind ebenfalls unter dieser Pos.einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.vor Ausführungsbeginn hat der AN die Vorlaufzeiten bei dem Versorgungsträger abzufragen, so dass der Bauablauf entsprechend abgestimmt werden kann und keine Stillstandszeiten entstehen Register für nicht gefährl. Abfälle f.ges.leistgsverz Abfallregister für nicht gefährliche Abfälle führen. Leistung umfasst die Erfüllung der Registerpflicht 50,000 St ,000 psch... Seite: 7

81 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag für alle nicht gefährlichen Abfälle, die infolge Verdrängung, fehlender Eignung oder mangels Wiederverwendungsmöglichkeit nicht innerhalb der Baustelle verbleiben und bei denen die Führung des Abfallregisters nicht ausdrücklich erwähnt ist. Mit dem Lösen bzw. Aufnehmen des Materials geht die "Sachherrschaft" im Sinne des KrW-AbfG an den Auftragnehmer über. Auftragnehmer handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere die Registerpflicht. Das Register ist dem Auftraggeber bis spätestens zur Schlussabnahme in Papierform zu übergeben. Pauschale gilt für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses. 1,000 Psch... Summe 1.1. Technische Bearbeitung Vorbereitungs-/Sicherungsarbeiten StL-Nr / Verkehrsschild abbauen Größe bis 1,1 m2 Rohrpf. bis 76,1 Fundament entf. Säubern u. lagern Verkehrsschild ggf. mit Aufstellvorrichtung abbauen. Schildgröße bis 1,1 m2. Aufstellvorrichtung = Rohrpfosten, DU bis 76,1 mm abbauen. Fundament entfernen. Schild ' im Bereich Flügelgesims' Wieder verwendbare Stoffe säubern, fördern und nach Unterlagen des AG lagern. Restliches Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen Absperrpfosten abbauen Absperrpoller abbauen und Fundament entfernen. Ausgebaute Stoffe der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 1,000 St ,000 St Seite: 8

82 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Absperrpfosten einbauen Herausnehmbare Absperrpfosten DU 60 mm einschließlich Bodenhülse und Zubehör liefern und einbauen. Absperrpfosten feurverzinkt und lackiert (rot/weiß), Gesamthöhe 1,33 m, Höhe über Flur 1,00 m Abfallbehälter abbauen Abfallbehälter an Brückengeländer abbauen. Material einschl. Befestigungsmittel lagern und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder anbauen Zaun aufnehmen Höhe 1,00-1,50 m Abstand2,00-3,00m Pfosten in Boden Zaun, ca. 2 Felder einschl. Pfosten, abbauen und entsprechend der neuen Gehweghöhe anpassen. Erforderliche Erdarbeiten ausführen. Zaun 'Grundstück Neuffener Str. 82 ' Zaunhöhe über 1,00 bis 1,50 m. Pfostenabstand über 2,00 bis 3,00 m. Pfosten in Boden. Material ' Holz, Stahl' 4,000 St ,000 St ,000 m Summe 1.2. Vorbereitungs-/Sicherungsarbeiten Abbrucharbeiten StL-Nr / Baugelände abräumen Aufwuchs Astwerk Steine/Mauer/Zaun Baugelände abräumen. Baugelände nach Unterlagen des AG. Auf dem Baugelände vorhanden. Busch-, Hecken und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs bis zu 0,1 m Durchmesser, 1 m über dem Erdboden gemessen, einschließlich Wurzelwerk. Astwerk gefällter Bäume, Holzreste. Steine, Betonreste, Mauerreste und abgängige Zäune. Räumgut 'der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Räumgut nachweislich entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und der TR LAGA entsorgen (Verwertung oder Seite: 9

