Richtlinien für den Familienpass Ostfildern (Stand )

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1 Richtlinien für den Familienpass Ostfildern (Stand ) Wer erhält einen Familienpass A oder B? Alle Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz in Ostfildern haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: Den Familienpass A erhalten: Einzelpersonen, Alleinerziehende und Familien, 1. die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen oder Asylbewerberleistungen erhalten 2. im Wohngeldbezug stehen oder Kinderzuschlag erhalten 3. mit mindestens einem kindergeldberechtigten, behinderten Kind (Grad der Behinderung mindestens 50%) oder mit Pflegekindern gegen Vorlage der jeweiligen Bescheide. Ein Kriterium genügt für die Antragstellung. Den Familienpass A erhalten auch alle Haushalte, deren durchschnittliches monatliches Einkommen die Regelsatzleistungen nach SGB II, sowie die angemessenen Mietkosten (Mietobergrenzen 2012 im Landkreis Esslingen) um nicht mehr als 25% übersteigt. Den Familienpass B erhalten Einzelpersonen, Alleinerziehende und Familien, deren Durchschnittseinkommen die Regelsatzleistungen und die angemessenen Mietkosten um nicht mehr als 50% übersteigt. Bei den Regelsatzleistungen werden für den Haushaltsvorstand 382 und für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 306 berücksichtigt. Bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern wird ein zusätzlicher Pauschbetrag in Höhe von 100,- je Haushalt bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Einkommensgrenzen für den Familienpass A Alleinerziehende Sonstige Haushalte Alleinstehende Personen Personen Personen Personen Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze für den Familienpass A um

2 Einkommensgrenzen für den Familienpass B Alleinerziehende Sonstige Haushalte Alleinstehende Personen Personen Personen Personen Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze für den Familienpass B um 594. Welche Belege sind erforderlich? Für die Feststellung der maßgeblichen Einkommensgrenze sind Nachweise über die gesamten Einkünfte vorzulegen. - Bei nichtselbständiger Tätigkeit durch eine vom Arbeitgeber unterschriebene Verdienstbescheinigung über das Nettoeinkommen für die letzten 12 Monate oder durch Vorlage der entsprechenden Lohnabrechnungen. - Selbstständige müssen ihr Einkommen durch eine Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 12 Monate nachweisen. Privatentnahmen sind gesondert aufzuführen. - Arbeitslose, Umschüler, Rentner oder Krankengeldbezieher legen ihren aktuellen Leistungsbescheid vor. Kindergeld, Betreuungsgeld und Elterngeld zählen zum Einkommen. Haushalte mit Sozialleistungen, behinderten Kindern oder Pflegekinder müssen lediglich den jeweils aktuellen Bescheid vorlegen. Härtefallregelung Wenn sich das Haushaltseinkommen um mehr als 15% gegenüber dem Einkommen bei Antragstellung vermindert, kann eine Neuberechnung der Einkommensgrenze erfolgen. Eine Neuberechung erfolgt nur, wenn der Zeitraum der Minderung voraussichtlich mindestens 3 Monate beträgt. Die Minderung ist vom Antragsteller nachzuweisen. Berücksichtigung von Vermögen (gilt für Familienpass A und B) Das Kapitalvermögen darf den Betrag von 200 je vollendetem Lebensjahr bei Volljährigen (Freigrenze 4.100, jedoch max ) und für jedes minderjährige Kind nicht übersteigen. Selbstgenutztes Wohneigentum gilt als geschütztes Vermögen. 2

3 Wie erhält man einen Familienpass A bzw. B? Der Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses A bzw. B kann beim Servicecenter im Stadthaus im Scharnhauser Park gestellt werden. Die Unterlagen und der eigenhändig unterschriebene Antrag sind persönlich abzugeben. Jedes Familien- bzw. Haushaltsmitglied ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erhält einen gesonderten Familienpass in Form einer Scheckkarte. Um Leistungen zu beantragen, ist der Familienpass in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweis vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses endet jeweils am eines Jahres. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag im Folgejahr ein neuer Familienpass ausgestellt. Welche Ermäßigungen und Zuschüsse werden gewährt? Ermäßigungen Familienpass A Familienpass B Volkshochschule 50 % 25 % Musikschule 50 % 25 % Stadtbücherei Ermäßigung der Jahresgebühr auf 8 Hallenbad Nellingen 40 Eintritte 20 Eintritte Hallenbad Kemnat 50 % 25 % Freibad Denkendorf 50 % 25 % Städtische Veranstaltungen 50 % 25 % Sommerlager 50 % 25 % SportCamp 50 % 25 % Kindersportschule (KiSS) 50 % 25 % Sprachhilfe Ostfildern 50 % 3

