Das Pauschalreisegesetz
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- Lorenz Langenberg
- vor 7 Jahren
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1 Das gesetz B. Die 5 Fallgruppen Fall : Die klassische... Fall : Die auf Wunsch des Reisenden in einem Vertrag...3 Fall 3: Die auf Wunsch des Reisenden in separaten Verträgen...4 Fall 4: Die Vermittlung r...5 Fall 5: Sonderformen bei Buchung von auf elektronischem Weg...6 Stand
2 Fall : Der Reisende bucht eine vorab zusammengestellte Reise aus mindestens (, KFZ- Vermietung, andere touristische Leistungen). einer Leistung aus den oder mehreren anderen. Die 5 % des Gesamtwerts aus und sind kein wesentliches Merkmal der Reise und werden auch nicht als solches beworben. einer. Die insgesamt weniger als 5 % des sind ein wesentliches Merkmal der Reise oder werden als solches beworben (z.b. Eintrittskarte zu einem Konzert bei einer Musikreise).. Die insgesamt mehr als 5 % des Gesamtwerts aus. Leistungen aus den (der Wert der anderen bzw. ihre Eigenschaft als wesentliches Merkmal oder ihre Bewerbung als solches ist in diesem Fall unerheblich) keine,
3 Fall : Die Reise wird auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden aus mindestens (, KFZ-Vermietung, andere touristische Leistungen) vor Abschluss eines einzigen Vertrages zusammengestellt. einer Leistung aus den oder mehreren anderen. Die 5 % des Gesamtwerts aus und sind kein wesentliches Merkmal der Reise und werden auch nicht als solches beworben. einer. Die insgesamt weniger als 5 % des sind ein wesentliches Merkmal der Reise oder werden als solches beworben (z.b. Eintrittskarte zu einem Konzert bei einer Musikreise).. Die anderen machen insgesamt mehr als 5 % des Gesamtwerts aus. Leistungen aus den (der Wert der anderen bzw. ihre Eigenschaft als wesentliches Merkmal oder ihre Bewerbung als solches ist in diesem Fall unerheblich) keine, 3
4 Fall 3: Für die Reise werden mindestens unterschiedliche (, KFZ- Vermietung, andere touristische Leistungen) in separaten Verträgen (a) vor Zustimmung zur Zahlung ausgewählt oder (b) zu einem Gesamtpreis angeboten, vertraglich zugesagt, oder in Rechnung gestellt, oder (c) unter der Bezeichnung oä. beworben oder vertraglich zugesagt.. Die 5 % des Gesamtwerts aus und sind kein wesentliches Merkmal der Reise und werden auch nicht als solches beworben. einer. Die insgesamt weniger als 5 % des sind ein wesentliches Merkmal der Reise oder werden als solches beworben (z.b. Eintrittskarte zu einem Konzert bei einer Musikreise). KFZ-Vermietung und einer oder mehreren Leistungen. Die anderen machen insgesamt mehr als 5 % des Gesamtwerts aus. (der Wert der anderen bzw. ihre Eigenschaft als wesentliches Merkmal oder ihre Bewerbung als solches ist in diesem Fall unerheblich) keine, 4
5 Fall 4: Für die Reise werden mindestens unterschiedliche (, KFZ- Vermietung, andere touristische Leistungen) in separaten Verträgen anlässlich eines einzigen Besuchs/Kontakts in einer Vertriebsstelle getrennt ausgewählt und getrennt bezahlt. 4, einer. Die 5 % des Gesamtwerts aus und sind kein wesentliches Merkmal der Reise und werden auch nicht als solches beworben. einer oder KFZ- oder mehreren Leistungen. Die anderen machen 5 % des sind ein wesentliches Merkmal der Reise oder werden als solches beworben (z.b. Eintrittskarte zu einem Konzert bei einer Musikreise). touristischen Leistungen. Die anderen machen insgesamt mehr als 5 % des Gesamtwerts aus. Leistungen aus den (der Wert der anderen bzw. ihre Eigenschaft als wesentliches Merkmal oder ihre Bewerbung als solches ist in diesem Fall unerheblich.) keine, 5 3 gibt es für den Geschäftsfall kein, sind die im Anhang II genannten Informationen auf andere Weise zu erteilen 4 Dem Fachverband liegt eine Stellungnahme des Justizministeriums vor, wonach die zusammengefasste Zahlung (etwa durch Banküberweisung oder mittels Kreditkarte) getrennt in Rechnung gestellter Entgelte nicht nachträglich zum Entstehen einer führt. Maßgeblich ist, dass jede Reiseleistung getrennt ausgewählt, sodann verbindlich gebucht wird und im Anschluss daran eine eigene Rechnung für jede Reiseleistung ausgestellt wird. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gerichte (z.b. EuGH) all dies anders sehen können und vom Vorliegen einer ausgehen können.
6 Fall 5: Sonderformen bei Buchung von auf elektronischem Weg: Für die Reise kann der Reisende nach Erwerb einer Reiseleistung (, KFZ-Vermietung, andere touristische Leistung [Gesamtwert von über 5 % oder wesentliches Merkmal oder als solches beworben]) über eine elektronische Weiterleitung bei anderen n weitere hinzubuchen (separate Verträge). Der Reisende bucht bei diesen n spätestens 4 Stunden nach der eine weitere. Den anderen n werden die Kundendaten (Name, Zahlungsdaten, - Adresse) vom Der Reisende bucht bei diesen n nach mehr als 4 Stunden nach der eine weitere. Den anderen n werden die Kundendaten (Name, Zahlungsdaten, - Adresse) vom Der Reisende bucht aufgrund einer gezielten Vermittlung bei anderen n spätestens 4 Stunden nach der eine weitere. Den anderen n werden keine Kundendaten (Name, Zahlungsdaten, - Adresse) vom Der Reisende bucht aufgrund einer gezielten Vermittlung bei anderen n nach mehr als 4 Stunden nach der eine weitere. Den anderen n werden keine Kundendaten (Name, Zahlungsdaten, E- Mail-Adresse) vom Es handelt sich bei der Verlinkung zu einem weiteren um keine gezielte Vermittlung (z.b. Werbebanner). -Clickthrough-Buchung (Formblatt Anhang I Teil C) keine, keine,, u.u eine bei Weiterleitung der Kundendaten + Vertragsabschluss innerhalb von 4 h. Gilt nicht für Tagesreisen ohne Übernachtung und für Reisen auf Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung über die Organisation von Geschäftsreisen 3 gibt es für den Geschäftsfall kein, sind die im Anhang II genannten Informationen auf andere Weise zu erteilen 6
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