83 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Beseitigung). AVV-Abfallschlüssel pflanzliches Gewebe, , Beton u. Ziegel, Holz, Zuordnung Z 0 uneingeschränkter Einbau, entsprechend abfallrelevanten Untersuchungen. Die Nachweisführung hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Nachweisverordnung) zu erfolgen. Die Nachweise sind nach konkreter Entsorgung unverzüglich und chronologisch zusammengestellt dem AG zu übergeben. Sie sind Grundlage jeglicher Abrechnung. Die Einholung der Abnahmebedingungen der Abfallentsorgungsanlage sowie der Annahmeerklärung ( EVN ) obliegt dem AN ' StL-Nr / Geländer abbauen Brücke Pfosten ausbauen Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abgerechnet wird nach Länge des Handlaufs zwischen den Achsen der Endpfosten bzw. Endstäbe. Geländer für Brücke. Material 'Rohrgeländer mit Maschendrahtzaun ' Höhe des Geländers '1,00 bis 1,20 m ' Pfosten ausbauen. ASPALTAUFBRUCH AUF BAUWERK 1,000 Psch... 31,000 m StL-Nr / Gefährl. Abfall aufn. u. entsorg. Dicke 2-5 cm Gefährlichen Abfall lösen bzw. aufnehmen, laden, von der Baustelle entfernen und einer Entsorgung (=Verwertung/Beseitigung) zuführen. Kein Wiedereinbau. Material ist schadstoffhaltig; Schadstoffgehalte oberhalb der Grenzwerte für gefährlichen Abfall. Genaue Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG. Mit dem Lösen bzw. Aufnehmen des Materials geht die "Sachherrschaft" im Sinne des KrW-AbfG an den Auftragnehmer über. Auftragnehmer handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere: - Beantragung der Abfallerzeugernummer und des Entsorgungsnachweises - Abwicklung des elektronischen Abfall-Nachweisverfahrens (eanv) - Nachweispflicht / Registerpflicht usw. Seite: 10

84 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Gebühren sowie Kosten für Transport, Entsorgung und Nachweisverfahren werden nicht gesondert vergütet. Der Entsorgungsnachweis muss rechtzeitig der Zentralen Stelle Sonderabfall beim TLVwA vorliegen. Das Register ist dem AG zeitnah in Papierform und bis spätestens zur Schlussabnahme in elektronischer Form zu übergeben. Abgerechnet wird nach Begleitscheinen. Nur bei Sanierung kleinflächiger Schadstellen (FT 1.1): - Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein durch AG. - Aufnahme, Transport u. Entsorgung durch zertifizierten Einsammler gemäß Nachweisverordnung. - Übergabe per Übernahmeschein. Schicht ='Walzasphalt Größtkorn 5-8 mm, Verwertungsklasse C nach RuVA StB 01, Einstufung gem. Erlass "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" > Z2, Deponieklasse nach DepV 2009 >DK 0' Dicke über 2,0 bis 5,0 cm. Fläche 'auf Bauwerk ' Lösen 'nach Wahl des AN, aber nicht durch Fräsen ' StL-Nr / Gefährl. Abfall aufn. u. entsorg. Dicke cm Gefährlichen Abfall lösen bzw. aufnehmen, laden, von der Baustelle entfernen und einer Entsorgung (=Verwertung/Beseitigung) zuführen. Kein Wiedereinbau. Material ist schadstoffhaltig; Schadstoffgehalte oberhalb der Grenzwerte für gefährlichen Abfall. Genaue Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG. Mit dem Lösen bzw. Aufnehmen des Materials geht die "Sachherrschaft" im Sinne des KrW-AbfG an den Auftragnehmer über. Auftragnehmer handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere: - Beantragung der Abfallerzeugernummer und des Entsorgungsnachweises - Abwicklung des elektronischen Abfall-Nachweisverfahrens (eanv) - Nachweispflicht / Registerpflicht usw. Gebühren sowie Kosten für Transport, Entsorgung und Nachweisverfahren werden nicht gesondert vergütet. Der Entsorgungsnachweis muss rechtzeitig der Zentralen Stelle Sonderabfall beim TLVwA vorliegen. Das Register ist dem AG zeitnah in Papierform und bis spätestens zur Schlussabnahme in elektronischer Form zu übergeben. Abgerechnet wird nach Begleitscheinen. Nur bei Sanierung kleinflächiger Schadstellen (FT 1.1): 3,000 t Seite: 11

