Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz

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1 Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Der Landtag hat am 02. Juni 2010 das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Am 17. Dezember 2010 wurde im Landtag die Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. 1. Was ist Ziel des Ausbildungsförderungsgesetzes? Die Landesausbildungsförderung soll helfen, dass mehr Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien das Abitur oder die Fachhochschulreife erwerben können. Die finanzielle Unterstützung des Landes erleichtert ihnen den Zugang zu zusätzlichen Bildungsangeboten und leistet somit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. 2. Wer kann die Landesausbildungsförderung beantragen? Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die im Land Brandenburg wohnen und die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule besuchen, können eine Landesausbildungsförderung beantragen. Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt das bedeutet, dass im Schuljahr 2010/11 nur Schülerinnen und Schüler anspruchsberechtigt sind, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe oder das erste Schuljahr an einer Fachoberschule besuchen. Im darauffolgenden Schuljahr 2011/12 wird die Ausbildungsförderung auch in der Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe und dem zweiten Schuljahr der Fachoberschule sowie ein weiteres Jahr später im Schuljahr 2012/13 ebenso in der Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule und des Beruflichen Gymnasiums gewährt. Keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben Wiederholer. 3. Wie hoch ist die Landesausbildungsförderung und wie wird sie berechnet?

2 Seite 2 Die Höhe der Landesausbildungsförderung beträgt 50 oder 100 Euro. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bekommen oder bei der Berechnung einer dieser Leistungen berücksichtigt werden, erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises jeweils 100 Euro im Monat. Bei allen anderen erfolgt die Feststellung der finanziellen Bedürftigkeit auf der Grundlage der Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und hängt vom Einkommen und den Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch dann besteht, wenn in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca Euro und in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca Euro liegt. Schülerinnen und Schüler, die auf der Berechnungsgrundlage des BAföG einen Förderanspruch von mehr als 50 Euro hätten, erhalten monatlich 100 Euro. Schülerinnen und Schüler, die auf der Berechnungsgrundlage des BAföG einen Förderanspruch von bis zu 50 Euro hätten, erhalten monatlich 50 Euro. 4. Wofür wird die Landesausbildungsförderung gezahlt? Für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen das sind beispielsweise Kosten für Fachbücher, Nachschlagewerke, Theaterbesuche, Nachhilfeunterricht, Schulfahrten oder Laptops. Weitere Beispiele: Bildungszweck Beispiele Lernmittel Grundausstattung Literatur Arbeitshefte Arbeitsblätter Aufgabensammlungen zusätzliche Unterrichtsmaterialien Nachschlagewerke Wörterbücher für Fremdsprachen Fachbücher Lehrbücher

3 Seite 3 Technische Hilfsmittel Häusliche Vorbereitung von schulischen Aufgaben eintägige Schulveranstaltungen zusätzliche Bildungsangebote Arbeitsmaterialien Bildungsangebote in der Freizeit programmierbare Taschenrechner Translator Notebook Nutzung von Bibliotheken Internetzugang Kopier- und Druckkosten Theater- und Kinobesuche Galerien, Ausstellungen, Museen Unterrichtsgänge, Fachexkursionen Fahrtkosten Praktika Schüleraustausche Teilnahme an Wettbewerben Gastvorlesungen private Bildungsangebote wie Nachhilfeunterricht Sportzeug Materialien, etwa für Kunst- oder Musikunterricht Schulranzen, Stifte, Hefte etc. Beiträge, etwa für Sportgemeinschaften Instrumentalunterricht 5. Muss die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden? 6. Muss die Landesausbildungsförderung zurückgezahlt werden? Die Landesausbildungsförderung ist kein Darlehen, sondern ein freiwilliger Zuschuss des Landes Brandenburg. 7. Wird die Landesausbildungsförderung auch bei dem Besuch einer Schule außerhalb des Landes gewährt?

4 Seite 4 Ja soweit sich der ständige Wohnsitz der Schüler im Land Brandenburg befindet, ist es für die Gewährung der Landesausbildungsförderung unerheblich, ob eine Schule innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg besucht wird. 8. Wird zwischen öffentlichen und privaten Schulen unterschieden? 9. Wird die Landesausbildungsförderung mit anderen staatlichen Leistungen verrechnet? Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bund im Februar 2010 aufgefordert, bis Jahresende die Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Hartz IV zu verbessern. Abhängig davon, wie der Bund diesen Auftrag umsetzen wird, bestand die Gefahr, dass Brandenburgs Schüler-Bafög ab 1. Januar 2011 auf die Sozialleistungen angerechnet würde. In der am 17. Dezember 2010 vom Landtag beschlossenen Novelle des Ausbildungsförderungsgesetzes wurde die bisherige Befristung des Schüler-Bafög für Kinder aus Hartz IV-Familien gestrichen und die Zweckbestimmung der Förderung so konkretisiert, dass die Landesausbildungsförderung nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Kinder und Jugendliche aus diesen Familien können ab sofort einen Verlängerungs-Antrag auf Schüler-Bafög stellen und diese Leistung auch nach dem 1. Januar 2011 weiter beziehen. 10. Wo kann man die Landesausbildungsförderung beantragen? Die Anträge auf Landesausbildungsförderung liegen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereit und können im Internet heruntergeladen werden. Der Förderanspruch gilt immer ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde. Die Landesausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfreien Zeit geleistet. 11. Bedarf es einer Bescheinigung der Schule? Für den Nachweis der Anspruchsberechtigung benötigen die Schülerinnen und Schüler auch eine Bescheinigung des Schulbesuchs.

5 Seite Ist das Antragsverfahren aufwändig? Für Eltern, die Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II erhalten, nicht sie müssen nur den Erhalt dieser Leistungen nachweisen. Eltern, die ein eigenes Einkommen haben, müssen neben ihrem Einkommen auch ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.

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