4 Zuschüsse Familienpass A Familienpass B Schulveranstaltungen und sonstige von der Schule genehmigte/veranlasste Veranstaltungen Vereinsbeiträge für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre 50 % (maximal 250 /Jahr) 50 % (maximal 50 /Jahr) 25 % (maximal 125 /Jahr) 25 % (maximal 25 /Jahr) Verpflegungskosten in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (nicht für Empfänger von Transferleistungen) Zuschuss bis zur Höhe eines Eigenanteils von 1 /Essen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Zuschuss bis zu 15 pro Jahr Zuschuss bis zu 5 pro Jahr Schulwechselpauschale Einmalig 80 Einmalig 40 Pauschale Schulbedarf, nur für allgemeinbilde Schulen (nicht für Empfänger von Transferleistungen) Pro Schuljahr 100 Pro Schuljahr 50 Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Zuschüssen Inhaber des Familienpasses A bzw. B erhalten in folgenden Einrichtungen bzw. bei folgenden Veranstaltungen die vorstehend aufgeführten Ermäßigungssätze: Musikschule Ostfildern Die Ermäßigung bezieht sich neben den Unterrichtsgebühren auch auf Musikfreizeiten und Austauschaktivitäten mit den Partnerstädten Hallenbäder in Nellingen (ohne Sauna) und Kemnat Ermäßigung nur beim Erwerb von Dauer- und Mehrfachkarten, max. 40 Eintritte im Jahr Freibad in Denkendorf Ermäßigung nur beim Erwerb von Dauer- und Mehrfachkarten Städtische Veranstaltungen Gilt nur für Veranstaltungen, die nicht bereits für Familienpassinhaber ermäßigt sind. Erstattung der Kosten gegen Vorlage der Eintrittskarte bzw. Bescheinigung über die Teilnahme im Servicecenter. 4

5 Ferienangebote für Kinder und Jugendliche, die von Institutionen aus Ostfildern angeboten werden (z.b. Sommerlager (im Körschtal), Sportcamps, Freizeiten etc.) Inhaber des Familienpasses A bzw. B erhalten folgende Zuschüsse: Schulveranstaltungen Zu den Schulveranstaltungen zählen Schullandheimaufenthalte, Musikfreizeiten, Theaterfreizeiten, Studienfahrten, Wanderwochen und Schüleraustauschmaßnahmen. Der Zuschuss wird auf Antrag nach der Schulveranstaltung gewährt. Vereinsbeiträge für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre Der Zuschuss wird nach Vorlage einer Quittung über den bezahlten Mitgliedsbeitrag im Servicezentrum im Stadthaus gewährt Verpflegungskosten in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Ostfildern Für Inhaber des Familienpasses A oder B betragen die Kosten pro Mittagessen 1. Die Abrechnungsmodalitäten werden je nach Betreuungseinrichtung und Schule von der Verwaltung festgelegt ÖPNV Kinder bis 15 Jahre, die in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Entgelt zu entrichten haben, erhalten einen Kostenersatz für Fahrten im Verkehrsverbund. o Familienpassinhaber A erhalten maximal 15 jährlich erstattet o Familienpassinhaber B maximal 5 pro Jahr. Der Kostenersatz wird nach Vorlage der benutzten Karten im Servicecenter im Stadthaus gewährt. Schulwechselpauschale Die Schulwechselpauschale wird einmalig bei einem Wechsel eines Kindes aus der Grundschule in eine weiterführende Schule (Förder-, Haupt-, Realschule oder Gymnasium) gewährt. Der Schulwechsel ist durch eine Bescheinigung der weiterführenden Schule beim Servicecenter im Stadthaus nachzuweisen. Die Zuschüsse für Schulgeld, Schulveranstaltungen und das verbilligte Mittagessen werden nur dann geleistet, wenn von dritter Seite keine Zuwendungen erfolgt sind oder erfolgen können. Der Familienpass Ostfildern ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher Verwendung entzogen. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes oder Wegzug von Ostfildern ist der Familienpass zurückzugeben. 5

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