85 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag - Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein durch AG. - Aufnahme, Transport u. Entsorgung durch zertifizierten Einsammler gemäß Nachweisverordnung. - Übergabe per Übernahmeschein. Schicht ='Schichten ohne Bindemittel, Einstufung gem. Erlass "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" > Z2, Deponieklasse nach DepV 2009 >DK 0 ' Dicke über 10,0 bis 15,0 cm. Fläche 'auf Bauwerk ' GEHWEG 13,000 t StL-Nr / Asphaltbefestigung schneiden Asphaltbefestigung geradlinig trennen. Trennen durch Schneiden. Dicke der Asphaltbefestigung ' bis 4 cm ' Gefährl. Abfall aufn. u. entsorg. Dicke 2-5 cm Rad- und Gehwege Gefährlichen Abfall lösen bzw. aufnehmen, laden, von der Baustelle entfernen und einer Entsorgung (=Verwertung/Beseitigung) zuführen. Kein Wiedereinbau. Material ist schadstoffhaltig; Schadstoffgehalte oberhalb der Grenzwerte für gefährlichen Abfall. Genaue Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG. Mit dem Lösen bzw. Aufnehmen des Materials geht die "Sachherrschaft" im Sinne des KrWG an den Auftragnehmer über. Auftragnehmer handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere: - Beantragung der Abfallerzeugernummer und des Entsorgungsnachweises - Abwicklung des elektronischen Abfall-Nachweisverfahrens (eanv) - Nachweispflicht / Registerpflicht usw. Gebühren sowie Kosten für Transport, Entsorgung und Nachweisverfahren werden nicht gesondert vergütet. Der Entsorgungsnachweis muss rechtzeitig der Zentralen Stelle Sonderabfall beim TLVwA vorliegen. Das Register ist dem AG zeitnah in Papierform und bis spätestens zur Schlussabnahme in elektronischer Form zu übergeben. Abgerechnet wird nach Begleitscheinen. Nur bei Sanierung kleinflächiger Schadstellen (FT 1.1): 64,000 m Seite: 12

86 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag - Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein durch AG. - Aufnahme, Transport u. Entsorgung durch zertifizierten Einsammler gemäß Nachweisverordnung. - Übergabe per Übernahmeschein. Schicht ='Walzasphalt Größtkorn 5-8 mm, Verwertungsklasse C nach RuVA StB 01, Einstufung gem. Erlass "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" > Z2, Deponieklasse nach DepV 2009 >DK 0 ' Dicke über 2,0 bis 5,0 cm. Fläche = Rad- und Gehwege. Lösen ' durch Fräsen' StL-Nr / Erschw. infolge Einbauten ADS Erschwernis infolge Einbauten, Schächten und Straßenabläufen. Erschwernis beim 'Fräsen und Aufnehmen ' Asphaltdeckschicht. Einbauten 'Absteller ' StL-Nr / Gefährl. Abfall aufn. u. entsorg. Dicke cm Rad- und Gehwege Gefährlichen Abfall lösen bzw. aufnehmen, laden, von der Baustelle entfernen und einer Entsorgung (=Verwertung/Beseitigung) zuführen. Kein Wiedereinbau. Material ist schadstoffhaltig; Schadstoffgehalte oberhalb der Grenzwerte für gefährlichen Abfall. Genaue Beschaffenheit des Materials nach Unterlagen des AG. Mit dem Lösen bzw. Aufnehmen des Materials geht die "Sachherrschaft" im Sinne des KrW-AbfG an den Auftragnehmer über. Auftragnehmer handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere: - Beantragung der Abfallerzeugernummer und des Entsorgungsnachweises - Abwicklung des elektronischen Abfall-Nachweisverfahrens (eanv) - Nachweispflicht / Registerpflicht usw. Gebühren sowie Kosten für Transport, Entsorgung und Nachweisverfahren werden nicht gesondert vergütet. Der Entsorgungsnachweis muss rechtzeitig der Zentralen Stelle Sonderabfall beim TLVwA vorliegen. Das Register ist dem AG zeitnah in Papierform und bis spätestens zur Schlussabnahme in elektronischer Form 20,000 t ,000 St Seite: 13

