Tagung für Betriebsräte am 25. und 26. Oktober 2017 in Bad Neuenahr
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- Clara Stieber
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1 Tagung für Betriebsräte am 25. und 26. Oktober 2017 in Bad Neuenahr Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
2 Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U836/16- Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15 - Urteil des Bundessozialgerichts vom B 2 U 5/15 R - Seite 2
3 Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U 836/16- Voraussetzungen einer versicherten Tätigkeit bei der Teilnahme an einem Seminar für Betriebsräte Seite 3
4 Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U 836/16- Der Kläger wurde im Jahr 2014 zum Betriebsrat gewählt. Er nahm an einem Einführungsseminar für Betriebsräte teil, das am 11. Mai 2014 begann und fünf Tage dauern sollte. Am 13.Mai 2014 erlitt er beim Besuch des Abenteuerwaldes Enderndorf eine Fraktur des linken Knöchels. Seite 4
5 Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U 836/16- Die BG lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Widerspruch, Klage und Berufung blieben ohne Erfolg. Seite 5
6 Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U 836/16- Die Teilnahme am Betriebsratsseminar als solche war versichert, weil er eine unternehmensbezogene Tätigkeit ausgeübt hat Es handelte sich um eine Schulung, die Kenntnisse vermittelte, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Der Arbeitgeber hatte ihn unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Seite 6
7 Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U 836/16- Der Besuch des Freizeitparks Abenteuerwald war aber nicht Teil des Tagungsprogrammes. Der Besuch erfolgte auf Wunsch der Teilnehmer, wurde von einer Teilnehmerin organisiert und von den Teilnehmern selbst bezahlt. Das Tagungsprogramm endete unter Verkürzung der Mittagspause früher, um den Besuch zu ermöglichen. Seite 7
8 Urteil des LSG Baden-Württemberg vom Az.: L 6 U 836/16- Es handelte sich somit um eine Unterbrechung des Betriebsratsseminars zur Durchführung eines nicht versicherten begleitenden Freizeitprogramms. Seite 8
9 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Unfall mit Gabelstapler Ladeunfall oder private Neckerei? Seite 9
10 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Ein Arbeitnehmer haftet einem Arbeitskollegen auf Schmerzensgeld, wenn der Unfall nicht infolge einer betrieblichen Tätigkeit eingetreten ist, sondern nur anlässlich dieser Tätigkeit. Seite 10
11 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Kläger und Beklagter waren beim selben Unternehmen beschäftigt. Der Kläger säuberte mit Arbeitskollegen auf dem Firmengelände einen Pritschenwagen. Er zwickte den Beklagten in die Brust. Seite 11
12 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Der Beklagte fuhr mit einem Gabelstapler an den Kläger heran, um diesen ebenfalls in die Brust zu zwicken. Dabei fuhr er mit dem Hinterrad des Staplers zweimal über den rechten Fuß des Klägers. Der Kläger erlitt eine Mehrfragmentfraktur des Mittelfußknochens mit Gelenkbeteiligung. Seite 12
13 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Arbeitsgericht Elmshorn und Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein haben den Schmerzensgeldanspruch des Klägers bejaht. Ein Haftungsausschluss nach 105 SGB VII sei nicht gegeben. Seite 13
14 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Das zweimalige Überfahren des Fußes stelle eine Körperverletzung dar. Damit sei ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB gegeben. Ein Betrag von Euro sei angemessen. Außerdem sei ein Anspruch auf Ersatz des zukünftigen Schadens gegeben. Seite 14
15 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Der Anspruch sei nicht nach 105 SBG VII ausgeschlossen. Dies Bestimmung setze eine betriebliche Tätigkeit voraus. Der Unfall sei nicht in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit erfolgt, sondern im Zusammenhang mit einer Neckerei (Zwicken in die Brust) Seite 15
16 Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom Az.: 1 Sa 247/15- Dem Vortrag des Beklagten, es habe sich um eine betriebliche Tätigkeit gehandelt, weil er den Stapler habe in die Betriebshalle fahren wollen, sind Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht nicht gefolgt. Seite 16
17 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Unfall am häuslichen Telearbeitsplatz Seite 17
18 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Für Betriebswege innerhalb eines Wohngebäudes ist bei Unfällen im Zusammenhang mit einem Home-Office maßgeblich auf die Handlungstendenz der versicherten Person abzustellen. Seite 18
19 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Die Klägerin arbeitete an einem Telearbeitsplatz in ihrer Wohnung. Der Arbeitsplatz befindet sich im Dachgeschoss und ist über eine Treppe aus dem Untergeschoss, in dem sich die Küche befindet, erreichbar. Seite 19
20 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Die Klägerin leidet an Asthma und einer koronaren Herzerkrankung und muss mehrmals am Tag viel trinken. Am Unfalltag wollte die Versicherte aus dem Arbeitszimmer in die Küche gehen, um eine neue Flasche Wasser zu holen. Dabei stürzte sie auf der Treppe und erlitt eine Fraktur des linken Fußes. Seite 20
21 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Die BG und das SG Mainz lehnten die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Das LSG Rheinland-Pfalz hob das Urteil des SG Mainz auf und verurteilte die BG zur Anerkennung als Arbeitsunfall. Seite 21
22 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Das Bundessozialgericht hob das Urteil des LSG auf und lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Seite 22
23 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Die Handlungstendenz zum Unfallzeitpunkt war nicht auf die Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit gerichtet. Das Holen des Wassers diente der privaten Befriedigung des Durstes. Seite 23
24 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Das BSG äußerte Zweifel, ob an der Auffassung, es sei entscheidend, ob der Unfallort ständig oder nur gelegentlich genutzt wird, festzuhalten ist. Seite 24
25 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Das könne aber dahingestellt bleiben, weil die Klägerin auf dem Weg zur Küche und damit in den privaten Lebensbereich ausgerutscht ist. Die versicherte Tätigkeit war mit dem Verlassen des Arbeitszimmers beendet. Seite 25
26 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Die Versicherte befand sich auch nicht auf einem versicherten Weg zur Nahrungsaufnahme. Das setze u.a. voraus, dass der Weg dadurch bedingt sei, dass die versicherte Person ihre Tätigkeit im Beschäftigungsbetrieb ausüben müsse, um dort die betriebliche Tätigkeit auszuüben. Das sei bei der Klägerin nicht gegeben. Seite 26
27 Urteil des Bundessozialgerichts vom Az.: B 2 U 5/ 15 R- Ein Wegeunfall liege ebenfalls nicht vor, weil dieser erst mit dem Verlassen des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, beginnt. Seite 27
28 Interessante Urteile aus dem Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!!! Seite 28
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