87 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag zu übergeben. Abgerechnet wird nach Begleitscheinen. Nur bei Sanierung kleinflächiger Schadstellen (FT 1.1): - Angabe der Anfallstelle auf Übernahmeschein durch AG. - Aufnahme, Transport u. Entsorgung durch zertifizierten Einsammler gemäß Nachweisverordnung. - Übergabe per Übernahmeschein. Schicht =' Schichten ohne Bindemittel, Einstufung gem. Erlass "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" > Z2, Deponieklasse nach DepV 2009 >DK 0 ' Dicke über 10,0 bis 15,0 cm. Fläche = Rad- und Gehwege StL-Nr / Erschwernis durch Einbauten b.aufnehmen SoB Erschwernis durch Einbauten. Beim Aufnehmen von Schichten ohne Bindemittel. Einbauten 'Absteller ' BAUWERK 89,000 t ,000 St Vorbemerkung zu nachfolgender Position: Länge: ca. 9,50 m Breite: ca. 4,50 m Erschwernisse infolge Leitungen (Kabelbündel) und Aufwendungen zum Trennen der Verbindung zur Kabelbrücke sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Seite: 14

88 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag StL-Nr / Bauliche Anlage abbrechen Bauliche Anlage abbrechen. Anlage nach Unterlagen des AG. Anlage ' Überbautragwerk' Material 'Längsträger - 5 St. NP 30, Querträger - 2 St. NP 17, Zoreseisen - 90/200 in 40 cm Abstand, ungleichförmige Steinpackung; AVV Schlüssel und ' Abbruch bis ' Auflagerbank' Gesamtes Abbruchgut 'geht in die "Sachherrschaft" im Sinne des KrWG an den Auftragnehmer über. Der AN handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere die Registerpflicht. Das Register ist dem AG bis spätestens zur Schlussabnahme in Papierform zu übergeben. Gebühren für Transport und Verwertung/Beseitigung werden nicht gesondert vergütet. ' Vorbemerkung zu nachfolgender Position: Teilabbruch Auflagerbank aus Natursteinmauerwerk. Abbruch ohne Erschütterungen. 1,000 Psch StL-Nr / Mauerwerk abbrechen Naturstein ZM Aufbr. entfernen Mauerwerk nach Unterlagen des AG abbrechen. Abgerechnet wird das abgebrochene Mauerwerk, wobei Öffnungen und Nischen bis zu 0,25 m3 Einzelgröße und Schlitze bis zu 0,1 m3/m nicht abgezogen werden. Bauteil 'Widerlager ' Material = Naturstein-Mauerwerk in Zementmörtel. Abbruch ' -tiefe nach örtlichem Aufmaß - bis ca. 1,00 m ' Sämtliche Steine und übriges Abbruchgut der Verwertung zuführen. Für überwachungsbedürftigen Abfall vereinfachten Entsorgungsnachweis führen StL-Nr / Beton abbrechen C20/25 bis C35/45 O.Erschütterung Beton nach Unterlagen des AG abbrechen. Bauteil 'Flügelgesims, Gesims Ufermauer ' 9,000 m Seite: 15

89 Leistungsverzeichnis Langtext Projekt: B Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen LV: 1 Steinachbrücke BW 4 in Nürtingen OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Material 'Beton, Stahlbeton ' Druckfestigkeitsklasse über C20/25 bis C35/45. Abbruch ohne Erschütterungen. Abbruchgut 'geht in die "Sachherrschaft" im Sinne des KrWG an den Auftragnehmer über. Der AN handelt als Abfallerzeuger und nimmt alle damit verbundenen Pflichten wahr, insbesondere die Registerpflicht. Das Register ist dem AG bis spätestens zur Schlussabnahme in Papierform zu übergeben. Gebühren für Transport und Verwertung/Beseitigung werden nicht gesondert vergütet ' Vorbemerkung zu nachfolgender Position: Pfeiler: Länge: ca. 4,00 m Breite: ca. 0,40 bis 0,20 m Höhe: ca. 3,00 m Fundament: Länge: 4,20 m Breite: 1,00 m Höhe: 0,60 m 11,000 m Seite: 16

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